NetGhost 103 Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 Rechtsanwalt Nebgen mit weisen Worten zum berühmten «Einzelfall»: [...] Da ist er wieder, der Einzelfall. Beliebt überall dort und dann, wenn es zu verschleiern gilt, dass da, wo er herkommt, noch mehr von der gleichen Art sein könnten. Erwähnt in der unausgesprochenen Hoffnung, der Rezipient werde nicht zu allzu lange über den Sinn der Aussage nachdenken, sondern mit dem Wort "Einzelfall" assozieren, dass es keine weiteren vergleichbaren Fälle gäbe. Genutzt wird das Wort daher in der Regel genau von dem, der weiß, dass es sehr wohl zahlreiche vergleichbare Fälle gibt. Der aber nach Möglichkeit jeglichen strukturellen Zusammenhang zwischen den "Einzelfällen" verleugnen möchte, um nicht handeln zu müssen.[...] 1 Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 29, 2013 Report Share Posted April 29, 2013 Ich sag nur im Rahmen eines Einzelfallentscheidung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Recht hat er im übrigen. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.