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Ortsschild-Aufstellung


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Hallo an die Gemeinde,ich hab mal ne Frage an euch.

 

Es kam ja vor kurzem in den Medien,dass in einem Dorf ein Kampf ums Ortsschild herrscht, die eine Seite will es an eine Kreisstraße stellen,die anderen wollen es an der alten Position haben und da man sich damit sehr viel Mühe macht,wurde es wohl 14 mal umgestellt und sogar ne Überwachungscam geklaut...

 

Hierzu hab ich mal ne Frage,und zwar gilt das ausschließlich nur für Kreisstraßen oder auch für Landstraßen.

Meine Frage ist nicht unberechtigt,denn es fällt auf,dass überall die Ortsschilder eine neue Position bekommen,meist so,dass die Ortschaft größer zu wirken scheint sprich die neue Position ist weiter raus aus dem Dorf.

Gleichfalls stellen sich die Wegelagerer immer wieder (und öfter) an die dadurch neu erschaffenen Stellen um ja den ein oder anderen -oder auch mehrere- Euronen vom lieben Autofahrer abzupressen.

 

Wo kann man da was zu finden im Net,wo man sich mal einlesen kann?

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Es kam ja vor kurzem in den Medien,dass in einem Dorf ein Kampf ums Ortsschild herrscht, die eine Seite will es an eine Kreisstraße stellen,die anderen wollen es an der alten Position haben und da man sich damit sehr viel Mühe macht,wurde es wohl 14 mal umgestellt und sogar ne Überwachungscam geklaut...
Ich schätze Du meinst diese Sache...
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Guest Freisinn

Meine Frage ist nicht unberechtigt,denn es fällt auf,dass überall die Ortsschilder eine neue Position bekommen,meist so,dass die Ortschaft größer zu wirken scheint sprich die neue Position ist weiter raus aus dem Dorf.

Gleichfalls stellen sich die Wegelagerer immer wieder (und öfter) an die dadurch neu erschaffenen Stellen um ja den ein oder anderen -oder auch mehrere- Euronen vom lieben Autofahrer abzupressen.

 

 

Meist wollen doch die Bürger das Ortsschild weiter entfernt von der Bebauung um damit eventuellen Lärmproblemen zu begegnen.

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klassischer Fall des widersprüchlichen Bürgerwillens:

 

einmal der Wunsch nach "freier Fahrt" a la m3

 

und dann

 

der Wunsch nach Ruhe in der eigenen Wohnung und möglichst wenig Verkehrslärm.

 

 

Die Politik hat nun die dankbare Aufgabe beiden Interessen abzuwägen.

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ja Harmut, was soll man denn da machen, wenn der Bürger beides will?

 

ist er schizophren?

 

Welche Lösung hast Du?

 

Ich bin zwar nicht Hartmut, aber trotzdem erlaube ich mir mal...

 

Zunächst mal die im Thread genannte Verwaltungsvorschrift einhalten (Ortseingangs-/ausgangsschild am Anfang/Ende der Bebauung), denn wieso sollte der Bürger an Vorschriften gebunden sein, während Gemeinden diese beliebig auslegen?

 

Falls ansonsten verwaltungsrechtlich nichts dagegen spricht, könnte sich ja ein Kommunalpolitiker das Einrichten eines Lärmschutzlimits zu eigen machen. Falls er dann gewählt werden sollte... In welcher Höhe und wo überhaupt nötig, ist wahrscheinlich besser hier zu diskutieren.

 

Ein Ortseingangsschild deswegen zu verschieben, halte ich aber für absolut falsch, alleine schon aufgrund der Unterschiede innerorts/ausserorts bezüglich Fahrverbot und Bußgeld... Es erscheint mir ziemlich unfair, wenn jemand wegen einer Überschreitung von z.B. 35km/h innerorts den Lappen abgeben muss, obwohl der wirkliche Ort erst in 100m beginnt... Wenn es schon unbedingt sein muss, dann lieber :50: etwas vor Ortsbeginn und das gelbe Schild dann bei der ersten Bebauung.

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30 agO ? scherzkeks...

Nö, kein Scherz, weil auch da oft an der Strecke Leute wohnen, wenn ich z.B. an Umgehungsstraßen denke. Wenn die einen den Anspruch für sich reklamieren, dann müssen sie auch in den sauren Apfel beißen.

 

MfG.

 

hartmut

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klassischer Fall des widersprüchlichen Bürgerwillens:

 

einmal der Wunsch nach "freier Fahrt" a la m3

 

und dann

 

der Wunsch nach Ruhe in der eigenen Wohnung und möglichst wenig Verkehrslärm.

 

 

Die Politik hat nun die dankbare Aufgabe beiden Interessen abzuwägen.

 

Das ist überhaupt kein Widerspruch: Der Bürger wünscht max. :30: in "seiner" Straße; :nolimit: ab 1.000 m Abstand.

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Zorro,

mir persönlich isses egal,wo das gelbe Schild steht,weil ich nicht im Dorfrandgebiet wohne sondern etwas weiter drinnen.

Lärmschutz, ja, das ist ein guter Grund. Dem kann man durch entsprechende Limits ja entgegen kommen,oder aber durch Bodenwellen,die ein zu schnelles befahren unmöglich machen (auch wenn jetzt wieder jeder RTW-Fahrer aufschreien wird)

@QT, genau das ist gemeint,ja.

Nur fehlt weiterhin eine Quelle,wo man nachlesen kann,wo und wie überhaupt ein Schild an was für einer Straße stehen darf.

 

Wie gesagt,die Wegelagerer schlafen nicht und nutzen jede Möglichkeit,sich an unserem hart verdienten Geld zu bereichern.

Denn die Sache ist die,dass Dorfrandgebiete meist nicht so stark bebaut sind und -bei erheblich außerhalb versetztem Ortsschild- es nur schwer erkennbar ist,ob man sich nun noch im oder bereits außerhalb des Dorfes befindet. Meist meint man falsch und es blitzt auch bereits,und dann wirds meist verdammt eng.

 

@CS12,

genau das war der Grund meiner Frage! die baulichen Gegebenheiten lassen es nämlich dann nicht immer sofort zu um sowas eindeutig zu erkennen.

 

Und wenn man das über die Jahre verfolgt,dann wandern viele der gelben Schilder immer weiter Ortsauswärts.....irgendwann treffen sie auf ein andres und schon ist eine Landstraße keine Landstraße mehr sondern ne Ortsdurchfahrt mit :50:

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Danke für den Link @Gast, nur kann ich da nix lesen,was das Aufstellen solcher Schilder an Kreis- bzw Landstraßen betrifft.

Wenn jemand urteilen kann,dass ein Ortsschild nicht an einer Kreisstraße stehen darf,so muß es ja hier in Deutschland auch ne entsprechende Verordnung hierzu geben. Vielleicht kann hierzu ja einer der Cops was sagen,die sollten sich damit ggf ja auch auskennen,immerhin stehen die ja mit ihren Blitzkisten desöfteren in der Nähe von Ortsschildern

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