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Stellvertretender Bürgermeister Blockiert Messtrupp


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Nö. Das ist objektiv so.

Aus Deiner Sicht betrachtet sicherlich, aus meiner zB eher nicht.

 

Tsss, immer 'ne Ausrede parat!

Erleichtert einem oftmals so einiges. ;)

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Ich hab zwar auch manchmal leichtes Unwohlsein bei @blaulichts Posts, aber trotzdem:

 

Da Du, @Biber, immer wieder eine rechtssichere Begründung für andere Meinungen forderst, drehe ich den Spieß mal um.

 

Ich hätte gerne eine rechtssichere Begründung für Deine Auffassung, warum ein Platzverweis rechtswidrig wäre.

 

Als Sachverhalt nehmen wir der Einfachheit halber den Ausgangssachverhalt:

Messtrupp misst, Bürger parkt seinen PKW ordnungsgemäß, aber messbehindernd vor dem Messtrupp,verlässt aber nicht den Messort.

 

Um es einfacher zu machen: Die örtliche / sachliche Zuständigkeit der Beamten wird vorausgesetzt, des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die zugrunde liegenden Gesetze / Verordnungen im rechtsstaatlichen Verfahren zustande gekommen sind.

Zudem reicht eine Prüfung nach Gefahrenabwehrrecht für NRW; eine Prüfung zur Verfolgung von Owi bzw. Straftaten ist nicht erforderlich.

Bitte lege bei der Prüfung besonderen Wert auf die Ermächtigungsgrundlage der Beamten.

 

gespannte Grüße

 

Olli

 

Edit: NRW eingefügt

Edited by Bluey
Umlaute editiert
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Ich nochmal die Aussage:

 

 

Der PV steht im jeweiligen Landespolizeigesetz. Er ist grundsätzlich, dann zulässig, wenn er das mildeste geeignete Mittel zur Abwehr einer Gefahr für die öffentliche Ordnung unter Beachtung der Zweckmittelrelation ist.

 

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes ist eine hoheitliche kommunale Aufgabe. Wenn man sich nun vor die Messanlage stellt, dass keine Messung erfolgen kann wird eine hoheitliche Maßnahme gestört. Damit liegt eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor, die neben der Rechtsordnung auch die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtung und die nicht niedergeschrieben Grundregeln des örtlichen Zusammenleben umfassen.

 

Der Eingriff in die Handlungsfreiheit des Bürger ist ein sehr geringer Eingriff, der sich räumlich auf einen kleinen Bereich erstreckt. Er ist geeignet und das mildeste Mittel um den Messbetrieb fortzusetzen.

 

 

Damit ist der PV insgesamt zulässig.

 

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Guest PedroK

Hier nochmal lesbar:

 

Ich hab zwar auch manchmal leichtes Unwohlsein bei @blaulichts Posts, aber trotzdem:

 

Da Du, @Biber, immer wieder eine rechtssichere Begründung für andere Meinungen forderst, drehe ich den Spieß mal um.

 

Ich hätte gerne eine rechtssichere Begründung für Deine Auffassung, warum ein Platzverweis rechtswidrig wäre.

 

Als Sachverhalt nehmen wir der Einfachheit halber den Ausgangssachverhalt:

Messtrupp misst, Bürger parkt seinen PKW ordnungsgemäß, aber messbehindernd vor dem Messtrupp,verlässt aber nicht den Messort.

 

Um es einfacher zu machen: Die örtliche / sachliche Zuständigkeit der Beamten wird vorausgesetzt, des Weiteren wird vorausgesetzt, dass die zugrunde liegenden Gesetze / Verordnungen im rechtsstaatlichen Verfahren zustande gekommen sind.

Zudem reicht eine Prüfung nach Gefahrenabwehrrecht für NRW; eine Prüfung zur Verfolgung von Owi bzw. Straftaten ist nicht erforderlich.

Bitte lege bei der Prüfung besonderen Wert auf die Ermächtigungsgrundlage der Beamten.

 

gespannte Grüße

 

Olli

 

Edit: NRW eingefügt

 

Gruß, Pedro.

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Die Rechtsgrundlagen für die Mitarbeiter der Verkehrsüberwachung sind das Ordnungsbehördengesetz, das Polizeigesetz und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sowie das Ordnungswidrigkeitengesetz. Darüber hinaus stützt sich die Tätigkeit noch auf das Straßenverkehrsgesetz, die Straßenverkehrs-Ordnung, die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, die Bußgeldkatalog-Verordnung, die Kostenordnung zum Verwaltungsvollstreckungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, das Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-West falen und das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz.

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Gegen Berufskrankheiten seid Ihr ja hoffentlich abgesichert.

Nanana... wollen wir jetzt wirklich auf die persönliche Ebene wechseln?

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Guest PedroK
Gegen Berufskrankheiten seid Ihr ja hoffentlich abgesichert.

Nanana... wollen wir jetzt wirklich auf die persönliche Ebene wechseln?

Meinst Du die spätpubertäre Richtung à la "Kindergarten", "nervt", "nicht normal" etc.? Meinethalben nicht.
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Meinst Du die spätpubertäre Richtung à la "Kindergarten", "nervt", "nicht normal" etc.? Meinethalben nicht.

Dann solltest Du Dir so infantile Bemerkungen wie

Gegen Berufskrankheiten seid Ihr ja hoffentlich abgesichert.
lieber klemmen.
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Nö, hab ich gar nicht. Kam mir bei Dir allerdings gleichermaßen vor. Vllt hab ich Deine Worte auch etwas überbewertet.

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Guest PedroK

Nö, hab ich gar nicht.

Prima, dann entschuldige bitte die Unterstellung.

 

Kam mir bei Dir allerdings gleichermaßen vor. Vllt hab ich Deine Worte auch etwas überbewertet.
Das RF ist ein tolles Forum aber soo ernst nehme ich das Ganze nun auch wieder nicht.

 

Gruß, Pedro.

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Ich kann Dir dafür keine Quellen beibringen.
Womit wir wieder mal bei Ich habe' zwar keine Rechtsgrundlage, aber dafür umso mehr Schwung angeleangt wären.

 

Ich hab zwar auch manchmal leichtes Unwohlsein bei @blaulichts Posts
Das ist schon mal ein guter Anfang. Du solltest Dir allerdings der Gefahr bewußt sein, daß Dir beim Lesen mehrerer seiner Ergüsse richtig schlecht werden kann.

 

Ich hätte gerne eine rechtssichere Begründung für Deine Auffassung, warum ein Platzverweis rechtswidrig wäre.
Du kennst doch das Prinzip: wer etwas behauptet, muß es im Zweifel beweisen. Diesen Beweis (also den für die Rechtmäßigkeit des PV) hat bisher noch niemand erbracht - ergo ist das schon Beleg genug dafür, daß er rechtswidrig ist. Wenn Dir das nicht reicht, nimm einfach die obige Antwort von Bluey und das bereits weiter oben eingeführte OLG-Urteil.

 

Ich hatte die Rechtmäßigkeit des PV hier sogar schon begründet.
Ich wiederhole mich gern: einen Scheiß hast Du.
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Ich hatte die Rechtmäßigkeit des PV hier sogar schon begründet.
Ich wiederhole mich gern: einen Scheiß hast Du.

 

Ich moechte doch hier eindringlich bitten, die Contenance zu bewahren! Obendrein gilt: Wenn du der Meinung bist, die Begruendung von 'Blaulicht' sei nichts wert, dann solltest du sachlich dagegen argumentieren und vor allem deine Zweifel eben mit Belegen untermauern und darlegen! Das, mein Gutster, bleibst du aber bisher schuldig.

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Ich moechte doch hier eindringlich bitten, die Contenance zu bewahren!
Du hast selbstverständlich recht, und ich bemühe mich selbstverständlich auch um eben diese. Leider lassen manche Beiträge es nicht zu, daß diese Bemühungen stets von Erfolg gekrönt sind.

 

Obendrein gilt: Wenn du der Meinung bist, die Begruendung von 'Blaulicht'
Welche Begründung meinst Du bitte?
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Dir reichen die Ausführungen von Blaulicht offenkundig nicht aus. Also bitte: dann erkläre Du mal, warum der PV hier unrechtmäßig sein soll.

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Dir reichen die Ausführungen von Blaulicht offenkundig nicht aus.
Schön gesehen.

 

dann erkläre Du mal, warum der PV hier unrechtmäßig sein soll.
Welcher Teil meiner Ausführungen hier
Du kennst doch das Prinzip: wer etwas behauptet, muß es im Zweifel beweisen. Diesen Beweis (also den für die Rechtmäßigkeit des PV) hat bisher noch niemand erbracht - ergo ist das schon Beleg genug dafür, daß er rechtswidrig ist. Wenn Dir das nicht reicht, nimm einfach die obige Antwort von Bluey und das bereits weiter oben eingeführte OLG-Urteil.
und hier
Obendrein gilt: Wenn du der Meinung bist, die Begruendung von 'Blaulicht'
Welche Begründung meinst Du bitte?
reichen Dir nicht aus?
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Na, ich dachte, daß Du in der Lage wärst, das selbst zu erkennen. Aber sei's drum: Deine schönen Ausführungen stützen Deine Behauptung, der PV sei nicht zulässig, in keinster Weise. Von daher wäre es ja mal schön gewesen, etwas anderes als das ständige Gewäsch von Prinzip: wer etwas behauptet, muß es im Zweifel beweisen zu hören. Wenn man es genau nimmt, behauptest Du auch etwas, nämlich das Gegenteil. Nur begründest Du es nicht.

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Ich habe die Rechtmäßigkeit des PV begründet.

 

 

 

 

 

Einzig ein Volljurist könnte jetzt kritisieren, dass ich mir anmaßte den Urteilsstil zu wählen und dass ich die formelle und materielle Rechtmäßigkeit auf den Kern reduziert habe.

 

 

Da wir jedoch nicht in einem JuraForum sind, ist die Begründung völlig ausreichend und treffend.

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Deine schönen Ausführungen stützen Deine Behauptung, der PV sei nicht zulässig, in keinster Weise.
Wenn Du das meinst und Dir damit Deine eigene Aussage in #47 wie auch das bereits verlinkte Urteil des OLG Stuttgart nicht ausreichen, kann ich Dir wahrscheinlich auch nicht helfen. Wobei ich nochmal darauf hinweisen darf: es geht zunächst mal darum, daß Dein Kollege seine Behauptung trotz mehrfacher Nachfrage und Widerspruchs auch seitens eines anderen, allgemein als ausgesprochen qualifiziert angesehenen Kollegen nicht begründet hat.

 

Von daher wäre es ja mal schön gewesen, etwas anderes als das ständige Gewäsch von Prinzip: wer etwas behauptet, muß es im Zweifel beweisen zu hören.
Insbesondere in juristischen Fragen gehört dieses Gewäsch zu den grundlegenden Prinzipien des Rechtsstaates.

 

Wenn man es genau nimmt, behauptest Du auch etwas, nämlich das Gegenteil. Nur begründest Du es nicht.
Du weißt doch selber, daß der Beleg für etwas, das nicht ist, oftmals schwierig bis unmöglich ist. Und Du weißt auch, daß Diskussionsgrundlage nicht eine unbewiesene Behauptung sein kann, die dann durch den anderer-Meinung-seienden widerlegt werden muß.

 

Aber nun denn, ich bemühe mich:

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes ist keine hoheitliche kommunale Aufgabe. Wenn man sich nun vor die Messanlage stellt, so daß keine Messung erfolgen kann, wird naturgemäß auch keine hoheitliche Maßnahme gestört. Damit liegt keine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vor, die neben der Rechtsordnung auch die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtung und die nicht niedergeschrieben Grundregeln des örtlichen Zusammenleben umfassen.

 

Der PV wäre ein massiver Eingriff in die Handlungsfreiheit des Bürger. Er ist damit ungeeignet und kein Mittel, um den Messbetrieb fortzusetzen.

 

Damit ist der PV insgesamt unzulässig.

 

Ich habe die Rechtmäßigkeit des PV begründet.
Ich möchte Dich doch eindringlich bitten, die Contenance zu bewahren. Dein Gebrülle ändert nichts an den Tatsachen, die ich bekanntermaßen bereits ausreichend deutlich charakterisiert habe.
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1. stimmt. Das OLG-Urteil reicht mir nicht. Insbes weil ich der Ansicht bin, daß es hier nicht paßt.

2. wir sind hier nicht in einem Juristenforum, insofern muß man sich dieses Gewäsch auch nicht antun.

3. relativ gut aus der Affäre gezogen, aber eben nur relativ. Man kann sich natürlich darauf stützen, der andere habe nicht Recht, er müsse seine Meinung belegen, um so selbst nicht argumentieren zu müssen. Das halte ich aber für ziemlich schlicht, vor allem, wenn diese Vorgehensweise stündig an den Tag gelegt wird.

 

4. ich habe nie behauptet, einen PV erteilen zu wollen, wenn der Blitzer vom O-Amt blockiert wird. Ich bezog mich da auf polizeiliche Überwachungen. Wenn das nicht deutlich wurde, sorry. Und ja, ich weiß, worüber hier primär diskutiert wurde. Aber soweit ich das verfolgt habe, wurde von der rein kommunalen Überwachung schon längst abgewichen.

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Der PV wäre ein massiver Eingriff in die Handlungsfreiheit des Bürger. Er ist damit ungeeignet und kein Mittel, um den Messbetrieb fortzusetzen.

Falsch. Geeignet wäre er sehr wohl. Allenfalls vllt unverhältnismäßig. Obwohl ich auch das bezweifle.

 

Damit ist der PV insgesamt unzulässig.

Dies gelte es ggf. gerichtlich klären zu lassen. In dem von Dir verlinkten OLG-Urteil ging es um eine stationäre Anlage, nicht um eine mobile. Es ist also offen, ob bei einer mobilen Anlage gleichermaßen geurteilt würde.

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stimmt. Das OLG-Urteil reicht mir nicht. Insbes weil ich der Ansicht bin, daß es hier nicht paßt.
Muß es nicht und die Ansicht steht Dir selbstverständlich zu. Ich bin damit aber Deiner Bitte nach Begründung gefolgt. Anderslautende Urteile, die eine andere Ansicht stützen, sind herzlich willkommen.

 

wir sind hier nicht in einem Juristenforum, insofern muß man sich dieses Gewäsch auch nicht antun.
Auf welcher Grundlage soll denn dann eine Diskussion geführt werden? Die Variante Blaulicht (behauptenbehauptenbehaupten ohne irgendwas zu belegen) kannst Du doch wohl nicht ernsthaft für sinnvoll halten.

 

Man kann sich natürlich darauf stützen, der andere habe nicht Recht, er müsse seine Meinung belegen, um so selbst nicht argumentieren zu müssen.
Falsch. Nicht um so selbst nicht argumentieren zu müssen, sondern um überhaupt erstmal zu wissen, auf welcher Grundlage der andere glaubt Recht zu haben.

 

Das halte ich aber für ziemlich schlicht, vor allem, wenn diese Vorgehensweise stündig an den Tag gelegt wird.
In grauer Vorzeit habe ich es wohl mal anders versucht. Aber Du wirst mitbekommen haben, daß Dein Kollege inzwischen (vielleicht auch schon immer, ich will mich da nicht festlegen) generell darauf verzichtet, wenigstens halbwegs nachvollziehbare Bergründungen für seine Behauptungen auch nur zu versuchen. Und Du wirst auch mitbekommen haben, daß das auch anderen immer wieder auffällt.

 

ich habe nie behauptet, einen PV erteilen zu wollen, wenn der Blitzer vom O-Amt blockiert wird. Ich bezog mich da auf polizeiliche Überwachungen. Wenn das nicht deutlich wurde, sorry.
Das war zwar schon mal Thema, aber ich hatte in der Tat angenommen, daß klar wurde: hier geht es um kommunale Überwacher. Das
Aber soweit ich das verfolgt habe, wurde von der rein kommunalen Überwachung schon längst abgewichen.
habe ich nicht so gesehen - im Zweifel hätte das dann der Behauptende klarstellen müssen. Wobei ich nicht den Eindruck habe, daß er da einen Unterschied sieht. Ich übrigens auch nicht.

 

Dies gelte es ggf. gerichtlich klären zu lassen.
Ja.

 

Es ist also offen, ob bei einer mobilen Anlage gleichermaßen geurteilt würde.
Auch ja. Ich kann mir allerdings keine Begrüdnung vorstellen, warum es nicht so sein sollte.
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Offenbar ist man im Landkreis Nordwestmecklenburg nicht sonderlich erfreut über die mediale Aufmerksamkeit zu deren "Arbeitsmethoden".

 

Im Informationsblatt des Landkreises das postalisch an alle Haushalte geht, ist eine "Anzeige" vermutlich eines schlafenden Beamten Mitarbeiters der sich beschwert.

 

Neben der üblichen Rechtfertigung und Lüge

"...dass Geschwindigkeitsmessungen ausschließlich der Verkehrssicherheit dienen..."

Unfallschwerpunkt etc. ein emotionaler Ausbruch:

 

Hervorhebungen sind Original :lol:

Und eines ist grundsätzlich zu sagen: Es ist überhaupt

nicht akzeptabel, wenn jemand die „Blitzer“ blockiert und an ihrer Arbeit hindert. Es

gibt wirklich andere Möglichkeiten, um den Landkreis oder andere Behörden zu informieren,

wenn etwas nicht korrekt oder angemessen erscheint.

 

Quelle, auf Seite 3 http://www.nordwestmecklenburg.de/export/sites/nwm/pdf_nordwest/NWB_07_2013.pdf

(Link führt zur PDF Datei ; 5,5MB)

 

MfG Bauloewe

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In welchem Impressum?

 

auch die Vermischung von regionalen Berichten, Werbung und öffentlichen Bekanntmachungen dürfte in Bezug auf die Gültigkeit der Bekanntmachung mehr als fraglich sein.

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Es gibt wirklich andere Möglichkeiten, um den Landkreis oder andere Behörden zu informieren,

wenn etwas nicht korrekt oder angemessen erscheint.

 

Stimmt. Die Möglichkeiten gibt es. Nur interessiert es dort keinen.

Ach so... wenn man den demokratischen, rechtsstaatlichen oder medialen Weg geht und sich da niemand für interessiert erlaubt es, dass man quasi selbst Hand anlegt?

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In welchem Impressum?

 

auch die Vermischung von regionalen Berichten, Werbung und öffentlichen Bekanntmachungen dürfte in Bezug auf die Gültigkeit der Bekanntmachung mehr als fraglich sein.

Letzte Seite unten links. Es erscheint etwas unvollständig, ist allerdings auch Ländersache.

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Ach so... wenn man den demokratischen, rechtsstaatlichen oder medialen Weg geht und sich da niemand für interessiert erlaubt es, dass man quasi selbst Hand anlegt?
Wenn ich Deine Beiträge so lese, die Du hier heute morgen zusammenfaselst, kann ich nur hoffen, daß bald der Mensch mit den Medis kommt. Bis dahin: der Weg des stellv. Bürgermeisters war demokratisch, rechtsstaatlich und medial in einem - wo ist also Dein Problem?
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Ach so... wenn man den demokratischen, rechtsstaatlichen oder medialen Weg geht und sich da niemand für interessiert erlaubt es, dass man quasi selbst Hand anlegt?
Wenn ich Deine Beiträge so lese, die Du hier heute morgen zusammenfaselst, kann ich nur hoffen, daß bald der Mensch mit den Medis kommt. Bis dahin: der Weg des stellv. Bürgermeisters war demokratisch, rechtsstaatlich und medial in einem - wo ist also Dein Problem?

 

@Biber: Du erwartest allen Ernstes eine (gerne auch fundierte) Antwort von Blaulicht?

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@Biber: Du erwartest allen Ernstes eine (gerne auch fundierte) Antwort von Blaulicht?
Aufgrund der Erfahrungen mit seinen Ergüssen eigentlich nicht mehr. Also, eine Antwort. Vom Gedanken an eine fundierte Antwort habe ich mich schon lange verabschiedet.

 

Aber man soll ja nicht vorverurteilen und auch Menschen wie Blaulicht eine Chance geben. Deshalb frage ich halt doch immer mal wieder nach. Außerdem ist dadurch sichergestellt, daß zufällig vorbeikommende Leser nicht glauben müssen, die eigenartigen Ansichten des B. würden vorbehaltlos akzeptiert.

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Ach so... wenn man den demokratischen, rechtsstaatlichen oder medialen Weg geht und sich da niemand für interessiert erlaubt es, dass man quasi selbst Hand anlegt?
Wenn ich Deine Beiträge so lese, die Du hier heute morgen zusammenfaselst, kann ich nur hoffen, daß bald der Mensch mit den Medis kommt. Bis dahin: der Weg des stellv. Bürgermeisters war demokratisch, rechtsstaatlich und medial in einem - wo ist also Dein Problem?

 

@Biber: Du erwartest allen Ernstes eine (gerne auch fundierte) Antwort von Blaulicht?

@Eribär,

hattest du eine Frage?

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Eribär,

hattest du eine Frage?

Ja klar. Aber diesmal nicht an Dich. Und die Frage wurde auch schon beantwortet.

 

Aber wenn Du schon mal da bist: da sind jede Menge Fragen an Dich von verschiedenen Usern, auf die Du bisher nicht geantwortet hast. Du mußt Dich also nicht in die Unterhaltung Dritter einmischen, zumal diese Unterhaltung Dich zwar betrifft, aber nichts angeht. Stattdessen kannst Du Deine ganze Energie in Antworten investieren.

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Ach so... wenn man den demokratischen, rechtsstaatlichen oder medialen Weg geht und sich da niemand für interessiert erlaubt es, dass man quasi selbst Hand anlegt?
Wenn ich Deine Beiträge so lese, die Du hier heute morgen zusammenfaselst, kann ich nur hoffen, daß bald der Mensch mit den Medis kommt. Bis dahin: der Weg des stellv. Bürgermeisters war demokratisch, rechtsstaatlich und medial in einem - wo ist also Dein Problem?

 

@Biber: Du erwartest allen Ernstes eine (gerne auch fundierte) Antwort von Blaulicht?

@Eribär,

hattest du eine Frage?

 

Ja: was bedeutet "rumzuppeln"? Konnte das Wort im Duden (das ist ein Nachschlagewerk) nicht finden.

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.... ist eine "Anzeige"

@bauloewe: Das ist echt suspekt gemacht. .

 

...und Lüge..

Und da ist sie, die berühmte Lüge:

 

Immer noch ist überhöhte Geschwindigkeit die Unfallursache Nr. 1 in Deutschland.

Aus o. g. Quelle in Beitrag #77.

:nolimit:

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Und da ist sie, die berühmte Lüge:

 

Immer noch ist überhöhte Geschwindigkeit die Unfallursache Nr. 1 in Deutschland.

Aus o. g. Quelle in Beitrag #77.

 

Wer solche schwerwiegenden Behauptungen aufstellt, sollte auch in der Lage sein, zu beweisen, dass das gelogen ist. Kannst du das, 'm3_'? :unsure:

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@HarryB

Ueblicherweise ist falsches Wenden und Abbiegen die Hauptunfallursache. Betrachtet man nur die Unfaelle, die toedlich und oder schwerverletzt endeten, liegt die Geschwindigkeit vorn, aber dicht gefolgt von allerei anderen Ursachen.

 

Auf die Schnelle mal eine regionale Statistik, Seite 17 alle Unfaelle, Seite 18 toedlich / schwer verletzt:

http://www.polizei.bayern.de/content/1/8/4/5/2013-02-16_verkehrsbericht_2012_internet.pdf

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