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2 Autos Auf Bild Und Ich Soll Es Gewesen Sein... 90 Bei Erlaubten 60..


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Hallo zusammen,

 

bvor ich Einspruch erhebe, maechte ich gerne Eure Meinung einholen. Bin in Zuerich in der Schweiz zu schnell unterwegs gewesen. Als ich ein Auto ueberholte, hat es auch bereits geblitzt und ein paar hundert Meter spaeter wurde ich angehalten. Allerdings der,den ich ueberholte nicht...... Ich bin der Meinung wir waren verdeckt und habe nun beim Staatdsanwalt mir das Ticket abgeholt und aber auch dsa Foto einsehen koennen. Leider durfte ich keine Kopie haben oder ein eigenes Foto machen aber ich durfte Notizen nehmen. So habe ich es kurzerhand an des Staatsanwalts Buerofenster gehalten und bagepaust damit ihr mir eine Einschaetzung geben koennt. WAERE SEHR DANKEBAR UM EUREN FACHKUNDIGEN RAT. LOHNT SICH EIN EINSPRUCH? Ich bin der Meinung der andere wurde geblitzt, aber aufgrund der Messbeamtenaussage und wil ich natuerlich zuerst am Kontrollpunkt war, bin ich nun der Dumme. Beim freundlichen Interview, habe ich auch bereits gesagt, dass ich der Meinung bin, dass der andere geblitzt wurde. Vielen Dank im voraus.

 

Im Anzeigeprotokoll steht:

Gemaess Messbeamten XYZ konnte er beobachten wie der Gelandewagen (Ich in der Ueberholspur) mit einem massiven Tempounterschied ein anderes Fahrzeug ueberholte. Als der Beschuldigte zur Kontrollstelle kam, war er immer noch rasant unterwegs. Dabei machte es den Anschein, dass er zuerst nicht anhalten wollte und erst spaet bremste. Bei der Kontrolle verhielt er sich kooperativ und bezweifelte dass er so schnell unterwegs gewesen sein.

 

Im Datenbalken des Foto steht folgendes:

 

Bredar

Gatso RS GS11

Violation Data: Approaching

Speed 90 kmh

Metas

Serial RS 0523

Location Code 0000

Speed Sign 60

Settings: Range 2

Car Threshold: 66kmh

Lens Focus: 100mm

Interval 0.000s

Range II

post-36495-0-09606600-1365144833_thumb.jpg

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Guest Freisinn

Evtl. sagen die Schweizer, dass zwar das andere Fahrzeug gemessen wurde, Du aber beim Überholen eindeutig schneller warst. Dafür würde ja auch die Aussage des Messbeamten sprechen. In DE wäre so etwas nicht möglich, in der Schweiz könnte ich es mir aber vorstellen.

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Das ist schonmal gut zu wissen. Vielen Dank dafuer. Aber gibt es irgendwelche Schablonen mit denen soetwas ausgemessen werden kann oder woher kommt der Anspruch des Polizisten, dass gerade ich bze meine Spur es war?

 

Wenn die Messung vor dem Fotopunkt gemacht wurde, muesste ich ja noch mehr verdeckt gewesen sein....... Ich habe selber noch keine Angaben zu dem Vorfall gemacht, ausser eben dass ich beweifel dass ich es bin, sondern der andere.......

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Nun, ich denke man muss nicht zwingend in der linken Spur sein zum ueberholen, erst recht nicht da hier von der rechten Seite noch eine Einfahrt ist. Fuer mich ist mehr relevant ob ein solches Standbild denn ueberhaupt verwertbar ist als Beweis........ Danke fuer weitere Kommentare.

 

Auch muss ein Messbeamter ja nicht zwingend recht haben.......

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Auch muss ein Messbeamter ja nicht zwingend recht haben.......

wenn er Schweizer Beamter ist und Du Deutscher Beschuldigter, dann ist die Frage wer hier Recht hat doch eindeutig beantwortet? Zumal der Anschein klar gegen Dich spricht, selbst wenn das andere Auto gemessen worden sein sollte.

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