DakotaUwe 1 Posted May 2, 2013 Report Share Posted May 2, 2013 Wer kann mir sagen um was es sich hier handelt. http://www.blitzer.de/blitzer/5999122/pictures/68877 ? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted May 2, 2013 Report Share Posted May 2, 2013 @dakotauwe: Mmmmh ! Sieht wieder nach Selbstbastelei aus und wird hier "stationäre Kabine" genannt, die befüllt wird, wenn der Meßwagen nicht besetzt werden kann:http://www.wa.de/lokales/hamm/stadt-hamm/stadt-hamm-will-drei-weitere-blitzer-anschaffen-ausschuss-beschliesst-dortmunder-strasse-2773076.htmlHieraus: ...sollen die Messgeräte laut Verwaltungsvorlage in einer stationären Kabine installiert werden – eben jener an der Dortmunder Straße. ....Die zu beschaffenden digitalen Messgeräte basieren auf einer Laserpulslaufzeitmessung. Der Messstrahl taste während der Messung einen Fahrbahnbereich in einer Entfernung von zehn bis 75 Metern ab, heißt es in der Vorlage.Also PSS. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted May 2, 2013 Report Share Posted May 2, 2013 Nebenbei sehe ich gerade auch, dass die Behörden tatsächlich von "Verdienst" bei Blitzereinnahmen sprechen und den Vandalen ein Verdienstausfall berechnen . Komisch, dass ihnen nicht ein Verkehrssicherheitsverlust berechnet wird . http://www.wa.de/lok...mm-2627948.htmlhttp://www.wa.de/lokales/hamm/stadt-hamm/stadt-hamm-willvon-blitzer-randalierern-verdienstausfall-erstreiten-2563606.html Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted May 3, 2013 Report Share Posted May 3, 2013 Das "Verdienstausfall" steht ja in Anführungszeichen, und ist mit Sicherheit keine Wortschöpfung der Behörde.Das Urteil wäre trotzdem interessant. Wird ein Richter zum Beispiel bei einem Autounfall durch Verschulden eines Dritten verletzt, so kann der Staat doch hier nicht den Ausfall von Geldstrafen einfordern?? Quote Link to post Share on other sites
m3_ 438 Posted May 7, 2013 Report Share Posted May 7, 2013 @freisinn: Besser "Umsatzausfall", "Einnahmeverlust" oder "Erlöseinbußen"? Egal welchen "Amtsnamen" die Behörde dem "Kind" auch gibt, sie hat damit "verloren" und ihr wahres Gesicht gezeigt. Der Betrieb einer stationären Blitzanlage beinhaltet logischerweise ein hohes Betriebsrisiko, da sie für eine Betriebsstörung geradezu prädestiniert ist. Das muß ja nicht einmal Vandalismus/Diebstahl/Unfall sein, sondern nur eine einfache Verschönerung durch Aufkleber oder Farbauftrag, oder als Gag ein übergezogener Müllsack (Weihnachtsmütze, Verhüterli) etc. Also hat die Behörde dumm gehandelt, wenn sie keine Betriebsunterbrechungsversicherung abgeschlossen hat, wenn sie schon so scharf auf's Geld ist. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.