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Streit Um Nsu-Prozess: Türkin Reicht Verfassungsbeschwerde Ein


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Nö, in meinen Job muss ich nur Behauptungen aufstellen und argumentieren.
Ich sprach nicht von Deinem Job, sondern von Deiner Ausbildung.

 

Hier nur mal ein Beispiel
Ich kann keinen Hinweis entdecken, daß es bei dem Prozeß vergleichbare Probleme gegeben hat.

 

Bitte vollständig zitieren, den es geht auch anders
Natürlich geht es auch anders. Wenn sich das OLG allerdings für Sitzplätze vergeben und nicht für anders entscheidet, dürften Klagen dagegen aussichtslos sein.

 

Tja und dann stehen neuen Verfassungsbeschwerden im Raume, nämlich derjenige die beim ersten Mal gewonnen hatten.
Welche Begründung sollte es denn wohl geben?

 

Einen mit 47 Plätzen für alle und einen mit den vom BVerfG geforderten 3 Plätzen für türkische und griechische Medien.
Wenn ich nichts verpasst habe, haben sich griechische Medien nicht beklagt.

 

Man sollte einfach eine Übertragung für Pressevertreter organisieren und es auf eine Verfassungsbeschwerde bzw. Tevision ankommen lassen.

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Hmm .....   Haben sich die italienischen und spanischen "Rechten", die allesamt in der oben genannten Zeit auch sehr aktiv gewesen sind, bzw. deren Nachfahren jemals mit ähnlichen gearteten Situatione

Natürlich haben alle, also auch die türkischen Medien einen Anspruch darauf bei dem Prozess als Pressevertreter anwesend zu sein.   Um einen geordneten Ablauf zu gewährleisten, wurde ein Teil der Plät

Nö, in meinen Job muss ich nur Behauptungen aufstellen und argumentieren.
Ich sprach nicht von Deinem Job, sondern von Deiner Ausbildung.

Ich erinnere an deine Ausführung.

 

Gerade Du als Volljurist weißt doch: Du behauptest, Du belegst.

Ähm, während meiner Ausbildung war ich aber noch kein Volljurist.

Im Übrigen durchläuft man während der Ausbildung ja viele Stationen. Mit Beweisen ist da nicht viel. Maximal eine Interpretation von Beweisen ist notwendig.

 

Hier nur mal ein Beispiel
Ich kann keinen Hinweis entdecken, daß es bei dem Prozeß vergleichbare Probleme gegeben hat.

Wie war denn die Sitzplatzvergabe und waren auch türkische Medien anwesend?

 

 

Man sollte einfach eine Übertragung für Pressevertreter organisieren und es auf eine Verfassungsbeschwerde bzw. Tevision ankommen lassen.

Und du bezahlst dann die Hunderttausende von Euro für das Verfahren, für die Sicherheit etc., nur weil man in deinen Augen die Gesetze nicht von Anfang an beachten sollte?

 

Im übrigen hat man den Saal für ich meine rund 1,5 Millionen Euro extra für die Verhandlung umbauen lassen.

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Ich erinnere an deine Ausführung.
Du sprichst in Rätseln.

 

Ähm, während meiner Ausbildung war ich aber noch kein Volljurist.
Mit Ausbildung war natürlich die abgeschlossene Ausbildung gemeint, sonst hätte ich ja Ausbildungszeit geschrieben. Aber das war Dir sicher klar. Und Du wirst sicher nicht bestreiten wollen, daß (Voll-)Juristen geradezu prädestiniert dafür sind, zu wissen, daß sie ihre Behauptungen im Zweifel belegen müssen und nicht von der Gegenseite erwarten dürfen, ihre unbelegten Behauptungen zu widerlegen.

 

Wie war denn die Sitzplatzvergabe und waren auch türkische Medien anwesend?
Keine Ahnung. Du hast den Prozeß als (einzigen) Beleg gebracht, nicht ich.

 

Und du bezahlst dann die Hunderttausende von Euro für das Verfahren, für die Sicherheit etc., nur weil man in deinen Augen die Gesetze nicht von Anfang an beachten sollte?
Wir hatten doch bereits festgestellt, daß es zur Zulässigkeit der Videoübetragung in einen anderen Saal durchaus unterschiedliche Meinungen gibt. Ein ehemaliger Vizepräsident des BVerfG z.B. vertritt die Ansicht, die Übertragungh sei sogar geboten. Die von Dir angeführten Mehrkosten müssen also keineswegs zwingend eintreten.

 

Im übrigen hat man den Saal für ich meine rund 1,5 Millionen Euro extra für die Verhandlung umbauen lassen.

Und das wäre wofür ein Argument?
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Ich erinnere an deine Ausführung.
Du sprichst in Rätseln.

Ich hatte doch deswegen extra deinen Beitrag dazu noch einmal zusätzlich aufgeführt.

 

Ähm, während meiner Ausbildung war ich aber noch kein Volljurist.
Mit Ausbildung war natürlich die abgeschlossene Ausbildung gemeint, sonst hätte ich ja Ausbildungszeit geschrieben. Aber das war Dir sicher klar. Und Du wirst sicher nicht bestreiten wollen, daß (Voll-)Juristen geradezu prädestiniert dafür sind, zu wissen, daß sie ihre Behauptungen im Zweifel belegen müssen und nicht von der Gegenseite erwarten dürfen, ihre unbelegten Behauptungen zu widerlegen.

Da ich als Volljurist jedes Wort auslege, musst du schon auch das Schreiben was du meinst. Wie soll ich dies denn sonst interpretieren.

Und nein, Beweise darzulegen ist grundsätzlich nur im Zivilrecht notwendig, denn dort gilt die Privatmaxime.

Ansonsten gilt das Offizialprinzip.

http://de.wikipedia.org/wiki/Von_Amts_wegen#Offizial-_und_Parteimaxime

 

Und du bezahlst dann die Hunderttausende von Euro für das Verfahren, für die Sicherheit etc., nur weil man in deinen Augen die Gesetze nicht von Anfang an beachten sollte?
Wir hatten doch bereits festgestellt, daß es zur Zulässigkeit der Videoübetragung in einen anderen Saal durchaus unterschiedliche Meinungen gibt. Ein ehemaliger Vizepräsident des BVerfG z.B. vertritt die Ansicht, die Übertragungh sei sogar geboten. Die von Dir angeführten Mehrkosten müssen also keineswegs zwingend eintreten.

Es ist nun einmal keine Jahrmarktattraktion.

 

 

Im übrigen hat man den Saal für ich meine rund 1,5 Millionen Euro extra für die Verhandlung umbauen lassen.

Und das wäre wofür ein Argument?

Das ein Wechsel des Saals nicht so ohne weiteres möglich ist.

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Ich hatte doch deswegen extra deinen Beitrag dazu noch einmal zusätzlich aufgeführt.
Und das soll mir jetzt was sagen?

 

Da ich als Volljurist jedes Wort auslege, musst du schon auch das Schreiben was du meinst.
Da ich das schreibe, was ich meine, mußt Du wohl an Deiner Auslegungskompetenz arbeiten. Vielleicht solltest Du auch schlicht aufhören, irgendwas irgendwo irgendwie volljuristisch rein- oder rauszuinterpretieren und stattdessen einfach lesen und dabei den völlig unvolljuristischen Verstand benutzen. Aus meiner direkten, persönlichen genauso wie aus der indirekten Erfahrung mit Juristen aller Art weiß ich: die können das. Okay, nicht alle, aber ich habe da vollstes Vertrauen in Deine Leistungsfähigkeit.

 

Und nein, Beweise darzulegen ist grundsätzlich nur im Zivilrecht notwendig, denn dort gilt die Privatmaxime.

Ansonsten gilt das Offizialprinzip.

Die Überschrift zu dem von Dir verlinkten Text lautet von Amts wegen, nicht wer muß was beweisen. Möglicherweise kann ich deshalb in dem Text keinen Hinweis darauf finden, daß z.B. in einem Strafverfahren die Verteidigung beweisen muß, daß die in der Anklage enthaltenen (unbelegten) Behauptungen falsch sind. Oder, etwas einfacher ausgedrückt: nach meiner Kenntnis muß dem Angeklagten die Schuld nachgewiesen werden, nicht er muß seine Unschuld beweisen.

 

Es ist nun einmal keine Jahrmarktattraktion.
Stimmt, jede Jahrmarktsbude hätte das besser hinbekommen. Aber was soll diese sinnbefreite Bemerkung - hatte das irgendjemand behauptet?

 

Das ein Wechsel des Saals nicht so ohne weiteres möglich ist.
Ein Wechsel scheitert sicher nicht an den bereits ausgegebenen Umbaukosten. Aber von einem Wechsel habe ich auch nicht gesprochen - wo ist also das Argument wofür?
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Da ich das schreibe, was ich meine, mußt Du wohl an Deiner Auslegungskompetenz arbeiten. Vielleicht solltest Du auch schlicht aufhören, irgendwas irgendwo irgendwie volljuristisch rein- oder rauszuinterpretieren und stattdessen einfach lesen und dabei den völlig unvolljuristischen Verstand benutzen. Aus meiner direkten, persönlichen genauso wie aus der indirekten Erfahrung mit Juristen aller Art weiß ich: die können das. Okay, nicht alle, aber ich habe da vollstes Vertrauen in Deine Leistungsfähigkeit.

Das liegt vielleicht daran, dass du den Sachverhalt jedes Mal neu aufbaust, ihn also änderst.

 

1. Aussage

Gerade Du als Volljurist weißt doch: Du behauptest, Du belegst.

 

2. Aussage

Ich sprach nicht von Deinem Job, sondern von Deiner Ausbildung.

 

3. Aussage

Mit Ausbildung war natürlich die abgeschlossene Ausbildung gemeint, sonst hätte ich ja Ausbildungszeit geschrieben. Aber das war Dir sicher klar. Und Du wirst sicher nicht bestreiten wollen, daß (Voll-)Juristen geradezu prädestiniert dafür sind, zu wissen, daß sie ihre Behauptungen im Zweifel belegen müssen und nicht von der Gegenseite erwarten dürfen, ihre unbelegten Behauptungen zu widerlegen.

 

Könntest du dich nun einmal entscheiden? Erst meinen derzeitigen Beruf, dann während der Ausbildung nun wieder nach Abschluss der Ausbildung und damit meinen derzeitigen Beruf.

 

Ich glaube wir sollten es doch lieber lassen.

 

Und nein, Beweise darzulegen ist grundsätzlich nur im Zivilrecht notwendig, denn dort gilt die Privatmaxime.

Ansonsten gilt das Offizialprinzip.

Die Überschrift zu dem von Dir verlinkten Text lautet von Amts wegen, nicht wer muß was beweisen. Möglicherweise kann ich deshalb in dem Text keinen Hinweis darauf finden, daß z.B. in einem Strafverfahren die Verteidigung beweisen muß, daß die in der Anklage enthaltenen (unbelegten) Behauptungen falsch sind. Oder, etwas einfacher ausgedrückt: nach meiner Kenntnis muß dem Angeklagten die Schuld nachgewiesen werden, nicht er muß seine Unschuld beweisen.

Ich habe doch nichts anderes geschrieben.

 

Du musst bis auf das Zivilrecht nichts beweisen, sondern zum Beispiel im Strafrecht die StA das Vorliegen der obj. und subj. Tatbestandes.

 

Das Gericht würdigt beide Seiten und fällt sein Urteil darüber. Nichts anderes sagen die obigen zwei Prinzipien aus.

 

Weder während der Ausbildung noch jetzt arbeite/arbeitete ich für die StA. Während der Ausbildung war ich den Richtern zugeordnet und habe Gutachten geschrieben und Urteile ausgearbeitet sowie Beweisaufnahmen vorgenommen, soweit dies im Rahmen der Ausbildung zulässig war.

 

Daneben gab es eine Verwaltungsstation. Auch hier musste ich nichts beweisen, allenfalls mit Quellen unterlegen sowie Prüfungen vornehmen.

Lediglich in der Anwaltsstationen gab es ähnliches, aber viel Gerichtsverhandlung war da nicht, da man ja nur sehr eingeschränkt handeln darf.

 

Ich glaube du hast daher eine falsche Vorstellungen von der juristischen Ausbildung.

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Sollten wirklich türkische Medien "bevorzugt" werden, bin ich schon mal auf die Gerichtsverfahren der Plätze 51ff. gespannt.

Du verkennst dabei, daß verschiedene Medien ein verschieden starkes Interesse an dem Prozeß haben. Medien aus der türkischen Opfernation möchten natürlich erfahren, wie die Ermordung ihrer Landsleute von der deutschen Justiz behandelt wird.

Daneben gibt es aber noch andere Blätter, die einen Platz im Gerichtssaal bloß für a bisserl Tratsch einnehmen wollen. Dürfen die Rechte daraus ableiten, daß sie zufällig etwas weiter vorn in der Schlange an der Anmeldung gestanden haben?

Der Sender Phoenix hat am Sonntag seinen Presseclub zum Thema NSU-Prozeß aus dem Programm gekippt, zugunsten von irgendso 'ner Parteiveranstaltung. Muß der, wenn ihm das Thema NSU so unwichtig ist, unbedingt beim NSU-Prozeß einen Platz für die Presse blockieren?

Ebenso sind in dieser Woche im ör Nachrichtensendungen wegen Fußball ausgefallen. Dann braucht die ARD auch keine Plätze beim NSU-Prozeß, sie kann statt dessen ja über einen DGB-Pokal oder ein Sportfest in Wanne-Eickel berichten. :notworthy:

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Mir ist der Prozess auch S...egal und ob die Medien darüber berichten.

 

Das würde den Opfern sicherlich aber nicht gerecht werden.

 

Nur ist halt die Frage, ob man die Sache so aufpauschen muss.

 

Das ist einen öR Sender Fernsehen und Radion als ausreichend betrachte, habe ich ja nun schon zweimal geschrieben.

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Du verkennst dabei, daß verschiedene Medien ein verschieden starkes Interesse an dem Prozeß haben. Medien aus der türkischen Opfernation möchten natürlich erfahren, wie die Ermordung ihrer Landsleute von der deutschen Justiz behandelt wird.

Daneben gibt es aber noch andere Blätter, die einen Platz im Gerichtssaal bloß für a bisserl Tratsch einnehmen wollen.

 

Wenn man anfängt zu sagen

- Zeitung 1 hat ein Interesse

- Zeitung 2 schreibt nur Tratsch

ist das der Beginn von Zensur, wenn man diese Bewertung als Grundlage für die Verteilung von Pressplätzen nimmt!

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Naja nun gibt es ja ein Losverfahren

 

10 Plätze für ausländische Medien, davon vier für türkische und einer für grieschische und persische Medien gesetzt.

 

Neue Klage sind aber auch schon angekündigt. wird sicherlich lustig.

 

http://www.faz.net/aktuell/politik/nsu-prozess/nsu-prozess-tuerkischer-abgeordneter-fordert-plaetze-fuer-diplomaten-12154651.html

 

Interessant wird es auch, wenn der Antragssteller vor dem BVerfG bei der Losaktion leer ausgeht.

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Das liegt vielleicht daran, dass du den Sachverhalt jedes Mal neu aufbaust, ihn also änderst.
Nö. Wenn Du nochmal nachliest und -denkst, wirst Du problemlos erkennen, daß der Sachverhalt sich nicht im geringsten geändert hat.

 

Erst meinen derzeitigen Beruf
Von dem war von meiner Seite nie die Rede.

 

dann während der Ausbildung nun wieder nach Abschluss der Ausbildung und damit meinen derzeitigen Beruf.
Och bitte, kann doch auch für einen Juristen nicht zu schwer sein: in der juristischen Ausbildung kannst Du kein Volljurist sein, nach (erfolgreichem) Abschluß der entsprechenden Ausbildung bist Du Volljurist und ob Du als solcher arbeitest oder nicht ändert nichts an der Aussage, daß (Voll-)Juristen geradezu prädestiniert dafür sind, zu wissen, daß sie ihre Behauptungen im Zweifel belegen müssen und nicht von der Gegenseite erwarten dürfen, ihre unbelegten Behauptungen zu widerlegen.

 

Ich habe doch nichts anderes geschrieben.
Dann sind wir uns ja einig. Wobei ich nicht verstehe, warum Du so viele umständliche Formulierungen benötigst, um mir zuzustimmen.
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Wenn man anfängt zu sagen

- Zeitung 1 hat ein Interesse

- Zeitung 2 schreibt nur Tratsch

ist das der Beginn von Zensur, wenn man diese Bewertung als Grundlage für die Verteilung von Pressplätzen nimmt!

Nun werden die Presseplätze ja nach einer Auslosung verteilt, wobei allerdings deutsche und ausländische Medien und Nachrichtenagenturen getrennt berücksichtigt werden.

Allerdings wäre der Ausschluß der türkischen Presse durch verdeckte Manipulationen (verspätete Information der ausländischen Medien über das schon laufende 'Windhundverfahren') vollendete Zensur gewesen.

 

Die Weigerung des Gerichts, das Verfahren in einen weiteren Saal zu übertragen erörtert kontraste.

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Gibt es denn überhaupt einen größeren Saal im OLG München?

 

Wenn es keinen größeren gäbe, wäre es zulässig, dass das OLG (also der zuständige Richter, Staatsanwalt, Schreiberling, etc) einfach eine andere Örtlichkeit aufsuchen, die größer ist und dort verhandeln?

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Ich frage mich, wenn das mediale Interesse so groß ist, hätte man nicht einen größeren Saal nehmen können?
Wenn Du Dich ein wenig mit dem Prozeß befasst hättest, müßtest Du wissen, daß diese Frage schon lange durch ist.
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Ich frage mich, wenn das mediale Interesse so groß ist, hätte man nicht einen größeren Saal nehmen können?

Imho ein weiterer Kritikpunkt gegen das starrsinnige OLG München. Das sich nebenbei erst bewegt hat, nachdem seine Prozeßplanung von einem höheren Gericht verworfen worden war.

Es hat bisher schon mehrere Prozesse mit großem Interesse des Publikums gegeben: Gegen die Sauerland-Gruppe, die AlKeida-Unterstützer vom 9.11., die RAF, die Wächter verschiedener KZs. Bei denen wurde nicht von großer Raumnot berichtet, in welchen Räumen wurden sie durchgeführt?

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Es hätte in meinen Augen genügt, die Plätze einfach auszulosen, ohne Rücksicht auf die Herkunftsländer. Wer gewinnt hat Glück, wer verliert Pech.

 

Mehr Plätze braucht es nicht, eher weniger. Nicht jeder ist gewohnt mal so vor 100 Zuschauern frei von der Leber weg zu reden, sowenig frei zu reden wenn Kameras auf ihn gerichtet sind.

 

Es geht um einen Prozess, nicht um eine Theatervorstellung oder Schauprozess. Es wird imho schon viel zuviel Wirbel um den Prozess gemacht.

 

MfG.

 

hartmut

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Es hätte in meinen Augen genügt, die Plätze einfach auszulosen, ohne Rücksicht auf die Herkunftsländer. Wer gewinnt hat Glück, wer verliert Pech.
Du wirst gemerkt haben, daß das BVerfG da eine abweichende Meinung vertritt.

 

Mehr Plätze braucht es nicht, eher weniger.
Steile These. § 169 GVG ist Dir bekannt?

 

Es wird imho schon viel zuviel Wirbel um den Prozess gemacht.
Stimmt. Diesen Wirbel hätten das OLG und besonders der Vorsitzende Richter ohne große Schwierigkeiten vermeiden können, wenn sie von Anfang an mit mehr Verstand vorgegangen wären.

 

Unabhängig davon ist größtmögliche Transparenz und Öffentlichkeit das wichtigste Gebot in und für diesen Prozeß. Deutschland hat sich bei den Ermittlungen zu den NSU-Morden schon genügend blamiert, da sollte wenigstens die juristische Aufarbeitung ohne Fehl und Tadel verlaufen.

 

Ich hoffe, dass du Recht hast und sie redet!
Was für ein völlig sinnbefreiter Kommentar.
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Du wirst gemerkt haben, daß das BVerfG da eine abweichende Meinung vertritt.

Tut mir nicht weh wenn die eine andere Auffassung haben.

 

Steile These. § 169 GVG ist Dir bekannt?

Öffentlichkeit bedeutet nicht das jeder einen Platz bekommt.

 

Stimmt. Diesen Wirbel hätten das OLG und besonders der Vorsitzende Richter ohne große Schwierigkeiten vermeiden können, wenn sie von Anfang an mit mehr Verstand vorgegangen wären.

Den Wirbel macht die Sensationspresse und Sensationsjustiz

 

Unabhängig davon ist größtmögliche Transparenz und Öffentlichkeit das wichtigste Gebot in und für diesen Prozeß. Deutschland hat sich bei den Ermittlungen zu den NSU-Morden schon genügend blamiert, da sollte wenigstens die juristische Aufarbeitung ohne Fehl und Tadel verlaufen.

Schon den Inhalt der Akten kann kein Mensch mehr geistig erfassen. Alleine das verhindert schon die Transparenz weil in der Verhandlung nur an der Oberfläche gekratzt wird. Das gibt keine saubere juristische Aufarbeitung.

 

MfG.

 

hartmut

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Tut mir nicht weh wenn die eine andere Auffassung haben.
Das dachte ich mir. Ich mache mir tatsächlich eher Sorgen, daß sie entschieden haben, ohne Deine Auffassung zur Kenntnis genommen zu haben.

 

Öffentlichkeit bedeutet nicht das jeder einen Platz bekommt.
Schön gesehen. Das hat allerdings auch niemand gefordert. Es ging um die Anzahl der Plätze, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Ein wenig Beschäftigung mit dem Thema wird auch Dich zu der Erkenntnis führen, daß die hier in Rede stehenden fünfzig Plätze für 'normale' Zuschauer in diesem Verfahren die Untergrenze darstellen dürften.

 

Den Wirbel macht die Sensationspresse
Wenn Du das tatsächlich glaubst, solltest Du vielleicht Deine Lesegewohnheiten ändern und (mehr) Qualitätspresse lesen. Im übrigen ist der vermeintliche Wirbel auf das instintklose Vorgehen des Gerichts zurückzuführen.

 

Sensationsjustiz
Was ist das denn?

 

Schon den Inhalt der Akten kann kein Mensch mehr geistig erfassen.
Du kennst die Akten nicht. Und selbst wenn Du sie kenntest: nur weil Du überfordert wärest, muß das für andere nicht gelten.

 

Alleine das verhindert schon die Transparenz
Das ist natürlich Unsinn, schon allein deshalb, weil es an der Bedeutung von Transparenz und Öffentlichkeit erkennbar vorbeigeht.

 

weil in der Verhandlung nur an der Oberfläche gekratzt wird. Das gibt keine saubere juristische Aufarbeitung.
Wie machst Du Deine Vorhersagen? Klassisch durch das Auslesen der Eingeweide frischer Fische oder benutzt Du das Turbomodell der Galskugel 2.0? Mal im Ernst: wir sollten vor so einem Urteil doch den Prozeß abwarten. Der Vorsitzende Richter mag außerhalb des Gerichtssaales reichlich ungeschickt agieren, im Saal selber hat er allerdings einen ausgesprochen guten Ruf.
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Ich wollte noch anmerken, dass in dem saal neben den 50 reservierten Plätzen weitere 50 Plätze für "Tagesbesucher" zur Verfügung stehen.

 

Das wird bei den Berichten irgendwie auch nie richtig klar gestellt.

 

Es gibt also 100 Plätze für die Öffentlichkeit. Das sollte doch ausreichend sein.

 

@Blaulicht

Weiß ich nicht. Kann ich mir aber nur schwerlich vorstellen.

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Es gibt also 100 Plätze für die Öffentlichkeit. Das sollte doch ausreichend sein.

Bei knapp 100 von der Presse beantragten Plätzen, plus weiteren für Nebenkläger und Diplomaten. Und dann soll der Prozeß auch noch öffentlich, also für [ein wenig] Publikum zugänglich sein? :unsure:

Paß nur auf, daß keiner derart darüber befindet, welches Gehalt für dich 'ausreichend sein sollte'. :sneaky:

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Das dachte ich mir. Ich mache mir tatsächlich eher Sorgen, daß sie entschieden haben, ohne Deine Auffassung zur Kenntnis genommen zu haben.

Sie wollten meine Meinung hören, bin aber gerade mit :z30: beschäftigt. Auch ich muss Prioritäten setzen.

 

Schön gesehen. Das hat allerdings auch niemand gefordert. Es ging um die Anzahl der Plätze, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Ein wenig Beschäftigung mit dem Thema wird auch Dich zu der Erkenntnis führen, daß die hier in Rede stehenden fünfzig Plätze für 'normale' Zuschauer in diesem Verfahren die Untergrenze darstellen dürften.

Es geht um die Rechtsstaatlichkeit des Verfahrens. Nicht um die Befriedung der Sensationsgier.

 

Wenn Du das tatsächlich glaubst, solltest Du vielleicht Deine Lesegewohnheiten ändern und (mehr) Qualitätspresse lesen. Im übrigen ist der vermeintliche Wirbel auf das instintklose Vorgehen des Gerichts zurückzuführen.

Sag ja nichts gegen Bild.

 

Was ist das denn?

Das am Ende vom Satz, ein Fragezeichen.

 

Du kennst die Akten nicht. Und selbst wenn Du sie kenntest: nur weil Du überfordert wärest, muß das für andere nicht gelten.

Die Anklageschrift ist 488 Seiten lang, alleine schon ein dicker Roman, die Prozessakten haben 280 000 Seiten, zugegeben, bei dem Aktenberg wäre ich überfordert.

Pro Seite 1 Minute 24 Stunden am Tag Aktenstudium, dann wäre ich nach 194 Tagen schon fertig. Dürfte dann aber nicht mal aufs Klo, sonst wären es noch mehr Blätter.

 

Das ist natürlich Unsinn, schon allein deshalb, weil es an der Bedeutung von Transparenz und Öffentlichkeit erkennbar vorbeigeht.

Stimmt,die 280 000Seiten werden alle im Prozess eine Rolle spielen. Die 1400kg Papier darf jeder mal durchblättern.

 

Wie machst Du Deine Vorhersagen? Klassisch durch das Auslesen der Eingeweide frischer Fische oder benutzt Du das Turbomodell der Galskugel 2.0? Mal im Ernst: wir sollten vor so einem Urteil doch den Prozeß abwarten. Der Vorsitzende Richter mag außerhalb des Gerichtssaales reichlich ungeschickt agieren, im Saal selber hat er allerdings einen ausgesprochen guten Ruf.

Hat der Richter, die Staatsanwälte, Verteidiger, Angeklagte alle 280000 Seiten gelesen und verstanden? Daraus die wichtigsten Informationen heraus gefiltert? Können die Zuschauer dem dann noch folgen?

 

Es ist ein reiner Schauprozess.

 

MfG.

 

hartmut

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Es gibt also 100 Plätze für die Öffentlichkeit. Das sollte doch ausreichend sein.

Bei knapp 100 von der Presse beantragten Plätzen, plus weiteren für Nebenkläger und Diplomaten. Und dann soll der Prozeß auch noch öffentlich, also für [ein wenig] Publikum zugänglich sein? :unsure:

Dafür das sonst nie jemand im Saal sitzt außer Schülergruppen oder Weiterbildungsgruppen und Hobbyjuristen ist dies schon viel. Die meisten Verhandlungssäle fassen ja ansonsten nicht mehr als 10 bis 20 Zuschauer.

Da finde ich 100 schon mehr als ausreichend, um die Öffentlichkeit zu wahren.

 

Wie gesagt nach ein paar Verhandlungstagen wird das Interesse eh nachlassen.

 

Paß nur auf, daß keiner derart darüber befindet, welches Gehalt für dich 'ausreichend sein sollte'. :sneaky:

Wird doch schon gemacht. Allerdings müsste ich das Geld für drei Leute bekommen, da ich die Arbeit von drei Leuten machen muss. Wie überall herrscht halt Personalnotstand bzw. das Personal hat Sonderaufgaben.

 

Leider bekomme ich nicht dreimal Gehalt und die Arbeit bleibt liegen (übertrieben dargestellt).

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Dafür das sonst nie jemand im Saal sitzt außer Schülergruppen oder Weiterbildungsgruppen und Hobbyjuristen ist dies schon viel.

Du verkennst offenbar, daß der NSU-Prozeß, zu dem sich an die 100 Journalisten angemeldet haben, nicht nach dem üblichen Schema F zu behandeln ist. Offenbar ist auch das OLG München nicht zur Durchführung eines solchen Prozesses befähigt. Diese Provinzrichter können gerade mal ein paar Klagen gegen Rosenheim-Cops abwimmeln.

 

Paß nur auf, daß keiner derart darüber befindet, welches Gehalt für dich 'ausreichend sein sollte'. :sneaky:

Wird doch schon gemacht.

Oh entschuldige bitte! Ich dachte bisher, daß Du nach einem Tarif bezahlt wirst, der von Zeit zu Zeit unter der Mitwirkung von Gewerkschaften und/oder Arbeitnehmervertretern neu verhandelt wird. So kann man sich täuschen. :nunja:

Ich bin mir trotzdem nicht sicher, ob irgendwer über dein Gehalt derart befindet, daß er sagt: "Der Gast225 kriegt 1000 €. Das sollte wohl ausreichend sein."

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Dafür das sonst nie jemand im Saal sitzt außer Schülergruppen oder Weiterbildungsgruppen und Hobbyjuristen ist dies schon viel.

Du verkennst offenbar, daß der NSU-Prozeß, zu dem sich an die 100 Journalisten angemeldet haben, nicht nach dem üblichen Schema F zu behandeln ist. Offenbar ist auch das OLG München nicht zur Durchführung eines solchen Prozesses befähigt. Diese Provinzrichter können gerade mal ein paar Klagen gegen Rosenheim-Cops abwimmeln.

Also 100 Plätze und damit mehr als das zigfache bei sonstigen Prozessen sollten auch hier ausreichend sein.

 

Der Rest informiert sich in der Zeitung und den Großteil der Bevölkerung wird die Sache am Arsch vorbeigehen und vom Prozess gernervt sein und dem Rummel der darum zu Recht gemacht wird.

 

 

 

Paß nur auf, daß keiner derart darüber befindet, welches Gehalt für dich 'ausreichend sein sollte'. :sneaky:

Wird doch schon gemacht.

Oh entschuldige bitte! Ich dachte bisher, daß Du nach einem Tarif bezahlt wirst, der von Zeit zu Zeit unter der Mitwirkung von Gewerkschaften und/oder Arbeitnehmervertretern neu verhandelt wird. So kann man sich täuschen. :nunja:

Ich bin mir trotzdem nicht sicher, ob irgendwer über dein Gehalt derart befindet, daß er sagt: "Der Gast225 kriegt 1000 €. Das sollte wohl ausreichend sein."

Es bestimmen also andere über mein Gehalt und ich dies nicht selber. Genau so wie du es beschrieben hast, denn weder auf meinen AG noch die andere Tarifpartei habe ich Einfluss.

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Also 100 Plätze und damit mehr als das zigfache bei sonstigen Prozessen sollten auch hier ausreichend sein.
Die Kapazität des Saales wurde auf etwa 230 Plätze erhöht, das sind etwa 100 Plätze mehr als vorher. In Anbetracht der außerordentlich großen Zahl an Prozessbeteiligten ist die Zahl der für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Plätze eher geringer, auf jeden Fall aber nicht mehr als zigfach größer als sonst in diesem Saal.

 

Abgesehen davon verbietet sich der Vergleich mit irgendwelchen sonstigen Prozessen von selbst.

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Abgesehen davon verbietet sich der Vergleich mit irgendwelchen sonstigen Prozessen von selbst.

wieso, sind die Opfer der mutmaßlichen Täter mehr Wert als andere ermordete Opfer.

 

Ich dachte von der Schiene ist man seit rund 65 Jahren abgekommen.

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Abgesehen davon verbietet sich der Vergleich mit irgendwelchen sonstigen Prozessen von selbst.

Nichts anderes wie ein gewöhnlicher Mordprozess. Der Rest ist Zirkus.

 

MfG.

 

hartmut

 

Gewöhnlicher Mordprozess wohl nicht. Eher Mordprozess gegen eine rechte terroristische deutsche Zelle; nicht ganz so wie die RAF aber so in die Richtung - also schon ein "besonderer Prozess".

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Nichts anderes wie ein gewöhnlicher Mordprozess.
Neun Menschen werden ermordet aus einem einzigen Grund: sie sind keine (geborenen) Deutschen. Die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden versagen völlig und blamieren sich bis auf die Knochen. Die Angehörigen der Opfer werden durch die Ermittlungen teilweise schwer traumatisiert und selbst zu Opfern. Diejenigen, die höchstwahrscheinlich die Täter sind, sind tot, angeklagt ist im wesentlichen eine Unterstützerin.

 

Und Du redst von einem gewöhnlichen Mordprozeß? Adenauer hatte recht: Wir leben alle unter einem Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

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Neun Menschen werden ermordet aus einem einzigen Grund: sie sind keine (geborenen) Deutschen.

So was nennt man, niedere Beweggründe. Ein Kennzeichen für Mord.

 

 

Die Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden versagen völlig und blamieren sich bis auf die Knochen. Die Angehörigen der Opfer werden durch die Ermittlungen teilweise schwer traumatisiert und selbst zu Opfern. Diejenigen,

Eine völlig andere Baustelle, außer sie haben die Täter bei ihren Taten unterstützt.

 

die höchstwahrscheinlich die Täter sind, sind tot, angeklagt ist im wesentlichen eine Unterstützerin.

Und genau darum geht es. Inwieweit sind die Angeklagten Täter oder Mittäter.

 

Und Du redst von einem gewöhnlichen Mordprozeß? Adenauer hatte recht: Wir leben alle unter einem Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.

Nur weil Du gewöhnliche Mörder auf ein Podest heben willst, auf das sie nicht gehören?

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK

Ich war am überlegen ob ich dir lieber Biber etwas zu deinem Horizont sage, aber ich lasse es.

Schön, dass Du mitteilst, nichts mitteilen zu wollen. Danke.

 

Auch wenn ich Hartmuts Ansatz zustimme, dass man Terroristen dieser Art schlicht als miese Mörder behandeln sollte, bin ich doch der Ansicht, dass dieser Prozess nicht nur angesichts der Shredder-Präferenzen der sogenannten "Sicherheitsbehörden" keineswegs "gewöhnlich" ist.

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So was nennt man, niedere Beweggründe. Ein Kennzeichen für Mord.
Das macht diese Morde noch immer nicht zu gewöhnlichen Morden (sofern es sowas überhaupt gibt)

 

Eine völlig andere Baustelle
Natürlich ist das nicht mal ansatzweise eine andere Baustelle. Um in Deinem Jargon zu bleiben: dieses Versagen, diese Demonstration völliger Unfähigkeit ist ein ganz wesentlicher Bestandteil der Baustelle - möglicherweise hätte diese Baustelle nie solche Dimensionen angenommen, wenn die Ermittler vernünftig gearbeitet hätten.

 

Nur weil Du gewöhnliche Mörder
Niemannd, der sich auch nur ein ganz klein wenig mit den Morden und Mördern, deren Hintergründen und den - nunja, 'Ermittlungen' befasst hat, redet von gewöhnlichen Mördern (sofern es solche überhaupt gibt).

 

auf ein Podest heben willst, auf das sie nicht gehören?
Erspare uns allen doch bitte solche Unterstellungen unter Deinem Niveau.

 

Ich war am überlegen ob ich dir lieber Biber etwas zu deinem Horizont sage, aber ich lasse es.
Ich freue mich für Dich und spreche aus Anerkennung zur Einsicht in die eigene Überforderung.
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bin ich doch der Ansicht, dass dieser Prozess nicht nur angesichts der Shredder-Präferenzen der sogenannten "Sicherheitsbehörden" keineswegs "gewöhnlich" ist.

Was da schief gelaufen ist, kann nicht in dem Prozess aufgearbeitet werden. Nach dem Prozess kann das gesondert aufgearbeitet werden wenn es neue Ergebnisse gibt. Es stehen nicht die Behörden vor dem Kadi.

 

Für mich ist der ganze Prozess völlig überzogen. Scheint als wolle man zeigen wie gut wir doch sind wenn es um rassistische Motive geht. Eine reine Schauveranstaltung.

 

Genauso wie der Augsburger Polizistenmord. Wäre das ein Nachtwächter gewesen der ermordet wurde, dann wäre schon längst ein Urteil gesprochen.

 

MfG.

 

hartmut

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Gewöhnlicher Mordprozess wohl nicht. Eher Mordprozess gegen eine rechte terroristische deutsche Zelle; nicht ganz so wie die RAF aber so in die Richtung - also schon ein "besonderer Prozess".

 

Dass das von den Medien gerne so dargestellt wird macht es nicht richtiger. Das sind Vielfachmorde. Mit Terror hat das nix zu tun.

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Terror

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Mit Terror hat das nix zu tun.
Aber mit Terrorismus. Wird übrigens in dem von Dir verlinkten Artikel ziemlich am Anfang erklärt.

 

GUT SO!!!
Nö. Wäre eine gute Lösung für jede Menge Probleme gewesen. Wäre im übrigen immer noch problemlos möglich, wenn das OLG bzw. dessen Vorsitzender Richter sich dazu entschlössen.
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Mit Terror hat das nix zu tun.
Aber mit Terrorismus. Wird übrigens in dem von Dir verlinkten Artikel ziemlich am Anfang erklärt.

Auch nicht mit Terrorismus. Dazu fehlt es schon das es keine Drohungen gegeben hat. Die Morde ohne von außen merkbaren Zusammenhang begangen wurden. Schlicht Morde aus Ausländerhass.

 

Eine gute Terroristengruppe macht "Öffentlichkeitsarbeit" indem sie sich zu Taten bekennt.

 

MfG.

 

hartmut

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Dazu fehlt es schon das es keine Drohungen gegeben hat.
Ich kann nicht erkennen, daß Drohungen eine zwingende Voraussetzung für Terrorismus sind.

 

Die Morde ohne von außen merkbaren Zusammenhang begangen wurden. Schlicht Morde aus Ausländerhass.

Den Widerspruch findest Du selber, nehme ich an.
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