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Kennzeichen-Lesegeräte Führten Zum Lkw-Schützen


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Nicht das ich es bedaure das der Knabe gefasst ist, aber liebe Schützer, warum denn mit imho illegalen Mittel?

 

http://www.welt.de/vermischtes/article117411630/Kennzeichen-Lesegeraete-fuehrten-zum-Lkw-Schuetzen.html

 

Wie war das mit den Kennzeichenlesegeräten? Da hat doch mal was das Bundesverfassungsgericht was dazu gesagt.

 

Was ist mit den Handydaten die mal wieder so einfach gesammelt wurden?

 

Dazu mal ein Datenschützer.

Ob und wie Kennzeichen-Lesegeräte für die Strafverfolgung verwendet werden dürfen, hängt sehr von den Umständen des Einzelfalls ab.

 

Lepper: Für eine datenschutzrechtliche Bewertung wären noch viele Informationen nötig, die bisher noch nicht bekannt sind. Letztlich wird es darum gehen, das Interesse an Strafverfolgung und Freiheitsrechte - nämlich das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Fernmeldegeheimnis - gegeneinander abzuwägen.

http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/brennpunkte/NRW-Datenschutzbeauftragter-Ulrich-Lepper-zu-den-Fahndungsmethoden-article1081882.html

 

Was Genaues weiß der auch nicht.

 

Imho gehört in Deutschland endlich mal ein vernünftiges Beweismittelverwertungsverbot her, wenn Beweismittel illegal gewonnen wurden.

 

MfG.

 

hartmut

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Schon mal überlegt, daß die entsprechenden Datenerhebungen (Kennzeichen / Handy) auf richterliche Anordnung erfolgt sein können?

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Gott sei Dank ist der Typ geschnappt und aus dem Verkehr gezogen.

In Sachen Kennzeichenlesegerät kann ich beitragen, dass seit Jahren eines dieser Geräte auf der Rückseite einer der Radarbrücken

am Elzer Berg auf der A3 angebracht ist und ich mir nicht vorstellen kann, dass das Gerät "inaktiv" ist.....

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Nicht das ich es bedaure das der Knabe gefasst ist, aber liebe Schützer, warum denn mit imho illegalen Mittel?
Könntest Du nachvollziehbar erklären, welche der eingesetzten Mittel Deiner Meinung nach illegal waren? Weißt Du mehr als der befragte Datenschutzbeauftragte?

 

Wie war das mit den Kennzeichenlesegeräten? Da hat doch mal was das Bundesverfassungsgericht was dazu gesagt.
Richtig. Aber wenn Du nachliest, wirst Du sicher ekennen, daß es da doch um deutlich andere Sachverhalte ging.

 

Was ist mit den Handydaten die mal wieder so einfach gesammelt wurden?
Das mit dem einfach so weißt Du woher?
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In Sachen Kennzeichenlesegerät kann ich beitragen, dass seit Jahren eines dieser Geräte auf der Rückseite einer der Radarbrücken

am Elzer Berg auf der A3 angebracht ist und ich mir nicht vorstellen kann, dass das Gerät "inaktiv" ist.....

@jemaka72: Richtig. Auch in Bayern sind auf allen wichtigen Routen Kennzeichenlesegeräte stationär installiert. Es könnten aber auch mobile AKLS zum Einsatz gekommen sein, wobei unwahrscheinlich wegen Aufwand.

Hier http://www.bka.de/DE...html?__nnn=true

gibt es ja eine Grafik der Schwerpunktstrecken. Betrifft ja mehrere Bundesländer. Ist die Frage, ob jedes betroffene Bundesland bezüglich Scannen mitgewirkt hat. Aus den Kennzeichendaten und dann noch den Mobilfunkdaten ist es ein leichtes Spiel, den Favoriten rauszufiltern. Die Methode ist bedenklich. Da die Lkw-Mauterfassung nicht benutzt werden darf, ist das BKA über den Umweg AKLS gegangen.

:nolimit:

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Wie war das mit den Kennzeichenlesegeräten? Da hat doch mal was das Bundesverfassungsgericht was dazu gesagt.

 

Was ist mit den Handydaten die mal wieder so einfach gesammelt wurden?

 

[....]

 

Imho gehört in Deutschland endlich mal ein vernünftiges Beweismittelverwertungsverbot her, wenn Beweismittel illegal gewonnen wurden.

 

Nachdem ich nun auch diesen Bericht zur Sache gelesen habe weiss ich nicht so wirklich, was es an den Ermittlungsmethoden zu meckern gibt.

 

Man hatte automatisierte Kennzeichen-Lesesysteme an verschiedenen Stellen auf der vermuteten Hauptroute des Verdächtigen aufgestellt und die Daten der Fahrzeuge dann verglichen. Außerdem habe man Mobilfunkdaten des mutmaßlichen Lkw-Schützen ausgewertet.

 

Ich meine, was sollen sie denn machen, um des Taeters habhaft zu werden? Sollen alle Moeglichkeiten ausgeschlossen werden, nur weil auch mal kurzzeitig Kennzeichen anderer Kraftfahrer mit eingelesen wurden? Nein, ich meine, hier wurde aeusserst korrekt gehandelt und der Erfolg gibt den ergriffenen Massnahmen durchaus Recht.

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Ist doch alles prima, gell ? Wenn das BVG etwas entscheidet, lässt man es einfach nur für den speziellen Einzelfall gelten, und macht heiter weiter. Wenn die Mautdaten nicht verwendet werden dürfen, baut man einfach ein eigenes, wohl bald flächendeckendes Kennzeichenlesesystem von identischer Qualität und ohne wirksame Kontrolle auf. Den blöden Bürgern, welche noch nicht einmal registrieren, was Prism und Tempora bedeutet, erklärt man einfach, die Daten werden nur für schwerste Straftaten benutzt. Mal schauen wie lange es dauert bis das Finanzamt (Steuerhinterziehung) die Daten korrelieren darf, potentielle "Störer" verfolgt werden oder Bußgeldstellen damit ermitteln, Wie gesagt, alles bestens :doofwinkt:

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Wenn das BVG etwas entscheidet, lässt man es einfach nur für den speziellen Einzelfall gelten, und macht heiter weiter.

 

Ich habe das Urteil des BVerfG nicht gelesen, aber ich meine, dass die Kennzeichenlesegeraete nicht generell verboten wurden, sondern nur, wenn nicht zweckgebunden ueberall pauschal abgelesen werden soll.

Aber ich nehme an, du kennst das Urteil aus dem effeff und kannst der Gemeinde belegbar erklaeren, dass diese Geraete in Bausch und Bogen verdammt wurden, oder?

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Ist doch alles prima, gell ? Wenn das BVG etwas entscheidet, lässt man es einfach nur für den speziellen Einzelfall gelten, und macht heiter weiter. Wenn die Mautdaten nicht verwendet werden dürfen, baut man einfach ein eigenes, wohl bald flächendeckendes Kennzeichenlesesystem von identischer Qualität und ohne wirksame Kontrolle auf. Den blöden Bürgern, welche noch nicht einmal registrieren, was Prism und Tempora bedeutet, erklärt man einfach, die Daten werden nur für schwerste Straftaten benutzt. Mal schauen wie lange es dauert bis das Finanzamt (Steuerhinterziehung) die Daten korrelieren darf, potentielle "Störer" verfolgt werden oder Bußgeldstellen damit ermitteln, Wie gesagt, alles bestens :doofwinkt:

 

Noch sind das ja alles Mutmaßungen ob das wirklich so gehandhabt wird wissen wir ja nicht. Oder hast du da etwas Details zu? Versteh mich nicht falsch, ich bin auch gegen die sich ausbreitende Datensammlerei aber hier nun permanent Paranoia zu schieben hilt ja auch nicht wirklich weiter.

 

Gruß

 

only Diesel

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Die Grundlage wäre aber schon interessant. Und wieviele Daten da wohl gesammelt wurden - und was mit den ganzen Daten ist... Außerdem zeigt es mal wieder - keine Handys nutzen. Jedenfalls nicht immer das gleiche. Oder wers für sein Vorhaben braucht *besorgt sichs anderweitig*.

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Das BVerfG hat ja nur eine Entscheidung zu einem Bundesland getroffen und dies fehlende gesetzliche Grundlage beklagt.

Allerdings hatten damals viele Länder gleichgefasste Regelungen, so dass auch hier die Entscheidung angewendet werden hätte können. Daher damals mein Eingriff in MV der es sogar bis ins Fernsehen geschafft hat.

 

Kann man sicherlich im Forum irgendwo noch nachlesen.

 

Ob die BL inzwischen nachgebessert haben, weiß ich allerdings nicht.

--------------

Das hat mit hartmuts Einwurf jedoch nichts zu tun, denn das Mautgesetz erlaubt nur die Speicherung wenn nicht gezahlt wird und auch nur die Verwendung um die Maut zu kassieren.

http://www.gesetze-im-internet.de/bfstrmg/BJNR137810011.html

 

 

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Politiker-wollen-Eignung-von-LKW-Mautdaten-fuer-Fahndungszwecke-pruefen-190540.html

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