Marsk 0 Posted June 27, 2013 Report Share Posted June 27, 2013 Hallo, am 16.03.13 wurde ich in Süddeutschland am frühen Morgen beim Überfahren einer roten Ampel geblitzt. Das Auto war von der Firma meiner ElternEnde April bekam dann die Firma meiner Eltern einen Zeugenfragebogen zur Fahrerermittlung.Jedenfalls kreuzte die Sektretärin an, dass das Fahrzeug an meinen Vater überlassen war und setzte den Firmenstempel drunter.Einige Zeit später erhielt mein Vater dann einen Zeugenfragebogen, der aussagte, dass die Tat ihm zur Last gelegt wird.Er kreuzte nichts an und bat um Zusendung des Fotos.Dann geschah nichts mehr und wir gingen davon aus, dass am 15.06 die Verjährung eingetreten sein müsste. Am Montag (17.06) bekamen wir Besuch von der Stadt. Mein Vater sah das Auto rechzeitig und sagte, es sei der "Knöllchenschreiber vom Ordnungsamt" also haben wir nicht geöffnet.Am Dienstag hat dieser Mann dann mit der Sekretärin gesprochen und sagte er wolle eine Personenermittlung zu meinem Namen durchführen, sie gab keine Auskunft.Heute war er wieder da, wir haben wieder nicht geöffnet. Wieso kommt er noch, obwohl die Tat eigentlich verjährt ist? Danke und Gruß Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 27, 2013 Report Share Posted June 27, 2013 Wieso kommt er noch, obwohl die Tat eigentlich verjährt ist? Tja, weil noch vor Ablauf der Verjaehrungsfrist deine Anhoerung gefordert wurde, der Vermerk dazu muss, mit dem richtigen Datum, in der Akte sein. Dumm gelaufen, weil...... Er kreuzte nichts an und bat um Zusendung des Fotos. ...er hier die Tat haette auf sich nehmen sollen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 27, 2013 Report Share Posted June 27, 2013 Und sollte Deine Anhörung doch noch nicht angeordnet worden sein und damit doch die Verjährung eingetreten, könnt Ihr mit einer FB-Auflage rechnen. Quote Link to post Share on other sites
Marsk 0 Posted June 27, 2013 Author Report Share Posted June 27, 2013 Wenn aber die Verjährung unterbrochen wäre, könnten sie mir die den Anhöärungsbogen zusenden per Einschreiben. Sie waren mittlerweile bestimmt 5 mal bei mir zuhause. Und sollte Deine Anhörung doch noch nicht angeordnet worden sein und damit doch die Verjährung eingetreten, könnt Ihr mit einer FB-Auflage rechnen.Das wäre nicht schlimm, weil das Fahrzeug mittlerweile einen Totalschaden hat. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 27, 2013 Report Share Posted June 27, 2013 Und sollte Deine Anhörung doch noch nicht angeordnet worden sein und damit doch die Verjährung eingetreten, könnt Ihr mit einer FB-Auflage rechnen. Warum? Der Halter (=Firma) hat doch kooperiert, oder? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 27, 2013 Report Share Posted June 27, 2013 Das wäre nicht schlimm, weil das Fahrzeug mittlerweile einen Totalschaden hat.Ein FB ist nicht unbedingt ahrzeuggebunden, sondern haltergebunden. Was bedeutet, dass auch ggf. für die gesamte Firmenflotte ein FB angeordnet werden könnte. Warum? Der Halter (=Firma) hat doch kooperiert, oder?Der Geschäftsführer aber nicht, der hätte ggf. seinen Sohn erkennen können... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted June 27, 2013 Report Share Posted June 27, 2013 Warum? Der Halter (=Firma) hat doch kooperiert, oder? Der Geschäftsführer aber nicht, der hätte ggf. seinen Sohn erkennen können... Die Fahrtenbuchauflage betrifft aber den Halter und nicht den Geschäftsführer. Das wäre so, als wenn wir nen Autovermieter haben, der sagt, das Fahrzeug war an diesem Tage von Herrn A ausgeliehen,Herr A sagt, er brauche ein besseres Foto. Kann dann die Behörde dem Autovermieter nen Fahrtenbuch anhängen? Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 27, 2013 Report Share Posted June 27, 2013 Der Geschäftsführer aber nicht, der hätte ggf. seinen Sohn erkennen können... Der war sich wohl nicht so ganz sicher. Daher: Er kreuzte nichts an und bat um Zusendung des Fotos.Dann geschah nichts mehr und wir gingen davon aus, dass am 15.06 die Verjährung eingetreten sein müsste. Das kann man ihm IMO schwerlich zum Nachteil gereichen lassen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 27, 2013 Report Share Posted June 27, 2013 Das entscheidet im schlimmsten Fall ein Richter, wenn gegen die FB-Auflage gegen angegangen wird. Quote Link to post Share on other sites
Marsk 0 Posted June 27, 2013 Author Report Share Posted June 27, 2013 Naja das Fahrtenbuch kann jedenfalls erstmal zweitrangig sein.Denkt ihr also, dass die Verjährung unterbrochen ist ? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted June 27, 2013 Report Share Posted June 27, 2013 Nö, sie könnte es theoretisch sein. Quote Link to post Share on other sites
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