Muraniy 0 Posted October 8, 2013 Report Share Posted October 8, 2013 Hallo! Ich bin sehr erstaunt, dass man im Netz nirgends etwas vernünftiges findet zum Thema Anhörungsbogen. Wie reagiert man im besten Fall auf den Anhörungsbogen, wenn man selbst der Fahrer ist und noch 3 Wochen bis zur Verjährung sind? Vorwurf sind 20kmh zu viel auf der Autobahn (die ich allerdings bezweifel, da auf meinem Tacho weniger standen) Vielen Dank! PS: Gute Links reichen mir auch! Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 8, 2013 Report Share Posted October 8, 2013 Das sind wieder 3Monate bis zur Verjährung weil die Anordnung der Anhörung die Verjährung unterbrochen hat. Wieso ist da ein Anhörungsbogen gekommen, hast Du das Angebot einer Verwarnung nicht angenommen? Sonst, wenn es ein Anhörungsbogen ist, hast Du schlechte Karten. Für die Bußgeldstelle bist Du der Fahrer. MfG. hartmut 1 Quote Link to post Share on other sites
Muraniy 0 Posted October 8, 2013 Author Report Share Posted October 8, 2013 Okay. Besten Dank. Nein, es ist der erste Brief. Er wird mit "schriftliche Verwarnung/Anhörung" tituliert. Dementsprechend meine erste Chance mich zu äußern.konkreter Tatvorwurf, korrekter Name mit Geb.datum und Ort, Aktenzeichen, Foto - alles dabei. Ich sehe es nicht ganz ein, dass ich für etwas zahlen soll, wo ich von ausgehe nicht schuldig zu sein. Das Kfz ist auf dem Bild auch sehr weit links, grad noch das Vorderrad erkennbar. Daher kann ich mir auch eine Fehlmessung vorstellen. Habe ich eine Chance über unsere Rechtsschutzversicherung hier etwas zu erwirken? Vor gut 1/2 Jahr hatten wir den Spaß schonmal im Haus, nur dass da nicht der Halter geblitzt wurde. Die 3 Wochen waren auch damals das Thema und es wurde in einem Widerspruch-Brief das Foto angefordert. Als 1 Woche vor Verjährung das Foto kam, haben wir die Woche verstreichen lassen und es kam nichts mehr. Schön wenn es diesmal auch geklappt hätte, aber der Unterschied scheint ja wohl die angeschriebene Person zu sein, wenn ich das korrekt verstanden habe. Damals war offensichtlich, dass das Geschlecht des Halters mit dem des Geblitzen nicht übereinstimmt, da haben die Kollegen anscheinend aufgegeben. Zu Recht, denn damals wie diesmal ist die Blitzerposition zu 100% nur aus Haushaltskassengründen gewählt worden. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 8, 2013 Report Share Posted October 8, 2013 Und das steht auch alles in unseren FAQ. Edit:Kannst du das Bild anonymisiert hochladen? 1 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 8, 2013 Report Share Posted October 8, 2013 Wenn die Anhörung an eine bestimmte Person adressiert ist, dann ja. Es gibt die Möglichkeit einen Bußgeldbescheid abzuwarten, und gegen den dann Einspruch einlegen. Allerdings steht der Aufwand, selbst wenn Du Messfehler nachweisen könntest, in keinem Verhältnis zum den 30€ MfG. hartmut 1 Quote Link to post Share on other sites
Muraniy 0 Posted October 8, 2013 Author Report Share Posted October 8, 2013 Hallo Gast225, ja das ist kein Problem. So fern es hilft !? http://www.weebly.com/uploads/7/3/0/7/7307530/9339982_orig.jpg Es gibt die Möglichkeit einen Bußgeldbescheid abzuwarten, und gegen den dann Einspruch einlegen. Allerdings steht der Aufwand, selbst wenn Du Messfehler nachweisen könntest, in keinem Verhältnis zum den 30€ Ja, der Aufwand scheint wohl zu hoch zu sein. Aber mit einem Bußgeldbescheid wird mir ja sicher noch mehr in Rechnung gestellt, als das eigentliche Verwarnungsgeld!?Schon irgendwie hart, dass man da so "ausgeliefert2 ist. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted October 8, 2013 Report Share Posted October 8, 2013 Der Bußgeldbescheid kostet wenn es noch stimmt 23,50€ mehr kann auch sein das es jetzt 28,50€ ist. Das Problem ist eben der Nachweis das die Messung nicht richtig ist. Und um das nachzuweisen braucht es einen Gutachter der teuer ist. Warte mal was Gast225 zu dem Bild sagt. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 9, 2013 Report Share Posted October 9, 2013 Ohne weitere Informationen aus der Bildleiste ist zu den Bild nicht viel zu sagen. Der Abstand des Messgerätes zum Fahrbahnrand kann ich nicht entziffern. Kannst du die Zahl mal hier niederschreiben. Es sieht irgendwie nach 3,5 m oder so aus.Der Abstand des Fahrzeuges zum Sensorkopf betrug, soweit man dies auf dem Bild erkennen kann, 9,4 m. Somit sollte dies mit einer Messung des Fahrzeuges auf der linken Spur hinkommen.Das kommt aber auf den Abstand Sensor zur Straße und der restlichen Straßenbreite an. Die Aufstellung der Kamera ist aber irgendwie, naja. Gerade die feste Fotolinie des verwendeten Messgerätes ES 3.0 sollte doch bessere Bilder liefern. Warum man die Kamera so aufstellt, dass das Fahrzeug so weit links im Bild ist, ist mir unverständlich.Wenn man böse wäre, könnte man auch anfangen vom vorauseilenden Lichtschein sprechen, da Aufnahmen so weit links ungewöhnlich sind.Vielleicht ist es aber auch eines der ersten Bilder und man hat später die Kamera nachjustiert, als man die Bilder am Bildschirm gesehen hat. PS: Wenn ich dies richtig erkannt habe, dann hast du die Auslöseschwelle genau getroffen. 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 9, 2013 Report Share Posted October 9, 2013 Der Bußgeldbescheid kostet (...) jetzt 28,50€ ist.Genau.Die Position des Fahrzeuges auf dem Bild finde ich auch etwas ungewöhnlich, vielleicht (!) kann ein spezialisierter Anwalt dort etwas machen, Du hast ja eine RSV. Ansonsten ist das Foto super gelungen und reicht zur Fahreridentifizierung 100%ig aus. 1 Quote Link to post Share on other sites
Muraniy 0 Posted October 9, 2013 Author Report Share Posted October 9, 2013 Der Abstand des Messgerätes zum Fahrbahnrand kann ich nicht entziffern. Kannst du die Zahl mal hier niederschreiben. Es sieht irgendwie nach 3,5 m oder so aus.Wenn man böse wäre, könnte man auch anfangen vom vorauseilenden Lichtschein sprechen, da Aufnahmen so weit links ungewöhnlich sind.Vielleicht ist es aber auch eines der ersten Bilder und man hat später die Kamera nachjustiert, als man die Bilder am Bildschirm gesehen hat. Erstmal vielen Dank für die Fachkundige Auswertung. Ich kann es selbst nicht genau erkennen. Das Foto ist sowas von verpixelt abgedruckt. Ich gehe aber auch von 3,5m aus.Das Foto hat die Seriennummer xxxxxxxx-007. Könnte entsprechend eins von den ersten sein. Der Bußgeldbescheid kostet (...) jetzt 28,50€ ist. Mh... das Geld nochmal abwarten, um dann im Endeffekt eh das doppelte zu zahlen. Das ist doch auch irgendwie Harakiri.Ich gehe davon aus, dass der Bußgeldbescheid defintiv kommt?! Ich hatte selbst auch 2 oder gar 3x glaube ich den Fall, dass ich auf Anhörungsschreiben nicht reagiert habe. Von Hörensagen weiß ma ja, dass bei 15 bis 25€ eigentlich nie etwas gemacht wurde... Wer nicht zahlt, spart sich die Stadt den weiteren Mehraufwand eines Bußgeldbescheids. Aber diese Ecke hier auf dem Foto ist leider bekannt. Und vor allem ist die Stadt auch bekannt dafür ihre Kassen mit Radarmessungen aufzustocken. Ich kenne kaum Städte, die auf der Autobahn blitzen - aber hier haben wir den Blitzer schon so oft gesehen... eigentlich ärgerlich, wenn man dann mal in Gedanken ist und reinfährt. Denn an sich ist die Stelle frei von jeder Gefahr, breit und gut ausgebaut. Aber ich gehe davon aus, dass hier der Bußgeldbescheid aufgrund akuter Geldgier angewendet werden wird. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 9, 2013 Report Share Posted October 9, 2013 Ich gehe davon aus, dass der Bußgeldbescheid defintiv kommt?!Ich auch. Von Hörensagen weiß ma ja, dass bei 15 bis 25€ eigentlich nie etwas gemacht wurde... Wer nicht zahlt, spart sich die Stadt den weiteren Mehraufwand eines Bußgeldbescheids.Hörensagen am Stammtisch?Wer hier nicht zahlt (Konstellation Halter=Fahrer und Foto so gut wie Deines) kriegt den BGB, punktum. Auch bei 15 oder 20 Euro. Aber ich gehe davon aus, dass hier der Bußgeldbescheid aufgrund akuter Geldgier angewendet werden wird. Nö, weil Du zu schnell warst. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 9, 2013 Report Share Posted October 9, 2013 Sie es als Steuerzuschuss an. Wenn du das nächste Mal einen Blitzer der Behörde siehst, halte einfach dort an, stelle dich 100 Meter vorher hin und warne 30 Minuten den Verkehr und schon ist das Geld zumindest Saldomäßig ausgeglichen. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted October 9, 2013 Report Share Posted October 9, 2013 Wo ist das Problem, ich habe schon bei 11 zuviel bezahlt! dete Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted October 9, 2013 Report Share Posted October 9, 2013 Pöser Raser Du!!! Quote Link to post Share on other sites
Muraniy 0 Posted October 9, 2013 Author Report Share Posted October 9, 2013 Ja, im Endeffekt habt ihr Recht. Zu schnell gefahren bin ich wohl. Obwohl "zu schnell" auch (staatlich) eine ziemlich schwammige Aussage ist. Ich meine man kann überall die Geschwindigkeit ohne großen Grund limitieren und sich dann zum blitzen hinstellen - mal rein theoretisch. Naja, es sind glücklichweise nur 30€. Lehrgeld. Wenn der BGB eures Erachtens nach definitiv kommt ist alles andere sowieso Quatsch. Aber auf jeden Fall Danke für die Erleuchtung! Wobei ich mich eigentlich ernsthaft frage, warum es noch nicht verbreitet ist die Fahrzeughalter einfach bisschen im engen Freundeskreis zu vertauschen... Das wäre doch eigentlich das einfachste, wenn man sich jetzt mal nur gegen Blitzer wehren wollte. Denn den wahren Fahrer herauszufinden wird dann schon sehr erschwert.Wobei ich finde, dass man je nach Situation auch zahlen sollte respektive sein Hirn einschalten. Wenn ich mit 30kmh zu viel vor einer Schule geblitzt werde, spätestens dann sollte man zahlen und mal in sich gehen, selbst wenn man ein paar Tricks auf Lager hätte. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted October 10, 2013 Report Share Posted October 10, 2013 tröste dich, auch wenn vor ner Schule gebltizt wird, rate mal, wen es da erwischt: Es sind die Eltern genau der Schulkinder, die sich über die Raser aufregen, die erwischt werden, als sie "noch schnell" ihre Kinder zu Schule bringen. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.