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47Km/h Außerorts Zum Zweiten Mal In Der Probezeit


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Moin moin,

 

ich bin über Google auf euer Forum aufmerksam geworden und möchte erstmal sagen das ich es super finde wie ihr euch hier helft!

 

Zu mir:

 

Ich bin u25, selbstständig, fahre ca. 70.000km p.a. in einem überdurchschnittlich flotten Kleinwagen, aber halte mich eigentlich immer an die Geschwindigkeitsbegrenzungen :giveup: . Wenn geknallt werden darf, dann wird geknallt.

 

 

Meine Vorgeschichte:

 

Mein letzter und einziger Verstoß war auf einer BAB mit 48km/h zuviel (Ausrollen in Baustelleneinfahrt bei Hamburg). Der Bußgeldbescheid ging am 31.12.2011 (letzter Tag vor Verjährung -_- ) ein und es wurde kein Widerspruch eingelegt.

Anschließend habe ich der Gesetzgebung entsprechend fristgerecht ein Aufbauseminar besucht und musste für einen Monat meinen Führerschein abgeben (zum Glück war der Februar nicht weit).

 

 

Nun zu meinem aktuellen Problem:

 

Leider wurde ich vor etwa zweieinhalb Wochen mit 47km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit geblitzt. Das ganze trug sich außerorts, während oder kurz nach einem Überholvorgang im Emsland zu (Landstraße). Gemessen wurde mit einem ESO ES 3.0 Einseitensensor.

Gestern kam ein Zeugenfragenbogen beim Fahrzeughalter an mit der üblichen Bitte um Stellungnahme innerhalb einer Woche nach Zugang (somit ein aufmerksamer Sachbearbeiter).

Das Bild auf dem Zeugenfragebogen lichtet mich von der Seite ab. Ich bin auf dem billigen Ausdruck schon sehr gut zu erkennen. Das originalbild wird also entsprechend unantastbar sein.

 

Ich bin eigentlich jemand der zu seinen Fehlern und Missetaten steht, jedoch kann ich mir leider keinen weiteren A-Verstoß während meiner Probezeit erlauben und versuche nun verzweifelt einen Ausweg zu finden.

 

Der Fahrzeughalter ist selbst beruflich und Privat auf seinen Führerschein angewiesen und möchte deshalb den Zeugefragebogen fristgerecht ausfüllen. Auch konsequenzen die nicht seine Fahrerlaubnis betreffend werden nicht akzeptiert. Er wird jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

Es wird dem Sachbearbeiter vermutlich ein leichtes sein mich als Fahrzeugführer zu ermitteln.

 

Nun bin ich glücklicherweise Verkehrsrechtsschutzversichert und könnte den Vorgang an einen Advokaten abgeben. Laut Internet gibt es bei dem ESO ES 3.0 ja etliche potentielle Fehlerquellen die zu einem falschen Messergebnis führen können. Dem könnte der Anwalt dann nachgehen.

Momentan läuft das Geschäft aber etwas schleppend weshalb ich gerne die anfallende SB von 150,-€ sparen würde.

 

Also möchte ich euch vorher fragen ob ihr Tipps und Tricks für mich habt wie ich vorgehen sollte?

Bin leider etwas verzweifelt.

 

Schon jetzt vielen Dank für eure Hilfe! :victory:

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Guest PedroK

Er wird jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

 

Das ist IMO ein No-Go, denn dann wird es ...

 

... dem Sachbearbeiter vermutlich ein leichtes sein mich als Fahrzeugführer zu ermitteln.

 

Also: Nett antworten und um ein besseres Bild bitten, da man sich nicht sicher sei, wer denn nun der Übeltäter sein könne. Der Gang zum Advokaten kann auf jeden Fall nicht schaden, so man denn seinen Rat nicht kritiklos befolgt ;).

 

Gruß, Pedro.

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Es wird dem Sachbearbeiter vermutlich ein leichtes sein mich als Fahrzeugführer zu ermitteln.

warum? Verwandt? Gleiche Meldeadresse?

 

 

Verwandt und (in diesem Zusammenhang) leider die selbe Adresse.

 

Er wird jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

 

Das ist IMO ein No-Go, denn dann wird es ...

 

... dem Sachbearbeiter vermutlich ein leichtes sein mich als Fahrzeugführer zu ermitteln.

 

Also: Nett antworten und um ein besseres Bild bitten, da man sich nicht sicher sei, wer denn nun der Übeltäter sein könne. Der Gang zum Advokaten kann auf jeden Fall nicht schaden, so man denn seinen Rat nicht kritiklos befolgt ;).

 

 

 

Ich werde versuchen den Halter davon zu überzeugen das er freundlich um ein besseres Foto fragt. Ist aber nicht sehr erfolgsversprechend. Die betreffende Person ist in diesem Zusammenhang geprägt durch die Vergangenheit und nun übervorsichtig.

 

Danke für eure schnellen Antrworten!

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Also möchte ich euch vorher fragen ob ihr Tipps und Tricks für mich habt wie ich vorgehen sollte?

Unter den zuvor von dir genannten Bedingungen

konsequenzen die nicht seine Fahrerlaubnis betreffend werden nicht akzeptiert. Er wird jedoch von seinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen.

leider nicht.

 

Denn 100% Konsequenzlosigkeit kann z.B. in Bezug auf die mögliche, wenn auch unwahrscheinliche Androhung bzw. Auferlegung eines Fahrtenbuchs nicht garantiert werden.

Muss man dann eben wissen, was einem lieber ist...

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Es wird dem Sachbearbeiter vermutlich ein leichtes sein mich als Fahrzeugführer zu ermitteln.

warum? Verwandt? Gleiche Meldeadresse?

 

 

Verwandt und (in diesem Zusammenhang) leider die selbe Adresse.

Auch wenn dich das in diesem Fall nicht trösten wird, aber ob dein Vater und du an der gleichen Adresse gemeldet sind oder nicht ist für Ermittlungen in Bußgeldsachen total egal. Ich war auch schon 350 km von meinem Elternhaus entfernt gemeldet, der Verursacher der Bußgelder konnte früher, als man sich noch nicht auskannte, stets problemlos ausgemacht werden.

 

Die betreffende Person ist in diesem Zusammenhang geprägt durch die Vergangenheit und nun übervorsichtig.

Huiuiu, was ist ihm denn in der Vergangenheit Böses passiert wegen deiner Geschwindigkeitsübertretung?

 

Mein Tipp wäre ja sich jemanden als Fahrzeughalter zu suchen, der erstens nicht rummemmt und von dem zweitens die Verbindung zu dir nicht allzu offensichtlich ist...

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Die Antworten kommen hier ja Schlag auf Schlag :notworthy:

 

Die betreffende Person ist in diesem Zusammenhang geprägt durch die Vergangenheit und nun übervorsichtig.

 

Huiuiu, was ist ihm denn in der Vergangenheit Böses passiert wegen deiner Geschwindigkeitsübertretung?

 

Mein Tipp wäre ja sich jemanden als Fahrzeughalter zu suchen, der erstens nicht rummemmt und von dem zweitens die Verbindung zu dir nicht allzu offensichtlich ist...

 

Der Halter hat wegen falscher Verdächtigung einen auf den Deckel bekommen und konnte nur mit Anwalt und recht hohen Gebühren da rauskommen. War zugegebenermaßen auch wirklich offensichtlich das die angegebene Person es nicht gewesen sein konnte :rolleyes:

 

Das mit dem Fahrzeughalterwechsel ging mir eben auch durch den Kopf. Wüsste nur leider niemand anders. Mal schauen was die Zukunft bringt.

 

 

Viele Dank für die Hilfe und beste Grüße

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Der Halter hat wegen falscher Verdächtigung einen auf den Deckel bekommen und konnte nur mit Anwalt und recht hohen Gebühren da rauskommen. War zugegebenermaßen auch wirklich offensichtlich das die angegebene Person es nicht gewesen sein konnte :rolleyes:

Gut, das ist natürlich extrem doof.

Wen hat er denn als vermeintlichen Fahrer angegeben?

 

Aber nur weil man sich beim ersten Mal blöd angestellt hat und am Ende der Gelackmeierte war (wobei ich hoffe, dass du die Geldstrafe bzw. die Kosten übernommen hast) muss das ja nicht heißen, dass man von nun an das restliche Leben alles klaglos akzeptiert. Alternativ könnte man sich ja auch einfach cleverer anstellen als beim letzten Mal...

 

Ein gangbarer Weg wäre z.B. dass sich dein Bruder oder Cousin oder bester Kumpel (wobei ich sowas ja nach Möglichkeit gerne in der Familie behalte) sich auf dem Antwortbogen als Fahrer einträgt und den Verstoß zugibt. Ist die Sache dir gegenüber verjährt schreibt er an die Bußgeldstelle, dass ihm aufgefallen ist, dass er doch nicht der Fahrer gewesen sein kann und am Ende wird die Sache eingestellt. Ohne dass jemand bepunktet, bebußt oder gar bestraft wird. Sich selbst einer Ordnungswidrigkeit zu bezichtigen ist nämlich nicht verboten.

 

Bleibt halt das Risiko, dass die Bußgeldstelle eurem örtlichen Straßenverkehrsamt meldet, dass es da mit dem Kfz einen unaufgeklärten Verkehrsverstoß gab und dieses dann ein Fahrtenbuch kostenpflichtig androht (ca. 20€) bzw. gleich eines auferlegt (ca. 50-200€). Ist meiner Meinung nach zwar relativ unwahrscheinlich, aber halt doch möglich.

 

Das wäre, in Kurzform, die Strategie wie man es schaffen könnte dass die Sache verjährt. Ist dein Vater allerdings wirklich dermaßen gebranntes Kind, dass er das Wasser scheut und von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, dann kannst du es wohl vergessen irgendwas in punkto Verjährung zu erreichen.

 

Bliebe dann halt der Weg zum Anwalt, klar 150€ Selbstbeteiligung sind auch Geld und die Erfolgsaussichten sind unklar, aber bleibt die Sache am Ende an dir kleben sind die Kosten ja doch recht ordentlich:

160-200€ Regelbußgeld, falls der Verstoß innerorts bei :50: war könnte die Bußgeldstelle dir Vorsatz unterstellen und das Bußgeld verdoppeln. Durch deine Voreintragung ist außerdem eine Erhöhung der Buße extrem wahrscheinlich, in Bayern z.B. pauschal um 100% - aufgrund beharrlicher Pflichtverletzung heißt das dann.

Würde alles in allem ein Worst-case-Szenario von ca. 800€ bilden. Plus den Monat Führerscheinentzug natürlich.

 

Ansonsten ist der zweite A-Verstoß ja jetzt nicht sooo ein großes Drama, wie du oben tust. Man bekommt ne schriftliche Verwarnung und die Teilnahmeempfehlung an einem verkehrspsychologischen Kurs, den man machen kann oder nicht - man muss also nichts extra zahlen - nach Absolvierung von dem Kurs bzw. wenn die Frist dafür abgelaufen ist muss man halt dann wirklich aufpassen, denn beim 3. A-Verstoß wird die Fahrerlaubnis entzogen.

Wie lange hast du denn überhaupt noch Probezeit? Evtl. könnte man da durch bisschen taktieren, Widerspruch einlegen etc. ja schon das Ende erreicht haben.

 

Nochmal so zur Info für uns:

Wie viele Tagessätze gabs denn für den Herrn Papa wegen der falschen Verdächtigung?

Sowas ist hier ja nicht gerade alltäglich...

 

Das mit dem Fahrzeughalterwechsel ging mir eben auch durch den Kopf. Wüsste nur leider niemand anders. Mal schauen was die Zukunft bringt.

Tja, wie war nochmal der Spruch mit den Freunden in der Not?

Am geeignetsten sind natürlich immer Personen die gefährdet sind auch mal selbst solche Probleme zu haben und dem vielleicht schon im Vorfeld aus dem Weg gehen wollen...

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Moin Mr. Mijagi,

 

vielen Dank für deine ausführliche Antwort!

 

Ich weiß nicht mehr wie viele Tagessätze es waren. Habe ihm insgesamt aber 550,-€ gegeben.

Die falsch beschuldigte Person war eine etwa 30 Jahre ältere Frau. Wir hatten es also wirklich nicht anders verdient ;).

 

Um nochmal zur aktuellen Sache zu kommen:

 

Ich bin auf der B70 ( :100: -Zone) von Lathen in Richtung Haren gefahren. Das ist eine knapp 5km lange Gerade mit guter Übersichtlichkeit.

Vor mir befand sich eine PKW Kolonne hinter zwei LKW. Es waren 6-7 Autos. Die Kolonne fuhr etwa 70km/h.

Ich stand etwas unter Zeitdruck und keiner der vor mir fahrenden PKW wollte überholen. Also habe ich kurzerhand alle überholt.

 

Kurz beschleunigt, wieder rechts eingeschert und ausrollen lassen um anschließend den Tempomat auf 110km/h (wie immer) zu stellen.

Beim überholen habe ich nicht auf den Tacho geachtet. Es waren aber schätzungsweise 160 bis 170km/h. Deshalb weiß ich auch nicht genau ob die mich beim Ausrollen lassen, oder beim Überholen erwischt haben.

 

Wenn der Fahrzeughalter, wie oben beschrieben, ein besseres Foto (obwohl das uns zugesandte exzellent ist) anfordert, dann kann ich ja schonmal etwas Zeit schinden.

Wenn er im Anschluss angibt nicht genau sagen zu können wer auf dem Bild zu sehen ist, und mich als Person angibt, der zur Tatzeit das Fahrzeug überlassen war, dann kann doch theoretisch noch immer jemand anders behaputen gefahren zu sein, oder?

 

Müsste ich dadurch nicht die Verjährung erreichen können?

 

Beste Grüße

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Guest PedroK

Hi PJLCDS,

 

Wenn der Fahrzeughalter, wie oben beschrieben, ein besseres Foto (obwohl das uns zugesandte exzellent ist) anfordert, dann kann ich ja schonmal etwas Zeit schinden.

Richtig. Darüberhinaus dokumentiert der Halter so, dass er bei der Ermittlung des pösen Purschen mitwirkt, jedoch keinesfalls den Falschen zu beschuldigen bereit ist.

 

Wenn er im Anschluss angibt nicht genau sagen zu können wer auf dem Bild zu sehen ist, und mich als Person angibt, der zur Tatzeit das Fahrzeug überlassen war, dann kann doch theoretisch noch immer jemand anders behaputen gefahren zu sein, oder?
Noch ein No-Go: ein schneller EMA-Abgleich und der Drops wäre gelutscht. Du musst aus der "Schusslinie" bleiben.

 

Es gilt, die Zusendung des besseren Fotos abzuwarten. Dann sollte (unter Ausnutzung der Fristen) jemand anderes als Du sich (irrtümlich) daran erinnern, gefahren zu sein und (wichtig!) sich selbst der pösen Tat bezichtigen. Dadurch kann dem Halter genau gar nichts vorgeworfen werden.

 

Dieses wären IMO die nächsten Schritte. Da kann immer noch alles schiefgehen (EMA-Abgleich etc.), aber es ist den Versuch wert.

 

Korrekturen von Seiten der expertistas kommen bestimmt noch ;).

 

Gruß, Pedro.

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Beim überholen habe ich nicht auf den Tacho geachtet. Es waren aber schätzungsweise 160 bis 170km/h. Deshalb weiß ich auch nicht genau ob die mich beim Ausrollen lassen, oder beim Überholen erwischt haben.

Ist auch unerheblich.

 

Immerhin wissen wir aber jetzt dass der Verstoß außerhalb war (gut, hätte man die Überschrigft aufmerksam gelesen hätte man das schon vorher gewusst ;) ), es geht also um 160€ Regelbußgeld, für dich damit inkl. der erwartbaren Erhöhung und Gebühren & Auslagen um ca. 350€.

 

Wenn der Fahrzeughalter, wie oben beschrieben, ein besseres Foto (obwohl das uns zugesandte exzellent ist) anfordert, dann kann ich ja schonmal etwas Zeit schinden.

Das glaube ich nicht. "Fordere doch mal ein besseres Bild an!" ist wohl die Antwort, die auch die allermeisten die keine Ahnung von dem Thema haben, sofort parat haben. Gehe mal davon aus, dass Bußgeldstellen richtig viele solche Anfragen bekommen. Dass davon die überwiegende Anzahl lediglich gestellt wird um "Zeit zu gewinnen" ist auch auf den Bußgeldstellen alles andere als neu.

Zudem weiß der Sachbearbeiter, dass das Foto das er mitgeschickt hat in Ordnung ist und kann deinem Vater gar kein besseres zukommen lassen. Es werden auf den Bußgeldstellen weder wertiges Photopapier noch bessere Drucker vorgehalten um besonders hartnäckige Nachfrager zufrieden zu stellen.

 

Er hat daher im Grunde zwei Optionen:

1. Er schickt deinem Vater nochmal den gleichen Anhörungsbogen mit dem gleichen Fotoauszug.

2. Er leitet eigene Ermittlungen ein.

 

Nachdem ersteres ja bereits schon einmal getan wurde und kein verwertbares Ergebnis zurückkam hat der Sachbearbeiter doch überhaupt keinen Grund, dass es bei einem neuerlichen Versuch anders sein würde. Es wird also auf die zweite Option rauslaufen.

 

Üblicherweise wird dann, elektronisch, beim zuständigen Einwohnermeldeamt der Familienstadt des Halters angefragt und die Personalausbilder der in Frage kommenden direkten Verwandten angefordert. Damit hätte man dich dann...

 

Wenn er im Anschluss angibt nicht genau sagen zu können wer auf dem Bild zu sehen ist, und mich als Person angibt, der zur Tatzeit das Fahrzeug überlassen war, dann kann doch theoretisch noch immer jemand anders behaputen gefahren zu sein, oder?

Behaupten kann das natürlich jemand anderes, es würde ihm allerdings wohl nicht geglaubt werden, da nach der Nennung deiner Person durch den Fahrzeughalter ein Anfangsverdacht dir gegenüber vorliegt, den man wohl recht sicher durch Bildabgleich abprüfen würde.

 

Was spricht denn, wenn man eine Verjährung erreichen will, dafür den Halter angeben zu lassen, das Fahrzeug sei dir überlassen gewesen und dann einen zweiten Fahrer sich selbst ins Spiel bringen zu lassen anstatt gleich den anderen den Wisch ausfüllen zu lassen?

 

Müsste ich dadurch nicht die Verjährung erreichen können?

Ich würde dagegen wetten...

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Dann sollte (unter Ausnutzung der Fristen) jemand anderes als Du sich (irrtümlich) daran erinnern, gefahren zu sein und (wichtig!) sich selbst der pösen Tat bezichtigen. Dadurch kann dem Halter genau gar nichts vorgeworfen werden.

Das sehe ich, in Bezug auf eine mögliche Fahrtenbuchauflage anders.

Dem Halter könnte, bliebe der Verstoß am Ende wirklich ungesühnt, vorgeworfen werden, dass er seinen Halterpflichten nicht nachgekommen ist. Denn er antwortet der Behörde ja gar nicht (die Antwort kommt ja vom Ersatz_fahrer). Seine Halterpflichten obliegen aber ihm direkt, denke nicht, dass er die erfüllt indem er den Bogen einfach jemandem gibt und sagt "kümmer dich mal drum".

Ich halte daher eine Fahrtenbuchandrohung bzw. -auflage für möglich und rechtens.

 

Die einzige Methode bei Verfahrenseinstellung wegen Verjährung eine Fahrtenbuchauflage sicher zu vermeiden ist meiner Meinung nach, wenn der der Halter sich selbst bezichtigt. Denn dann ist er all seinen Pflichten nachgekommen, hat sich nur leider geirrt. Was ja bekanntlich nicht strafbar ist. :B):

 

Doof, dass hier die Bußgeldstelle den Halter gleich als Fahrer ausgeschlossen hat...

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Hallo,

 

auch wenn es keiner ausdrücklich erwähnt hat. Der Vater hat bereits einmal versucht den Sohn(?) zu decken und ist dabei wohl nur knapp einer echten Verurteilung entgangen (möglicherweise sogar mit Freiheitsstrafe auf Bewährung). Glaubt ihr denn er würde noch einmal nur eine Handbreit von vorgegebenen Weg abweichen ?

 

Damit bleibt dem Halter (ohne direkt den Sohnemann ans Messer zu liefern) nur, vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch zu machen oder - wenn ihm noch eine bischen Nerven geblieben sind - eben das totstellen. Letzteres kann natürlich auch noch unliebsame Folgen nach sich ziehen.

Ohne aktive Mitarbeit des Halters (selbst wenn diese passiver Natur ist) wird das nicht funktionieren.

 

@MrMijagi

Was spricht denn, wenn man eine Verjährung erreichen will, dafür den Halter angeben zu lassen, das Fahrzeug sei dir überlassen gewesen?

Meinst Du der SB handelt - bei der erheblichen Überschreitung - anders, nur weil er das Wort 'überlassen' im genauen Sinne des Wortes liest.

Dieses Wort wird doch Ottonormal kaum verwenden, zumal auf dem ZBB auch gar nicht danach gefragt wird.

Ich würde fast annehmen, das der SB genau jetzt hellhörig wird.

 

wenn der der Halter sich selbst bezichtigt

Mal abgesehen davon, dass schlussendlich dem Halter wohl nicht wirklich was passieren kann ( außer der Richter ist blind) kann das aber trotzdem Stress für den Halter bedeuten. Und ist eine bewußte Irreführung der Behöde nicht auch ahnungswürdig (unabhängig vom verkehrsrechtlichen Aspekt) ?. Man bedenke die Vorgeschichte des Halters.

 

@PJLCDS

Du armer Junge. Genau 2 mal fährst Du zu schnell, und genau diese beiden Male wirst Du erwischt. Das ist schon Pech ... :doofwinkt:

*Wer Ironie findet, darf sie behalten*

 

Gruß,

AnReRa

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Der Vater hat bereits einmal versucht den Sohn(?) zu decken und ist dabei wohl nur knapp einer echten Verurteilung entgangen (möglicherweise sogar mit Freiheitsstrafe auf Bewährung). Glaubt ihr denn er würde noch einmal nur eine Handbreit von vorgegebenen Weg abweichen ?

Eigentlich sollte er froh sein, dass er überhaupt noch leben darf, gell?

Hör doch mal auf irgendwelche Dinge in einen Sachverhalt hineinzudichten von denen überhaupt nicht die Rede war. Bewährungsstrafe?!? Sonst ist aber noch alles knusper?

Lies doch bitte einfach mal die Beiträge des Threaderöffners!

 

Ohne aktive Mitarbeit des Halters (selbst wenn diese passiver Natur ist) wird das nicht funktionieren.

Da bist du ja wahrlich nicht der erste hier im Thread der das feststellt...

 

 

@MrMijagi
Was spricht denn, wenn man eine Verjährung erreichen will, dafür den Halter angeben zu lassen, das Fahrzeug sei dir überlassen gewesen?

Meinst Du der SB handelt - bei der erheblichen Überschreitung - anders, nur weil er das Wort 'überlassen' im genauen Sinne des Wortes liest.

Dieses Wort wird doch Ottonormal kaum verwenden, zumal auf dem ZBB auch gar nicht danach gefragt wird.

Ich würde fast annehmen, das der SB genau jetzt hellhörig wird.

Ich weiß ja nicht, was du dir jetzt schon wieder zusammenfantasierst, aber es ist doch offensichtlich, dass ich mit dieser Frage dem Threaderöffner verdeutlichen will dass sein (!) Plan, keine erfolgversprechende Lösungsmöglichkeit ist.

 

 

wenn der der Halter sich selbst bezichtigt
Und ist eine bewußte Irreführung der Behöde nicht auch ahnungswürdig (unabhängig vom verkehrsrechtlichen Aspekt) ?.

Nein.

 

Kannst dir aber gerne ein StGB besorgen und es durchlesen, ob du was findest...

 

Man bedenke die Vorgeschichte des Halters.

Daraus ergibt sich jetzt für ein mögliches staatliches Handeln was nochmal genau? Achso, ja, stimmt: Nichts!

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Hör doch mal auf irgendwelche Dinge in einen Sachverhalt hineinzudichten von denen überhaupt nicht die Rede war. Bewährungsstrafe?!?
Lies doch bitte einfach mal die Beiträge des Threaderöffners!

Ich lese:

Verfahren/Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage, d.h. Strafmaß nach StGB mindestens 3 Monate Freiheitsentzug + Tagessätze

Weiterhin lese ich das der TE das genau Strafmaß / Urteil nicht(!) kennt.

Ein Freiheitsentzug hat wohl nicht stattgefunden. Also liegt es nahe eine Bewährungsstrafe anzunehmen, oder ?

 

Ich weiß ja nicht, was du dir jetzt schon wieder zusammenfantasierst, aber es ist doch offensichtlich, dass ich mit dieser Frage dem Threaderöffner verdeutlichen will dass sein (!) Plan, keine erfolgversprechende Lösungsmöglichkeit ist.

Ähmm, stellst Du jetzt Deinen eigenen Vorschlag in Frage, oder wie habe ich das jetzt zu verstehen ?

Der Vorschlag mit dem überlassen' stammt doch genau von Dir ...

 

Kannst dir aber gerne ein StGB besorgen und es durchlesen, ob du was findest...

Wie wäre es z.B. mit §263 'Betrug' (wobei es dem Gesetz ursächlich wohl nicht um die paar 100 EUR geht von denen wir hier reden)

 

Das Selbstbeschuldigung (als Zeuge) straffrei bleibt steht übrigends nicht (!) im StGB.

Der §153 unterscheidet nämlich generell nicht nach den Folgen der 'Falsch'-Aussage.

Vielmehr hat man - i.V. mit anderen § - interpretiert, dass eine Selbstbeschuldigung folgenlos bleiben kann.

Wer, wann, wo und wie welche 'bewußte' Falschaussage machen darf, ist Bestandteil vieler juristischer Schriften.

 

Gruß,

AnReRa

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Hör doch mal auf irgendwelche Dinge in einen Sachverhalt hineinzudichten von denen überhaupt nicht die Rede war. Bewährungsstrafe?!?
Lies doch bitte einfach mal die Beiträge des Threaderöffners!

Ich lese:

Verfahren/Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage, d.h. Strafmaß nach StGB mindestens 3 Monate Freiheitsentzug + Tagessätze

Weiterhin lese ich das der TE das genau Strafmaß / Urteil nicht(!) kennt.

Ein Freiheitsentzug hat wohl nicht stattgefunden. Also liegt es nahe eine Bewährungsstrafe anzunehmen, oder ?

Du hast scheinbar echte Probleme mit dem Lesen. Dass du dann aber auch noch so dermaßen von dir überzeugt und kritikresistent bist, dass du wohl gar nicht auf die Idee kommst, auch nach Verdeutlichung nicht, dass du was falsch gelesen/verstanden/interpretiert hast ist echt das Tüpfelchen auf dem I.

 

Aber gerne für dich nochmal in aller gebotenen Deutlichkeit:

Der Threaderöffner schreibt hier

Der Halter hat wegen falscher Verdächtigung einen auf den Deckel bekommen

Falsche Verdächtigung hat nun mit "uneidlicher Falschaussage" absolut nichts zu tun.

Die Strafbarkeit ergibt sich aus § 164 StGB, im geschilderten Fall aus Absatz (2). Wie in Absatz (1) nachzulesen ist "wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft".

Von einer Mindestfreiheitsstrafe ist also keine Rede. Da es sich bei beschriebenem Fall um eine Verdächtigung einer einfachen Ordnungswidrigkeit handelt und der Beschuldigte Ersttäter war ist absolut davon auszugehen, dass eine Geldstrafe, aller Voraussicht nach im nicht-vorstrafenrelevanten Bereich verhängt wurde.

 

Das deckt sich im Übrigen auch mit den Angaben des Threaderöffners, bei dessen Ausführungen ja auch überhaupt nicht von einer Bewährungsstrafe die Rede war.

 

Übrigens heißt es in den ensprechenden Paragraphen stets "mit Freiheitsstrafe [...] oder mit Geldstrafe bestraft", eine Bestrafung sowohl mit einer Haftstrafe (auf Bewährung) als auch mit Geldstrafe ist also gar nicht vorgesehen.

 

Im von dir in den Raum gestellten § 153 StGB steht übrigens auch überhaupt nichts von "Tagessätzen". Aber dass du es mit dem Lesen nicht so hast wissen wir ja inzwischen.

 

Ich weiß ja nicht, was du dir jetzt schon wieder zusammenfantasierst, aber es ist doch offensichtlich, dass ich mit dieser Frage dem Threaderöffner verdeutlichen will dass sein (!) Plan, keine erfolgversprechende Lösungsmöglichkeit ist.

Ähmm, stellst Du jetzt Deinen eigenen Vorschlag in Frage, oder wie habe ich das jetzt zu verstehen ?

Der Vorschlag mit dem überlassen' stammt doch genau von Dir ...

Liegt das nun an deinem Leseproblem oder kommt noch ein Verständnisproblem hinzu?

 

Vorfolgt man den Thread aufmerksam liest man da wo das Wort "überlassen" zuerst verwendet wurde:

Wenn er im Anschluss angibt nicht genau sagen zu können wer auf dem Bild zu sehen ist, und mich als Person angibt, der zur Tatzeit das Fahrzeug überlassen war, dann kann doch theoretisch noch immer jemand anders behaputen gefahren zu sein, oder?

 

Daraufhin stellte ich diese Idee des Threaderöffners dem 'Standardvorgehen' gegenüber:

Was spricht denn, wenn man eine Verjährung erreichen will, dafür den Halter angeben zu lassen, das Fahrzeug sei dir überlassen gewesen und dann einen zweiten Fahrer sich selbst ins Spiel bringen zu lassen anstatt gleich den anderen den Wisch ausfüllen zu lassen?

Daraus sollte doch auch für dich deutlich werden, dass ich keinen Vorteil dieser Idee erkennen kann.

 

Wenn du jetzt immer noch der Meinung bist die Sache mit dem "überlassen" wäre mein Vorschlag gewesen, dann lies vielleicht nochmal meine abschließende Bewertung zu dazu:

Müsste ich dadurch nicht die Verjährung erreichen können?

Ich würde dagegen wetten...

 

Kannst dir aber gerne ein StGB besorgen und es durchlesen, ob du was findest...

Wie wäre es z.B. mit §263 'Betrug' (wobei es dem Gesetz ursächlich wohl nicht um die paar 100 EUR geht von denen wir hier reden)

Es fehlt hier schon an der Rechtswidrigkeit des Vorgehens, der §263 ist also nicht anwendbar. Zudem wird kein Vermögen beschädigt, denn aus einem festgestellten Verkehrsverstoß ergibt sich noch lang kein Vermögen.

 

Das Selbstbeschuldigung (als Zeuge) straffrei bleibt steht übrigends nicht (!) im StGB.

Ahja, dass 'mit dem linken Bein zuerst aus dem Bett aufstehen' straffrei bleibt steht da übrigens auch nicht.

 

Du gehst von falschen Voraussetzungen aus:

Nicht das was da drinsteht wird uns erlaubt, es ist gerade genau andersherum:

Nur das was in den verschiedenen Gesetzen (StGB, OwiG, ...) aufgeführt wird ist verboten.

 

Was das für alles was nicht aufgeführt wird heißt kannst du dir hoffentlich selbst erschließen.

 

Der §153 unterscheidet nämlich generell nicht nach den Folgen der 'Falsch'-Aussage.

Vielmehr hat man - i.V. mit anderen § - interpretiert, dass eine Selbstbeschuldigung folgenlos bleiben kann.

Der §153 StGB ist hier überhaupt nicht einschlägig, weil eine Bußgeldstelle weder ein "Gericht" noch eine "zur eidlichen Vernehmung von Zeugen [...] zuständigen Stelle" ist.

 

Du musst also weiter suchen...

 

Übrigens ist der Halter im Fall der Selbstbezichtigung ja nie Zeuge sondern immer Betroffener, weswegen die Anwendung des § 153 StGB auch ausscheidet, falls es vor Gericht geht.

 

Wer, wann, wo und wie welche 'bewußte' Falschaussage machen darf, ist Bestandteil vieler juristischer Schriften.

Das mag ja sein, aber vielleicht solltest du die Basics erstmal nicht überspringen. Sich einer Ordnungswidrigkeit einer Bußgeldstelle gegenüber selbst zu bezichtigten ist auf jeden Fall weder ordnungswidrig, geschweige denn strafbar.

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Vielleicht liegt das daran, dass ich das hier im Kopf hatte http://www.moz.de/artikel-ansicht/dg/0/1/1154334

Aber ich muß gestehen, dass ich wenig Unterschied zwischen "Falschaussage" und "falsche Verdächtigung" erkenne.

 

Wenn du jetzt immer noch der Meinung bist die Sache mit dem "überlassen" wäre mein Vorschlag gewesen

Mea culpa !

 

Aber gerne für dich nochmal in aller gebotenen Deutlichkeit:

Danke das du mich nicht Dumm sterben läßt. :notworthy: :notworthy:

 

Gruß,

AnReRa

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Guest PedroK

Er hat daher im Grunde zwei Optionen:

1. Er schickt deinem Vater nochmal den gleichen Anhörungsbogen mit dem gleichen Fotoauszug.

[...]

 

Gestern kam ein Zeugenfragenbogen beim Fahrzeughalter an mit der üblichen Bitte um Stellungnahme innerhalb einer Woche nach Zugang (somit ein aufmerksamer Sachbearbeiter).

 

Täusche ich mich, oder habe ich in einem parallel laufenden Thread gerade etwas über Eigentore beim "Kluge-Dinge-Erzählen" gelesen ;).

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Er hat daher im Grunde zwei Optionen:

1. Er schickt deinem Vater nochmal den gleichen Anhörungsbogen mit dem gleichen Fotoauszug.

[...]

 

Gestern kam ein Zeugenfragenbogen beim Fahrzeughalter an mit der üblichen Bitte um Stellungnahme innerhalb einer Woche nach Zugang (somit ein aufmerksamer Sachbearbeiter).

 

Täusche ich mich, oder habe ich in einem parallel laufenden Thread gerade etwas über Eigentore beim "Kluge-Dinge-Erzählen" gelesen ;).

Och wie süß, weil da "Anhörungsbogen" steht?

Ja, ok, das muss natürlich 'Zeugenfragebogen' heißen. Spielt aber im Wesentlichen keine Rolle, weil, wie im weiteren Posting ja klar wird, das sowieso nur eine theoretische Möglichkeit ohne jede praktische Bedeutung ist.

 

Zudem erkennst du hoffentlich einen gewissen Unterschied ob man einen Gesprächspartner gerade über die verschiedenen Deliktsarten aufklärt und dann dem konkret nachgefragten Szenario die falsche zuweist oder ob man in einer Schilderung des erwartbaren Verlaufs einer Sache zwei Dinge, die für die Fragestellung überhaupt keinen Unterschied machen, verwechselt.

 

Außerdem ist das ja auch noch Blaulichts berufliches Bestätigungsfeld, in dem er doch "Profi" ist und die Unterschiede, schon in der Bemessung der Strafe sind ja doch enorm, vergleichbar wie wenn ich einem Patienten das fünffache der normalen Dosis verabreichen würde...

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Aber gerne für dich nochmal in aller gebotenen Deutlichkeit:

Danke das du mich nicht Dumm sterben läßt. :notworthy: :notworthy:

Aber gerne doch! :B):

 

Aber ich muß gestehen, dass ich wenig Unterschied zwischen "Falschaussage" und "falsche Verdächtigung" erkenne.

Die wesentlichen Unterschiede werden in dem von dir verlinkten Text doch schon in der Kopfzeile wiedergegeben:

"Weil ein Zeuge vor Gericht aus Gefälligkeit gegenüber einem Kumpel eine Falschaussage machte"

 

Strafbar falsch aussagen kann nur ein Zeuge oder Sachverständiger und das auch nur vor Gericht (oder einer vergleichbaren Stelle).

 

Strafbar falsch verdächtigen kann jeder, öffentlich oder gegenüber einer Behörde, auch ein Betroffener/Beschuldigter im Bußgeld-/Strafverfahren, der ansonsten zwar so ziemlich alles straffrei behaupten darf, aber eben niemand anderen falsch anschwärzen.

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Mach' Dich locker. Den Smiley hast Du ja wohl gesehen, oder?

Muss zugeben, dass nicht.

 

Ok, bin wieder locker. ;)

 

BTT: Was meinst Du, warum ein ZFB und kein AHB verschickt wurde?

Fähiger Sachbearbeiter, der nach der Halterabfrage beim KBA auf das Foto gesehen hat und bemerkt hat, dass das auf dem Bild vom Alter her nicht der Halter sein kann. Vermutlich kleinere Bußgeldstelle, keine zentrale, wo der erste Schritt weitgehend automatisiert abläuft...

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jedoch kann ich mir leider keinen weiteren A-Verstoß während meiner Probezeit erlauben und versuche nun verzweifelt einen Ausweg zu finden.
Wo ist das Problem?

 

Jetzt kommt doch "nur" die kostenpflichtige Einladung zur vpB... und danach überwachst Du entweder Deinen rechen Fuß etwas besser oder kaufst Dir ein unterdurchschnittlich motorisiertes Fahrzeug...

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