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Hochwasser, Evakuierungsfahrten Ohne Rote Nummer?


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Hallo,

rückblickend zur aktuellen Hochwasserlage, Evakuierung der Fahrzeuge von den Höfen der Händler.

 

Könnte der Landrat bei ausgerufenden Katastrophenalarm den Werkstätten die Erlaubnis geben ohne Kennzeichenrumschrauben den Krempel schnell zu evakuieren, in sicheres Gelände fahren?

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Oder man macht einfach die roten Kennzeichen dran.

 

kommt drauf an, wie viele Sätze er davon hat

 

ich nehme mal an als das Wasser kam, setzt man jeden verfügbaren Mann ein und lässt die Auto´s wegfahren

 

wenn man etwas Zeit hat, kann man sicher Nummern an und abschrauben

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Hallo, Gast225,

 

streng genommen wäre die Umsetzung eines PKW mit der roten Nummer illegal, denn es handelt sich weder um eine Probe -, Prüfungs - oder Überführungsfahrt.

 

Somit wären hier Straftaten nach dem PflVersG, KraftstG und AO gegeben (mit einer Anzeige wäre in so einer Notlage allerdings kaum zu rechnen).

 

Wenn die Fahrzeuge nun aber vom Hochwasser bedroht sind, dürfte so oder so der rechtfertigende Notstand greifen, so dass man gar keine Kennzeichen anbringen muss und zum Anderen wäre es denkbar, dass dieses Umsetzen, wenn es tatsächlich zu einem Schaden kommen sollte, in so einem Fall über die Betriebshaftpflicht abgedeckt wäre.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wir mir aus berufenem Munde berichtet wurde, waren fast alle Sand LKW hoffnungslos überladen - 30 % mindestens - seltsamerweise hat die keiner stillgelegt, keine Anzeige geschrieben, nix, einfach nix. Es hat sich auch keiner um Lenk- und Ruhezeiten gekümmert, ganz im Gegenteil, die waren alle froh, wenn die Fahrer über ihre 9 Std. hinaus Sand und Material gefahren haben.

 

Seltsam, dass das unter dem Auge des Gesetzes ging.

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Hallo, Gast225,

 

Sehe ich auch so, die Fahrzeuge werden an einen Ausweichstandort des Händlers überführt.

gut, wenn man es so begründet, könnte es durchgehen.

 

Hallo, PedroK,

 

wie schon gesagt; es geht hier tatsächlich nur um den Erbsenzählermodus, denn in der Realität würde die Frage in so einer Situation wohl kaum eine Rolle spielen, ebensowenig, wie die Frage, ob ein LKW mit Sandsäcken ein paar Meter überladen fährt, denn hier geht es um wichtigere Dinge.

 

Das alles wird unter dem Begriff Naturkatastrophe abgehakt, genauso, wie z. B. im Winter bei einem absoluten Schneechaos, wenn die Mitarbeiter der Autobahn - und Straßenmeistereien die Lenkzeiten gravierend überschreiten müssen, damit die Straßen einigermaßen frei bleiben.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wir mir aus berufenem Munde berichtet wurde, waren fast alle Sand LKW hoffnungslos überladen - 30 % mindestens - seltsamerweise hat die keiner stillgelegt, keine Anzeige geschrieben, nix, einfach nix. Es hat sich auch keiner um Lenk- und Ruhezeiten gekümmert, ganz im Gegenteil, die waren alle froh, wenn die Fahrer über ihre 9 Std. hinaus Sand und Material gefahren haben.

 

Seltsam, dass das unter dem Auge des Gesetzes ging.

Die fahr und Lenkzeiten wurden zumindest in verschiedenen Kreisen offiziell außer Kraft gesetzt. Wie immer das auch geht.
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Katastrophenalarm

 

 

Ein Katastrophenalarm wird ausgelöst, wenn ein Schadenereignis(„Katastrophenfall") eintritt, dessen Ausmaß eine besondere Koordination der Hilfskräfte verlangt bzw. für dessen Behandlung die normalen technischen oder finanziellen Mittel oder rechtlichen Befugnisse der normalerweise zuständigenGebietskörperschaften (z. B. die Gemeinden) nicht ausreichend sind.

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Wir mir aus berufenem Munde berichtet wurde, waren fast alle Sand LKW hoffnungslos überladen - 30 % mindestens - seltsamerweise hat die keiner stillgelegt, keine Anzeige geschrieben, nix, einfach nix. Es hat sich auch keiner um Lenk- und Ruhezeiten gekümmert, ganz im Gegenteil, die waren alle froh, wenn die Fahrer über ihre 9 Std. hinaus Sand und Material gefahren haben.

 

Seltsam, dass das unter dem Auge des Gesetzes ging.

 

Was fuer ein - man verzeihe mir diese direkte Aussage - selten daemlicher Kommentar! Dir ist schon klar, dass es sich hier um eine Notstandssituation gehandelt hat, oder? Da kann nur ein verquerer Betonkopf darauf pochen, dass auch saemtliche Vorschriften bis ins kleinste Detail beachtet werden. Es bleibt dir nun ueberlassen, die Bezeichnung fuer den zu finden, der sich wundert, dass dem nicht so gewesen ist........

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Ich finde die Frage von faun98 schon berechtigt. Was wäre zum Beispiel, wenn (Achtung, nun kommt ein Klassiker) ein überladener Sandlaster aufgrund des längeren Bremsweges ein Kind überfährt?

 

Zwischen "einfach machen" und "rechtmäßig" ist immernoch ein Unterschied. Ich persönlich wurde in so einem Fall auch überladen fahren (halt etwas vorsichtiger als normal) und ich würde auch Fahrzeuge ohne Kennzeichen wegfahren, bevor sie absaufen.

 

Trotzdem stellt sich die Frage, ist das wirklich rechtmäßig, oder einfach nur geduldet?

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Guest PedroK

Hallo, PedroK,

 

wie schon gesagt; es geht hier tatsächlich nur um den Erbsenzählermodus, denn in der Realität würde die Frage in so einer Situation wohl kaum eine Rolle spielen, ebensowenig, wie die Frage, ob ein LKW mit Sandsäcken ein paar Meter überladen fährt, denn hier geht es um wichtigere Dinge.

 

Hi Nachteule,

 

ist mir schon klar. Ich finde es nur ulkig, dass es zu so einer Diskussion überhaupt kommt.

 

Aber das liegt wahrscheinlich an meiner miesen Einstellung, aufgrund der mir die StVO und ihre hässlichen Schwestern sowieso ziemlich schnuppe sind ;).

 

Gruß, Pedro.

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Trotzdem stellt sich die Frage, ist das wirklich rechtmäßig, oder einfach nur geduldet?

Um nach unserem Strafrecht bestraft werden zu können muss der dreistufige Deliktaufbau geprüft werden. 1. Tatbestand (z.B. Verstoß gg Pflichtversicherungsgesetz) -> hier erfüllt 2. Rechtswidrigkeit -> hier nicht erfüllt, da Rechtfertigungsgrund (34 StGB) , somit muss Stufe 3. Schuld(Fähigkeit) erst gar nicht mehr geprüft werden. Es handelt sich also nicht um ein "dulden", man hat sozusagen den Rechtsanspruch darauf sein Eigentum in derartigen Situationen in Sicherheit zu bringen. In etwa vergleichbar mit dem Notwehrrecht (gerechtfertigte Körperverletzung).
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Wir mir aus berufenem Munde berichtet wurde, waren fast alle Sand LKW hoffnungslos überladen - 30 % mindestens - seltsamerweise hat die keiner stillgelegt, keine Anzeige geschrieben, nix, einfach nix. Es hat sich auch keiner um Lenk- und Ruhezeiten gekümmert, ganz im Gegenteil, die waren alle froh, wenn die Fahrer über ihre 9 Std. hinaus Sand und Material gefahren haben.

 

Seltsam, dass das unter dem Auge des Gesetzes ging.

Die fahr und Lenkzeiten wurden zumindest in verschiedenen Kreisen offiziell außer Kraft gesetzt. Wie immer das auch geht.

 

Geht ganz einfach per Erlass. In der BSE- Krise sind die Fahrer der TBA Biberach Non Stop Biberach - Hamburg und zurück gefahren, rund 750km Einfach. Die Tour war BC Start, Hamburg die Viecher an der Beseitigungsanlage abliefern und sofort zurück.

Wenn der Staat es will sind Gesetze und Vorschriften schnell ausser Kraft gesetzt.

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Nein, die Gesetze können nur im förmlichen Gesetzgebungsverfahren außer Kraft gesetzt werden.

Das ist zwar möglich, aber nicht so einfach.

 

 

Rechtlich ist, wenn objektiver und subjektiver Tatbestand erfüllt sind, wie in dem Beispiel hier, das eine Frage der Rechtswidrigkeit bzw dem Anbringen von Rechtfertigungsgründen.

 

Um das kurz zu sagen: ja. Gerechtfertigt. Nicht rechtswidrig. Somit nicht strafbar.

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Wir mir aus berufenem Munde berichtet wurde, waren fast alle Sand LKW hoffnungslos überladen - 30 % mindestens
Ich wüßte schon im 'normalen' Verkehr nicht, wie man ohne Waage beurteilen kann, ob ein mit irgendwelchem nicht einheitlich schwerem Schüttgut beladener LKW überladen ist. Daher finde ich es ausgesprochen faszinierend, wenn ein berufener Mund die Überladung sogar in verhältnismäßig exakte Prozentzahlen fassen kann. Und wenn ich mir das Gebiet ansehe, von dem wir hier reden, und die Anzahl der LKW, die dort eingesetzt waren, und der berufene Mund dann doch noch soviel Überblick hat, daß er das für fast alle Sand-LKW feststellen konnte, dann muß ich schon sagen: großartig, der Mann. Und er war mit seinen Beobachtungen sicherlich außerordentlich hilfreich da vor Ort. Wie hilfreich hätte er wohl sein können, wenn er sich sinnvoll eingebracht hätte...

 

Es hat sich auch keiner um Lenk- und Ruhezeiten gekümmert, ganz im Gegenteil, die waren alle froh, wenn die Fahrer über ihre 9 Std. hinaus Sand und Material gefahren haben.

 

Seltsam, dass das unter dem Auge des Gesetzes ging.

Das ging nicht nur unter dem Auge des Gesetzes, sondern sogar mit ausdrücklicher Genehmigung des Verordnungsgebers. Kuckst Du in Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates in Artikel 3 und liest:
Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:

(...)

c) Fahrzeuge, die Eigentum der Streitkräfte, des Katastrophenschutzes, der Feuerwehr oder der für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung zuständigen Kräfte sind oder von ihnen ohne Fahrer angemietet werden, sofern die Beförderung aufgrund der diesen Diensten zugewiesenen Aufgaben stattfindet und ihrer Aufsicht unterliegt;

d) Fahrzeuge — einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden —, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden

 

 

Nein, die Gesetze können nur im förmlichen Gesetzgebungsverfahren außer Kraft gesetzt werden.
Nö. Da reicht auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.
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Nein, die Gesetze können nur im förmlichen Gesetzgebungsverfahren außer Kraft gesetzt werden.
Nö. Da reicht auch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

 

Haben die denn Zeit fuer so etwas - kurzfristig? Ich meine, es reicht, den Notstand wegen einer Katastrophe aus zu rufen - und schon sind derartige Gesetze fuer den Zeitraum des Notstandes reine Makulatur......

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Ich meine, es reicht, den Notstand wegen einer Katastrophe aus zu rufen - und schon sind derartige Gesetze fuer den Zeitraum des Notstandes reine Makulatur......
Natürlich, teilweise ist das ja auch von vornherein so vorgesehen. Und wenn nicht: selbst unsere gesetzestreuesten Beamten wären wahrscheinlich doch schlau genug, in derartigen Fällen nicht mal zu versuchen, etwas gegen die pösen Gesetzesbrecher zu unternehmen. Mein Hinweis war lediglich eine Korrektur zu der allgemeinen Aussage. Vergessen habe ich dabei übrigens eine andere Methode: einfach nicht anwenden, das Gesetz. Ohne jetzt nachzusuchen, nur aus der Erinnerung: da gab es ein Gesetz der aktuellen Regierung bezgl. Atomkraftwerke, welches zwar beschlossen, aber nach Fukushima schlicht nicht umgesetzt wurde.
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Wir mir aus berufenem Munde berichtet wurde, waren fast alle Sand LKW hoffnungslos überladen - 30 % mindestens
Ich wüßte schon im 'normalen' Verkehr nicht, wie man ohne Waage beurteilen kann, ob ein mit irgendwelchem nicht einheitlich schwerem Schüttgut beladener LKW überladen ist. Daher finde ich es ausgesprochen faszinierend, wenn ein berufener Mund die Überladung sogar in verhältnismäßig exakte Prozentzahlen fassen kann. Und wenn ich mir das Gebiet ansehe, von dem wir hier reden, und die Anzahl der LKW, die dort eingesetzt waren, und der berufene Mund dann doch noch soviel Überblick hat, daß er das für fast alle Sand-LKW feststellen konnte, dann muß ich schon sagen: großartig, der Mann. Und er war mit seinen Beobachtungen sicherlich außerordentlich hilfreich da vor Ort. Wie hilfreich hätte er wohl sein können, wenn er sich sinnvoll eingebracht hätte...

...

 

Ein mit einem bestimmten Ladungsgut erfahrener Fahrer bemerkt das problemlos... ich hab z.B. einmal mit einem Zweiachstrailer Blumeerde geladen... auf den Lieferscheinen stand immer kein Gewicht drauf und Cheffe dachte "is leicht geht schon, wiegt bestimmt nur...", die Reifen haben mir da dann was anderes erzählt und papperlapapp statt der geschätzten 10kg pro Sack hatte das Zeug um die 15kg... und damit 32 Sack x 52 Halbpal. x 15kg waren 24.960kg plus Gewicht der Paletten und dazu noch ein schwerer Kühlkoffer...

 

Und außerdem z.B. beim MB Actros kannste direkt im Bordmenue nachsehen, wieviel drauf ist... dazu muß die "bordinterne Waage" nur vorher vom Fahrer geeicht worden sein. Geht im Prinzip ganz einfach, wenn bei tagtäglichen Fahrten das Ladungsgewicht bekannt ist z.B. durch Wägescheine von einer LKW-Waage, dann muß nur die Anzeige entsprechend justiert werden... steht in der Betriebsanleitung und geht soweit ich noch weiß mit einer Tastenkombination auf der Steuerungseinheit für die Luftfederung

 

http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/0/0b/Fernbedienung_Luftfederung.jpg/458px-Fernbedienung_Luftfederung.jpg

(Lizenz: GFDL, Urheber: BTR)

 

 

Insgesamt würde ich mir bei einem modernen LKW bei ein paar Tonnen Übergewicht gar nichts denken... bis 44 Tonnen is ja z.B. im kombinierten Verkehr sowieso möglich...

 

 

Zurück, was mich bei dem Thema am meisten aufregt ist das Gejammere dieses Autohändlers -glaub in diesem Fischerdorf war das- man sieht das Hochwasser kommen und schafft es nicht seine Fahrzeuge -nichts leichter als die Kisten wegzufahren- in Sicherheit zu bringen. Präventiv hätte man das schon etliche Tage bevor der Hof abgesoffen ist machen können.

Erst ist man zu bequem, läßt die Fahrzeuge fahrlässig, wenn nicht vorsätzlich absaufen und jetzt drückt man auf die Tränendrüse und führt den ganzen Schrott vor laufenden Kameras vor... man kann nur hoffen, dass mindestens ein großer Teil des Schadens nicht von den Versicherungen und damit von der Solidargemeinschaft getragen wird.

 

Andere im Gegensatz, deren Eingentum nicht so mobil, wie ein fahrbereites Auto ist haben dagegen vorher fleißig gearbeit / aus- und ins OG umgeräumt um zu retten was zu retten ist...

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@Aka

 

Durch die Menge der Sandsäcke und das Gewicht der Säcke bzw Palettten kann man ungefähr das gesamte Ladungsvolumen und Gewicht abschätzen.

 

Ich denke, dass es auch durchaus einschätzbar ist zu sagen um wieviel Prozent der LKW überladen ist (zumindest bei der Sandsackbeladung).

 

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...eben, so wie ichs beschrieben hab... als Cheffe damals ein paar Säcke, die er von der Ware noch aufm Hof rumliegen hatte nachgewogen hat, hat er mich ganz entsetzt angerufen und die von mir an der Ladestelle an der Rampe gemachte Feststellung bestätigt. Weils damals nur mal eben 2 Stunden runter nach München ging und das ganze noch in der Nacht -Kontrolle also relativ unwahrscheinlich- bin ich halt gefahren... ich lad den Mist doch net wieder ab, hat genug Mühe gekostet das Zeug mitten in der Nacht aufzuladen - aber eins war sicher, das war das erste und letzte Mal mitm 2 Achser.

 

Außerdem ein Fahrer mit Erfahrung bzgl. einem bestimmten Ladungsgut und seinem Fahrzeug (Bordwandhöhe, Fahrverhalten, ...etc.) sieht auf den ersten Blick ob es paßt oder ob der Haufen zu groß und damit ein paar Tönnchen zuviel sind.

 

Bei den Sandsäcken muß man nur, wie bei vielen anderen Gütern aufpassen... da macht der Unterschied, ob "naß" oder "trocken" eine Menge aus.

Hab das damals beim Schnittholzfahren festgestellt... ist ja ganz klar, heb mal ein frisch geschnittenes Stück Balken und dagen das Ganze in schon getrocknet an...

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Durch die Menge der Sandsäcke und das Gewicht der Säcke bzw Palettten kann man ungefähr das gesamte Ladungsvolumen und Gewicht abschätzen.
Korrekt. Ist sogar ganz einfach: man wiegt eine repräsentative Stichprobe aus den zu verladenden Sandsäcken, dabei berücksichtigt man in der Stichprobe die Sandkörnung und die Feuchtigkeit des Sandes (wobei die sich zwischen Probennahme und Verladung nicht wesentlich ändern sollte, damit der Wert nicht verfälscht wird). Gleiches macht man mit den Paletten. Dann ist das
Ich denke, dass es auch durchaus einschätzbar ist zu sagen um wieviel Prozent der LKW überladen ist (zumindest bei der Sandsackbeladung).
auch kein besonderes Problem mehr, man muß einfach nur die Zahl der verladenen Paletten und Sandsäcke zählen, diese Werte zusammenrechnen, den Fahrer nach ein paar Zahlen fragen (Leergewicht, zGg, Tankfüllstand) und rechnet mit einfachem Dreisatz aus, ob bzw. um wieviel Prozent der LKW überladen ist. Das alles macht man dann in einer ebenfalls repräsentativen Stichprobe im gesamten Überschwemmungsgebiet und - voilà! - schon hat man einen durchaus zuverlässigen Wert.
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Es ginge auch durchaus einfacher..... (wenn das Gewicht lediglich geschätzt werden soll).

 

Nämlich sch..... auf irgendwelche (im Normalfall geltende) Vorschriften, wenn es sich um einen Notstand / Notfall handelt.

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Nämlich sch..... auf irgendwelche (im Normalfall geltende) Vorschriften, wenn es sich um einen Notstand / Notfall handelt.
Genau.
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Ich wäre vorsichtig damit zu sagen man wäre nicht unklug genug sowas zu bespaßen...

 

Welche Stadt war es denn wo das Ordnungsamt die falschparkenden Helfer und in Sicherheit gebrauchten PKW mit Bußgeldern versorgt hat?

 

Bis sie zum Schlammschippen abkommandiert wurden...

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Hm, nochmal:

In welcher Stadt waren Ordnungsamtmitarbeiter so nett falschparkende Helfer und in Sicherheit gebrachte Autos zu beknollen?

 

Bevor sie Schlamm schippen durften.

 

Keine Ahnung - aber was hat das mit dem Thema zu tun?

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Erstens kann ich mir nicht vorstellen, dass es Knollen gab

Zweitens kann man, wenn es notwendig war so zu parken, einen Rechtefertigungsgrund geltend machen

Drittens gibt es immer wieder "Experten" die zwar helfen wollen aber Zu- und Abwege dicht parken

Viertens würde ich solche Parker nicht beknollen sondern mit Zwang umsetzen (Scheibe einschlagen, wegschieben) da eine Knolle ja untunlich wäre

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@HarryB

 

es geht ja um eine Katastrophenlage und in dem Beispiel um Fahrzeuge die Rettungs- und Einsatzkräfte behindern in dem Zu- und Abwege zur Katastrophenlage zu geparkt werden.

 

 

Für alle anderen habe ich ja quasi geschrieben, dass Parken egal ist, da sich sich auf eine Rechtfertigung berufen können - wenn es tatsächlich notwendig war so zu parken.

Blöd sind die die 5 Meter neben einem riesen Parkplatz sich ins Parkverbot stellen - aber gefühlt müsste man ja wissen was passt und was nicht.

 

So dass dein Popkorn eigentlich unnotwendig ist. Da die Spezialisten hier im Forum wohl erkennen sollten auf welche Fälle meine Aussage, und in welchem Zusammenhang, bezogen war....

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@Harry:

na auf die Frage obs nichts besseres zu tun gab. ;)

 

 

 

Natürlich sind für Rettungskräfte behindernd geparkte Fahrzeuge unschön, aber eigentlich gings um "normale" Falschparker.

 

Und was bitteschön hilft denn in einem Gebiet das geräumt wird ein Verwarngeld an der Scheibe?

Da hilft nur abschleppen wenn noch möglich oder anderweitig entfernen.

 

 

Wars Halle oder Magdeburg? Ich glaube es gab sogar ne Mitteilung, daß die Knöllchen hinfällig sind.

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Guest PedroK

Es ist eine Macke im Editor. Da wird wohl einmal zu oft in HTML entities umgewandelt oder einmal zu wenig decodiert. Was hilft, ist unten rechts zum "vollwertigen Editor" zu wechseln und von dort abzuschicken.

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In Dresden wollten sie unsere Fahrzeuge beknollen... Das konnte zwar durch geschlossenes Auftreten verhindert werden aber der Block war schon gezückt.

 

Mit unsere Fahrzeuge meine ich: Groß, rot und Feuerwehr Hamburg draufstehend mit Blaulicht und Behördenkennzeichen.

 

War allerdings kein Polizist sondern ein Ordnungsamthansel.

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Manche Hansels merken's anscheinend nicht....

 

 

 

Wobei.... Wurde nicht hier im Forum kritisiert, dass Einsatzfahrzeuge wegen Essenholen widerrechtlich parken?

Vielleicht hat der Hansel hier mitgelesen und wollte es PedroK Recht machen?

 

Also was soll Hansel nun tun?

An falsch parkenden Einsatzfahrzeugen vorbei gehen... Ist das nicht Corpsgeist und Klüngellei?

Ticket ran? Muss er sich dann aber anhören, ob' s in seinem Kopf ein wenig durcheinander ist?

 

Ein Dilemma!!

Mir tut der Hansel leid.

Und die Feuerwehr nötigt und bedroht den armen Hansel noch...

 

... Wobei auch hier kann Hansel Glück gehabt haben. Hätte Hansel die Knolle gegeben, dann hätte die Feuerwehr Sonderrechte im Katastrophenschutzeinsatz geltend gemacht. Der Chef von Hansel hätte über den Widerspruch entscheiden müssen und Hansel wäre zum Raport zietiert worden.

 

In allen Fällen ist Hansel der Verlierer; obwohl er doch nur alles richtig machen wollte.

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In Dresden wollten sie unsere Fahrzeuge beknollen... Das konnte zwar durch geschlossenes Auftreten verhindert werden aber der Block war schon gezückt.

 

Mit unsere Fahrzeuge meine ich: Groß, rot und Feuerwehr Hamburg draufstehend mit Blaulicht und Behördenkennzeichen.

 

War allerdings kein Polizist sondern ein Ordnungsamthansel.

 

Und genau das verstehe ich, wiewohl ausgeprägt phantasiebegabt, einfach nicht. Wie können Individuen (in diesem Fall der OA-Mitarbeiter) so deppert sein, wie geht das?

 

Edit: Rechtschreibkorrektur

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In allen Fällen ist Hansel der Verlierer; obwohl er doch nur alles richtig machen wollte.

 

Ja, und um genau das zu verhindern, gibt es eine relativ einfache, wenn auch im Einzelfall einigermaßen schmerzbehaftete Methode: Gehirn einschalten, (Nach-)Denken und dann entscheiden, nach bestem Wissen und Gewissen.

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Zunächst mal: Hansel war jetzt nicht abwertend gemeint.

 

Man muss sich das so vorstellen: Da sind 180 Einsatzkräfte extra über Nacht nach Dresden gefahren damit die nicht allzusehr absaufen. Die Kameraden und Kameradinnen hatten schon einen vollen Arbeitstag hinter sich und im Schnitt so seit 30 Stunden nicht geschlafen. Als dank sollen die jetzt alle Knöllchen bekommen.

 

Wenn ich bei einer Bewegungsfahrt geblitzt werde weil ich zu schnell bin oder ein Knöllchen bekomme weil ich doof geparkt habe dann habe ich da kein Problem mit, aber in dem Fall wo man zum Helfen da ist und im Einsatz ist da habe ich kein Verständnis für.

 

Wir haben übrigens den Ordnungsbeamten nicht bedroht. Ich weiss auch nicht was da in Dresden los war, in Hamburg kommen FF, BF, Pol u.s.w. echt gut miteinander aus, warum das in Dresden jetzt nicht der Fall war... Keine Ahnung. Vermutlich ein Einzelfall.

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