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Tempolimit 70 Km/h Blitzer Auf 30 Km/h Eingestellt


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Nachdem jetzt etliche Verhandlungen vor Gericht gelaufen sind, alle liefen immer gleich ab (war auch der gleiche Richter) - hier eine kurze Zusammenfassung.   Es wurden in kurzer Zeit mehr als 150 K

Na da drück ich euch die Daumen. Die Babenhäuser haben es so bitter nötig.... scheinen kurz davor zu sein den offenbacher äh Offenbarungseid zu machen.... Da ist die ganze Gegend vermient. Insbesonde

... und das würden Ordnungshüter niemals tun. Ein wahrhaft schlagendes Argument, Sobbel. Sehr gut!

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Moin Moin

 

 

ich wusste gar nicht, dass man Zeugen wegen Befangenheit ablehnen kann

Kann der Richter nicht.

 

 

Die Befangenheit der Zeugen hat ja das willkueropfer auf den Markt gebracht, sowie andere Sachen aus diesen Verhandlungen.

Das alles sind aber zunächst lediglich nicht belegte Behauptungen.

 

Wenn der Richter einen Zeugen wegen Befangenheit ablehnen könnte, könnte er ja ebenso aussagewillige Verwandte/Angehörige ablehnen.

Ein Richter kann wegen der Befangenheitsbesorgnis abgelehnt werden, dies geht aus § 24 StPO hervor.

Der Richter unterliegt dem Amtsermittlungsgrundsatz aus § 244 StPO.

Demnach ist es dem Richter nicht so ohne weiteres möglich Beweismittel (Zeugen) abzulehnen. Schon gar nicht wegen Befangenheit.

Gem. § 245 StPO ist die Beweisaufnahme auf alle geladenen Zeugen zu erstrecken.

 

Die Angaben von willkueropfer sind also nicht glaubhaft.

 

 

Gruß

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Vereidigt werden mMn nur Beamte...

 

Es kommt darauf an. Ich kenne z.B. eine Aktiengesellschaft, 100 % in öffentlicher Hand, da musste alle Angestellt ein Gelöbnis / Eid auf das Grundgesetz ablegen. Einzelfall???

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Angestellte die hoheitliche Aufgaben, wie sie normalerweise von Beamten wargenommen werden, ausüben. Abgesehen davon gibt es keine geschützte Berufsbezeichnung als Messbeamter. Messbeamter darf sich jeder nennen. So wie Messstellendetektiv.

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Gibts hier eigentlich noch Moderatoren, die ihren Job ernst nehmen?

Nach dem 5. Beitrag fängt in dem Forum - egal in welchem Thread - meistens ein Kleinkrieg an, der keinen Interssiert. Ist solangsam echt nervend.

Macht euch mal drüber Gedanken.....

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Macht euch mal drüber Gedanken.....

Also ich denke die Mod's machen ihre Arbeit insgesamt doch recht gut.

 

Im übrigen geht es hier doch noch absolut zahm zu. Schau mal in die Threads unter 'Zeitungsblick' da geht es ganz anders zu. Im übrigen - solange man sich nur mit Worten schlägt - ist doch noch alles in Ordnung.

 

Ist solangsam echt nervend.

Auf die Gefahr hin Dir auf den Schlips zu treten: Zwingt Dich den jemand hier mitzulesen ?

Ich denke man lernt durch das lesen hier sehr schnell, wer wie gestrickt ist und wie man Aussagen der entsprechenden Person verstehen muß.

Und nicht jeder verbale Ausrutscher muß gleich zu einem Abwürden der Diskussion führen.

Persönliche Anfeindungen werden m.W. von den Mod's nicht geduldet

 

Im übrigen ist es, zugegeben, nicht immer leicht Ironie von Wahrheit zu trennen.

 

Gruß,

AnReRa

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Hi,

Gibts hier eigentlich noch Moderatoren, die ihren Job ernst nehmen?

Ja, gibt es auch (wird zumindest behauptet). ;)

Aber so lange die Mods (u.a. @Bluey) bei solchen Flamewars/sinnlosen Diskussionen fleißig ganz vorne mitmischen.......

 

Grüße

Wolle

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Oh Wunder, hier tut sich ja was,leider ist es nun wohl zu spät.

Da ja die meisten Gerichtsverhandlungen gelaufen sind, ist für mich amtlich, das es sich um Abzocke handelt.

Die Verhandlungen liefen immer nach dem gleichen Schema ab. Alle Zeugen irrten sich!!!!

Nur dem Ordnungsbeamten wurde Glauben geschenkt!!! Er hat sich stündlich die aufgestellten Schilder angesehen( nur hat ihn dabei keiner gesehen)....das nenne ich Pflichtbewusstsein.

Also....alle Sünder waren Lügner ( oder alle haben sich in der Wahrnehmung getäuscht). Kann ja schon mal vorkommen das sich 150 Leute täuschen, und ein Ordnungsbeamter super Korrekt

seine Arbeit macht.

Auch muss man die Gerichtskosten und nicht eingenommenen Bussgelder berücksichtigen....ergo lasssen wir lieber alle zahlen!

das ist meine sicht der Dinge!!!

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Werter Herr Sobbel,

 

zu Ihrer Feststellung - die Aussage ist nicht glaubhaft -

 

im Gegensatz zu Ihnen, war ich, unter anderem mit meinem Rechtsbeistand, bei der Verhandlung anwesend. Außerdem habe ich das schriftliche Urteil vorliegen. Deshalb kenne ich meinen Wahrheitsgehalt genau.

 

Tatsache ist, daß der Richter in allen Verhandlungen die Zeugen die aussagen konnten das keine Schilder standen, mit folgender Begründung anlehnte.

 

Die Beweisanträge und damit die Einvernahme der Zeugen werden lt § 77 Abs 2 OWIG abgelehnt da diese nicht der Wahrheitsfindung dienen könnten.

 

Die abgelehnten Zeugen dienen also nicht der Wahrheitsfindung. Es sind also nur die beiden Zeugen vom Ordnungsamt die der Wahrheitsfindung dienen. Welch einseitige Auslegung des Rechts.

Auf Nachfrage von mir was das heißt, wurde mir erklärt - weil diese selbst beteiligt sind und befangen wären.

 

Hochachtungsvoll

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Persönliche Anfeindungen werden m.W. von den Mod's nicht geduldet

*Hüstel* Keine Verallgemeinerungen, bitte. Manche Mods dulden sie schon dadurch, daß sie sie selber raushauen.

 

 

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Moin Moin

 

 

Die Beweisanträge und damit die Einvernahme der Zeugen werden lt § 77 Abs 2 OWIG abgelehnt da diese nicht der Wahrheitsfindung dienen könnten.

Das ist aber was anderes als Befangenheit, von der du weiter oben geschwafelt hast.

Woran du siehst, daß der Richter in seiner Beweiswürdigung frei ist.

 

 

Auf Nachfrage von mir was das heißt, wurde mir erklärt - weil diese ... befangen wären.

Daß er das gesagt haben soll, ist immer noch für unglaubwürdig. Auch wenn du das noch 10 Mal runterleierst.

Wenn du dir den § 77 Abs. 2 Owig mal durchgelesen hättest, wüßtest du, daß das was dort steht, nicht mir Befangenheit erläutert werden kann.

Warum auch sollte ein Richter die Nichterforderlichkeit mit "Befangenheit" erklären.

 

Gruß

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Hi,

 

was mich ja irgendwie stutzig macht; wenn es so viele "Betroffene" (Geblitzte) gibt, dann ist das doch eine relativ stark befahrene Straße?!

Da soll es nicht möglich sein, wenigstens einen oder zwei nicht "betroffene" Autofahrer zu finden, die sagen könn(t)en, ob da nun Schilder gestanden haben oder nicht? :think:

Weil, diese als Zeugen abzulehnen, da bräuchte der Richter schon eine arge Ausrede Begründung.

 

Grüße

Wolle

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was mich ja irgendwie stutzig macht; wenn es so viele "Betroffene" (Geblitzte) gibt, dann ist das doch eine relativ stark befahrene Straße?!

Die eigentlich interessante Frage wäre doch wohl eher, warum nicht weitaus mehr, also eigentlich nahezu alle vorbeifahrenden Fahrzeuge geblitzt wurden. Wenn dort 70 km/h erlaubt gewesen wären - wie viele Autofahrer wären dort wohl maximal 40 km/h gefahren (ich nehme den Wert mal willkürlich als Auslöseschwelle)?

 

Unabhängig davon: nicht einer von denen, die jetzt gegen den Bußgeldbescheid vorgehen, ist unmittelbar nach dem geblitzt-werden zurückgekehrt in der festen Überzeugung, er habe sich keine Geschwindigkeitsübertretung vorzuwerfen und das dann zu überprüfen? Erstaunlich.

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Die eigentlich interessante Frage wäre doch wohl eher, warum nicht weitaus mehr, also eigentlich nahezu alle vorbeifahrenden Fahrzeuge geblitzt wurden. Wenn dort 70 km/h erlaubt gewesen wären - wie viele Autofahrer wären dort wohl maximal 40 km/h gefahren (ich nehme den Wert mal willkürlich als Auslöseschwelle)?

Diese Frage bringt es wohl genau auf den Punkt - und so duerfte wohl auch die Argumentation des Richters gewesen sein.....

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Naja eine erheblich höhere Quote sollte aber schon ein Indiz dafür sein, dass mit einer Messung etwas nicht in Ordnung sein könnte. Und wenn dann hier im Forum das sicherlich die wenigsten kennen so viele Aufschlagen, dann ergibt dies doch einen faden Beigeschmack.

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Hi,

 

bei ca. 150 Geblitzten waren das vielleicht (fast) alle?!

Man könnte/sollte auch die Frage stellen, wann die vielen Leute geblitzt wurden, Vormittag oder Nachmittag...... Das wäre (für mich jedenfalls) ein Indiz für das Vorhandensein/Nichtvorhandensein der Schilder.

Egal wie, ein Geschmäckle hat die ganze Sache auf jeden Fall!

 

Grüße

Wolle

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Wenn ich nochmal das Geschriebene querlese, dann haben wir

 

Dem eifrigen Ordnungsamt war das wohl egal, denn es blitzte munter weiter bis nach 18 Uhr. so 5-6 Std. lang.

und

 

Es wurden in kurzer Zeit mehr als 150 KFZ geblitzt

 

Diese " Fahrlässigkeit/Dummheit" soll knapp 20 Autofahrern den Führerschein kosten

d.h. mehr als 31 km/h zuviel.

 

Dann erscheint mir das Verhältnis 20/150 (+ Dunkelziffer die nicht gegen das Bussgeld vorgehen) als eher wenig, weil mit 61 km/h (real) wäre der FS bei :30: ja in jedem Fall weg.

D.h. jeder, der da mit eigentlich regulären 70 km/h (und sei es nur nach Tacho) unterwegs gewesen ist, wäre den FS für mindestens 1 Monat los.

 

 

Naja eine erheblich höhere Quote sollte aber schon ein Indiz dafür sein, dass mit einer Messung etwas nicht in Ordnung sein könnte.

Nicht unbedingt.

Nehmen wir mal an, das einer der Geblitzen irgendein höheres Tier bei der Lokalzeitung ist, und dieses - nach Auskunft des TE, zumindest am Nachmittag - sinnlose Limit anprangern will (vielleicht ist es sogar selbst geblitzt worden). Er setzt das Gerücht in die Welt, dass da ggf. gar kein Schild sichtbar war (und die Baustelle war ja wohl auch nur am Vormittag aufgebaut). Schwupps melden sich jede Menge Leute, die plötzlich auch keine Schilder gesehen haben wollen.

 

Viel interessanter wäre die Frage, wieviel Fahrzeuge an diesem Tag in den 5-6 Stunden über den Bahnübergang gefahren sind und nicht geblitzt wurden. Weil die werden ja einen Grund gehabt haben, nicht mit den angeblich erlaubten 70 km/h unterwegs gewesen zu sein, sondern offenbar mit <36 km/h.

 

Und damit stellt sich wirklich die Frage, warum keiner den Blitz zum Anlaß genommen hat, unmittelbar die Situation zu beleuchten.

Möglicherweise dehalb, weil man genau wußte warum es geblitzt hat ? :heul:

 

Gruß,

AnReRa

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die Aufgeführten wurden alle nach Beendigung der Baumaßnahme und nach Abbau der Baustellenabsicherung um ca. 12 Uhr mittags geblitzt.

Es scheint, Du hast weder meine Kurz- noch die Langversion von anrera verstanden.

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Viel interessanter wäre die Frage, wieviel Fahrzeuge an diesem Tag in den 5-6 Stunden über den Bahnübergang gefahren sind und nicht geblitzt wurden. Weil die werden ja einen Grund gehabt haben, nicht mit den angeblich erlaubten 70 km/h unterwegs gewesen zu sein, sondern offenbar mit <36 km/h.

Genau so sieht es aus......

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Hi,

 

wenn auf einer; wie der TE schreibt:"..relativ wenig befahrenen Strecke..", innerhalb von 4 oder 5 Stunden (alle?)150 Fahrzeuge geblitzt werden, dann ist da irgend was faul!

Das Argument, dass ja nur wenige mit >61 drüber gefahren sind, ist auch nicht so ganz richtig. Wer fährt denn wirklich mit dem vollen (erlaubten) Speed, bzw. mehr, über einen Bahnübergang? Ich, ehrlich gesagt, nicht.

Und "vorgeworfene" 61 sind (ohne Toleranz 64) bei vielen Tachos schon angezeigte 70 oder sogar knapp drüber. Das würde IMHO also sogar passen.

Frage: Gibt es bei diesen Blitzekisten einen Zähler, der die Gesamtzahl der gemessenen Fahrzeuge zählt?

 

Grüße

Wolle

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wenn auf einer; wie der TE schreibt:"..relativ wenig befahrenen Strecke..", innerhalb von 4 oder 5 Stunden (alle?)150 Fahrzeuge geblitzt werden

Ah. Die Spekulationsmaschine läuft an.

 

Das Argument, dass ja nur wenige mit >61 drüber gefahren sind, ist auch nicht so ganz richtig.

Wie kommst Du jetzt auf 61 km/h?

 

Und "vorgeworfene" 61 sind (ohne Toleranz 64) bei vielen Tachos schon angezeigte 70 oder sogar knapp drüber. Das würde IMHO also sogar passen.

Was würde passen? Glaubst Du, die Auslöseschwelle sei 64 km/h gewesen, also mehr als doppelt so hoch wie die erlaubte Geschwindigkeit?
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Auf Landstraßen sind normalerweise 100 km/h erlaubt. Knapp ein Drittel davon fährt aber um 70 km/h herum, die Hälfte fährt rund die erlaubten 100 km/h und die restlichen rund zwanzig Prozent fahren mehr als deutlich drüber oder auch deutlich unter die genannten 70 km/h. Ist so meine Erfahrung.

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Hi,

 

ach Biber......

Ich spekuliere nicht, ich habe das, ob es alle waren, die geblitzt wurden, als Frage formuliert. Aber solche Feinheiten sind anscheinend zu "hoch" für Dich.

61 (nach Abzug der Toleranz) ist die FV-Grenze, von der "nur" wenige betroffen waren.

An statt hier wieder sinnlos rumzunörgeln könntest Du vielleicht meine Frage nach dem Zähler beantworten. Sonst geh doch bitte in andere Freds zum Stänkern und Recht haben müssen.

 

Grüße

Wolle

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Hi,

 

dann könnte man ggf. rausbekommen, ob am Nachmittag wirklich alle Fahrzeuge geblitzt wurden.

Bei 150 geblitzten Fahrzeugen ist das ja nicht sehr unwahrscheinlich.

Ich behaupte mal, bei einem blickigen Anwalt sollte der fleißige Ordnungsamtsmensch (@Qtreiberin: Ich schreibe extra nicht Beamter :) ) doch ins Schwitzen geraten.....

 

Grüße

Wolle

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Ich kenne kein Meßgerät, welches wirklich absolut jedes Fahrzeug, welches durch die Meßstelle fährt, zählt. Wird bspw. beim ESO eine Messung verworfen, gilt das Fahrzeug als nicht gemessen und wird daher vom Zähler auch nicht erfaßt. Gleiches geschieht beim Radar, wenn das Gerät - aus welchen Gründen auch immer, das Fahrzeug komplett nicht mißt, also noch nicht einmal eine annulierte Messung ausgibt.

 

Ich greife nochmal folgende Frage auf:

Da soll es nicht möglich sein, wenigstens einen oder zwei nicht "betroffene" Autofahrer zu finden, die sagen könn(t)en, ob da nun Schilder gestanden haben oder nicht?

Wie stellst Du Dir das konkret vor?
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Moin Moin

 

 

 

Ich behaupte mal, bei einem blickigen Anwalt sollte der fleißige Ordnungsamtsmensch ... doch ins Schwitzen geraten.....

Du gehst automatisch davon aus, daß die Messung bzw. die Beschilderung nicht korrekt war.

Das Zählwerk könnte aber auch Zahlen liefern, die auf den anderen Fall schliessen lassen. Und dann schwitzen temperaturunabhängig andere.

 

 

 

 

Gleiches geschieht beim Radar...

Beim Multanova 6f Digital gibts einen Zähler, der die durchgefahrenen und damit auch gemessenen Fahrzeuge zählt bzw. die unterhalb der Auslöseschwelle waren. Der Zähler müßte vorher natürlich genullt worden sein. Bei uns wird dieser Wert nachgehalten.

Ob da nun durch Anullierung einige wenige rausfallen dürfte doch für diesen Fall nebensächlich sein. Selbst Näherungswerte könnten helfen.

Ob das Verhältnis vom Zählwerk zu den Fotos überhaupt irgendeine Aussagekraft hat, soll doch ggf. ein Richter für diesen Fall entscheiden.

Dieses Verhältnis wird ja auch von der Auslöseschwelle bestimmt.

Wichtig wäre ja auch noch, ob in diesen Verhandlungen die Einsprüche zurückgezogen wurden, oder ob es Urteile gab.

 

 

Gruß

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Ich wage mal die kühne These, dass bei nahezu allen Messgeräten (bei Riegl usw. natürlich nicht) eine Zählung aller (messbaren) Fahrzeuge mitläuft (ESO misst und erfasst übrigens auch die nicht beblitzte Gegenrichtung). Wie bitteschön sollen denn sonst all die so aufschlussreichen Statistiken entstehen können ? ;)

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Beim Multanova 6f Digital gibts einen Zähler, der die durchgefahrenen und damit auch gemessenen Fahrzeuge zählt bzw. die unterhalb der Auslöseschwelle waren. Der Zähler müßte vorher natürlich genullt worden sein. Bei uns wird dieser Wert nachgehalten.

Ob da nun durch Anullierung einige wenige rausfallen dürfte doch für diesen Fall nebensächlich sein. Selbst Näherungswerte könnten helfen.

Ob das Verhältnis vom Zählwerk zu den Fotos überhaupt irgendeine Aussagekraft hat, soll doch ggf. ein Richter für diesen Fall entscheiden.

Dieses Verhältnis wird ja auch von der Auslöseschwelle bestimmt.

Wichtig wäre ja auch noch, ob in diesen Verhandlungen die Einsprüche zurückgezogen wurden, oder ob es Urteile gab.

Ich weiß und sehe es ja genauso.
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Ich wage mal die kühne These, dass bei nahezu allen Messgeräten (bei Riegl usw. natürlich nicht) eine Zählung aller (messbaren) Fahrzeuge mitläuft (ESO misst und erfasst übrigens auch die nicht beblitzte Gegenrichtung). Wie bitteschön sollen denn sonst all die so aufschlussreichen Statistiken entstehen können ? ;)

Natürlich läuft die Zählung mit. Die läßt sich mW auch nicht abstellen. Fraglich ist aber, ob sie überall akribisch protokolliert wird. Bzw. z.B. beim ESO, ob da auch die Zahl der gemessenen Fahrzeuge der nicht überwachten Richtung protokolliert wird (muß nämlich nicht).

Ich gehe davon aus, daß all die schönen und aufschlußreichen Statistiken anhand der absoluten Zahlen erstellt werden. Alles andere wird ggf. ein wenig rechnerisch passend gemacht. Oder es kommt mal die Anfrage, auch ein paar andere Werte zu ermitteln, die man dann einfach aufs Jahr hochrechnet.

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Noch mehr ein grnd Grund für eine Dashcam und dann die Zeugen auflaufen lassen.

 

Leider muss ein Richter auch dieses Beweismittel nicht zulassen.

 

Ich fahre seit zwei Jahren mit einer Dashcam herum und habe sogar den Unfall, bei dem mein altes Auto letztes Jahr geschrottet wurde Live und in Farbe mit Stereosound, aber glücklicherweise war die Schuldfrage von vornherein vollkommen unstrittig, so dass ich dieses Beweismittel gar nicht erst nicht zur Diskussion stellen musste.

 

Aber als Hilfsmittel für die Nachschau, ob die eigene Wahrnehmung richtig war ist das schon ganz sinnvoll.

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Die Nichtzulassung einer solchen Aufzeichnung (in Verbindung mit Zeugen) wäre aber, gerade in diesem äußerst strittigen Fall, IMHO dann schon haarscharf an der Rechtsbeugung vorbei bzw. drüberweg......

Da noch nicht geklärt ist, ob der Betrieb einer Dashcam nicht unzulässig ist, dürfte der Vorwurf "Rechtsbeugung" nicht zutreffen.

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Noch mehr ein grnd Grund für eine Dashcam und dann die Zeugen auflaufen lassen.

 

Leider muss ein Richter auch dieses Beweismittel nicht zulassen.

 

Ich fahre seit zwei Jahren mit einer Dashcam herum und habe sogar den Unfall, bei dem mein altes Auto letztes Jahr geschrottet wurde Live und in Farbe mit Stereosound, aber glücklicherweise war die Schuldfrage von vornherein vollkommen unstrittig, so dass ich dieses Beweismittel gar nicht erst nicht zur Diskussion stellen musste.

 

Aber als Hilfsmittel für die Nachschau, ob die eigene Wahrnehmung richtig war ist das schon ganz sinnvoll.

 

Versuch macht klug. Wollen wir hoffen das es nie soweit kommen wird.

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Die Nichtzulassung einer solchen Aufzeichnung (in Verbindung mit Zeugen) wäre aber, gerade in diesem äußerst strittigen Fall, IMHO dann schon haarscharf an der Rechtsbeugung vorbei bzw. drüberweg......

Deine Meinung sei Dir unbenommen. Ändert aber nichts daran, daß Du Dich mit dem Thema Rechtsbeugung offenbar nicht sonderlich intensiv auseinandergesetzt hast. Anders ausgedrückt: nein, weder noch.

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Wieso?

Wenn er die Zeugen anhören und/oder sich das /die Video(s) (sofern vorhanden) ansehen würde und im Nachhinein Bedenken gegen diese Aussagen/Video(s) geltend macht, wäre es ja ok, aber angesichts der Umstände diese Zeugen etc. gar nicht erst zuzulassen.........

 

Zitat: "Unter Rechtsbeugung versteht man im deutschen Recht die vorsätzlich falsche Anwendung des Rechts durch Richter.......zugunsten oder zum Nachteil einer Partei." Zitat Ende

 

Und nun erkläre mir bitte, was an der Nichtzulassung von mehreren (Entlastungs)zeugen und/oder Aufzeichnungen einer Dashcam, die die Unschuld der/des Beklagten beweisen könnten, dagegen aber der uneingeschränkte Glaube (Glaube ist in diesem Zusammenhang ein blödes Wort, aber mir fällt gerade kein anderes ein) an die Aussagen von einem Belastungszeugen keine (vorsätzlich) falsche Anwendung des Rechts ist?!

 

Grüße

Wolle

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@ Wolle: z.Z. ist die Zulassung des Filmchens aus der Dashcam "Rechtsbeugung". Und die "Zeugen" werden vor einer gerichtlichen Falschaussage geschützt.

Wobei, wenn sie das Schild gesehen hätten und sind trotzdem zu schnell gefahren; sind wir dann beim Vorsatz?

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