Kev1706 0 Posted April 19, 2013 Report Share Posted April 19, 2013 Hallo,am "Car"Freitag stand bei uns im Cuxland mal wieder das Ostercruisen an.Wir sind von Bremervörde, über Osterholz-Scharmbeck nach Bremen gefahren.Seit der Autobahnauffahrt "Ritterhude" hatte ich Zivilpolizei hinter mir mit einem Videowagen. Ich wurde eine halbe Stunde lang gefilmt und habe als ich dann angehalten wurde folgende Strafen bekommen;1x über Rot (länger als 1 Sek.) 200€, 1 Monat, 4 Punkte)1x über Rot (länger als 1 Sek.) 200€, 1 Monat, 4 Punkte)1x zu schnell (147 statt 120) 70€, 1 Punkt Jetzt meine Frage... Dürfen die mir wirklich eine halbe Stunde lang hinterherfahren??? Ich bin der Meinung die hätten mich schon längst anhalten anhalten müssen. Gut ok, als ich zu schnell war noch nicht, aber spätestens nach der ersten roten Ampel.... Heute ist die Post gekommen:Mir werden "nur" zwei rote Ampeln vorgeworfen, aber nicht das zu schnell fahren... Aber: ich muss zweimal verwaltungsgebühr in höhe von 23,50€ bezahlen... Von einigen habe ich sogar gehört, dass sie mir nur eine tat berechnen dürfen... Kann jemand zu meinem komplizierten Fall etwas sagen, oder soll ich mal zum Anwalt gehen? LG Kevin ( neu hier) Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted April 19, 2013 Report Share Posted April 19, 2013 Die dürfen auch noch länger hinterherfahren oder kürzer. Ob es sinnvoll ist, muss sich der Fahrer, Beifahrer und Controller überlegen. Quote Link to post Share on other sites
Kev1706 0 Posted April 19, 2013 Author Report Share Posted April 19, 2013 Okay, danke. Wie kommt es denn, dass die Strafe für das zu schnelle Fahren jetzt nicht mitberechnet wurde ? Und ist es erlaubt, dass die mir die roten Ampel in zwei verschiedenen Umschlägen schicken und dann noch zweimal Verwaltungsgebühr erheben ? Und wie sieht es überhaupt mit zwei Sachen aus ? Ist es so, dass die mir eigentlich nur eine Sache in Rechnung stellen dürfen ? Quote Link to post Share on other sites
mic 42 Posted April 19, 2013 Report Share Posted April 19, 2013 Wenn du 2x über eine rote Ampel gefahren bist, kannst du das auch zweimal bezahlen. Schließlich hat die eine Rotfahrt mit der anderen nichts zu tun. Quote Link to post Share on other sites
handysammler 117 Posted April 19, 2013 Report Share Posted April 19, 2013 Wie mic schon sagte. Wenn da vielleicht noch 3 Kreuzungen und 2 Ortschaften dazwischenliegen, ist das schon längst keine Tateinheit mehr. Heißt, zahlen und freuen, dass Du den Geschwindigkeitsverstoß nicht auch noch zahlen musst. Quote Link to post Share on other sites
Kev1706 0 Posted April 19, 2013 Author Report Share Posted April 19, 2013 Ums Geld geht mir nicht.... mir gehts um das Fahrverbot.... -.- Naja ok, ich werde trotzdem nochmal einen Anwalt aufsuchen und nachfragen! Wenn der eure Aussagen bestätigt muss ich das wohl oder übel hinnehmen..... Das kommt davon, wenn nur der erste weiß wo es lang geht und die anderen nicht warten! Eins habe ich gelernt.... Ostercruisen - NIE WIEDER!!!! Hatte sonst in meinen 2 1/2 Jahren Führerschein keinen einzigen Verstoß! Quote Link to post Share on other sites
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