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Hallo,

ich wurde letztens in Traben-Trabach in einer 50er Zone geblitzt (außerorts).

Im folgenden Brief stand, dass ich nach mit 84 km/h unterwegs war.

Jedoch handelt es sich bei meinem Vergehen nicht um einen reinen Geschwindigkeitsverstoß, da ich zu dem Zeitpunkt als ich geblitzt wurde, versuchte einer brenzligen Situation zu entgehen.

Und zwar war ich unterwegs in Richtung Kreisel

Bild entfernt

Auf Höhe der Brücke befand sich ein silberer Passat mit einem, auf der Anhängerkupplung montierten, Fahrradträger.

Auf diesem Fahrradträger waren 2 Räder montiert. Das Hintere jedoch, war so schlecht montiert, dass es sich schon mit dem Hinterrad jenseits von dem Träger befand und fast schon an der Straße schleifte. Das Vorderrad war auch nich wirklich besser befestigt. Es ist also quasi fast runtergefallen.

Um Schlimmeren zu entgehen, habe ich mich dazu entschlossen, den Passat zu überholen um mich aus der Gefahrenzone zu bringen und den Fahrer auf seine Situation hinzuweisen. Dabei wurde ich dann geblitzt.

Gefahrentechnisch war das auch kein Problem, da die Straße überlichtlich ist und sogar über einen Standstreifen verfügt.

Ich hatte bei der Situation auch noch einen Beifahrer als Zeugen dabei.

Jetzt brauche ich eure Hilfe! Kann man da was machen, dass ich der Strafe entgehe?

Immerhin sind das dann 140€ und 3 Punkte dafür, dass ich einem beinahe Unfall entgangen bin.

 

Vielen Dank und liebe Grüße

Tobias

Edited by hartmut
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Nun ja Du hast also vorsätzlich überholt, weil du verhindern wolltest, dass der Fahrradträger dir vor dein Auto fällt?

Herzlichen Glückwunsch, mit der Story hast du evtl. Chancen es zum "Lacher des Monats" in der Bussgeldstelle zu bringen....

 

Und: Wie QT schon fragte: Warum hast du nicht gebremst?

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Herzlichen Glückwunsch, mit der Story hast du evtl. Chancen es zum "Lacher des Monats" in der Bussgeldstelle zu bringen....
Das würde ich jetzt nicht zwingend behaupten, besonders auch durch den Zeugen im Fahrzeug.

 

Aber andere Frage(n):

- Hast Du das Kennzeichen des Überholten?

- Hast Du zur Gefahrenabwehr die Polizei gerufen?

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Das Kennzeichen weiß ich leider nicht mehr. Ich weiß nur noch, dass er ein Frankfurter Kennzeichen hatte.

Habe auch garnicht versucht mir das Kennzeichen zu merken oder die Polizei zu rufen, da ich erst wusste, dass dort ein Blitzer stand als ich Post bekam.

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Naja, Gefahrenabwehr hat ja wohl absolut nichts mit Blitzern zu tun.

 

Bei solchen gefährlichen Situationen ist es normalerweise eine Selbstverständlichkeit durch einen Anruf bei der Polizei andere VT vor Schaden zu bewahren... dieses hätte Dir dann ggf. auch hier "den Hals retten" können.

 

Da Dir die Gefährdung anderer VT aber scheinbar schnurzegal war nach dem Motto "Hauptsache mir und meinem Auto passiert nichts" (ein Anruf bei der Polizei wäre ja nachweisbar gewesen), wird man Deine Einlassung in der BG-Stelle wohl tatsächlich eher als Schutzbehauptung und die des Zeugen als "Gefälligkeitsaussage" werten...

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Moin Moin

 

Wenn du dich tatsächlich auf diese Geschichte berufen möchtest, könntest du zur Untermauerung das mal lesen:

http://dejure.org/gesetze/OWiG/16.html

(wenn du ganz nach unten scrollst sind einige Links)

 

 

Aber -

an die Inanspruchnahme sind strenge und enge Grenzen zu setzen.

Daher fürchte ich, wird man deiner Argumentation nicht folgen.

 

 

Gruß

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Schnurzegal war es mir ja nicht. Sonst hätte ich den Fahrer ja nicht auf seine Situation hingewiesen!

 

Hast du ihn angehalten, selber gestoppt und dann auf die Gefahr hingewiesen?

 

Könnte dann tatsächlich die Abweichung rechtfertigen.

Wobei man sich Fragen gefallen lassen müsste, ob es nicht besser gewesen wäre zu bremsen und die Polizei anzurufen. Oder durch Hupe und Lichthupe auf die Gefahr aufmerksam machen - dafür sind die ja da.

 

Bist du jedoch nur vorbei gefahren und hast gezeigt, dann stellt sich die Frage ob er erkennen konnte, was denn los sei. Tja, wenn es nicht so gefährlich ist, dass Zeigen im Vorbeifahren reicht, dann ist das Überholen und Überschreiten der Geschwindigkeit nicht gerechtfertigt.

Wenn aber die Gefahr so groß ist, dass man die Geschwindigkeit überschreiten muss, dann muss man den auch anhalten.

 

 

Wir können dir hier kaum helfen. Du musst ehrlich wissen, ob das jetzt eine faule Ausrede ist oder ob du eine echte Gefahr abgewehrt hast.

 

Ein bisschen Gefahr nur unzureichend abwehren wird kaum als Rechtfertigung greifen.

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