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Anhörungsbogen Bekommen


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Hallo Forum,

 

ich war mal wieder zu schnell und habe einen Anhörungbogen bekommen. Auf dem Foto bin ich recht gut zu erkennen. Welche Konsequenzen kann es für einen Familienangehörigen haben (anderes Geschlecht), wenn ich diesen anstatt meinen Namen eintrage und diese Falschaussage auf dem Ordnungsamt bemerkt wird?

 

Es geht imho (nur) um Punkte, nicht um ein Fahrverbot.

 

 

Vielen lieben Dank für eine Antwort, einen Link / Hinweis oder ähnliches.

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Welche Konsequenzen kann es für einen Familienangehörigen haben (anderes Geschlecht), wenn ich diesen anstatt meinen Namen eintrage und diese Falschaussage auf dem Ordnungsamt bemerkt wird?
Für den Familienangehörigen keine, da Du dann die Straftat begangen hast..

 

Für Dich können die Folgen dann aber um einiges höher als das Bußgeld liegen, kannst ja mal nach §164 StGB googeln.

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Welche Konsequenzen kann es für einen Familienangehörigen haben (anderes Geschlecht), wenn ich diesen anstatt meinen Namen eintrage und diese Falschaussage auf dem Ordnungsamt bemerkt wird?
Für den Familienangehörigen keine. Für Dich könnte dabei (neben dem aktuellen Bußgeld) noch ein Verfahren wg. falscher Verdächtigung herausspringen.

 

 

Edit: sie ist vielleicht nicht einsam, aber auf jeden Fall schneller... :D

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das Bußgeld ist ja nicht das schlimmste...nur mein Punktekonto ist halt schon halbvoll

 

und ich werde immer nur dann geblitzt, wenn ich gar nicht bewußt zu schnell fahre...sondern immer nur wenn ich eigentlich meine "angepasst" zu fahren

 

in diesem Fall mal wieder nachts auf einer leeren, dreispurigen Autobahn in einer 100er Zone...mit 138 km/h...scheiss ABZOCKE

 

von 6-22 Uhr ist ja vielleicht sowas wie "Verkehr" vorhanden, aber Nachts???

 

 

was gibt es denn sonst noch für relle Möglichkeiten? Sollte ich einen Anwalt nehmen?

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was gibt es denn sonst noch für relle Möglichkeiten? Sollte ich einen Anwalt nehmen?

 

Es gibt noch die Möglichkeit, dass sich Deine Angehörige selbst einträgt und behauptet gefahren zu sein. Dass sie sich täuscht, hat für niemanden Folgen.

 

Allerdings sehe ich nicht viel Hoffnung, dass das die Bußgeldstelle schluckt. Immerhin bist Du ja schon im Verdacht das Fahrzeug gefahren zu haben und das Bild ist ja auch recht gut, wie Du sagst...

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Hallo, Widespeed,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

Die 100 km/h haben vermutlich auch nachts ihren Grund, z. B. Lärmschutz, Fahrbahnschäden usw.

 

Solltest Du einen möglichen Einspruch so begründen wie oben, kann durchaus eine vorsätzliche Geschwindigkeitsüberschreitung mit dementsprechend höherem Bußgeld angenommen werden.

 

Zu Deinem Punktekonto:

 

Wenn dabei Geschwindigkeitsverstöße mit Bild vorhanden sind. kann es sein, dass die Bußgeldstelle einen einfachen Bildabgleich mit dem letzten Verstoß macht und ganz schnell auf Dich als tatsächlichen Fahrer kommt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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von 6-22 Uhr ist ja vielleicht sowas wie "Verkehr" vorhanden, aber Nachts???

Och, nachts gibt es den (in dem einen oder anderen Schlafzimmer) auch. Viele wollen aber einfach nachts nur ihre Ruhe haben.

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Moin Moin

 

ich war mal wieder zu schnell

Spricht nicht für dich.

 

Auf dem Foto bin ich recht gut zu erkennen.

Das spricht für dich.

 

 

 

nur mein Punktekonto ist halt schon halbvoll

Spricht nicht für dich.

(Aber du arbeitest ja daran)

 

...scheiss ABZOCKE

scheiss RASER

 

Fehler mal bei dir gesucht?

 

Vielen lieben Dank für eine Antwort

 

Gern geschehen.

 

Gruß

  • Like 3
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also 138 km/h Nachts auf einer leeren, dreispurigen Autobahn ist für mich kein "Rasen", da auch kein Wohngebiet in der Nähe und sehen kann man richtig gut und weit

 

ich weiß echt nicht warum da ein Blitzer ist

 

egal...bald 2 Jahre Ausland und gut ist :-

 

ich bin ja jung und ungebunden

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Hallo, widespeed,

 

also 138 km/h Nachts auf einer leeren, dreispurigen Autobahn ist für mich kein "Rasen", da auch kein Wohngebiet in der Nähe und sehen kann man richtig gut und weit

 

ich weiß echt nicht warum da ein Blitzer ist

möglicherweise, weil es viele andere gibt, die genauso denken.

 

Wie weit kannst Du denn bei Abblendlicht im Dunkeln sehen?

 

Bist Du Dir sicher, dass Du ein Reserverad eines LKW, das mitten auf der Fahrbahn liegt, im Dunkeln so rechtzeitig siehst, dass Du halten oder ausweichen kannst?

 

Kannst Du den verlorenen Unterlegkeil oder die Reifenkarkasse erkennen, die einfach so herum liegen?

 

Was machst Du, wenn Dir plötzlich bei hoher Geschwindigkeit eine Wildsau vor Dein Fahrzeug läuft?

 

ich bin ja jung und ungebunden

Wer jung stirbt, ist länger tot.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Wie weit kannst Du denn bei Abblendlicht im Dunkeln sehen?

 

Bist Du Dir sicher, dass Du ein Reserverad eines LKW, das mitten auf der Fahrbahn liegt, im Dunkeln so rechtzeitig siehst, dass Du halten oder ausweichen kannst?

 

Kannst Du den verlorenen Unterlegkeil oder die Reifenkarkasse erkennen, die einfach so herum liegen?

Das hättest du dir besser verkniffen. Dieses Vollkasko-Allgemeinblabla dürfte kaum eine Rechtfertigung für eine konkrete Streckenbeschränkung sein. Wenn ich das Risiko in Kauf nehme einem verlorenen Reserverad zu begegnen ist das meine Sache.

 

Am besten bleiben aber alle zu Hause und spielen Kniffel, dann werden sie auch nicht beim Aussteigen vom Blitz getroffen.

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Wie weit kannst Du denn bei Abblendlicht im Dunkeln sehen?

 

Bist Du Dir sicher, dass Du ein Reserverad eines LKW, das mitten auf der Fahrbahn liegt, im Dunkeln so rechtzeitig siehst, dass Du halten oder ausweichen kannst?

 

Kannst Du den verlorenen Unterlegkeil oder die Reifenkarkasse erkennen, die einfach so herum liegen?

Richtige Argumente!

 

Was machst Du, wenn Dir plötzlich bei hoher Geschwindigkeit eine Wildsau vor Dein Fahrzeug läuft?
Dicke Backen und einen guten Eindruck. Das was auf die Piste rennt, muss man beim Sichtfahrgebot nicht berücksichtigen.

 

Ich erweitere mal aber Deine Aufzählung um:

  1. Gestürzten Motorradfahrer oder sein Fahrzeug
  2. Unbeleuchtet liegen-gebliebenes Unfall-Auto
  3. Querstehendenden LKW (ich denke da an den Geisterfahrer-LKW bei Delmenhorst vom Jahresanfang)

Aber das mit dem Sichtfahrgebot ist halt so ein Thema für sich...

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Hallo, Diplomat,

 

Das hättest du dir besser verkniffen. Dieses Vollkasko-Allgemeinblabla dürfte kaum eine Rechtfertigung für eine konkrete Streckenbeschränkung sein. Wenn ich das Risiko in Kauf nehme einem verlorenen Reserverad zu begegnen ist das meine Sache.

bitte erst einmal den Zusammenhang lesen und verstehen und dann meckern.

 

Es ging in meinem Beitrag nicht um eine Rechtfertigung für die Geschwindigkeitsbeschränkung, denn die möglichen Gründe für diese habe ich in einem anderen Beitrag genannt.

 

Es ging hier lediglich um die Behauptung des TE, dass er ja im Dunkeln richtig weit und gut sehen kann,

 

Wenn jemand meint, er kann das Risiko eingehen, soll er, aber dann braucht er nicht ankommen und sich beschweren, dass die Polizei das Teil nicht rechtzeitig entfernt oder im Warnfunk gemeldet hat und er braucht dann auch nicht der Polizei einen Vorwurf machen, wenn er nach einem Unfall wegen nicht angepasster Geschwindigkeit zur Anzeige gebracht wird und sich dann damit herausreden, dass man mit so etwas ja nicht rechnen muss.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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also 138 km/h Nachts auf einer leeren, dreispurigen Autobahn ist für mich kein "Rasen", da auch kein Wohngebiet in der Nähe und sehen kann man richtig gut und weitich weiß echt nicht warum da ein Blitzer ist
@widespeed: Es gilt halt die Fisikalregel, umso sinnwidriger ein Limit, desto wahrscheinlicher ein Blitzer. Lärmschutz oder Fahrbahnschäden steht normalerweise dran. Es gibt aber auch pseudoverkehrssicherheitstechnische :100: auf BAB. Grundsätzlich sind Lärmlimits auf BAB antik und gehören heutzutage abgeschafft.

:nolimit:

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ich weiß echt nicht warum da ein Blitzer ist
Frag' nach und stell den Antwortbrief als PDF hier ein.

 

bald 2 Jahre Ausland und gut ist
Wenn Du dort weniger Kontrollen bzw. günstigere Preise erwartest: darf man wissen, wohin die Reise geht?
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Moin Moin

 

also 138 km/h Nachts auf einer leeren, dreispurigen Autobahn ist für mich kein "Rasen"

Du warst mal wieder zu schnell und hast ein halbvolles Punktekonto (Geschwindigkeit?)

Das ist beharrliches Rasen. Im Übrigen kratzen die 138 schon leicht am Fahrverbot.

 

ich weiß echt nicht warum da ein Blitzer ist

Mußt du auch nicht.

Zunächst würde es reichen, die Streckenverbote zu beachten.

Über die Sinnhaftigkeit darfst du danach gerne schriftlich mit der Behörde diskutieren.

 

 

sehen kann man richtig gut und weit

Blitzer nicht gesehen?

 

 

Wenn ich das Risiko in Kauf nehme einem verlorenen Reserverad zu begegnen ist das meine Sache.

Wird das im Falle einer solchen Begegnung dein Grabsteinspruch?

 

Gruß

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@KaiR

Vielen Dank für diesen Beitrag (Nr. 21). So sehe ich das auch!

 

Zum Thema

Man kann es nur immer wieder wiederholen: Gesetze, Regeln und damit auch Geschwindigkeitslimits gelten durchgehend 24 Stunden, an allen Tagen im Jahr. Daher ist es vollkommen richtig so etwas auch bei Nacht ab und an mal zu kontrollieren, was meiner bescheidenen Meinung nach viel zu wenig geschieht. Als Abzocke sehe ich das nun nicht an.

 

Warum hier nun ein Limit von 100 gesetzt ist entzieht sich zunächst unserer Kenntnis. Dennoch ist es halt gültig. Den Grund eines solchen Limits kann man bei der Behörde oder dem zuständigen Straßenamt erfragen. Falls man der Meinung ist, dass dies widersinnig ist kann man ja einen Antrag auf Änderung des Limits stellen.

 

Wenn man Regeln verletzt oder eben ein Limit überschreitet und dabei erwischt wird, dann muss man eben auch die Konsequenzen tragen. Auch wenn dies fahrlässig geschieht. So ist das eben. Sicher kann man nun prüfen ob alles mit rechten Dingen zugegangen ist. Die Schuld aber auf den Boden von "es war aber Nacht und ich kann ja weit sehen und es war kein Verkehr" halte ich für nicht angebracht.

 

@Threadstarter

Über dich als Person weiß ich nichts, jedoch scheint es aufgrund deiner Situation mit dem Punktekonto so zu sein, dass du entweder ein sehr unaufmerksamer Verkehrsteilnehmer bist, vor allem im Bereich zur Erkennung und Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen, oder du hast einfach einen zu nervösen oder schweren rechten Fuß. In beiden Fällen kann ich dir nur die Nutzung einer Geschwindigkeitsregelanlage, allgemein auch als Tempomat bekannt, empfehlen und ans Herz legen, sofern so etwas in deinem Fahrzeug eingebaut ist. Es ist einfach ein Segen und bei aufmerksamer fahrweise sind Geschwindigkeitsüberschreitungen so gut wie unmöglich. Ich spreche da aus Erfahrung.

 

+38 ist schon eine Menge Holz, aber als Raser würde ich dich nun nicht bezichtigen, da es ja eine für die Autobahn übliche Geschwindigkeit handelt. Wie schon dargestellt: Autobahn, Nachts. Da kann so etwas schon mal passieren, insbesondere wenn vorher nicht beschränkt war. Andererseits werden die Limits auch deutlich angezeigt und man kann diese dann auch einhalten, wenn man denn willens ist.

 

Deine eigentliche Frage wurde ja schon beantwortet...

Wenn du selbst jemand anderen, wen auch immer, falsch Beschuldigst, so ergibt sich daraus eine Straftat, wenn dies nicht der Wahrheit entsprochen hat. Die Konsequenzen darauf sind deutlich drastischer als die Übertretung des Geschwindigkeitslimits.

Wenn sich jemand selbst einer Ordnungswiderigkeit bezichtet, so passiert erst mal nichts, außer dass man evtl. die daraus resultierenden Konsequenzen tragen muss oder darf. Letztendlich kann dieser Person nun auffallen, dass sie doch nicht dafür verantwortlich war und dies auch Beweisen kann. Dann würde der Krug wieder zu dir zurückkommen.

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