Biber 715 Posted May 9, 2013 Author Report Share Posted May 9, 2013 (...)Die wesentlichen Inhalte Deiner beiden Beiträge stammen eindeutig nicht von Dir. Also nenn doch freundlicherweise die Quelle Für die IDF muss im also ein Tatvorwurf gemacht werden.Das ist falsch. Darauf hin soll der Schläger befragt und überprüft werden.Und hier liegt schon der erste Fehler. Polizisten werden regelmäßig wohl erstmal herauszufinden versuchen, wer Täter und wer Opfer ist (wenn es die überhaupt gibt). Einfach irgendwas annehmen bzw. aufgrund einer einzelnen Aussage anzunehmen sollte bei ordentlichen Polizisten ausscheiden. Mal abgesehen davon, daß Dein Beispiel völlig bescheuert ist: willst Du ernsthaft behaupten, das 'Opfer' würde nicht mitteilen, daß der 'Schläger' sein Bruder ist? Für die Befragung hat er Schweigerechte. Dementscprechend wird er als Beschuldigter belehrt.Aah ja. Der Polizist belehrt also mitten in der Nacht auf der Straße einen betrunkenen Beschuldigten zum Tatvorwurf, über die Freiwilligkeit seiner Aussage, die Tatsache, daß er einen Anwalt konsultieren und Beweismittelerhebungen beantragen darf. Schon klar. Bei dem anderen Mann stellt sich heraus, dass es der Bruder ist. Somit muss auch der Zeuge belehrt werden.Zeugen müssen unabhängig von ihrem Verwandtenstatus belehrt werden. Nach der Vernehmung vor Ort stellt sich heraus, dass der Angreifer zwar aggressiv war es jedoch zu keiner KV gekommen ist.Das stellt sich möglicherweise bei der Vernehmung heraus, aber das nur am Rande. Entscheidend ist, daß Polizisten rechtlich gesehen eben keine Entscheidungskompetenz haben, ob ein behaupteter Straftatbestand vorliegt oder nicht. Um bei Deinem Beispiel zu bleiben: KV ist regelmäßig ein Antragsdelikt. Wenn also das 'Opfer' keinen Strafantrag stellt, gibt es nicht mal einen Beschuldigten. Stellt das 'Opfer' allerdings einen Strafantrag, hast Du absolut null Entscheidungsfreiheit. Und um mal von der KV wegzukommen zu einem Beispiel aus dem Straßenverkehr: Autofahrer A beanzeigt Autofahrer B wegen Nötigung und Straßenverkehrsgefährdung. B erscheint auf zuständiger Wache und sagt aus. Vernehmender Polizist entscheidet daraufhin, die Vorwürfe des A seien haltlos und erklärt B, sein Beschuldigtenstatus sei hiermit aufgehoben, das Verfahren beendet. - Noch nie gehört? Woran das wohl liegen könnte... Jetzt wird vor Ort der Beschuldigtenstatus aufgehobenDu hast immer noch nicht mitgeteilt, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht. hier kann/muss die Polizei von Amtswegen ein Strafverfahren einleiten.Warum? Rechtsgrundlage? Die Judikative hingegen spricht Recht. Sie führt nicht das Ermittlungsverfahren und sie trifft nicht die Entscheidungen im Ermittlungsverfahren.Schön gesehen. Und für Dich: Die Exekutive ermittelt. Sie spricht nicht Recht und sie trifft nicht die Entscheidungen im Strafverfahren. Und die Staatsanwaltschaft kann sogar -ohne Beteiligung des Gerichtes- wenn kein hinreichender Tatverdacht besteht einstellen.Die Staatsanwaltschaft kann aus verschiedensten Gründen einstellen. Zumindest soweit allerdings eine natürliche Person als 'Opfer' beteiligt ist, kann diese gegen die Einstellung Rechtsmittel einlegen. Wenn sich jedoch vor Ort im Rahmen der ersten Ermittlungen herausstellt, dass eben kein Anfangsverdacht vorliegt, dann greift weder die Strafverfolgungspflicht, noch das Erstellen und Übersenden von Akten.Dann gibt es keine Anzeige durch irgendjemanden, keinen Beschuldigten, keine Belehrungen und kein Aktenzeichen - also auch nichts, was man aufheben könnte. 1 Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Hallo, Blaulicht, Anruf 110: SchlägereiDu fährst hin und siehst 1 Mann, der einen anderen am Kragen ergriffen hat. Auf die informatorische Frage: was ist hier los sagt das Opfer : "der tickt aus"Darauf hin soll der Schläger befragt und überprüft werden. Er steht im Verdacht einer KV Für die IDF muss im also ein Tatvorwurf gemacht werden. Für die Befragung hat er Schweigerechte. Dementscprechend wird er als Beschuldigter belehrt.woher weißt Du vor der informatorischen Befragung, wer das Opfer ist? Ist derjenige, der angibt, dass der andere austickt, automatisch Opfer und der andere ein Schläger? Wäre es nicht besser, auch die zweite Person oder umstehende Zeugen zunächst einmal informatorisch zu befragen? (OT: Kann mal jemand eine eindeutige Bedienungsanleitung zum Einstellen eines Link verfassen? ) Eine Identitätsfeststellung der Personen ist nach Polizeigesetz auch ohne einen Tatverdacht möglich und dürfte, wenn noch gar nichts geklärt ist, wohl die Regel sein. Eine Belehrung des Beschuldigten wird durchgeführt, wenn ein ausreichender Tatverdacht gegen diesen besteht. Hat der Polizeibeamte diesen Tatverdacht und hat er den Beschuldigten dementsprechend belehrt, ist ein Strafverfahren gegen diesen eröffnet und ab diesem Zeitpunkt ist die Staatsanwaltschaft Herrin des Verfahrens. D, h.: Selbst, wenn sich anschließend herausstellt, dass der Tatverdacht nicht zu halten ist, kann der Beschuldigtenstatus nur durch die Staatsanwaltschaft aufgehoben werden und nicht durch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft, denn diese haben nicht die Befugnis, ein Verfahren einzustellen. Bei dem anderen Mann stellt sich heraus, dass es der Bruder ist. Somit muss auch der Zeuge belehrt werden.Nö, noch nicht. Zunächst reicht es aus, zu fragen, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Nach der Vernehmung informatorischen Befragung vor Ort stellt sich heraus, dass der Angreifer zwar aggressiv war es jedoch zu keiner KV gekommen ist. Jetzt wird vor Ort der Beschuldigtenstatus aufgehoben;Wenn eine informatorische Befragung durchgeführt wurde, gibt es keinen Beschuldigtenstatus, der aufgehoben werden müsste. Wurde bereits durch eine eindeutige Belehrung des Beschuldigten nach § 136 StPO ein Strafverfahren eingeleitet, kann dies nur durch den Staatsanwalt eingestellt werden, nicht durch den Polizeibeamten vor Ort. keine Anzeige geschrieben.Klärt sich der Sachverhalt nach der informatorischen Befragung, ist diese Aussage richtig. Wurde eine der Personen nach § 136 StPO als Beschuldigter belehrt, kommst Du um eine Anzeige nicht herum. Du kannst und solltest allerdings in dieser Anzeige vermerken, dass Du voreilig gehandelt hast, bzw., dass zunächst der eindeutige Tatverdacht bestand, dieser aber nicht aufrecht erhalten werden konnte und dass deshalb um Einstellung des Verfahrens gebeten wird. Des Weiteren solltest Du den Beschuldigten über diese Maßnahme informieren, damit er nicht seinerseits Dich wegen falscher Verdächtigung zur Anzeige bringt. Ändere das Beispiel:- aus angegriffener Mann/ Bruder mache Ehefrau- ergänze gerötete Wange- es werden keine Anträge gestellt hier kann/muss die Polizei von Amtswegen ein Strafverfahren einleiten.Warum? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Klasse Idee. Aber warum hältst Du dann nicht einfach die Klappe?Jap. Ist auch eine klasse Idee. Nur leider beherzigst Du sie nicht. Leider steht Deine dumme Klappe nicht still, sondern plätschert munter vor sich hin.... wenn's wenigstens mal was Geistreiches wäre und nicht nur Gesabbele.... Von entsprechenden Maßnahmen hattest Du nicht gesprochen. Welche wären das denn?Was kann ich dafür, wenn Du nicht mitdenkst und Dich an jeder kleinen Silbe aufhängst? Schein Deine Lieblingsbeschäftigung zu sein. Aber für Dich nochmal zum Mitschreiben: wenn die Polizei wo hingerufen wird und der Anrufer Angaben macht, wonach ein anderer etwas (zunächst augenscheinlich) Strafbares getan haben soll, was glaubst Du bitte schön, was die Polizei dann macht? Hmm? Rrrrrrrrrüchtüch! Sie geht zu dem "Anderen" und schaut, ob und was an den Angaben des Melders ist. Und was ist das "Schauen"? Rrrrrrrrrüchtüch! Irgendeine Maßnahme. Die erste und einfachste: eine Befragung, Personalien feststellen usw.. Und falls Du es tatsächlich immer noch nicht wissen solltest: genau das ist bereits eine Maßnahme. Um eine Anzeige ging es nicht. Seit wann entscheidest Du, worum es geht?! Offenbar hast Du den Threadverlauf nicht ganz verfolgt. Aber von mir aus darfst Du mir gern sagen, an welchem Punkt Du gern einsteigen möchtest, um den "Status" an genau dieser Stelle zu klären. Was wir immer noch nicht wissen: auf welcher Rechtsgrundlage wird die Exekutive zur Judikative?Na, da gibt es doch tatsächlich mal was, was Du... sorry, "Ihr" nicht wißt. Hatten wir letztens ja schonmal. Pech. Nichts desto trotz geschieht es so. Stellt übrigens auch keinen Widerspruch zur Gewaltenteilung dar. Denn wo nichts ist, wird nichts geschrieben und demzufolge hat die Judikative auch nichts zu entscheiden. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Hi Nachteule, Wurde bereits durch eine eindeutige Belehrung des Beschuldigten nach § 136 StPO ein Strafverfahren eingeleitet, kann dies nur durch den Staatsanwalt eingestellt werden, nicht durch den Polizeibeamten vor Ort. Das habe ich auch schon zu vermitteln versucht: Beschuldigter (i.e.S.) ist (nur) der Tatverdächtige, gegen den ein Strafverfahren betrieben wird, d.h. zu dem Tatverdacht muß somit ein Willensakt der Strafverfolgungsbehörden (sog. Inkulpationsakt) hinzutreten, das Strafverfahren gegen den Verdächtigen als Beschuldigten zu betreiben. Dies geschieht z.B. dadurch, dass der Polizist den Verdächtigen "beschuldigt" und als Beschuldigten belehrt und vernimmt. Den Beschuldigtenstatus aufheben kann dann die StA per Einstellung. Hat aber nichts geholfen. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Hallo, PedroK, das Problem an dieser Geschichte: Jeder, auch Staatsanwälte, bestätigt zwar, dass es so ist, aber trotz intensiver Suche (mir hat das Thema keine Ruhe gelassen) ist es mir nicht gelungen, irgendwo etwas schriftliches zu finden, in dem diese Frage eindeutig beantwortet wird. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 9, 2013 Author Report Share Posted May 9, 2013 Jap. Ist auch eine klasse Idee.Ich weiß. Aber danke für die Bestätigung. Wäre allerdings schön, wenn Du mal an Deinen Problemen mit lesen und verstehen unter besonderer Berücksichtigung von Personalpronomina arbeiten würdest. Vielleicht könntest Du dann auch auf Dein sinnfreies Gepöbel verzichten. Und falls Du es tatsächlich immer noch nicht wissen solltest: genau das ist bereits eine Maßnahme.Danke für die Erläuterung. Und wo innerhalb dieser Maßnahme wird irgendjemand zum Beschuldigten? Seit wann entscheidest Du, worum es geht?!Natürlich nicht. Das ist Dein exklusives Vorrecht. Deshalb habe ich ja auch nicht entschieden, sondern Dir nur mitgeteilt, daß Du bis zu dem Zeitpunkt meiner Äußerung noch nicht entschieden hattest, es ginge um eine Anzeige. Ich aber sicherheitshalber auch gefragt, ob eine Sachverhaltsermittlung eine Anzeige sei. Leider hast Du Dich wie Dein Kollege Blaulicht verhalten und nicht geantwortet. Aber von mir aus darfst Du mir gern sagen, an welchem Punkt Du gern einsteigen möchtest, um den "Status" an genau dieser Stelle zu klären.Du sprichst in Rätseln. Wo soll ich einsteigen? Welchen Status soll ich klären wollen? Nichts desto trotz geschieht es so. Stellt übrigens auch keinen Widerspruch zur Gewaltenteilung dar. Denn wo nichts ist, wird nichts geschrieben und demzufolge hat die Judikative auch nichts zu entscheiden.Ich stelle die Frage mal so, daß sicherlich auch Du sie verstehen kannst: auf welcher Rechtsgrundlage darf der Polizist entscheiden, einen Beschuldigten von dem ihm gemachten Vorwurf freizusprechen? Und wieso weiß nachteule nix davon? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 675 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Die StA ist nun einmal Herrin des Verfahrens und der entscheidet eben ob weitere Ermittlungen angestellt werden, Anklage erhoben wird, ein Strafbehelf erlassen wird, das Verfahren wegen Geringfügigkeit nach den § 153ff. StPO eingestellt wird oder eben wegen fehlenden Tatverdacht nach § 170 Absatz 2 StPO eingestellt wird. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Hi Nachteule, Jeder, auch Staatsanwälte, bestätigt zwar, dass es so ist, aber trotz intensiver Suche (mir hat das Thema keine Ruhe gelassen) ist es mir nicht gelungen, irgendwo etwas schriftliches zu finden, in dem diese Frage eindeutig beantwortet wird. Aus diesem Link geht es IMO hervor: Inkulpationsakt: Strafprozessordnung, Löwe ..., S. 250. und Behandlung der Prozessvoraussetzungen im Verfahrensgang/Einstellung: Strafprozessordnung, Löwe ..., S. 298. (Einfach oben rechts die Seite auswählen.) Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Hallo, PedroK, danke für den Link. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Ich weiß.Nein, leider nicht. Sonst würdest Du einfach mal die Klappe halten. Aber danke für die Bestätigung. Soooo dumm kannst selbst Du nicht sein. Aber sei's drum. Hab ich ich Dich wohl ein wenig falsch eingeschätzt. Wäre allerdings schön, wenn Du mal an Deinen Problemen mit lesen und verstehen unter besonderer Berücksichtigung von Personalpronomina arbeiten würdest. Vielleicht könntest Du dann auch auf Dein sinnfreies Gepöbel verzichten.Och, ich könnte auf eine entsprechende Reaktion verzichten, wenn Du einige Deiner merkwürdigen Verhaltensmuster ändern oder schlichtweg sein lassen würdest. So z.B. Deine dumme arrogante Pöbelei gegen andere, Dein dämliches zerfasern und zerfragen von Beiträgen. BTW: Du mußt nicht auf meine Beiträge eingehen. Laß sie doch einfach unkommentiert. Danke für die Erläuterung. Und wo innerhalb dieser Maßnahme wird irgendjemand zum Beschuldigten?In dem Moment, wo ich ihn als Beschuldigten behandele, wird er auch zum Beschuldigten. Natürlich nicht. Das ist Dein exklusives Vorrecht.Ach bitte..... soll ich Dir auch noch Dein Eimerchen reichen? Hm? Oder möchte Klein-Biber lieber die Rassel? Deshalb habe ich ja auch nicht entschieden, sondern Dir nur mitgeteilt, daß Du bis zu dem Zeitpunkt meiner Äußerung noch nicht entschieden hattest, es ginge um eine Anzeige.Ich habe weder etwas entschieden und kann auch nichts dafür, wenn Du nicht in der Lage bist, einem simplen Thread zu folgen. Ich aber sicherheitshalber auch gefragt, ob eine Sachverhaltsermittlung eine Anzeige sei. Leider hast Du Dich wie Dein Kollege Blaulicht verhalten und nicht geantwortet.Dann sage ich Dir hiermit sicherheitshalber, daß diese Deine Frage seltendusselig war und ich auf solcherlei Fragen auch zukünftig nicht antworten werde. Du sprichst in Rätseln. Wo soll ich einsteigen? Welchen Status soll ich klären wollen?Nö. Ich spreche nicht in Rätseln, Du machst einen auf dusselig und erwartest, daß man sich auf dieses infantile Niveau einläßt. Kannst Du knicken. Ich stelle die Frage mal so, daß sicherlich auch Du sie verstehen kannst: auf welcher Rechtsgrundlage darf der Polizist entscheiden, einen Beschuldigten von dem ihm gemachten Vorwurf freizusprechen? Und wieso weiß nachteule nix davon?Weißt Du was? Jetzt sag ich Dir mal was, woran Du ein wenig knabbern und Dich aufregen kannst: ich sag Dir dafür keine Rechtsgrundlage, ich mache es einfach. Ich entscheide es einfach, daß er nicht weiter als Beschuldigter behandelt wird. Und das tue ich, indem ich bewerte und entscheide, daß bspw. an den Vorwürfen, die ihm zuvor gemacht wurden, nach aktueller Sachverhaltslage nichts dran ist und er deshalb auch nicht weiter als Beschuldigter behandelt werden muß. Auch werde ich deshalb keine Anzeige schreiben, in der er als Beschuldigter aufgeführt würde, nur damit die StA ihm etwas später einen Einstellungsbescheid zukommen lassen muß. Das kürze ich ab. So einfach ist das. Gefällt Dir nicht? Juckt mich nicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Hi Nachteule, gern geschehen. Hier nochmal die zwei Fundstellen aus der Quelle, die IMO in Verbindung mit §170 StPO die Sache klären (vielleicht lassen sich Blaulicht und Bluey ja dadurch überzeugen): „Strafprozessordnung...“ S. 250: Nach der heute ganz überwiegenden Meinung wird die Beschuldigteneigenschaft [...]durch einen manifestierten Strafverfolgungsakt der Strafverfolgungsbehörde begründet. Darunter fällt nicht nur [...], sondern es gehören dazu auch alle sonstigen Maßnahmen, die nur gegen einen Beschuldigten zulässig sind. (z.B. Belehrung und Vernehmung als Beschuldigter) „Strafprozessordnung...“ S. 298:Das Vorliegen der Prozessvoraussetzungen ist deshalb nach allgemeiner Auffassung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen, und bei ihrem Fehlen, also wenn ein Verfahrenshindernis besteht, ist das Verfahren grundsätzlich durch Einstellung zu beenden. Dies geschieht im Ermittlungsverfahren durch Einstellung nach §170 Abs. 2 StPo [...] (z.B. kein Tatverdacht mehr) §170 Abs. 2 StPO: (2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. [...]Genau die, nicht der Polizist. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Ich stelle auch kein Strafverfahren ein. Hab ich nirgendwo geschrieben. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 9, 2013 Author Report Share Posted May 9, 2013 Nein, leider nicht.Du weißt doch: Du weißt nicht, was ich weiß. Sonst würdest Du einfach mal die Klappe halten.Nana. Nicht meine Sätze klauen. Lieber dran halten. Hab ich ich Dich wohl ein wenig falsch eingeschätzt.Stimmt. Aber das ist ja nun schon seit längerem klar. Och, ich könnte auf eine entsprechende Reaktion verzichten, wenn Du einige Deiner merkwürdigen Verhaltensmuster ändern oder schlichtweg sein lassen würdest. So z.B. Deine dumme arrogante Pöbelei gegen andere, Dein dämliches zerfasern und zerfragen von Beiträgen.Lieber Bluey, daß nun ausgerechnet Du irgendjemanden anderen merkwürdige Verhaltensmuster und Pöbelei vorwirfst, das nennt man wohl Chuzpe. Und ansonsten wirst Du doch nicht ernsthaft erwarten, daß ich irgendwelche Aussagen in Beiträgen nur deshalb nicht hinterfrage, weil Dir das nicht gefällt bzw. weil Du nicht in der Lage bist, die Fragen sinnvoll zu beantworten. Du mußt nicht auf meine Beiträge eingehen. Laß sie doch einfach unkommentiert.Du führst wieder Selbstgespräche, gell? In dem Moment, wo ich ihn als Beschuldigten behandele, wird er auch zum Beschuldigten.Danke. Und woran erkennt der Betreffende, daß Du ihn als Beschuldigten behandelst? Ach bitte..... soll ich Dir auch noch Dein Eimerchen reichen? Hm? Oder möchte Klein-Biber lieber die Rassel?Danke nein, ich will Dir doch nichts wegnehmen. Dann sage ich Dir hiermit sicherheitshalber, daß diese Deine Frage seltendusselig war und ich auf solcherlei Fragen auch zukünftig nicht antworten werde.Altbekannte Masche. Wird immer gern genommen, wenn man sich um eine Antwort drücken will bzw. keine weiß. ich sag Dir dafür keine RechtsgrundlageKannst Du auch nicht. Es gibt keine. Juckt mich nicht.War klar. Ist ja nicht das erste Mal, daß Du deutlich mitteilst, wie völlig egal Dir Recht und Gesetz sind. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Ich stelle auch kein Strafverfahren ein. Hab ich nirgendwo geschrieben. Du beginnst eines (Belehrung/Vernehmung als Beschuldigter = Strafverfolgungsakt s.o.), das Du dann nicht mehr beenden kannst: Dafür bedarf es keiner Vorlage einer Rechtsgrundlage. Wenn sich vor Ort herausstellt, daß an den Vorwürfen nichts dran ist, wird der zuvor Beschuldigte zua) nichts bzw. wieder zum normalen Bürger oderb) ggf. zu einem Zeugen. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 9, 2013 Author Report Share Posted May 9, 2013 Du beginnst eines (Belehrung/Vernehmung als Beschuldigter = Strafverfolgungsakt s.o.), das Du dann nicht mehr beenden kannstIch nehme an, B & B sind tatsächlich der festen Überzeugung, sie könnten - und vor allem dürften - aus eigener Machtvollkommenheit heraus über Recht und Unrecht, Schuld und Unschuld entscheiden. Können werden sie das ja auch regelmäßig, weil sich ein Beschuldigter genauso regelmäßig nicht darüber beschweren wird, nicht (mehr) als Beschuldigter zu gelten, wenn er sich dessen denn überhaupt bewußt geworden ist bzw. darüber aufgeklärt wurde. Dürfen dürfen sie das natürlich nicht. nachteule hat das in #102 dankenswerterweise ausführlich, zutreffend und in eigentlich für jeden verständlicher Art und Weise dargestellt. Wie kaum anders zu erwarten, bleiben seine Fragen unbeantwortet, qualifizierten inhaltlichen Wiederspruch gibt es auch nicht. Das er dabei einem Kollegen auch noch die Rechtslage zur IDF erklären muß, spricht für sich. Man kann nur froh darüber sein, daß Polizisten mit solchen Machtphantasien und mangelnden Rechtskenntnissen die Ausnahme sind und die Chance relativ gering ist, ausgerechnet denen bei irgendeinem Einsatz zu begegnen. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Ich stelle auch kein Strafverfahren ein. Hab ich nirgendwo geschrieben. Ich auch nicht. Ich belehre aber den Tatverdächtigen als Beschuldigten, bevor ich ihn zur Sache befrage(auf die Vorstufe der informatorischen Befragung gehe ich nicht weiter ein. Ist mir bewusst. Ab einem gewissen Zeitpunkt muss man jedoch beleren!)Wenn die Befragung zeigt, dass kein Tatverdacht gegen die Person mehr vorliegt, dann war es das (für die Person). Was dann aus dem Verfahren wird ist was anderes. Der ist jedenfalls kein Beschuldigter mehr. Und bevor ich seinen Ausweis in die Hand nehme bekommt er den Tatvorwurf; auch wenn Biber es nicht glaubt steht es im Gesetz und wenn Nachteule Ausflüchte ins Polizeigesetz sucht. Wenn ich wegen eine Straftat 'arbeite' dann bediene ich mich der StPO (aber auch das Polizeirecht hat Formvorschriften u.a. ist der Grund der Maßnahme zu bennen) Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Du weißt nicht, was ich weiß.Richtig. Und Du weißt nicht, was ich weiß. Nana. Nicht meine Sätze klauen. Lieber dran halten.Dann solltest Du mal mit gutem Beispiel vorangehen. Stimmt. Aber das ist ja nun schon seit längerem klar.Jap. Leider. Positives konnte ich bei Dir leider noch nicht finden. Lieber Bluey, daß nun ausgerechnet Du irgendjemanden anderen merkwürdige Verhaltensmuster und Pöbelei vorwirfst, das nennt man wohl Chuzpe. Und ansonsten wirst Du doch nicht ernsthaft erwarten, daß ich irgendwelche Aussagen in Beiträgen nur deshalb nicht hinterfrage, weil Dir das nicht gefällt bzw. weil Du nicht in der Lage bist, die Fragen sinnvoll zu beantworten.Lieber Biber, daß ausgerechnet Du mir Pöbeleien vorwirfst, nennt mal wohl völlige Fehleinschätzung der eigenen Person und nennt man wohl gleichermaßen Chuzpe. Mir ist völlig egal, was Du tust und was nicht. Auf Deine Fragen, so sie in beschriebener Art und Weise oder mit diesem Hintergrund erfolgen, gehe ich jedenfalls nicht mehr ein. Du führst wieder Selbstgespräche, gell?Stehst Du gerade vor dem Spiegel? Danke. Und woran erkennt der Betreffende, daß Du ihn als Beschuldigten behandelst?Gerne. Die Frage ist..... albern.Ich kann Dich beruhigen: er wird es erkennen. Danke nein, ich will Dir doch nichts wegnehmen.Tust Du nicht. Es sei Dir gegönnt. Altbekannte Masche. Wird immer gern genommen, wenn man sich um eine Antwort drücken will bzw. keine weiß.Jup. So wird es sein. Mußt Du wohl mit leben, daß nicht jede Deiner Fragen eine Antwort findet. Kannst Du auch nicht. Es gibt keine.Rrrrrüchtüüüüch. War klar. Ist ja nicht das erste Mal, daß Du deutlich mitteilst, wie völlig egal Dir Recht und Gesetz sind.Rrrrrrüchtüüüüch. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Du beginnst eines (Belehrung/Vernehmung als Beschuldigter = Strafverfolgungsakt s.o.)Ich vernehme ihn nicht. Die Vernehmung erfolgt ggf. später durch das entsprechende Kommissariat. Ansonsten geschieht es genau so, wie ich es geschrieben habe. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 9, 2013 Author Report Share Posted May 9, 2013 Ich belehre aber den Tatverdächtigen als Beschuldigten, bevor ich ihn zur Sache befrage(auf die Vorstufe der informatorischen Befragung gehe ich nicht weiter ein. Ist mir bewusst. Ab einem gewissen Zeitpunkt muss man jedoch beleren!)Du kannst also nicht sagen, was an dem Beitrag von nachteule konkret falsch ist. War auch nicht anders zu erwarten. Der ist jedenfalls kein Beschuldigter mehr.Wenn er bereits Beschuldigter war, liegt diese Entscheidung nicht in Deiner Kompetenz. Was Du durch wortreiches Ignorieren der Frage nach der Rechtsgrundlage ausführlich belegt hast. auch wenn Biber es nicht glaubt steht es im GesetzIch bin da wohl nicht allein, wenn ich nachteule richitg verstehe. Aber bitt: wo bitte genau steht das im Gestez? und wenn Nachteule Ausflüchte ins Polizeigesetz sucht.Was ist konkret falsch an dem, was nachteule sagt? Richtig. Und Du weißt nicht, was ich weiß.Korrekt. Aber im Gegensatz zu Dir behaupte ich das auch nicht. Dann solltest Du mal mit gutem Beispiel vorangehen.Habe ich irgendwo einen Deiner Sätze geklaut? Auf Deine Fragen, so sie in beschriebener Art und Weise oder mit diesem Hintergrund erfolgen, gehe ich jedenfalls nicht mehr ein.Bevor Du Dich überforderst, scheint mir das eine gute Idee zu sein. Die Frage ist..... albern.Nein. Sie ist konkret. Und Du eierst rum. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Du beginnst eines (Belehrung/Vernehmung als Beschuldigter = Strafverfolgungsakt s.o.)Ich vernehme ihn nicht. Die Vernehmung erfolgt ggf. später durch das entsprechende Kommissariat. Du tust Deiner Aussage nach das Folgende (Hervorhebung von mir):Aha. Du startest also aufgrund eines Tatverdachts und mit Verfolgungswillen ein Ermittlungsverfahren gegen den Beschuldigten, belehrst ihn über seine Rechte und beendest dieses Verfahren dann wieder. Richtig?So vereinfacht könnte man das ausdrücken. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Ich nehme an...Du nimmst viel an, wenn der Tat lang ist. Eben auch viel Mist. Man kann nur froh darüber sein, daß Polizisten mit solchen Machtphantasien und mangelnden Rechtskenntnissen die Ausnahme sind und die Chance relativ gering ist, ausgerechnet denen bei irgendeinem Einsatz zu begegnen.Na gut. Dann will ich Dein schönes heiles Weltbild mal nicht zerschreddern. Schlafe ruhig und träume selig. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Hallo, Blaulicht, Und bevor ich seinen Ausweis in die Hand nehme bekommt er den Tatvorwurf; auch wenn Biber es nicht glaubt steht es im Gesetz und wenn Nachteule Ausflüchte ins Polizeigesetz sucht. Wenn ich wegen eine Straftat 'arbeite' dann bediene ich mich der StPO(aber auch das Polizeirecht hat Formvorschriften u.a. ist der Grund der Maßnahme zu bennen)es waren keine Ausflüchte in das Polizeigesetz, sondern ein kleiner Hinweis darauf, dass für eine Identitätsfeststellung nicht zwingend ein Tatvorwurf erforderlich ist. Kommen wir jetzt mal zu den Ausweisen und den Belehrungen: Fall 1: Jemand wurde zusammen geschlagen und es ist bekannt, dass der Täter männlich ist und ein schwarzes T - Shirt trägt. Du fahndest nach diesem Täter und stellst jemanden mit einem schwarzen T - Shirt fest. Belehrst Du ihn tatsächlich gleich als Beschuldigten, bevor Du irgendetwas anderes machst (informatorische Befragung, Ausweis zeigen lassen)? Fall 2: Es wird nach einem Raubüberfall nach den Insassen eines schwarzen silberfarbenen Mercedes E - Klasse gesucht. Mehr ist nicht bekannt. Du hast den Auftrag, alle derartigen Fahrzeuge zu überprüfen, die über die X - Straße den Ort verlassen. Belehrst Du nun jeden Fahrer einer silbernen E - Klasse als Beschuldigten, ohne vorher nach seinem Ausweis zu fragen und ohne ihn informatorisch zu befragen? Ich belehre aber den Tatverdächtigen als Beschuldigten, bevor ich ihn zur Sache befrage(auf die Vorstufe der informatorischen Befragung gehe ich nicht weiter ein. Ist mir bewusst. Ab einem gewissen Zeitpunkt muss man jedoch beleren!)Wenn die Befragung zeigt, dass kein Tatverdacht gegen die Person mehr vorliegt, dann war es das (für die Person). Was dann aus dem Verfahren wird ist was anderes. Der ist jedenfalls kein Beschuldigter mehr.Bei den beiden von mir hervorgehobenen Punkten liegst Du richtig. Wenn die informatorische Befragung zeigt, dass kein Tatverdacht gegen die Person vorliegt, dann war es das. Wenn Du die Person allerdings eindeutig als Beschuldigten belehrt hast (Herr X, Ihnen wird vorgeworfen, dass sie dies oder das gemacht haben usw.) oder selbst, wenn Du ihm bei der Belehrung nur den eindeutigen Tatverdacht vorwirfst, hast Du nach dieser Belehrung nicht die geringste Handhabe, diesen ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft aus dem Beschuldigtenstatus zu entlassen. Willst Du Dir den Schreibkram sparen, kannst Du den zuständigen Staatsanwalt anrufen, Dir die telefonische Genehmigung einholen und es dann dementsprechend im Sachverhalt vermerken, aber mehr nicht. Bist Du Dir nicht von Anfang an sicher, ob Du es tatsächlich mit dem Täter zu tun hast, kannst Du ihn problemlos nach §§ 52, 55, 57 StPO als Zeugen belehren und dann, wenn sich im Rahmen seiner Aussage herausstellt, dass er der Täter ist, kannst, bzw. musst Du ihn umgehend als Beschuldigten belehren. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Biber du hast keine Ahnung von Polizeirecht und Polizeiarbeit; davon aber eine Menge. Dass man einen Tatvorwurf vor einer Idf machen muss steht im Geset, für dich zum Nachlesen in 163b StPO. (wo sich das im Polizeirecht heraus ergibt lasse ich mal außen vor, weil es dort nicht so deutlich wie in der StPO steht und deine Kompetenzen überlastet) Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 @Nachteule Auch bei der präventiven Idf musst du einen 'Tatvorwurf' machen (den Grund der Maßnahme nennen). Und wenn ich Herrn X anspreche sage ich ihm was ich denke, was das strafrechtlich ist und welche Rechte er hat. Ganz einfach: hier wurde gehauen. Das ist nicht erlaubt. Vor der Polizei musst du nix sagen und ich bekomme jetzt den Ausweis.Und wenn sich dann rausstellt: war nix, dann ist Herr X auch kein Beschuldigter mehr.(und jeder von uns weiß, dass es tausende Situationen und Gesprächsführungen gibt. Du brauchts jetzt keine andere aufzeigen. Ich habe deinen Ansatz verstanden.) Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted May 9, 2013 Author Report Share Posted May 9, 2013 (...)Beabsichtigst Du, noch irgendwas relevantes beizutragen? du hast keine Ahnung von Polizeirecht und Polizeiarbeit; davon aber eine Menge.nachteule auch nicht, nicht wahr? Dass man einen Tatvorwurf vor einer Idf machen muss steht im Geset, für dich zum Nachlesen in 163b StPO.Nein, das steht da nicht.Du bist erkennbar zu dumm, selbst einen recht einfachen Gesetzestext richtig zu verstehen. Du bist sogar so dumm, von müssen zu schwafeln, obwohl das in dem § weder wörtlich noch inhaltlich steht. Kompetenzen überlastetDu solltest keine Wörter benutzen, die Du nicht verstehst. Das kann nicht gutgehen. Auch bei der präventiven Idf musst du einen 'Tatvorwurf' machen (den Grund der Maßnahme nennen).Du hast immer noch keinen relevanten § benannt. Und was ist bitte eine präventive Idf, wo ist sie definiert? Ach, und die häufigste Einleitung einer Idf dürften wohl die Worte Allgemeine Verkehrskontrolle, Ihre Papiere bitte! sein. Welchen Tatvorwurf macht man denn bei der Gelegenheit so im allgemeinen? Ich habe deinen Ansatz verstanden.Das halte ich inzwischen für ausgeschlossen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Aber im Gegensatz zu Dir behaupte ich das auch nicht.Nanana... nichts behaupten, was man nicht belegen kann. Habe ich irgendwo einen Deiner Sätze geklaut?Seit wann kann man Sätze klauen? Außer vllt in Deinen feuchten Träumen. Bevor Du Dich überforderst, scheint mir das eine gute Idee zu sein.Keine Sorge. Da müssen schon andere Kaliber aufschlagen als Du es bist, um mich überfordern zu können. Nein. Sie ist konkret. Und Du eierst rum.Blablabla..... Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 @Biber Du nennst mich dumm?Da hast du dich wieder weiter offenbart. Wie gesagt im 163b StPO steht, dass bei einer repressiven Idf ein Tatvorwurf zu machen ist. Wenn du zu dumm bist das zu lesen, dann ist das so. Helfen werde ich dir nach deinen Frechheiten (weiterhin) nicht. Dass du keine Ahnung hast, was eine präventive Idf ist, wo die normiert ist und welche Formvorschriften greifen ist ebenfalls dein Problem. Und dass du zu repressiver und präventiver Idf den Unterscheid zu einer Verkehrskontrolle nicht kennst, ist ebenfalls dein Problem.Du hast schließlich selber in deinem Beispiel das Grundnennen vor der Maßnahme dargestellt und es ebenfalls nicht begriffen. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 9, 2013 Report Share Posted May 9, 2013 Hallo, Blaulicht, (wo sich das im Polizeirecht heraus ergibt lasse ich mal außen vor, weil es dort nicht so deutlich wie in der StPO steht ...)na ja, der § 26 PolG BW ist da doch recht eindeutig, oder nicht? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Ich belehre aber den Tatverdächtigen als Beschuldigten, bevor ich ihn zur Sache befrage(auf die Vorstufe der informatorischen Befragung gehe ich nicht weiter ein. Ist mir bewusst. Ab einem gewissen Zeitpunkt muss man jedoch beleren!)Wenn die Befragung zeigt, dass kein Tatverdacht gegen die Person mehr vorliegt, dann war es das (für die Person). Was dann aus dem Verfahren wird ist was anderes. Der ist jedenfalls kein Beschuldigter mehr. Das ist widerspruechlich, meinst du nicht? Natuerlich kannst Du - das glaube ich unbenommen - dem vormals kurzzeitig Beschuldigten sagen, dass aus deiner Sicht kein Anlass mehr besteht, ihn als Beschuldigten zu fuehren, aber dann - und hier liegt dein Widerspruch, den mancher zu Recht als Ahnungslosigkeit deuten koennte - gibt es auch kein Verfahren mehr. Wo kein Beschuldigter, da keine Anzeige, ergo auch kein Verfahren mehr.Schreibst du jedoch die Anzeige, dann obliegt es dir nicht mehr, irgendwelche Status hin und her zu schieben, das obliegt dann ausschliesslich der Herrin des Verfahrens und das ist nun mal die Staatsanwaltschaft.Kommen wir mal zu deiner KV zurueck, die ist, wie 'Biber' richtig erwaehnte, ein Antragsdelikt. Stellt niemand 'ne Anzeige, dann gibt es auch keinerlei Status. Stellt aber wer 'ne Anzeige, dann ist der Angezeigte der Beschuldigte, ohne Wenn und Aber. Diesen Status darf Wachtmeister Blaulicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mehr verruecken. Bei Offizialdelikten ist es ebenso, mit dem kleinen Unterschied, dass hier niemand erst 'ne Anzeige erstatten muss.Hast du beim Offizialdelikt einen Verdaechtigen, dann wirst du ihn auch ueber seine Rechte belehren muessen und seine Aussage aufnehmen. Auf Grund dieser wird dann weiter entschieden, unter welchem Status der Verdaechtige zu fuehren ist - aber nicht vom Wachtmeister Blaulicht. Bringt der Verdaechtige ein hieb- und stichfestes Alibi hervor, dann allerdings hebt sich der Status auf, aber dazu braucht es keine Entscheidung vom Wachtmeister Blaulicht. Das Alibi wird in der Aussage vermerkt, alles weitere macht dann die Herrin des Verfahrens. Edit: Im Uebrigen moechte ich doch alle Seiten (!) bitten, die hier vermehrt aufkommenden gegenseitigen Beschimpfungen zu unterlassen. Dem einen oder anderen sei angeraten, mal mit einer Antwort auf den einen oder anderen Beitrag auszusetzen. Dies alles im Sinne eines friedlichen Miteinanders. Danke! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Hallo, Blaulicht, (wo sich das im Polizeirecht heraus ergibt lasse ich mal außen vor, weil es dort nicht so deutlich wie in der StPO steht ...)na ja, der § 26 PolG BW ist da doch recht eindeutig, oder nicht? Viele Grüße, Nachteule Was soll das jetzt?du willst doch nicht ernsthaft das PedroK und Biber Niveau annehmen? Ich vermute, dass auch in BW die Rechtmäßigkeit eine Maßnahme sich aus formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen ergibt. Und nicht in jeder Ermächtigungsgrundlage (wie hier der 26 POLG BW) stehen die/ alle formelle Erfordernisse. Ich bin mir aber sicher, dass du das weißt. Also was soll das? Denkst du, weil ich keine Lust auf Bibers und PedroKs Spiele habe oder weil ich hier Tipp-, Interpunktion- und Rechtschreibfehler drinne habe bin ich ein Idiot? Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 gibt es auch kein Verfahren mehr. Wo kein Beschuldigter, da keine Anzeige, ergo auch kein Verfahren mehr.Nicht unbedingt. Das kommt auf den Lebenssachverhalt an. Wenn eine Straftat im Raum steht und nur der Beschuldigte nicht mehr Beschuldigter ist, dann muss eine Anzeige geschrieben werden. Wenn keine Straftat mehr erkennbar ist, dann wird keine Anzeige mehr geschrieben, es kann aber passieren, dass ein Bericht gefertigt wird. Schreibst du jedoch die Anzeige, dann obliegt es dir nicht mehr, irgendwelche Status hin und her zu schieben, das obliegt dann ausschliesslich der Herrin des Verfahrens und das ist nun mal die StaatsanwaltschaftJein. Aber im überwiegenden Teil wird das nach der schriftlichen Anzeigenfertigung so sein.Es kann sein, dass sich im Ermittlungsverfahren noch Statuse ändern. Dann aber wohl eher dass Zeugen zu Beschuldigten werden. Es kann in dem Zusammenhang auch sein, dass ein Beschuldigter nur noch Zeuge ist. Das findet sich jedoch alles im Schriftverkehr, wenn keine Absprache mit der StA erfolgt ist, und obliegt dann der Prüfung durch die StA. wie 'Biber' richtig erwaehnte, ein Antragsdelikt. Stellt niemand 'ne Anzeige, dann gibt es auch keinerlei Status.Biber hat zwar eine große Klappe, drückt sich fein aus - man kann auch sagen er formuliert besser als ichaber er hat in vielen straf- und polizeirechtlichen Dingen und Arbeitsweisen keine Ahnung KV ist ein relatives Antragsdelikt, d.h. die Staatsanwaltschaft kann auch ohne Strafanträge öffentliche Klage erhebenEs gibt absolute Antragsdelikte, dort kann die StA nur mit Strafantrag Klage erhebenFehlende Anträge stellen ein Verfahrenshindernis für die Staatsanwaltschaft dar.Die Polizei jedoch hat keinen Handlungsspielraum und kein Prüfungsrecht. Die Polizei hat bei jedem Straftatverdacht (begründeter Anfangsverdacht) die notwendigen straf verfolgenden Maßnahmen zu treffen.Nachzulesen RiStBV Es gibt bei jeder KV eine Anzeige! Ob Anträge gestellt werden oder nicht. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Was soll das jetzt?du willst doch nicht ernsthaft das PedroK und Biber Niveau annehmen? Du solltest solche Bemerkungen unterlassen, das geziemt sich nicht und provoziert obendrein nur! Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Was soll das jetzt?du willst doch nicht ernsthaft das PedroK und Biber Niveau annehmen? Du solltest solche Bemerkungen unterlassen, das geziemt sich nicht und provoziert obendrein nur!Stimmt.Es gelingt mir oft provokante, unsachliche und beleidigende Beiträge, die nicht vom Sachthema sondern von persönlichen Anfeindungen geprägt sind, zu ignorieren - nur manchmal, da "schieße" ich zurück. Du hast aber Recht - ein solches Niveau ist nicht gut für die Themen. Mich kotzt das bei anderen an, also sollte ich das selber lassen. Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Und das tue ich, indem ich bewerte und entscheide, daß bspw. an den Vorwürfen, die ihm zuvor gemacht wurden, nach aktueller Sachverhaltslage nichts dran ist und er deshalb auch nicht weiter als Beschuldigter behandelt werden muß. Auch werde ich deshalb keine Anzeige schreiben, in der er als Beschuldigter aufgeführt würde, nur damit die StA ihm etwas später einen Einstellungsbescheid zukommen lassen muß. Das kürze ich ab. So einfach ist das. Gefällt Dir nicht? Juckt mich nicht.Und genau das konterkariert "Eure" Argumentation zu unabhängigen Ermittlern. Da hieß es nämlich, man müsse immer eine Anzeige schreiben und nur die StA könne das Ding dann wieder einstellen. Damit sei gewährleistet, dass es keine Mauscheleien unter Cops geben könne. Das hört sich jetzt aber ganz anders an. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Nein PedroK, das hört sich nicht ganz anders anders an.Aber das zeigt, dass Polizei (und auch Bundestrainer) eben nicht jeder kann, weil da doch mehr dahinter steckt. Der kleine und feine Unterschied ist der objektive Tatverdacht einer Straftat der eine Handlungsverpflichtung auslöst, entgegen eben dem polizeilichen Ermessen in dem Verwaltungshandeln oder dem pflichtgemäßen Ermessen bei Ordnungswidrigkeiten und der Sicherung des Strafverfahrens. Wenn hier z.B. der Einzelne nicht mehr verdächtig ist, dann ist er z.b. wieder Bürger oder Zeuge. Das sagt nichts über das Strafverfahren und die Anzeige an sich aus. Besteht objektiv der Anfangsverdacht einer Straftat dann wird gemäß der gesetzlichen und taktischen Bestimmungen gehandelt. Wenn der Lebenssachverhalt ergibt, dass keine Straftat vorliegt, dann erfolgen gar keine weiteren Ermittlungshandlungen. Kontrolllos ist der Streifbeamte nicht; es gibt eine Leitstelle die Einsätze anlegt und verwaltet und einen DGL und umfassende Rechtsmittel, Beschwerde- und Klagewege. Das ganze ist über Jahre zu einem funktionierenden System ausgebaut. Dass du mit etwas googeln nicht alles durchblickst ist verständlich.Dass du hier von erfahrenen Schutzleuten nichts annimmst jedoch nicht. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Hallo, Blaulicht, Was soll das jetzt?du willst doch nicht ernsthaft das PedroK und Biber Niveau annehmen?ich bin Polizeibeamter und nehme deswegen gar nichts an, auch nicht das Niveau eines anderen. Ich vermute, dass auch in BW die Rechtmäßigkeit eine Maßnahme sich aus formellen und materiellen Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen ergibt. Und nicht in jeder Ermächtigungsgrundlage (wie hier der 26 POLG BW) stehen die/ alle formelle Erfordernisse. Ich bin mir aber sicher, dass du das weißt. Also was soll das? Denkst du, weil ich keine Lust auf Bibers und PedroKs Spiele habe oder weil ich hier Tipp-, Interpunktion- und Rechtschreibfehler drinne habe bin ich ein Idiot?Bislang ist mir noch nicht aufgefallen, dass jemand Deine Rechtschreibfehler o. ä. kritisiert hat. Kritisiert wird jedoch, und das zu Recht, dass Du Deine Meinungen über irgendwelche Themen als absolute Tatsachen verkaufst und damit ausdrückst, dass alles, was Du schreibst, richtig ist. Um zu dem § 26 PolG BW zurückzukommen (dieser wurde von mir nur als Beispiel genannt, weil ich nicht jedes einzelne Polizeigesetz aufführen will): @Nachteule Auch bei der präventiven Idf musst du einen 'Tatvorwurf' machen (den Grund der Maßnahme nennen).wo findest Du wohl etwas über die präventive Identitätsfeststellung? StPO oder PolG? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
hartmut 618 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 ich bin Polizeibeamter und nehme deswegen gar nichts an, auch nicht das Niveau eines anderen. Und wie sieht es mit Vernunft aus? Der alte Kalauer musste jetzt sein. MfG. hartmut 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 ?@Nachteule Willst du jetzt ernsthaft behaupten, dass du nicht weißt, dass du bei einer Idf - nach dem Polizeirecht den Grund der Maßnahme (präv)- nach der StPO den Tatvorwurf (rep.)mitteilen musst? Oder wie darf ich deine Beiträge verstehen? Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Hallo, Blaulicht, lies einfach noch mal Deine letzten 10 oder 15 Beiträge durch und dann die Antworten, die ich auf spezielle Passagen dieser Beiträge gegeben habe. Vielleicht wirst Du dann sehen, dass ich sehr wohl weiß, wovon ich schreibe und was z. B. bei einer Identitätsfeststellung zu beachten ist, bzw. welche Rechtsgrundlagen wann gelten. Bei Dir scheint das allerdings nicht ganz der Fall zu sein, wenn man Deine Kommentare so liest. Nur mal ein kleiner Wink: Welchen Tatvorwurf kann man bei einer präventiven Identitätsfeststellung machen? Was ist ein Tatvorwurf? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Was meine ich wohl, wenn ich Tatvorwurf in Tüteln schreibe??????????? (Und was schrieb ich dahinter in Klammern? Den Grund der Maßnahme nennen!!!) Du kannst mich nicht wirklich für so doof halten!! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Da hieß es nämlich, man müsse immer eine Anzeige schreiben und nur die StA könne das Ding dann wieder einstellen. Damit sei gewährleistet, dass es keine Mauscheleien unter Cops geben könne.Vergleichst Du ein wenig Äpfel mit Birnen? Wenn jemand eine Anzeige erstatten will und auch darauf besteht, dann muß und wird diese Anzeige auch aufgenommen. Das hört sich jetzt aber ganz anders an.Das mag bei Dir vllt so sein (daß es sich anders anhört), es ist aber nicht anders. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Hallo, Blaulicht, warum schreibst Du es dann nicht so, wie es gemeint und rechtlich einwandfrei ist? Wenn man, wie Du mal geschrieben hast, "Polizei studiert" hat, sollte es einem doch möglich sein, solche Sachverhalte ordentlich zu benennen und zu erklären. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Was meine ich wohl, wenn ich Tatvorwurf in Tüteln schreibe??????????? (Und was schrieb ich dahinter in Klammern? Den Grund der Maßnahme nennen!!!) Du kannst mich nicht wirklich für so doof halten!! @Blaulicht: Für mich (als juristischen Laien) sind die Beiträge von Nachteule sachlich formuliert, nachvollziehbar und plausibel gestaltet. Wie Du (möglicherweise) bemerkt hast, habe ich in den letzten Tagen auf Anmerkungen zu Deinen Beiträge verzichtet. Auch und gerade deshalb, weil ich zu der (persönlichen) Überzeugung gelangt bin, dass Du nicht in der Lage bist, Deine (auch intellektuellen) Fähigkeiten angemessen einzuschätzen. Lese doch mal die (kurze) Beschreibung des Dunning-Kruger-Effekts; der Text ist so verfasst, dass auch Du ihn (mit einiger Wahrscheinlichkeit) verstehen wirst. Und dann könntest Du Dir darüber Gedanken machen, weshalb Dir im RF so häufig Gegenwind entgegenbläst. Eribär Ach ja, bevor ich es vergesse: Deine (beliebte) Nummer mit Opfer-Rolle kannst Du Dir (diesmal) ersparen, passt nämlich so gar nicht zu dem Bild, das Du von Dir als Super- zeichnen möchtest. 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Was meine ich wohl, wenn ich Tatvorwurf in Tüteln schreibe??????????? (Und was schrieb ich dahinter in Klammern? Den Grund der Maßnahme nennen!!!)Wie wäre es, wenn du Deine "Beiträge" einfach mal vor dem Absenden läsest und bezüglich Form und Inhalt überprüftest (oder eher überprüfen ließest)? Deine Erwartungshaltung, man solle doch bitte aus Deinem Wortsalat herausfiltern, was Du meinst, empfinde ich als unhöflich, weil Du Dir beim Verfassen Deiner "Beiträge" offenbar null Mühe machst. Du kannst mich nicht wirklich für so doof halten!!Das musst Du IMO schon dem Leser Deiner Elaborate überlassen. 1 Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 10, 2013 Report Share Posted May 10, 2013 Vergleichst Du ein wenig Äpfel mit Birnen? Wenn jemand eine Anzeige erstatten will und auch darauf besteht, dann muß und wird diese Anzeige auch aufgenommen.Ich denke nicht. Es geht doch um die Reaktion auf die Erkenntnis, dass eine Straftat begangen worden sein könnte. Gruß, Pedro. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,823 Posted May 11, 2013 Report Share Posted May 11, 2013 Ich denke nicht. Es geht doch um die Reaktion auf die Erkenntnis, dass eine Straftat begangen worden sein könnte.Ich denke schon. Denn der Unterschied besteht schlichtweg darin, daß im von Dir angesprochenen Fall jemand einen Cop anzeigen will oder eben ein Kollege ein strafbares Verhalten eines anderen Kollegen feststellt und eine Anzeige schreibt, schreiben muß.Im hier diskutierten Fall geht es doch um Sachverhalte, wo wir wo hingerufen werden, zunächst aufgrund der Sachverhaltsschilderungen quasi jemanden präsentiert bekommen, der einer Straftat "verdächtig" ist, sich im Verlauf des Einsatzes jedoch herausstellt, daß die Anschuldigungen keine Straftat begründen, obwohl es zuerst so aussah. Jetzt wirst Du sagen: also doch kein Beschuldigter, sondern "Verdächtiger". Klar, aber nichtsdestotrotz behandele ich ihn wie einen Beschuldigten bzw. muß dies tun. Denn es wurden ja Vorwürfe gegen ihn erhoben, denen ich erstmal entsprechend nachzugehen habe.Ich schreibe doch anschließend keine Anzeige, in der ich all meine Ermittlungsergebnisse niederlege, nur um dann selbst zu dem Schluß zu kommen, daß an all den Vorwürfen nichts dran ist, keine Straftat vorliegt und den StA darum bitte, die Sache einzustellen. Das ist doch völlig praxisfremd und wird bei uns im Bereich so auch nicht praktiziert. Habe ich allerdings schon eine Anzeige geschrieben und erst danach ergibt es sich, daß sich der Sachverhalt ganz anders darstellt, so schreibe ich einen Vermerk mit den neuen Erkenntnissen, füge diesen der Anzeige hinzu. Anschließend wird die StA entscheiden und die Sache ggf./wahrscheinlich einstellen. Man muß schon differenzieren, an welchem Punkt man sich befindet, um was tun zu können bzw. auch tun zu dürfen. Und deshalb sagte ich weiter oben auch, daß ich kein Strafverfahren einstelle.Ich denke, Du, vor allem aber Biber, legst so manches viel zu sehr auf die Goldwaage, suchst selbst in einer Wortsilbe noch Ungereimtheiten und hackst dann darauf herum, wenn Du meinst, welche gefunden zu haben. Aus meiner Sicht etwas übertrieben. Und wenn ich mir dann noch die nicht selten schnoddrig aggrogante Art von Biber betrachte, mit der er anderen begegnet, so habe ich keinerlei Interesse, mich mit solchen Leuten und deren geistigen Ergüssen weiter auseinanderzusetzen. Auf sachlicher Ebene gern, aber so nicht. 1 Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 11, 2013 Report Share Posted May 11, 2013 Ich denke, dass Bluey das ganz gut dargestellt hat. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted May 11, 2013 Report Share Posted May 11, 2013 @Biber Wie stellst du dir den einen Beleg vor?In meiner Vorstellung ist das belegt, wenn ich den Gesetzestext als Quelle angebe. Wie gesagt, wenn du das nicht lesen kannst das dein Problem.Im 163b StPO steht, dass vor der IDF ein Tatvorwurf zu machen ist. Neben den Formvorschriften bei einer repressiven Idf aus der StPO gibt es auch Formvorschriften für präventive Idf z.b. aus dem Polizeirecht. Dort, im Gefahrenabwehrecht, findet dann vor der Maßnahme nicht das Tatvorwurfnennen sondern das Grundnennen Anwendung. Auch wenn Tatvorwurf und Grund der Maßnahme nich das Selbe ist, so ist es doch sehr ähnlich; wenn nicht gar die gleiche Forvorschrift. Eine Verkehrskontrolle ist keine Idf!Aber auch für die Verkehrskontrolle gibt es Formvorschriften und wenn man die Verkehrskontrolle unter dem hier diskutierten Aspekt des Tatvorwurf oder Grund der Maßnahme nennen betrachtet, so wird ja mit den Worten: "Verkehrskontrolle, Papier bitte." vor der Maßnahme der Grund genannt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 11, 2013 Report Share Posted May 11, 2013 Beati pauperes spiritu, wie schon Matthäus wußte, [....] Loddar kann Latein? - SCNR - Quote Link to post Share on other sites
Guest PedroK Posted May 11, 2013 Report Share Posted May 11, 2013 Im 163b StPO steht, dass vor der IDF ein Tatvorwurf zu machen ist.Der Genauigkeit halber: Dort steht, dass § 163a Abs. 4 Satz 1 entsprechend gilt. Dort wiederum steht, dass der Tatvorwurf zu machen sei. Eine "repressive IDF" ist aber auch ohne Tatvorwurf möglich. Loddar kann Latein? LOL! Only if he has lucky! Quote Link to post Share on other sites
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