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Tüv Abgelaufen - Kann Man Dafür Zweimal Bestraft Werden


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Hallo!

 

Was sagt ihr zum folgenden Sachverhalt? Ich habe die HU versäumt. Am 21.05.2013 wurde ich deswegen verwarnt: HU-Termin mehr als 4 bis 8 Monate überschritten, 25 Euro habe ich bereits bezahlt. Tatzeitpunkt: 12.04.2013, das Auto stand auf einem Privatgrundstück.

 

Am 03.06.2013 bekam ich einen Anhörungsbogen, nun wird mir vorgeworfen, den HU-Termin um mehr als 8 Monate überschritten zu haben. Tatzeitpunkt: 10.05.2013, also noch bevor die erste Verwarnung ausgestellt wurde. Das Auto befand sich zu diesem Zeitpunkt auf der selben Stelle.

 

Meine Frage: ist es rechtens, dass man in so kurzer Zeit wegen des gleichen Verstosses zweimal bestraft wird? Laut GG kann man nicht wegen der selben Tat zweimal bestraft werden. Aber ist es in diesem Fall als eine oder als zwei Taten zu sehen? Immerhin hätte ich gar keine Gelegenheit gehabt, auf die erste Verwarnung zu reagieren, weil der zweite Tatzeitpunkt noch vor der ersten Verwarnung liegt.

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Leider kann man auch auf Privatgelände deswegen belangt werden.

 

http://www.focus.de/...aid_570629.html

 

Ich persönlich finde das aber schon dreist, denn es ist ja gerade deswegen mein Privatgelände und wenn die Polizei oder das Ordnungsamt da rumschnüffelt fühle ich mich schon in meiner Privatspähere verletzt. Da würde ich gar über eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nachdenken.

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Am 03.06.2013 bekam ich einen Anhörungsbogen, nun wird mir vorgeworfen, den HU-Termin um mehr als 8 Monate überschritten zu haben.

Meldet sich da vielleicht die Zulassungsstelle, die dein Auto abmelden möchte? :huh:

Ich bekam sowas mal angedroht, als ich den TÜV um zwei Wochen überschritten hatte und einen Termin genannt, bis zu dem ich das neue TÜV-Zeugnis einsenden mußte.

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Erst mal eine Gegenfrage, hat dein Auto zwischenzeitlich eine gültige HU?

Da die HU nur wenig Zeit beansprucht könnte man dir täglich diese Tat vorwerfen.

 

Nein. leider nicht. Die HU werde ich nächste Woche machen. Ich war noch vor der ersten Verwarnung beim TÜV, habe aber keine Plakette bekommen, weil mehrere Mängel festgestellt wurden. Ich musste erst das Auto reparieren lassen.

 

Leider kann man auch auf Privatgelände deswegen belangt werden.

 

Ist mir bekannt. Aber kann man damit begründen, dass es sich nicht um 2 Taten, sondern um dieselbe Tat handelt, weil das Auto bis auf die Fahrten zur Werkstatt und zum TÜV die ganze Zeit auf dem Privatgrundstück stand?

 

Ich persönlich finde das aber schon dreist, denn es ist ja gerade deswegen mein Privatgelände und wenn die Polizei oder das Ordnungsamt da rumschnüffelt fühle ich mich schon in meiner Privatspähere verletzt. Da würde ich gar über eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch nachdenken.

 

Anzeige bringt nichts, da offenes Gelände vor dem Haus, ohne Zaun. Und das Kennzeichen kann man sogar von der Strasse sehen (wenn ich vorher gewußt hätte, hätte ich rückwärts geparkt und das hintere Kennzeichen abgenommen).

 

 

Meldet sich da vielleicht die Zulassungsstelle, die dein Auto abmelden möchte? :huh:

Ich bekam sowas mal angedroht, als ich den TÜV um zwei Wochen überschritten hatte und einen Termin genannt, bis zu dem ich das neue TÜV-Zeugnis einsenden mußte.

 

Nein, es ist Stadtamt, die gleiche Stelle, die normalerweise Verwarnungen, Bussgeldbescheide etc. rausschickt. Irgendeine Frist wurde mir nie gesetzt, nur eine Verwarnung für 25 Euro, ohne weitere Hinweise.

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Nein. leider nicht. Die HU werde ich nächste Woche machen. Ich war noch vor der ersten Verwarnung beim TÜV, habe aber keine Plakette bekommen, weil mehrere Mängel festgestellt wurden. Ich musste erst das Auto reparieren lassen.

 

Offensichtlich hast du bei diesem Thema keine Eile. Im Grunde hattest du 9 Monate Zeit dein Auto übern Tüv zu bringen und in den ersten zwei Monaten nach Fälligkeit hätte Es nicht mal großartig gekostet.

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Nein. leider nicht. Die HU werde ich nächste Woche machen. Ich war noch vor der ersten Verwarnung beim TÜV, habe aber keine Plakette bekommen, weil mehrere Mängel festgestellt wurden. Ich musste erst das Auto reparieren lassen.

Wenn du dein Auto zum TÜV bringst, aber dir die Plakette verweigert wirst erhälst du doch eine Bescheinigung mit einer Frist zur Wiedervorführung. Hast du diese Frist auch überschritten? Wenn nicht, Bescheinigung kopieren und einreichen.

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Wenn du dein Auto zum TÜV bringst, aber dir die Plakette verweigert wirst erhälst du doch eine Bescheinigung mit einer Frist zur Wiedervorführung. Hast du diese Frist auch überschritten? Wenn nicht, Bescheinigung kopieren und einreichen.

 

Das ist leider schon sehr lange her. Der letzte TÜV-Besuch war noch letztes Jahr. Da ich damals kein Geld für die Reparatur übrig hatte, dachte ich, mache ich das später (ist ein zweitwagen, der wenig benutzt wird) und führe ihn dann erneut vor. Ich hatte nicht gedacht, dass es jemanden interessieren wird, ob ein auf Privatgrundstück geparktes Auto eine TÜV-Plakette hat. :-(

 

Besonders ärgerlich ist dass der zweite vorgeworfene Tatzeitpunkt noch vor der Zustellung der ersten Verwarnung liegt. :-(

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...Ich hatte nicht gedacht, dass es jemanden interessieren wird, ob ein auf Privatgrundstück geparktes Auto eine TÜV-Plakette hat. :-(

...

 

...deshalb auf Privatgrund generell und bei abgelaufener HU erst recht die Kennzeichen abmontieren und entsprechend verwahren. Machen wir z.B. bei Anhängern die seltener benötigt werden schon immer so... ich hab z.B. noch einen Trailer rumstehen, da ist zwar technisch alles i.O. aber die HU ist seit fast 2 Jahren abgelaufen.

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Guest Freisinn

mich wundert, dass das Fahrzeug nicht zwangsstillgelegt wurde. Eigentlich muss zusätzlich zu der Verwarnung wegen abgelaufener HU aus Gründen der Gefahrenabwehr auch ein Mängelbericht ausgestellt werden.

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Naja,

 

 

wenn man innerhalb von zwei (Tat-)Tagen den gleichen Tatvorwurf erhält zumal die erste Verwarnung noch gar nicht angekommen war klingt das so, als wäre der Sachverhalt als eine Tat zu werten und damit auch nur einmal zu verwarnen.

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Moin Moin

 

Man könnte zu der Auffassung gelangen, daß es sich hier um ein Dauerdelikt handelt, das nur einmal geahndet werden kann.

 

Ich würde aber eine andere Meinung vertreten.

Zwischen beiden Tatzeitpunkten liegt ca. ein Monat, mehr als ausreichend Zeit also, den ordnungswidrigen (VG) Zustand durch die HU zu beenden.

Vorher war ja auch noch mehr Zeit, gar nicht erst in einen ordnungswidrigen Zustand zu gelangen bzw. den Mangel innerhalb einer zwar bereits ordnungswidrigen aber noch ahndungsfreien Zeit zu beheben.

 

Außerdem findet im Abstellzeitraum eine Qualifizierung des Grundtatbestandes statt -vom VG zum Bußgeld- sodaß durch ein und dieselbe Unterlassung zwei TBNR im Bußgeldkatalog erfüllt sind.

 

Meiner Meinung nach liegt Tatmehrheit vor.

Aber vielleicht lieg ich auch falsch.

 

Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid mit Hinweis auf das VG dürfte jedenfalls nichts schaden.

Zurückziehen kann man immer noch.

 

Gruß

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