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Bußgeldbescheid Lasermessung, Keine Zeugen Angegeben


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Guten Tag zusammen,

 

Person A ist am 28.04. auf einer Landstraße außerorts im Bereich von zugelassenen 70 km/h mittels einer Laserpistole gemessen worden. Auf einer abfälligen, geraden Straße stand in der nächsten leichten Kurve ein Auto, das Person A anschließend hinterher fuhr und in der nächsten Ortschaft anhielt. Die Laserpistole zeigte 96 km/h an, abzüglich der 3 km/h Toleranz bleiben 23 km/h Geschwindigkeitsüberschreitung, macht 70 Euro und ein Punkt.

 

Heute bekam Person A den Bußgeldbescheid, in dem ihm zur Last gelegt wird, die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 23 km/h überschritten zu haben. (Inklusive Angabe der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit sowie der Messung nach Toleranzabzug).

Neben den offenbar üblichen Verweisen auf die Paragraphen (§ 41 Abs. 1 iVm Anlage2, § 49 StVO; § 24 StVG; 11.3.4 BKat) wird aufgeführt: "Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Zeuge: "

 

Im Anschluss daran wird die Geldbuße von 70 Euro plus Gebühr und Auslagen aufgelistet, was zusammen 93,50 € ergibt, ebenso wird der Punkt im Verkehrszentralregister erwähnt (ist somit der zweite für Person A).

 

Ist es zulässig, einen Bußgeldbescheid ohne Nennung eines Zeugen auszustellen? Person A kamen an besagtem Abend etwa zum Zeitpunkt der Messung zwei Autos entgegen, muss hier nicht ein Zeuge angegeben sein, nachdem kein Foto als Beweismittel erstellt wurde?

 

 

Vielen Dank bereits im Voraus für die Hilfe ;)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Tom

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Guest PedroK
Ist es zulässig, einen Bußgeldbescheid ohne Nennung eines Zeugen auszustellen? Person A kamen an besagtem Abend etwa zum Zeitpunkt der Messung zwei Autos entgegen, muss hier nicht ein Zeuge angegeben sein, nachdem kein Foto als Beweismittel erstellt wurde?

Hi, Tom. Zunächst: Herzlich willkommen im Radarforum.

 

Ich weiß nicht, ob ich Deine Frage richtig verstehe: Erwartest Du allen Ernstes, dass es neben denjenigen, die Person A professionell beschuldigen, noch weitere Zeugen seiner pösen Tat geben müsse?

 

Wo kämen wir denn da hin, wenn es nicht ausreichte, dass die - effektiv - Beschuldigenden als „Zeugen“ fungieren?

 

Gruß, Pedro.

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Hi, Tom. Zunächst: Herzlich willkommen im Radarforum.

 

Ich weiß nicht, ob ich Deine Frage richtig verstehe: Erwartest Du allen Ernstes, dass es neben denjenigen, die Person A professionell beschuldigen, noch weitere Zeugen seiner pösen Tat geben müsse?

 

Wo kämen wir denn da hin, wenn es nicht ausreichte, dass die - effektiv - Beschuldigenden als „Zeugen“ fungieren?

 

Gruß, Pedro.

Hallo Pedro, dankeschön!

 

Ich bin nicht der Meinung, dass es zusätzliche Zeugen geben müsste, ich finde es nur ein wenig seltsam, als Beweis die Radarmessung anzugeben, aber keinen einzigen Zeugen anzugeben. Ich persönlich hätte vermutet, dass an dieser Stelle eben jener "Messbeamte" zu stehen hat.

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Guest PedroK

Ich persönlich hätte vermutet, dass an dieser Stelle eben jener "Messbeamte" zu stehen hat.

Selbst das hielte ich für seltsam, "bezeugt" er letztlich doch seine eigene Messung.
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Ich persönlich hätte vermutet, dass an dieser Stelle eben jener "Messbeamte" zu stehen hat.

Der Meßbeamte steht auf dem Meßprotokoll. Das Menüfeld, wo Zeuge steht, beinhaltet mehrere Angaben zur Auswahl, gibt aber nicht die Möglichkeit der Eingabe individueller Angaben, ist dafür auch nicht gedacht.

 

Selbst das hielte ich für seltsam, "bezeugt" er letztlich doch seine eigene Messung.

Was soll er denn sonst bezeugen? Es geht doch explizit um die Messung.

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Guest PedroK

Was soll er denn sonst bezeugen? Es geht doch explizit um die Messung.

Er "bezeugt" seine eigene Messung. Er tritt also als "Zeuge" dafür auf, dass er richtig gemessen hat.
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Er "bezeugt" seine eigene Messung. Er tritt also als "Zeuge" dafür auf, dass er richtig gemessen hat.

Er bezeugt DIE Messung(en) und kann als Zeuge/Meßbeamter angeben/beschreiben, wie er gemessen hat. Natürlich tritt er dabei vor Gericht als Zeuge auf, was sonst. Ob er richtig gemessen hat, bezeugt er nicht, sondern - wie gesagt - nur das WIE. Ob das richtig war, ob dabei Fehler geschahen, beurteilen andere.

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Mich hat nur irritiert, dass bei sämtlichen Anfragen anderer Betroffener im Internet immer ein Polizeibeamter als Zeuge angegeben war und dies hier nicht der Fall ist.

 

Auch beim Bußgeldbescheid zwecks Handy am Steuer waren hierzu zwei Polizeibeamte angegeben, individuelle Daten scheinen dort offensichtlich sehr wohl möglich zu sein?

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Guest PedroK

Natürlich tritt er dabei vor Gericht als Zeuge auf, was sonst. Ob er richtig gemessen hat, bezeugt er nicht, sondern - wie gesagt - nur das WIE

Er "bezeugt" das, was er selbst tat, richtig?
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Er "bezeugt" (seine Aussagen/Angaben), was er tat. Das ist richtig. Ob dieses Tun und handeln richtig war, beurteilen/bewerten andere.

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Der im Bußgeldbescheid angegebene "Zeuge" ist der Meßbeamte. Die Angaben reichen so aus.

 

In einem ähnlichen Fall einer Lasermessung haben Sie selbst geschrieben:

- normalerweise steht dort: z.B. Lasermessung Riegl LR 90/235-P, geeicht bis Ende 200X, Toleranz = XX km/h

- EIN Pol.-beamter reicht.

 

Können Sie mir vielleicht erklären, wieso in dem zitierten Fall EIN Polizeibeamter ausreicht und in meinem Fall keiner notwendig ist? Wegen der Messung mittels Lasergerät, die im anderen Thread zwar auch stattgefunden hat, aber nicht im Bußgeldbescheid vermerkt wurde?

 

Danke!

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Der im Bußgeldbescheid angegebene "Zeuge" ist der Meßbeamte. Die Angaben reichen so aus.

Es gibt ein Feld, wo wie beschrieben "Beweismittel" markiert werden können, die dann in der Anzeige auftauchen. Das sind aber lediglich Schlagworte wie "Zeuge", "Laser", "Radar" etc.. Da Polizisten für gewöhnlich bekannt sind, so sie als Zeuge fungieren, werden sie nicht mit den kompletten Personalien in einer Anzeige als Zeuge ins System eingepflegt. Es gibt aber die Möglichkeit, lediglich den Namen nebst Dienstgrad zu vermerken. So jedenfalls machen wir es. Es dient aber auch mehr einer gewissen Arbeitserleichterung, denn so kann man die relevanten Zeugen (der Polizei) für spätere Gerichtsverhandlungen sofort erkennen.

 

In einem ähnlichen Fall einer Lasermessung haben Sie selbst geschrieben:
- normalerweise steht dort: z.B. Lasermessung Riegl LR 90/235-P, geeicht bis Ende 200X, Toleranz = XX km/h

- EIN Pol.-beamter reicht.

Können Sie mir vielleicht erklären, wieso in dem zitierten Fall EIN Polizeibeamter ausreicht und in meinem Fall keiner notwendig ist? Wegen der Messung mittels Lasergerät, die im anderen Thread zwar auch stattgefunden hat, aber nicht im Bußgeldbescheid vermerkt wurde?

1. Du mußt mich nicht mit "Sie" ansprechen. Wir pflegen hier das Du. Ich habe also nichts dagegen, auch so angesprochen zu werden.

2. die hier erwähnten Angaben werden von uns in das Feld "sonstige Bemerkungen" eingetragen, müssen aber grundsätzlich nicht zwingend. Unsere Gerichte aber wünschen diese Angaben. Und bevor man erst nachfragt, schreiben wir es gleich mit hinein. Ein Zeuge wird dort von uns nicht eingetragen.

"EIN Pol-beamter reicht" bedeutet, daß man einen Beamten am Gerät einsetzen kann und dies später bei Gericht auch ausreicht. In manchen Bundesländern möchte man gern zwei Beamte am Gerät stehen haben, wobei auch da nur der Meßbeamte aussagen kann, WEN er genau gemessen hat. Der zweite sieht nur, was das Außendisplay anzeigt (gemessene Geschwindigkeit / Meßentfernung) und dient dazu idR noch als Protokollführer.

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Der im Bußgeldbescheid angegebene "Zeuge" ist der Meßbeamte. Die Angaben reichen so aus.

@bluey&jvlphwr: Reine Ländersache. In Bayern wird bei der Handlasermessung im Bußgeldbescheid unter "Zeugen" der Cop namentlich benannt, teils sogar mit Vorname. Dazu noch sein Dienstgrad und seine Diensteinheit.

:nolimit:

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Moin Moin

 

Das Menüfeld, wo Zeuge steht, beinhaltet mehrere Angaben zur Auswahl, gibt aber nicht die Möglichkeit der Eingabe individueller Angaben, ist dafür auch nicht gedacht.

Du -aus NRW- dürftest ja auch mit IGVP arbeiten.

Da gibt es aber auch ein Freitextfeld "Zeugen Polizei".

 

Gruß

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Da gibt es aber auch ein Freitextfeld "Zeugen Polizei".

Nnnnnnnnein. Ich überlege gerade.... aber ich bin mir sicher, daß weder die Owi- noch die Strafanzeige-Eingabemaske ein solches Feld haben. Leider hab ich momentan keinen Zugriff, sonst würde ich nochmal nachschauen, wie das Feld genau heißt, wo wir uns als Zeugen eintragen. Ich bin mir aber sicher, daß zumind. einer der beiden Eingabemasken das Feld lediglich "Beweismittel" heißt. Da dies eben ein Freitextfeld ist, nutzen wir es, um unsere Namen dort einzutragen.

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Moin Moin

 

@Bluey

Genau dieses Auswahlfeld heißt "Beweismittel" - da werden so Sachen wie "Angaben des Betroffenen" oder "Zeugenaussage" oder "Lasermessung" usw angekreuzt. Aber keine Freitextmöglichkeit.

Dann gibt es ein Feld "Zeugen" da öffnet sich die ausführliche Eingabemaske.

Und es gibt ein Feld "Zeugen Polizei" das ist ein Freitextfeld ohne das sich eine Eingabemaske öffnet.

 

Da bin ich mir sicher - sehr sicher.

 

Gruß

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Hm hm hm.... nun gut, wir werden es jetzt und hier nicht klären können. Und ich bin auch erst Anfang Juni wieder im Dienst. Ich werd's mir aber definitiv genau anschauen. Denn: auch ich bin mir sicher - sehr sicher. ;)

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Hallo, PedroK,

 

im Bußgeldbescheid wird der Polizeibeamte als Zeuge genannt, weil er die Messung durchgeführt hat.

 

Ob diese Messung nun ordnungsgemäß durchgeführt wurde oder ob vielleicht doch ein Fehler gemacht wurde, lässt sich unter Umständen erst in einem Gerichtsverfahren klären.

 

Will ein Betroffener gegen einen Bußgeldbescheid vor Gericht ziehen, muss er, bzw. sein Anwalt, ja wissen, wen er als Zeugen, bzw. Messbeamten (über das Gericht) zu laden hat.

 

Um es mal an einem anderen Fall zu verdeutlichen:

 

Die Beamten A und B fahren zusammen Streife.

 

Der A sieht eindeutig, dass der Fahrzeuglenker C während der Fahrt telefoniert.

 

Der B als Fahrer hat sich auf den Verkehr konzentriert und diesen Verstoß nicht beobachtet.

 

Trotzdem wird der B auch als Zeuge genannt, denn er kann aufgrund der anschließenden Kontrolle und Anzeigenaufnahme bezeugen, dass der C der zur Tatzeit verantwortliche Fahrer war, dass dieser belehrt wurde usw.

 

Er ist also Zeuge, obwohl er den eigentlichen Verstoß gar nicht gesehen hat.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@PedroK

 

Manche Rollen werden halt von einer Person aufgenommen.

 

Ein geschlagener Polizist kann in der Anzeige

- Geschädigter

- Anzeigender

- Zeuge sein

 

Bei dem Beispiel mit der Lasermessung ist der Polizist

- Messbeamter und

- Zeuge

Er bezeugt die Messung.

 

Damit aber etwas Neutralität gewahrt ist messen oft zwei Beamte zusammen, so dass ein weiterer Zeuge anwesend war.

Ein neutraler dritter Zeuge wäre noch besser - ist aber für die praktische Arbeit irgendwie gar nicht leistbar. Findet sich aber bei schwerwiegenden Eingriffen, wie z.b.eine Hausdurchsuchung wieder.

 

In dem Fall hier: Lasermessung und der Messbeamte ist Zeuge, ist das wirklich verfahrenstechnisch ausreichend.

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