juhu 0 Posted May 14, 2013 Report Share Posted May 14, 2013 Hallo zusammen, benötige mal einen Rat.Und zwar bin ich auf eine 2 Spur Ampelkreuzung auf der linken Spur auf eine Ampel zugefahren die Rot war.Die gerade grün gewordenen Linksabbiegerspur war mit Autos ausgelastet so das ich mich nicht mehr einreihen konnte weil ich zu Spät erkannte, dass ich links abbiegen musste. Blinkend zu erkennen geben, dass ich links abbiegen wollte, ließ mich ein Auto vor sich, dabei bin ich dann 3X geblitzt worden, da für geradeaus fahrende Autos ein Starrekasten für Rotvergehen stand. Beim blitzen fuhr ich bestimmt schon halb auf der Linksabbiegerspur aber eben noch halb auf der linken geradeaus Spur.Wird das jetzt wie ein normales Rotlichtvergehen geahndet?Danke im voraus für Antworten.Grüße Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 14, 2013 Report Share Posted May 14, 2013 Normalerweise nicht, wenn du tatsaechlich links abgebogen bist. Was aber passieren koennte, waere ein kleineres Verwarngeld wegen unerlaubten Spurwechsels..... Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted May 14, 2013 Report Share Posted May 14, 2013 Hmm..ich sehe hier einen Rotlichtverstoß, da man in den geschützten Bereich der roten Ampel eingefahren ist. Wenn man Glück hat, ist aufgrund des Abbiegens das Kennzeichen auf dem Foto aber nicht zu sehen. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 14, 2013 Report Share Posted May 14, 2013 Hmm..ich sehe hier einen Rotlichtverstoß, da man in den geschützten Bereich der roten Ampel eingefahren ist. Wenn man Glück hat, ist aufgrund des Abbiegens das Kennzeichen auf dem Foto aber nicht zu sehen.Dem schließe ich mich an. Aber vielleicht lässt man ja Gnade vor Recht ergehen und entscheidet nach der Ansicht von HarryB. Quote Link to post Share on other sites
juhu 0 Posted May 14, 2013 Author Report Share Posted May 14, 2013 Danke für eure Antworten,das Kennzeichen ist bestimmt zu erkennen. Eine Geldbuße wegen unerlaubten Spurwechsels würde ich gerne in kauf nehmen anstelle von Fahrverbot ,4 Punkten und deftiger Geldstrafe.Ihr meint also ich könnte in diesen Fall noch einmal mit einem blauen Auge davon kommen?Danke euch und Grüße. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 15, 2013 Report Share Posted May 15, 2013 Hmm..ich sehe hier einen Rotlichtverstoß, da man in den geschützten Bereich der roten Ampel eingefahren ist. Wenn man Glück hat, ist aufgrund des Abbiegens das Kennzeichen auf dem Foto aber nicht zu sehen. Der geschuetzte Bereich der Ampel bei derartigen Konstellationen liegt aber wohl nicht auf der Linksabbiegerspur, fuer die ja Gruen geschaltet war....... Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted May 15, 2013 Report Share Posted May 15, 2013 @HarryB: Da er die Rotlichtüberwachung ja ausgelöst hat, war er zumindest mit einem Teil des Fahrzeuges zum Zeitpunkt des Abbiegens noch auf der Geradeausspur und ist vermutlich dort auch in den geschützten Bereich eingefahren.Hier in der Nachbarstadt werden diese Verstöße nicht geahndet, es gibt aber wohl auch Städte, die hier Rotlichtverstöße ahnden. Quote Link to post Share on other sites
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