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Geblitzt, Tat Zugegeben, Trotzdem Vorladung Als Zeuge?


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Hallo :)

 

Also bei folgendem könnte ich eure hilfe brauchen:

 

ich wurde in der probezeit mit 22kmh zuviel innerorts gelasert. das war am 7.5. das auto ist auf meine mutter angemeldet und diese hat die tat auch zugegeben. auf dem foto kann man mich höchstens erahnen.

 

gestern kam jetzt von der polizei eine vorladung als zeugin zum ansehen von lichtbildern.

 

was kommt jetzt auf meine mutter zu? haben die bei der polizei den verdacht, dass das auf dem foto nicht sie ist? was soll sie machen?

 

vielen dank für die hilfe

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Moin Moin

 

...haben die bei der polizei den verdacht, dass das auf dem foto nicht sie ist? was soll sie machen?

Verdacht würde ich das nicht mehr nennen. Geschlechtsungleichheiten sind in der Regel augenfällig. Die Polizei tendiert in Richtung "Wissen".

Das Originalbild dürfte in der Qualität um einiges besser sein, als das euch zugesandte.

 

Der Vorladung muß deine Mum nicht nachkommen, d.h. sie muß da nicht erscheinen.

 

Eine Mitwirkungsbereitschaft bei der Ermittlung des Fahrers wird allerdings ihr Schaden nicht sein, macht aber einfach nen schlanken Fuß wenn da irgendwann die Androhung eines Fahrtenbuches ins Haus flattert.

Aber auch wenn sie mitwirkt, der Fahrer dennoch nicht ermittelt wird, ist die Gefahr eines Fahrtenbuches nicht gebannt.

Diese Mitwirkungsbereitschaft muß ja nicht zwingend in der Nennung deines Namens bzw. Fingerzeig auf dein Foto münden.

 

Wohnt ihr in einem Haushalt?

Auch wenn nicht - der Weg von der Mutter zum Sohn ist nicht weit.

Oft reicht dem SB ein Blick auf die beim Einwohnermeldeamt hinterlegten Bilder.

 

Lesen hier im Forum bringt euch weiter - dein Fall ist wie dutzende andere hier.

 

Gruß

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Wo steht denn da etwas von "Geschlechtsungleichheit" oder Sohn?

 

Das nennt sich kriminalistische Erfahrung... :sneaky:

 

@TE: Naja, offenkundig haben die Beamten Zweifel an der Selbstbezichtigung. Die Einldaung dient in erster Linie dazu, sich den vermeintlichen Übeltäter anzusehen und mit der abgebildeten Person auf dem Foto zu vergleichen. Und das geht nunmal vor Ort am besten und am einfachsten ....

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Ich weiß für so was immer die Lösung. Habe es über 100 mal praktiziert. Leider kann ich das aber hier nicht öffentlich schreiben. Da wir alle Autos zwischen 600 und 1200 PS fahren werden wir immer mal geblitzt. Seit 1988 habe ich aber Null Punkte in Flensburg.

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Ich weiß für so was immer die Lösung. Habe es über 100 mal praktiziert. Leider kann ich das aber hier nicht öffentlich schreiben. Da wir alle Autos zwischen 600 und 1200 PS fahren werden wir immer mal geblitzt. Seit 1988 habe ich aber Null Punkte in Flensburg.

 

Ich weiss, dass du gerne dick auftraegst und moechte dich bitten, dieses hier im Forum zu unterlassen. Deine "Loesung" existiert schlichtweg nicht!

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Das stimmt aber nicht. Ich habe hier aktuell wieder 2 Einstellungen vorliegen. Ich lese vor: Sehr geehrter Herr ..., der oben genannte Bußgeldbescheid wird aufgehoben und das Verfahren gemäß § 46 OWiG iV.m. § 170 Abs. 2 Stopp i.V.m. §4 Abs. 1 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht vom 21.10.1997 eingestellt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Die notwendigen Auslagen des Betroffenen werden Staatskasse nicht auferlegt. ( § 109a Abs. 2 OWiG)Eventuelle Zahlungen an die Zentrale Bußgeldstelle werden zurückerstattet. ... Polizeiinspektor. Das ganz aus Bayern. Ich denke mal, das war ein gutes Ergebnis. Es ging für meinen Bekannten um 1 Monat Fahrverbot und es ist das dritte Mal, dass ich ihm helfen konnte. Ich trage nicht dick auf sondern nutze einfach nur meine Rechte bzw. die meiner Bekannten. Wenn man beispielsweise einen Anwalt bemüht kann es oft schon zu spät sein. Es geht immer darum die 3 monatige Verjährungsfrist nicht unterbrechen zu lassen. Das ist in diesem Fall, wenn das Auto auf die Mutter läuft, ziemlich einfach. Aber man muss der Polizei zuvorkommen. Wenn sich niemand meldet fällt der Verdacht automatisch auf die nächste Verwandtschaft, also hier den Sohn. Da also die Lösung angeblich nicht existieren soll kann ich mit einer Menge Einstellungsbeschlüsse das Gegenteil beweisen. Ich bitte doch zu unterscheiden zwischen "dick auftragen", was ich natürlich bei meinen Satireseiten absichtlich mache oder hier klar Hilfe zu leisten. Es ist natürlich nicht korrekt zu schnell zu fahren, gerade wenn man einen Führerschein auf Probe hat. Aber wer fragt sollte trotzdem eine faire Antwort bekommen und nicht immer nur als Antwort "Lies doch im Forum". Gerade dazu ist doch ein Forum da, dass man fragt. Warum das ganze Forum durchlesen wenn man einfach fragen kann. Und ich habe schlicht geantwortet. Ich wünsche Blubberblubb viel Glück und nächstes mal nicht so schnell fahren! :-) Ich gehöre hier sicher zu ganz wenigen, die täglich Auto fahren und seit über 25 Jahren keinen einzigen Punkt in Flensburg hatten. Dafür bekam ich vom KBA sogar einen Sticker.

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Ich gehöre hier sicher zu ganz wenigen, die täglich Auto fahren und seit über 25 Jahren keinen einzigen Punkt in Flensburg hatten. Dafür bekam ich vom KBA sogar einen Sticker.

Mir fallen spontan zwei Leute ein, auf die das zutrifft. Wo kann man die Sticker beantragen? :dribble:
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Die Sticker gibt es am Stand des Kraftfahrtbundesamtes bei der IAA in Frankfurt. Also alle 2 Jahre. Ist aber lustig. Man gibt seinen Pass ab und die schauen nach. Was die "Lösung" angeht ist klar, dass sie nicht "exklusiv" ist. Aber da man evtl. einen Gesetzesverstoß begeht der maximal mit der Höchststrafe des eigentlichen Verstoßes geahndet werden kann würde ich so etwas in einem seriösen Forum nicht posten. (Strafvereitelung) Ist zwar bei Ordnungswidrigkeiten ein Kavaliersdelikt, gehört aber eher in eine PM. Ich wollte dem User nicht zumuten, das gesamte Forum durchsuchen zu müssen. Ist nicht so einfach zu überblicken, wenn man so einen Spezialfall sucht. Wichtig ist noch: Keine falsche Anschuldigung oder falsche Verdächtigung aussprechen! Das mögen die Beamten nicht! Ansonsten kann man ruhig im Fragebogen bisschen phantasieren. Es ist darauf zu achten, dass der Fahrer, der sich angibt, selbst unterschreibt und nicht der Beschuldigte oder der halter. Eine Paraphe genügt. Richter unterschreiben auch nicht selten mit einer Paraphe. (Paraphenurteil BGH Urteil vom 15.11.2006, IV ZR 122/05)

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Die Sticker gibt es am Stand des Kraftfahrtbundesamtes bei der IAA in Frankfurt. Also alle 2 Jahre. Ist aber lustig. Man gibt seinen Pass ab und die schauen nach.

Okay. Auf der IAA war ich nicht - habe auch kein Interesse daran. Schon interessant, wofür die Steuergelder rausgehen...

 

Was die "Lösung" angeht ist klar, dass sie nicht "exklusiv" ist. Aber da man evtl. einen Gesetzesverstoß begeht der maximal mit der Höchststrafe des eigentlichen Verstoßes geahndet werden kann würde ich so etwas in einem seriösen Forum nicht posten. (Strafvereitelung) Ist zwar bei Ordnungswidrigkeiten ein Kavaliersdelikt, gehört aber eher in eine PM. Ich wollte dem User nicht zumuten, das gesamte Forum durchsuchen zu müssen. Ist nicht so einfach zu überblicken, wenn man so einen Spezialfall sucht. Wichtig ist noch: Keine falsche Anschuldigung oder falsche Verdächtigung aussprechen! Das mögen die Beamten nicht! Ansonsten kann man ruhig im Fragebogen bisschen phantasieren. Es ist darauf zu achten, dass der Fahrer, der sich angibt, selbst unterschreibt und nicht der Beschuldigte oder der halter. Eine Paraphe genügt. Richter unterschreiben auch nicht selten mit einer Paraphe. (Paraphenurteil BGH Urteil vom 15.11.2006, IV ZR 122/05)

 

Ich schließe mich @HarryB an. Das ist ein Standardverfahren, dass die meisten User hier (mich eingeschlossen) auch beherrschen, wenn sie gerade aus dem Tiefschlaf geweckt werden.

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Was die "Lösung" angeht ist klar, dass sie nicht "exklusiv" ist. Aber da man evtl. einen Gesetzesverstoß begeht der maximal mit der Höchststrafe des eigentlichen Verstoßes geahndet werden kann würde ich so etwas in einem seriösen Forum nicht posten. (Strafvereitelung) Ist zwar bei Ordnungswidrigkeiten ein Kavaliersdelikt, gehört aber eher in eine PM.

 

Es mag ja sein, dass du dich gerne mit dem Ruf des Verruchten, den Nebel des Robin Hood oder sonst welchem Kram umgeben willst - immerhin ist ja dein Gumball Rennen schon so eine semi-legale Veranstaltung - aber das ist hier in unserem Forum wahrlich nicht vonnoeten. Diese Loesung ist, wie erwaehnt, tausendfach beschrieben und diksutiert, es ist in etlichen Beitraegen ganz deutlich und klar erlaeutert, was zu tun ist, um eben nicht in die Illegalitaet zu schlittern und es bedarf da ganz sicherlich keines PN Kontaktes mit dir, um zu solch einer Loesung zu gelangen. Ganz im Gegenteil, denn damit koennte man sogar Gefahr laufen, die falschen Ratschlaege zu bekommen, mittels derer man dann doch ploetzlich mitten im Schlamassel sitzt, ohne Moeglichkeit heraus zu kommen. Wir pflegen hier die Probleme offen zu diskutieren, damit bekommt der Fragesteller einen Gesamtueberblick aus allen moeglichen Blickwinkeln und kann sich somit ein Bild machen.

 

Ich wollte dem User nicht zumuten, das gesamte Forum durchsuchen zu müssen. Ist nicht so einfach zu überblicken, wenn man so einen Spezialfall sucht.

 

Das ist ausgesprochen freundlich von dir, jedoch ist unsere Suchfunktion - natuerlich nur bei korrekter Anwendung - da recht hilfreich und treffsicher. Und, ich moechte mal so einfach behaupten - beruhend auf jahrelanger Erfahrung hier im Forum - dass der hier im Thread diskutierte Fall keineswegs ein Spezialfall ist, sondern ein Allerweltsfall. Allerdings muss man, um zu dieser Erkenntnis zu gelangen, von rhetorischen Uebertreibungen Abstand und sich selbst nicht allzu wichtig nehmen.......

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Ich kann mir unter Berücksichtigung des Datenschutzes nicht vorstellen, das in Flensburg diese Daten gespeichert werden.

 

Erfasst sind dort lediglich die Personen die einen oder mehr Punkte haben.

 

Ansonsten sollte der Name in der Datenbank nicht auftauchen.

 

Somit dürfte lediglich bestätigbar sein, das kein Punkt gespeichert ist, aber eben nicht das seit 25 Jahren kein Punkt eingetragen wurde.

Des weiteren gab es damals noch kein elektronisches System, so dass die alten Daten überhaupt nicht vorliegen. Die alten Karteikarten sind nach einer gewissen Zeit vernichtet worden, so dass ein Rückschluss meiner Meinung nach auch aus tatsächlichen Gründen ausscheidet.

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