Steffen69 0 Posted August 26, 2013 Report Share Posted August 26, 2013 Hallo ,bin jetzt beim Bussgeldbescheid mit Fahrverbot angelangt noch nicht rechtskräftig aber erst mal die Vorgeschichte. Das Fahrerbild auf dem Anhörungsbogen war ziemlich mies, so klein und unscharf war das und ich hatte ja auch einen Blitz mitbekommen der meiner Meinung aber einem Fahrzeig galt das mich überholt hatte. Ausserdem fahre ich da oft lang und war der Meinung das ich dem Ordnungsamt mitteile das ich ünerholt worden bin und die sich das genauer anschauen und das Verfahren einstellen. Hab mir also das Bild nicht so genau angeschaut.Ich bin auf einer dreispurigen AB ganz rechts gefahren und von einem Transporter überholt worden als es hinter dem Transporter geblitzt hat . Eigentlich hätte mein Auto ja verdeckt sein müssen und ich war ja auch nicht zu schnell . Hab natürlich in den Anhörungsbogen geschrieben das ich überholt worden bin und die Geschwindigkeitsüberschreitung nicht zugebe. Als Fahrer hab ich *siehe oben* eingetragen ( also mich )Der Anhörungsbogen kam ca. 14 Tage nach dem Verkehrsverstoss. Falsch gedacht . .. ohne Kommentar zu dem Anhörungsbogen kam nach 3 Wochen der Bussgeldbescheid 160 € und 1 Monat Fussgänger --- und das mir --- ich fahre seit 25 Jahren Punktefrei. Fast hätte ich bei dem Bussgeldbescheid die 14 Tage Frist versäumt hätte weil ich beruflich einen Zweitwohnsitz habe .Hab schnell einen Anwalt beauftragt die Akte anzufordern. Nun hab ich endlich vom Anwalt die Ermittlungsakte als PDF bekommen und da war mein Auto ganz allein auf den Foto.( hat mal wieder lange gedauert da ich nen Postnachsendeantrag habe und natürlich nie zur passenden Zeit dort bin wo die Post ankommt ).Dann hab ich mir auch genauer das Fahrerbild angeschaut das etwas besser als auf dem Anhörungsbogen ist,aber nicht wirklich gut. Der Kopf wird rechts 1/4 von der A Säule verdeckt und ca 1/5 oben ist auch nicht zu sehen. Aber das was ich auf dem Anhörungsbogen zuerst für einen Schatten gehalten habe, ist ein Vollbart.Ziemlich grau sogar und auf den SW Foto ( Nachts) nicht gut zu erkennen.Ich hab aber keine grauen Haare und einen Bart schon gar nicht. Dann muss das mit dem Blitz bei dem ich von dem Transporter überholt wurde an einem anderen Tag kurz davor oder danach passiert sein.Ich habe allerdings in der Zeit 2 Leuten mein Auto ausgeliehen weil ich eine Anhängerkupplung habe.Einer davon ein Nachbar der dem Bild überhaupt nicht ähnlich sieht und der andere ein naher Verwandter. Der Anwalt der für mich nur die Akte anforderte, hat bei der Anforderung der Akte schon gleich mal Einspruch eingelegt . Der Einspruch steht automatisch bei dem in dem Schreiben an das Ordnungsamt mit drin. Für diese 5 Minuten Dienstleistung will der jetzt auch gleich 520 € kassieren.Schreibt mir also bitte nicht, ich soll meinen Anwalt fragen.Und eine Rechtschutzversicherung hab ich natülich auch nicht.. Nun ist mein Problem, das ich, obwohl ich nicht gefahren bin Punkte, Geldstrafe und Fahrverbot bekommen soll nur weil das Foto auf dem Anhörungsbogen so bescheiden war.Eben mein Irrtum weil ich die Strecke oft fahre ( Klar kenne ich den Blitzer ) und gedacht hatte das ich, weil ichüberholt wurde mit auf das Foto gekommen wäre und das Ordnungsamt das falsch zugeordnet hätte.. Wie komme ich da wieder raus - möglichst ohne das wirklichem Fahrer etwas passiert.Das Ganze ist jetzt 2,5 Monate her und ich habe bisher nur den Bussgeldbescheid gegen den Einspruch eingelegt ist und noch keinen Gerichtstermin. Einen Gerichtstermin kann ich überhaupt nicht brauchen da ich in NRW wohne und aus München anreisen müsste. Wie kann ich vor einem Termin nachweisen das ich das auf dem Foto gar nicht bin ?Gibt es dann ein Fahrtenbuch wenn ich meinen Verwandten nicht in die Pfanne hauen will und wenn ja - wie lange ? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 26, 2013 Report Share Posted August 26, 2013 Nun ist mein Problem, das ich, obwohl ich nicht gefahren bin Punkte, Geldstrafe und Fahrverbot bekommen sollnur weil das Foto auf dem Anhörungsbogen so bescheiden war.Eben mein Irrtum weil ich die Strecke oft fahre ( Klar kenne ich den Blitzer ) und gedacht hatte das ich, weil ichüberholt wurde mit auf das Foto gekommen wäre und das Ordnungsamt das falsch zugeordnet hätte.. Tja, hier solltest du aber zum Gerichtstermin antanzen, um den Richter davon zu ueberzeugen, dass du nicht der bist, der auf dem Blitzfoto abgelichtet ist. Alternativ kannst du ja auch eine gute (!) Kopie deines Personalausweises oder Passes zum Gericht schicken, eventuell findet sich der Richter damit ab und stellt das Ding ein. "Fressen" jedenfalls musst du weder Punkt(e) noch Geldbusse, wenn du tatsaechlich nicht am Steuer sassest..... Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 26, 2013 Report Share Posted August 26, 2013 Irgendwie beschleicht mich ein wenig das Gefühl, dass hier jemand freiwillig einen Al_berto gemacht hat und das Ding nun an der Backe hat... Ansonsten ist der Aussage von Harry nichts hinzuzufügen, evtl. kannst Du noch Deinen Einspruch "erweitern" um Bekanntgabe der beiden Fahrer die sich das Fahrzeug ausgeliehen hatten und ein neueres Bild von Dir mitschicken. Mit viel Glück wird dann Deinem Einspruch stattgegeben und Du ersparst Dir die Gerichtsverhandlung. Solltest Du mit dem Einspruch durchkommen (und kein verantwortlicher Fahrer gefunden wird), musst Du mit der Auflage eines Fahrtenbuches rechnen, die Anordnung desselben kostet bis zu 200,- Euro. Quote Link to post Share on other sites
rubescens 0 Posted August 26, 2013 Report Share Posted August 26, 2013 > Für diese 5 Minuten Dienstleistung will der jetzt auch gleich 520 € kassieren. An die 'Spezialisten' hier: ist dies ein üblicher Betrag? Beste GrüßeThomas Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 26, 2013 Report Share Posted August 26, 2013 Also 520 Euro sind schon ein wenig viel. Grundgebühr 150,00 (Rahmen 20-150)Verwaltungsverfahren 200,00 (Rahmen 20-250)Post und Telefon 20,00 Summe: 370,00 EuroUmsatzsteuer: 70,30 Euro macht selbst mit 12,00 Euro Auslagen für die Akteneinsicht keine 520,00 Euro. bei HöchstgebührenGrundgebühr 150,00Verwaltungsverfahren 250,00Post und Telefon 20,00 Summe: 420,00 EuroUmsatzsteuer: 79,8Akteneinsicht 12,00 Euro Gesamtsumme: 511,80 Euro. Selbst bei Höchstgebühren komme ich nicht auf 520,00 Euro. Und deren Ansatz ist schon ziemlich neben der Sache, da er ja nichts weiter getan hat. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted August 26, 2013 Report Share Posted August 26, 2013 kommt auf die Akteneinsicht, 12 Euro, keine Umsatzsteuer? (warum) Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted August 26, 2013 Report Share Posted August 26, 2013 Meines Wissens nach nicht, da diese ja nur an den Mandanten durch den RA weitergegeben werden und die Auslagen der Behörde sowie für die Rücksendung sind (letzteres ist aber strittig, wobei ich jetzt nicht weiß, ob dies nun nach Jahren bereits geklärt ist). Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 28, 2013 Report Share Posted August 28, 2013 Alternativ kannst du ja auch eine gute (!) Kopie deines Personalausweises oder Passes zum Gericht schicken, eventuell findet sich der Richter damit ab und stellt das Ding ein. "Fressen" jedenfalls musst du weder Punkt(e) noch Geldbusse, wenn du tatsaechlich nicht am Steuer sassest.....warum zum Gericht? noch liegt die Sache bei der Behörde und die kann/darf auch das Verfahren einstellen Quote Link to post Share on other sites
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