trewq 0 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Hallo zusammen, am 04. Januar bin ich über eine Rote Ampel gefahren - bin leider gesundheitlich angeschlagen und noch etwas geistesabwesend am frühen morgen meinem Vordermann hinterher und dann wurden wir beide geblitzt. Das Auto war ein Leihwagen von einem Autohaus, unterschrieben dafür hatte mein Chef und hatte seine privaten Daten angegeben, nicht die der GmbH. Das Foto kam dementsprechend zu ihm (privat, nicht an die Firma) und er wurde beschuldigt und sollte sich äussern. Er hat fristgerecht geantwortet, dass er auf dem Foto nichts erkennen könne, danach kam das Ordnungsamt an seine Privatadresse und vergewisserte sich, dass er es nicht auf dem Foto ist. Er forderte ein neues Foto an und bekam dies vor wenigen Tagen per Mail an die Büro-Mailadresse. Da er gerade krank ist, wird er erst am Dienstag antworten können, dass er mich nun endlich erkennen kann und meine Daten herausgeben. Dann (Dienstag ist der 09. April) wird eigentlich die Verjährungsfrist von 3 Monaten verstrichen sein. Bis dato wurde ICH als Führer des Fahrzeugs zum Tatzeitpunkt (04. Januar) noch nirgends benannt oder angeschrieben. Ist die Sache verjährt und kann er mich am 09. April benennen oder wie geht man am besten vor? Wenn ja, wie äussere ich mich nach Eingang des Schreibens? Ich hoffe ich habe alle Infos geben können. Vielen Dank für die Hilfe.trewq Quote Link to post Share on other sites
jemaka72 6 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Herzlich Willkommen und herzlichen Glückwunsch, sieht so aus als ob der Drops gelutscht wäre. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Hallo, trewq, herzlich willkommen im Radarforum. Wenn es dumm läuft, hast Du zwar Glück, aber Dein Chef die Fahrtenbuchauflage für alle Fahrzeuge der Firma. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Hallo Nachteule, der Chef des TE hat nach Lage der Dinge als Privatperson gehandelt:Das Auto war ein Leihwagen von einem Autohaus, unterschrieben dafür hatte mein Chef und hatte seine privaten Daten angegeben, nicht die der GmbH. Das Foto kam dementsprechend zu ihm (privat, nicht an die Firma) und er wurde beschuldigt und sollte sich äussern.Ein Fahrtenbuch halte ich für recht unwahrscheinlich, wenngleich nicht ausgeschlossen. Aber warum für die Firmenfahrzeuge? In der freien Wirtschaft ist es nicht unüblich, dass gerade Chefs die Firmen-e-mail-Adresse auch für private Zwecke nutzen, einfach weil die da öfters reinschauen und auch gleich reagieren können. Quote Link to post Share on other sites
trewq 0 Posted April 5, 2013 Author Report Share Posted April 5, 2013 Hallo Nachteule, der Chef des TE hat nach Lage der Dinge als Privatperson gehandelt:Das Auto war ein Leihwagen von einem Autohaus, unterschrieben dafür hatte mein Chef und hatte seine privaten Daten angegeben, nicht die der GmbH. Das Foto kam dementsprechend zu ihm (privat, nicht an die Firma) und er wurde beschuldigt und sollte sich äussern.Ein Fahrtenbuch halte ich für recht unwahrscheinlich, wenngleich nicht ausgeschlossen. Aber warum für die Firmenfahrzeuge? In der freien Wirtschaft ist es nicht unüblich, dass gerade Chefs die Firmen-e-mail-Adresse auch für private Zwecke nutzen, einfach weil die da öfters reinschauen und auch gleich reagieren können. Es ist die Mailadresse des Office, nicht des Chefs. Ich denke aber doch nicht, dass das ausschlaggebend sein sollte. Die Sekretärin hat vorzeitig geantwortet und mitgeteilt, dass der Chef nicht zu sprechen ist und sich sofort nach der Rückkehr meldet. Da das Schreiben auf den Chef privat kam, können doch die Firmenfahrzeuge hier nicht involviert werden, oder? Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted April 6, 2013 Report Share Posted April 6, 2013 Wie gesagt - allein die e-mail-Adresse hat aus meiner Sicht überhaupt keine Bedeutung. Fahrtenbuchanordnungen sind ohnehin nicht allzu häufig. Aber mir ist noch kein Fall begegnet, in dem in so einer Lage die Firmenfahrzeuge einbezogen wurden. Aber das ist nur eine Entwarnung in der Richtung zu geschätzten 99,9 %. Quote Link to post Share on other sites
trewq 0 Posted April 6, 2013 Author Report Share Posted April 6, 2013 Empfiehlt sich also das o.g. vorgehen? Dienstag mich benennen und dann? Was tue ich, wenn das schreiben kommt? EDIT: Falls das noch nicht ganz klar rübergekommen ist. Mein Chef ist an Board und weiss bescheid bzw. erklärt sich bereit, sich entsprechend zu verhalten, wie es nötig ist. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted April 6, 2013 Report Share Posted April 6, 2013 Ich bin auf dem Gebiet nicht der absolute Profi. Warte besser noch auf eine Bestätigung anderer User. Aber ich denke, dass er Dich am Dienstag benennen sollte. Das vermindert das Risiko einer Fahrtenbuchauflage für ihn. Ein Schreiben solltest Du nicht bekommen, da die Sache verjährt ist. Wenn doch, kannst Du Dich ja wieder melden. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted April 6, 2013 Report Share Posted April 6, 2013 Dein Chef soll ganz einfach angeben, dass das Fahrzeug Dir zur Nutzung überlassen war. Ob er Dich auf dem Foto erkennt ist nebensächlich.Somit sollte dann Deine Anhörung angeordnet werden. Wenn Du diese bekommst, kannst Du auf die Verjährung hinweisen.Wichtig ist, dass Dein Name vorab noch nicht ins Spiel gebracht wurde, etwa als zweiter Fahrer im Mietvertrag. Quote Link to post Share on other sites
trewq 0 Posted April 6, 2013 Author Report Share Posted April 6, 2013 Dein Chef soll ganz einfach angeben, dass das Fahrzeug Dir zur Nutzung überlassen war. Ob er Dich auf dem Foto erkennt ist nebensächlich.Somit sollte dann Deine Anhörung angeordnet werden. Wenn Du diese bekommst, kannst Du auf die Verjährung hinweisen.Wichtig ist, dass Dein Name vorab noch nicht ins Spiel gebracht wurde, etwa als zweiter Fahrer im Mietvertrag. Ich wurde defintiv nirgendwo vorher benannt, mein Name taucht nicht auf.Er hat bisher bereits gesagt, dass er nicht genau sagen könnte, wer das Auto geführt hat, da das Auto verschiedenen Mitarbeitern zur Verfügung gestellt wurde und darüber kein Nachweis geführt wurde. Die Sachbearbeiterin hatte auch bereits drauf hingewiesen dass wir eigentlich laut Mietvertrag verpflichtet gewesen wären, Buch darüber zu führen, wer das Auto fährt. Daher kann er eigentlich ja nur noch am Dienstag mich benennen oder? Ich danke euch schon mal sehr für die Hilfen! Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 6, 2013 Report Share Posted April 6, 2013 Der Tipp von 'u14325' ist m.E. der richtige...... Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 6, 2013 Report Share Posted April 6, 2013 Der einzige der ein Fahrtenbuch bekommen kann ist der Halter, also das Autohaus. Mit der Firma oder dem Chef hat das garnichts zu tun. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 6, 2013 Report Share Posted April 6, 2013 das autohaus führt doch bereits ein fahrtenbuch, und da war der chef als fahrer eingetragen. Quote Link to post Share on other sites
Guest GM_ Posted April 6, 2013 Report Share Posted April 6, 2013 Ja, und? Was hat das für den Fall zu bedeuten? Das ist jedenfalls kein FB nach StVZO. Im Übrigen ist das für dieses Verfahren hier völlig irrelevant, was in den Aufzeichnungen des Autohauses steht. Die Behörde muss den Fahrer ermitteln, und wenn das nicht geht droht maximal dem Autohaus eine FB-Anordung. Dies aber auch nur dann, wenn die Behörde den gebotenen Ermittlungsaufwand betrieben hat. Möglicherweise hat der Chef mit der Überlassung an einen Dritten gegen den Mietvertrag verstoßen, das interessiert hier aber ebenfalls in keiner Weise. Quote Link to post Share on other sites
trewq 0 Posted April 7, 2013 Author Report Share Posted April 7, 2013 Prima, dann ist es ja alles soweit geregelt. Dann benennt er mich am Dienstag und wenn ich ein Schreiben bekomme antworte ich zurück, dass die Frist verjährt ist? Was genau ist da die korrekte Formulierung? Vielen Dank Leute! Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted April 7, 2013 Report Share Posted April 7, 2013 So ein Schreiben wirst Du zu 99,999 % nicht bekommen. Wenn doch, melde Dich nochmal. Wir wollen mitlachen. Und dann gibt es auch ein wenig Formulierungshilfe, wobei wir hier (die meisten User zumindest) keine Rechtsberatung machen dürfen. Quote Link to post Share on other sites
trewq 0 Posted April 7, 2013 Author Report Share Posted April 7, 2013 Super Leute, vielen Dank. Ich melde mich, wenn noch etwas kommt. Ansonsten Danke für die Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
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