sepp042 1 Posted June 17, 2013 Report Share Posted June 17, 2013 Hallo, ich schreibe nun mit viel Wut einen Text über meine heutigen Erlebnisse. Folgendes stand an: LKW wurde von mir mit Kurzzeitkennzeichen in Wohngebeit geparkt. Dort stand er jetzt ca 2 Wochen. Ich wollte ihn eine Straße weiter fahren um ihn besser abstellen zu können.Dafür habe ich kurz meine PKW Schilder drangemacht. Mein Auto stand ohne Schilder hintendran. Ich bin nicht losgefahren, da ich selbst noch ein paar Sachen im Haus (100 Meter entfernt) geholt habe. Als ich zurückkam, hat ein bekannter Nachbar bereits die Polizei angerufen, die vor Ort war. Nun wird mir Kennzeichenmißbrauch vorgeworfen und ich mich erwartet eine Anzeige.Gibt es hier Möglichkeiten nochmal rauszukommen? Wie hoch fällt die Strafe aus? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 18, 2013 Report Share Posted June 18, 2013 Ich wuerde dann mal einen Rechtsanwalt einschalten....... Heraus kommen wirst du da wohl kaum, es sei denn du kannst behaupten - und das Gegenteil ist nicht nachweisbar - dass nicht du es warst, der die Kennzeichen ans andere Fahrzeug geschraubt hat. Allein, ich fuerchte, das hast du bereits im Gespraech mit den Polizisten 'gestanden'........ Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted June 18, 2013 Report Share Posted June 18, 2013 KZK gelten 5 Tage. Spätestens ab dann muss der Hobel auf Privatgelände abgestellt werden. Das mit den Kennzeichen vom PKW war eine selten blöde Idee. Zum Strafmaß kann ich nix sagen - rauskommen wirst Du aus der Nummer nicht. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted June 18, 2013 Report Share Posted June 18, 2013 Moin Moin ... ich schreibe nun mit viel Wut...Aber doch wohl über dich selber oder? Gruß Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted June 18, 2013 Report Share Posted June 18, 2013 Wieso Wut auf sich selber? Der TE wollte doch sicher nur den LKW mit Kennzeichen dran photographieren, damit dieser auf den Photos nicht "nackt" aussieht? Und nur das kurzzeitige anbringen zwecks Foto kann kein Mißbrauch sein. Sollte der Nachbar einen anderen Verdacht bei der Polizei geäußert haben "der will bestimmt damit wegfahren" so ist bereits der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted June 18, 2013 Report Share Posted June 18, 2013 Der TE wollte doch sicher nur den LKW mit Kennzeichen dran photographieren, damit dieser auf den Photos nicht "nackt" aussieht? Das waere auch eine akzeptable Ausrede, solange der LKW nicht bewegt wurde. Es kommt also ganz darauf an, was der TE bei der Polizei so alles von sich gegeben hat......... Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 18, 2013 Report Share Posted June 18, 2013 LKW wurde von mir mit Kurzzeitkennzeichen in Wohngebeit geparkt. Dort stand er jetzt ca 2 Wochen.Wenn ich mich nicht täusche, ist das schon nicht zulässig. Aber Deine Nachbarn freuen sich sicher, wenn euer Wohngebiet zum LKW-Parkplatz wird. Und auch die Ordungsbehörde dürfte nur eingeschränkt begeistert sein, wenn ein nicht zugelassener / versicherter LKW in einem Wohngebiet parkt. Und nur das kurzzeitige anbringen zwecks Foto kann kein Mißbrauch sein.Das hast Du bitte woher? Und unabhängig davon: wieso glaubst Du offenbar, Polizisten bzw. andere relevante Menschen würden sich ihren Hut mit 'nem Bagger aufsetzen? Sollte der Nachbar einen anderen Verdacht bei der Polizei geäußert haben "der will bestimmt damit wegfahren" so ist bereits der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt.Wer ins Gesetz guckt, ist feige, sagen Juristen. Trotzdem: bevor Du hier beim nächsten Mal im Brustton der Überzeugung Deine juristische Unkenntnis unter Beweis stellst, solltest Du Dich doch schlau machen. Du mußt ja nicht feige sein, Wikipedia hilft auch. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted June 20, 2013 Report Share Posted June 20, 2013 Als ich zurückkam, hat ein bekannter Nachbar bereits die Polizei angerufen, die vor Ort war.bei uns ist die Polizei nicht so schnell. Oder wie lange brauchst du für 100m hin und zurück und "ein paar Sachen" holen? Und nur das kurzzeitige anbringen zwecks Foto kann kein Mißbrauch seinund wovon träumst du nachts noch so? Er hat damit eine Zulassung des (verbotenerweise abgestellten) LKW vorgetäuscht - auch Parken ist "Teilnahme am Verkehr".Sollte der Nachbar einen anderen Verdacht bei der Polizei geäußert haben "der will bestimmt damit wegfahren" so ist bereits der Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllt. selten so einen Unsinn gelesen. Quote Link to post Share on other sites
musicus 2 Posted June 21, 2013 Report Share Posted June 21, 2013 und wovon träumst du nachts noch so? Er hat damit eine Zulassung des (verbotenerweise abgestellten) LKW vorgetäuscht - auch Parken ist "Teilnahme am Verkehr".Was unterstellst du denn da für einen Unsinn? Niemand hat eine Zulassung vorgetäuscht. Wenn ,wie von mir behauptet, die Nummernschilder nur kurzzeitig für ein Foto angebracht werden und auch damit keine Zulassung vorgetäuscht werden soll, wo ist dann der Missbrauch? Und wenn andere Leute, so wie du z.B., einfach mal etwas annehmen, vermuten oder glauben und dann gegen besseres Wissen, nämlich die tatsächliche aktuelle Situation, eine Anzeige aufgeben, die zu einem behördlichen Verfahren führt, dann sind bestimmte Voraussetzungen zur Sraftat einfach erfüllt.Man sollte es einfach auch mal aus der anderen Richtung so eng sehen. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted June 21, 2013 Report Share Posted June 21, 2013 Wenn ,wie von mir behauptet, die Nummernschilder nur kurzzeitig für ein Foto angebracht werden und auch damit keine Zulassung vorgetäuscht werden soll, wo ist dann der Missbrauch?Wie bereits gesagt: der TE müßte erstmal einen Volltrottel finden, der ihm diese Story abkauft. Dürfte möglicherweise einfacher sein, wenn er den Polizisten vor Ort mit einer Kamera in der Hand gegenübergetreten wäre. Davon ist bisher allerdings nicht die Rede gewesen. Und wenn andere Leute, so wie du z.B., einfach mal etwas annehmen, vermuten oder glauben und dann gegen besseres Wissen, nämlich die tatsächliche aktuelle Situation, eine Anzeige aufgeben, die zu einem behördlichen Verfahren führt, dann sind bestimmte Voraussetzungen zur Sraftat einfach erfüllt.Hast Du den Wikipedia-Artikel nicht gelesen oder hat er Dich tatsächlich überfordert - oder gibt es irgendeine andere Erklärung, warum immer wieder den gleichen Stuss verbreitest? Quote Link to post Share on other sites
Spezialist 0 Posted June 30, 2013 Report Share Posted June 30, 2013 So Ihr Fachleute.... Ihr wisst ja alle nicht wie es in Wirklichkeit gewesen ist. Ich weiß es ebenso wenig wie ihr.... Aber es kann doch so gewesen sein, daß der Beschuldigte mit einem weiteren Zeugen da stand.Für das Umparken des LKW´s kann es sich doch Händlerkennzeichen ausgeliehen haben, die er in seinen eigenen Kofferraum hatte.(Von welchem Händler er die Kennzeichen hat, muss er als Beschuldigter nicht sagen!!! ) Da er selbst noch nach dem LKW geschaut hat, (durchaus plausibel da er 2 Wochen stand- schließlich kann er einen Platten haben, oder die Batterie leer sein oder sonst was....), bat er den unbekannten Zeugen, der nicht benannt werden muss, "Die Kennzeichen zu montieren". Wörtlich kann er doch gesagt haben: " Tue mal die Kennzeichen schnell dran!"Da der unbekannte Zeuge nicht von den Kennzeichen im Kofferraum wusste, hat er irrtümlicherweise und wirklich dummerweise die Kennzeichen des PKWs auf den LKW montiert. Er selbst hat es nur "gut gemeint:"Das hat der Beschuldigte gemerkt und die Kennzeichen wieder getauscht. Vermutlich hat genau das der feindliche Zeuge gesehen und in seiner Unwissenheit die Polizei gerufen. Hängt aber alles von der polizeilichen Aussage ab....Klug ist, wenn du nichts gesagt hat!Mach dir keine sorgen, du kommst da locker raus... Ich will mal wissen wie dem Beschuldigten das Gegenteil bewiesen werden soll/kann.Wie gesagt, wer der Zeuge ist muss er nicht sagen!Wem die Kennzeichen gehören ebenso nicht! Der Spezialist:-) Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted June 30, 2013 Report Share Posted June 30, 2013 Wie gesagt, wer der Zeuge ist muss er nicht sagen! Wem die Kennzeichen gehören ebenso nicht! Aber einen Richter finden, der den Schwachfug glaubt, das müsste er. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted June 30, 2013 Report Share Posted June 30, 2013 erst mal ist wichtig zu wissen, was er gegenüber der Polizei gesagt hat, wenn er etwas zugegeben oder eingeräumt hat, ist der Drops gelutscht... wenn er nichts gesagt hat, ist das schon mal positiv dann kommt es auf die Geschichte an die er dann autischt die mit den Kennzeichen für´s Foto ist schon mal sehr dumm, denn keiner stellt sein KFZ/LKW mit sichtbaren Kennzeichen ins Netzt, die Kennzeichen zu montieren um etwas vorzutäuschen ist schlecht aber vielleicht hat er ja Kennzeichenhalter für den LKW angepasst und die Kennzeichen als Schablone genommen, ich weiß ja nicht was in so einem Fall auf ihn zu kommt, aber vielleicht hilft ein Anwalt da weiter Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted June 30, 2013 Report Share Posted June 30, 2013 Hallo, Der Spezialist, herzlich willkommen im Radarforum. Die Chance, einen Richter zu finden, der einem so eine Geschichte abkauft, dürfte ähnlich der beim Hauptgewinn im Lotto sein. Die Chance, dass der Richter so eine Geschichte zum Anlass nimmt, das Strafmaß wegen Uneinsichtigkeit etwas höher anzusetzen als es bei einem Geständnis wäre, ist dagegen sehr groß. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted June 30, 2013 Report Share Posted June 30, 2013 Nach meinem Rechtsverständnis ist -im Gegensatz zu dem was hier mit irgendwelchen abstrusen Ausreden ala Fotosessions, ...etc.- bereits das Abstellen eines Fahrzeugs mit falschen Kennzeichen im öffentlichen Raum bzw. das Anbringen falscher Kennzeichen an einem im öffentlichen Raum abgestellten Fahrzeugs ein Kennzeichenmißbrauch. Sobald sich ein Fahrzeug nicht auf Privatgrund und zwar abgesperrten Privatgrund befindet benötigt es eine gültige Zulassung und dazu gehören entsprechende, angebrachte Kennzeichen. Schraube ich nun Kennzeichen an das im öffentlichen Verkehrsraum abgestellte Fahrzeug, die nicht zu dem Fahrzeug gehören, so täusche ich eine Zulassung vor, die gar nicht besteht und somit ist das ein Mißbrauch... egal, ob das Fahrzeug fährt, gefahren ist, gefahren werden soll oder nur rumsteht. Quote Link to post Share on other sites
sepp042 1 Posted July 2, 2013 Author Report Share Posted July 2, 2013 Hallo, das Problem hat sich mittlerweile gelöst. Strafe beläuft sich auf 50 Euro außergerichtlich.Allerdings ist etwas neues mit einem Blitzer dazu gekommen. Siehe meinen neuen Thread. Quote Link to post Share on other sites
Spezialist 0 Posted July 9, 2013 Report Share Posted July 9, 2013 Hey Nachteule, Im Zweifel für den Angeklagten! Der Richter müsste erst mal das Gegenteil beweisen... Anhand von Spekulationen darf man nicht Verurteilen. Aber gut, hat sich ja ohnehin erledigt. 50€ ist ein Witz! ;-) Glückwunsch. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted July 9, 2013 Report Share Posted July 9, 2013 Der Richter müsste erst mal das Gegenteil beweisenDer Richter muß gar nichts beweisen. Und verarschen lassen muß er sich schon gar nicht. Quote Link to post Share on other sites
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