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Parkstreifen Vor Haus - Eigentumsverhältnisse?


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Guten Tag^^

 

ich hätte eine Frage betreffend eines Parkstreifens (Kies) vor einem Einfamilienhaus. Dieser ca. 10 m lange Parkstreifen ist außerhalb des Zauns und daher für jedermann zugänglich. Weiters ist dieser mit Schotter aufgefüllt.

 

Nun meine Frage dazu:

 

Ist dieser ein öffentlicher Parkplatz auf dem jeder parken darf?, weil ich wollte mich hinstellen und wurde prompt von der Hausbesitzerin sehr aufdringlich aufgefordert den Parkplatz zu räumen. Angeblich sei dies ihr Parkplatz und sie könne die Polizei rufen. Bin dann sicherheitshalber zu einen anderen Parkplatz gefahren.

 

Kann das möglich sein, dass dieser Streifen tatsächlich zum Privatgrundstück gehört?

 

Wäre für Antworten dankbar.

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Kann das möglich sein, dass dieser Streifen tatsächlich zum Privatgrundstück gehört?

Genau kann Dir das nur ein Blick in den Bebauungsplan beantworten.

 

Aber eine andere Frage: Ist dort das parken auf dem Seitenstreifen/Gehweg per Zusatzschild ausdrücklich erlaubt? Ansonsten ist ja am rechten Fahrbahnrand zu parken.

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@DaHood: Werfe einmal einen (tiefen) Blick in das Grundbuch und Deine Frage ist (mit einiger Wahrscheinlichkeit) beantwortet. Und sollte der Streifen tatsächlich nicht zum Privatgrundstück gehören und es ausreichend Parkmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe geben, würde ich trotzdem dort nicht parken, um einen Konflikt mit einer (potentiellen) Drama-Queen zu vermeiden.

 

Edit: @QTreiberin war (mal wieder) schneller....

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Aber eine andere Frage: Ist dort das parken auf dem Seitenstreifen/Gehweg per Zusatzschild ausdrücklich erlaubt? Ansonsten ist ja am rechten Fahrbahnrand zu parken.

 

Ja, das scheint ein (weiterer) Unterschied zwischen D und AT zu sein: bei uns ist alles (und noch mehr) erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Tu felix Austria!

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Aber eine andere Frage: Ist dort das parken auf dem Seitenstreifen/Gehweg per Zusatzschild ausdrücklich erlaubt? Ansonsten ist ja am rechten Fahrbahnrand zu parken.

 

Ja, das scheint ein (weiterer) Unterschied zwischen D und AT zu sein: bei uns ist alles (und noch mehr) erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist. Tu felix Austria!

 

Ja, das stimmt schon... bei uns im Ort (in Ö) wird durchgehend auf diesen Streifen geparkt (sind ja oft keine Gehwege sondern nur aufgeschottert), dies wird toleriert. Anders wäre dies auch nicht möglich wg. dem Parkplatzmangel.

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Verstehe ich es richtig, dass sich Deine Frage auf Ö bezieht?

 

Unterschied zwischen D und AT zu sein: bei uns ist alles (und noch mehr) erlaubt, was nicht ausdrücklich verboten ist.
Bei uns doch auch...

Du darfst immer am rechten Fahrbahnrand parken, außer es ist ausdrücklich verboten.

Zusätzlich (mit eigenen Schildern) ist es an manchen Stelle sogar noch erlaubt auf dem Gehweg zu parken...

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  • 4 weeks later...

Guten Tag^^

 

ich hätte eine Frage betreffend eines Parkstreifens (Kies) vor einem Einfamilienhaus. Dieser ca. 10 m lange Parkstreifen ist außerhalb des Zauns und daher für jedermann zugänglich. Weiters ist dieser mit Schotter aufgefüllt.

 

Nun meine Frage dazu:

 

Ist dieser ein öffentlicher Parkplatz auf dem jeder parken darf?, weil ich wollte mich hinstellen und wurde prompt von der Hausbesitzerin sehr aufdringlich aufgefordert den Parkplatz zu räumen. Angeblich sei dies ihr Parkplatz und sie könne die Polizei rufen. Bin dann sicherheitshalber zu einen anderen Parkplatz gefahren.

 

Kann das möglich sein, dass dieser Streifen tatsächlich zum Privatgrundstück gehört?

 

Wäre für Antworten dankbar.

 

also wenn du kein drama haben willst park anderswo, rechtslage sieht aber so aus, das wenn das auf dem Grundstück ist wie die dame behauptet und kein schild plaziert ist "privat parkplatz, parken verboten" usw... dann kann sie garnichts machen, und die polizei sollte sie kommen wird auch nix machen.

 

hatten in der familie da ein krasses erlebnis und zwar strasse, haus mit 2 parkplätzen wo man sogar 90 Grad reinbiegen muss und eindeutig zu erkennen ist das die im garten des hauses sind. da hat dann jemand ausm assi block gegenüber 3 tage lang sein KFZ abgestellt. anruf bei der polizei ergab: kein schild, pech.

d.h. sie kann dich abschleppen lassen, aber kosten darf sie dann bezahlen, wenns hart auf hart kommt. seit dem haben wir ein schild aufgestellt und gut ist, keine flaschparker mehr...

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hatten in der familie da ein krasses erlebnis und zwar strasse, haus mit 2 parkplätzen wo man sogar 90 Grad reinbiegen muss und eindeutig zu erkennen ist das die im garten des hauses sind. da hat dann jemand ausm assi block gegenüber 3 tage lang sein KFZ abgestellt.

 

Ich finde deine Formulierungen recht interessant und kann mir daher die Frage einfach nicht verkneifen: Hast Du den Tempomaten auch eingeschaltet, wenn du auf diese Parkplaetze auffaehrst? :farewell:

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