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Gibt Es Ein Halteverbot Im Tunnel Innerorts?


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Da ist ein hübscher neuer Tunnel, etwa einen Kilometer lang.

Kraftfahrstraße :50: Uberholverbot Zeichen 317 post-3630-0-28447100-1367821949.gif

Ge- oder Verbote

1.

Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Durchfahren des Tunnels Abblendlicht benutzen und darf im Tunnel nicht wenden.

2.

Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.

 

In dem Tunnel ist eine Nothaltebucht, die sollte aber nicht interessieren, weil da die Rechtslage klar ist.

 

Mir geht es nur um den Fahrbahnrand im Tunnel. Ein Möppifahrer mit einem schmalen Möppi, könnte auf die Idee kommen dort in aller Ruhe rechts ranfahren, und ein Zigarettchen im Trockenen rauchen auf das Ende des Regens warten.

 

Dürfte er das wenn genügend Platz für die anderen Fahrzeuge zum vorbeifahren verbliebe?

 

Ich finde keine Vorschrift die es verbieten würde. Gesunder Menschenverstand ist keine Vorschrift im Rahmen der StVO.

 

MfG.

 

hartmut

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Da muss ich mal einfach Hartmuts Signatur zitieren:

 

Ich hab zwar keine Lösung, bewundere aber das Problem!

 

Wenn das die Lösung ist, will ich mein Problem zurück!

 

Im Ernst: Wenn dieses "Tunnel-Schild" nicht auch ein Park oder Halteverbot einschliesst (was ich aber vermuten würde..), sollte das Halten des Möppis erlaubt sein.

Aber ..

 

ich fahre jeden Tag durch so nen Tunnel, manchmal ist da Stau und das ist dermassen unangenehm dort zu stehen, ich glaube nicht, dass dort jemand freiwillig stehen bleibt.

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Spontan fällt mir da § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ein:

§12 Halten und Parken

(1) Das Halten ist unzulässig

1.an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen

 

Speziellere Vorschrift.... da muss ich mal gucken gehen..

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Im Ernst: Wenn dieses "Tunnel-Schild" nicht auch ein Park oder Halteverbot einschliesst (was ich aber vermuten würde..), sollte das Halten des Möppis erlaubt sein.

Das Zeichen 317 selber sagt nur

 

Ge- oder Verbote

1. Wer ein Fahrzeug führt, muss beim Durchfahren des Tunnels Abblendlicht benutzen und darf im Tunnel nicht wenden.

2. Im Falle eines Notfalls oder einer Panne sollen nur vorhandene Nothalte- und Pannenbuchten genutzt werden.

 

Verwaltungsvorschrift Zeichen 327 Tunnel

 

1 I. Das Zeichen ist an jeder Tunneleinfahrt anzuordnen. Bei einer

Tunnellänge von mehr als 400 m ist der Name des Tunnels und die

Tunnellänge mit "... m (km)" anzugeben. In der Regel erfolgt

dies durch Angabe im Zeichen unterhalb des Sinnbildes. Bei

einer Tunnellänge von weniger als 400 m ist die Angabe des

Namens nur notwendig, wenn besondere Umstände dies erfordern.

 

2 II. Bei einem Tunnel von mehr als 3000 m Länge ist alle 1000 m die

noch zurück zulegende Tunnelstrecke durch die Angabe "noch

... m" anzuzeigen.

 

3 III. Das Zeichen kann zusätzlich in ausreichendem Abstand vor dem

Tunnel mit einem Hinweis "Tunnel in ... m" in dem Zeichen oder

durch Zusatzzeichen 1004 angeordnet werden.

Also wird Halten oder parken nicht explizit erwähnt.

 

ich fahre jeden Tag durch so nen Tunnel, manchmal ist da Stau und das ist dermassen unangenehm dort zu stehen, ich glaube nicht, dass dort jemand freiwillig stehen bleibt.

Motorradfahrer sind schon bei Gewitter in der Nothaltebucht gestanden. Die Lüftung ist hervorragend.

 

MfG.

 

hartmut

 

Spontan fällt mir da § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ein:

Schmales Möppi hätte Platz.

 

MfG.

 

hartmut

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Stimmt, die "Kraftfahrstraße" hatte ich oben überlesen...

@qtreiberin: Schwächelst Du zur Zeit ein bischen :schreck: ? Überarbeitet oder lange Nacht gehabt :whistling: ? Wenn man Kraftfahrstraße liest, dann ist doch klar, dass dort "Autobahnverhältnisse" gelten!

@hartmut: Halteverbot auf BAB und Kraftfahrstrassen hin oder her, viele Moppedfahrer halten bei Regenschauer unter Brücken...ggf. simuliert man eine Panne "Zündkerzenstecker nass".

:nolimit:

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Unter BAB-Brücken habe ich noch nie Moppedfahrer eine Regenpause einlegen sehen. Sooo dösig wird ja wohl hoffentlich niemand sein.

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Man kann nicht alles wissen und auch nicht überall (gewesen) sein. Erschreckend ist allerdings immer wieder sehen/lesen zu müssen, daß Dein Horizont in vielerlei Hinsicht nicht einmal die Länge Deiner ausgestreckten Arme erreicht. Und daran ändert auch Dein öfters vorkommender Hinweis auf Deine merkwürdige Bibliothek nichts, zumal Du noch NIE konkret wurdest und tatsächlich mal etwas vorweisen konntest bzw. wolltest. Es ist halt wie immer: viel heiße Luft.

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@qtreiberin: Schwächelst Du zur Zeit ein bischen :schreck: ? Überarbeitet oder lange Nacht gehabt :whistling: ? Wenn man Kraftfahrstraße liest, dann ist doch klar, dass dort "Autobahnverhältnisse" gelten!
Mein lieber m3_, es ist so schön dass Du Dir Sorgen um mich machst, aber dazu besteht wirklich kein Anlass *beruhigendDeinenKopftätschel*..

 

Ich war nur so gebannt wie @hartmut das Tunnelbild so treffend eingefügt hatte, dass ich das Wörtchen "Kraftfahrstraße" doch glatt überlesen habe.... Asche auf mein (friedhofsblondes) Haupt... :blush:

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...Halteverbot auf BAB und Kraftfahrstrassen hin oder her, viele Moppedfahrer halten bei Regenschauer unter Brücken...ggf. simuliert man eine Panne "Zündkerzenstecker nass".

:nolimit:

 

So ein Manöver ist bei uns hier vor ein paar Tagen erst mächtig in die Hose gegangen -einzig war es hier ein Hagelschauer und statt nem Mopped ein PKW.

 

Ergebnis: Eine 29 jährige Frau tot, 2 Schwer- und 8 Leichtverletzte... klick (bk-media), klick (Mittelbayerische)

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Hallo, Bluey,

 

Unter BAB-Brücken habe ich noch nie Moppedfahrer eine Regenpause einlegen sehen. Sooo dösig wird ja wohl hoffentlich niemand sein.

je nachdem, wie stark es regnet, ist das gar nicht sooo dösig und kommt sogar recht oft vor.

 

Logischerweise stehen sie dann möglichst weit rechts, auf dem Standstreifen oder sogar, wenn vorhanden, auf dem befestigten Bereich daneben.

 

So etwas wird, wenn sie nicht gerade äußerst ungeschickt stehen, in aller Regel toleriert, denn das ist immer noch besser, als ein Kradfahrer, der übersehen und dann überfahren wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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So ein Manöver ist bei uns hier vor ein paar Tagen erst mächtig in die Hose gegangen -einzig war es hier ein Hagelschauer und statt nem Mopped ein PKW.

Moment mal! In den Berichten steht etwas von "starken Hagelschauern" und "Weiterfahrt nicht möglich"

 

Sobald die Sicht so stark eingeschränkt ist, dass ich nicht mehr fahren kann/darf/soll/will, muss ich anhalten! Das haben diese Leute (und einige andere Fahrer auf der BAB wohl auch) korrekterweise getan. Einzig zwei (ein Passat und ein Mercedes) wurden zu schnell durch den Regen/Hagel bewegt. Die Unfallursache ist wohl eher bei denen zu suchen.

 

Ich erinnere mich auch noch an eine Fahrt, bei der ich in eine Unwetterwand gefahren bin. Wir haben alle (sic!) vorsichtig bis zum Stillstand abgebremst. Ich habe in meinem direkten Umfeld keinen Unfall bemerkt. Und die Sichtweite war so gering, dass ich nichtmal bis zum vorderen Ende meiner Motorhaube sehen konnte. Der plötzlich über die Haube gewehte Ast hat mich schon ein bisschen erschreckt.

 

In solchen Situationen ist das Anhalten doch wohl auf allen deutschen Straßen zulässig.

 

Inwieweit Motorradfahrer das ohne Sanktionen bereits bei weniger Einschränkung (durch Wetter o.ä.) tun dürfen ist wahrscheinlich nicht genau genug festgelegt.

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Hallo, Kasperle,

 

dieses Anhalten bei extremen Wetterlagen ist ein zweischneidiges Schwert.

 

Es macht zwar Sinn, nicht weiter zu fahren, wenn man nichts mehr sieht, aber leider gibt es Fahrer, die dann trotzdem weiter fahren und auch nicht sehen, dass Du da mitten auf der Autobahn stehst.

 

Wenn so ein Sattelzug dann von hinten auf Dein stehendes Fahrzeug auffährt, siehst Du nie wieder etwas.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Du plädierst also dafür, wenn vor mir eine Sandwand ist bzw. ich das nicht realisiere und einfahre, dann soll ich am besten so weiterfahren, denn von hinten könnte einer ankommen der nicht anhält?

 

Was ist mit dem vor mir, der anhält? Gut der soll nach deiner Meinung auch nicht anhalten, aber wenn doch?

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Hallo, Andicorsa,

 

ich plädiere in so einem Fall für gar nichts, denn egal, wie man es macht, es kann die falsche Entscheidung sein.

 

Es ging mir lediglich um den Hinweis, dass man nicht auf der sicheren Seite ist, wenn man in so einem Fall einfach stehen bleibt.

 

Eine Lösung für dieses Problem kann ich allerdings nicht im Geringsten anbieten.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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