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Rundfunkmeldung, Maut Nur Für Ausländer Geht Nicht.....


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Hallo,

es gäbe eine Variante, KFZ-Steuer 100€ niedriger und Mautpflicht für alle, jährlich 100€.....

 

Ob sich das lohnt ist vom Aufwand her zweifelhaft, wenn maut aber für jeden und ALLE Straßen.

 

Ich halte Autobahnen für die günstigsten Straßen in Kosten für Bau und Unterhalt auf die Verkehrsleistung bezogen, Verkehrsverdrängung weg von Autobahnen hin zu anderen Straßen um Maut zu sparen halte ich für falsch.

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Hallo,

es gäbe eine Variante, KFZ-Steuer 100€ niedriger und Mautpflicht für alle, jährlich 100€.....

wie soll das gehen, ich zahle ja noch nicht einmal 100 Euro Kfz-Steuer.

 

Im übrigen verweise ich darauf das auch das nicht geht. Das ist aber auch schon seit Jahren bekannt.

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@kolbenfeder: Frühstückst Du am Sonntag nicht mit BAMS? Jedenfalls bleibt der armen Süddeutschen Zeitung und den bayerischen Rundfunksendern nur übrig, aus der BAMS zu zitieren. Auszüge aus: http://www.sueddeutsche.de/politik/verkehrspolitik-seehofer-will-pkw-maut-nur-fuer-auslaender-1.1691941

 

"Ich will eine Maut, die die deutschen Autofahrer nicht belastet", sagte Seehofer der Bild am Sonntag....

Den Einwand, eine Maut nur für Ausländer sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar, wies er zurück und wandte sich zugleich gegen seinen Parteikollegen und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: Das möge die Auffassung des Bundesverkehrsministeriums sein, so Seehofer in dem Interview. "Notfalls muss dafür das EU-Recht geändert werden."

:nolimit:

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Es würde so einfach gehen, einfach keine erhöhungen der KFZ steuer mehr die nächsten 5 Jahre, dafür eine 50 Euro Jahres Abo und fertig.

wem das unfair erscheint soll mal nach Frankreich, einmal Strassburg-Paris = 35 Euro Maut, zurück nochmal das selbe, da sind 50 euro pauschal ein schnäppchen.

und kontrolle des ganzen im ungarischen vorbild, d.h. man muss nicht mal was aufs auto kleben, kaufen und beleg aufbewahren und fertig.

so einfach könnte es sein, aber wenn man groß medien traräää macht - ja dann gehts nicht.

 

aja und einnahmen absolut zweckgebungen !!! d.h. ausbau des autobahn netzes und spuren ausbau wenn möglich auf 3-4 spuren generell auf den großen A´s.

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wem das unfair erscheint soll mal nach Frankreich, einmal Strassburg-Paris = 35 Euro Maut, zurück nochmal das selbe, da sind 50 euro pauschal ein schnäppchen.

 

Es steht die Frage im Raume: Zahlen die Franzosen auch 'ne KFZ-Steuer? Wenn ja, wie hoch?

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es gäbe eine Variante, KFZ-Steuer 100€ niedriger und Mautpflicht für alle, jährlich 100€.....

 

 

Ach, unsere umlimierten Autobahnen bzw. Autobahnabschnitte sollten doch eine Vorbildsfunktion haben und deshalb jedem Gast frei zur Verfügung stehen. Was soll das Ganze?

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wem das unfair erscheint soll mal nach Frankreich, einmal Strassburg-Paris = 35 Euro Maut, zurück nochmal das selbe, da sind 50 euro pauschal ein schnäppchen.

 

Es steht die Frage im Raume: Zahlen die Franzosen auch 'ne KFZ-Steuer? Wenn ja, wie hoch?

Ja, in drei Teilen: einmal bei der Anmeldung (ca.200€) und dann die ebenfalls einmalige Ecotaxe (bis 2.600€) und dann beim Kraftstoff (irgendwas um 6ct/Liter)
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Ich bin definitiv fuer PKW-Maut. Da es sich dabei um eine Gebuehr handelt, muss sie zweckgebunden eingesetzt werden und nicht wie Steuern zum Loecherstopfen, nur nicht die der Strassen. Im gleichen Zuge ist die KFZ- und Mineraloelsteuer zu senken, um die Belastungen nicht zu erhoehen. Wenn man die Maut dann noch entfernungsabhaengig macht, bleiben die Fixkosten "Auto" bezahlbar und es wird verursachungsgerecht umgelegt.

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@Cabriojanni : was nützt dir eine zweckgebundene Gebühr, wenn im Gegenzug die Zuweisung aus anderen Steuermitteln sinkt (bspw. durch Absenkung der Mineralölsteuer), der Gesamtbetrag in Summe also gleich bleibt ? Ich bin überzeugt, dass es genau so passieren wird. Tolle Idee das Ganze dann auch noch entfernungsabhängig zu gestalten, damit vervielfacht man die entstehenden Kosten und kann gleichzeitig die Bürger noch perfekter überwachen. Und wenn du von "verursachungsgerecht" schreibst solltest du dir vor Augen führen, dass durch den PKW-Verkehr die Straßen praktisch nicht geschädigt werden. Faktische Alleinverursacher von Straßenschäden im Verkehr sind LKW. ( Ein LKW schädigt die Straße 7000 -110000x mehr als ein PKW bei gleicher zurückgelegter Strecke ) http://verkehrslaerm.wordpress.com/2013/01/17/strasenschaden-durch-lkw-112-041-mal-hoher-als-durch-einen-golf-vii/

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@Cabriojanni : was nützt dir eine zweckgebundene Gebühr, wenn im Gegenzug die Zuweisung aus anderen Steuermitteln sinkt (bspw. durch Absenkung der Mineralölsteuer), der Gesamtbetrag in Summe also gleich bleibt ?

der "innerdeutsche Betrag" sollte gleich bleiben. Dazu kommen noch die Einnahmen von Touristen und Transitfahrern. Was weg faellt sind die Belastungen der Autobahnen von "Ausweichern", z.B. Franzosen, die die A 5 fahren, statt auf der franzoesischen Seite. Ebenso wuerden sich die Steuereinnahmen erhoehen, weil der Tanktourismus ins benachbarte Ausland (Senkung Mineraloelsteuer) nicht mehr so lukrativ ist. Und auf Grund der Tatsache, dass es sich um eine Gebuehr handelt, kann die Einnahme nicht mehr zweckentfremdet werden, wie es oftmals mit Steuern passiert.
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Die Diskussion wurde schon des Öfteren geführt. Es ist eine Utopie zu glauben, der "Innerdeutsche Beitrag" könnte auch nur annähernd gleich bleiben und die ausländischen Verkehrsgäste würden darüber hinaus auch noch zu Mehreinnahmen führen mit denen die Straßen saniert würden. Vergiss das alles sehr schnell. Der ausländische PKW-Verkehrsanteil liegt bei etwa 5% und würde somit noch nicht einmal die Verwaltungs/Vertriebs/Betriebs/Kontroll -Kosten einer Maut decken. Eine PKW-Maut in Deutschland ist nichts anderes als eine umbenannte weitere Steuererhöhung, ähnlich dem "Rundfunkbeitrag".http://www.swr.de/nachrichten/pkwmaut/-/id=396/nid=396/did=10147756/ay7zhn/index.html

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@Diplomat: danke fuer den link. Mir geht es in erster Linie darum, dass von dem Steuergeld was wir heute zahlen kaum etwas im Straßenbau ankommt, sondern nur etwa ein Drittel. Der Rest wird anderweitig verwendet. Bei einer Gebuehr muss m.E. Alles zweckgebunden verwendet werden. Mit der Ueberwachungsmoeglichkeit hast Du selbstverstaendlich recht, habe ich nicht bedacht. Also eine Pauschale, mit der Vielfahrer besser gestellt werden.

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Cool! Dann bekomme ich zukünftig jährlich 48 ¤ :dribble:

wie das denn? Selbst wenn Du nur 52,- Euro Steuern zahlst, und mit einer theoretischen Gutschrift von 48,- Euro rechnest, wuerdest Du durch die Zwangsmaut, die Kolbenfeder angesprochen hat Null auf Null ausgehen bzw. Bei korrekter Verrechnung 48,- Euro Mehrbelastung haben.
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@kolbenfeder: Frühstückst Du am Sonntag nicht mit BAMS? Jedenfalls bleibt der armen Süddeutschen Zeitung und den bayerischen Rundfunksendern nur übrig, aus der BAMS zu zitieren. Auszüge aus: http://www.sueddeuts...ender-1.1691941

 

"Ich will eine Maut, die die deutschen Autofahrer nicht belastet", sagte Seehofer der Bild am Sonntag....

Den Einwand, eine Maut nur für Ausländer sei nicht mit dem EU-Recht vereinbar, wies er zurück und wandte sich zugleich gegen seinen Parteikollegen und Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer: Das möge die Auffassung des Bundesverkehrsministeriums sein, so Seehofer in dem Interview. "Notfalls muss dafür das EU-Recht geändert werden."

:nolimit:

Ein typischer Seehofer, frei nach dem Motto: ich lasse mir meine Meinung nicht von Tatsachen beeinflussen.

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Es wird eh der schlimmste Fall eintreten.

 

-streckenabhänige Maut und das richtig saftig (toll collect muß ja ausgelastet werden nachdem kein ander Staat das System übernommen hat und die Kosten für den Bund ins uferlose gegangen sind)

 

-KFZ Steuer bleibt und steigt in den nächten Jahren wieder (nachdem bei der Umstellung auf Co² abhänge Besteuerung der ein oder andere was sparen konnte)

 

-die Einahmen fließen wie eh und je in den Gesamt-Steuertopf und es wird alles mögliche Sinn und Unsinnige damit bezahlt

 

-auch weiterhin wird von den 52Milard. Euro Einahmen aus KFZ und Spritsteuern nur ein Bruchteil in die Infrastruktur des Verkehrsnetztes gesteckt

 

Gruß

 

only Diesel

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Das eine Maut nur für Ausländer nicht EU-Konform ist wurde schon vor meheren Jahren diskutiert. Viele Politiker oder auch Beamte verstehen bis heute nicht was letzendlich die EU ist und reiten auf nationalen Gesetzen rum die gegen EU-Gesetze bzw Richtlinien sprechen. Bei offensichtlichen Tatsachen kann man da sogar voin Rechtsbeugung sprechen.

 

So muss jeder EU-Bürger in jedem Land gleichbehandelt werden. Dazu gibs auch ein interessantes Urteil des EU-Gerichtshofes, wonach z.B. auf EU-Bürger die sich in einem anderen EU-Land aufhalten die gleichen Gesetze zur Ausweispflicht angewendet werden müssen wie für Innländer.

Da in D keine Mitführpflicht für einen Ausweis besteht, braucht auch ein EU-Ausländer keinen Ausweis mitführen. So brauchte dann ein EU-Bürger an die Niederlande keine Strafe zahlen weil er keinen Ausweis dabei hatte ( Sollte mehre Hundert Euro Strafe kosten ).

 

Es ist auch immer wieder erstaunlich das man sich den ganzen Kram als Bürger selber raussuchen muss und Beamte teils sogar mit falschen Informationen kommen und dann noch denken sie wären rechtlich auf der richtigen Seite. Wie z.B. das Fahren eines im EU-Ausland zugelassenen Wagens durch einen Innländer wäre Steuerhinterziehung. Habe ich erst vorige Woche weider erlebt als ein ungebildeter Grüner der Meinung war ich dürfte ein Auto mt PL-Kennzeichen nicht fahren. Zum Glück habe ich immer einen Ausdruck einer Bekanngabe des Ministeriums für Finanzen dabei. Da konnte sich der Grüne dann weiterbilden.

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Moin Moin

 

So muss jeder EU-Bürger in jedem Land gleichbehandelt werden.

Muß nicht und wird nicht.

Wandere mal nach Spanien oder Griechenland aus und werde dort arbeitslos oder verlange Sozialhilfe so wie es das hier gibt - die lachen dich aus.

Ein anderes Beispiel sind die Durchführung und Überwachung der EG VO 561/06 oder die 3821/85 (sind Fahrpersonal und Kontrollgeräte Vorschriften) sowie die europaweiten Bußgelder.

Seltsam auch, daß in Holland 50Tonner erlaubt sind, hier aber nur 40Tonner (Ausnahmen nicht erwähnt).

 

Dazu gibs auch ein interessantes Urteil des EU-Gerichtshofes, wonach z.B. auf EU-Bürger die sich in einem anderen EU-Land aufhalten die gleichen Gesetze zur Ausweispflicht angewendet werden müssen wie für Innländer.

Da in D keine Mitführpflicht für einen Ausweis besteht, braucht auch ein EU-Ausländer keinen Ausweis mitführen. So brauchte dann ein EU-Bürger an die Niederlande keine Strafe zahlen weil er keinen Ausweis dabei hatte ( Sollte mehre Hundert Euro Strafe kosten )

Dieses Urteil würde mich interessieren.

Auch ohne nach entsprechenden Gesetzen geguckt zu haben ist das völlig unlogisch und praktisch nicht durchführbar.

Wie will mir denn ein EU Ausländer nachweisen, daß er EU Ausländer ist wenn er keinen Pass mitführt?

Ich denke da an diejenigen, die hier keinen Wohnsitz haben, also an die Ausflügler und Touristen.

Und als ob ich es geahnt hätte - da gibt es ja unser Aufenthaltsgesetz.

Da gibt es nämlich im § 3 die Pass(besitz)pflicht für Ausländer und im § 13 ist geregelt, daß auch der Grenzübertritt ohne Pass nicht gestattet ist(Mitführpflicht).

 

Ich denke auch, daß sich Deutschland da nicht reinreden lassen wird.

 

Gruß

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Und wenn du von "verursachungsgerecht" schreibst solltest du dir vor Augen führen, dass durch den PKW-Verkehr die Straßen praktisch nicht geschädigt werden. Faktische Alleinverursacher von Straßenschäden im Verkehr sind LKW.
Das Problem lässt sich ja problemlos lösen. Statt einen LKW mit Waren loszuschicken, werden diese Waren in Zukunft in kleinere Einheiten aufgeteilt und auf entsprechend viele PKW verteilt. Wenn das aufgrund der Beschaffenheit der Ware nicht möglich ist, gibt es die einfach nicht mehr.
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Und wenn du von "verursachungsgerecht" schreibst solltest du dir vor Augen führen, dass durch den PKW-Verkehr die Straßen praktisch nicht geschädigt werden. Faktische Alleinverursacher von Straßenschäden im Verkehr sind LKW. ( Ein LKW schädigt die Straße 7000 -110000x mehr als ein PKW bei gleicher zurückgelegter Strecke )

Das stimmt wohl. Aber Du solltest Dir auch vor Augen führen, daß die Lkw dafür sorgen, daß wir alle gut und relativ günstig mit allerlei Waren beliefert werden und nicht jedesmal mehr oder weniger weit fahren müssen, um etwas kaufen zu können. Stell Dir vor, es gäbe nur wenige große Einkaufszentren und Du müßtest jedesmal 200 km für einen Einkauf zurücklegen. Einfache Strecke wohlgemerkt.

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Ich frage mich so langsam ob du gemeinsame Gene mit Taxi42 hast
Wer weiß - ich kenn ihn nicht persönlich und wir haben einen weitverzweigten Stammbaum.

 

eine Diskussion erübrigt sich bei deinen Beiträgen regelmäßig.
Du solltest nicht vergessen, daß Du kommentarlos auf den unreflektierten Unsinn verlinkt hast.
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@Bluey : Es liegt mir fern einen Kreuzzug gegen den Güterverkehr zu führen. Ich störte mich allein an der weit verbreiteten Irrmeinung, man sollte den PKW-Verkehr deshalb bemauten, um ihn verursachergerecht in die Schadensbeseitigung der Straßen und Brücken einzubeziehen. Eine PKW-Maut ist nichts anderes als eine zusätzliche, nicht gerechtfertigte, Belastung der Autofahrer. Nicht nur Autofahrer haben ein Interesse daran eine breite Palette günstiger Güter im Regal zu finden, hier soll aber einmal mehr nur dieser bluten.

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aja und einnahmen absolut zweckgebungen !!! d.h. ausbau des autobahn netzes und spuren ausbau wenn möglich auf 3-4 spuren generell auf den großen A´s.

@thepinky: Schön wär's. Wird, wie @onlydiesel schon geschrieben hat, nie passieren. Guck, die Lkw-Maut wurde auch verkauft "zur Sanierung der durch Lkw beschädigten Straßen". Es ist aber wie so oft woanders versickert und die erhöhten Transportkosten sind beim Endverbraucher gelandet. Auch toll-collect zwackt mit ca. 1 Milliarde ein sehr hohen Prozentsatz der Mauteinnahmen für seine Systemkosten ab. Seit neustem darf die Lkw-Maut zwar nur für Bundesfernstraßen verwendet, also nicht wie früher noch für andere Verkehrswege, aber genau um diesen Betrag hat die Bundesregierung das Steuervolumen für Straßenbau gekürzt. Also ein Taschenspielertrick.

 

Kein Politiker wird bei einer "Steuereinführung" einen Null-auf-Null-Ausgleich geben oder die Steuer jemals zurücknehmen. Unter dem Strich wird der freie Bürger immer noch mehr ausgequetscht.

:nolimit:

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Hallo,

das ist auch richtig so, die Ansprüche an den Staat steigen ja ebenso. Ob nun ein Tunnel zur Schischanze in Garmisch oder für jedes Kind ein Krippenplatz.

Auch Studienplätze in Genderwissenschaften für Kampfemanzen werden verlangt, samt gut dotierter Professorinnenstellen...

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Dieses Urteil würde mich interessieren.

 

Da gibs gleich mehere:

 

 

Ein Mitgliedstaat der Europäischen Union darf einen Touristen aus einem anderen EU-Staat nicht zur Abschiebung inhaftieren, nur weil dieser keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen kann. Sofern in dem besuchten Mitgliedstaat für die eigenen Staatsangehörigen keine allgemeine Ausweispflicht gilt, genügt es, wenn der Reisende seine Identität und seine Staatsangehörigkeit zweifelsfrei mit anderen Mitteln nachweisen kann. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (Urteil vom 17.02.2005; Az.: C-215/03; BeckRS 2005, 70124).

 

Sanktionen wegen Nichtbeachtung der Ausweispflicht

 

EU-Ausländer dürfen nicht härter bestraft werden als Inländer

(C-24/97 vom 30.04.1998, Kommission/Deutschland)

 

Am 17. Januar 1997 erhob die Kommission der Europäischen Gemeinschaften Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, weil nach dem seinerzeit geltenden deutschen Recht einem EU-Ausländer, der nach dem Gemeinschaftsrecht Freizügigkeit genoss, eine Geldstrafe bis zu 5000 DM auferlegt werden konnte, wenn er sich fahrlässiger Weise in Deutschland aufhielt, ohne einen gültigen Ausweis zu besitzen; währenddessen ein Deutscher der es unterlassen hatte, sich einen Personalausweis ausstellen zu lassen, nur bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit mit einer Geldbuße geahndet wurde, die in der Regel höchstens 1000 DM betrug.

 

Es geht also darum, das EU-Ausländer nicht anders behandelt werden dürfen als Innländer. Es müssen also die gleichen Gesetze auf einen EU-Ausländer angewendet werden wie für einen Innländer. Da es in Deutschland keine Ausweismitführpflicht gibt, kann diese auch keinem EU-Bürger auferlegt werden. Eigentlich ganz einfach...

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Moin Moin

 

Da es in Deutschland keine Ausweismitührpflicht gibt, kann diese auch keinem EU-Bürger auferlegt werden. Eigentlich ganz einfach...

Ich möchte nicht ausschließen, daß ich dich mißverstehe, oder wir sonst aneinander vorbeireden.

 

In dem ersten Urteil sind Frankreich und die Niederlande betroffen. Geht Deutschland also primär nichts an, zumal Deutschland eine Allgemeine Ausweispflicht hat.

 

Im zweiten Urteil ging es lediglich um die unterschiedliche Höhe des möglichen Bußgeldes und ist aus 1998.

Inzwischen hat sich einiges geändert.

 

Keins der Urteile besagt, daß ein EU Ausländer ohne Ausweis nach Deutschland einreisen darf, noch sich hier aufhalten darf, ohne einen Ausweis vorlegen zu können.

Einen solchen Schluß aus diesen Urteilen zu ziehen ist falsch.

 

Da Deutschland aber eine allgemeine Ausweispflicht hat, darf es auch von EU Ausländern den Ausweisbesitz verlangen.

Und das macht Deutschland auch.

Ich hatte oben das Aufenthaltsgesetz angesprochen, daß das schon verlangt.

Wir haben aber für EU Ausländer was spezielleres, nämlich das

Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern

http://www.gesetze-i...u_2004/__8.html

Daraus ergibt sich beim Grenzübertritt die Mitführpflicht des Ausweises und beim weiteren Aufenthalt die Besitzpflicht.

Und da die möglichen Bußgelder angeglichen sind, ist das alles EG konform.

 

Eigentlich ganz einfach.

 

Gruß

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Da Deutschland aber eine allgemeine Ausweispflicht hat, darf es auch von EU Ausländern den Ausweisbesitz verlangen.

 

In Deutschland gibt es keine Pflicht einen Ausweis mit sich rumzutragen. Zitat Wiki:

 

"Eine gesetzliche Mitführpflicht besteht jedoch nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel für Arbeitnehmer bestimmter Branchen während ihrer Arbeitszeit zur Verhinderung illegaler Beschäftigungund für Waffenträger"

 

Und da es diese Pflicht nicht gibt, kann sie auch einem EU-Bürger nicht auferlegt werden. Du musst zwar einen gültigen Ausweis besitzen - dieser kann aber immer zu Hause in der Schublade bleiben, genauso wie der Ausweis eines EU-Bürgers im Hotel oder in der Unterkunft bleiben kann. Da kann D in seine Gestze 100 mal reinschreiben der EU-Bürger muss. Kann ja nicht schwer zu verstehen sein das Innländer und EU-Ausländer innerhalb der EU dem absolutem Gleichbehandlungsgrundsatz unterliegen. Würde D also eine Strafe verhängen weil ein EU-Bürger den Ausweis nicht dabei hat,wäre das Rechtswiedrig auch wenn es laut deutschen Gesetzen gestattet wäre eine Strafe zu erheben. Und genauso ist es ja mit der Maut, D kann keine Maut von EU-Bürgern verlangen wenn die Deutschen keine bezahlen. Liegt auch wieder am Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der EU.

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Moin Moin

 

In Deutschland gibt es keine Pflicht einen Ausweis mit sich rumzutragen. Zitat Wiki:

Hab ich auch nicht behauptet.

 

... wie der Ausweis eines EU-Bürgers im Hotel oder in der Unterkunft bleiben kann

Hab das Gegenteil auch nicht behauptet.

 

Lies was ich geschrieben hab und verstehe es - so weit liegen wir nicht auseinander.

 

 

... das Innländer und EU-Ausländer innerhalb der EU dem absolutem Gleichbehandlungsgrundsatz unterliegen

(Hervorhebung durch mich)

So ausgedrückt ist das falsch.

Würde ja bedeuten, daß jeder Mitgliedstaat identische Gesetze hat und diese auch identisch geahndet werden - und da sind wir noch weit entfernt.

Weiter würde das bedeuten, daß z.b. ein Deutscher in Deutschland gegen die Allgemeine Ausweispflicht klagen könnte, um zu erreichen, den Personalausweis abzugeben, weil es z.b. in Großbritannien und Österreich diese Ausweispflicht nicht gibt - und das geht nicht.

Einige der Ungleichbehandlungen habe ich weiter oben genannt. Die Liste könnte ich (wenn ich suchen würde) vermutl. beliebig fortsetzen.

 

Im Art. 67 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der EG (ehem. EG-Vertrag) steht ausdrücklich drin, daß die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten geachtet werden.

 

 

Würde D also eine Strafe verhängen weil ein EU-Bürger den Ausweis nicht dabei hat,wäre das Rechtswiedrig

So ausgedrückt ist auch das falsch.

Es kommt nämlich darauf an, wo und wobei dieser EU-Bürger den Ausweis nicht dabei hat.

Beim Grenzübertritt ist das Nichtmitführen rechtswidrig und eine Ahndung durch D möglich und würde nicht gegen EU Recht verstoßen (obwohl das wegen nicht stattfindender Grenzkontrollen nicht auffallen würde).

 

Wenn du dir jetzt einmal die Mühe machen würdest die Art. 4 und 5 der EG Richtlinie 2004/38 vom 29.04.2004 durchzulesen (da gehts um das Recht auf Aus- und Einreise), wirst du feststellen, daß da fast Wortgleich zu lesen ist:

 

"Unbeschadet der für die Kontrollen von Reisedokumenten an den nationalen Grenzen

geltenden Vorschriften haben alle Unionsbürger, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

mit sich führen, ... das Recht, das Hoheitsgebiet eines

Mitgliedstaats zu verlassen und sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben."

 

Siehst du den Hinweis auf nationales Recht und die von der EG verlangte Mitführpflicht beim Grenzübertritt?

Im Art. 6 dieser Richtlinie wird das Aufenthaltsrecht bis zu drei Monate geregelt. Da reicht der Besitz eines solchen Ausweises.

Deutschland ist mit seinen Bestimmungen also voll EG konform und kann deswegen entsprechende Verstöße ahnden und braucht das in seine Gesetze auch nur einmal aufzunehmen.

Da kannst du noch so trotzig wie ein kleines Kind mit den Füßen stampfen wie du willst.

 

Bei der Maut gebe ich dir voll recht.

Das hat aber nichts mit einem Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der EU zu tun (den gibt es nämlich nicht), sondern mit dem grundrechtlich zugesicherten Gleichbehandlungsgrundsatz in Deutschland. Der gilt nämlich für Jedermann, der sich in Deutschland aufhält.

 

 

 

Gruß

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Würde ja bedeuten, daß jeder Mitgliedstaat identische Gesetze hat und diese auch identisch geahndet werden - und da sind wir noch weit entfernt.
Gemeint war sicherlich, daß die jeweiligen Mitgliedsländer in ihren Gesetzen keine unterschiedliche Behandlung von Inländern und EU-Ausländern vorsehen dürfen bzw. keine unterschiedliche Behandlung stattfinden darf. Das das in der Theorie, aber eben nur in der Theorie auch so zutrifft, dürfte kaum jemand ernsthaft bestreiten wollen.

 

Im Art. 67 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der EG (ehem. EG-Vertrag) steht ausdrücklich drin, daß die unterschiedlichen Rechtsordnungen der Mitgliedstaaten geachtet werden.
Das ist kein Widerspruch zu dem oben gesagten.

 

Siehst du den Hinweis auf nationales Recht und die von der EG verlangte Mitführpflicht beim Grenzübertritt?
In dem von Dir genannten Absatz wird lediglich festgehalten, daß die Vorschriften über die Kontrollen keinen Einfluss auf das Recht zum Grenzübertritt haben. Dieses Recht ist an das Mitführen eines PA bzw. Reisepass gekoppelt. Von einer Mitführungspflicht spricht die EG nicht - kann sie auch nicht, da das in den nationalen Gesetzen geregelt wird. Diese Regelung hat dann aber (s.o.) für alle EU-Bürger zu gelten, unabhängig davon, ob sie in dem entsprechenden Land In- oder Ausländer sind.

 

Das hat aber nichts mit einem Gleichbehandlungsgrundsatz innerhalb der EU zu tun (den gibt es nämlich nicht), sondern mit dem grundrechtlich zugesicherten Gleichbehandlungsgrundsatz in Deutschland. Der gilt nämlich für Jedermann, der sich in Deutschland aufhält.
Ohne jetzt in igrendwelchen EU-Unterlagen gesucht zu haben: das ist sicher falsch. Kannst Du z.B. daran erkennen, daß es in D eine Maut für LKW, aber nicht für PKW gibt, und selbst da noch nach Gewicht und dann auch noch nach Achsenzahl differenziert wird.
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Moin Moin

 

Gemeint war sicherlich...

Dann soll er schreiben was er meint und auf Thesen verzichten, die erst von anderen Usern ausgelegt werden müssen, um richtig zu werden.

Das mag etwas schroff klingen, ist aber keineswegs so gemeint.

 

 

 

Siehst du den Hinweis auf nationales Recht und die von der EG verlangte Mitführpflicht beim Grenzübertritt?

... Dieses Recht ist an das Mitführen eines PA bzw. Reisepass gekoppelt. Von einer Mitführungspflicht spricht die EG nicht

Den Widerspruch muß ich nicht verstehen oder?

Natürlich spricht die EU von einer Mitführpflicht und zwar bei dem Ereignis des "Grenzübertrittes".

Bei dem Ereignis des "weiteren Aufenthaltes" in dem Gastland besteht "nur" noch die Besitzpflicht.

Das sind zwei unterschiedliche Ereignisse.

 

In den von mir genannten Artikeln geht es um das Recht der Ausreise bzw. um das Recht der Einreise und sind auch so in der Richtlinie betitelt. Der zitierte Passus stammt aus Art. 4 dieser Richtlinie. In diesen Artikeln geht es primär nicht um die Grenzkontrollen.

Diesen Beisatz hab ich nur im Zitat gelassen, weil er auf nationales Recht hinweist.

Der Kernsatz lautet ja eigentlich so:

 

"... alle Unionsbürger, die einen gültigen Personalausweis oder Reisepass

mit sich führen, ... haben das Recht, das Hoheitsgebiet eines

Mitgliedstaats zu verlassen und sich in einen anderen Mitgliedstaat zu begeben."

 

... das ist sicher falsch. Kannst Du z.B. daran erkennen, daß es in D eine Maut für LKW, aber nicht für PKW gibt, und selbst da noch nach Gewicht und dann auch noch nach Achsenzahl differenziert wird.

Was ist falsch? und warum erkenn ich das deinem Beispiel?

Ich versteh den Zusammenhang nicht und erkenn es nicht - sorry.

Hilf mir.

 

Gruß

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Das mag etwas schroff klingen, ist aber keineswegs so gemeint.
Hatte ich auch nicht so aufgefasst, war lediglich der Versuch einer Erläuterung meinserseits.

 

Den Widerspruch muß ich nicht verstehen oder?
Da ist keiner.

 

Natürlich spricht die EU von einer Mitführpflicht und zwar bei dem Ereignis des "Grenzübertrittes".
Nein, tut sie nicht, dafür hat sie gar keine Regelungskompetenz. Die Mitführpflicht wird in den nationalen Gesetzen gefordert. Die EU regelt hier lediglich generell die Reisefreiheit: wenn Du als EU-Bürger beim Grenzübertritt innerhalb der EU einen PA bzw. RP vorzeigen kannst, darfst Du grundsätzlich rübermachen, und das kann Dir auch kein nationales Gesetz verbieten.

 

Bei dem Ereignis des "weiteren Aufenthaltes" in dem Gastland besteht "nur" noch die Besitzpflicht.

Das sind zwei unterschiedliche Ereignisse.

Korrekt. Nie bestritten.

 

In diesen Artikeln geht es primär nicht um die Grenzkontrollen.
Auch korrekt. War auch nie Thema.

 

Was ist falsch? und warum erkenn ich das deinem Beispiel?
Falsch ist die Behautpung, daß eine Maut nur für ausländische Fahrzeuge gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des GG verstoßen würde. Wie Du an der existierenden LKW-Maut unschwer erkennen kannst, gibt es dieses Recht auf Gleichbehandlung so jedenfalls nicht: es wird unterschieden nach zGg (obwohl: da müßte sich gerade was ändern bzw. geändert haben), Schadstoffklassen und vorhandener (!) Achsenzahl. Eine Gleichbehandlung findet nur insofern statt, daß diese Regeln auch für ausländische LKW gelten. Das ist aber einzig und allein der EU geschuldet - wäre es nach dem deutschen Transportgewerbe und den ihnen zugetanen Politikern gegangen, würden die Maut nur für ausländische LKW gelten.
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Es gibt doch eh nur 3 mögliche Szenarien, Nr 1 ist die populistische von Seehofer.

 

1 Vignette ist in der KFZ-Steuer enthalten, Ausländer kaufen sich welche und finanzieren damit den Aufwand dafür = schwarze null

2 KFZ-Steuer wird abgeschafft und durch Vignette ersetzt = minus, einige Inländer brauchen eh keine Vignette und zahlen auch keine KFZ-Steuer mehr

3 Vignette zusätzlich zur KFZ-Steuer = plus, allerdings geht Steuererhöhung auch einfacher.

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1 Vignette ist in der KFZ-Steuer enthalten, Ausländer kaufen sich welche und finanzieren damit den Aufwand dafür = schwarze null

 

Diese Variante hätte den praktischen Vorteil daß für Fahrzeuge mit deutscher Zulassung NULL Kontrollbedarf besteht. = gut.

 

Europäische Variante-1.0, EINE Vingnette für Europa! = besser.

 

Europäische Variante-2.0, KEINE Vingnette,, KEINE Autobahngebühren ( wenige Brücken und Alpentunnels ausgenommen ) , KEINE KFZ-Steuern, aber eine europäisch-einheitliche Treibstoff- und Fahrenergiebesteurung. = am besten.

 

LKW an Aussengrenzen ähnlich wie zur ( Schweiz ) früher behandeln, Ungefähr soviel Sprit bei der Ausreis wie bei der Einreise, sonst Nachverzollung, nur bei Ländern mit duetlich niedrigeren Spritpreisen.

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