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Angeblicher Rotlichtverstos Bin Ratlos..


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hallo zusammen...

 

vor einem monat war ich mit paar freunden im goettingen um jemanden fuer paar tagen zu besuchen.. alles ohne besonderen vorkomnisse.. nun nach 3 wochen bekamm ich ein bescheit.. rotliCtverstoss!!! nach 17 sekunden!! ich dachte erst es waere ein irrtum weil ich mich auf keinsterweise erinnern kann das sowas mir passierte! ich muss sagen ich achte auf ampeln besonders weil ich damals in der fs probleme hatte einzuschaetzen wan ich bei gelb bremse.. aber 17 sekunden?!

auch das meine koßlegen ausversehen ueber rot fuhren streitet jeder ab..

 

also schickte ich als antwort beim anhoerungsbogen das ich ueberzeugt bin nicht ueber rot gefahren zu sein und sie mir bitte ein bild zuschicken sollen.. heute kamm das foto was mir nicht weiter hilft..

 

man sieht mein auto mit den vorderreifen auf der halteline vilt 2 cm ueber der liene .. das bild wurde von hinten gemacht.. man erkennt kein fahrer usw garnichs! ich kann mir gut vorstellen das ch villt bisl auf der linie gefahren bin weil ich durch meine heimat gewoehnt wurde das die ampel erst bei naeherem ranfahren gruen wird.. aber erstmal muss ich fahrer sehen und wen ich es dan bin kann man weiter sehen.. aber ich weis echt nicht was ich nun tun soll.. villt habt ihr einen rat... bin in probezeit und deswegen ist es mir so wichtig...

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http://www.blitzer.de/blitzer/749575/pictures/70964

 

laut Bildern gibt es offensichtlich auch die Möglichkeit von Frontfotos. Wenn du wirklich nur dort gestanden hast, dann liegt maximal ein Haltelinieverstoß mit 10,00 Euro vor.

 

 

http://www.blitzer.de/karte#id:5913225

 

Kann auch der sein, aber hierzu gibt es keine Bilder. Eventuell ist damit aber auch der Heckblitzer gemeint.

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So lange Du Dich bei der Anhörung nicht dummerweise als Fahrer geoutet hast und es tatsächlich kein Frontfoto gibt, kannst Du Dich insofern beruhigt zurücklegen, in dem Du weiter darauf bestehst nicht selber gefahren zu sein bzw. Dich nicht erinnern zu können wer am Steuer saß. Man muss Dir den Verstoß nachweisen, nicht Du Deine "Unschuld".

 

Das Schlimmste was dann noch kommen kann ist die Auferlegung eines Fahrtenbuches, würde ich in dieser Konstellation aber für sehr unwahrscheinlich halten (drei Wochen vergangen, Mitwirkungs"wunsch" vorhanden etc.).

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Moin Moin

 

 

 

So lange Du Dich bei der Anhörung nicht dummerweise als Fahrer geoutet hast ...

[/Quote]

 

 

... also schickte ich als antwort beim anhoerungsbogen das ich ueberzeugt bin nicht ueber rot gefahren zu sein

 

Je nachdem wie er das formuliert hat, hat er das schon.

 

Gruß

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Mit so vielen antworten habe ich garnicht gerechnet.. dafuer erstmal ein herzlichen dank.

 

Ich schrieb im anhoerungsbogen das:

 

Hiermit möchte ich Widerspruch gegen Ihr Schreiben vom einlegen. Ich bin davon überzeugt, daß ich nicht das Rotlicht mißachtet habe! Deshalb möchte ich Sie bitten, mir umgehend die Beweisfotos zuzusenden, damit ich den Vorwurf anhand der Fotos kontrollieren kann!

 

Für Ihr Bemühen bedanke ich mich im voraus.

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Je nachdem wie er das formuliert hat, hat er das schon.
Das ist/war ja meine "Befürchtung"...

 

Die sich mit diesem Satz

Ich bin davon überzeugt, daß ich nicht das Rotlicht mißachtet habe! Deshalb möchte ich Sie bitten, mir umgehend die Beweisfotos zuzusenden, damit ich den Vorwurf anhand der Fotos kontrollieren kann.
wohl zu 99,99 % bewahrheitet hat... :(

 

@Tidus1991, jetzt hilft Dir nur noch ein versierter Fachanwalt für Verkehrsrecht... zum einen damit der Verstoß als solcher nicht Dir persönlich zugeordnet werden kann (seeeehr schwer nach Deiner unüberlegten Einlassung), zum anderen, falls die erste Maßnahme nicht greift, vernünftig zu argumentieren, dass es sich nur um einen Haltelinienverstoß handelt.

 

Ohne kommen auf Dich Bußgeld, Fahrverbot, Punkte, ein Aufbauseminar (250 - 400 Euro) und eine PZ-Verlängerung zu.

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Ja, sie müssen den qualifizierten Rotlichtverstoß zweifelsfrei beweisen können.

 

Daher rate ich dringend zu einem versierten Fachanwalt, da für Dich viel auf dem Spiel steht. Dieser kann nach Akteneinsicht einen Haltelinienverstoß dann besser begründen als Du oder wir hier.

 

Auch wenn Du ncht rechtsschutzversichert bist, für Dich stehen locker 600 Euro (Bußgeld, Gebühren und Kosten plus Aufbauseminar) auf der einen Seite...

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Naja der Anwalt ist aber auch nicht viel billiger.

 

Wenn die Behörde sich nicht auf die Sache einlässt, dann kann man den Anwalt auch erst im Gerichtsverfahren einschalten. Da fallen wenigstens die Gebühren für das Verwaltungsverfahren nicht an.

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Grundgebühr 150,00 (Rahmen 20-150)

Verwaltungsverfahren 200,00 (Rahmen 20-250)

Erledigungsgebühr 200,00 Euro (in Höhe der Verfahrensgebühr)

(eventuelle Terminsgebühr (200,00) (Rahmen 20-250))

Post und Telefon 20,00

 

Summe: 570,00 Euro

Umsatzsteuer: 108,30 Euro

 

Gesamtsumme: 678,30 Euro + Kosten Akteneinsicht (12,00 Euro)

 

Ein Nichtfachanwalt wird vielleicht weniger abrechnen. Ein Fachanwalt aber vielleicht noch höher.

 

Edit:

Ich bekomme das ja nicht.

Außerdem müssen ja noch die Kanzlei und die Angestellten bezahlt werden.

 

Edit 2:

Man muss aber sagen OWi sind eine der wenigen Sachen die sich im Alltagsgeschäft wirklich lohnen.

Man hat auch Fälle, da geht es in die Erstinstanz und dann in Berufung, man gewinnt und kann dann im Ergebnis weniger als 150,00 Euro abrechnen. Und das bei einem Arbeitsanfall von mehr als 20 Stunden.

Edited by Gast225
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