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Rotlichtverstoss Verjährung


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Hallo Zusammen,

 

ich bin neu hier und habe eine Frage (ja ich habe die Suche bereits genutzt, aber leider kein Thema gefunden das meinem in etwa entspricht :( )

 

Ich bin im Mai 2013 an einer roten Ampel geblitzt worden.

Der Anhörbogen kam am 17.06.2013 - Vorwurf - rotlicht verstoss - 1.3sek.

Habe den Anhörbogen nicht ausgefüllt und nicht zurückgeschickt.

 

Nun bin ich am 01.08.2013 umgezogen, habe mich allerdings bereits am 27.07.2013 sowohl KFZ Technisch als auch Adresstechnisch umgemeldet und bis heute einen Nachsendeantrag laufen.

 

Bis jetzt kam kein Bussgeldbescheid - es sind nun 3.5 Monate nach Anhörbogen vergangen.

 

Könnt ihr mir hier weiterhelfen?

Kann noch was kommen? Wenn ja, ist es dann bereits verjährt? :/

 

Vielen vielen Dank im Vorraus.

 

LG,

 

Eure Nighty

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wenn seit dem Anhörbogen wirklich nichts mehr passiert ist, hast Du evtl. Riesenglück gehabt. Es besteht aber immer noch die Möglichkeit, dass der Bußgeldbescheid an die falsche Adresse rausgegangen und aus irgendwelchen Gründen nicht bis zu Dir vorgedrungen ist. Ich persönlich würde erstmal gar nichts unternehmen und mich vorerst drüber freuen.

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... Es besteht aber immer noch die Möglichkeit, dass der Bußgeldbescheid an die falsche Adresse rausgegangen und aus irgendwelchen Gründen nicht bis zu Dir vorgedrungen ist.

Wenn ich mich nicht irre unterbrich Adressermittlung die Verjährung.

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unterbricht Adressermittlung die Verjährung.
Dann kommt es jetzt drauf an, wann die Adressermittlung erforderlich/eingeleitet wurde. Um das hieb- und stichfest zu haben, benötigt man (bzw. der Anwalt) Akteneinsicht. Diese ganze Prozedur sollte man aber erst starten, wenn ein Bußgeldbescheid angekommen ist.

 

Man kann sich natürlich nach Eintrudeln des BuGeBe auch erst mal dumm stellen (ist nicht verboten) und gegenüber der Bußgeldstelle behaupten, dass Verjährung eingetreten ist. Vielleicht hilft das ja schon, wenn wirklich ein Fehler passiert ist oder sie teilen mit, wann die Adressermittlung angestoßen wurde. Dann bräuchte man den Anwalt nicht, sondern könnte hier im Forum die Fristeinhaltung nochmal prüfen lassen.

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Vielen dank für deine Antwort.

Wenn ich mich aber rechtzeitig umgemeldet habe, ist das ja eigentlich ihr verschulden, oder?

Jein - es ist nicht so, dass die Behörde nach/vor jedem Verfahrensschritt die Adresse überprüft - der Datenschutz steht dagegen.

Vielmehr wird die bekannte Adresse benutzt und dann, wenn der Brief zurückkommt, das Verfahren vorl. eingestellt, um die Adresse zu ermitteln.

Die Adressermittlung unterbricht die Verjährung.

 

Gruß

HaWeThie

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  • 2 weeks later...

Hallo Zusammen,

 

vorab - vielen dank für euere zahlreichen antworten. Nun sind jetzt 4 Monate vergangen und es ist nichts passiert. Meint ihr, da könnte noch was kommen? Da ich ab November täglich auf den Führerschein angewiesen bin (Jobwechsel....) wäre es fatal, wenn ich den Führerschein abgeben müsste. Habe seit Mai monat für monat damit gerechnet....

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