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Auto Abgeschleppt - Parkverbot


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Mein Auto wurde mit ausgelegtem und gültigem Anwohnerparkausweis in Düsseldorf auf einem unbefristeten Anwohnerparkplatz geparkt. 8 Tage nach Parkbeginn wurde dort auf Veranlassung der städtischen Behörde eine mobile Halteverbotsbeschilderung aufgestellt, weil wegen geplanter Filmaufnahmen dort kein Auto stehen sollte. Da ich nicht vor Ort war (man schläft ja selten im Auto) wusste ich nichts von der mittlerweile aufgestellten Beschilderung, und weitere 4 Tage später wurde dann mein Auto auf Veranlassung der Behörde mit der Begründung "Halteverbot nach §12 Abs. 1 §49 StVO §24 StVG 52 BKat" abgeschleppt. Natürlich musste ich zuerst mal die Abschleppkosten bezahlen bevor mir der Abschlepper überhaupt wieder mein Auto raus gab, und die Stadt schickte mir sogar noch einen Strafzettel wegen Falschparkens hinterher.

 

Für mein menschliches Rechtsempfinden ist dieses Verhalten unzulässig, da eine Halterermittlung und nachfolgende Halterbenachrichtigung mittels ausgelegtem Parkausweis oder über das Kennzeichen eine Kleinigkeit gewesen wäre, was aber seitens der Behörde noch nicht mal probiert wurde. Bei Benachrichtigung wäre das Auto selbstverständlich weggefahren worden und hätte somit keine Abschleppung erfordert.

 

Ich klagte nun dagegen, das Verfahren findet nächste Woche in Düsseldorf statt. Jetzt schrieb die zuständige Düsseldorfer Richterin einen Brief, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hätte, Die Richterin führt zweierlei Gründe an:

 

* 48 Stunden reichen als zeitlicher Vorlauf aus, wenn eine Halteverbotszone eingerichtet wird (sie verweist auf ein Urteil von 1987)

* Da es sich bei meinem Auto um ein Auto mit auswärtigem Kennzeichen handelt sei der Polizist nicht verpflichtet eine Halter- bzw Anwohnernachfrage durchzuführen.

 

Kann mir jemand einen Ratschlag geben ? Das Ganze wird zwar über einen Rechtsanwalt abgewickelt, aber der ist am Verhandlungstag im Urlaub. Bitte jetzt keine Kommentare, dass ich den RA wechseln soll....

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Jo...  Nö, Kommentare wie Deine sind es!

Selber im Filmgewerbe arbeitend weis ich, daß es manchmal schwierig ist, wenn man arbeiten will und keiner hällt sich an das Haltverbot.   Klar ist aber auch, daß die Fa die den Haltverbots-Service ma

... und die Baden-Württemberger ebenfalls, und hier ist mein Auto nämlich zugelassen. Aber selbst wenn die NRW´ler in den dortigen Zulassungbezirken keine Telefon-Nummern erfasst haben (eine Halterabf

.... kann man so auslegen, klar. Die Richterin benennt ja auch eine 48 Stundenfrist und da war ich deutlich entfernt davon. Diesenersten Begründungs- Pkt würde ich sogar akzeptieren.

 

Gleichwohl stellt sich die Frage ob der Polizist VOR dem Abschleppen per Kennzeichen- oder per auf dem Armaturenbrett sichtbar ausliegenden Anwohnerparkausweis eine Halternermittlung hätte durchführen müssen. Das wäre in max 10 Minuten erledigt gewesen (und so lange musste der Polizist garantiert auch auf den Abschleppwagen vor Ort warten) und dann wäre ich sofort weg gefahren.

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Bitte jetzt keine Kommentare, dass ich den RA wechseln soll....
Ist sowieso zu spät, der hat sein Geld verdient.

 

Hat er Dir wirklich nicht mitgeteilt, daß Deine Chancen gegen null gehen? Und Du bist auch nicht auf die Idee gekommen, vor Einschaltung des RA mal die Suchmaschine Deines eigenen Vertrauens zu befragen?

 

Wenn Du ausreichend Geld und nix besseres zu tun hast, solltest Du den Termin wahrnehmen. Dürfte kurz und schmerzlos werden, aber wenn man so ein Erlebnis braucht und sich die Gelegenheit bietet... Wenn Du ausreichend Geld und besseres zu tun hast, solltest Du den Termin schnellstens absagen und die dadurch gesparten Kosten einer sozialen Organisation Deiner Wahl spenden. Und wenn Du nicht unbedingt ausreichend Geld hast, empfiehlt sich die Absage per se.

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.... kann man so auslegen, klar. Die Richterin benennt ja auch eine 48 Stundenfrist und da war ich deutlich entfernt davon. Diesenersten Begründungs- Pkt würde ich sogar akzeptieren.

 

Gleichwohl stellt sich die Frage ob der Polizist VOR dem Abschleppen per Kennzeichen- oder per auf dem Armaturenbrett sichtbar ausliegenden Anwohnerparkausweis eine Halternermittlung hätte durchführen müssen. Das wäre in max 10 Minuten erledigt gewesen (und so lange musste der Polizist garantiert auch auf den Abschleppwagen vor Ort warten) und dann wäre ich sofort weg gefahren.

Nein, man muss keine zeitaufwändigen Ermittlungen führen, zumal hier ja ein auswärtiges Kennzeichen dran war. Dann hätte man also die Adresse des Max Mustermann aus Köln bekommen. Danach hätte man ins Telefonbuch schauen müssen, ob er da drin steht. Dann hätte man da anrufen müssen. Was soll man sonst noch alles machen? Es ist deine Pflicht, regelmäßig nach dem fahrzeug zu schauen, um festzustellen, ob du da noch parken darfst. Dieser Pflicht bist du nicht nachgekommen und jetzt versuchst du, dein Verschulden auf andere abzuwälzen.

 

Gruß

Goose

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Du bist als Halter verpflichtet, dich regelmäßig davon zu überzeugen, dass zwischenzeitlich kein Halteverbot eingerichtet wurde.

Die Behörde kann verbieten, wozu sie gerade Lust hat, und der Bürger hat nur zu gehorchen. In was für einem Staat leben wir eigentlich? :angry:

Wenn eine Filmfirma für einen - zweifellos sehr illusionären - Film autofreie Straßen ablichten möchte kann sie die ja im Babelsberger Studio nachbauen. Notfalls hätte sie die Autos mit städtischer Erlaubnis und auf eigene Kosten entfernen lassen können, dann hätte sie den ursprünglichen Zustand nach den Filmarbeiten aber wieder herstellen müssen.

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Guest PedroK

Es ist deine Pflicht, regelmäßig nach dem fahrzeug zu schauen, um festzustellen, ob du da noch parken darfst.

Bedeutet das, dass ein "Laternenparker" in D-Land nicht beruhigt zwei Wochen in den Urlaub fliegen kann?

 

Gruß, Pedro.

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Bedeutet das, dass ein "Laternenparker" in D-Land nicht beruhigt zwei Wochen in den Urlaub fliegen kann?
Nicht, wenn in der Zeit nicht jemand regelmäßig nach dem Fahrzeug sieht.
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Nein, man muss keine zeitaufwändigen Ermittlungen führen,

Aufwendiger wie,

feststellen dass das Fahrzeug unberechtigt dort steht,

den Halter feststellen,

dem Halter einen Kostenbescheid zustellen,

dem Halter mitteilen wo sein Fahrzeug steht

einen Strafzettel ausstellen

einen Abschleppdienst beauftragen?

 

Mal davon abgesehen das hier die Zeit mehr als ausreichend war um dem Halter Gelegenheit zu geben das Fahrzeug zu entfernen.

 

Komme also bitte mit besseren Argumenten. Sage lieber, es wurden mal wieder Kosten generiert um den Säckel zu füllen.

 

Sowas ist alles andere als Bürgerfreundlich, auch wenn Du jetzt darauf beharrst, es sei rechtmäßig.

 

MfG.

 

hartmut

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Nach meiner bescheidenen Kenntnis muss zwischen Aufstellung der Schilder und dem Abschleppen ein Zeitraum von 72 Std. liegen.

Hier das Urteil dazu, zu finden hier im RF:

http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&GerichtAuswahl=VGH+Baden-W%FCrttemberg&Art=en&sid=711ae2f786319fe6f96b8643964ea6b5&nr=8069&pos=0&anz=2

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Bürgerfreundlich hin oder her:

 

eine halterabfrage führt evtl zu einer telefonnummer, unter der der halter "vielleicht" erreichbar ist, evtl aber auch nicht, da er arbeitet, oder sonst was tut.

man könnte also die nachforschungen der behörde beliebig hinauszögern.

Was tun, wenn der Halter gerade auf den Malediven weilt?

 

Daher wurde ja diese Frist von 48 oder wie im Link von Zöllner vermerkt 72 Stunden erfunden.

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Selber im Filmgewerbe arbeitend weis ich, daß es manchmal schwierig ist, wenn man arbeiten will und keiner hällt sich an das Haltverbot.

 

Klar ist aber auch, daß die Fa die den Haltverbots-Service macht täglich kontrolliert und FZe aufschreib die schon vor dem Schilderaufstellen dort standen.

 

Diejenigen die sich innerhalg der 72 Std dort hinstellen, werden abgeschleppt und müßen für ihre Unachtsamkeit auch für alle Kosten aufkommen.

 

Die anderen, die aber schon vorher standen, werden in München versucht von der Polizei zu ermitteln und wenn gar nix anders geht, wird das FZ auf kosten der Film-Fa umgesetzt - in der Nähe natürlich.

 

Daß man alle drei Tage mal nach seinem FZ gucken sollte, muß klar sein, aber vllt hat da die Richterin was falsch verstanden und meint, daß FZ wurde erst nach dem Schilderaufstellen abgestellt und da sind 48 Std ausreichend.

 

Vllt hat sich der Anwalt oder wer auch immer falsch ausgedrückt - kann ja alles passieren.

 

Ich würde es auf einen Prozess ankommen lassen, und genau erklären, daß das FZ vor dem Schilderaufstellen dort stand.

 

Der Schilderaufsteller muß Bilder gemacht haben.

 

Daß am FZ auch noch der Bewohnerparkausweis lesbar ausliegt, sollte ein einfaches sein, den Halte ausfindig zu machen - muß er doch in der Nähe wohnen, wenn er so einen Ausweis hat.

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Mir geht es gefühlsmäßig tatsächlich so,dass Staat und Behörde machen können was sie wollen und immer glaubhafter sind, als der Betroffene.. In der Vor-Prozessualen Korrespondenz entstand schon der Eindruck, dass es den Ordnungsämtern eigentl wurstegal ist, ob da kurzerhand für EUR 160,-- abgeschleppt wird oder nicht. Interessant war auch, dass die Ordnungsbehörde eine Verschrottung des Wagens ankündigten, nachdem ich den Wagen beim Abschlepper bereits wieder ausgelöst, also zurück hatte. Mit Recherchen nehmen es die Düsseldorfer wohl nicht so genau. Aber egal, das kann ich sowieso nicht ändern.

 

Mich ärgert, dass der Amtsschimmel abschleppen lässt ohne jeglichen Versuch der Nachfrage. Wenn irgend ein Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens so handeln würde, dann bekäme der von seinem Chef kräftig auf die Mütze, garantiert. Im Übrigen gebührt es -menschlich gesprochen- dem Anstand, eine Halternachfrage vorzunehmen. Ich frage mich ernsthaft was beim Polizisten länger gedauert hätte: eine Halternachfrage durchzuführen (dauert während der Dienstzeiten ungefähr 5 Minuten, inkl der hinterlegten Tel-Nummer) oder keine Halternachfrage durchzuführen und stattdessen auf den Abschlepper zu warten..... Interessant ist auch, dass ein Abschlepper vom ADAC für das Abschleppen EUR 80,-- bekommt, es bei städtischem Auftrag dann 160,-- kosten darf.

 

Ich will nicht meine Verantwortung auf Andere abwälzen. Wenn ich etwas falsch gemacht habe muss ich dafür gerade stehen, ganz klar. Hier liegt jedoch der Verdacht nahe, dass es auf Grund der "Geringfügigkeit" (mit allem Drum und Dran geht es ja nur um ca. € 700,-- !) sowohl die Richterin als auch mein Rechtsanwalt das "Recht Sprechen" nicht so ganz ernst nehmen. Beide bekommen ja so oder so ihr Geld.... Im Internet habe ich mittlerweile einige Urteile gefunden, wonach auch die 48-Stunden Frist anzuzweifeln ist. Leider versäumte die Recherche mein RA. Und dennoch geht es im Kern nur um die Frage: gebührt sich eine Halterermittlung? In meinem Fall wäre das Auto dann 10 Minuten später weggefahren gewesen. Gerade so lange, wie die Anfahrt des Abschleppers zum "Tatort", sofern der Abschlepper bei Auftragserteilung nicht sowieso schon neben dem Polizisten stand. Ein Schelm wer etwas böses denkt....

 

Ich fühle mich echt hilflos.

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Mich ärgert, dass der Amtsschimmel abschleppen lässt ohne jeglichen Versuch der Nachfrage. Wenn irgend ein Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens so handeln würde, dann bekäme der von seinem Chef kräftig auf die Mütze, garantiert. Im Übrigen gebührt es -menschlich gesprochen- dem Anstand, eine Halternachfrage vorzunehmen. Ich frage mich ernsthaft was beim Polizisten länger gedauert hätte: eine Halternachfrage durchzuführen (dauert während der Dienstzeiten ungefähr 5 Minuten, inkl der hinterlegten Tel-Nummer) oder keine Halternachfrage durchzuführen und stattdessen auf den Abschlepper zu warten.....

 

Seit wann kommt bei der Abfrage eines Kfz-Kennzeichens auch eine Telefonnummer raus?

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... und die Baden-Württemberger ebenfalls, und hier ist mein Auto nämlich zugelassen. Aber selbst wenn die NRW´ler in den dortigen Zulassungbezirken keine Telefon-Nummern erfasst haben (eine Halterabfrage und notwendige Telefonbuchrecherche wäre dennoch kosten- und zeitsparender, für alle Beteiligten. Zum Können gehört natürlich das Wollen. Und Members Beitrag dass ggf Abschleppkosten nach dem Verursacherprinzip vom Auftraggeber zu bezahlen sind (in diesem Fall von der Filmfirma) finde nachahmenswert. Die würden sich dann höchstwahrscheinlich schon um eine Halterermittlung bemühen, wenn nachfolgend mal kurz für 25 Autos Abschlepp- und Gerichtskostenkosten i.H. EUR 17.500,-- im Raum stehen.

 

Das BW Urteil habe ich sehr aufmerksam gelesen. Ich werde meine Klage auch zurück ziehen. Der Grund ist ganz praktischer Art: das VWG Düsseldorf hat die Verhandlung auf 9:00 Uhr angesetzt, und zwar trotz vorausgegangener Intervention meines RA´s weil eine Anreise aus Stuttgart wenig mandantenfreundlich ist. Zumal er sich selbst im Urlaub befindet (war der Düsseldorfer Richterin egal).

 

Abhaken mit einer Erfahrung mehr: trau keinem Staatsdiener nicht, und schon gar keinem Abschlepper. Ich schlafe mit der Hoffnung, dass die Düsseldorfer Justiz diese Beiträge vlt liest. Und hoffentlich auch mal irgend wann abgeschleppt werden und dafür dann zahlen dürfen, lol.

 

Danke für Eure Beiträge.

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Weiß ich, aber die Aktenlage ist ja so dass die Richterin ggf gegen mich entscheiden wird, schrieb sie ja. Also müsste ich (oder mein Anwalt) vor Ort sein, mit der daraus entstehenden Problematik. Vor Gericht oder auf hoher See ist man halt doch in Gottes Hand.

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Mir geht es gefühlsmäßig tatsächlich so,dass Staat und Behörde machen können was sie wollen und immer glaubhafter sind, als der Betroffene.
Das ist schlicht Quatsch. Für ersteres gibt es u.a. den Rechtsweg, für letzteres gerade in Deinem Fall nicht den Hauch eines Beweises.

 

In der Vor-Prozessualen Korrespondenz entstand schon der Eindruck, dass es den Ordnungsämtern eigentl wurstegal ist, ob da kurzerhand für EUR 160,-- abgeschleppt wird oder nicht.
Möglich. Was erwartest Du?

 

Interessant war auch, dass die Ordnungsbehörde eine Verschrottung des Wagens ankündigten, nachdem ich den Wagen beim Abschlepper bereits wieder ausgelöst, also zurück hatte. Mit Recherchen nehmen es die Düsseldorfer wohl nicht so genau.
Ich nehme eher an, Du hast ein Standardschreiben bekommen, welches sich mit Deiner Abholung überschnitten hat.

 

Mich ärgert, dass der Amtsschimmel abschleppen lässt ohne jeglichen Versuch der Nachfrage.
Auch wenn ich Deinen Ärger durchaus verstehen kann und unabhängig davon, daß diese Frage längst höchstrichterlich entschieden ist: wie stellst Du Dir das eigentlich vor? Sollen die Politessen vor jedem Abschleppvorgang erst versuchen, den Halter zu erreichen? Und wie lange müssen sie dann warten, bevor sie dann abschleppen lassen? Und soll es da Deiner Meinung nach Unterschiede geben oder gilt das in allen Fällen, also bei Feuerwehrzufahrten und Behindertenparkplätzen genauso wie bei drei Tage vorher angekündigten Halteverboten?

 

Wenn irgend ein Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens so handeln würde, dann bekäme der von seinem Chef kräftig auf die Mütze, garantiert.
Du kannst ja mal spaßeshalber mit Deinem Auto die Zufahrt eines x-beliebigen Dienstleistungsunternehmens blockieren und abwarten, ob sie Dich anrufen.

 

Interessant ist auch, dass ein Abschlepper vom ADAC für das Abschleppen EUR 80,-- bekommt, es bei städtischem Auftrag dann 160,-- kosten darf.
Ich weiß nicht, woher Du den ADAC-Preis hast. Aber zum einen nennt sich das MArktwirtschaft und zum anderen lässt der ADAC eher selten verschlossene Fahrzeuge ab. Außerdem bleibt es Dir unbenommen, gegen den Preis vorzugehen.

 

Ich will nicht meine Verantwortung auf Andere abwälzen. Wenn ich etwas falsch gemacht habe muss ich dafür gerade stehen, ganz klar.
Sehr gut. Warum hast Du dann hier ein Thema eröffnet?

 

Hier liegt jedoch der Verdacht nahe, dass es auf Grund der "Geringfügigkeit" (mit allem Drum und Dran geht es ja nur um ca. € 700,-- !) sowohl die Richterin als auch mein Rechtsanwalt das "Recht Sprechen" nicht so ganz ernst nehmen.
Zumindest für die Richterin darf man sicher behaupten: der ist das so was von egal. Wenn sie so schlecht wäre, wie Du ihr unterstellst, hätte sie Dich nicht angeschrieben.

 

Im Internet habe ich mittlerweile einige Urteile gefunden, wonach auch die 48-Stunden Frist anzuzweifeln ist. Leider versäumte die Recherche mein RA.
Dann bring ihn auf Trab.

 

Und dennoch geht es im Kern nur um die Frage: gebührt sich eine Halterermittlung?
Nö. Die Frage lautet korrekt: muß das O-Amt versuchen, den Fahrzeughalter zu erreichen, bevor es den Abschlepper kommen lässt? Die Antwort lautet regelmäßig nein.

 

So sehr Dich das auch alles ärgert: Dein Fehler. Die Problematik wird regelmäßig zur Urlaubssaison von den Tageszeitungen behandelt, Du hättest es also wissen können.

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Es wird meist das Mittel mit dem geringsten Übel für den Betroffenen gewählt, dieses ist dann auch für POL und O-Amt einfacher. Bei einem Kennzeichen von auswärts, ggf aus einem anderen Bundesland wird nicht erst gefragt. Selbst wenn eine aktuelle Telefonnummer hinterlegt sein sollte, ist dies üblicherweise eine Festnetznummer, dort wird nicht der Fahrer erreicht, sondern "irgendjemand", der vielleicht den Fahrer kontaktieren könnte (oder auch nicht).

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.[...] Der Grund ist ganz praktischer Art: das VWG Düsseldorf hat die Verhandlung auf 9:00 Uhr angesetzt, und zwar trotz vorausgegangener Intervention meines RA´s weil eine Anreise aus Stuttgart wenig mandantenfreundlich ist. Zumal er sich selbst im Urlaub befindet (war der Düsseldorfer Richterin egal).[...]

Beim Falschparken siehst du es als selbstverständlich an, dass die Kollegen trotz auswärtigem Kennzeichen davon ausgehen, dass du binnen kürzester Zeit beim Fahrzeug bist, bei der Verhandlung dagegen ist es dir nicht möglich, morgens in Düsseldorf zu sein, da du ja aus weiter Ferne anreist... Merkwürdig...

 

Gruß

Goose

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Beim Falschparken siehst du es als selbstverständlich an, dass die Kollegen trotz auswärtigem Kennzeichen davon ausgehen, dass du binnen kürzester Zeit beim Fahrzeug bist, bei der Verhandlung dagegen ist es dir nicht möglich, morgens in Düsseldorf zu sein, da du ja aus weiter Ferne anreist... Merkwürdig...

Schon merkwürdig das da ein Fahrzeug mit

Mein Auto wurde mit ausgelegtem und gültigem Anwohnerparkausweis in Düsseldorf auf einem unbefristeten Anwohnerparkplatz geparkt.

parkt, und der Inhaber vom Ausweis soll dann nicht in Düsseldorf erreichbar sein? Das Argument zieht also nicht.

 

MfG.

 

hartmut

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Dann erzähl mir mal, wie du seine Erreichbarkeit feststellen würdest.

Wie weit sollte man gehen? Was sollte man machen, wenn man eine telefonnummer findet, dort aber niemand ans Telefon geht? Nach 10 Minuten noch mal versuchen? Nach 30 Minuten erneut?

 

Wenn er aber so oft in Düsseldorf ist, dann sollte der Gerichtstermin doch kein Problem für ihn darstellen.

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK
Bedeutet das, dass ein "Laternenparker" in D-Land nicht beruhigt zwei Wochen in den Urlaub fliegen kann?
Nicht, wenn in der Zeit nicht jemand regelmäßig nach dem Fahrzeug sieht.

Ich frage mich, wie das gehen soll, wenn man z.B. "new in town" ist und niemanden in der Nähe kennt, dem man seinen Autoschlüssel anvertrauen mag.
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Das nennt man "Eigenverantwortung". Das mag für viele ein Fremdwort sein, aber so ist es halt. Wer keinen eigenen Stellplatz hat, muss hat auch regelmäßig nach seinem Eigentum schauen oder alternativ für die Zeit, die er im Urlaub ist, einen Stellplatz anmieten.

 

Gruß

Goose

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Dann erzähl mir mal, wie du seine Erreichbarkeit feststellen würdest.

Wie würdest Du einen bösen Buben ermitteln, wenn Du von dem einen Anwohnerparkausweis hättest?

 

Wie weit sollte man gehen? Was sollte man machen, wenn man eine telefonnummer findet, dort aber niemand ans Telefon geht? Nach 10 Minuten noch mal versuchen? Nach 30 Minuten erneut?

So eine Aktion zieht sich doch über Tage hinweg, da könnte sogar schön altmodisch ein Brief geschrieben werden, an die Adresse auf die der Ausweis ausgestellt ist. Zumal es bei der Sondernutzung wegen Filmaufnahmen um kein sicherheitsrelevantes Ding geht, noch irgendein gesteigertes öffentliches Interesse besteht.

 

Wenn er aber so oft in Düsseldorf ist, dann sollte der Gerichtstermin doch kein Problem für ihn darstellen.

Es soll vorkommen das Leute ihre freien Tage, z.B. gerne im Kreise der Familie verbringen. Wegen sowas dann weit anreisen ist auch Quatsch, zumal der Ausgang scheinbar feststeht. Die Richterin will den Termin nicht verlegen, aus welchen Gründen auch immer.

 

Ich denke mal, so wie ich den Staat einschätze, die kassieren lieber die Gebühren für die Abschleppanordnung, plus den Strafzettel, plus die Steuern die der Abschlepper aus dem Gewinn zahlt, als sich etwas bürgerfreundlich zu verhalten. Wie sagt man so schön, wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest PedroK
Das nennt man "Eigenverantwortung".
Schon. Aber muss man jemandem in der Situation des TE auch noch ein Ticket verpassen? Wäre nicht eher zu verlangen, dass z.B. eine Produktions-Firma ein zu erwartendes Park-/Halteverbot mit deutlich größerem zeitlichem Vorlauf ankündigt? Mindestens z.B. denjenigen, die einen Anwohner-Parkausweis haben?
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Das nennt man "Eigenverantwortung". Das mag für viele ein Fremdwort sein, aber so ist es halt.

Komisch, wenn einer etwas zu schnell fährt darf er das nicht eigenverantwortlich machen. wenn es bequem für den bequemen Staat ist, dann muss er eigenverantwortlich handeln.

 

Das nenne ich Rosinenpicken, oder schlicht Verantwortung abschieben.

 

MfG.

 

hartmut

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Ist aber schon komisch, dass der Termin wegen des Urlaubs nicht verlegt wurde.

 

Hier hätte ich eher mal angesetzt, denn dies ist unüblich.

 

Bei der Anreise wirst du nichts machen müssen. Da musst du halt einen Tag früher losfahren.

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Ich habe keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten der Anwohnerparkausweise. Ich kann "nur" über ZEVIS die Halterabfrage machen und bekomme dann entsprechend die Adresse, die dort eingetragen ist.

Also nichts zielversprechendes bei einem auswärtigen Halter.

 

Es gibt Regeln, in deren Rahmen man sich eigenverantwortlich bewegen kann. Das Geschwindigkeitslimit ist so eine Regel. Bei einer Überschreitung muss man halt mit den Konsequenzen rechnen.

 

Die Filmfirma hat ein Interesse an dem Halteverbot, sie hat es beantragt und rechtzeitig die Schilder aufstellen lassen. Wenn nun der TE mindestens 12 Tage lang nicht nach seinem im öVR stehenden Auto schaut, so kann man das wohl kaum einem anderen zru Last legen.

 

Gruß

Goose

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... Also nichts zielversprechendes bei einem auswärtigen Halter. ...
Irgendwie lese ich immer "auswertiger" Halter.

 

Wie bekommt man so einen Anwohner-Parkausweis?

 

Und muss aus Stuttgart anreisen. Das Fahrzeug kann er aber binnen 10 Minuten umsetzen?

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Wie bekommt man so einen Anwohner-Parkausweis?

Indem man dort wohnt und ein Fahrzeug mit außerörtlichem Kennzeichen fährt. Leasingfahrzeug z.B.
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Ich habe keinen unmittelbaren Zugriff auf die Daten der Anwohnerparkausweise. Ich kann "nur" über ZEVIS die Halterabfrage machen und bekomme dann entsprechend die Adresse, die dort eingetragen ist.

Also nichts zielversprechendes bei einem auswärtigen Halter.

Du bist ja nicht das Ordnungsamt wo den Parkausweis ausgestellt hat. Und die können die Daten überprüfen.

 

Es gibt Regeln, in deren Rahmen man sich eigenverantwortlich bewegen kann. Das Geschwindigkeitslimit ist so eine Regel. Bei einer Überschreitung muss man halt mit den Konsequenzen rechnen.

Nein das sind Pflichten die auf den Bürger übertragen wurden. Verantwortung bedeutet eigenständig etwas zu entscheiden, und das sprichst Du ja ab.

 

Ich finde es seltsam das ihr in NRW mit 6 Streifenwagen, 12 Beamte eine Ruhestörung von 8 Leuten, mit eindringen in die Wohnung, Schlägen, Verletzungen, Anzeigen, Festnahmen, Platzverweisen in der Privatwohnung und dem ganzen Trara könnt, aber eine simple Adresse nicht feststellen könnt. Sag doch gleich ihr wollt nicht, klingt glaubhafter.

 

Die Filmfirma hat ein Interesse an dem Halteverbot, sie hat es beantragt und rechtzeitig die Schilder aufstellen lassen. Wenn nun der TE mindestens 12 Tage lang nicht nach seinem im öVR stehenden Auto schaut, so kann man das wohl kaum einem anderen zru Last legen.

Doch, zumindest könnte ja die Firma im Vorfeld, "EIGENVERANTWORTLICH", wenn es sich um eine größere Aktion handelt, die Belästigten auf die Aktion aufmerksam machen.

 

MfG.

 

hartmut

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... Indem man dort wohnt und ein Fahrzeug mit außerörtlichem Kennzeichen fährt. Leasingfahrzeug z.B.
Auch Leasingfahrzeuge müßen am Wohnort angemeldet werden, und nur am Wohnort bekommst du den Ausweis.
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Hallo Hartmut, zum Bewohnerparkausweis wird nicht immer die Adresse gespeichert, wozu auch? Du beantragst das Teil für ein Jahr und legst die Gebühr samt Fahrzeugschein und Ausweis vor und gehst mit der Karte wieder raus. Bei Auswärtskennzeichen muss der Antragsteller belegen, das er der regelmäßige Fahrzeugführer ist. Nach einem Jahr das Ganze noch einmal. Bei uns sind viele Angehörige eines bekannten Fahrzeugherstellers mit WOB-Kennzeichen unterwegs, bei der Halterabfrage kommt nur die Konzernadresse zum Vorschein, dort braucht niemand anrufen, per Telefon keine Auskunft über den Nutzer, außerhalb der Bürozeiten gibt es nur die Telefonzentrale.

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... Indem man dort wohnt und ein Fahrzeug mit außerörtlichem Kennzeichen fährt. Leasingfahrzeug z.B.
Auch Leasingfahrzeuge müßen am Wohnort angemeldet werden, und nur am Wohnort bekommst du den Ausweis.

Nö, kann auch Kennzeichen des Leasinggeber haben. Bei uns wird z.B. nur folgendes benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil 1 bzw. Kfz-Schein
  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • Bestätigung des Fahrzeughalters über die dauernde Kfz-Nutzung durch den Antragsteller (z. B. bei Firmenfahrzeugen)

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@KlausK: Das hier könnte so sein, so mit WOB und Konzern-Adresse.

 

Ich glaub es aber erst, wenn der TE dies so bestätigt.

 

Ansonsten nehme ich an, ist es das FZ des TE, der Wohnort des TE und der Ausweis des TE.

 

Übrigens wird zur Verlängerung die Rechnung an die Adresse geschickt die bei der Antragsabgabe bekannt gegben werden muß, welche auch die Meldeadresse sein muß und welche auch im FZ-Schein eingetragen sein muß.

 

Ganz besondere ausnahmen erlauben ein Firmen-FZ, wobei bestätigt sein muß, daß man der einzige FZ-Führer ist.

Und das ist eher die Ausnahme als die Regel.

 

In M ist das wohl alles etwas anders - so auch die Film-FA für ein Umsetzen zahlen muß, wenn das FZ vor aufstellen des HV dort stand.

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Guest PedroK

Ich glaub es aber erst, wenn der TE dies so bestätigt.

 

Mein Auto wurde mit ausgelegtem und gültigem Anwohnerparkausweis in Düsseldorf auf einem unbefristeten Anwohnerparkplatz geparkt.

[...]

Da es sich bei meinem Auto um ein Auto mit auswärtigem Kennzeichen handelt ...

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Hier (in BS) gibt es keine automatische Verlängerung, man muss wieder hin zur Abteilung Bürgerangelegenheiten, mit den ganzen Nachweisen (und natürlich dem Geld), Adresse muss deswegen auch nicht gespeichert werden.

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Auch Leasingfahrzeuge müßen am Wohnort angemeldet werden
Oh Mist. Dann bin ich ja vier Jahre lang irgendwie illegal unterwegs gewesen. Andererseits: da die Leasingbude keine ganz kleine ist und bei Kontrollen auch niemand was gesagt hat, könnte es möglicherweise sein, daß Du falsch liegst.
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Auch Leasingfahrzeuge müßen am Wohnort angemeldet werden
Oh Mist. Dann bin ich ja vier Jahre lang irgendwie illegal unterwegs gewesen. Andererseits: da die Leasingbude keine ganz kleine ist und bei Kontrollen auch niemand was gesagt hat, könnte es möglicherweise sein, daß Du falsch liegst.

 

Ändere müssen in können, dann stimmt es.

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§46 FZV Abs 2: Örtlich zuständig ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung im Sinne des Melderechtsrahmengesetzes, ... :think:

 

Ich kenne viele mit Leasingverträgen: Dort steht man selber als Halter drin, mit seiner Meldeadresse, und der "Brief" bleibt bei der Leasing-Fa

 

Ich kenne keinen, wo die Leasing-Fa drin steht

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