snoopy1609 0 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Hallo zusammen, bvor ich Einspruch erhebe, maechte ich gerne Eure Meinung einholen. Bin in Zuerich in der Schweiz zu schnell unterwegs gewesen. Als ich ein Auto ueberholte, hat es auch bereits geblitzt und ein paar hundert Meter spaeter wurde ich angehalten. Allerdings der,den ich ueberholte nicht...... Ich bin der Meinung wir waren verdeckt und habe nun beim Staatdsanwalt mir das Ticket abgeholt und aber auch dsa Foto einsehen koennen. Leider durfte ich keine Kopie haben oder ein eigenes Foto machen aber ich durfte Notizen nehmen. So habe ich es kurzerhand an des Staatsanwalts Buerofenster gehalten und bagepaust damit ihr mir eine Einschaetzung geben koennt. WAERE SEHR DANKEBAR UM EUREN FACHKUNDIGEN RAT. LOHNT SICH EIN EINSPRUCH? Ich bin der Meinung der andere wurde geblitzt, aber aufgrund der Messbeamtenaussage und wil ich natuerlich zuerst am Kontrollpunkt war, bin ich nun der Dumme. Beim freundlichen Interview, habe ich auch bereits gesagt, dass ich der Meinung bin, dass der andere geblitzt wurde. Vielen Dank im voraus. Im Anzeigeprotokoll steht: Gemaess Messbeamten XYZ konnte er beobachten wie der Gelandewagen (Ich in der Ueberholspur) mit einem massiven Tempounterschied ein anderes Fahrzeug ueberholte. Als der Beschuldigte zur Kontrollstelle kam, war er immer noch rasant unterwegs. Dabei machte es den Anschein, dass er zuerst nicht anhalten wollte und erst spaet bremste. Bei der Kontrolle verhielt er sich kooperativ und bezweifelte dass er so schnell unterwegs gewesen sein. Im Datenbalken des Foto steht folgendes: BredarGatso RS GS11Violation Data: ApproachingSpeed 90 kmhMetasSerial RS 0523Location Code 0000Speed Sign 60Settings: Range 2Car Threshold: 66kmhLens Focus: 100mmInterval 0.000sRange II Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Gatso RS GS11 ist das verwenndete Messgerät. In Deutschland müsste die Messung bei allen derzeit zugelassenen Radarmessgeräte ungültig sein. Wie das in der Schweiz aussieht wiss ich nicht. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Ich habe mal einen @Mod gebeten Deinen Thread ins richtige Unterforum für Verstöße in der Schweiz ("Auslandsverstöße) zu verschieben. Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Evtl. sagen die Schweizer, dass zwar das andere Fahrzeug gemessen wurde, Du aber beim Überholen eindeutig schneller warst. Dafür würde ja auch die Aussage des Messbeamten sprechen. In DE wäre so etwas nicht möglich, in der Schweiz könnte ich es mir aber vorstellen. Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 nunja, du musst auch bedenken, dass die Messung VOR dem Zeitpunkt des Bildes gemacht wurde, wir wissen nicht wo genau der Messpunkt lag. Quote Link to post Share on other sites
snoopy1609 0 Posted April 5, 2013 Author Report Share Posted April 5, 2013 Das ist schonmal gut zu wissen. Vielen Dank dafuer. Aber gibt es irgendwelche Schablonen mit denen soetwas ausgemessen werden kann oder woher kommt der Anspruch des Polizisten, dass gerade ich bze meine Spur es war? Wenn die Messung vor dem Fotopunkt gemacht wurde, muesste ich ja noch mehr verdeckt gewesen sein....... Ich habe selber noch keine Angaben zu dem Vorfall gemacht, ausser eben dass ich beweifel dass ich es bin, sondern der andere....... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 wie willst du denn begründen, dass du zwar einen überholt hast, (was wohl zweifelsfrei auf dem foto zu erkennen ist) der andere aber schneller als du war? Quote Link to post Share on other sites
snoopy1609 0 Posted April 5, 2013 Author Report Share Posted April 5, 2013 Nun, ich denke man muss nicht zwingend in der linken Spur sein zum ueberholen, erst recht nicht da hier von der rechten Seite noch eine Einfahrt ist. Fuer mich ist mehr relevant ob ein solches Standbild denn ueberhaupt verwertbar ist als Beweis........ Danke fuer weitere Kommentare. Auch muss ein Messbeamter ja nicht zwingend recht haben....... Quote Link to post Share on other sites
KaiR 0 Posted April 8, 2013 Report Share Posted April 8, 2013 Auch muss ein Messbeamter ja nicht zwingend recht haben.......wenn er Schweizer Beamter ist und Du Deutscher Beschuldigter, dann ist die Frage wer hier Recht hat doch eindeutig beantwortet? Zumal der Anschein klar gegen Dich spricht, selbst wenn das andere Auto gemessen worden sein sollte. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.