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Mit Laser Geblitzt, Bin Halter Aber Nicht Fahrer, Vorladung Gericht


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Hallo gemeinsam,

 

ich bin neu hier und begrüße alle im Forum.

Ich habe folgendes Problem und weiß nicht so genau wie ich damit umgehen soll.

 

Am 18.04. habe ich meinem Bruder (der bei mir aus Berlin zu Besuch war) meinen PKW geliehen. Er hat kurz vor dem Ortsausgang einen LKW innerorts überholt und wurde dabei von einem Polizisten mit Lasergerät gemessen und gleich herausgewunken.

Mein Bruder hat meinen Fahrzeugschein (in dem auch mein alter grauer Führerschein liegt) dem Polizisten gegeben. Der hat ein Protokoll gemacht, welches mein Bruder nicht unterschrieben hat.

Nun habe ich am 03.05. einen Bußgeldbescheid bekommen, mit folgenden Angaben: am KM 0,0 Ortsausgang gemessen 43 Km/h innerorts zu schnell, 1 Monat Fahrverbot, 323,50 EUR zahlen.

Am 16.05. habe ich widersprochen da ich mich zu der angegebenen Zeit in meinem Laden befand und meinen Bruder als Fahrer angegeben (zufällig kann man uns als Zwillinge halten).

 

So, nichts mehr gehört, mein Bruder in Berlin hat kein Schreiben bekommen, statt dessen war die Polizei noch mal bei mir (in Bayern) und wollte noch mal meinen Führerschein sehen.

Sie meinten sie könnten meinen Bruder nicht finden und ob ich ein Foto meines Bruders und eine Telefonnummer hätte. Ich verneinte und er erwiederte er geht davon aus das ich wohl der Fahrer war.

Ich sagte dem er solle doch bitte seine Kollegen in Berlin aktivieren, schließlich ist mein Bruder ja schon seit 30 Jahren unter der gleichen Postanschrift zu erreichen.

Er sagte dann wird das zum Gericht gehen.

Nun am 22.08. bekam ich eine Vorladung fürs Gericht für den 18.09. In dem Verfahren werden als Zeugen 2 PHM geladen. Im Bußgeldbescheid ist ein PHM als Zeuge angegeben.

Das sieht nun so aus als ob die 2 Polizisten behaupten werden das ich der Fahrer gewesen bin, obwohl sie meinen Bruder nicht einmal angeschrieben oder gesehen haben.

 

Was würdet ihr jetzt machen? Einen Anwalt nehmen (kostet Geld da keine Rechtsschutz und mein Bruder ist auch ohne Geld) oder selbst vor Gericht versuchen?

Mein Bruder meint es ist eh eine Verjährung eingetreten, da die Bußgeldstelle ihn nicht angeschrieben hat.

 

Vielen Dank für eure Tipps

Gruß

Claus

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Verstehe ich das richtig: Dein Auto, dein Führerschein. Gelasert -> kein Foto.

Das dein Bruder gefahren sein soll ist möglich, ob der Richter das als "Schutzbehauptung" wertet wirst du nur im Gericht erfahren.

Vermutlich werden die :cop01: vor Gericht aussagen, sie hätten den Fahrer vor Ort eindeutig identifiziert, Ob du das jetzt warst oder ein Anderer, darauf können sie sich jetzt nicht mehr festlegen.

Der Richter wird urteilen, ich denke nicht zu deinen Gunsten. Aber vor Gericht und auf Hoher See ...

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Hallo, Caule,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Als Polizeibeamter ist man angehalten, die Person mit dem Bild auf dem Führerschein oder Personalausweis abzugleichen, um zu überprüfen, ob man tatsächlich denjenigen vor sich hat, der er laut Papieren ist.

 

In den meisten Fällen sollte es auffallen, wenn dem nicht so ist, aber bei Zwillingen oder bei extrem hoher Ähnlichkeit zwischen Geschwistern kann man dem Polizeibeamten keinen Vorwurf machen, wenn er diesen Unterschied nicht feststellt, vor Allem, wenn das Bild schon etwas älter ist.

 

Dein Bruder wäre verpflichtet gewesen, den Beamten von vornherein auf den Fehler bei der Personalienaufnahme hinzuweisen und somit hat er sich m. E. der falschen Personalienangabe (§ 111 Owig) schuldig gemacht.

 

Es ist möglich, dass ihr beide bei einer Gerichtsverhandlung mit der Geschwindigkeitsüberschreitung durchkommt, aber dann kann es genauso gut sein, dass Dein Bruder nachträglich wegen dieser falschen Namensangabe zur Kasse gebeten wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Übrigens ist das mal wieder ein sehr interessanter Fall, und ich würde mir wünschen, das die Threaderstellerin uns hier weiter auf dem Laufenden hält.

Persönlich glaube ich allerdings auch, dass durch die Aussagen der beiden Polizisten "der Käse schon gegessen ist".

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Hallo nochmal,

 

Danke für eure Antworten.

Ich bin männlich ;-) jedenfalls dachte ich das immer hihi.

Das Foto auf dem Führerschein ist 30 Jahre alt und schon vom mehrmaligen wässern total verschoben. Also, ich könnte mit dem aktuellen Pass meines Bruders ohne Probleme ins Ausland reisen.

Er hatte seinen Führerschein nicht dabei und sich auch nichts dabei gedacht meine Fahrzeugpapiere mit inkludierten Führerschein rüberzureichen. Der Polizist hat auch keinen Abgleich über den Ausweis gemacht oder meinen Bruder gefragt ob er diese Person auf dem Führerschein ist.

 

Ich glaube nicht das uns jemand bestimmt unterscheiden könnte nach so vielen Monaten und kurzer Begegnung. Zumal wir auch noch dazu den gleichen Haarschnitt haben (Glatze).

Hm, warum sollte mein Bruder sich damals zu erkennen geben, zumal er nicht nach der Person gefragt wurde. Er muss sich ja nicht selbst belasten.

Sollte ich damit zum Anwalt gehen? Ich denke ohne Anwalt hat man vor Gericht eh schon verloren.

 

Kennt jemand die Anwälte von Blitzerkartei? Kostet 199 EUR für Akteneinsicht und Beratung über die weitere Vorgehensweise.

Wollte mir das eigentlich sparen.

 

Danke für eure Tipps. Ich berichte sonst später wie das ausgegangen ist.

Grüße

Claus

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Moin Moin

 

Hm, warum sollte mein Bruder sich damals zu erkennen geben, zumal er nicht nach der Person gefragt wurde. Er muss sich ja nicht selbst belasten.

Sollte ich damit zum Anwalt gehen?

Weil man Angaben zur Person immer machen muß und das auch wahrheitsgemäß (siehe Par. 111 OwiG).

Das hat nichts mit "sich selbst belasten" zu tun.

Mit dem Aushändigen des nichtzutreffenden FS erweckt dein Bruder den Anschein, als wäre er der dort Abgebildete (siehe Hinweis von nachteule in #3).

Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und die falsche Verdächtigung nach Par. 164 StGB in Erwägung ziehen.

 

Gruß

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Geh damit unbedingt zum Anwalt... Und beim nächsten mal sollte Dein Bruder keine Angeben zu Deiner Person machen. Er hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Man muss es der Bußgeldstelle ja nicht einfacher machen als nötig. Mit etwas Glück schaffen die es dann nicht innerhalb von 3 Monaten Dich als Fahrer zu ermittel, und dann wärst Du schon raus aus der Nummer.

 

Und wenn es doch herausgefunden wird gibt es seit Monaten das Projekt geblitzt.com ... wenn es eine Chance gibt Dich dann noch raus zu hauen (Und die Chance ist laut etlicher Verkehrsrechten bei bis zu 80%), dann machen die das. Und es kostet Dich nicht einmal einen einzigen Cent.

 

Tilo

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Hallo, TiloS,

 

Und beim nächsten mal sollte Dein Bruder keine Angeben zu Deiner Person machen. Er hat ein Zeugnisverweigerungsrecht.

der Bruder hat kein Zeugnisverweigerungsrecht, sondern ein Aussageverweigerungsrecht als Betroffener.

 

Er wurde direkt vor Ort als Betroffener einer Verkehrsordnungswidrigkeit angehalten und wäre verpflichtet gewesen, ordnungsgemäße Angaben zu seiner Person zu machen.

 

Als ihm der Anhörbogen als Betroffener vorgelegt wurde, wäre er verpflichtet gewesen, den Beamten darüber zu informieren, dass dieser die falschen Personalien notiert hat.

 

Hier stellt sich sogar die Frage, ob hier nicht der Anfangsverdacht einer falschen Verdächtigung bei dem Bruder vorliegt. :think:

 

Zur Person seines Bruders hätte er dagegen keine Angaben machen müssen, außer, dass dieser der Fahrzeughalter ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

Als ihm der Anhörbogen als Betroffener vorgelegt wurde, wäre er verpflichtet gewesen, den Beamten darüber zu informieren, dass dieser die falschen Personalien notiert hat.

 

Hier stellt sich sogar die Frage, ob hier nicht der Anfangsverdacht einer falschen Verdächtigung bei dem Bruder vorliegt. :think:

Erst beim AHB zu reagieren wäre auch zu spät. Da könnte die falsche Verdächtigung, von der ich schon etwas weiter oben schrieb, schon erfüllt sein.

Hat der Beamte denn die "falschen" Personalien notiert?

Aus seiner Sicht nicht.

 

Gruß

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Hallo, Sobbel,

 

sorry, wenn ich falsch verstanden wurde.

 

Wir legen den Betroffenen gleich vor Ort den Anhörbogen vor, auf dem die Personalien notiert wurden und auf dem sie sich gleich äußern können.

 

Hätte der Bruder dabei den Fehler mit den falschen Personalien moniert und darauf hingewiesen, dass er nicht Max, sondern Moritz ist, wäre es kein Problem gewesen und hätte keine negativen Folgen nach sich gezogen.

 

So etwas kommt ja auch manchmal vor, wenn man die Personalien vom Führerschein notiert und bei der Durchsicht des Anhörbogens, zusammen mit dem Betroffenen, stellt sich heraus, dass sich z. B. der Nachnahme aufgrund einer Heirat geändert hat.

 

Dem Kollegen kann man, wie schon geschrieben, kaum einen Vorwurf machen, wobei es gerade bei älteren Führerscheinen angebracht ist, sich auch den Ausweis zeigen zu lassen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo,

 

habe ich das jetzt richtig verstanden:

Der Bruder des Halters begeht den Verstoß und weisst sich vor Ort - angeblich versehentlich - mit dem Führschein des Halters aus ?

 

Der Cop hat den Bruder vermutlich "Führerschein und Fahrzeugpapieren bitte" gefragt.

(Würde mich wundern, wenn der Cop nur nach den Fahrzeugpapieren gefragt hätte)

Beides hat er bekommen. Der Führerschein ist gültig, Fahrzeug nicht als gestohlen gemeldet ...

Warum sollte der Cop mehr als einen flüchtigen Blick auf das Bild im Führerschein werfen ?

 

Notiert hat der Cop also die Daten aus dem Führerschein und somit nahm das Unheil seinen Lauf.

Ich würde mich wundern, wenn der Cop - der die Papiere entgegengenommen hat - etwas anders sagen würde.

Immerhin gab es für Ihn keinen Grund, sich den VT näher anzusehen. War ja Routine ...

Ein Richter könnte jetzt genauso gut davon ausgehen, dass Halter = Fahrer versuchtdie Tat auf den armen Bruder abzuwälzen (denn wer gibt schon seinen Führerschein aus der Hand ..).

Da braucht es wohl ein handfestes Alibi (Zeugen, Quittungen, Kassenprotokoll, Videaufzeichnung etc.) um das zu entkräften.

 

Er hatte seinen Führerschein nicht dabei und sich auch nichts dabei gedacht meine Fahrzeugpapiere mit inkludierten Führerschein rüberzureichen.

Wenn Du das bei Gericht zum Besten gibst, wird der Richter annehmen, dass der Bruder das vorsätzlich gemacht hat.

Ob es dann bei einer OWI-Anzeige bleibt ...?

Ich würde sagen ihr beide solltet dringend einen Anwalt aufsuchen.

 

Gruß,

AnReRa

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Hallo an die Gemeinschaft ;-)

 

(Wir legen den Betroffenen gleich vor Ort den Anhörbogen vor, auf dem die Personalien notiert wurden und auf dem sie sich gleich äußern können.)

Ein Anhörbogen wurde nicht vorgelegt und daher auch nicht unterschrieben.

 

(Hätte der Bruder dabei den Fehler mit den falschen Personalien moniert und darauf hingewiesen, dass er nicht Max, sondern Moritz ist, wäre es kein Problem gewesen und hätte keine negativen Folgen nach sich gezogen.)

Mein Bruder konnte den Fehler gar nicht monieren, da der Fehler nicht bekannt war. Er hat dem Polizisten einfach die Mappe mit dem Fahrzeugschein rübergereicht, in dem sich auch der alte graue Führerschein zusammen gefaltet befand.

Dies war meinem Bruder nicht bekannt. Zudem hat der Polizist auch nicht nach den Personendaten meines Bruders gefragt, da er ja wohl den Fahrzeugschein und auch Füherschein mit dem 30 Jahre altem Foto (fast unkenntlich) hatte.

Mein Bruder und ich sehen wirklich fast gleich aus, inklusive gleichem Haarschnitt :-).

 

 

 

(Dem Kollegen kann man, wie schon geschrieben, kaum einen Vorwurf machen, wobei es gerade bei älteren Führerscheinen angebracht ist, sich auch den Ausweis zeigen zu lassen.)

Der Kollege muss ja wohl nach dem Foto in dem alten Führerschein davon ausgegangen sein das mein Bruder auch der Inhaber des Führerscheins ist, sonst hätte er doch gefragt ob mein Bruder mit dem Führerschein identisch ist, oder aber nach dem Ausweis gefragt.

 

Ich werde wohl in den sauren Apfel beissen und den Einspruch zurücknehmen, da 1. mein Bruder nun Angst hat noch eine Strafe wegen falschen Personalangaben zu bekommen (obwohl er gar keine Angaben gemacht hat und auch nicht weiss welche Personalien von dem Polizisten notiert wurden) und 2. da ich keine Rechtsschutz habe für alle Kosten aufkommen muss, was dann noch viel teurer wird. Ich fahre eh immer Fahrrad, also die 1 Monat Fahrverbot jucken mich nicht. Nur was mich so aufregt ist, dass ich, obwohl im Recht, für diesen "Scheiss" aufkommen muss.

 

Viele Grüße,

Claus

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Guest Kleiner Schelm

Nur was mich so aufregt ist, dass ich, obwohl im Recht, für diesen "Scheiss" aufkommen muss.

 

Ob du dich wirklich im Recht befindest, könnte nur ein Richter entscheiden :abwarten:

 

Ich an deiner Stelle würde mich zumindest mit einem versierten Fachanwalt beraten und frühestens dann die Flinte ins Korn werfen.

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Mein Bruder konnte den Fehler gar nicht monieren, da der Fehler nicht bekannt war. Er hat dem Polizisten einfach die Mappe mit dem Fahrzeugschein rübergereicht, in dem sich auch der alte graue Führerschein zusammen gefaltet befand.

 

Diese Aussage klingt wenig glaubhaft: Wenn Person A mit dem Auto von Person B unterwegs ist und ne Mappe mit Fahrzeugpapieren und Führerschein rüberreicht,

sagt einem der einfache Menschenverstand, dass der Führerschein zum Halter des Fahrzeug also Person B gehört.

 

Person A hätte den Polizist auf die Tatsache, dass er nicht identisch mit dem Halter ist hinweisen müssen.

 

Das hat er wissentlich versäumt, also ist A mit Schuld an dem "Scheiss".

 

Aber, wie gesagt, ein versierter Fachanwalt wird, gegen entsprechendes Salär, vielleicht noch nen Ausweg finden..

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