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43Km/h Zu Schnell Auf Ab, Gesicht Fast Komplett Verdeckt


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Hallo Forum,

bitte schaut euch mal das Bild an, habe die Hand vors Gesicht gehalten. Links ist die Handyhalterung an der Scheibe, oben die Sonnenblende. Mir ist klar,dass das Original evtl. gestochen scharf ist. Der Bildausschnitt bleibt jedoch gleich. Es ist im Grunde nur das eine Auge zu sehen, sonst nichts.

Wie schätzt ihr die Situation ein?

Idee wäre: Auto wurde verliehen an mehrere Personen, bitte schärferes Foto zusenden!

 

Hier hatte ich schonmal Glück, man vergleiche die Fotos :dribble:

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/47602-191-kmh-bei-130-hand-und-navi-vorm-gesicht-auf-dem-foto/

 

http://imageshack.com/a/img849/674/dkdx.jpg

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Frage: Lohnt es sich? Worum geht es?

 

Steht im Titel des Threads!

 

@RainerZufall: Es koennte durchaus sein, dass du mit deinem Vorhaben Erfolg hast, hierzu solltest du der Behoerde mitteilen, dass dein Fahrzeug mehreren Personen zur Verfuegung steht und du anhand des Bildes nicht erkennen kannst, wer da am Steuer sass. Dann bleibt nur noch abzuwarten, was passiert.

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Im Gegensatz zu dem anderen Foto (im verlinkten Thread) sehe ich dieses als ausreichend für eine Identifizierung an, besonders da es sich wohl immer noch um die Konstellation Fahrer = Halter handelt.

Augen- und Nasenpartie ist ausreichend zur Identifizierung vorhanden.

 

Im übrigen, alle Deine "Tiefflüge" zeigen Deine Hand vor dem Gesicht... bei knapp 200 km/h (im anderen Thread) solltest Du wirklich beide Hände am Steuer haben...

 

Wenn Du trotzdem, mit gutem Anwalt und einer RSV die auch die Gutachterkosten trägt, wieder dabei "rauskommen" kannst, dürfte Dir diesmal das Fahrtenbuch sicher sein, es wundert mich, dass dieses beim letzten Mal nicht schon angeordnet wurde.

 

Kostenpunkt dafür bis zu 200 Euro.

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Im Gegensatz zu dem anderen Foto (im verlinkten Thread) sehe ich dieses als ausreichend für eine Identifizierung an, besonders da es sich wohl immer noch um die Konstellation Fahrer = Halter handelt.

letzteres halte ich für einen Vorteil, da sich ein eventueller ErSafa nicht mehr glaubhaft rauswinden könnte.

 

Im übrigen, alle Deine "Tiefflüge" zeigen Deine Hand vor dem Gesicht... bei knapp 200 km/h (im anderen Thread) solltest Du wirklich beide Hände am Steuer haben...

Da hast du sicher recht, habe ich im Normalfall ja auch, nur eben nicht wenn ich einen Blitzer sehe. Und hat mir jetzt schon zweimal den Popo gerettet. Nur das Handy muss wohl noch 5 Zentimeter Richtung Gesicht.

 

... dürfte Dir diesmal das Fahrtenbuch sicher sein, es wundert mich, dass dieses beim letzten Mal nicht schon angeordnet wurde.

 

Fahrtenbuch bekommt man nur, wenn man die Ermittlung des Fahrers verweigert, oder nicht aktiv unterstützt. Da ich ankündige den Fahrer zu benennen, wenn sie mir ein besseres Foto zuschicken, war das bisher nicht der Fall.

Ferner war bisher jeder Vorfall in einem anderen Bundesland, also nicht bei der selben Behörde.

In letzter Zeit hatte ich leider eine kleine Häufung, da ich extrem viele Autobahnkilometer fahren muss.

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Moin Moin

 

Fahrtenbuch bekommt man nur, wenn man die Ermittlung des Fahrers verweigert, oder nicht aktiv unterstützt.

Du kannst sogar dann ein Fahrtenbuch bekommen, wenn du den Fahrer nennst, daß Bußgeldverfahren gegen ihn aber eingestellt wird.

 

Leitsatz: Nennt der Halter eines Kfz der OWi-Behörde denjenigen, dem er das Fahrzeug (dauerhaft) überlassen hat, führt das aber trotz ordnungsgemäßer Ermittlung nicht zur Aufklärung der Verkehrsordnungswidrigkeit, kann ein Fahrtenbuch auch gegen den kooperierenden Halter angeordnet werden. Das gilt auch bei Firmen-, Dienst- und Geschäftsfahrzeugen.

http://www.burhoff.de/insert/?/asp_weitere_beschluesse/inhalte/1828.htm

 

Gruß

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Ich würde an Deiner stelle mich bei einem Anwalt melden müsste gut zu schaffen sein mit dem Ersafaverfahren. Die Identifikation auf wenige Merkmale zu stützen dürfte bei einem seriösen Gerichtsverfahren schwer sein. Nur weil ein/eine Sachbearbeiter/in meint den vermeintlichen Fahrer zu erkennen, heißt das noch lange nicht, das dies auch stimmt.

Hatten vor kurzem ein ähnliches Problem, da gings um eine junge Frau die geblitzt wurde während sie gerade pöbelte und dann wurde das Ersafaverfahren angewendet, die zuständige Sachbearbeiterin fand 12 Merkmale die übereinstimmten, problem war nur, dass es zwei verschiedene nicht verwandte Personen waren, die laut Sachbearbeiterin 12 gleiche Merkmale hatten. Der Gutachter schrieb in seinem Guchtachten jedoch "eine ähnlichkeit ist ausgeschlossen"...Pech für die Sachbearbeiterin Glück für die Geblitzte...ist eben bitter, wenn man seine eigenen Kompetenzen gnadenlos überschätzt.

 

Also am besten Gutachteb einholen, die sind meistens sehr Auftraggeberfreundlich!

 

LG F1F2

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Also am besten Gutachteb einholen, die sind meistens sehr Auftraggeberfreundlich!
Sehr gute Idee. Mal abgesehen von den Kosten und davon, daß es bei diesem Foto wohl keinen Gutachter geben wird, der im Angesicht des Fahrers ausschließen würde, daß der das da auf dem Foto ist, muß man dann nur noch das Gericht überzeugen, dieses Gutachten zu akzeptieren und kein eigenes Gutachten einzuholen. Ist aber sicher kein Problem, Verkehrsrichter sind durch die Bank nicht die Hellsten...
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Also am besten Gutachteb einholen, die sind meistens sehr Auftraggeberfreundlich!
Sehr gute Idee. Mal abgesehen von den Kosten und davon, daß es bei diesem Foto wohl keinen Gutachter geben wird, der im Angesicht des Fahrers ausschließen würde, daß der das da auf dem Foto ist, muß man dann nur noch das Gericht überzeugen, dieses Gutachten zu akzeptieren und kein eigenes Gutachten einzuholen. Ist aber sicher kein Problem, Verkehrsrichter sind durch die Bank nicht die Hellsten...

Man muss nur bei der Online-Bestellung ankreuzen, dass man ein Gefälligkeitsgutachten möchte.

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Nennt der Halter eines Kfz der OWi-Behörde denjenigen, dem er das Fahrzeug (dauerhaft) überlassen hat, führt das aber trotz ordnungsgemäßer Ermittlung nicht zur Aufklärung der Verkehrsordnungswidrigkeit, kann ein Fahrtenbuch auch gegen den kooperierenden Halter angeordnet werden.

Und das BVerwG selbst klärt uns sogar darüber auf, warum für die Anordnung ein (recht hoher) Gebührenrahmen gilt....
Ungeachtet dessen ist die Fahrtenbuchauflage wegen ihrer Sanktionsbewehrung auch mit Blick auf den vom Halter personenverschiedenen Fahrer geeignet, den mit ihr verfolgten Zweck zu erreichen bzw. zumindest erheblich zu fördern [/Quote] Klarer kann man kaum ausdrücken, dass man exekutive Interessen unterstützt und auf "nulla poena sine culpa" :shit: -> Armes Deutschland.
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Im übrigen, alle Deine "Tiefflüge" zeigen Deine Hand vor dem Gesicht... bei knapp 200 km/h (im anderen Thread) solltest Du wirklich beide Hände am Steuer haben...

Da hast du sicher recht, habe ich im Normalfall ja auch, nur eben nicht wenn ich einen Blitzer sehe. Und hat mir jetzt schon zweimal den Popo gerettet. Nur das Handy muss wohl noch 5 Zentimeter Richtung Gesicht.
Na, noch ein/zwei Fotos dieser Art von Dir, dann könnte man ggf. auch mal Vorsatz unterstellen...

 

Am besten Du stellst dann immer alle Fotos hier ein (zwei gibt es ja schon), es ist ja bestimmt so, dass hier nie Sachbearbeiter von Deutschland BG-Stellen mitlesen... :whistling:

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Wo liegt denn in der Fahrtenbuchauflage eine "Strafe"?

Wenn man der Sache einen anderen Namen gibt (hier "Sanktion"), welche auch noch den gleichen Zweck erfüllen soll wie die nicht anwendbare Strafe, dann bleibt es in meinen Augen eine solche. Wenn man böse ist erkennt man in dem "mit ihr verfolgten Zweck" sogar monetäre Interessen.
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  • 4 weeks later...

Am besten Du stellst dann immer alle Fotos hier ein (zwei gibt es ja schon), es ist ja bestimmt so, dass hier nie Sachbearbeiter von Deutschland BG-Stellen mitlesen... :whistling:

 

IHR wollt doch immer die Fotos, ICH habe sie ja schon, sogar frei Haus :D

So..erwartungsgemäß konnten sie kein anderes und auch kein schärferes Bild liefern. Ich habe daraufhin mein Bedauern zum Ausdruck gebracht, dass ich die Fahrerin bzw den Fahrer leider nicht erkennen kann und warte jetzt mal ab ob eingestellt wird wie die letzten Male oder ob ein BGB kommt gegen den ich dann Einspruch einlegen würde.

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  • 1 month later...

Glückwunsch! Hätte ich nicht gedacht...

 

Mal so eine Frage am Rande... wie reagiert man bei einem Anhörungsbogen denn am besten?

Einfach ignorieren und auf den BGB warten (wenn gewollt ist das es an den Halter kommt) oder direkt ankreuzen das man die Tat zugibt und zurücksenden?

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Glücklicherweise haben sich die meisten mit ihrer Einschätzung hier getäuscht, war ein schönes Weihnachtsgeschenk nicht laufen zu müssen!

Irgendwie halte ich jetzt schon instinktiv die Hand vors Gesicht an kritischen Stellen..

 

Mal so eine Frage am Rande... wie reagiert man bei einem Anhörungsbogen denn am besten?

Einfach ignorieren und auf den BGB warten (wenn gewollt ist das es an den Halter kommt) oder direkt ankreuzen das man die Tat zugibt und zurücksenden?

Na kommt immer auf den einzelnen Fall an, wer ist Halter, Fahrer, wurde man angehalten, sind schon Punkte da, welche Methode versucht man (Ers.afa, Alb.erto, oder RainerZufall :dribble: )

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@rainerzufall: :) .

 

...haben sich die meisten mit ihrer Einschätzung hier getäuscht,

In der Tat hat gerade @qtreiberin hier leider immer den Hang, selbst Schrottbilder als "super", "1a", ...einzustufen und man könne sogar anhand eines Allerweltshaaransatzes eine Person identifizieren blablabla.

 

Dann die ewige Angstmacherei mit dem Fahrtenbuch. Statistisch nicht bedeutsam. Und wenn, dann geht die Welt damit auch nicht unter.

 

@sobbel: Du hättest auch in #9 dazuschreiben können, dass dies lediglich die abstruse Auffassung eines Untergerichtes ist.

:nolimit:

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Moin Moin

 

@sobbel: Du hättest auch in #9 dazuschreiben können, dass dies lediglich die abstruse Auffassung eines Untergerichtes ist.

Hätte ich können - aber wozu?

Wird doch auch immer wieder auf das abstruse Pamphlet eines Aachener Untergerichtes zum PSS hingewiesen.

Selbst du tust ja deine abstrusen Thesen kund.

 

Die Hinweise auf ein mögliches Fahrtenbuch haben mit Angstmacherei nichts zu tun.

Es verursacht halt Kosten und relativiert -auch wenn es schnell ausgefüllt ist- die Zeitersparnis der zuvor begangenen Owi.

Am Ende ist es ein Minusgeschäft.

 

Gruß

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@rainerzufall: :) .

 

...haben sich die meisten mit ihrer Einschätzung hier getäuscht,

In der Tat hat gerade @qtreiberin hier leider immer den Hang, selbst Schrottbilder als "super", "1a", ...einzustufen und man könne sogar anhand eines Allerweltshaaransatzes eine Person identifizieren blablabla.

wobei ich hier sagen muss, dass mit ein wenig Engagement der böse Raser schon hätte überführt werden können, wenn in den betreffenden Personenkreis kein Zwilling oder mehrere Personen leben die so aussehen.

 

So viel wird vom gesicht ja nun auch wieder nicht verdeckt.

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...wobei ich hier sagen muss, dass mit ein wenig Engagement der böse Raser schon hätte überführt werden können, ...

 

Ich sage ja, Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst sind zu bequem... :closedeyes:

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Bitte keine Verallgemeinerungen...

Danke für den Hinweis, du hast ja so Recht: Ich korrigiere: Beamte bzw. Angestellte im öffentlichen Dienst sind in diesem speziellen Fall zu bequem...

Oder sie kannten den zuständigen Amtsrichter.

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Hätte ich können - aber wozu?

@sobbel: Gerade im Verwaltungsrecht werden durch die Untergerichte meistens den Behörden wohlgesonnene Urteile gefällt, die dann durch die Obergerichte zusammenfallen, wie z. B. "Sicherstellung von Moppeds in Oberbayern", wo die Polizei Oberbayern nach dem Untergerichtsurteil auch großspurig frohlockt hatte...

 

Wird doch auch immer wieder auf das abstruse Pamphlet eines Aachener Untergerichtes zum PSS hingewiesen.

Willst Du damit etwa aussagen, dass Untergerichtsurteile Schall und Rauch sind?

 

Selbst du tust ja deine abstrusen Thesen kund.

Du solltest einfach mal aus deiner Denkschablone rauskommen.

 

Die Hinweise auf ein mögliches Fahrtenbuch haben mit Angstmacherei nichts zu tun.

Klar, ein Lottogewinn ist auch möglich.

 

Am Ende ist es ein Minusgeschäft.

:schreck: . Sei froh, dass Du Beamter bist.

:nolimit:

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So viel wird vom gesicht ja nun auch wieder nicht verdeckt.

@gast225: Da streiten sich selbst die Herren Gutachter, wieviel Merkmale und welche Merkmale zur zweifelsfreien Identifizierung benötigt werden. Umso mehr wesentliche Merkmale fehlen, desto schwieriger wird die Identifizierung. Hier fehlen gerade die wesentlichen Merkmale wie Kinn und Mund komplett. Selbst für Haaransatzexperte @qtreiberin sieht es mau aus: Schrott. 6z.

:nolimit:

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