SirSmokalot78 0 Posted April 2, 2013 Report Share Posted April 2, 2013 Guten Tag, aus aktuellem Anlass habe ich gerade mal eine Frage zum o.g. Thema.Stellen wir uns vor, jemand hätte gerade eine Frau samt Kinderwagen beinahe plattgefahren - weil die Dame einfach so vor's Auto gelaufen ist, anstatt im Fußgängerfurt in der Fahrbahnmitte darauf zu warten, dass das Fahrzeug passiert ist. Es gibt keinerlei Zeichen (Fußgängerüberweg, Markierung, o.ä.), so dass die Dame meines Erachtens die Alleinschuld bei einem Unfall hätte.Sie vertrat allerdings lautstark die Auffassung, der Autofahrer hätte sie durchzulassen und beim nächsten Mal könnte sie es ja darauf ankommen lassen und wieder einfach dem Autofahrer - der übrigens langsamer unterwegs war, als erlaubt - die Vorfahrt nehmen, weil er ja keine Vorfahrt hätte. Dass ich da keinerlei Verpflichtung habe, mich wie am Zebrastreifen zu verhalten, wollte sie nicht einsehen und zeterte wild durch die Gegend. Ich denke, sie würde dann beim nächsten Mal nicht nur ihre gebrochenen Knochen auskurieren, sondern auch keinen einzigen Cent Schmerzensgeld sehen und jeden Prozess - zumindest bei wahrheitsgemäßer Aussage aller Zeugen - verlieren. Und wie seht Ihr das? Ich bin ein wenig säuerlich ob dieses beratungsresistenten Weibstücks. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted April 2, 2013 Report Share Posted April 2, 2013 1. gefühlt hätte sie die alleinige Schuld, rechtlich eben nunmal nicht. Auch wenn der Autofahrer Vorrang hat, er darf diesen nicht mit Gewalt durchsetzen. Und ein Fußgänger ist deutlich schwächer als ein Auto. Also muß der Autofahrer Rücksicht walten lassen, ggf. auf seinen Vorrang verzichten. Daß das nicht zufriedenstellend ist, weiß ich. Aber wer sich später nicht mit einer Klage und Schmerzensgeldvorderungen konfrontiert sehen möchte, sollte sich eben entsprechend verhalten. 2. sicherlich wäre es für die gute Dame ein lehrreiches Erlebnis. Gebrochene Glieder, Prellungen, eine angeditschte Rübe.... nicht schön und mitunter sehr schmerzhaft. Würde ich ihr in diesem Falle durchaus mal gönnen, so uneinsichtig, wie sie sich hier zeigt. Und vllt würde das bei ihr auch mal zu einer Verhaltensänderung führen. Allerdings mußte ich schon oft die leidige Erfahrung machen, daß sich viele Leute ab einem gewissen Alter nicht mehr und von niemandem sagen lassen. Selbst in so einem Fall nicht von einem uniformierten Polizisten. Da kommt oftmals der Starrsinn durch. 3. kurz vorher stark abbremsen und einige Sekunden hupen hilft manchmal auch. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 670 Posted April 2, 2013 Report Share Posted April 2, 2013 Moin Moin Hier kollidiert was, nämlich zwei Paragraphen der StVO:zum Einen gibt es den Par. 2 Abs. 5"... Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen..." Und zum Anderen denPar. 25 Abs. 3"... Wer zu Fuß geht, hat Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten..." Wer sticht wen? Ich als Autofahrer würde aus dieser besonderen Rücksichtspflicht des Par. 2 heraus warten (Frau mit Kinderwagen, da gibt es doch nichts zu überlegen oder) und mich keinesfalls auf einen fragwürdigen Rechtsstreit einlassen. Gruß Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 2, 2013 Report Share Posted April 2, 2013 wie ist die Örtlichkeit zu verstehen? Eine Fussgängerfurt ohne Überweg? Kannst Du das mal aufmalen? Ich kann mir nur eine Fussgängerfurt mit Überweg vorstellen.. Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted April 2, 2013 Report Share Posted April 2, 2013 anstatt im Fußgängerfurt in der Fahrbahnmitte darauf zu warten....Es gibt keinerlei Zeichen (Fußgängerüberweg, Markierung, o.ä.)Und ich kann mir keine Fußgängerfurt ohne Lichtzeichenanlage und Markierungen vorstellen. Ohne Querungshilfe für zu Fuß Gehende dagegen schon VwV zur StVOVwV zur StVOVwV zur StVO Zu § 25 Fußgänger Zu Absatz 3 VwV zur StVO...Die Markierungen an Lichtzeichenanlagen für Fußgänger, sogenannte Fußgängerfurten, bestehen aus zwei in der Regel 4 m voneinander entfernten, unterbrochenen Quermarkierungen. Einzelheiten ergeben sich aus den Richtlinien für die Markierung von Straßen (RMS). Vgl. zu § 41 Absatz 1, Anlage 2 Abschnitt 9.... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted April 2, 2013 Report Share Posted April 2, 2013 aha... wir hatten es also mit einer Lichtzeichenanlage zu tun, die für die Fussgänger in deinem Falle wie anzeigte? und kamst Du aus einer Seitenstrasse, so dass sowohl Du als auch sie grün hatte? Quote Link to post Share on other sites
SirSmokalot78 0 Posted April 2, 2013 Author Report Share Posted April 2, 2013 Nein, ich fuhr einfach nur geradeaus auf einer Straße. Ich habe den Ort des Geschehens gerade mal bei google maps herausgesucht und markiert - die Furt befindet sich in der Bildmitte, ich kam quasi von oben. http://www.bilderhos...ygs823.png.html Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted April 2, 2013 Report Share Posted April 2, 2013 Eine simpele Querungshilfe. Da hat die Dame mit Kinderwagen null Vorrang oder so. Quote Link to post Share on other sites
gerre 284 Posted April 2, 2013 Report Share Posted April 2, 2013 Da hat die Dame mit Kinderwagen null Vorrang..., den sie sich aber dank unserer Verkehrsrechtsprechung leicht anmaßen kann. Quote Link to post Share on other sites
Ichtyos 20 Posted April 2, 2013 Report Share Posted April 2, 2013 Jepp - mit so eine Person (im Vorstand des Schulelternrates einer Grundschule) hatte ich auch mal das "Vergnügen". Null Lernkompetenz. Quote Link to post Share on other sites
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