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Die Jagd


Guest PedroK

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Guest Kleiner Schelm

Kann ich auch adäquat auf die Normen reagieren, die ich für Mist halte?

 

Wie endet das, wenn jeder auf Staatsnormen, die er für Mist hält, adäquat reagiert?

 

Als eine der höchsten - wenn nicht gar die höchste! - Norm gilt wohl immer noch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens. Eine Norm, über die sich gerade Polizeibeamte im Einsatz gerne mal unter Berufung auf ihren Vorschriftenkatalog hinwegsetzen. Halten diese Beamten unser Grundgesetz für Mist, oder können die darin beschriebenen Grundrechte im Einsatzfall, bei Gefahrenabwehr und ähnlichen - nicht selten - konstruierten Situationen außer Kraft gesetzt werden?

 

Liebes Blaulicht, du kannst nicht nur so agieren, nein, auf Anweisung tust du es sogar.

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Aufgrund der Kenntnisse, die ich anhand des Videos habe (Missachten eines Anhaltesignals gem. Funkspruch), erachte ich das Abdrängen des Rollers unter Inkaufnahme schwerer Verletzungen des Lenkers als

Ein Rollerfahrer missachtet das Anhaltezeichen der Polizei: Für mich und jeden anderen Polizisten ist das Grund genug, ihn zu verfolgen. Nun hält der Rollerfahrer aber nicht an und begeht im weiteren

Warum überhaupt noch diskutieren? Die Meinung des Stammpersonals hier steht doch eh schon immer fest. Und sie wissen auch - wie immer - alles (besser). Von daher......     Sollte sich wider Erwarten

Du solltest Dir mal (wieder) die Haare waschen, sieht ja grauslich aus. Und lasse Dir das nächste Mal die Haare über den Ohren etwas kürzer schneiden, sieht ja (vor allem im ungewaschenen Zustand) noch grauslicher aus.

 

Hallo,

dann mußt du mich verwechseln, iich habe einen 99%-tigen yul-brinner-schnitt seit etlichen Jahren. Haare über den Ohren würden die Ohrwascheln vor sonnenbrand schützen...

 

https://www.google.de/search?q=yul+brynner+schnitt&client=firefox-a&hs=bAd&sa=X&rls=org.mozilla:de:official&tbm=isch&tbo=u&source=univ&ei=bQo8UomKK-bR4QTnv4DgDA&ved=0CD0QsAQ&biw=1024&bih=437&dpr=1

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Als eine der höchsten - wenn nicht gar die höchste! - Norm gilt wohl immer noch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens. Eine Norm, über die sich gerade Polizeibeamte im Einsatz gerne mal unter Berufung auf ihren Vorschriftenkatalog hinwegsetzen.

 

Haben sie in dem Fall aber nicht, die fuhren den Kerl weder an noch schossen die den vom Bock. Seine Gesundheit und sein Leben gefährdete der Rollerfahrer selbst! Da wurde keine heimtücksiche Falle ( quer gespanntes Drahtseil ) aufgebaut noch andere nicht sichtbare Hindernise.

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Guest Kleiner Schelm

Als eine der höchsten - wenn nicht gar die höchste! - Norm gilt wohl immer noch das Recht auf körperliche Unversehrtheit und den Schutz des Lebens. Eine Norm, über die sich gerade Polizeibeamte im Einsatz gerne mal unter Berufung auf ihren Vorschriftenkatalog hinwegsetzen.

 

Haben sie in dem Fall aber nicht, die fuhren den Kerl weder an noch schossen die den vom Bock. Seine Gesundheit und sein Leben gefährdete der Rollerfahrer selbst! Da wurde keine heimtücksiche Falle ( quer gespanntes Drahtseil ) aufgebaut noch andere nicht sichtbare Hindernise.

 

Hast du schonmal was von "äusseren Einflüssen" gehört?

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@Kleiner Schelm

Ja. Die Grrundrechte sind ein hohes Gut!

Jedoch schreibst du Dummfug.

Grundrechte gelten nicht schrankenlos; sagt dir der Bergriff Schranken-Trias etwas? Eine Schranke der Grundrechte ist der Gesetzesvorbehalt. Rechte der Verwaltung greifen auf Grund eines Gesetzes in die Grundrechte der Bürger ein. Hoheitliche Maßnahmen der Verwaltung und der strafverfolgungs Behörden können auch mit Zwang durchgesetzt werden.

 

@ Kolbenfeder

Ich denke, dass wir hier nicht diskutieren müssen. Es ist unstrittig nicht richtig, dass die Polizei einen Rollerfahrer anfährt und in Lebensgefahr bringt; schon gar nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit und auch bei Straftatverdacht ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.

 

Verfolgungsfahrten ist ansich sind schon ein komplexes Thema. Anfahren / abdrängen geht aber nicht!

 

@Rest

Was gibt das Video den tatsächlich an Fakten her?

Warum wird der Fall aus 2011 jetzt thematisiert?

Sind euch bei dem Artikel nicht gewaltige 'Patzer' aufgefallen?

 

Ich hätte euch eigentlich nach den ganzen Diskussionen hier etwas mehr Fachwissen zugetraut und gedacht, dass ihr nicht mehr 'blind' auf solche Meldungen anspringt und euch nicht von schlechten Journalisten als billiger Spielball nutzen lasst.

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Ja1

Na und! Eine Blockade mit quersgestellten LKW gegen flüchtige PKW-Fahrer bringt dem Flüchtigen schlicht die Alternative Reinbrettern oder Anhalten.

 

Gilt auch für Ende von neuerbauten Autobahnen, wer die regel- und stvo-gemäße Beschilderung nicht akzeptiert und mit 190km/h weiterfährt macht über den Sandhaufen auch einen tödlichen Abflug. Für die Bausausführenden ist nur die Frage wichtig war das Ende ausreichend signalisiert.

 

Auch da gilt, halte dich an die Vorschriften oder stirb, der Tod wird billigend in Kauf genommen!

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Warum überhaupt noch diskutieren? Die Meinung des Stammpersonals hier steht doch eh schon immer fest. Und sie wissen auch - wie immer - alles (besser). Von daher...... :whistle:

 

 

Sollte sich wider Erwarten doch noch eine vernünftige sachliche Diskussion abzeichen, würde ich mich ggf dazu hinreißen lassen, ein paar Anekdoten aus meinem "Rollererfahrungsschatz" beizutragen.

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Warum überhaupt noch diskutieren? Die Meinung des Stammpersonals hier steht doch eh schon immer fest. Und sie wissen auch - wie immer - alles (besser). Von daher...

 

Nu sei mal nicht so mimosig. Außerdem haben sich doch schon zwei Cops dahingehend geäußert, dass die Nummer überzogen bzw. unverhältnismäßig war, also ist ihnen doch keine Besserwisserei vorzuwerfen ;).

 

... würde ich mich ggf dazu hinreißen lassen, ein paar Anekdoten aus meinem "Rollererfahrungsschatz" beizutragen.

 

Die würde ich gern lesen.

 

Gruß, Pedro.

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Es ist unstrittig nicht richtig, dass die Polizei einen Rollerfahrer anfährt und in Lebensgefahr bringt; schon gar nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit und auch bei Straftatverdacht ist die Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt.

 

Na also, geht doch. Worüber regst Du Dich dann im Rest Deines Posts auf?

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Nu sei mal nicht so mimosig. Außerdem haben sich doch schon zwei Cops dahingehend geäußert, dass die Nummer überzogen bzw. unverhältnismäßig war, also ist ihnen doch keine Besserwisserei vorzuwerfen ;).

Das hat mit "mimosig" rein gar nichts zu tun und ich werde es mir auch ersparen, die betreffenden (fast alle) Beiträge anzuführen. Es sind aber ein paar dabei, da darf man sich wohl fragen, welch Geistes Kind der Verfasser war. Da war weder Niveau noch eine "Diskussionskultur" zu finden. Vom Inhalt mal ganz abgesehen. Und die beiden Cops, die sich dazu geäußert haben, haben das wohl eher unter Vorbehalt entsprechend getan. Denn überzogen und unverhältnismäßig war die Aktion nämlich gar nicht mal soooo eindeutig. Nur müßte man dazu eben auch andere Aspekte zulassen als die, die in die eigene kleine Welt passen. Wenn ich dann aber lese, daß man ja quasi gegen alles sein darf, was einem nicht in den Kram paßt, und daß es auch quasi legitim sei, dagegen anzugehen, was einem nicht in den Kram paßt, auch so, wie es einem in den Kram paßt, nur die ach so böse Polizei darf dann nichts unternehmen, soll oder muß statt dessen den "Nicht-in-den-Kram-Passer" am besten noch laufen lassen, weil es sich ja um ach so banale Pillepalle-Owien oder -Straftaten handele, dann, mein lieber PedroK, ist für mich spätestens der Punkt erreicht, wo eine Diskussion sinnlos ist und ich mir auch den Atem spare, hier etwas aus meiner Sicht zu schreiben. Wohl wissend, daß es eh nicht ankommt oder eben abgetan wird.

 

Die würde ich gern lesen.

Mag sein. Glaub ich Dir sogar. Ich werde es mir überlegen. Denn ich bin mir jetzt schon sicher, daß ich damit einen Sturm der Entrüstung lostreten könnte/würde. Denn ich hätte diesen Rollerfahrer auch nicht mal eben so fahren lassen. Ich hätte auch versucht ihn zu stoppen. Und wenn er dabei auf die Schn...ze fliegt, dann ist das eben so. Er hatte lange genug die Gelegenheit anzuhalten. Und daß er das nicht tat, läßt sich auch nicht mir irgendwelchem jugendlichen Schwachsinn, Hormonen oder anderem Blödsinn begründen. Der wußte genau was er tat. Nur ist er diesmal an die Falschen geraten.

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Hallo, PedroK,

 

Meine Güte: Polizeivideo zeigt brutale Jagd auf Rollerfahrer. Hatten wir den schon?

allein dieser Satz des Schreiberlings

Wenige Meter vor der Bereichsgrenze des Krefelder Präsidiums – danach hätten die Polizisten die Kollegen aus Moers einschalten müssen und den Fall nicht mehr unter sich klären können –

zeigt, dass er die Polizeiarbeit offenbar nur aus amerikanischen Filmen kennt.

 

Es ist zwar richtig, dass jedes Revier seinen gewissen Bereich hat, in dem es zuständig ist, aber das heißt noch lange nicht, dass die Beamten des einen Reviers nicht im Revier z. B. eines Nachbarkreises tätig werden dürfen und dass sie Vorfälle, die dort passieren, nicht bearbeiten dürfen.

 

Kompetenzgerangel gibt es hier nicht, da es normal ist, dass die Beamten sich gegenseitig aushelfen.

 

Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass der Unfall so oder so von den Beamten des Nachbarrevieres aufgenommen wurde, da es sich hier um einen Unfall mit Beteiligung eines Dienstfahrzeugs handelt.

 

Zum Anhalten an sich:

 

Es wurden ja schon einige Möglichkeiten genannt, wie man den Fahrer angeblich hätte anhalten können oder wie man ihn später zur Rechenschaft hätte ziehen können (Besuch zu Hause usw.).

 

Praktikabel war m. E. keiner.

 

Hier lag nicht nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit (Missachten von Zeichen und Weisungen) vor, sondern mindestens der Verdacht einer Straftat (Fahren ohne Fahrerlaubnis), wenn nicht gar mehrerer Straftaten.

 

Dazu kam, dass man sich nicht sicher sein konnte, wer der Fahrer des Roller war; was hätte es also gebracht, den Halter irgendwann mal aufzusuchen?

 

Vielleicht sollten die Kritiker der Maßnahme mal wirklich praktikable Vorschläge machen, wie man einen auf einem Zweirad flüchtigen Straftäter zum Anhalten bringen soll, ohne diesen in irgendeiner Form zu gefährden.

 

Es dürfte interessant sein, diese zu lesen.

 

Der Rollerfahrer hatte Zeit und Gelegenheit genug, anzuhalten und sich der Polizei zu stellen; wenn er sich dann doch zur Flucht entschließt, geht er das Risiko ein, dass er dann auch mit Gewalt gestoppt wird.

 

Zu den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft:

 

Die Tatsache, dass gegen die Beamten ermittelt wurde, sagt nichts über die Schuld oder ein Fehlverhalten aus, denn bei einem Unfall mit einem Verletzten ist das die logische Folge.

 

Da sich der Vorfall ja schon vor zwei Jahren zugetragen hat, ist es vielleicht sogar möglich, das Ergebnis der Untersuchungen im Netz zu finden.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Ich kann verstehen, dass der eine oder andere Cop Verständnis für die Handlung hat. Das mag sich über den Jagdtrieb und den Wunsch 'nicht zu verlieren' erklären.

 

Fakt ist, dass die Straftat wahrscheinlich ist aber eigntlich geht es hier um einen eher kleinen Rechtsverstoß. Sicher ist die Owi. Fahren ohne, Verstoße PflichtVersG ist wahrscheinlich. Möglicherweise geklauter Roller, vielleicht Drogen.

Nichts was ein Rammen rechtfertigt. Abdrängen, zwangsweise stoppen eines Zweirades ist lebensgefährlich.

Bei solchen Verfolgungen muss man sogar über einen Abbruch nachdenken

 

Auf der anderen Seite darf natürlich nicht das Signal entstehen, dass die Polizei flüchtende Roller / Mofas nicht stoppt.

 

 

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@Blaulicht

 

Wie bei dem Dir eigenen und mittlerweile sehr bekannten Stil versuchst Du mal wieder, den Sachverhalt in der Dir eigenen Art von allen Seiten zu beleuchten. Nur: mal wieder völlig ergebnislos. Wenigstens hast Du das Dilemma erkannt, bleibst hier aber - merkwürdiger- oder vllt auch bezeichnenderweise - im Gedankennirwana stecken.

 

Manchmal möchte ich wirklich wissen, was Du eigentlich auszudrücken versuchst.

 

Und einen Punkt kann ich Dir schonmal gleich canceln: Jagdtrieb und den Wunsch nicht zu verlieren mag es sicherlich hier und dort geben, vor allem bei jüngeren Kollegen. Ich für mich möchte das weitestgehend ausschließen. Dafür mache ich den Job schon zu lange. Und trotzdem lasse ich so einen Rollerfahrer nicht einfach ziehen.

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Vielleicht sollten die Kritiker der Maßnahme mal wirklich praktikable Vorschläge machen, wie man einen auf einem Zweirad flüchtigen Straftäter zum Anhalten bringen soll, ohne diesen in irgendeiner Form zu gefährden.

Fahren ohne Fahrerlaubnis ist zweifellos eine Straftat.

 

Frisieren von Rollern ist ein Delikt das hauptsächlich Jugendliche begehen. Die meisten von uns sind im jugebdlichen Alter auch mal ohne Führerschein gefahren.

 

Die Strafen bewegen sich dafür in einem Bereich der bei :nixda: beginnt, und bis zu paar Sozialstunden reicht. Weil die Richter auch wissen, mit 18 Jahren ist damit sowieso Schluss.

 

Wenn ich jetzt das Strafmaß und die Folgen von so einem Schubser vergleiche, dann habe ich kein Problem zu sagen, wenn der nicht ermittelt wird, dann wird ein Verbrechen eben nicht aufgeklärt. Man sieht sich im Leben oft zweimal.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Schugger

Ich würde - bloss wegen Missachtens eines Haltezeichens - nie derart die Gesundheit eines Menschen riskieren. Güterabwägung/Verhältnismässigkeit!

 

 

Wenn der mir davonkommen würde... Meine Fresse, dann ist es halt so. Deswegen schlafe ich trotzdem prima!

 

Hallo! Eine Ordnungswidrigkeit über Leib und Leben stellen???

 

Never!!

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@ Bluey

Erstens ist das gut für dich und den Rollerfahrer, wenn du nicht dem Jagdtrieb verfällst.

Zweitens ist es gut, wenn du den Rollerfahrer nicht einfach so ziehen lässt.

 

Ich denke, dass du damit das richtige Mittel (Mittel von Mitte) finden würdest.

 

Ich bleibe dabei: eine Lebensgefahr darf nicht provoziert werden. Dann gehört abgebrochen. Und einfach so 'ziehen lassen' darf auch nicht, dann fehlt dem Schutzmann etwas. Aber du weißt, dass es neben abdrängen noch andere Optionen gibt, die Erfolg bringen können und manchmal entkommt der Rollerfahrer; denn hier braucht es - zum Schutz des Lebens - nicht zwingen den Erfolg, dass er gestellt wird.

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Guest Kleiner Schelm

Ich würde - bloss wegen Missachtens eines Haltezeichens - nie derart die Gesundheit eines Menschen riskieren. Güterabwägung/Verhältnismässigkeit!

 

 

Wenn der mir davonkommen würde... Meine Fresse, dann ist es halt so. Deswegen schlafe ich trotzdem prima!

 

Hallo! Eine Ordnungswidrigkeit über Leib und Leben stellen???

 

Never!!

 

:victory:

 

Leider scheinst du die Ausnahme zu sein, Schugger, denn was ist schon ein Menschenleben, wenn es irgendeine Vorschrift gibt, mit man man es (= das Menschenleben) gefährden oder gar beenden darf? Manche Beamte hier im Forum scheinen wohl irgendwie der :wiki: -Fraktion anzugehören.

 

Und einfach so 'ziehen lassen' darf auch nicht, dann fehlt dem Schutzmann etwas.

 

Und das, was dem Schutzmann fehlt, holt er sich dann in Einsätzen wie in dem Video beschrieben? :dribble:

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Praktikabel war m. E. keiner.
Wenn es nach Meinung nicht nur der beteiligten Beamten anscheinend völlig in Ordnung ist, in einem Fall wie diesem (zur Erinnerung: fest stand nur eine OWI!) schwere oder gar tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf zu nehmen: wo ist dann die Grenze? Muß ein flüchtiger was-auch-immer-Fahrer tatsächlich damit rechnen, von einer 9-mm-Kugel eingeholt zu werden, wenn die Verfolger ihn sonst nicht erwischen können?
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Guest Kleiner Schelm

Wenn es nach Meinung nicht nur der beteiligten Beamten anscheinend völlig in Ordnung ist, in einem Fall wie diesem (zur Erinnerung: fest stand nur eine OWI!) schwere oder gar tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf zu nehmen: wo ist dann die Grenze?

 

Biber, du kennst die Antwort doch bereits:

 

Die ganze Maßnahme ist durch irgendwelche Gesetze legimitiert, und wenn der Übeltäter seinen letzten Atemzug macht, dann hat er eben Pech gehabt. Somit ist das alles "grenzenlos".

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Fahren ohne Fahrerlaubnis ist zweifellos eine Straftat.

Sehr gut erkannt.

 

Frisieren von Rollern ist ein Delikt das hauptsächlich Jugendliche begehen. Die meisten von uns sind im jugebdlichen Alter auch mal ohne Führerschein gefahren.

1. Aussage: dem möchte ich mich durchaus anschließen

2. Aussage: nö. Absolut nicht. Und ich kenne verdamt viele, die das auch nicht getan haben.

 

Die Strafen bewegen sich dafür in einem Bereich der bei :nixda: beginnt, und bis zu paar Sozialstunden reicht. Weil die Richter auch wissen, mit 18 Jahren ist damit sowieso Schluss.

Nö. In dieser Pauschalität auch falsch. Hier bei uns beginnt das mindestens bei Sozialstunden und hört bei Führerscheinsperre nebst einer gehörigen Geldstrafe auf. Ggf. wird auch der Roller eingezogen und verschrottet. Und ob damit "mit 18 Jahren sowieso Schluss" ist, weiß wer genau? Du? Woher?

 

Wenn ich jetzt das Strafmaß und die Folgen von so einem Schubser vergleiche, dann habe ich kein Problem zu sagen, wenn der nicht ermittelt wird, dann wird ein Verbrechen eben nicht aufgeklärt. Man sieht sich im Leben oft zweimal.

Hm.... man könnte auch sagen: wehret den Anfängen. Und zwar frühzeitig. Aber auch das scheint ja nur in gewissen anderen Bereichen zu gelten.

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(zur Erinnerung: fest stand nur eine OWI!)

Naja.... sicher "nur" eine Owi, aber eben nicht "nur" die, die Haltzeichen mißachtet zu haben, sondern, wie im Video sehr gut ersichtlich, mit voller Geschwindigkeit (lebensmüde??!!) über eine Kreuzung zu fahren, obwohl die Ampel schon mehrere Sekunden (mindestens) Rotlicht zeigte (schwerer Owi-Verstoß) und (rechts auf jeden Fall erkennbar) Querverkehr vorhanden war. Im weiteren Verlauf der Verfolgung wandelt der Rollerfahrer bereits im Straftatbereich (315 b / 315 c). Das ist bzw. war das, was fest stand. Ob er tatsächlich keine FE besaß, ließ das Verhalten des Rollerfahrers stark vermuten, stand aber nicht fest. Ob der Roller sein Eigentum, ausgeliehen oder gar geklaut war, war ebenso wenig klar, lag aber auch im Bereich des Möglichen. Ebenso, ob der Roller versichert war oder nicht (ggf. Straftat).

 

Ganz so harmlos war die Sache also sicherlich nicht, wie es hier offenkundig so einige User darzustellen versuchen.

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Das ist bzw. war das, was fest stand.
Als die Verfolgung begann, stand lediglich eine harmlose OWI fest, für alles andere war die Verfolgung ursächlich.

 

Aber wenn Du Dich schon äußerst, dann beantworte wenigstens auch die entscheidende Frage:

wo ist dann die Grenze? Muß ein flüchtiger was-auch-immer-Fahrer tatsächlich damit rechnen, von einer 9-mm-Kugel eingeholt zu werden, wenn die Verfolger ihn sonst nicht erwischen können?
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2. Aussage: nö. Absolut nicht. Und ich kenne verdamt viele, die das auch nicht getan haben.

Dann haben die aber einen weniger kriminellen Bekanntenkreis gehabt als ich.

 

Nö. In dieser Pauschalität auch falsch. Hier bei uns beginnt das mindestens bei Sozialstunden und hört bei Führerscheinsperre nebst einer gehörigen Geldstrafe auf. Ggf. wird auch der Roller eingezogen und verschrottet. Und ob damit "mit 18 Jahren sowieso Schluss" ist, weiß wer genau? Du? Woher?

Naja, ich hatte mal so eine schöne Seite wo Jugendliche ihre Erfahrung geschildert haben. Mit den Rollern ist es meist so, geben sie es zu,müssen sie den Roller heimschieben, zurückbauen und TÜV. Geben sie es nicht zu, wird er untersucht, und die bekommen wenn er frisiert war einen Bausatz zurück. Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht. Führerscheinsperre, sagen viele Richter, mit Führerschein macht er keine Straftaten mehr. Der Erziehungsgedanke zählt.

 

Hm.... man könnte auch sagen: wehret den Anfängen. Und zwar frühzeitig. Aber auch das scheint ja nur in gewissen anderen Bereichen zu gelten.

Mit Kanonen auf Spatzen schießen bringt auch nichts. Bekämpft mal lieber die Gehwegradler, die gefährden mehr und häufiger.

 

MfG.

 

hartmut

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Als die Verfolgung begann, stand lediglich eine harmlose OWI fest, für alles andere war die Verfolgung ursächlich.

Das ist richtig. Aber zu dem Zeitpunkt wurde der Roller auch noch nicht unfreiwillig gestoppt. Zu Beginn der Verfolgung dieselbe gleich wieder abbrechen.... warum? Dann dürfte/bräuchte man niemanden verfolgen, was allerdings auch nicht sinnvoll wäre.

 

Aber wenn Du Dich schon äußerst, dann beantworte wenigstens auch die entscheidende Frage:
wo ist dann die Grenze? Muß ein flüchtiger was-auch-immer-Fahrer tatsächlich damit rechnen, von einer 9-mm-Kugel eingeholt zu werden, wenn die Verfolger ihn sonst nicht erwischen können?

Da die zweite Frage wohl kaum - so hoffe ich jedenfalls - ernst gemeint gewesen sein kann, werde ich darauf auch keine Antwort geben. Die erste läßt sich schwer beantworten, weil es keine wirklich starren Grenzen gibt. Grundsätzlich sagt man, daß abzubrechen sei bzw. man abbrechen soll, wenn eine weitere Verfolgung Leib und Leben (des Verfolgers und/oder des Verfolgten) gefährdet.

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Dann haben die aber einen weniger kriminellen Bekanntenkreis gehabt als ich.

Den habe ich z.B. dann wohl offensichtlich entsprechend gehabt. Bin ich auch nicht traurig drum. Ganz im Gegenteil.

 

Naja, ich hatte mal so eine schöne Seite wo Jugendliche ihre Erfahrung geschildert haben. Mit den Rollern ist es meist so, geben sie es zu,müssen sie den Roller heimschieben, zurückbauen und TÜV. Geben sie es nicht zu, wird er untersucht, und die bekommen wenn er frisiert war einen Bausatz zurück. Geldstrafe gibt es im Jugendstrafrecht nicht. Führerscheinsperre, sagen viele Richter, mit Führerschein macht er keine Straftaten mehr. Der Erziehungsgedanke zählt.

Ich kann's nur so wiedergeben, wie ich es von unseren Sachbarbeitern erfahren habe. Führerscheinsperre verhängen die Straßenverkehrsämter, so der Banause zum 2. Mal auffällig geworden ist. Und das ist hier sehr oft der Fall. In den meisten Fällen bekommen die Jugendlichen ihren Roller hier auch als Bausatz zurück, da so oder so der Gutachter drangelassen wird bzw. werden muß um festzustellen, wie schnell die Kiste tatsächlich rennen kann.

 

Mit Kanonen auf Spatzen schießen bringt auch nichts. Bekämpft mal lieber die Gehwegradler, die gefährden mehr und häufiger.

Tja... heute sind's noch Spatzen, morgen schon Falken. Wann möchtest Du damit anfangen? Wenn es zu spät ist? Oder holst Du dann die Bazooka raus?

Jaja.... macht mal lieber dies, macht mal lieber jenes. Alle Welt meint zu wissen, was wir lieber machen sollten. Da machst Du keine Ausnahme. Nur: leider wissen sie's eben nicht. Auch Du nicht. Aber um Dich zu beruhigen: wir kümmern uns auch um die Geh- und Falscheseiteradler. Die Rollerfahrer aber, die in der Bösewichthierachie deutlich weiter oben stehen als die Radler, bekämpfen wir ganz sicher auch.

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Wenn ich dann aber lese, daß man ja quasi gegen alles sein darf, was einem nicht in den Kram paßt, und daß es auch quasi legitim sei, dagegen anzugehen, was einem nicht in den Kram paßt, auch so, wie es einem in den Kram paßt, nur die ach so böse Polizei darf dann nichts unternehmen, soll oder muß statt dessen den "Nicht-in-den-Kram-Passer" am besten noch laufen lassen, weil es sich ja um ach so banale Pillepalle-Owien oder -Straftaten handele, dann, mein lieber PedroK, ist für mich spätestens der Punkt erreicht, wo eine Diskussion sinnlos ist und ich mir auch den Atem spare, hier etwas aus meiner Sicht zu schreiben.

 

Weil ich zu verstehen glaube, dass Du damit auf meine „Beiträge“ anspielst, versuche ich mal etwas genauer zu erklären, worum es mir geht. Vielleicht ergibt sich ja eine sinnvolle Diskussion daraus:

 

Ich denke, dass wir schon seit Längerem und leider zunehmend in einem „Nanny“-Staat leben, der uns mit seinen wohlmeinenden Regeln erdrückt: Helmpflicht für Radfahrer (geplant), Frauen-Parkplätze, Mülltrennung, Dosenpfand, Kippen-Automaten mit Altersnachweis, Speedlimits allenthalben, die Zucker- und Salz-Ampel auf Junkfood-Verpackungen oder eben 25/40 für irgendwelche Mopeds.

 

Alles gut gemeint, aber in der Summe läuft es darauf hinaus, dass wir uns unsere Regeln mittelbar von den Doofen, Bekloppten oder Irren diktieren lassen (die sich mit Junkfood vollstopfen, nicht in der Lage sind, eine Kurve richtig einzuschätzen etc. etc.).

 

Ich sage keineswegs, dass jeder tun solle, was ihm in den Kram passt; ich meine allerdings, dass es über unseren Regelwerken noch eine Instanz geben sollte, die man gemeinhin Vernunft nennt.

 

Und manchmal gebietet/erlaubt die Vernunft eben, die Regeln Regeln sein zu lassen, weil sie unsinnig sind. Zu risikieren, dass jemand deswegen über die Klinge springt, halte ich für zutiefst verwerflich.

 

Gruß, Pedro.

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Zu Beginn der Verfolgung dieselbe gleich wieder abbrechen....
Nö. Hat auch niemand gefordert. Die Diskussion dreht sich um das Ende, konkret um die Form der Beendigung der Verfolgung.

 

Da die zweite Frage wohl kaum - so hoffe ich jedenfalls - ernst gemeint gewesen sein kann
Bei so manchen Kommentaren hier könnte zumindest der Eindruck entstehen, auch das sei eine Option - schließlich wäre der Flüchtende ja auch dann selbst schuld.

 

Grundsätzlich sagt man, daß abzubrechen sei bzw. man abbrechen soll, wenn eine weitere Verfolgung Leib und Leben (des Verfolgers und/oder des Verfolgten) gefährdet.
Kling gut. Allerdings hat dann wohl in diesem Fall der Fahrer des Streifenwagens aus irgendwelchen Gründen gemeint, grundsätzlich gelte hier nicht. Wäre interessant zu erfahren, warum er das wohl meinte.
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Erst mal eine Frage, ab welchem Zeitpunkt wussten die Polizisten das auf dem flüchtenenden Roller nur ein wildgewordener Jugendlicher mit frisierter Karre unterwegs ist und nicht ein Verbrecher auf der Flucht?

Hinterher kann man locker darüber labern das die Aktion unsinnig ist, aber konnten die Polizisten Das wissen bevor Sie den Jungen erwischt haben?

 

Es war von Anfang an klar, daß es sich um keinen Verbrecher handelt, da die Polizisten ihn nicht bei der Ausführung eines Verbrechens beobachtet haben. Somit galt zu dem Zeitpunkt erst einmal die Unschuldsvermutung. Somit wär es höchstens eine "verdächtige Person", die konkret vorwerfbar gegen die StVO verstoßen hat...

 

Mal einen Schwank aus meinen jugen Jahren(ich war nicht beteilligt aber kenne die Personen die in diesem Auto sassen). Da wollten Polizisten mal einen alten Fiesta anhalten nur weil ein Rücklicht nicht ging, ist ja Alltäglich und an sich ja nichts Dramatisches. Nur statt anzuhalten gab der Fahrer Vollgas und wollte abhauen, was mit 4 Personen im Auto bei 40PS eh lächerlich ist, aber Er schaffte es fast zu entkommen da keinerlei Rücksicht auf die STVO und andere Verkehrsteilnehmer. Als die Polizisten Ihn endlich gestoppt hatten und das Auto durchsuchten fanden Sie im Kofferraum zwei Zigarettenautomaten die Er in dieser Nacht geklaut hatte, seine Mitfahrer hatten davon keine Ahnung aber trotzdem einigen Ärger an der Backe.

 

Jetzt die Frage, hätten Sie ihn einfach so fahren lassen sollen als Er abhaute? Denn ein defektes Rücklicht rechtfertigt ja keine Verfolgung, aber das Stellen eines recht umtriebigen Automatenknackers doch schon, oder nicht? Aber um feststellen zu können das Sie einen Straftäter verfolgten mußten Sie Ihn ja erst mal verfolgen und stellen.

Übrigens gaben die Polizisten zu das Sie vermutlich keinen Verdacht geschöpft hätten wenn Er einfach angehalten hätte und sein Knöllchen wegen dem Rücklicht bezahlt hätte, vermutlich hätte es nur einen Mängelschein gegeben und damit wäre die Sache erledigt gewesen, wäre Er nicht abgehauen...

 

So hätte es auch beim Rollerfahrer sein können, :whistling: von den Zigarettenautomaten abgesehen.

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Hallo, @alle,

 

vielleicht sollte sich so mancher das Video noch einmal komplett und in aller Ruhe ansehen, ohne jedes Vorurteil.

 

Man wird dann vielleicht feststellen, dass der Rollerfahrer immer wieder in Richtung des zweiten Streifenwagen und teils auch vor diesen gefahren ist, dass der Fahrer dieses Streifenwagens ihn nach diesen Manövern zwar immer wieder nach rechts abgedrängt hat, aber ohne jede Berührung und dass er ihm immer ausreichend "Luft" zum gefahrlosen Anhalten gelassen hat.

 

Der Rollerfahrer wurde nicht einmal so abgedrängt, dass es lebensgefährlich für ihn war und sein Entschluss, trotzdem weiter zu fahren, kam von ihm.

 

Der Fahrer des dritten Streifenwagen hat sich dann bei ca. 1:40 vor den Rollerfahrer gesetzt und dieser hätte, wenn er gebremst hätte, den Aufprall m. E. verhindern können.

 

Mal ganz ehrlich:

 

Wie wäre die Reaktion auf das Video wohl gewesen, wenn es keinen Pressebericht mit einer reißerischen Überschrift (Brutale Jagd) gegeben hätte und wenn man lediglich gewusst hätte, dass der Fahrer nach einer Straftat vor der Polizei flüchtet?

 

Soll die Polizei in Zukunft immer, wenn es sein kann, dass sich der Flüchtende verletzen könnte, eine Verfolgung abbrechen?

 

Kann es sein, dass da so ein kleiner Gedankenfehler vorliegt und dass so mancher vergisst, dass jeder weiß, dass man, wenn die Polizei einen mit Blaulicht und Anhaltesignalen zum Halten auffordert, auch tatsächlich zu halten hat?

 

Wenn man nicht will, dass die Polizei Recht und Gesetz durchsetzt, kann man sie ja gleich abschaffen und das Faustrecht wieder einführen.

 

Zum Vorwurf, es hätte sich hier ja nur um Kleinigkeiten gehandelt, die dem Rollerfahrer vorzuwerfen waren:

 

Es ist gut möglich, dass er vor Gericht (Jugendstrafrecht) recht glimpflich davongekommen wäre.

 

Dies wäre aber erst recht ein Grund, anzuhalten und nicht wie ein Kamikaze in der Gegend herum zu fahren und seinerseits die Polizeibeamten zu gefährden, indem man sie mit dem Roller abdrängt.

 

Klar, auch hier kann man sagen, dass man mit einem Roller wohl kaum einen PKW abdrängen kann, aber das ist nur die halbe Wahrheit.

 

Man sieht deutlich,dass der Fahrer des zweiten Streifenwagens immer wieder erfolgreich versucht, einen Zusammenstoß mit dem ihn abdrängenden Rollerfahrer zu vermeiden und da würde ein kleiner Fahrfehler schon reichen, einen Abflug nach links zu machen.

 

Der Fahrer des ersten Streifenwagen hat sich sogar komplett aus dieser Aktion herausgehalten (zu Recht), um weder dem Rollerfahrer noch seinem kollegen in die Quere zu kommen.

 

Von Übereifer, unüberlegtem Handeln, brutaler Jagd usw. kann ich hier nicht das Geringste sehen.

 

Dem Rollerfahrer wurden ausreichend Möglichkeiten gegeben, zu halten; diese hat er nicht genutzt und zum Schluss wurde dann die Lücke dichtgemacht.

 

Möglicherweise hat er sich gedacht, dass der Fahrer des dritten Streifenwagens diese Lücke wieder aufmacht, wenn er einfach weiter fährt und hat sich dabei verkalkuliert.

 

Es mag hart klingen, aber anhand des Video sehe ich den Fehler einzig und allein bei dem Rollerfahrer.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es war von Anfang an klar, daß es sich um keinen Verbrecher handelt, da die Polizisten ihn nicht bei der Ausführung eines Verbrechens beobachtet haben.

 

Ach so. Das heisst, der Doppelmoerder, der bei der Tat nicht von der Polizei beobachtet wurde, ist also kein Verbrecher? :schreck:

 

Somit galt zu dem Zeitpunkt erst einmal die Unschuldsvermutung.

 

Diese hat der junge Mann durch seine spontane Flucht doch erst einmal selbst ad acta gelegt, oder?

 

Somit wär es höchstens eine "verdächtige Person", die konkret vorwerfbar gegen die StVO verstoßen hat...

 

Richtig, und dann wollte man halt noch schauen, was sonst noch dahinter steckt. Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass dort der Halter auf dem Moped sitzt, den man nachher zu Hause abgreifen kann, es kann auch Hinz und Kunz da drauf sitzen und gerade fluechten......

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Auf der anderen Seite darf natürlich nicht das Signal entstehen, dass die Polizei flüchtende Roller / Mofas nicht stoppt.

 

Hallo,

wer des darauf anlegt mit einem Zweirad zu flüchten sollte Könner auf einer Trial-Maschine werden. Da bestehen gute Chancen für eine "interessante" und erfolgreiche Routenwahl... Gartemauern und Leitplanken sind kein ernstzunehmendes Hinderniß, Bäche und Bahndämme auch nicht.

 

Aber für eine gewiße Kupplungshand- und Gasgriffingerfertigkeit benötigt es viele Trainingsfahrten, da bleibt kaum Zeit für kriminelle Einlagen...

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Guest Kleiner Schelm

Ach HarryB, ...

 

... wenn die deutschen Verfolgungsbehörden ebenso vehement gegen kriminelle Jugendbanden, Handtaschenräuber, die erst kürzlich eine 91 Jahre alte Frau die Treppe zur S-Bahn runtergeschubst haben, um an ihre Rente zu kommen, Dealer, die in der Nähe von Kindergärten und Schulen ihre Geschäfte abwickeln oder ähnliches Pack, auf das die Bezeichnung "Kriminelle" zutreffen dürfte, vorgingen, würden sich die kritischen Reaktionen vermutlich in einem überschaubaren Rahmen bewegen.

 

Wird die oben beschriebene Situation dann noch um Tatsachen komplettiert, dass ein Beamter, der im Einsatz einen Unbeteiligten mit Pfefferspray einnebelt oder aber mittels Schlagstock einen imaginären Widerstand bricht, in der Regel straffrei ausgeht, während ein Familienvater, der sich auf einer Demo schützend vor seine Frau und die minderjährige Tochter stellt, als Aufrührer hingestellt wird, sollte sich der vernunftbegabte Ottonormalbürger einmal ernsthaft die Frage stellen, oder vielleicht nicht nur im Staate Dänemark etwas faul ist.

 

In den letzten Tagen wurde öfters der Vorwurf erhoben, dass sich User des RF in unbegründeter Kritik an der Polizei verrennen würden. Wenn diese Kritik tatsächlich unbegründet ist, wie kommt es dann, dass der geneigte Medienverfolger praktisch jeden Tag eine neuen Negativ-Success-Story zum Frühstück, Mittagessen oder Abendbrot serviert bekommt? Machen die Medien unbegründet Stimmung gegen die Staatsgewalt, oder könnte womöglich doch etwas an den Vorwürfen sein?

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... wenn die deutschen Verfolgungsbehörden ebenso vehement gegen kriminelle Jugendbanden, Handtaschenräuber, die erst kürzlich eine 91 Jahre alte Frau die Treppe zur S-Bahn runtergeschubst haben, um an ihre Rente zu kommen, Dealer, die in der Nähe von Kindergärten und Schulen ihre Geschäfte abwickeln oder ähnliches Pack, auf das die Bezeichnung "Kriminelle" zutreffen dürfte, vorgingen, würden sich die kritischen Reaktionen vermutlich in einem überschaubaren Rahmen bewegen.

 

:nick:, sehe ich auch so.

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..

 

... wenn die deutschen Verfolgungsbehörden ebenso vehement gegen kriminelle Jugendbanden, Handtaschenräuber, die erst kürzlich eine 91 Jahre alte Frau die Treppe zur S-Bahn runtergeschubst haben, um an ihre Rente zu kommen, Dealer, die in der Nähe von Kindergärten und Schulen ihre Geschäfte abwickeln oder ähnliches Pack, auf das die Bezeichnung "Kriminelle" zutreffen dürfte, vorgingen, würden sich die kritischen Reaktionen vermutlich in einem überschaubaren Rahmen bewegen.

...

 

wie kommt es dann, dass der geneigte Medienverfolger praktisch jeden Tag eine neuen Negativ-Success-Story zum Frühstück, Mittagessen oder Abendbrot serviert bekommt? Machen die Medien unbegründet Stimmung gegen die Staatsgewalt, oder könnte womöglich doch etwas an den Vorwürfen sein?

 

kann es sein, dass der Stammtisch mit Euch durchgeht?

 

Was wissen wir denn mit welchem Elan die Behörden bei diesen Delikten vorgehen?

 

und was den Journalismus angeht, die geneigten "Medienverfolger" sollten mal überlegen nach welchen Kriterien die Damen und Herren ihre Schlagzeilen produzieren:

 

Je brutaler, desto besser. Und nicht je ehrlicher desto besser.

 

Ich will hier nichts verharmlosen, keine Taten klein reden, ich will einfach nur der Verhältnismässigkeit das Wort reden

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Diese hat der junge Mann durch seine spontane Flucht doch erst einmal selbst ad acta gelegt, oder?
Ich dachte, das mit der Unschuldsvermutung hätten wir lange geklärt: nein.

 

Ich vermisse noch eine Antwort auf diese meine Fragen

Wenn es nach Meinung nicht nur der beteiligten Beamten anscheinend völlig in Ordnung ist, in einem Fall wie diesem (zur Erinnerung: fest stand nur eine OWI!) schwere oder gar tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf zu nehmen: wo ist dann die Grenze? Muß ein flüchtiger was-auch-immer-Fahrer tatsächlich damit rechnen, von einer 9-mm-Kugel eingeholt zu werden, wenn die Verfolger ihn sonst nicht erwischen können?
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Hallo, Kleiner Schelm,

 

... wenn die deutschen Verfolgungsbehörden ebenso vehement gegen kriminelle Jugendbanden, Handtaschenräuber, die erst kürzlich eine 91 Jahre alte Frau die Treppe zur S-Bahn runtergeschubst haben, um an ihre Rente zu kommen, Dealer, die in der Nähe von Kindergärten und Schulen ihre Geschäfte abwickeln oder ähnliches Pack, auf das die Bezeichnung "Kriminelle" zutreffen dürfte, vorgingen, würden sich die kritischen Reaktionen vermutlich in einem überschaubaren Rahmen bewegen.

die Kritik ist nicht unberechtigt, geht aber weniger an die Polizei, sondern eher an die Justiz.

 

Von der Polizei wird so etwas so gut wie möglich verfolgt und soweit es die Personalsituation hergibt, aber es nutzt nichts, wenn dieses "Pack", wie Du es bezeichnest, immer wieder mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit davon kommt.

 

Gibt es dann doch mal Richter, die auch schon beim ersten Verstoß Tacheles reden und dementsprechend durchgreifen, werden sie als "Richter Gnadenlos" oder was auch immer tituliert (nein, ich bin kein Sympathisant dieses Richters, der einst diese Bezeichnung bekommen hat) und fertiggemacht (siehe Richterin Heisig aus Berlin).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Biber,

 

Ich vermisse noch eine Antwort auf diese meine Fragen

Wenn es nach Meinung nicht nur der beteiligten Beamten anscheinend völlig in Ordnung ist, in einem Fall wie diesem (zur Erinnerung: fest stand nur eine OWI!) schwere oder gar tödliche Verletzungen zumindest billigend in Kauf zu nehmen: wo ist dann die Grenze? Muß ein flüchtiger was-auch-immer-Fahrer tatsächlich damit rechnen, von einer 9-mm-Kugel eingeholt zu werden, wenn die Verfolger ihn sonst nicht erwischen können?

solange nicht bekannt ist, was er angestellt hat, nicht.

 

Bei einem flüchtigen Mörder, um mal ein Beispiel zu nennen, könnte es schon anders aussehen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Nachdem ich mich die letzten drei Monate darauf beschränkt habe, hier quer zu lesen und meine aktive Teilnahme an diesem Forum drastisch eingeschränkt habe, muss ich feststellen, dass das wohl die richtige Entscheidung war.

 

Ich muss leider sehen, dass das dumme, polemische und peinliche Stammtischgerede hier derart Überhand genommen hat, dass es sich im Moment nicht lohnt, hier noch großartig weiter zu schreiben.

 

Ich hoffe, dass sich das mal ändert, dann werde ich wohl auch wieder aktiver, aber solange das Niveau derart im Keller ist, bleibe ich hier raus...

 

Gruß

Goose

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obwohl ich Goose verstehen kann, ich fände es schade, wenn Du uns den Rücken kehrst...

 

Vielleicht muss man eine Diskussion irgendwann auch mal beenden, wenn man merkt man dreht sich im Kreise, und die

anderen wollen/können/dürfen nicht akzeptieren, das man eine andere Meinung hat.

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Ich denke, dass wir schon seit Längerem und leider zunehmend in einem „Nanny“-Staat leben, der uns mit seinen wohlmeinenden Regeln erdrückt

Da bin ich durchaus Deiner Meinung, wobei ich mich noch nicht wirklich erdrückt fühle, die Tendenzen aber sehr wohl sehe.

 

Helmpflicht für Radfahrer (geplant), Frauen-Parkplätze, Mülltrennung, Dosenpfand, Kippen-Automaten mit Altersnachweis, Speedlimits allenthalben, die Zucker- und Salz-Ampel auf Junkfood-Verpackungen oder eben 25/40 für irgendwelche Mopeds.

1. mag sinnvoll sein, sollte aber einem jedem selbst überlassen bleiben.

2. halte ich grundsätzlich für absoluten Schwachsinn. Vor allem, wo heutzutage doch viele / die meisten Frauen meinen, sie könnten alles mindestens genauso gut wie die Männer, ja eigentlich sogar besser. Warum dann Extrawürste braten?!

3. mag auf den ersten Blick sinnvoll erscheinen, nur wenn man hört/liest, daß später der Müll eh wieder zusammengekippt wird, fragt man sich wohl zurecht, wo da der Sinn in der vorherigen Trennung liegen soll.

4. um die Jungbrut davon abzuhalten (geht das überhaupt?) bzw. es zu erschweren, an Kiippen zu gelangen, mag das vllt ein guter Ansatz sein. Nur wer Kippen haben will, der wird sie auch bekommen. Ähnlich ist es mit Alkohol.

5. halte ich auch für Schwachsinn und oftmals lediglich politisch motiviert. Ich würde so manch ein Limit einkassieren, hätte ich es zu entscheiden. Hab ich aber leider nicht. Und ich schaue auch schon recht genau, wo ich messe und ob es dort unter Berücksichtigung des geltenden Limits auch sinnvoll ist. Auch führe ich mittlerweile so manch eine Diskussion (intern) und mache mir damit ganz sicher nicht nur Freunde. Ich stehe aber zu meiner Überzeugung und vertrete sie auch.

6. für mich kompletter Blödsinn.

7. halte ich auch für Blödsinn. Mopped ab 16 (Führerschein, keine Prüfbescheinigung) und Vmax 60 km/h würde ich für vernünftig und sinnvoll erachten.

 

Ich sage keineswegs, dass jeder tun solle, was ihm in den Kram passt; ich meine allerdings, dass es über unseren Regelwerken noch eine Instanz geben sollte, die man gemeinhin Vernunft nennt.

Absolut richtig. Aber wo bitte verhält sich der Rollerfahrer vernünftig? Wo ist so ein Verhalten noch akzeptabel und hinnehmbar?!

 

Und manchmal gebietet/erlaubt die Vernunft eben, die Regeln Regeln sein zu lassen, weil sie unsinnig sind.

Ok. Und wo ist das im vorliegenden Sachverhalt der Fall? Wo besagt da die Vernunft, Regeln Regeln sein zu lassen? Kann ich leider nicht erkennen. Der Rollerfahrer hat bewußt und gewollt dieses Verhalten an den Tag gelegt und - ich setze es einfach mal als gegeben voraus - auch entsprechende Dinge vorab durchgefüht (Tuning / Drossel entfernt / Roller geklaut / keine Versicherung abgeschlossen.... was eben zutreffend ist). Solcherlei Dinge passieren nicht mal eben so, man will es und macht es deshalb auch.

 

Zu risikieren, dass jemand deswegen über die Klinge springt, halte ich für zutiefst verwerflich.

Tja.... da kann man nun über die Kausalkette diskutieren. Genauso darüber, welche Auswirkungen es denn hätte, würde man jeden unbehelligt lassen, sobald sich dieser selbst durch sein eigenes Verhalten einer Gefahr aussetzt. Würde ihn das von diesem Tun künftig abhalten? Oder dürfte man vielmehr erwarten, daß er sich in seinem Tun bestärkt fühlt und künftig genauso agieren wird, um auch weiterhin unbehelligt zu bleiben?! Für mich ist das der Anfang von Größerem. Und spinnt man diesen Faden mal weiter, so kommt dieser pitterpöse Rollerfahrer irgendwann auf den Trichter, in eine Bank zu marschieren und Geld zu erpressen. Anschließend ballert er wie eine Wildsau auf der Flucht durch die Gegend. Und? Soll man ihn dann wieder völlig unbehelligt lassen? Weil er könnte sich ja überschätzen, verunfallen und dabei zu Tode kommen.

 

Ich habe ähnliche Vorfälle selbst erlebt. Wer solches nur auf einem Video sieht, es aber nie real erleben durfte, wie aggressiv und alles andere außer Acht lassend diese Jungspunde über Straßen, Grünstreifen, Grünflächen etc. kacheln, selbst mit Sozius, daß einem Angst und Bange werden kann (insbes. um den Sozius), der wird sicher denken "alles halb so wild. So waren wir doch auch mal". Nur: ersteres ist eben nicht der Fall und letzteres glaube ich nicht.

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Die Diskussion dreht sich um das Ende, konkret um die Form der Beendigung der Verfolgung.

Wie genau er gestoppt wurde, konnte ich auf dem Video nicht erkennen. Du? Ich konnte nur sehen, wie die Schlonten über die Straße flogen und der Rollerfahrer hinterher. Nun, wenn er z.B. in die Zange genommen wurde, es aber nicht für nötig hält anzuhalten, dann kann das passieren. Niemand wird so ausgebremst, daß er nicht noch bremsen und anhalten könnte.

Das Video zeigt aber weiter vorher schonmal, als sich ein Streifenwagen neben den Roller setzte, daß beide Fahrzeuge Kontakt hatten. Der Rollerfahrer steuerte in diesem Moment nach Links und dabei gegen den Streifenwagen. Ich hätte hier schon fast damit gerechnet, daß er stürzen würde. Er hat es aus meiner Sicht auch selbst billigend in Kauf genommen. Letztlich auch den finalen Sturz.

 

Kling gut. Allerdings hat dann wohl in diesem Fall der Fahrer des Streifenwagens aus irgendwelchen Gründen gemeint, grundsätzlich gelte hier nicht. Wäre interessant zu erfahren, warum er das wohl meinte.

Er könnte auch gemeint haben, daß das hier noch nicht dermaßen zutraf, daß die Verfolgung hätte abgebrochen werden müssen. Ich übrigens hätte sie auch noch nicht abgebrochen. Ich hätte ebenfalls versucht den Roller zu stoppen. Ggf. auch mit "Gewalt", aber wahrscheinlich nicht so, wie es hier geschah. Allerdings hätte ich u.U. auch einen Sturz des Rollerfahrers in Kauf genommen. Letzteres sage ich mal so pauschal, weil man so etwas immer von Fall zu Fall in einer Reallage entscheidet, es aber aus der dritten Reihe für einen anderen Fall, bei dem man selbst nicht involviert war, schwer sagen kann.

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... wenn die deutschen Verfolgungsbehörden ebenso vehement gegen kriminelle Jugendbanden, Handtaschenräuber, die erst kürzlich eine 91 Jahre alte Frau die Treppe zur S-Bahn runtergeschubst haben, um an ihre Rente zu kommen, Dealer, die in der Nähe von Kindergärten und Schulen ihre Geschäfte abwickeln oder ähnliches Pack, auf das die Bezeichnung "Kriminelle" zutreffen dürfte, vorgingen, würden sich die kritischen Reaktionen vermutlich in einem überschaubaren Rahmen bewegen.

Ich hatte schon befürchtet, daß solches nicht mehr kommen würde. Danke, daß Du mich nicht enttäuscht hast!

Zu Deinem Vorwurf: es wird in den von Dir genannten Fällen genauso vehement ermittelt und vorgegangen. Nur: es erscheint nicht in der Presse. Und wenn, dann nicht annähernd so reißerisch wie der vorliegende Fall. Deshalb hat Ottonormalbürger auch das Gefühl, es würde in diesen Fällen nicht, nicht ausreichend, nicht vergleichbar vorgegangen. Fakt ist aber: es wird. Oftmals sogar deutlich mehr. Für eine Owi wird keine Ermittlungskommission eingerichtet. Für viele Straftaten schon.

 

Wird die oben beschriebene Situation dann noch um Tatsachen komplettiert, dass ein Beamter, der im Einsatz einen Unbeteiligten mit Pfefferspray einnebelt oder aber mittels Schlagstock einen imaginären Widerstand bricht, in der Regel straffrei ausgeht, während ein Familienvater, der sich auf einer Demo schützend vor seine Frau und die minderjährige Tochter stellt, als Aufrührer hingestellt wird, sollte sich der vernunftbegabte Ottonormalbürger einmal ernsthaft die Frage stellen, oder vielleicht nicht nur im Staate Dänemark etwas faul ist.

Ich war und bin auch aktuell recht häufig auf Demos. Merkwürdig, aber ich habe solche honorigen Familienväter mit solchen Handlungen noch nie beobachten dürfen. Wo gibt es diese? Dein Vergleich (oder ähnliche) wird aber gern genutzt, wenn es darum geht, Polizisten zu diskreditieren, die gewalttätigen Demoteilnehmer aber zu verharmlosen.

 

In den letzten Tagen wurde öfters der Vorwurf erhoben, dass sich User des RF in unbegründeter Kritik an der Polizei verrennen würden. Wenn diese Kritik tatsächlich unbegründet ist, wie kommt es dann, dass der geneigte Medienverfolger praktisch jeden Tag eine neuen Negativ-Success-Story zum Frühstück, Mittagessen oder Abendbrot serviert bekommt? Machen die Medien unbegründet Stimmung gegen die Staatsgewalt, oder könnte womöglich doch etwas an den Vorwürfen sein?

Für mich ist es mittlerweile wie mit dem mittäglichen Harz IV - TV: die Leute wollen solche Storys. Das bringt Zuschauer, das bringt Auflagen. Das entsprechend hergerichtete Video hier am Anfang würde der BLÖD alle Ehre machen.

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Guest Kleiner Schelm

Zu Deinem Vorwurf: es wird in den von Dir genannten Fällen genauso vehement ermittelt und vorgegangen. Nur: es erscheint nicht in der Presse. Und wenn, dann nicht annähernd so reißerisch wie der vorliegende Fall. Deshalb hat Ottonormalbürger auch das Gefühl, es würde in diesen Fällen nicht, nicht ausreichend, nicht vergleichbar vorgegangen. Fakt ist aber: es wird. Oftmals sogar deutlich mehr. Für eine Owi wird keine Ermittlungskommission eingerichtet. Für viele Straftaten schon.

 

Mittels einer offenen Informationspolitik ließen sich viele Spekulationen im Keim ersticken. Warum dies seitens der Behörden offensichtlich nicht gewünscht ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Guest Kleiner Schelm

Für mich ist es mittlerweile wie mit dem mittäglichen Harz IV - TV: die Leute wollen solche Storys. Das bringt Zuschauer, das bringt Auflagen. Das entsprechend hergerichtete Video hier am Anfang würde der BLÖD alle Ehre machen.

 

Ja, manche Berichte sind schon äusserst "dubios", um das einmal wohlwollend zu umschreiben. Wenn es jedoch danach geht, dann ist die operative Hektik des Herrn NRW-Innenministers in Bezug auf die Erhöhung der Verkehrssicherheit (Blitzermarathon) kein Deut besser.

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Mittels einer offenen Informationspolitik ließen sich viele Spekulationen im Keim ersticken. Warum dies seitens der Behörden offensichtlich nicht gewünscht ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Mit diesen Fällen wird doch nicht hinterm Berg gehalten. Aber es interessiert die Presse deutlich weniger, sie zu veröffentlichen, da es die Leserschaft auch weniger interessiert als Fälle wie dem hier diskutieren.

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