frankthetank 0 Posted August 2, 2013 Report Share Posted August 2, 2013 Hallo liebe Community, ich wurde vor etwas über einem Monat mit 112km/h in einer 80er Zone außerorts von einem fest installierten Blitzer geblitzt. Jetzt kam gestern der Zeugenbefragungsbogen. Das Auto ist nicht auf mich zugelassen sondern gehört einem Autohaus, welches meinen Sportverein sponsort. Die haben mich anscheinend als Fahrer angegeben, da ich das Auto von denen bekommen habe. Jetzt habe ich aber auch erst einmal einen Zeugenbefragungsbogen bekommen, mit einem Bild auf dem ich so gut wie gar nicht zu erkennen bin. Es sieht sogar so aus als würde der Rückspiegel die Hälfte meines Gesichtes (beide Augen) verdecken. Wenn ich die Tat zugeben würde, habe ich bereits rausgefunden kommen 120 Euro + Verwaltungsgebühr und 3 Punkte auf mich zu. Wie stehen denn die Chancen da raus zu kommen, bzw. wie sollte ich jetzt am ehesten reagieren? Und ich will natürlich auch vermeiden, dass die ein Fahrtenbuch auferlegt bekommen. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 2, 2013 Report Share Posted August 2, 2013 Da bliebe die Moeglichkeit, anzugeben, dass der Fahrer nicht identifizierbar ist. Ob das klappt, steht in den Sternen, denn der Sachbearbeiter wird sich dein Bild vom EMA einholen und vergleichen. Die Originale sind in der Regel besser als die versandten Kopien - und ein Gutachter koennte dich eventuell anhand des Originals identifizieren....... Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted August 2, 2013 Report Share Posted August 2, 2013 Weiterhin wäre zu prüfen wer alles berechtigt ist mit dem Auto zu fahren. Nicht das Du zwar den Bußgeldbescheid abwehrst aber der Sponsor das Auto wieder einkassiert. Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted August 5, 2013 Report Share Posted August 5, 2013 Fahrtenbuch für das Autohaus sollte nicht drohen, die haben mitgewirkt. Du als Zeuge kannst dich natürlich nicht erinnern, wer zur Tatzeit das Auto gefahren ist und anhand des Bildes kannst du auch niemanden identifizieren. Sie mögen dir eine bessere Aufnahme zuschicken...... Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted August 5, 2013 Report Share Posted August 5, 2013 Stell doch mal das Foto ein, damit wir sehen, ob es wirklich soooo undeutlich ist. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 5, 2013 Report Share Posted August 5, 2013 ... Jetzt kam gestern der Zeugenbefragungsbogen. Das Auto ist nicht auf mich zugelassen sondern gehört einem Autohaus, welches meinen Sportverein sponsort. Die haben mich anscheinend als Fahrer angegeben, da ich das Auto von denen bekommen habe....Die Verjährung wurde unterbrochen, dein Name ist genannt worden. Realistisch gesehen hast du keine Chance.Du hast aber auch nichts zu verlieren, erst wenn die Behörde ans Gericht abgibt kann es teurer werden. Lies dich hier ein. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 5, 2013 Report Share Posted August 5, 2013 erst wenn die Behörde ans Gericht abgibt kann es teurer werden. Lies dich hier ein.Naja, unabhängig von den Anwaltskosten (falls einer eingesetzt wird) sind es 23,50 Euro an Gerichtskosten. Quote Link to post Share on other sites
rth 514 Posted August 5, 2013 Report Share Posted August 5, 2013 erst wenn die Behörde ans Gericht abgibt kann es teurer werden. Lies dich hier ein.Naja, unabhängig von den Anwaltskosten (falls einer eingesetzt wird) sind es 23,50 Euro an Gerichtskosten.Es gibt ein BG, um die 23,50 Euro kommt er nicht herum. Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted August 5, 2013 Report Share Posted August 5, 2013 erst wenn die Behörde ans Gericht abgibt kann es teurer werden. Lies dich hier ein.Naja, unabhängig von den Anwaltskosten (falls einer eingesetzt wird) sind es 23,50 Euro an Gerichtskosten.Es gibt ein BG, um die 23,50 Euro kommt er nicht herum. BG kostet 28,50€ Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted August 6, 2013 Report Share Posted August 6, 2013 ... Jetzt kam gestern der Zeugenbefragungsbogen. [.....]Die Verjährung wurde unterbrochen, dein Name ist genannt worden. [......] Das ist wohl so nicht ganz richtig, denn noch wurde keine Anhoerung des Betroffenen angeordnet - jedenfalls nach dem Stand des Schriftverkehres. Erst diese wirkt hemmend auf die Verjaehrungsfristen........ Quote Link to post Share on other sites
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