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Mpu In Deutschland ! Führerschein Aus Österreich


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Ich habe in DE vor 3 Jahren meinen deutschen Führerschein verloren und sollte dann aufgrund zu vieler Punkte (19) einen MPU machen damit ich ihn wieder bekomme.

 

Ich bin dann zur MPU angetreten und habe sie nicht bestandne, da mir nicht bewusst sei, wie der Körper Alkohol abbaut...

völliger Quatsch da ich Apotheker bin und mir das warscheinlich bewusster ist als dem Verkehrspsychologen.

 

Aufgrund dass diese MPU scheinbar reine Abozocke darstellt, habe ich mich einfach entschieden einen neuen Führerschein in Wien zu machen, da ich dort seit 3 Jahren lebe. ( EGH Urteil vom April 2012 erlaubt dieses scheinbar )

 

 

Laut dem Verkehrspsychologen bei der MPU in Deutschland habe ich keine wirklichen Punkte mehr in Flensburg, da bei bestehender MPU der schein direkt nach einem vergehen wieder weg sei.

 

 

Jetzt ist meine Frage was passiert wenn ich mit dem Ö. Führerschein in Deutschland ein vergehen begehe welches mir einen Punkt einbringt. In Österreich bin ich ja quasi ein unbeschriebenes Blatt, aber da ich sehr oft nach Deutschland fahren werde, wäre es nett wenn mir jemand die Rechtslage dazu erklärt, da ich nichts eindeutiges finden kann.

 

MFG

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Hallo und herzlich willkommen im Radarforum!

 

Deine Schilderung ist ja so schon reichlich konfus, aber bei dem hier

Laut dem Verkehrspsychologen bei der MPU in Deutschland habe ich keine wirklichen Punkte mehr in Flensburg, da bei bestehender MPU der schein direkt nach einem vergehen wieder weg sei.

habe ich wirklich keine Ahnung was du damit meinst...

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Naja ich meine das ja nicht sondern der Typ. Er hat gesagt, dass ich kein Punktekonto mehr in Flensbrug habe. Wenn an einmal die 18 Punkte voll hat sammelt man keine mehr. Sollte man die MPU bestehen, bekommt man den Schein zurück jedoch bein nächsten Vergehen sofort wieder abgeben.

 

@ danke für deine Antwort Gast 225, jedoch verstehe ich sie nicht genau. Meinst du damit, dass ich jetzt wieder von neu beginne mit meinen Punkten in D ?

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Durch den Entzug der FE wird das Punktekonto gelöscht, die Taten an sich sind aber noch weiter verwertbar,

 

Wenn man die MPU besteht (verkehrsrechtliche Fragestellung), erhält man seine FE punktefrei zurück.

 

Das mit dem "nächstes Vergehen und gleich wieder weg" betrifft wenn überhaupt nur Fahranfänger die sich noch in der verlängerten (Rest)Probezeit befinden. Da ist allerdings die FE nicht sofort wieder weg, sondern es folgt die nächste MPU-Anordnung wieder mit verkehrsrechtlicher Fragestellung.

 

Jemand der aus der PZ raus ist, kann wieder sammeln fahren...

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  • 10 months later...

Hallo,
mir wurde mein Führerschein in Deutschland auch abgenommen und habe MPU Auflage... Da ich aber schon seit längerem in Österreich studiere und hier auch mit Hauptwohnsitz gemeldet bin, würde ich gerne wissen ob ich hier in Österreich den Führerschein neu machen kann und ob dieser auch anerkannt wird? Habe leider bis jetzt immer widersprüchliche Dinge gehört und gelesen und hätte gerne eine möglichst eindeutige Antwort!
"Aufgrund dass diese MPU scheinbar reine Abozocke darstellt, habe ich mich einfach entschieden einen neuen Führerschein in Wien zu machen, da ich dort seit 3 Jahren lebe. ( EGH Urteil vom April 2012 erlaubt dieses scheinbar )"
Mit freundlichen Grüßen

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Moin Moin

 

 

Zum EG Führerschein steht hier viel wissenswertes drin.

http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerscheintourismus

Stör dich nicht an der Überschrift "Führerscheintourismus"

 

Ebenfalls lesenswert ist die 3. Führerscheinrichtlinie (EG Richtlinie 2006/126) die mit der FeV ab 2009 in deutsches Recht umgesetzt ist.

Dazu (FeV) dürfte/sollte es ein österreichisches Äquivalent geben (danach such ich aber nicht) :

http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32006L0126

Hier ist Art. 11 Nr. 4 interessant.

 

Nach deutschem Recht zutreffend wäre wohl der § 28 Abs. 4 Nr. 3 FeV

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__28.html

Natürlich i.V.m. Abs. 1 dieses §

 

Zusammenfassend verstehe ich das ganze so, daß die österreichischen Behörden die Erteilung einer FE verweigern können oder sogar müssen (wegen des Entzuges in Deutschland)

Sollte dennoch eine östereichische FE erteilt werden, wird sie in Deutschland nicht anerkannt mit den üblichen strafrechtlichen Folgen.

 

 

Gruß

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@Sobbel Danke erstmal für die Antwort! Was ich nicht verstehe ist, wieso schreibt Ikarus dann: "Aufgrund dass diese MPU scheinbar reine Abozocke darstellt, habe ich mich einfach entschieden einen neuen Führerschein in Wien zu machen, da ich dort seit 3 Jahren lebe. ( EGH Urteil vom April 2012 erlaubt dieses scheinbar )" Er hat scheinbar einen Führerschein in Österreich ausgestellt bekommen und er wird anscheinend sogar in Deutschland anerkannt, sonst könnte er ja dort nicht fahren... Wieso hat er dann in Wien einen Führerschein machen können???

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Moin Moin

 

 

@Sobbel Danke erstmal für die Antwort!

Keine Ursache.

 

Er hat scheinbar einen Führerschein in Österreich ausgestellt bekommen...

Er kann viel schreiben wenn der Tag lang ist, muß aber nicht stimmen.

Hier ist ein Führerscheinantrag aus Österreich:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/FormularFuehrerscheinantrag2.pdf

Wie du siehst, hat der Antragsteller zu erklären, daß er mal im Besitz einer Fahrerlaubnis war (auch wenns eine aus Deutschland war).

Folglich muß der Antragsteller weiter unten eine Wiedererteilung beantragen und als Grund die Entziehung der Lenkberechtigung ankreuzen.

Wird der Bogen wahrheitsgemäß ausgefüllt, wird sich die östereichische Behörde mit der deutschen kurzschliessen und von dort die Versagungsgründe bzw. die Auflagen (MPU) erfahren.

Die Folge dürfte sein, daß eine österreichische FE nicht ausgestellt wird.

Wenn der Antrag nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt wird, sind wir im (deutschen) Strafrecht. Das wäre hier eine mittelbare Falschbeurkundung.

So etwas könnte es in Österreich auch geben.

Ein aufgrund einer mittelbaren Falschbeurkundung zustandegekommener Führerschein ist nicht gültig und wird es auch nicht.

Das wird in Österreich bei einer Kontrolle nicht auffallen. Möglicherweise dürfte man dort mit dem Lappen sogar fahren.

In Deutschland nicht.

Bei einer Kontrolle wird mir diese Person ja einen österreichischen Führerschein aushändigen. Die Frage nach dem Ausweis liegt also nahe. Dann schiebt man mir einen deutschen BPA rüber. Und dann dürften bei jedem Polizisten die Alarmglocken angehen.

Die Kontrolldichte ist nicht riesig, so daß die Wahrscheinlichkeit des Auffallens relativ gering ist.

Die Wahrscheinlichkeit einen Millionen Lotto Gewinn zu machen ist auch eher gering, trotzdem gibt es Lotto Könige.

 

Gruß

  • Like 1
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Moin Moin

 

 

Keine Ursache.

 

 

Er kann viel schreiben wenn der Tag lang ist, muß aber nicht stimmen.

 

Hier ist ein Führerscheinantrag aus Österreich:

https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/resources/documents/FormularFuehrerscheinantrag2.pdf

Wie du siehst, hat der Antragsteller zu erklären, daß er mal im Besitz einer Fahrerlaubnis war (auch wenns eine aus Deutschland war).

Folglich muß der Antragsteller weiter unten eine Wiedererteilung beantragen und als Grund die Entziehung der Lenkberechtigung ankreuzen.

Wird der Bogen wahrheitsgemäß ausgefüllt, wird sich die östereichische Behörde mit der deutschen kurzschliessen und von dort die Versagungsgründe bzw. die Auflagen (MPU) erfahren.

Die Folge dürfte sein, daß eine österreichische FE nicht ausgestellt wird.

Wenn der Antrag nicht wahrheitsgemäß ausgefüllt wird, sind wir im (deutschen) Strafrecht. Das wäre hier eine mittelbare Falschbeurkundung.

So etwas könnte es in Österreich auch geben.

Ein aufgrund einer mittelbaren Falschbeurkundung zustandegekommener Führerschein ist nicht gültig und wird es auch nicht.

Das wird in Österreich bei einer Kontrolle nicht auffallen. Möglicherweise dürfte man dort mit dem Lappen sogar fahren.

In Deutschland nicht.

Bei einer Kontrolle wird mir diese Person ja einen österreichischen Führerschein aushändigen. Die Frage nach dem Ausweis liegt also nahe. Dann schiebt man mir einen deutschen BPA rüber. Und dann dürften bei jedem Polizisten die Alarmglocken angehen.

 

 

@MajorMan: Ja, das ist tatsächlich so, wie von @Sobbel beschrieben. Und Du darfst davon ausgehen, dass die zuständige Bzirkshauptmannschaft (in Wien: Magistrat) genau prüft, ob in D eine aufrechte FE besteht, gleichgültig, welches Kreutzerl Du auf dem Antrag machst. Weil ganz deppert sind unsere Beamten auch nicht, sondern, und das ist meine Erfahrung, manchmal ziemlich clever und deutsch-pflichtbewusst. Also eine für Dein Anliegen eher ungünstige Konstellation.....

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  • 1 month later...

Und die Regressmöglichkeiten einer Versicherung mag ich mir gar nicht ausmalen, wenn mal ein Unfall passiert, und es wird hinterher festgestellt, der Verursacher war ohne FE unterwegs---dann ist man möglicherweise für den Rest seines Lebens auf der Dunkelseite und bitter arm.

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Und die Regressmöglichkeiten einer Versicherung mag ich mir gar nicht ausmalen, wenn mal ein Unfall passiert, und es wird hinterher festgestellt, der Verursacher war ohne FE unterwegs---dann ist man möglicherweise für den Rest seines Lebens auf der Dunkelseite und bitter arm.

Ich male das gerne für dich aus: mit 5000 Euro Regress bist du in der Haftpflicht dabei, das war's. (Vollkasko zahlt logischerweise garnicht)
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Meine Güte, wie soll das schon enden? Fahren ohne Fahrerlaubnis = ein paar Tagessätze und Tschüß....

 

 

Bist du sicher? Hier die Regeln in Deutschland:

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.
ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder
2.
als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer 1.
eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,
2.
vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder
3.
vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 kann das Kraftfahrzeug, auf das sich die Tat bezieht, eingezogen werden, wenn der Täter 1.
das Fahrzeug geführt hat, obwohl ihm die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder obwohl eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs gegen ihn angeordnet war,
2.
als Halter des Fahrzeugs angeordnet oder zugelassen hat, dass jemand das Fahrzeug führte, dem die Fahrerlaubnis entzogen oder das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten war oder gegen den eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet war, oder
3.
in den letzten drei Jahren vor der Tat schon einmal wegen einer Tat nach Absatz 1 verurteilt worden ist.
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Meine Güte, wie soll das schon enden? Fahren ohne Fahrerlaubnis = ein paar Tagessätze und Tschüß...

Bist du sicher?

Ja, bin ich. Oder kennst du Urteile (bei Ersttätern, um die es hier ginge) mit höherem Strafmaß?

 

Trunkenheit im Verkehr (§ 316) hat den gleichen Strafrahmen. Was wird da verhängt?

 

In Österreich ist es übrigens noch billiger: Ersttäter zahlen 363 bis 21xx Euro, erst bei Mehrfachtätern drohen bis zu 6 Wochen Knast.

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Moin Moin

 

Du hast die mittelbare Falschbeurkundung vergessen, die je nach Umständen noch hinzukommt.

Deutsches StGB § 271

Bis zu drei Jahren oder Geldstrafe

Das dürfte hier auch Tatmehrheit werden. Einmal die Beschaffung der Urkunde (FS) und dann, mit neuem Vorsatz, deren Benutzung.

 

Österreichisches StGB § 228

Bis zu einem Jahr - aber ohne Geldstrafe, da fährst du ein. Wenn meine Infos richtig sind.

Da könnte dir Eribaer sicher besser Auskunft geben.

 

Die Trunkenheit wird üblicherweise fahrlässig begangen.

Die mittelbare Falschbeurkundung sowie Fahren ohne FE üblicherweise mit Vorsatz.

Was denkst du wird da verhängt?

 

 

Gruß

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Moin Moin

 

Du hast die mittelbare Falschbeurkundung vergessen, die je nach Umständen noch hinzukommt.

Deutsches StGB § 271

 

Nö, denn ich sehe ich schon keine mittelbare Falschbeurkundung und selbst wenn die Nichtangabe des Führerscheinentzugs eine solche sein könnte, stelle ich mir den Nachweis des Vosatzes ziemlich schwierig vor. Denn es ist keineswegs selbstverständlich, dass man in einem österreichischen Antrag ohne entsprechenden Hinweis Daten einer deutschen Fahrerlaubnis einträgt.

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Je nach Unfallart, Folgen und Richter dürfte zwischen einer Geldstrafe und einem längerem Kuraufenthalt alles drin sein und das "nur" weil man sein Kreuz an der "falschen" Stelle gemacht hat.

 

Wieder falsch. "Fahren ohne" ist ein Delikt für sich, strafbare Handlungen im Rahmen eines Unfalles (z.B. Körperverletzung) ebenfalls. Grundsätzlich wird jedes dieser Delikte für sich bewertet und dann eine Gesamtstrafe gebildet. Dabei liegt die Gesamtstrafe regelmäßig unter der Summe der Einzelstrafen. Du suggerierst, dass das Gegenteil der Fall ist und das stimmt einfach nicht.

 

Natürlich sollte man nicht ohne gültigen Führerschein fahren, aber einen Teufel, den es garnicht gibt, muss man deshalb auch nicht an die Wand malen.

 

P.S. der Verzicht auf den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung hat eher das Potential, einen in den Ruin zu treiben. Eigene berufliche Erfahrung.....

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Ein Richter kann aber aus den Gesamtumständen auch mal an das obere Ende seiner Möglichkeiten gehen statt die Minimalstrafe zu verhängen.

Davon abgesehen sollte man die deutsche Kuscheljusztiz nicht unbedingt auf andere Länder übertragen, da wurde schon so Mancher böse Überrascht.

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Ein Richter kann aber aus den Gesamtumständen auch mal an das obere Ende seiner Möglichkeiten gehen statt die Minimalstrafe zu verhängen.

Davon abgesehen sollte man die deutsche Kuscheljusztiz nicht unbedingt auf andere Länder übertragen, da wurde schon so Mancher böse Überrascht.

 

Blablabla....

 

Es ist so, wie es ist. Auch wenn dir das nicht gefällt. Du kannst gerne den Leuten Angst machen, ich bleibe bei meiner Meinung.

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:think: Hmmm, da stell Ich mir gerade die Frage wie ein Bekannter zu mindestens 6Monate Knast auf 2 Jahre Bewährung kam weil Er mit einem nicht anerkannten Führerschein der Slowakei erwischt wurde. Kein Unfall nichts, nur ein Führerschein der Überall gültig ist ausser in Deutschland.

Un bei anderen Ländern geh Ich eher von deutlicheren Strafen aus als von Milderen.

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Moin Moin

 

 

 

Es ist so, wie es ist. Auch wenn dir das nicht gefällt. Du kannst gerne den Leuten Angst machen, ich bleibe bei meiner Meinung.

 

Du hast natürlich völlig recht. Es ist so wie es ist.

Wir wollen ja keine Angst machen.

Wir möchten dem geneigten Leser möglichst viele Fakten nahe bringen, damit er für seine Situation eine Risikoabwägung durchführen kann.

 

 

 

Da stellt sich erstmal die Frage, warum die FE in D nicht anerkannt wurde.

Wenn er verurteilt wurde, stellt sich diese Frage doch nicht mehr.

Mit dieser Frage dürfte sich das Gericht beschäftigt haben.

 

 

Gruß

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Wenn er verurteilt wurde, stellt sich diese Frage doch nicht mehr.

 

Mit dieser Frage dürfte sich das Gericht beschäftigt haben.

 

Mit etwas mehr Hintergrundwissen könnte man sich aber ggf. die doch sehr hohe Strafe erklären...

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:think: Hmmm, da stell Ich mir gerade die Frage wie ein Bekannter zu mindestens 6Monate Knast auf 2 Jahre Bewährung kam weil Er mit einem nicht anerkannten Führerschein der Slowakei erwischt wurde.

 

Diese Frage beantwortet dir das Urteil, an das du ja sicher problemlos rankommst (Bekannter und so....). Unser Rechtssystem ist nämlich so toll, dass man als Richter seine Strafen auch die Höhe betreffend begründen muss. Schriftlich im Urteil.....

  • Like 1
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Eben, fahren ohne gültige Fahrerlaubnis. Ob man Ihm mehre Fahrten nachweisen konnte oder ob es eine Annahme war da Er ein auf sich angemeldetes Auto fuhr dürfte dabei zweitrangig sein. Wer glaubt das sich Einer ein Auto hält und nicht fährt obwohl die Fahrerlaubnis seit mehr als zwei Jahren entzogen ist und ohne MPU nicht wiederzubekommen ist glaubt auch das der Osterhase mit dem Weihnachtmann ein Techtelmechtel hat. Aber es dürfte nur schwer glaubhaft darzustellen sein das man ein Auto angemeldet lässt und nicht selbst fährt, insbesonders wenn man den nicht einfachen aber teuren Weg auf sich nimmt und in der Slowakei einen Führerschein erwirbt.

 

Und nein, Ich werde nicht fragen ob Ich sein Urteil mal kopieren kann weil Ichselber das nicht glauben will. Ist seine Privatsache und soll Es auch bleiben, zumindest von meiner Seite aus.

 

Ist eh besser wenn Er nicht mehr fährt.

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  • 5 months later...

Hallo zusammen, aus aktuell eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es hier in Österreich folgenden Ablauf gibt:

In Deutschland wurde mir bereits 2008 der FS (1,12 Promille) entzogen.

Nach Umzug 2013 nach Österreich stellte ich im März 2014 in einer Fahrschule in Österreich den Antrag auf Fahrerlaubnis. Die Fahrschule gibt den Antrag an die zuständige Bezirkshauptmannschaft weiter. Diese fordert dann ausnahmslos die Akten von der Staatsanwaltschaft, bzw. aus Flensburg an. Das hat bei mir sage und schreibe 9 Monate gedauert, so dass diese vor einer Woche hier ankamen. Hier werden diese dann von den hiesigen Behörden geprüft. Liegt in Deutschland eine Sperre vor, hat sich der neue Führerschein an dieser Stelle erledigt. Hat man keine aktuelle Sperre in Deutschland, entscheidet man nach Akten ob vorher eine VPU o.a gemacht werden muss. Ich habe lediglich eine Amtsärztliche Untersuchung zu machen und bin dann freigegeben.

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  • 2 weeks later...
Guest AlbertoOldie

Das mit der MPU ist eine widerliche Zweitbestrafung.

Im Prinzip ist es ja so..

FS entzogen - für eine gewisse Zeit - ok.

Danach könnte man wieder fahren, - ja wenn man einen gültigen FS hätte...

Nun kommen die Verwaltungsbehörden ins Spiel und verweigen die ernuete Erteilung einer Fahrerlaubnis, bnzw. machen riesige Auflagen (MPU z.B.)

 

Mit mir könnten sie das nicht machen, denn ich habe bereits einen weiteren europäischen alten Führerschein - und dieser muss gelten, wenn die mit dem Entzug geltende Sperre nicht mehr existiert.

Dass ein anderes EU-Land mittlerweile nicht mehr gerne Führerscheine neu zulässt, verstehe ich schon.. da haben die Deutschen mit ihrer bürokratischen Macht ganz schön mitgemischt.

 

Nur - was ich habe.. das hat Besitzstand.. Ätsch.

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Die MPU ist keine Strafe, sondern eine Chance nachzuweisen, dass eine auf Dauer verlorene Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen wiederhergestellt wurde.

Das stimmt so nicht. Die MPU ist ebenso wie die Auferlegung eines Fahrtenbuches eine Bestrafung bzw. Belastung des "Übeltäters", die eine ziemlich freche Verlagerung von der repressiven Seite des Rechts auf die präventive darstellt (mit den entsprechenden Folgen).

 

Im Gegensatz zur "Strafe", die man antreten muss ist die MPU eine absolut freiwillige Sache.

Auch das ist nicht korrekt bzw. eine - wie ich meine - völlig unzutreffende Veharmlosung. Die "angeforderte" MPU ist keineswegs "freiwillig", wenn man denn eine FE zurückerlangen möchte.

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Die "angeforderte" MPU ist keineswegs "freiwillig", wenn man denn eine FE zurückerlangen möchte.

Ja, aber der Besitz einer FE ist kein Grundrecht, sondern an eine erfolgreich bestandene Prüfung gebunden. Vor einer angeforderten MPU hat man bewiesen, dass man Inhalte dieser Prüfung grob nicht befolgt hat. Also ist als Konsequenz die FE weg. Und wenn man die wiederhaben will, muss man wieder eine Prüfung ablegen. Und diese Prüfung ist diemal schwerer und teurer als die normale Prüfung zur Erlangung einer FE.

 

Es zwingt Dich keiner dazu, eine FE haben zu wollen. Es gibt genügend viele Leute, die ohne auskommen.

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Ja, aber der Besitz einer FE ist kein Grundrecht, sondern an eine erfolgreich bestandene Prüfung gebunden. Vor einer angeforderten MPU hat man bewiesen, dass man Inhalte dieser Prüfung grob nicht befolgt hat. Also ist als Konsequenz die FE weg. Und wenn man die wiederhaben will, muss man wieder eine Prüfung ablegen. Und diese Prüfung ist diemal schwerer und teurer als die normale Prüfung zur Erlangung einer FE.

Es ist meiner Ansicht nach etwas komplizierter als Du es hier darstellst:

 

Sicherlich ist der Besitz der FE kein Grundrecht und es ist auch ok, dass der Staat manche Vergehen/OWien z.B. mit Fahrverboten oder anderen definierten Strafen ahndet. Im Rahmen der Strafverfolgung ist der Staat allerdings verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. Eine der wichtigsten ist, dass er nicht mutmaßen darf, sondern beweisen muss. Dieses wichtige Prinzip wird z.B. bei der Anforderung der MPU unterlaufen.

 

Der Staat mutmaßt, dass z.B. Kasperle, sollte er mal schwer besoffen oder bekifft gefahren sein (ich gehe davon aus, dass Du so etwas nicht tust), das wieder tun wird. Er mutmaßt und entzieht aufgrund der Mutmaßung ein einmal erworbenes Recht dauerhaft. Schlimmer noch: Er fordert von Dir, diese Mutmaßung zu widerlegen, anstatt sie selbst zu belegen.

 

Genau dort sehe ich ein rechtliches Problem. Der Staat erlaubt sich, mit Hilfe des Arguments der Gefahrenabwehr (einmal erworbene) Rechte des Bürgers auf einer reinen Verdachtsgrundlage zu beschneiden. Ich halte das für eine gefährliche Tendenz, weil so in gewisser Weise das Rechtsstaatsprinzip ausgekontert wird.

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Im Rahmen der Strafverfolgung ist der Staat allerdings verpflichtet, bestimmte Regeln einzuhalten. Eine der wichtigsten ist, dass er nicht mutmaßen darf, sondern beweisen muss

Nichts einfacher als das... ab 1,6 Promille hast Du den Vertrauensvorschuss, den man Dir mit der Aushändigung des FE gegeben hast, für den Rest Deines Lebens verspielt... denn die 1,6 Promille sind sicher bewiesen!

Würdest Du das befürworten?

 

 

Der Staat mutmaßt, dass z.B. Kasperle, sollte er mal schwer besoffen oder bekifft gefahren sein (ich gehe davon aus, dass Du so etwas nicht tust), das wieder tun wird. Er mutmaßt und entzieht aufgrund der Mutmaßung ein einmal erworbenes Recht dauerhaft. Schlimmer noch: Er fordert von Dir, diese Mutmaßung zu widerlegen, anstatt sie selbst zu belegen.

 

Nö, der Staat sagt, dass Kasperle nie wieder eine FE bekommen wird, da er nachgewiesenermaßen besoffen oder bekifft gefahren ist. Und er entzieht aufgrund eines nachgewiesenen Konsums (oder Punkteüberschreitung), nicht aufgrund einer Mutmaßung.

 

Er gibt Kasperle aber trotzdem (nach der Sperre) die Chance erneut eine FE zu erwerben, aber dann ist es an Kasperle zu sagen/"beweisen" dass seine Eignung wieder hergestellt ist.

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...

Um Dir besser erklären zu können, was ich meine, bitte ich Dich, eine Frage zu beantworten: Siehst Du den Entzug des Vertrauens und die damit verbundene Anforderung einer MPU zur Wiedererlangung des Vertrauens als Strafe oder als präventive Maßnahme?

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Ganz klar als präventive Maßnahme.

 

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

 

Jemand der nicht alkoholkrank ist (da gelten andere Voraussetzungen) wurde mit über 1,6 Promille erwischt. Er konnte also nicht zwischen trinken und fahren trennen, hat andere gefährdet und die Gefahr besteht dass er es wieder tut. Zum Beispiel weil er gar nicht weiß wie schnell er wieviel Promille an- und auch wieder abbaut.

 

Die MPU-Anordnung "zwingt" ihn nun sich mit AB oder KT auseinanderzusetzen. Tut er das nicht nachvollziehbar ist es Prävention ihm nicht wieder zu vertrauen und als motorisierter VT wieder auf die Straße zu lassen.

Tut er es, bekommt er einen erneuten Vertrauensvorschuss.

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Ganz klar als präventive Maßnahme.

Respekt. Du eierst nicht rum. Außerdem sehe ich es genau so und sehe ebendort ein Problem: Der Staat aberkennt dauerhaft ein (zugegebenermaßen erworbenes) Recht aufgrund eines Verdachts oder einer Prognose.

 

Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen:

 

Jemand der nicht alkoholkrank ist (da gelten andere Voraussetzungen) wurde mit über 1,6 Promille erwischt. Er konnte also nicht zwischen trinken und fahren trennen, hat andere gefährdet und die Gefahr besteht dass er es wieder tut. Zum Beispiel weil er gar nicht weiß wie schnell er wieviel Promille an- und auch wieder abbaut.

 

Die MPU-Anordnung "zwingt" ihn nun sich mit AB oder KT auseinanderzusetzen. Tut er das nicht nachvollziehbar ist es Prävention ihm nicht wieder zu vertrauen und als motorisierter VT wieder auf die Straße zu lassen.

Tut er es, bekommt er einen erneuten Vertrauensvorschuss.

Auch das Beispiel ist gut. Ich verändere es mal ein wenig, dann wird hoffentlich deutlich, warum ich meine, dass es so nicht geht:

 

Jemand der nicht kleptoman ist (da gelten andere Voraussetzungen) wurde beim Diebstahl eines Schokoriegels erwischt. Er konnte also nicht zwischen "mein" und "dein" trennen, hat andere um ihren Besitz gebracht und die Gefahr besteht, dass er es wieder tut. Zum Beispiel weil er gar nicht weiß wie sehr er anderen mit seinem Verhalten schaden kann. Er geht daher auf unbestimmte Zeit in den Knast.

 

Die MPU-Anordnung "zwingt" ihn nun, sich mit dem Konzept von "mein und dein" auseinanderzusetzen. Tut er das nicht nachvollziehbar ist es Prävention, ihm nicht wieder zu vertrauen und ihn nicht wieder auf die Straße zu lassen. Tut er es, bekommt er einen erneuten Vertrauensvorschuss.

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Der Vergleich hinkt insofern, dass der Schokoriegel-Dieb nicht unbeteiligte Dritte mit einer "Waffe" gefährdet wie es jemand tut der entweder regelmäßig mit dem Auto Punkte sammelt oder unter dem Einfluss bewusstseinsverändernden Substanzen fährt.

Es geht bei dem Vergleich nicht um die Schwere des Vergehens sondern um die Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, die es verbieten sollten, Bürgern auf einen Verdacht hin Rechte dauerhaft zu verweigern und obendrein zu verlangen, dass ein Bürger einen Verdacht gegen ihn selbst auf eigene Kosten ausräumen möge.

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Er geht daher auf unbestimmte Zeit in den Knast.

Und genau dabei sehe ich den Unterschied. Es gibt ein Recht auf Freiheit, das nur unter sehr genau definierten Bedingungen bei schweren Verfehlungen entzogen werden darf. Wir waren bei der FE, die nicht wieder erteilt wird.

 

Ich würde die Analogie eher zwischen FE und Waffenschein sehen. Für beides muss ich eine Prüfung bestehen. Und wenn ich im Zusammenhang damit Mist baue, dann ist der entsprechende Schein (erstmal) weg.

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Ich sehe immer noch keine Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien.

 

Auf bestimmte Vergehen folgen bestimmte Strafen. Im Falle besoffener oder bekiffter Fahrer o.ä. ist dieses eben der Entzug der Fahrerlaubnis.

So jemand ist nicht geeignet am Straßenverkehr teilzunehmen. Hätte man das vorher gewusst hätte man erst gar keine FE erteilt. Das war der Vertrauensvorschuss der aber "verspielt" wurde... hat ja jeder selber in der Hand.

 

Die "Besonderheit" ist nun eben, dass unser Rechtssystem Dir trotz allem die Chance gibt Deine wiederhergestellte Eignung nachzuweisen um doch noch wieder eine FE zu erhalten, anstelle es bei dem Entzug zu belassen.

 

 

Ich weiß, dass Du darüber eine eigene/andere Meinung hast und auch vertrittst, ich habe eben eine andere und auf einen Konsens werden wir beide dahingehend nie kommen... ;)

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