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Polizei Muss Künftig Für Das Parken Zahlen


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Guest PedroK
Doch. Wir prüfen ob ein Tatbestand vorliegen könnte.

 

Nein, PedroK! Die Polizei prüft nicht! lies den 163 I und II StPO mal ganz genau!

 

Heute hüh, morgen hott. "Glaubwürdig" oder "Ernstzunehmend" geht anders.

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Hallo, Bluey,   so würde ich es ebenfalls halten, aber meine Frage ging ja noch weiter.   Die meisten Menschen würden es ja gar nicht mal wagen, den Beamten in seinem Streifenwagen anzusprechen, aber

@Blaulicht: Sagst ausgerechnet Du, das finde ich schon frech.   BTT: Meine Ansicht zum Parken von Polizisten ohne / mit Gebühr: sollten, wenn diese im / mit dem Streifenwagen zugange sind, grundsätzl

Hallo, Blaulicht,   der Kaffee ist für den Restaurantbetreiber ein Centartikel und wenn er uns dazu einlädt, dürfen wir diese Einladung annehmen, genauso, wie man auch bei einem dienstlichen Besuch z.

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Doch. Wir prüfen ob ein Tatbestand vorliegen könnte.

 

Nein, PedroK! Die Polizei prüft nicht! lies den 163 I und II StPO mal ganz genau!

 

Heute hüh, morgen hott. "Glaubwürdig" oder "Ernstzunehmend" geht anders.

 

Willst du es nicht oder kannst du es nicht verstehen?

 

Die Antwort ist so einfach: Polizei ist doch nicht so leicht, wie du denkst. Das lernt man nicht im Internet und selbst mit Googel und Suchfunktion im Forum kann man nicht alte Aussagen als Polizeiarbeit zusammenbauen.

 

Und nicht nur bezüglich der Polizeiarbeit sondern auch in anderen Themen hilft es nicht andere Aussagen aus einem anderen Sachbezug als Teilzitat in neue Fragestellungen / Diskusionen als Argument einzu bringen.

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Liebe Leute, merkt ihr nicht, wie lächerlich ihr euch bei dem Versuch, Blaulicht mal wieder in die Ecke zu drängen, macht?

 

Hier einen Betrug zu konstruieren ist doch mehr als albern.

 

Aber selbst, wenn nun jemand von mir verlangen würde, in oben geschilderter Situation eine Anzeige aufzunehmen, so würde ich ihm auch erklären, dass er gerne eine Polizeidienststelle aufsuchen kann, ich diese Anzeige jedoch garantiert nicht aufnehme.

 

Nun wird irgendjemand sicher einwerfen, dass ich dazu verpflichtet bin.

Das bin ich jedoch nicht.

 

Der Strafverfolgungszwang nach der StPO ist über die Strafvereitelung (§§ 258, 258a StGB) sanktioniert. Und dieser setzt voraus, dass ein Strafverfahren gegen einen anderen vereitelt wird. Gegen mich selber muss ich keine Anzeige aufnehmen (und da ich ja selbst als Beifahrer in eurer wirren Betrugskonstruktion zumindest Beihilfe leisten würde, gilt geschriebenes auch für den, der im Fahrzeug verbleibt.)

 

Gruß

Goose

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Guest PedroK

Die Antwort ist so einfach: Polizei ist doch nicht so leicht, wie du denkst.

Du schwafelst.

 

Zwei Aussagen von Dir zum Thema Anzeigen:

Nein, PedroK! Die Polizei prüft nicht!

Doch. Wir prüfen ob ein Tatbestand vorliegen könnte.

 

Welche sollen wir denn nun für bare Münze nehmen?

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Das wäre ja schön. Beachte: wäre.

Weißt Du, daß es nicht so ist? Nein? Dachte ich mir.

 

Das wäre regelmäßig kein Problem. Passiert aber genauso regelmäßig nicht statt.

Och bitte.... wie oft siehst Du sie denn dort durchfahren und an der Bank anhalten? Und wie oft siehst Du, daß jemand, der dort verbotenerweise durchfährt, angehalten wird? Das ist doch billiges und niveauloses Stammtischgelaber. Das kannst Du eigentlich besser.

 

Nein, regelmäßig kein Irrtum. Und im Gegensatz zu Dir weiß ich aus eigener Anschauung exakt, wovon ich rede.

Sehr wohl ein Irrtum. Was siehst Du denn? Du siehst nur, daß die da durchfahren, an der Bank anhalten, einer geht rein und macht dort irgendwas (WAS, das dürftest Du wohl eher nicht wissen, ist aber auch egal). Und woher willst Du nun wissen, ob nicht auch oder primär dort das Durchfahrtsverbot überwacht wird? Hast Du die betreffenden Kollegen befragt? Ich gehe mal von einem klaren Nein aus. Also: was genau weißt Du denn nun?

 

Schön gesehen. Fein überwacht. Bleibt nutzlos, wenn außer Überwachen nichts passiert. Wobei sicher nicht auszuschließen ist, daß die sich falsch verhaltenden Verkehrsteilnehmer schwer beeindruckt sind von der Überwachung. Und erst von den Folgen. Das wird sie sicher zu zukünftig verkehrsregelgerechtem Verhalten treiben.

Was soll mir das jetzt sagen? Daß dort dann reihenweise Leute falsch fahren und der Kollege im Auto nichts weiter unternimmt? Nun, warum gehst Du nicht mal hin und fragst genauer nach, wenn dem so sein sollte? Wäre allemal besser, als sich hier breit hinzustellen und irgendwas zu behaupten.

 

Sparda.

Eine Genossenschaftsbank? Wie auch immer, ist letztlich auch egal. Bei uns erfolgen Einzahlungen bei der Sparkasse. Wo genau siehst Du nun ein Problem?

 

Ja nee, schon klar.

Dann ist ja gut.

Vieles, was der Bürger sieht, ist längst nicht alles, was auch tatsächlich geschieht. Das hatten wir schonmal. Er muß auch nicht alles sehen und/oder verstehen. Man kann ihm bzw. nicht jedem einzelnen Bürger alles erklären. Daß dabei ggf. falsche Eindrücke beim Bürger entstehen, ist nunmal so.

 

Gespräche mit Mitarbeitern habe ich in solchen Fällen noch nie erleben dürfen. Und private Geldgeschäfte erledigen - nun, irgendwie kann ich gerade nicht glauben, daß das in eurer Aufgabenbeschreibung steht.

1. das Gespräch mit einem Mitarbeiter ist nicht erforderlich. Es geht hier darum, daß die Bank angefahren wird. Und das erfolgt ja offensichtlich.

2. wenn dabei der Kollege kurz in die Bank geht, um sich bspw. etwas Geld abzuheben, so ist auch das kein Problem und es wird auch niemand (Dich vllt ausgenommen) hergehen und meckern. Im Gegenteil: idR freuen sich die Bankanstellten und auch anwesende Kunden darüber, wenn die Polizei (zu welchem Zweck auch immer) in die Bank hineingeht. Sollte irgendwas dort passieren, wird ganz sicher kein Kollege hergehen und sagen, er sei nur mal eben zum Geldabheben dort und würde erstmal wieder rausgehen, um sich dann wieder in den Dienst zu versetzen.

 

Für dich wiederhol ich mich doch gern: über die illegale Nutzung von Sonderrechten für die Abwicklung privater Angelegenheiten.

Ach so.... ich wiederhole mich auch gern: das eine hängt mit dem anderen zusammen. Und wenn ich eben Sonderrechte in Anspruch nehme, um - siehe Aufgabenbeschreibung - die Bank anzufahren, dabei auch kurz hineingehe, um für mich Geld abzuheben, so ist das ok und ganz sicher kein Mißbrauch von Sonderrechten.

 

Welcher Teil von wenn sie schon illegalerweise Sonderrechet in Anspruch nehmen, könnten sie das wenigstens etwas kaschieren bereitet Dir ein Verständnisproblem?

Ach,.... dieses komische "welcher Teil von....."-Fragengesabbele fehlte ja auch irgendwie. Welcher Teil meiner Aussage bereitet Dir ein Verständnisproblem? Sie könnten, sie müssen aber nicht. Das ist eigentlich nicht schwer zu verstehen. Nur weil Du vllt etwas erwartest, was sie tun könnten, müssen sie es noch lange nicht tun.

 

Netter Begriff für die Leute, die euch die Arbeit abnehmen.

Falsch, sie nehmen uns nicht die Arbeit ab, es ist deren Arbeit und nicht unsere. Ein kleiner Unterschied.

 

Ich weiß. Radelnde Radfahrer in Fußgängerzonen und fahrende Autofahrer sind allerdings fließender Verkehr. Und auch um diese Gruppen ging es.

Nicht meine Schuld, wenn Du nicht weißt, was Du geschrieben hast. Du hast eindeutig von ruhendem Verkehr gesprochen, nicht von fließendem.

 

An Fahrzeugtyp, Lackierung, Aussrüstung, z.Zt. an den Warnjacken, z.T. am Kennzeichen. Beifahrer in der Stadt eher nicht im Schlafmodus. Und daran, daß sie aussteigen und aktiv werden, wie nachteule so treffend bemerkte.

Aha. Und um welche Fahrzeugtypen handelt sich sich üblicherweise bei der Autobahnpolizei?

Nicht jede Autobahnpolizei hat üblicherweise eine andere Lackierung. Nicht jedes der Fahrzeuge hat eine andere Ausrüstung als die "normalen" Streifenwagen. Und nicht jeder der dortigen Kollegen trägt ständig eine Warnjacke. UND: dort, wo die PAST einer Behörde angegliedert ist, hat sie auch kein eigenes Kennzeichen.

 

Deshalb sprach ich auch davon, Du solltest Dich informieren.

Das solltest Du in vielerlei Hinsicht auch mal tun und nicht was Behaupten, was Du offensichtlich nicht weißt.

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Ich empfehle die Lokalredaktion. Dann haben die was zum schreiben. :sneaky:

Wenn die sich überhaupt mit so einem "Maschendrahtzaun"-Kleinkram abgeben.

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Hallo, Biber,

 

Meinst Du, der im Auto wartende Beamte würden eine mündlich vorgebrachte Beschwerde an die zuständige Stelle weiterleiten und ich bekäme dann von dort eine Antwort?

ich bin zwar nicht Blaulicht, gebe aber trotzdem mal meinen Senf dazu.

 

Man kann zwar den Fahrer oder den im Fahrzeug wartenden Beifahrer auf deren scheinbares Fehlverhalten ansprechen (das wäre sogar der einfachste und beste Weg, denn vielleicht kann man dann gleich ein Missverständnis aus dem Weg räumen), aber wenn man sich bei der vorgesetzten Dienststelle über diese beiden beschweren will, wäre es der falsche Weg, einem von ihnen die Beschwerde zu übergeben.

 

Warum das so ist, brauche ich ja wohl nicht extra begründen, oder?

 

Hallo, Blaulicht,

 

was soll jemand mit Deiner Dienstnummer?

 

Das ist eine interne Nummer, die Außenstehende nichts angeht.

 

Du bist lediglich verpflichtet, Deinen Namen und Deine Dienststelle zu nennen und ggf. Deinen Dienstausweis vorzuzeigen (nicht auszuhändigen), aber es gibt m. W. keine Verpflichtung, die Dienstnummer zu nennen (zumal es diese m. W. in manchen Bundesländern gar nicht mehr gibt).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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weil es nichts zum anzeigen gibt.
Wir hatten, liebes Blaulicht, bereits vor einiger Zeit abschließend geklärt, daß diese Entscheidung nicht dem polizeilichen Personal obliegt.

Falsch. Du hattest das für Dich geklärt. Mehr nicht.

 

Brems Dich mal ein, mein Lieber. Zum einen wäre eine entsprechende Anzeige kein Quatsch, zum anderen mußt Du ja auch nix mehr auf Papier tippen - oder habt ihr tatsächlich noch Schreibmaschinen für die Anzeigenaufnahme? Reicht also völlig, wenn Du es auf einer Tastatur tippst. So wie hier, nur eben ohne Quatsch.

Sie ist oder wäre Quatsch. Aber Du darfst gern konkretisieren, was genau Du zu beanzeigen gedenkst. Im übrigen weißt Du vllt (auch) nicht, daß wir unsere Anzeigen zwar nicht mehr auf Schreibmaschinen, sondern an einem PC schreiben, diese Anzeigen jedoch nach wie vor auf Papier ausgedruckt werden.

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Doch. Wir prüfen ob ein Tatbestand vorliegen könnte.
Könnt ihr gern machen. Hauptsache, ihr nehmt die Anzeige auf.

 

Wenn keine strafbare Handlung ersichtlich ist, dann gucken wir uns mal die Gesamtsituation an und beurteilen neu, wie wir dem Bürger weiterhelfen können.
Könnt ihr gern machen. Hauptsache, ihr nehmt die Anzeige auf. ach so, und das nur nebenbei: die strafbare Handlung hast Du ins Spiel gebracht.

 

Danach könnte man zb die Scheibe hoch machen und die Situation ist gelöst.
Das ist natürlich Quatsch. Damit ist die Situation eben nicht gelöst.

 

Die Antwort ist so einfach: Polizei ist doch nicht so leicht, wie du denkst.
Wenn ausgerechnet jemand wie Du einem anderen unterstellt, er würde beim denken irgendwas nicht hinkriegen - das nennt man wohl Chuzpe.

 

Und nicht nur bezüglich der Polizeiarbeit sondern auch in anderen Themen hilft es nicht andere Aussagen aus einem anderen Sachbezug als Teilzitat in neue Fragestellungen / Diskusionen als Argument einzu bringen.
Dochdoch. Zumindest dann, wenn sie so gut passen wie in diesem Fall.
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@Nachteule

 

DienstAUSWEISnummer ;)

 

Die führt dazu, dass die Maßnahme / Beschwerde / Anzeige mir zugeordnet werden kann.

Der Bürger kann sich also gegen mich wenden.

 

Meinen Namen gibt es selten (je nach Einsatz und Gegenüber kann es aber auch der Name sein)

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Weißt Du, daß es nicht so ist? Nein? Dachte ich mir.
Auch Du scheinst gelegentlich Probleme mit dem Denken zu haben. Aber auch ohne denken hättest Du erkennen können, daß ich von konkreten Erlebnissen rede.

 

wie oft siehst Du sie denn dort durchfahren und an der Bank anhalten?
Oft genug. Und, bevor Du nachfragst: es ist doch völlig unerheblich, welche Zahl ich nenne - Du wirst sie als Einzelfall abtun oder nicht glauben.

 

Und wie oft siehst Du, daß jemand, der dort verbotenerweise durchfährt, angehalten wird?
Nicht ein einziges Mal.

 

Das ist doch billiges und niveauloses Stammtischgelaber.
Stimmt. Also lass' es einfach.

 

Du siehst nur, daß die da durchfahren, an der Bank anhalten, einer geht rein und macht dort irgendwas (WAS, das dürftest Du wohl eher nicht wissen, ist aber auch egal).
Nicht spekulieren, bitte. Fahrzeug fährt vor, Beifahrer steigt aus, geht in Bank, dort zielgerichtet zum Geldautomaten, bewegt den automaten irgendwie dazu, ihm Geld auzsugeben, packt Geld in Tasche oder Portemonnaie, kommt wieder raus, steigt ein, Auto fährt weg. Vereinzelt gibt es da noch den Zwischenschritt Kontoauszusgdrucker benutzen. Und bevor Du nachfragst: nein, kein Kontakt mit den Bankmitarbeitern, nicht mal Sichtkontakt.

 

Und woher willst Du nun wissen, ob nicht auch oder primär dort das Durchfahrtsverbot überwacht wird?
Oh, da hast Du sicher recht. Das kann ich in der Tat nicht beurteilen. Möglicherweise wird das Durchfahrtsverbot tatsächlich überwacht. Eine Ahndung ist allerdings nicht erkennbar. Wiobei ich das nicht ausschließen will. Möglicherweise ist der im Fahrzeug verbliebene Fahrer ja so ein Gedächtniskünstler, daß er sich die notwendigen Daten ohne irgendwelche Notizen merken kann.

 

Daß dort dann reihenweise Leute falsch fahren und der Kollege im Auto nichts weiter unternimmt?
Genau.

 

Nun, warum gehst Du nicht mal hin und fragst genauer nach, wenn dem so sein sollte?
Du wirst es sowieso nicht glauben, aber ich sag es Dir trotzdem: schon versucht. Grandios gescheitert.

 

Wo genau siehst Du nun ein Problem?
Ääh - was willst Du? Hatte ich die Einzahlungen ins Spiel gebracht? Nein. Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, daß das bei dieser Bank sicherlich nicht stattfände und deshalb auch diesebezüglich kein dienstlicher Zweck, der den Einsatz von Sonderrechten gestatten würde, zusammenkonstruiert werden kann.

 

das Gespräch mit einem Mitarbeiter ist nicht erforderlich.
Warum bringst Du es dann als Argument an?

 

Es geht hier darum, daß die Bank angefahren wird. Und das erfolgt ja offensichtlich.
Durchaus. Allerdings erkennbar nicht aus dienstlichen Erwägungen heraus.

 

wenn dabei der Kollege kurz in die Bank geht, um sich bspw. etwas Geld abzuheben, so ist auch das kein Problem und es wird auch niemand (Dich vllt ausgenommen) hergehen und meckern.
Liest Du nicht richtig oder hast Du Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis? Für Dich nochmal: es geht nicht um in-die-Bank-gehen-und-Geld-abheben, sondern um Sonderrechte-in-Anspruch-nehmen-für-Privatangelegenheiten. Und das
das eine hängt mit dem anderen zusammen. Und wenn ich eben Sonderrechte in Anspruch nehme, um - siehe Aufgabenbeschreibung - die Bank anzufahren, dabei auch kurz hineingehe, um für mich Geld abzuheben, so ist das ok und ganz sicher kein Mißbrauch von Sonderrechten.
ist eine klassische Schutzbehauptung.

 

Nicht meine Schuld, wenn Du nicht weißt, was Du geschrieben hast. Du hast eindeutig von ruhendem Verkehr gesprochen, nicht von fließendem.
Oh, das habe ich sicher übersehen. Wo war das bitte?

 

Nicht jede Autobahnpolizei hat üblicherweise eine andere Lackierung. Nicht jedes der Fahrzeuge hat eine andere Ausrüstung als die "normalen" Streifenwagen. Und nicht jeder der dortigen Kollegen trägt ständig eine Warnjacke. UND: dort, wo die PAST einer Behörde angegliedert ist, hat sie auch kein eigenes Kennzeichen.
Schön gesehen. Ich habe auch nichts anderes behauptet.

 

Das solltest Du in vielerlei Hinsicht auch mal tun und nicht was Behaupten, was Du offensichtlich nicht weißt.

Was konkret meinst Du bitte? Und hast Du Dich nun informiert?

 

Falsch. Du hattest das für Dich geklärt. Mehr nicht.
Du hast tatsächlich ein Erinnerungsproblem.

 

Sie ist oder wäre Quatsch.
Ist sie nicht, das weißt Du doch auch. Aber unabhängig davon: nicht Deine Entscheidung.

 

Im übrigen weißt Du vllt (auch) nicht, daß wir unsere Anzeigen zwar nicht mehr auf Schreibmaschinen, sondern an einem PC schreiben, diese Anzeigen jedoch nach wie vor auf Papier ausgedruckt werden.
Ach. Und das ist dann
auf Papier tippen
?
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Könnt ihr gern machen. Hauptsache, ihr nehmt die Anzeige auf.

Die Entscheidung, ob ja oder nein, richtet sich danach, ob ein Tatbestand erfüllt ist oder nicht.

 

Danach könnte man zb die Scheibe hoch machen und die Situation ist gelöst.
Das ist natürlich Quatsch. Damit ist die Situation eben nicht gelöst.

Doch, für den Polizisten ist sie erstmal gelöst und der Bürger darf sich überlegen, was er weiter zu tun bzw. wo er seine Anzeige abzugeben gedenkt. Fraglich, ob er irgendwo Erfolg haben würde.

 

DienstAUSWEISnummer

Die bekommt von mir garantiert keiner.

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DienstAUSWEISnummer

Die bekommt von mir garantiert keiner.

 

Du kennst meine Nummer ja auch gar nicht.

 

Es steht dir frei, du kannst deinen Namen gerne geben.

Ich denke es kommt drauf an, was das für Einsatzlagen sind. Bei manchem Gegenüber ist mir diese Nummer lieber als meine Name.

 

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Die Entscheidung, ob ja oder nein, richtet sich danach, ob ein Tatbestand erfüllt ist oder nicht.
Jaja, ich weiß. Ihr erledigt Exekutive und Judikative in einem Rutsch.

 

Doch, für den Polizisten ist sie erstmal gelöst
Das ist wohl ein Trugschluss.

 

und der Bürger darf sich überlegen, was er weiter zu tun bzw. wo er seine Anzeige abzugeben gedenkt. Fraglich, ob er irgendwo Erfolg haben würde.
Och, die Liste der Angebote, die Blaulicht gemacht hat, ist ja recht lang. Es wird schon klappen, da bin ich sicher. Hat auch schon geklappt. Ich persönlich wäre daher ausgesprochen zuversihctlich.

 

Die bekommt von mir garantiert keiner.
Aaah, wieder zwei Fachleute unter sich.
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Auch Du scheinst gelegentlich Probleme mit dem Denken zu haben. Aber auch ohne denken hättest Du erkennen können, daß ich von konkreten Erlebnissen rede.

Ich bin ziemlich froh, daß ich Deine Probleme nicht habe. Da wären Probleme mit dem Denken noch die geringsten.

Leider hast Du auch ein Problem mit dem Verstehen, denn sonst hättest Du erkennen können, daß ich Deine konkreten Erlebnisse gern mal ein wenig konkretisiert bekommen hätte.

 

Oft genug. Und, bevor Du nachfragst: es ist doch völlig unerheblich, welche Zahl ich nenne - Du wirst sie als Einzelfall abtun oder nicht glauben.

Oh ja.... oft genug.... das ist natürlich ein Argument. Wow. Was bin ich jetzt beeindruckt. Nunja, immerhin wäre es ja interessant gewesen zu erfahren, wie oft Du sie dort hast fahren sehen wollen. Wäre letztlich aber auch egal, weil Du zu allem anderen, nämlich dem Grund des dort Fahrens ja eh nichts sagen kannst. Du siehst sie halt nur dort fahren und ggf. das ein oder andere Mal in die Bank gehen. Mehr nicht. Das ist mehr als dürftig.

 

Und wie oft siehst Du, daß jemand, der dort verbotenerweise durchfährt, angehalten wird?
Nicht ein einziges Mal.

Tja, dann könnte man nun spekulieren, warum dort niemand angehalten wird, der dort verbotenerweise durchfährt:

a) zum jeweiligen Zeitpunkt ist gar keine Polizei in der Nähe, die solches beobachten könnte

b) sie ist in der Nähe, hat aber wichtigere Einsätze zu bearbeiten.

c) sie ist in der Nähe, aber man hält diesen Verstoß für nicht soo dramatisch, als daß man einschreiten müßte. Wie gesagt: man kann, man muß aber nicht. Was glaubst Du wohl, wie viele Verkehrsverstöße man tagtäglich beobachtete, die man aber nicht weiter beachtet.

 

Das ist doch billiges und niveauloses Stammtischgelaber.
Stimmt. Also lass' es einfach.

Stimmt. Ich lasse es, Dich und Dein Stammtischgelaber in irgendeiner Form ernst zu nehmen.

 

Nicht spekulieren, bitte. Fahrzeug fährt vor, Beifahrer steigt aus, geht in Bank, dort zielgerichtet zum Geldautomaten, bewegt den automaten irgendwie dazu, ihm Geld auzsugeben, packt Geld in Tasche oder Portemonnaie, kommt wieder raus, steigt ein, Auto fährt weg. Vereinzelt gibt es da noch den Zwischenschritt Kontoauszusgdrucker benutzen. Und bevor Du nachfragst: nein, kein Kontakt mit den Bankmitarbeitern, nicht mal Sichtkontakt.

Na super. Dann ist es ja so, wie ich es weiter oben schon als Möglichkeit beschrieben habe. Allso alles gut. Was bitte schön möchtest Du nun konkret daran kritisieren, daß der Kollege im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben parallel auch kurz, weil es sich anbietet, Geld abhebt? Möchtest Du gern, daß man erst wieder wegfährt und er sich dann von anderer Stelle aus zu Fuß zur Bank begibt, damit es nicht danach ausschaut, man habe die Straße nur zum Zwecke des Geldabhebens befahren? Tja, da müßte ich Dich aber leider enttäuschen, denn das wäre praxisfremd und sinnbefreit, auch wenn es Dir vllt besser gefiele.

 

Oh, da hast Du sicher recht. Das kann ich in der Tat nicht beurteilen. Möglicherweise wird das Durchfahrtsverbot tatsächlich überwacht. Eine Ahndung ist allerdings nicht erkennbar. Wiobei ich das nicht ausschließen will. Möglicherweise ist der im Fahrzeug verbliebene Fahrer ja so ein Gedächtniskünstler, daß er sich die notwendigen Daten ohne irgendwelche Notizen merken kann.

1. er muß sich die Daten nicht merken, denn er muß Verstöße gegen das Durchfahrtsverbot nicht zwingend ahnden.

2. die weitere Alternative zur Überwachung des Durchfahrtsverbotes ist wie gesagt die Bankenstreife. Du darfst Dir was aussuchen. Gefallen wird Dir aber wahrscheinlich weder das eine noch das andere. Mais, c'est la vie. :nunja:

 

Daß dort dann reihenweise Leute falsch fahren und der Kollege im Auto nichts weiter unternimmt?
Genau.

Hier halte ich Deine Aussage für eine reine Behauptung, weil Du genau weißt, daß ich es nicht verifizieren kann. Aber gerade für den Fall, daß Du tatsächlich mal nicht übertreiben solltest, verwundert es mich umso mehr, daß Du Dich hier nur echauffierst, aber rein gar nichts unternimmst. Noch nicht einmal hingehst und nachfragst, warum man all die vielen Sünder nicht zumindest anspricht. Ziemlich billig, finde ich.

 

Du wirst es sowieso nicht glauben, aber ich sag es Dir trotzdem: schon versucht. Grandios gescheitert.

Gut, durch den ersten Teil der Aussage hat sich meine vorherige Verwunderung und Frage quasi geklärt und erübrigt. Hättest Du denn die Güte, auch hier mal etwas mehr als nur zwei Worte zum besseren Verständnis zu schreiben? Ich bedanke mich schon mal im Voraus.

 

Ääh - was willst Du? Hatte ich die Einzahlungen ins Spiel gebracht? Nein. Ich hatte lediglich darauf hingewiesen, daß das bei dieser Bank sicherlich nicht stattfände und deshalb auch diesebezüglich kein dienstlicher Zweck, der den Einsatz von Sonderrechten gestatten würde, zusammenkonstruiert werden kann.

Du behauptest bzw. zweifelst etwas an, was Du offenkundig nicht weißt (siehe Markerung). Ich lasse mich ggf. aber auch hier überzeugen, wenn Du Deine Behauptung ein wenig mehr Substanz nachreichen könntest.

 

Warum bringst Du es dann als Argument an?

Weil es eine Möglichkeit ist und es durchaus nicht selten vorkommt, auch wenn DU es nicht/noch nie beobachten konntest (oder wolltest).

 

Durchaus. Allerdings erkennbar nicht aus dienstlichen Erwägungen heraus.

Ich bezweifle sehr stark, daß Du in der Lage bist, genau das zu erkennen und beurteilen zu können.

 

Liest Du nicht richtig oder hast Du Probleme mit dem Kurzzeitgedächtnis? Für Dich nochmal: es geht nicht um in-die-Bank-gehen-und-Geld-abheben, sondern um Sonderrechte-in-Anspruch-nehmen-für-Privatangelegenheiten. Und das
das eine hängt mit dem anderen zusammen. Und wenn ich eben Sonderrechte in Anspruch nehme, um - siehe Aufgabenbeschreibung - die Bank anzufahren, dabei auch kurz hineingehe, um für mich Geld abzuheben, so ist das ok und ganz sicher kein Mißbrauch von Sonderrechten.
ist eine klassische Schutzbehauptung.

Ich lese, was Du hier zu konstruieren bzw. zu unterstellen versuchst, ohne konkret zu wissen, ob es stimmt. Ich sage, daß die Bank primär im Rahmen der Streife und der Aufgabenwahrnehmung angefahren, und bei dieser Gelegenheit auch kurz etwas Privates erledigt wird. Das darfst Du gern anzweifeln und als Schutzbehauptung bezeichnen. Nur wirst Du es nicht belegen können. Aber Deine Meinung dazu sei Dir unbenommen. Ändert aber nichts an den Tatsachen.

 

Nicht meine Schuld, wenn Du nicht weißt, was Du geschrieben hast. Du hast eindeutig von ruhendem Verkehr gesprochen, nicht von fließendem.
Oh, das habe ich sicher übersehen. Wo war das bitte?

Macht nichts. Irren und Übersehen ist menschlich. Es war hier: #61, 3. Absatz.

 

Schön gesehen. Ich habe auch nichts anderes behauptet.

Doch, im Prinzip oder zum Teil schon, denn wenn das, was ich sagte, zutrifft, wirst Du die Kollegen der PAST schwerlich als solche erkennen können. Jedenfalls nicht immer.

 

Was konkret meinst Du bitte? Und hast Du Dich nun informiert?

Schon wieder vergessen oder übersehen, was Du geschrieben hast? Es ging und geht immer noch um den Sprit und meine Aussage, daß das ständige Starten des Motors mehr Sprit verbraucht, als ihn ggf. einen Moment länger laufen zu lassen.

 

Du hast tatsächlich ein Erinnerungsproblem.

Nö. Ich weiß aber, daß Du Dich betreffend gern von "Wir" und in diesem Zusammenhang von "stellen mal fest" redest.

 

Ist sie nicht, das weißt Du doch auch. Aber unabhängig davon: nicht Deine Entscheidung.

1. warum ist es Deiner Ansicht nach kein Quatsch?

2. tja, es ist eben doch meine Entscheidung. Und ich würde ähnlich agieren, wie es Blaulicht beschrieb. Du darfst dann gern eine Wache aufsuchen und dort versuchen, daß jemand Deine "Anzeige" (wes wegen?) aufnimmt.

 

Ach. Und das ist dann
auf Papier tippen
?

Wenn man nicht penetrant Wortklauberei betreibt, dann ist es das.

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DienstAUSWEISnummer

Die bekommt von mir garantiert keiner.

Du kennst meine Nummer ja auch gar nicht.

Öhm... wo steht da was von "Meine" bzw. Deiner Dienstnummer?

 

Es steht dir frei, du kannst deinen Namen gerne geben. Ich denke es kommt drauf an, was das für Einsatzlagen sind. Bei manchem Gegenüber ist mir diese Nummer lieber als meine Name.

Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, meinem Gegenüber, sofern er ein berechtigtes Interesse hat, meinen Namen mitzuteilen. Ansonsten entscheide ich immer noch selbst, ob und wer ihn erfährt. Wem das nicht paßt, der darf sich das Kennzeichen notieren. Anhand dessen ist die Besatzung auch identifizierbar.

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Das ist wohl ein Trugschluss.

So? Inwiefern denn? Du stehst zeternd vorm Auto und ich ignoriere es. Kehrt der Kollege zurück, fahre ich weiter. Und nun?

 

Es wird schon klappen, da bin ich sicher. Hat auch schon geklappt. Ich persönlich wäre daher ausgesprochen zuversihctlich.

Na denn, frohes Gelingen. Ich sähe dem ziemlich gelassen entgegen.

 

Aaah, wieder zwei Fachleute unter sich.

Mit dem Verstehen hast Du es heute nicht so, macht aber nichts. Polizei ist halt nicht so Dein Metier.

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Steht die Nummer in NRW nicht sowieso auf der Rückseite des Dienstausweises? Name merkt sich einfacher als eine bzw zwei Nummern (Ausweis und Marke). In Einzelfällen muss der Dienstausweis übrigens ausgehändigt werden, sonst wären die Braille-Schrift unnötig.

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Ich habe grundsätzlich kein Problem damit, meinem Gegenüber, sofern er ein berechtigtes Interesse hat, meinen Namen mitzuteilen. Ansonsten entscheide ich immer noch selbst, ob und wer ihn erfährt. Wem das nicht paßt, der darf sich das Kennzeichen notieren. Anhand dessen ist die Besatzung auch identifizierbar.

Ihr habt doch die Pflicht euch auszuweisen wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

 

Nur mal so bei

 

§ 55

Unmittelbarer Zwang

 

(1) Die Polizei kann unmittelbaren Zwang anwenden, wenn andere Zwangsmittel nicht in Betracht kommen oder keinen Erfolg versprechen oder unzweckmäßig sind. Für die Art und Weise der Anwendung unmittelbaren Zwanges gelten die §§ 57 ff.

 

(2) Unmittelbarer Zwang zur Abgabe einer Erklärung ist ausgeschlossen.

 

(3) Auf Verlangen der betroffenen Person hat sich der Polizeivollzugsbeamte auszuweisen, sofern der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird.

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_text?anw_nr=2&gld_nr=2&ugl_nr=205&bes_id=5173&aufgehoben=N&menu=1#det274742

 

Wäre ja noch schöner wenn ihr euch anonym machen dürftet.

 

MfG.

 

hartmut

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Steht die Nummer in NRW nicht sowieso auf der Rückseite des Dienstausweises? Name merkt sich einfacher als eine bzw zwei Nummern (Ausweis und Marke). In Einzelfällen muss der Dienstausweis übrigens ausgehändigt werden, sonst wären die Braille-Schrift unnötig.

Die Nummer steht auf der Vorderseite.

Mein Ausweis verfügt über keine Braille-Schrift und ich würde ihn ganz sicher auch nicht aushändigen, hätte er eine solche.

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Leider hast Du auch ein Problem mit dem Verstehen, denn sonst hättest Du erkennen können, daß ich Deine konkreten Erlebnisse gern mal ein wenig konkretisiert bekommen hätte.
Was war Dir denn nun nicht konkret genug?

 

Nunja, immerhin wäre es ja interessant gewesen zu erfahren, wie oft Du sie dort hast fahren sehen wollen.
Nicht doch, Bluey. Nicht wollen. das weißt Du doch, nicht wahr?

 

Du siehst sie halt nur dort fahren und ggf. das ein oder andere Mal in die Bank gehen. Mehr nicht. Das ist mehr als dürftig.
Ja klar. Da Du ja - im Gegensatz zu mir - vor Ort warst, kannst Du das auch beurteilen.

 

zum jeweiligen Zeitpunkt ist gar keine Polizei in der Nähe, die solches beobachten könnte
Dieses Beispiel ist selbst für Deine Verhältnisse nach dieser Diskussion mehr als dämlich.

 

sie ist in der Nähe, hat aber wichtigere Einsätze zu bearbeiten.
Das ist dann die Steigerung.

 

sie ist in der Nähe, aber man hält diesen Verstoß für nicht soo dramatisch, als daß man einschreiten müßte.
Das wäre in der Tat eine Möglichkeit.

 

Was bitte schön möchtest Du nun konkret daran kritisieren, daß der Kollege im Rahmen der ihm übertragenen Aufgaben parallel auch kurz, weil es sich anbietet, Geld abhebt? Möchtest Du gern, daß man erst wieder wegfährt und er sich dann von anderer Stelle aus zu Fuß zur Bank begibt, damit es nicht danach ausschaut, man habe die Straße nur zum Zwecke des Geldabhebens befahren?
Ich habe mehrfach und ausführlich geschrieben, was ich kritisiere. Wenn Du das nicht verstehen kannst, werde ich das nicht ändern können.

 

Hier halte ich Deine Aussage für eine reine Behauptung, weil Du genau weißt, daß ich es nicht verifizieren kann.
Darf dieser Satz künftig für alle Deine Behauptungen genutzt werden, die hier niemand verifzieren kann?

 

Aber gerade für den Fall, daß Du tatsächlich mal nicht übertreiben solltest
Ist Dir dieses Niveau nicht zu niedrig?

 

verwundert es mich umso mehr, daß Du Dich hier nur echauffierst
Wenn ich mich echauffiere, sieht das anders aus.

 

Hättest Du denn die Güte, auch hier mal etwas mehr als nur zwei Worte zum besseren Verständnis zu schreiben?
Was möchtest Du lesen? Daß der Herr im Streifenwagen so reagiert hat, wie Du es hier vorschlagen? Daß er Nachfragen ignoriert hat? Daß er es nicht für nötig gehalten hat, überhaupt zu reagieren? Welche Worte würden Dich zufrieden stellen? Und vor allem: was würde das an Deiner Einstellung ändern?

 

Du behauptest bzw. zweifelst etwas an, was Du offenkundig nicht weißt
Doch. Im gegensatz zu Dir kenne ich diese Bank.

 

Ich lasse mich ggf. aber auch hier überzeugen, wenn Du Deine Behauptung ein wenig mehr Substanz nachreichen könntest.
Ach, immerhin ggf. Was wäre denn ausreichende Substanz? Und, damit wir nicht ganz so einseitig sind: wieviel Sparda-Banken kennst Du, bei denen Konten der Polizei geführt werden?

 

Weil es eine Möglichkeit ist und es durchaus nicht selten vorkommt
Offensichtlich seltener als die von mir geschilderten Vorfälle. Aber vielelicht hast Du ja mal konkrete Zahlen, wie oft irgendwelche Bankfilialen anlasslos im Rahmen der Streife abngefahren werden und dann dort Gespräche mit den Mitarbeitern geführt werden.

 

Ich bezweifle sehr stark, daß Du in der Lage bist, genau das zu erkennen und beurteilen zu können.
Du darfst gern den Gegenbeweis antreten.

 

Ich lese, was Du hier zu konstruieren bzw. zu unterstellen versuchst, ohne konkret zu wissen, ob es stimmt.
Ich konstruiere und unterstelle nicht, sondern beschreibe, was ich erlebe. Du bezweifelst das. Dein Problem.

 

Ich sage, daß die Bank primär im Rahmen der Streife und der Aufgabenwahrnehmung angefahren, und bei dieser Gelegenheit auch kurz etwas Privates erledigt wird.
Das darfst Du gern sagen. Nur wirst Du es nicht belegen können. Aber Deine Meinung dazu sei Dir unbenommen. Ändert aber nichts an den Tatsachen.

 

Macht nichts. Irren und Übersehen ist menschlich.
Genau aus dem Grund hast Du wohl das auch übersehen.

 

Doch, im Prinzip oder zum Teil schon
Nicht.

 

Jedenfalls nicht immer.
Sag mal, merkst Du noch irgendwas? Wo habe ich das beahuptet?

 

Es ging und geht immer noch um den Sprit und meine Aussage, daß das ständige Starten des Motors mehr Sprit verbraucht, als ihn ggf. einen Moment länger laufen zu lassen.
Die Aussage ist so nicht gefallen. Und selbst die jetzt von Dir gemachte Aussage ist falsch. Vielleicht informierst Du Dich doch mal.

 

Ihr habt doch die Pflicht euch auszuweisen wenn ein berechtigtes Interesse besteht.
Jaha, aber darüber, ob da ein berechtigtes Interesse besteht entscheidet immer noch der Polizist!

 

Nun hast du ein deutliches Beispiel gegeben, wie Bürgernähe nicht funktioniert...
Und eine prima Erklärung für den immer besser werdenden Ruf der Polizei.
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@Hartmut

 

Ich habe keine gesetzliche Pflicht mich dem Bürger gegenüber auszuweisen.

 

So unterschiedlich kann das sein.

Und die Pflicht sich auszuweisen unterliegt auch Ausnahmen.

 

Alles mal wieder nicht so einfach wie schwarz und weiß.

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Ihr habt doch die Pflicht euch auszuweisen wenn ein berechtigtes Interesse besteht.

Falsch. Aber auch das Thema hatten wir schonmal durchdiskutiert.

 

Nur mal so bei §55 Unmittelbarer Zwang ......

Regelmäßig ist aber genau das sofern

sofern der Zweck der Maßnahme nicht beeinträchtigt wird.
der Fall, wenn im Streifendienst UZ angewendet werden muß. Und bei Großlagen muß sich die Polizei nicht ausweisen.

 

Wäre ja noch schöner wenn ihr euch anonym machen dürftet.

Wir bleiben auch nicht anonym. Aber so, wie Du es Dir vorstellst oder gern hättest, findet es eben auch nicht statt.

 

Nun hast du ein deutliches Beispiel gegeben, wie Bürgernähe nicht funktioniert...

Irgendwann und -wo hat alles seine Grenzen. Auch was Bürgernähe betrifft.

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Steht die Nummer in NRW nicht sowieso auf der Rückseite des Dienstausweises? Name merkt sich einfacher als eine bzw zwei Nummern (Ausweis und Marke). In Einzelfällen muss der Dienstausweis übrigens ausgehändigt werden, sonst wären die Braille-Schrift unnötig.

Die Nummer steht auf der Vorderseite.

Mein Ausweis verfügt über keine Braille-Schrift und ich würde ihn ganz sicher auch nicht aushändigen, hätte er eine solche.

Warte mal ab, bis Du den blauen Dienstausweis bekommst... Die Braille-Schrift wurde wegen der "Barrierefreiheit" (EU-Gesetz) auf den Ausweis geprägt, Du wirst Deinem Blinden bzw. stark sehbehinderten Gegenüber den Ausweis schon so zeigen müssen, dass er den "lesen" kann. Wobei: wie viel Blinden musste man sich schon ausweisen???

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Hallo, KlausK,

 

bei uns gibt es schon den Dienstausweis im Scheckkartenformat, aber der ist so glatt wie ein Kinderpopo (nix mit Brailleschrift).

 

Das wäre auch Unsinn, denn der Ausweis wird nicht ausgehändigt, denn man weiß ja nie, ob man ihn vom Gegenüber freiwillig wieder ausgehändigt bekommt.

 

Es gibt lediglich die Dienstanweisung, dass auf Verlangen der Name des Polizeibeamten genannt und ggf. der Ausweis vorgezeigt werden muss (dies aber auch nur, wenn es die Situation zulässt).

 

Meinen Namen nenne ich so oder so bei der Begrüßung, so, wie es ein höflicher Mensch nun mal macht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Was war Dir denn nun nicht konkret genug?

Ich habe Deinen Beitrag zietiert und bin ihn Schritt für Schritt durchgegangen. Deshalb habe ich auch erst später Deine Konkretisierungen gelesen. Hättest Du es gleich geschrieben und kämen Infos nicht immer häppchenweise und/oder auf Nachfrage, wäre viele einfacher.

 

Nicht doch, Bluey. Nicht wollen. das weißt Du doch, nicht wahr?

Tja, Du kannst mir viel erzählen, wenn der Tat lang ist. Und ich kenne viele Leute, die ähnliche Übertreibungen verbreiten, um damit ihrer Argumentation ein wenig Nachdruck zu verleihen. In dieser Deiner Pauschalität jedenfalls kann man mit der dürftigen Aussage und ohne auch nur eine vage Häufigkeitsangabe herzlich wenig anfangen.

 

zum jeweiligen Zeitpunkt ist gar keine Polizei in der Nähe, die solches beobachten könnte
Dieses Beispiel ist selbst für Deine Verhältnisse nach dieser Diskussion mehr als dämlich.

Nanü.... was sind wir denn so dünnhäutig? Schlechtes WE gehabt?

 

sie ist in der Nähe, hat aber wichtigere Einsätze zu bearbeiten.
Das ist dann die Steigerung.

Das ist durchaus möglich. Längst nicht alles, was Du nur siehst, verhält sich auch genauso, wie Du es zu verstehen glaubst. Vieles bleibt Deinen Blicken schlichtweg verborgen und füht zu Fehleinschätzungen.

 

sie ist in der Nähe, aber man hält diesen Verstoß für nicht soo dramatisch, als daß man einschreiten müßte.
Das wäre in der Tat eine Möglichkeit.

Immerhin. Und auch durchaus realistisch.

 

Ich habe mehrfach und ausführlich geschrieben, was ich kritisiere. Wenn Du das nicht verstehen kannst, werde ich das nicht ändern können.

Du hast mehrfach behauptet und unterstellt, die Bank sei nur aus dem Grund angefahren worden, damit der Polizist dort Privates erledigen könne und daß dadurch Sonderrechte zu Unrecht in Anspruch genommen wurden. Nur belegen kannst Du das nicht.

 

Darf dieser Satz künftig für alle Deine Behauptungen genutzt werden, die hier niemand verifzieren kann?

Mir ist grundsätzlich egal, was Du tust oder nutzt.

 

Aber gerade für den Fall, daß Du tatsächlich mal nicht übertreiben solltest
Ist Dir dieses Niveau nicht zu niedrig?

Offenkundig bin ich damit genau auf Deinem Level.

 

Was möchtest Du lesen? Daß der Herr im Streifenwagen so reagiert hat, wie Du es hier vorschlagen? Daß er Nachfragen ignoriert hat? Daß er es nicht für nötig gehalten hat, überhaupt zu reagieren? Welche Worte würden Dich zufrieden stellen? Und vor allem: was würde das an Deiner Einstellung ändern?

Es geht nicht darum, was ich lesen möchte, was mich zufrieden stellen würde. Ich hatte nur darum gebeten, daß Du EINmal ausführlich darlegst, was konkret vorgefallen ist, was Du gesagt, gefragt und unternommen hast. Ist das zuviel verlangt? Eigentlich sollte das eine Selbstverständlichkeit sein. Statt dessen lieferst Du ständig nur ein paar Worte, mit denen man oftmals rein gar nichts anfangen kann. Du darfst Dich gern entscheiden, ob ich auf meine diesbzgl. Frage noch eine vernünftige Antwort bekomme oder nicht. Wenn nicht, werde ich es eben für mich entsprechend werten.

 

Doch. Im gegensatz zu Dir kenne ich diese Bank.

Schön. Und Du weißt, daß die Behörde dort kein Konto unterhält? Warum, wenn Du das so genau weißt, hast Du es nicht bereits zuvor erwähnt? Warum immer nur scheibchenweise Infos? Warum muß man ständig nachbohren?

 

Ach, immerhin ggf. Was wäre denn ausreichende Substanz? Und, damit wir nicht ganz so einseitig sind: wieviel Sparda-Banken kennst Du, bei denen Konten der Polizei geführt werden?

1. jap. ggf. Hängt halt von Deiner Antwort ab.

2. etwas, was Deine Meinung untermauern würde und nicht nur eine Behauptung oder Unterstellung beinhaltet.

3. ich kenne keine, all die weil die Polizei (hier) keine Konten unterhält, sondern lediglich der Kreis, zu dem die Polizei als Teilbereich der Verwaltung praktisch gehört. BTW: bei welcher Bank führt die "Polizei" bzw. die Behörde denn ihr Konto?

 

Offensichtlich seltener als die von mir geschilderten Vorfälle. Aber vielelicht hast Du ja mal konkrete Zahlen, wie oft irgendwelche Bankfilialen anlasslos im Rahmen der Streife abngefahren werden und dann dort Gespräche mit den Mitarbeitern geführt werden.

Ob das seltener vorkommt kannst DU beurteilen? Wohl eher nicht.

Zu Deiner Frage: das kommt nahezu täglich vor, daß Banken im Rahmen der Streife angefahren werden. Insbesondere zu bestimmten Jahreszeiten wie der Weihnachtszeit. Gespräche werden dabei vllt oder wahrscheinlich eher selten gefürt, ist aber auch nicht zwingend erforderlich.

 

Du darfst gern den Gegenbeweis antreten.

Ganz sicher werde und muß ich keine Behauptung und Unterstellung, die Du beleglos aufgestellt hast, widerlegen.

 

Ich konstruiere und unterstelle nicht, sondern beschreibe, was ich erlebe.

Du beschreibst lediglich Deine Beobachtungen, die aber rein gar nichts über die internen Dinge aussagen bzw. aussagen können. Dafür fehlt Dir schlichtweg das Wissen. Du glaubst lediglich, daß anlaßfrei die Bank und ausschließlich zu privaten Zwecken angefahren wurde.

 

Das darfst Du gern sagen. Nur wirst Du es nicht belegen können.

Das muß ich nicht belegen, ich weiß es. Ich kenne es selbst. Du darfst aber gern gegenteiliger Meinung sein. Ändert hingegen nichts an den Tatsachen.

 

Genau aus dem Grund hast Du wohl das auch übersehen.

Ich habe das auch gesehen. Ändert nichts daran, daß Du explizit den Ruhenden Verkehr benannt und erwartet hast, daß sich der Kollege um diesen kümmert. Und ich habe Dir dazu gesagt, daß die Polizei für den Ruhenden Verkehr primär nicht zuständig ist. Was also bereitet Dir hier so enorme Verständnisprobleme?

 

Doch, im Prinzip oder zum Teil schon
Nicht.

Auch hier darfst Du natürlich gern eine andere Meinung haben. Ändert aber nichts an den Tatsachen.

 

Sag mal, merkst Du noch irgendwas? Wo habe ich das beahuptet?

Sagtest Du nicht, Du würdest sie immer als Autobahnpolizei erkennen bzw. hättest sie als solche erkannt? Ich sage dazu nur, daß selbst in den Fällen, wo sie nicht so eindeutig als solche zu erkennen waren oder sind, es trotzdem die Autobahnpolizei gewesen sein kann und umgekehrt. Wieder Verständnisprobleme?

 

Die Aussage ist so nicht gefallen. Und selbst die jetzt von Dir gemachte Aussage ist falsch. Vielleicht informierst Du Dich doch mal.

Vielleicht sollest Du Dich informieren.

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Warte mal ab, bis Du den blauen Dienstausweis bekommst... Die Braille-Schrift wurde wegen der "Barrierefreiheit" (EU-Gesetz) auf den Ausweis geprägt, Du wirst Deinem Blinden bzw. stark sehbehinderten Gegenüber den Ausweis schon so zeigen müssen, dass er den "lesen" kann. Wobei: wie viel Blinden musste man sich schon ausweisen???

Mir ist bekannt, daß die künftigen Ausweise diese Schrift aufweisen. Aushändigen werde ich ihn trotzdem nicht. Er darf ggf. mit seinem Finger lesen, aber in die Hand bekommt er den Ausweis ganz sicher nicht.

BTW: wenn er nichts sieht, wie will ein Blinder da sicher sein, daß der Ausweis echt ist und nicht irgendwer ihm da was unter die Nase hält, wo zwar "Polizei" zu lesen ist, aber eben keine echte Polizei da ist? Er wird sich so oder so darauf verlassen müssen.

 

Zu Deiner Frage: ich mußte mich noch nie irgendwie einem Blinden gegenüber ausweisen.

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Ohne jetzt die letzten zwei Seiten Zitatschlacht in allen Einzelheiten gelesen zu haben - ich bin ja nicht bescheuert (genug) - läuft es doch auf ein paar wenige Standpunkte hinaus.

 

Im Beispiel mit den Bankgeschäften: Der Bürger sieht den Cop mit dem Streifenwagen - gerne auch nach Geschaftsschluss am Automaten. Dabei sind evtl. offenkundig ein paar Vorschriften, die für Ottonormalbürger gelten nicht eingehalten worden. Park~ Halteverbot, Verbot der Durchfahrt etc. alles bereits genannt. Ehrlich gesagt, empfinde ich jeden Versuch, das irgendwie dienstlich zu begründen und als dabei abfallende Gelegenheit zu erklären irgendwie als ordentliche Verkackeierung. Wie läuft das ab? Da hocken zwei Cops im Auto und fahren ein paar neuralgische Orte ab und auch ein paar wo sie weniger häufig sind, darunter ist dann zufällig eine Bank, an der sich schnell Geld gezogen werden kann, weil man eh' schon da ist? In den meisten Fällen wird diese Erklärung lächerlich sein.

 

Es ist doch wohl eher so: Eines der beiden Streifenhörnchen braucht noch etwas Bargeld und deswegen fährt man den Automatenraum an, die dienstliche Komponente wird in den allermeisten Fällen, wo Geldziehen und Bankangucken zusammenfallen, zu 90 oder mehr Prozent die untergeordnete Rolle spielen. Das ist eine Unterstellung aber ich bezweifele einfach, dass es genau umgekehrt ist - und der Eindruck wird hier im Thread vermittelt. ;)

Und wenn man dann und dafür noch Sonderrechte in Anspruch nimmt, weil man ja dienstlich geworden wäre, ist das bäh - um es mal höflich auszudrücken.

 

Den ganzen Unbill, was Zeitnot und unregelmäßige Pausen angeht kenne Millionen von anderen Arbeitnehmern auch. Warum geht ein Cop nicht auf dem Weg zum Dienst zum Automaten, wie er es jeden gehetzten Falschparker, der nur mal eben und ganz kurz während einer Dienstfahrt an der Bank gehalten hat, vorhalten würde? Polizisten haben kein Recht, dusselig zu planen und das im Namen und auf Rechnung von uns allen zu korrigieren.

 

Es ist letztlich nicht mehr als die Wahrnehmung eines Gewonheitsrechts, wenn Cops Privatangelegenheiten im Dienst erledigen. Oder steht irgendwo, dass gerade Polizisten Präsente für die Holde zum Jahrestag (Blaulichts Beispiel) während des Dienstes besorgen dürfen? Nein. Es ist ja ausserhalb der Dienstzeit auch noch genug Zeit sowas zu erledigen. Aber man sollte sich darüber im Klaren sein, dass es einfach umso scheixxer aussieht, je mehr der Aspekt des starken Armes des Gesetzes vor den des Freundes und Helfers zurückstehen muss, wenn man es doch macht. Aus die Maus.

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Hallo, Toxic Waste,

 

mit Deiner Kritik an dem Parken im Haltverbot, vielleicht sogar noch auf Behindertenparkplätzen usw. hast Du Recht, denn es ist egal, ob man im Dienst einen privaten Überweisungsträger bei der Bank abgibt oder ob man dienstlich Geld einzahlt: In beiden Fällen kann man, wie es auch von jedem anderen verlangt wird, problemlos mal ein paar Meter mehr laufen, wenn man keinen Parkplatz direkt vor der Bank findet.

 

Es ist jedoch nichts dagegen zu sagen, wenn man, wie es viele andere Arbeitnehmer ebenfalls machen, mal eben während der Arbeitszeit irgendeinen kurzen Bank - oder Behördengang erledigt, weil außerhalb der Arbeits - oder Dienstzeit die Schalter geschlossen sind.

 

Andererseits:

 

Nicht jeder Polizeibeamte in Uniform befindet sich im Dienst.

 

Es kommt oft genug vor, dass Polizeibeamte auf dem Heimweg oder auf dem Weg zum Dienst noch schnell einkaufen und dabei schon, bzw. noch, ihre Uniform tragen (dann sind sie allerdings in den allerseltensten Fällen mit dem Streifenwagen unterwegs).

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Moin Moin

 

Warum zieht ihr euch an so kleinkariertem Hühner :shit: so hoch?

Es gibt doch nu wirklich wichtigeres als so eine pieselige Privatbesorgung.

Ihr wollt gar nicht wissen wie oft ich schon an einem ATM gehalten hab um privates Geld zu holen.

Was denkt ihr eigentlich was nach so einer Beschwerde passiert? Degradierung? Gehaltsrückstufung? gar Entlassung?

Schlimmstenfalls kommt mein Chef mit erhobenem Zeigefinger und macht "DuDuDu".

 

Ich möcht gar nicht in die Kofferräume von Elektrikern gucken wieviel Rollen Kabel da abgegriffen wird oder wie oft auf dem Weg zur Baustelle ein ATM aufgesucht wird oder wieviele private Gartenteiche oder Pools von Feuerwehren als "Löschübung" gefüllt werden.

 

Die Angehörigen der genannten Berufsgruppen mögen mir verzeihen, sie sind nur beispielhaft genannt und könnten beliebig fortgesetzt werden.

 

Gruß

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Was denkt ihr eigentlich was nach so einer Beschwerde passiert? Degradierung? Gehaltsrückstufung? gar Entlassung?

Schlimmstenfalls kommt mein Chef mit erhobenem Zeigefinger und macht "DuDuDu".

 

 

das ist es ja, das Wissen, es wird eh nichts passieren

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Es ist jedoch nichts dagegen zu sagen, wenn man, wie es viele andere Arbeitnehmer ebenfalls machen, mal eben während der Arbeitszeit irgendeinen kurzen Bank - oder Behördengang erledigt, weil außerhalb der Arbeits - oder Dienstzeit die Schalter geschlossen sind.

Wenn der Arbeitgeber nichts dagegen hat, ist das auch völlig okay. Mir geht nur auf den Keks, dass man sich unbedingt herausreden muss und angebliche Dienstlichkeiten in den Ring wirft, obwohl in erster Linie Privatkram erledigt wird. Polizisten haben in der Regel soviele Überstunden, dass sie ganze Tage in der Bank verbringen könnten. Wenn die Dienstkarre schon für (überwiegene) Privatfahrten genutzt wird, dann bitteschön wenigstens anständig und regelgerecht geparkt. Ansonsten geht es eben mal nicht und davon geht kein Cop vor die Hunde.
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Warum zieht ihr euch an so kleinkariertem Hühner :shit: so hoch?

Na wer fängt denn immer an, bei anderen Kleinkram zu beanstanden? ;)

 

Es gibt doch nu wirklich wichtigeres als so eine pieselige Privatbesorgung.
Nicht das "dass" ist der Punkt sondern das "wie".
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Hallo, Toxic Waste,

 

für das Falschparken bei Privaterledigungen gibt es m. E. kaum eine Begründung, mit der man sich herausreden kann.

 

Das Befahren einer Straße, die z. B. mit Z 250 oder Anlieger frei beschildert ist, sieht da schon anders aus, denn man fährt trotz der privaten Erledigung immer noch Streife.

 

Selbst das Betreten einer Bank in Uniform, egal, ob im oder nach dem Dienst, hat präventiven Charakter, so dass man privates und dienstliches miteinander verbindet.

 

Das ist einer der Gründe, warum der Dienstherr, zumindest bei uns, kleinere Besorgungen, z. B. beim Bäcker oder im Imbiss, während der Dienstzeiten toleriert.

 

Ich kann mich sogar an Zeiten erinnern, in denen wir "von oben" ausdrücklich aufgefordert wurden, uns im Rahmen unserer Streifentätigkeit mal in den Restaurants der Rastanlagen einen Kaffee zu genehmigen, um in diesen Präsenz zu zeigen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Mir geht nur auf den Keks, dass man sich unbedingt herausreden muss und angebliche Dienstlichkeiten in den Ring wirft, obwohl in erster Linie Privatkram erledigt wird.

Es ist doch im Prinzip völlig egal, was an erster Stelle steht. Selbst wenn ich sage, ich will da mal eben in die Bank, um Geld abzuheben, und damit natürlich in erster Linie "Privatkram" verfolge, so erledige ich in zweiter Linie auch meinen Job. Da ist es doch völlig egal, ob ich die Bank dienstlich jetzt oder Stunden später anfahre. Fakt ist und bleibt, daß ich auch während dieser Privaterledigung zu 100 % im Dienst bin, es bleibe und auch dienstlich tätig werde, wenn es erforderlich ist. Ich lege in dem Moment doch nicht die Uniform ab und sehe nur noch den Privatkram. Der Fliesenleger, der Privatkram auf dem Weg zur Baustelle erledigt, der kann das, der ist in dem Moment wirklich nur privat. Ich kann das als Polizist nicht. Und deshalb habe ich auch kein Problem damit, diese uns offenkundig geneidete "Privileg" zu nutzen.

 

Polizisten haben in der Regel soviele Überstunden, dass sie ganze Tage in der Bank verbringen könnten.

Jap. Auch ich habe mehr als genug Überstunden. Viele Kollegen haben sogar noch deutlich mehr. Aber die Stunden nutzen einem nichts, wenn man sie nicht abfeiern kann. Und das ist bei sehr vielen Kollegen der Fall. Viele Wachen oder Diensttouren laufen dermaßen auf Sparflamme (bedingt durch einen eh niedrigen Personalstand, der durch kranke Kollegen, durch auf Seminaren etc. befindliche Kollegen nochmals verschärft wird), daß ein Freinehmen über Stundenabbau kaum noch oder nur noch selten möglich ist. Ich räume aber ein, daß viele Kollegen den Gang zur Bank trotzdem in der Freizeit unternehmen könnten, da sie im Schichtdienst sind und so z.B. vorm Spät- oder nach dem Frühdienst Erledigungen tätigen können.

 

Trotzdem: auch wenn der ein oder andere meint, man könnte das und dürfe aufgrund einer "privaten/persönlichen Fehlorganisation" dann eben kein Geld holen und müsse so lange warten, bis man dies in der Freizeit tun kann, möchte ich nochmals entgegnen, daß man immer gleichzeitig im Dienst ist und dem dienstlichen Auftrag nachkommt. Ein wenig anders wäre es bspw., wenn gleiches durch einen Zivilbeamten geschähe, da dieser als Polizist gar nicht wahrgenommen wird und so eine Außenwirkung durch Streifenwagen und Uniformiertem nicht vorhanden ist.

 

Wenn die Dienstkarre schon für (überwiegene) Privatfahrten genutzt wird, dann bitteschön wenigstens anständig und regelgerecht geparkt. Ansonsten geht es eben mal nicht und davon geht kein Cop vor die Hunde.

Daß man dabei weder behindert parken sollte, nicht auf einem Behindertenparkplatz stehen sollte u.ä., steht außer Frage. In den meisten Fällen aber befindet sich einer von beiden immer im Auto und kann es im Bedarfsfall versetzen. Wäre also auch kein größeres Problem. Aber der Außenwirkung wegen sollte man schon vernünftig "parken". Ansonten - und da muß ich Dir eben widersprechen - geht es durchaus. Nur will das der ein oder andere Bürger nicht akzeptieren, weil es ihm offensichtlich nicht paßt, daß da wer was macht, was er so nicht darf. Der sieht dann nur und ausschließlich den Privatkram. Mehr nicht. Das aber ist eben so nicht richtig. Daran ist nichts vorgeschoben.

 

 

Edit: ich sehe gerade, daß mir @nachteule sinngemäß schon zuvorgekommen ist.

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Ich hatte nur darum gebeten, daß Du EINmal ausführlich darlegst, was konkret vorgefallen ist, was Du gesagt, gefragt und unternommen hast.
Das hättest Du schon viel früher haben können - einfach konkret fragen statt rumschwurbeln.

Also bitte: Polizeiauto fährt vor, biegt ab in Fußgängerzone, hält an, Beifahrer steigt aus und geht in Bank. Fahrer verbleibt im Auto, Motor läuft. Ich trete an Polizeiauto heran, nehme Blickkontakt zu gelangweilt aus Wäsche schauenden Fahrer auf, zeige auf Scheibe, die daraufhin einen Spalt geöffnet wird und frage, ob er nicht wenigstens den Motor ausmachen könne, wenn er hier schon unzulässigerweise in der Fußgängerzone herumstehen müsse. Reaktion: verbal null, Gesichtsausdruck zwischen völlig leer und was willst Du Wicht eigentlich?. Nachdem sich daran auch nach angemessener Nachdenkzeit nichts geändert hat, habe ich meine Frage wiederholt. Reaktion diesmal: Scheibe wird hochgefahren, Blickkontakt endet. Und da der Beifahrer jetzt auch seine Geldgeschäfte erledigt hat, wieder rauskam und einstieg, sind sie kommentarlos weggefahren.

Wenn ich Deine Beiträge und Dein Selbstverständnis hier richtig verfolgt habe, hättest Du der Fahrer sein können. Insofern wird Dich das Verhalten Deiner Kollegen nicht wirkllich überraschen.

 

Und Du weißt, daß die Behörde dort kein Konto unterhält?
Ja. Sie kann dort kein Konto unterhalten.

 

Warum, wenn Du das so genau weißt, hast Du es nicht bereits zuvor erwähnt?
Tut mir leid, ich habe Deine entsprechende Frage sicher überlesen.

 

ich kenne keine
Dann ist ja gut.

 

bei welcher Bank führt die "Polizei" bzw. die Behörde denn ihr Konto?
Du verwechselst mich. Ich bin weder 'die Polizei' noch 'die Behörde'. Am einfachsten ist es, Du fragst die Kollegen, die die Einzahlungen der euch anvertrauten Bargeldbeträge vornehmen.

 

das kommt nahezu täglich vor, daß Banken im Rahmen der Streife angefahren werden.
Sehr schön. Und dieses anfahren bedeutet Deiner Kenntnis nach bitte wie oft anhalten, aussteigen und reingehen ohne irgendwelche privaten Bankgeschäfte zu erledigen?

 

Gespräche werden dabei vllt oder wahrscheinlich eher selten gefürt, ist aber auch nicht zwingend erforderlich.
Wenn ich mich nicht täusche, hattest Du die Gespräche ins Spiel gebracht.

 

Das muß ich nicht belegen, ich weiß es.
Das ist Quatsch. Du weißt es nicht. Du kannst es nicht mal wissen, denn Du kennst nicht mal die Bank.

 

Ich habe das auch gesehen.
Dann schreib nicht so einen Mist.

 

Sagtest Du nicht, Du würdest sie immer als Autobahnpolizei erkennen bzw. hättest sie als solche erkannt?
Was habe ich denn nun konkret behauptet? Und bitte nicht spekulieren, sonder einfach zitieren.

 

Vielleicht sollest Du Dich informieren.
Bin ich. Du eindeutig nicht. Und Du wirst kindisch.

 

Ich kann das als Polizist nicht. Und deshalb habe ich auch kein Problem damit, diese uns offenkundig geneidete "Privileg" zu nutzen.
Versuch bitte nicht, den wesentlichen Inhalt der Diskussion inihr gegenteil zu verkehren. Es geht einzig und allein um die illegale Nutzung von Sonderrechten - und das ist weiß Gott kein Privileg von euch, sondern schlicht und ergreifend verboten.

 

Daß man dabei weder behindert parken sollte, nicht auf einem Behindertenparkplatz stehen sollte u.ä., steht außer Frage.
Na prima. Warum hast Du nicht gleich gesagt, daß auch Du der Meinung bist, die Nutzung von Sonderrechten für private Zwecke sei falsch?

 

In den meisten Fällen aber befindet sich einer von beiden immer im Auto und kann es im Bedarfsfall versetzen. Wäre also auch kein größeres Problem.
Du weißt, daß sowas normale Autofahrer nicht vor entsprechenden Anzeigen schützt.

 

Aber der Außenwirkung wegen sollte man schon vernünftig "parken".
Mir relativ egal, warum ihr euch an die Gesetze haltet. Hauptsache, ihr tut es.

 

Ansonten - und da muß ich Dir eben widersprechen - geht es durchaus.
Ja für es geht im Sinne von wir machen es. Nein für es geht im Sinne von wir dürfen das.

 

Das aber ist eben so nicht richtig. Daran ist nichts vorgeschoben.
Toxic Waste hat dazu eigentlich alles und völlig zutreffend gesagt.

 

ich sehe gerade, daß mir @nachteule sinngemäß schon zuvorgekommen ist.
Du scheinst da was überlesen zu haben:
für das Falschparken bei Privaterledigungen gibt es m. E. kaum eine Begründung, mit der man sich herausreden kann.
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@Biber

 

Sei doch froh, dass die Scheibe hochgemacht wurde.

 

Ich steige manchmal sogar aus und erkläre dem Bürger wie sehr ich dummangequatsche von der Seite mag.... Aber immer öfter schließe ich die Scheibe, zähle bis zehn und fahr dann weg.

 

 

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Ich steige manchmal sogar aus und erkläre dem Bürger wie sehr ich dummangequatsche von der Seite mag....
Ich bin froh, daß ich noch keinem Maustotquatscher wie Dir begegnet bin. Aber wenn es so wäre, würdest Du lernen, daß sich niemand von Dir volltexten lassen muß und stattdessen rauchend, mit den Händen in den Taschen einfach von dannen ziehen kann. :P

 

Aber immer öfter schließe ich die Scheibe, zähle bis zehn und fahr dann weg.
Das Gesicht Deines Kollegen hätte ich gern gesehen, wenn der seinen Privatkram erledigt hat und dann feststellt, sein Taxi ist weg... :geil:
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Hallo, Blaulicht,

 

..... solange du den Kaffee bezahlst....

der Kaffee ist für den Restaurantbetreiber ein Centartikel und wenn er uns dazu einlädt, dürfen wir diese Einladung annehmen, genauso, wie man auch bei einem dienstlichen Besuch z. B. wegen einer Vernehmung die Einladung zu einem Kaffee annehmen darf.

 

Es gibt sogar Mitmenschen, die es als unhöflich empfinden, wenn man so eine Einladung ausschlägt und deshalb sagt unsere Dienstanweisung ganz eindeutig, dass wir dieser nach Möglichkeit sogar nachkommen sollen.

 

Ich steige manchmal sogar aus und erkläre dem Bürger wie sehr ich dummangequatsche von der Seite mag.... Aber immer öfter schließe ich die Scheibe, zähle bis zehn und fahr dann weg.

Kein Wunder, dass "die Polizei" bei so manchem Bürger in einem schlechten Licht dasteht.

 

Was würdest Du denn sagen, wenn ein Bürger mit laufendem Motor vor der Bank steht, weil seine Frau nur mal eben eine Überweisung abgibt und er macht Dir klar, wie sehr er das dummangequatsche von der Seite durch die Polizei mag oder wenn er die Scheibe schließt, bis zehn zählt, davon fährt und Dich dumm aus der Wäsche schauen lässt?

 

Bekommt er dann nachträglich ein Ticket, weil er nicht mit Dir reden wollte?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Das hättest Du schon viel früher haben können - einfach konkret fragen statt rumschwurbeln.

Ach so. Ich schwurbele also, wenn ich mehrmals nachfrage. Hättest Du bereits nach meiner ersten Frage vernünftig geantwortet, hätte ich mir das "schwurbeln" tatsächlich sparen können.

 

Motor läuft.

Joh. Wenn's eh schnell geht, und das kann man ja aus Deiner Schilderung ableiten, würde ich den Motor wahrscheinlich auch laufen lassen.

 

Ich trete an Polizeiauto heran, nehme Blickkontakt zu gelangweilt aus Wäsche schauenden Fahrer auf

Wenn ich mir diese Schilderung bzw. Wortwahl betrachte, muß ich nicht lange fragen, was für eine Einstellung der Polizei gegenüber hast bzw. in welcher Art und Weise Du hier an das Fahrzeug herangetreten sein wirst. Eine Bewertung Deiner Person spare ich mir. Deine Worte sprechen eigentlich schon für sich.

 

zeige auf Scheibe, die daraufhin einen Spalt geöffnet wird und frage, ob er nicht wenigstens den Motor ausmachen könne, wenn er hier schon unzulässigerweise in der Fußgängerzone herumstehen müsse.

Du machst ihn derart blöd an und erwartest tatsächlich auch noch eine Reaktion? Abgesehen davon: wer sagt (Dir) denn, daß er da unzulässigerweise steht?

 

Reaktion: verbal null, Gesichtsausdruck zwischen völlig leer und was willst Du Wicht eigentlich?.

Kann ich absolut nachvollziehen. So hätte ich in dieser Situation wahrscheinlich auch reagiert. Wer mir so blöd kommt, wird mit Ignoranz bestraft.

 

Nachdem sich daran auch nach angemessener Nachdenkzeit nichts geändert hat, habe ich meine Frage wiederholt. Reaktion diesmal: Scheibe wird hochgefahren, Blickkontakt endet.

siehe oben. Du hast doch wohl nicht wirklich eine Antwort oder die von Dir verlangte Reaktion erwartet?!

 

Und da der Beifahrer jetzt auch seine Geldgeschäfte erledigt hat, wieder rauskam und einstieg, sind sie kommentarlos weggefahren.

Situation gelöst. Ohne Streß.

 

Wenn ich Deine Beiträge und Dein Selbstverständnis hier richtig verfolgt habe, hättest Du der Fahrer sein können. Insofern wird Dich das Verhalten Deiner Kollegen nicht wirkllich überraschen.

In der Tat. Und es überrascht mich eben insofern nicht, als daß man sich so, wie von Dir geschildert und daher wohl auch so geschehen, nicht blöd anmachen lassen muß. Ich weiß nicht, wie der Kollege reagiert hätte, wenn Du anders, nämlich höflich bspw., vorgegangen wärst, aber ich hätte dann schon eher reagiert. Und sei es in der Form, Dir ein paar Worte dazu zu sagen. So aber ganz sicher nicht.

 

Ja. Sie kann dort kein Konto unterhalten.

Das beantwortet meine Frage nicht.

 

Tut mir leid, ich habe Deine entsprechende Frage sicher überlesen.

Mhm.... vllt habe ich auch gar nicht gefragt. Vllt muß man aber auch nicht alles erfragen. Vllt könnte man (Du) ja auch mal etwas ausführlicher werden. So von selbst quasi. Würde die Anzahl von Postings auch reduzieren und das Thema übersichtlicher machen.

 

Dann ist ja gut.

Könnte man meinen. Vor allem, wenn man sich nur die einem genehmen Worte aus dem Sinnzusammenhang reißt. Schlechter Stil.

 

Du verwechselst mich. Ich bin weder 'die Polizei' noch 'die Behörde'. Am einfachsten ist es, Du fragst die Kollegen, die die Einzahlungen der euch anvertrauten Bargeldbeträge vornehmen.

Nö. Ich verwechsle Dich nicht. Du warst derjenige, der behauptet hat, die Behörde hätte bei der Bank kein Konto.

 

Sehr schön. Und dieses anfahren bedeutet Deiner Kenntnis nach bitte wie oft anhalten, aussteigen und reingehen ohne irgendwelche privaten Bankgeschäfte zu erledigen?

Ob man anhält, aussteigt und ggf. in die Bank hineingeht, obliegt der Entscheidung der Streifenwagenbesatzung, wenn es nicht ausdrücklich angeordnet wird. Was hast das jetzt mit der eigentlichen Frage zu tun?

 

Wenn ich mich nicht täusche, hattest Du die Gespräche ins Spiel gebracht.

Ja, als Möglichkeit, mehr nicht. Ich sagte nicht, daß dies in jedem Fall geschehen müsse oder würde.

 

Das ist Quatsch. Du weißt es nicht. Du kannst es nicht mal wissen, denn Du kennst nicht mal die Bank.

Ich weiß, daß diese Streifen durchgeführt werden. Ob nun bei dieser Bank gerade nicht, kann ich nicht beurteilen. Aber es geht auch gar nicht einzig und allein um dieses eine Bank. Es ging in der Diskussion bereits pauschal darum, ob man in dieser Art und Weise einer privaten Erledigung nachgehen "darf" oder nicht. Du ziehst Dich jetzt an dieser einen Bank hoch. Und das, obwohl Du weißt, daß mein Wissen und meine Erfahrung in diesem Punkt Dein bescheidenes "Wissen" bei weitem übersteigt.

 

Dann schreib nicht so einen Mist.

Die Blumen gebe ich ungebraucht an Dich zurück.

 

Was habe ich denn nun konkret behauptet? Und bitte nicht spekulieren, sonder einfach zitieren.

Oh nein. Ich werde mich auf dieses alberne Spielchen nicht einlassen. Du weißt selbst, was Du diesbzgl. geschrieben hast. Und wenn Du jetzt meinst, ich hätte da vllt wieder EIN Wörtchen übersehen, welches Deiner Aussage plötzlich mal eben so einen völlig anderen Sinn verleihen soll, vergiß es. Das war bei Deinem "auch" schon Mist und wird es hier genauso sein.

 

Und Du wirst kindisch.

:lol: Jau, das sagt der Richtige.

 

Versuch bitte nicht, den wesentlichen Inhalt der Diskussion inihr gegenteil zu verkehren. Es geht einzig und allein um die illegale Nutzung von Sonderrechten - und das ist weiß Gott kein Privileg von euch, sondern schlicht und ergreifend verboten.

Ich versuche gar nichts. Wenn Du nicht in der Lage bist, es zu verstehen, kann ich Dir nicht weiterhelfen. Du hast auch sicher die "" übersehen, denn ich weiß, daß es kein Privileg ist und als solches sollte es auch nicht verstanden werden. Deshalb die "". Fakt ist und bleibt, daß es im Rahmen der Streife geschieht. Und ich habe das Recht, im Rahmen der Streife Sonderrechte zu nutzen. Wenn Du das jetzt so auslegst, daß diese nur zum Zwecke des Geldabhebens genutzt wurden, dann ist das Deine persönliche Auslegung. Mehr nicht.

 

Na prima. Warum hast Du nicht gleich gesagt, daß auch Du der Meinung bist, die Nutzung von Sonderrechten für private Zwecke sei falsch?

Leider nicht prima, denn Deine Interpretation meiner Worte ist - mal wieder - völlig daneben und Deine Unterstellung (siehe Markierung) ebenso. Sie erfolgt nicht für private Zwecke.

 

1. Du weißt, daß sowas normale Autofahrer nicht vor entsprechenden Anzeigen schützt.

2. Mir relativ egal, warum ihr euch an die Gesetze haltet. Hauptsache, ihr tut es.

3. Ja für es geht im Sinne von wir machen es. Nein für es geht im Sinne von wir dürfen das.

1. Das ist nun ein offensichtlicher Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.

2. Du darfst gerne das Gegenteil belegen.

3. Wie gesagt: Deine Auslegung, die aber so eben nicht zutreffend ist.

 

Toxic Waste hat dazu eigentlich alles und völlig zutreffend gesagt.

Jap, zutreffend, weil es Deiner Auslegung und Deinem Weltbild entspricht. Nur ist das eben nicht die Realität.

 

Du scheinst da was überlesen zu haben:
für das Falschparken bei Privaterledigungen gibt es m. E. kaum eine Begründung, mit der man sich herausreden kann.

Du scheinst ein ziemlich großes Verständnisproblem zu haben. Dafür kann ich nichts. Und leider kann ich Dir da auch nicht weiterhelfen.

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der Kaffee ist für den Restaurantbetreiber ein Centartikel und wenn er uns dazu einlädt, dürfen wir diese Einladung annehmen, genauso, wie man auch bei einem dienstlichen Besuch z. B. wegen einer Vernehmung die Einladung zu einem Kaffee annehmen darf.

,Nachteule

 

so was hier?

 

http://www.mopo.de/news/mcdonalds-s-gutscheine-fuer-polizei---staatsanwaltschaft-ermittelt,5066732,5768334.html

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Was würdest Du denn sagen, wenn ein Bürger mit laufendem Motor vor der Bank steht, weil seine Frau nur mal eben eine Überweisung abgibt

Ich würde bzw. mache hier in der Regel gar nichts. Jedenfalls dann nicht, wenn es erkennbar nicht lange dauert, es draußen kalt oder sehr warm ist. IMO muß man nicht wegen jeder kleinen Sache ein Fass aufmachen.

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@nachteule: Boah, ich schmeiß mich weg... :lol2:

 

Hättest Du bereits nach meiner ersten Frage vernünftig geantwortet
Tut mir leid. Wo bitte habe ich Deine diesbezügliche Frage übersehen?

 

Wenn's eh schnell geht, und das kann man ja aus Deiner Schilderung ableiten, würde ich den Motor wahrscheinlich auch laufen lassen.
Erstens kann man das aus der Schilderung nicht ableiten (wobei man dann natürlich über die Definition von schnell diskutieren kann), zweitens mach' Dich bitte endlich schlau zum Thema Motor abschalten beim halten. Wenn Dich die Benutzung einer Suchmaschine überfordert, fahre doch einfach (gern auch im Rahmen einer Streife, dient der Weiterbildung) zu einem VW, Mercedes oder BMW-Händler und lass Dir dort das Prinzip (und die Zeittaktung) einer Start-Stop-Automatik erklären.

 

Wenn ich mir diese Schilderung bzw. Wortwahl betrachte
Du wolltest eine wahrheitsgemäße Schilderung, ich habe sie geliefert. Ich kann nichts für den Gesichtsausdruck Deines Kollegen.

 

Eine Bewertung Deiner Person spare ich mir.
Das ist auch gut so. Sie stünde Dir auch nicht zu.

 

Du machst ihn derart blöd an und erwartest tatsächlich auch noch eine Reaktion?
Ach, das ist blöd anmachen? Interessant. Wir hatten hier neulich das Thema Ansprache durch Polizisten, da kam u.a. (sinngemäß) auch die Variante Na, was haben wir denn wohl falsch gemacht?. Täusche ich mich oder hast Du das nicht als blöde Anmache bezeichnet?

 

wer sagt (Dir) denn, daß er da unzulässigerweise steht?
Ich sage das. Der Herr darf mich selbstverständlich gern korrigieren.

 

Kann ich absolut nachvollziehen. So hätte ich in dieser Situation wahrscheinlich auch reagiert. Wer mir so blöd kommt, wird mit Ignoranz bestraft.
Dachte ich mir.

 

Aber sag an: wie möchtest Du in so einer Situation von einem Bürger angesprochen werden? Gar nicht, ich weiß, aber gehen wir einfach davon aus, daß der Bürger es trotzdem tun will. Wie muß er sich Dir nähern und Dich ansprechen, damit Du ihn beachtest und ihm antwortest? Das

nämlich höflich bspw.
ist schon mal ein interessanter Anfang, aber irgendwie reicht mir das nicht. Und, bevor ich das vergesse: gilt dieses Ansprache-Reaktionsrecht auch für den Bürger?

 

Das beantwortet meine Frage nicht.
Du hattest gefragt
Und Du weißt, daß die Behörde dort kein Konto unterhält?
Ich habe mit ja geantwortet und sogar eine Begründung dafür geliefert. Welcher Teil Deiner Frage ist nun nicht beantwortet?

 

Ich verwechsle Dich nicht. Du warst derjenige, der behauptet hat, die Behörde hätte bei der Bank kein Konto.
Jetzt verwechselst Du nicht mich, sondern was. Aus der Tatsache, daß ich weiß, 'die Behörde' hat bei dieser Bank kein Konto, darfst Du nicht schließen, ich könnte Dir sagen, bei welcher Bank 'die Behörde' ein Konto hat.

 

Ob man anhält, aussteigt und ggf. in die Bank hineingeht, obliegt der Entscheidung der Streifenwagenbesatzung, wenn es nicht ausdrücklich angeordnet wird.
Das erklärt, wer darüber entscheidet, ob das von mir geschilderte Vorgehen stattfindet. Meine Frage war:
Und dieses anfahren bedeutet Deiner Kenntnis nach bitte wie oft anhalten, aussteigen und reingehen ohne irgendwelche privaten Bankgeschäfte zu erledigen?
Ich wollte also erkennbar eine Zahl, sinnvollerweise einen Prozentwert.

 

Ob nun bei dieser Bank gerade nicht, kann ich nicht beurteilen.
Stimmt.

 

Du ziehst Dich jetzt an dieser einen Bank hoch.
Ich bleibe bei einem konkreten Beispiel, mit dem ich mich auskenne. Willst Du mir jetzt vorwerfen, daß ich von etwas rede, von dem selbst Du nicht ernsthaft bestreiten kannst, daß ich davon Kenne habe?

 

Und das, obwohl Du weißt, daß mein Wissen und meine Erfahrung in diesem Punkt Dein bescheidenes "Wissen" bei weitem übersteigt.
In Anbetracht der Tatsache, daß Du von dem konkreten Fall exakt null Wissen und Erfahrung hast, ist Dein Satz ein völlig misslungenes Konstrukt.

 

Oh nein. Ich werde mich auf dieses alberne Spielchen nicht einlassen.
Du hast also irgendwas in die Welt posaunt und kannst es jetzt nicht belegen.

 

Du weißt selbst, was Du diesbzgl. geschrieben hast.
Im allgemeinen und großen und ganzen ja. Aber ich erinnere mich möglicherweise falsch, auch das kommt vor. Deshalb frage ich Dich ja, der Du ohne irgendeine Einschränkung behauptest, ich hätte etwas gesagt. Möglicherweise hast Du ja Recht und ich liege falsch. Wenn Du dann allerdings nicht in der Lage bist, Deine Behauptung zu belegen - dann erinnere ich mich wohl eher nicht falsch.

 

Wenn Du das jetzt so auslegst, daß diese nur zum Zwecke des Geldabhebens genutzt wurden, dann ist das Deine persönliche Auslegung. Mehr nicht.
Dazu hat sich Toxic Waste ausreichend und zutreffend geäußert.

 

Das ist nun ein offensichtlicher Vergleich zwischen Äpfeln und Birnen.
Ah ja. Weil Du ja dienstlich den Behindertenparkplatz blockierst, eh' klar.

 

Du darfst gerne das Gegenteil belegen.
Ich kann Dir nichts belegen. Weil Du nichts akzeptieren wirst. Oder würdest Du akzeptieren, daß der Streifenwagen auf dem Radweg vor der Bäckerei dort genausowenig etwas zu suchen hatte wie das Tatortfahrzeug der Kripo, welches den Gehweg vor der Sparkasse für meinen Freund im AOK-Chopper unpassierbar machte?

 

Nur ist das eben nicht die Realität.
Doch. Leider. Und wenn Du ehrlich bist, weißt Du das auch.

 

IMO muß man nicht wegen jeder kleinen Sache ein Fass aufmachen.
Ich werde mal versuchen, bei passender Gelegenheit einen Deiner Kollegen mit dieser Aussage zu beeindrucken.
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Hallo, Bluey,

 

so würde ich es ebenfalls halten, aber meine Frage ging ja noch weiter. :dribble:

 

Die meisten Menschen würden es ja gar nicht mal wagen, den Beamten in seinem Streifenwagen anzusprechen, aber wenn es doch einer macht und sich dabei nicht gerade wie die Axt im Walde verhält, sondern freundlich fragt, hat er auch das Recht auf eine freundliche und sachliche Antwort.

 

Nur mal ein kleines Beispiel:

 

Ich bin vor etlichen Jahren mal zum Bäcker gefahren, nachdem wir ewig lange hinter einem Pannen - LKW auf den Service gewartet hatten.

 

Beim Parken stand ich genau vor dem Schaufenster der Bäckerei und sah im Spiegelbild, dass ich noch das Blaulicht eingeschaltet hatte. :blush:

 

Prompt wurde ich darauf angesprochen und habe dabei gemerkt, dass dieser Mann es nicht besonders lustig fand, dass die Polizei mit Blaulicht zum Bäcker fährt (mal abgesehen davon, dass ich es ebenso wenig lustig fand).

 

Hätte ich ihn jetzt einfach abgekanzelt und ihm klar gemacht, dass er sich um seinen eigenen Kram kümmern soll, wäre garantiert eine Beschwerde ins Haus geflattert, und das zu Recht.

 

So habe ich ihm erklärt, dass wir einen LKW abgesichert und nicht bemerkt haben, dass das Blaulicht noch an war und ich habe ihm den Knopf für das Blaulicht gezeigt, bei dem bei der Sonneneinstrahlung tatsächlich nicht zu sehen war, dass er noch herausgezogen war.

 

Der Mann hat zugegeben, dass ihm vermutlich das Gleiche passiert wäre, wir haben uns noch ein wenig über dieses und jenes unterhalten und damit war das Thema zu aller Zufriedenheit erledigt.

 

Ab und an mal ein ehrlich gemeintes freundliches Gespräch kann so manche Unannehmlichkeit (und so manchen Widerstand) ersparen.

 

Leider muss man dies gerade den jungen und wilden Kollegen, die gerade aus der BePo kommen, oft erst einmal klar machen.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Es ist doch im Prinzip völlig egal, was an erster Stelle steht.
Schade, dass Du das so siehst.

 

Nur will das der ein oder andere Bürger nicht akzeptieren, weil es ihm offensichtlich nicht paßt, daß da wer was macht, was er so nicht darf.
Kannst Du ihm das verübeln? Wegen einer tatsächlichen Dienstlichkeit wird er nicht doof von Euch denken. Und ich widerspreche Dir, dass da nichts vorgeschoben ist. Ich glaube einfach nicht, dass "der Polizist" so ein edle Gesinnung hat. Ich bleibe bei meiner gewohnheitsrecht-Theorie. ;)
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