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Rotlichtverstoß / Verjähurung


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Hallo,

 

am 16.03.13 wurde ich in Süddeutschland am frühen Morgen beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Das Auto war von der Firma meiner Eltern

Ende April bekam dann die Firma meiner Eltern einen Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung.

Jedenfalls kreuzte die Sektretärin an, dass das Fahrzeug an meinen Vater überlassen war und setzte den Firmenstempel drunter.

Einige Zeit später erhielt mein Vater dann einen Zeugenfragebogen, der aussagte, dass die Tat ihm zur Last gelegt wird.

Er kreuzte nichts an und bat um Zusendung des Fotos.

Dann geschah nichts mehr und wir gingen davon aus, dass am 15.06 die Verjährung eingetreten sein müsste.

 

Am Montag (17.06) bekamen wir Besuch von der Stadt. Mein Vater sah das Auto rechzeitig und sagte, es sei der "Knöllchenschreiber vom Ordnungsamt" also haben wir nicht geöffnet.

Am Dienstag hat dieser Mann dann mit der Sekretärin gesprochen und sagte er wolle eine Personenermittlung zu meinem Namen durchführen, sie gab keine Auskunft.

Heute war er wieder da, wir haben wieder nicht geöffnet.

 

Wieso kommt er noch, obwohl die Tat eigentlich verjährt ist?

 

Danke und Gruß

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Wieso kommt er noch, obwohl die Tat eigentlich verjährt ist?

 

Tja, weil noch vor Ablauf der Verjaehrungsfrist deine Anhoerung gefordert wurde, der Vermerk dazu muss, mit dem richtigen Datum, in der Akte sein. Dumm gelaufen, weil......

 

Er kreuzte nichts an und bat um Zusendung des Fotos.

 

...er hier die Tat haette auf sich nehmen sollen.

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Wenn aber die Verjährung unterbrochen wäre, könnten sie mir die den Anhöärungsbogen zusenden per Einschreiben. Sie waren mittlerweile bestimmt 5 mal bei mir zuhause.

 

Und sollte Deine Anhörung doch noch nicht angeordnet worden sein und damit doch die Verjährung eingetreten, könnt Ihr mit einer FB-Auflage rechnen.

Das wäre nicht schlimm, weil das Fahrzeug mittlerweile einen Totalschaden hat.

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Guest PedroK

Und sollte Deine Anhörung doch noch nicht angeordnet worden sein und damit doch die Verjährung eingetreten, könnt Ihr mit einer FB-Auflage rechnen.

 

Warum? Der Halter (=Firma) hat doch kooperiert, oder?

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Das wäre nicht schlimm, weil das Fahrzeug mittlerweile einen Totalschaden hat.

Ein FB ist nicht unbedingt ahrzeuggebunden, sondern haltergebunden. Was bedeutet, dass auch ggf. für die gesamte Firmenflotte ein FB angeordnet werden könnte.

 

 

Warum? Der Halter (=Firma) hat doch kooperiert, oder?
Der Geschäftsführer aber nicht, der hätte ggf. seinen Sohn erkennen können...
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Warum? Der Halter (=Firma) hat doch kooperiert, oder?

 

Der Geschäftsführer aber nicht, der hätte ggf. seinen Sohn erkennen können...

 

Die Fahrtenbuchauflage betrifft aber den Halter und nicht den Geschäftsführer.

 

Das wäre so, als wenn wir nen Autovermieter haben, der sagt, das Fahrzeug war an diesem Tage von Herrn A ausgeliehen,

Herr A sagt, er brauche ein besseres Foto.

 

Kann dann die Behörde dem Autovermieter nen Fahrtenbuch anhängen?

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Guest PedroK

Der Geschäftsführer aber nicht, der hätte ggf. seinen Sohn erkennen können...

 

Der war sich wohl nicht so ganz sicher. Daher:

 

Er kreuzte nichts an und bat um Zusendung des Fotos.

Dann geschah nichts mehr und wir gingen davon aus, dass am 15.06 die Verjährung eingetreten sein müsste.

 

Das kann man ihm IMO schwerlich zum Nachteil gereichen lassen.

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