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Polizei Muss Künftig Für Das Parken Zahlen


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Hallo, Bluey,   so würde ich es ebenfalls halten, aber meine Frage ging ja noch weiter.   Die meisten Menschen würden es ja gar nicht mal wagen, den Beamten in seinem Streifenwagen anzusprechen, aber

@Blaulicht: Sagst ausgerechnet Du, das finde ich schon frech.   BTT: Meine Ansicht zum Parken von Polizisten ohne / mit Gebühr: sollten, wenn diese im / mit dem Streifenwagen zugange sind, grundsätzl

Hallo, Blaulicht,   der Kaffee ist für den Restaurantbetreiber ein Centartikel und wenn er uns dazu einlädt, dürfen wir diese Einladung annehmen, genauso, wie man auch bei einem dienstlichen Besuch z.

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... aber klingt schon komisch

 

Fast könnt' man an einen verfrühten Aprilscherz glauben: Der Topf, in den die Parkgebühren fließen, ist nämlich letztlich schlicht derselbe, aus dem die dem :cop01: nachher erstattet werden - nur dass dazwischen noch bürokratischer Aufwand mitsamt Kosten generiert wird - aber Bayern, Schwaben und Hessen hams ja... :wand:

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Nicht alles was heutzutage so passiert ist wirklich logisch. Was man will und was man muss. Auf der einen Seite kenne ich Autos vom Ordungsamt, die sich für Ticketkontrollgänge sonstwie hinstellen oder Polizeiautos, die sich für Essenholen äußerst ungünstig hinstellen. Das geht nicht. Auf der anderen Seite kann es doch nicht sein, dass Polizisten sich für Einsatzanlässe (viele erlauben normale Anfahrt) noch einen Parkplatz sucht und Tickets zieht.

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Es steht doch da, das ein Ticket nicht gezogen werden muss, wenn es sich um Eileinsätze bzw Notfalleinsätze handelt sondern nur dann, wenn die Beamten z.B. ohne Zeitdruck Hausbesuche etc aboslvieren. Und hier arbeiten sie nicht unteren anderen Bedingungen wie jeder Handwerker oder jede Hauskrankenpflege. Wenn Beamte z.B. Mittagspause machen, dann haben sie auch kein Anrecht auf Erstattung des Parktickets. Vorher konnten sie sich einfach ohne Ticket hinstellen und Essen gehen. Das geht jetzt nicht mehr was absolut richtig ist.

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wer bekommt die Einnahmen aus dem Parkautomaten? Die Stadt? Das Land? Wer bezahlt die Auslagen (Parkgebühren) der Polizisten? Die Stadt? Das Land?

 

§ 6a Abs. 6 StVG : In der Regel dürfte das Geld daher an die Kommunen gehen. Damit liegt Bonsai-Brummi mit seiner Annahme, die Einnahmen gingen in denselben Topf, aus dem nachher den Polizisten die Parkgebühren erstattet werden, falsch. Die Polizei ist eine Landesbehörde, soweit nicht Bundespolizei.

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Wir machen uns in aller Welt mit so vielem zum Otto, warum nicht auch mit sowas?

 

Nun rufe ich die Polizei, weil z.B. eingebrochen wurde oder jemand mein parkendes Auto gerammt hat, das wäre ein Auftrag ohne Eile, oder?

 

Dann rufe ich an und werde gefragt ob ich einen offiziellen Parkplatz zur Verfügung stellen kann damit der Streifenwagen ordnungsgemäß geparkt werden kann? :wand:

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Damit liegt Bonsai-Brummi mit seiner Annahme, die Einnahmen gingen in denselben Topf, aus dem nachher den Polizisten die Parkgebühren erstattet werden, falsch.

 

Die Geschichte spielt in Berlin - die eingenommenen Parkgebühren landen also beim selben Finanzsenator, aus dessen Schatulle die den Beamten nachher wieder erstattet und die zwischendurch damit beschäftigte Bürokratie bezahlt werden ;)

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Ich weiß garnicht wo das Problem ist. Die Polizei soll eine Ausnahmegenehmigung beantragen, so wie das beispielsweise in Karlsruhe möglich ist.

 

 

http://web1.karlsruh...php?prod_id=507

Ausnahmegenehmigung für Handwerker

 

 

Beschreibung

 

 

 

Die Ausnahmegenehmigung berechtigt Handwerker und sonstige Dienstleistungsbetriebe zum Parken

  • im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286 StVO)
  • an Parkuhren und Parkscheinautomaten sowie
  • in Anwohnerparkzonen (Ausnahme Kaiserstraße)

im Stadtgebiet Karlsruhe.

 

In die Ausnahmegenehmigung sind einzutragen:

  • nur das Kennzeichen eines Firmenwagens
  • im Feld "Arbeitsstelle": Ankunftzeit und Arbeitsstelle (Straße und Hausnr.)

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.., so wie das beispielsweise in Karlsruhe möglich ist.

 

Dort besteht aber die Situation, die Z282 angesprochen hat: Das Land als Dienstherr der Polizei zahlt an die Stadt - genau das aber ist in Berlin nicht der Fall :kopfschuettel:

 

Unterm Strich also ein glattes Verlustgeschäft - Berlin als ganzes hat dadurch nicht einen Cent mehr in der Kasse, dafür einiges an Verwaltungsaufwand; und es wird fürs gleiche Geld weniger Polizeiarbeit geleistet, weil die Beamten mit ihrer Parkzettelchenwirtschaft beschäftigt sind - natürlich in der Dienstzeit, wann denn sonst...? :wacko:

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wer bekommt die Einnahmen aus dem Parkautomaten? Die Stadt? Das Land? Wer bezahlt die Auslagen (Parkgebühren) der Polizisten? Die Stadt? Das Land?

 

§ 6a Abs. 6 StVG : In der Regel dürfte das Geld daher an die Kommunen gehen. Damit liegt Bonsai-Brummi mit seiner Annahme, die Einnahmen gingen in denselben Topf, aus dem nachher den Polizisten die Parkgebühren erstattet werden, falsch. Die Polizei ist eine Landesbehörde, soweit nicht Bundespolizei.

In den meinsten Bundesländer wäre das so, aber diese Posse spielt sich in Berlin ab. Berlin ist ein Stadtstaat. Der Beamte zahlt also das Parkticket, das Geld fliest als Einnahme dem Land Berlin zu, der Beamte stellt dann einen Erstattungsantrag und nach einigem bürokratischem Aufwand bekommt er das Geld vom Land Berlin zurück.
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Wenn Beamte z.B. Mittagspause machen, dann haben sie auch kein Anrecht auf Erstattung des Parktickets. Vorher konnten sie sich einfach ohne Ticket hinstellen und Essen gehen. Das geht jetzt nicht mehr was absolut richtig ist.

Genau das finde ich einen richtigen Ansatz. Ich würde im Leben nicht wollen, dass Polizistn im Einsatz Parktickets zahlen müssen. Aber in der Pause oder bei Erledigungen, die nebenher gemacht werden und privaten Charakter haben sollte es selbstverständlich sein, das Parkticket zu bezahlen.
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Es steht doch da, das ein Ticket nicht gezogen werden muss, wenn es sich um Eileinsätze bzw Notfalleinsätze handelt sondern nur dann, wenn die Beamten z.B. ohne Zeitdruck Hausbesuche etc aboslvieren.

 

Ah? Wie stellst du dir Polizeiarbeit vor?

 

 

Nun rufe ich die Polizei, weil z.B. eingebrochen wurde oder jemand mein parkendes Auto gerammt hat, das wäre ein Auftrag ohne Eile, oder?

 

Dann rufe ich an und werde gefragt ob ich einen offiziellen Parkplatz zur Verfügung stellen kann damit der Streifenwagen ordnungsgemäß geparkt werden kann? :wand:

Z.B. oder oder oder es gibt zig Einsatzanlässe ohne Eile (zumindest eine Anfahrt ohne Baulicht und Horn - denn ein bisschen Eile ist eigentlich immer da.... außer bei K)

 

 

 

 

Wenn Beamte z.B. Mittagspause machen, dann haben sie auch kein Anrecht auf Erstattung des Parktickets. Vorher konnten sie sich einfach ohne Ticket hinstellen und Essen gehen.

Das konnten sie nicht.
Aber in der Pause oder bei Erledigungen, die nebenher gemacht werden und privaten Charakter haben sollte es selbstverständlich sein, das Parkticket zu bezahlen.

Wie stellst du dir Polizeiarbeit vor?

Esssen gehen

Mittagspause

Erledigungen

 

Also: jeder Schutzmann weiß wie kalter Döner, Burger, Gyros und kalte Pommes schmecken. Unsere Essenspausen sind nicht so schön, wie ihr euch das denkt. (mittlerweile ist aber eine Tendenz zu gesünderem Essen eingekehrt)

Die einzigen Erledigungen, die ich aus dem Dienst kenne sind unaufschiebbare Einkäufe z.b. der Gang zur Apotheke, da die Erkältung, der Rücken, Kopfschmerzen oder sonst was kaum zum Aushalten sind - merkst du selber, dass diese Menschen eigentlich ins Bett gehören aber fälschlicherweise noch ihre Schicht für deine Sicherheit durchziehen! - oder irgendwas für Frau / Kinder weil man einfach am Geburtstag, Jahrestag, sontigem wichtigen Anlass wieder mal auf Schicht ist und etwas mitnehmen muss/ möchte um eben nicht irgendwann alleine zu sein (unsere Angehörigen kennen Verzicht und sie bekommen ab und an eine Aufmerksamkeit, damit ihr Herz sich freut).

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Damit liegt Bonsai-Brummi mit seiner Annahme, die Einnahmen gingen in denselben Topf, aus dem nachher den Polizisten die Parkgebühren erstattet werden, falsch.

 

Die Geschichte spielt in Berlin - die eingenommenen Parkgebühren landen also beim selben Finanzsenator, aus dessen Schatulle die den Beamten nachher wieder erstattet und die zwischendurch damit beschäftigte Bürokratie bezahlt werden ;)

Die Parkraumbewirtschaftung ist in der Hand der Bezirke, nicht der Stadt. Das Geld bleibt aber irgendwie in Berlin, das stimmt.

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Wie stellst du dir Polizeiarbeit vor?

Esssen gehen

Mittagspause

Erledigungen

 

Also: jeder Schutzmann weiß wie kalter Döner, Burger, Gyros und kalte Pommes schmecken. Unsere Essenspausen sind nicht so schön, wie ihr euch das denkt. (mittlerweile ist aber eine Tendenz zu gesünderem Essen eingekehrt)

Die einzigen Erledigungen, die ich aus dem Dienst kenne sind unaufschiebbare Einkäufe z.b. der Gang zur Apotheke, da die Erkältung, der Rücken, Kopfschmerzen oder sonst was kaum zum Aushalten sind - merkst du selber, dass diese Menschen eigentlich ins Bett gehören aber fälschlicherweise noch ihre Schicht für deine Sicherheit durchziehen! - oder irgendwas für Frau / Kinder weil man einfach am Geburtstag, Jahrestag, sontigem wichtigen Anlass wieder mal auf Schicht ist und etwas mitnehmen muss/ möchte um eben nicht irgendwann alleine zu sein (unsere Angehörigen kennen Verzicht und sie bekommen ab und an eine Aufmerksamkeit, damit ihr Herz sich freut).

Das kalte Essen kennen auch viele andere Berufsgruppen und es werden nicht nur unaufschiebbare Dinge erledigt, sondern auch Bankgeschäfte, "normale" Einkäufe, etc.
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Würde ich jemanden "erwischen" der normale Einkäufe macht, Bankgeschäfte oder ähnliches, dann würde es "Mecker" geben.

Erlaubt sind unaufschiebbare, wichtige Dinge - so wie das jedem Arbeitnehmer erlaubt wäre - alles andere hat in der Freizeit zu erfolgen.

 

 

So wie ich andere Berufsgruppen kenne gibt es bei den meisten feste Pausen und damit auch die Möglichkeit auf warmes Essen (außer Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst).

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Man sollte jetzt hier nicht diskutieren, wie wann wer zum Essen geht, sondern die Tatsache, dass er dafuer, wenn er das Auto nimmt - egal ob Privat- oder Dienstauto (auch mit Blaulicht auf'm Dach) - ein Parkticket zu zahlen hat. Ich finde das korrekt.......

 

Edit: Das gilt uebrigens auch, wenn man nur kurz in den Laden 'rein huepft und das Essen mit nimmt......

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Unterm Strich also ein glattes Verlustgeschäft...

Klar ist das ein Verlustgeschäft. Weniger produktive Arbeit in der gleichen Zeit. Wenn die Gesetze eine Gleichbehandlung aller VT erfordern, ist es auch nur konsequent das -wenn keine Sonderrechte nach 35 StVO angewendet werden können- auch die Polizei ein Parkschein zieht.

 

Hoffentlich behandelt die Parkraumüberwachungskraft aber auch wirklich ALLE anderen VT (Beispielsweise die Postboten, Paketdientfahrer, Pizzalieferanten, Leichenwagenfahrer, Mietwagenfahrer, Essen auf Rädern, mobile Pflegekräfte, Baustellenfahrzeuge) genauso wie die Polizei. Ansonsten könnte sich die Polizei veranlasst sehen das mal zu kontrollieren (unter Anwendung des 35 StVO :dribble: . Das wäre wohl unangenehmer als die Drohung sich die Fahrzeuge der Parkraumüberwacher genauer anzusehen. Warum die sich die Fahrzeuge genauer ansehen wollen verstehe ich eh nicht :doofwinkt: .

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Der Unterschied: Polizei (und andere) ist nur von der StVO befreit, wenn es dringend geboten ist, ein Teil der von Dir genannten wenn es für die Tätigkeit erforderlich ist.

Warum die sich die Fahrzeuge genauer ansehen wollen verstehe ich eh nicht :doofwinkt:[/Quote] Auch bei diesen Fahrzeugen ist schon mal die HU überfällig oder es wird ungünstig geparkt und vergessen sich selbst die Genehmigung auszustellen...
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Der Unterschied: Polizei (und andere) ist nur von der StVO befreit, wenn es dringend geboten ist,

Es muss auch hoheitliches Handeln sein und die jeweilige Abweichung von der StVO muss dringend geboten sein

Dann definiere doch mal 'dringend geboten'

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(...)
Ich hab' da was für Dich.

 

Wieder einmal dämlich, nervend und am Thema vorbei!

 

 

Aber wenn das 'dringend geboten' definiert ist, dann relativiert sich wieder einmal viel.... Außer dass behördeninterne Anweisungen manchmal genau wie deine Beiträge sind. Ob hier die Presse Unsinn verbreitet oder innerhalb der Behörde etwas quer hängt weiß ich nicht.

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Der Unterschied: Polizei (und andere) ist nur von der StVO befreit, wenn es dringend geboten ist,

Es muss auch hoheitliches Handeln sein und die jeweilige Abweichung von der StVO muss dringend geboten sein

Dann definiere doch mal 'dringend geboten'

Hoheitliches Handeln setze ich voraus (außer beim privaten Bankbesuch, etc.), deswegen habe ich den Teil nicht erwähnt. Dringend geboten wird als "wenn es anders 7 mit anderen Mittel nicht geht" definiert, auch mit einer zeitlichen Komponente. Verbotswidriges Wenden nach einem Einsatzabbruch gehört z.B. nicht dazu (die Besatzung wollte "nur" schnell wieder zum Revier zurück). Hentschel beschreibt es aus meiner Erinnerung ungefähr so: es darf sich nicht nur um eine einfache Dienstfahrt von geringem sachlichen Gewicht handeln.

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Hoheitlich wäre z.b. die Rückfahrt zum 'Stall' nicht, so dass das Wenden entgegen der StVO begründet aus 35 nicht zulässig wäre.

 

Dringend geboten ist die Abweichung dann, wenn das Beachten der Verkehrsvorschriften der jeweiligen hoheitlichen Diensthandlung hinderlich im Weg stünde.

 

 

Hier ist das 'dringend geboten' gänzlich anders unterlegt, als z.b. in der StPO beim dringenden Tatverdacht.

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Wieder einmal dämlich, nervend und am Thema vorbei!

 

@Blaulicht: Sagst ausgerechnet Du, das finde ich schon frech.

 

BTT: Meine Ansicht zum Parken von Polizisten ohne / mit Gebühr: :cop01: sollten, wenn diese im / mit dem Streifenwagen zugange sind, grundsätzlich von Parkgebühren befreit sein. Das sollte auch für (private) Erledigungen in der Mittagspause oder auch mal zwischendurch (Kontoauszüge holen o. ä.) gelten. Alles andere ist für mich, ich sage es ganz offen, kleinkariertes Denken.

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Der Unterschied: Polizei (und andere) ist nur von der StVO befreit, wenn es dringend geboten ist,

Es muss auch hoheitliches Handeln sein und die jeweilige Abweichung von der StVO muss dringend geboten sein

Dann definiere doch mal 'dringend geboten'

Man kann das ganze auch als tolle Möglichkeit sehen die Rechtsprechung im Bezug auf die Nutzung von Sonderrechten beim Parken weiter zu entwickeln.
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Naja. Unheimlich toll solche Fragen auf dem Rücken von Streifenpolizisten zu klären. Eigentlich halten wir den Kopf schon für genug Dinge hin (und machen die Schultern breit). Da sind solche überflüssigen Rechtsstreitigkeiten nicht notwendig. Zumal man über einfaches Nachdenken eh schon eine sinnvolle Lösung fände.

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Natürlich gäbe es auch einfache uns sinnvolle Lösungen. So wäre es z.B. problemlos möglich, dass die zuständige berliner Behörde eine generelle Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 2 StVO erlässt. Da diese Geschichte in Berlin aber schon länger läuft gehe ich davon aus, dass da die Politik ihre Finger mit im Spiel hat, und damit kannst du vernünftige Lösungen vergessen.

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Eigentlich betrifft es die Polizei nicht wirklich, denn für alle Einsatzanlässe kann man entspannt gem §35 parken; auch wenn man man ohne Blaulicht und Horn anfährt.

Fürs Döner kaufen musste man sich eh an die StVO halten und muss überall ein Parkticket ziehen.

Einzig betrifft das K, wenn die zu Ortbegehungen, Zeugenvernehmungen, Befragungen oder ähnlichen Anlässen fahren. Dort tut das korrekte parken auch nicht wirklich weh (und müsste eh schon Bundesweit - zumindest nach dem Gesetz - so gelten).

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Das Problem wird ja wieder sein, dass man erstmal nachweisen muss was die Beamten dort gerade tun. Sicherlich sieht es schlecht aus wenn die mit 5 Paketen Fertigfutter aus´n Chinaimbiss kommen, aber die müssen auch essen.

 

Genau wie jeder Handwerker auch und glaubt mir die legen auch die Handwerkerparkarte aus wenn sie zum essen gehen, oder glaubt ihr das beim Kunden die Karte ausgelegt wird und beim essen brav Parkgebühren gezahlt werden???

 

Leben und leben lassen, ich finde es schlimm, dass man sich so regenerieren will und das Geld an anderer Stelle sinnlos zum Fenster rauswirft. Wenn man den Haushalt durchsucht, findet man bestimmt etwas wo man sparen und den Streifenwagen das kostenlose parken ermöglich kann.

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Hallo, Blaulicht,

 

Würde ich jemanden "erwischen" der normale Einkäufe macht, Bankgeschäfte oder ähnliches, dann würde es "Mecker" geben.

Erlaubt sind unaufschiebbare, wichtige Dinge - so wie das jedem Arbeitnehmer erlaubt wäre - alles andere hat in der Freizeit zu erfolgen.

Dein "Mecker" würde den meisten Kollegen allerdings am Allerwertesten vorbei gehen.

 

Es ist zwar richtig, dass man seine privaten Erledigungen nicht grundsätzlich in der Dienstzeit verrichten sollte, aber das wird wohl kaum jemand machen.

 

Was spricht aber dagegen, wenn man im Rahmen der Streife mal eben bei der Bank hereinschaut, um einen Überweisungsträger abzugeben oder Geld abzuheben, wenn man mal eben ein paar Zutaten für die Mittagspause, die einem ja dienstlich zusteht, einkauft oder ähnliches?

 

Auch bei diesen Tätigkeiten zeigt man als Polizeibeamter in Uniform Präsenz und sorgt ggf. dafür, dass mögliche Straftäter abgeschreckt werden.

 

Selbst ein kleiner Plausch am Kaffeestand o. ä. kann mit dem Dienst verbunden werden, denn ein erfahrener Beamter, der seinen Bereich und die Menschen darin persönlich kennt und mal außerhalb eines Einsatzes mit diesen redet, kann so manches erfahren, was für ihn und seine Tätigkeit wichtig ist.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Hallo, Blaulicht,

 

Würde ich jemanden "erwischen" der normale Einkäufe macht, Bankgeschäfte oder ähnliches, dann würde es "Mecker" geben.

Erlaubt sind unaufschiebbare, wichtige Dinge - so wie das jedem Arbeitnehmer erlaubt wäre - alles andere hat in der Freizeit zu erfolgen.

Dein "Mecker" würde den meisten Kollegen allerdings am Allerwertesten vorbei gehen.

 

Es ist zwar richtig, dass man seine privaten Erledigungen nicht grundsätzlich in der Dienstzeit verrichten sollte, aber das wird wohl kaum jemand machen.

 

 

Darum ging es: um die Erledigungen, die man eben nicht im Dienst macht.

Und meine "Mecker" geht den meisten Kollegen, mir denen ich arbeite, nicht am Ar** vorbei!

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Und meine "Mecker" geht den meisten Kollegen, mir denen ich arbeite, nicht am Ar** vorbei!
Du wirst sicher recht haben. Damit jemandem irgendwas wo-auch-immer vorbeigeht, muß er es ja erstmal zur Kenntnis und den Meckernden ernst nehmen.
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Und meine "Mecker" geht den meisten Kollegen, mir denen ich arbeite, nicht am Ar** vorbei!
Du wirst sicher recht haben. Damit jemandem irgendwas wo-auch-immer vorbeigeht, muß er es ja erstmal zur Kenntnis und den Meckernden ernst nehmen.

Du hattest mir meinen Beruf nicht geglaubt.

Nun geht das selbe über meine Funktion/ Einfluss los?

 

Langsam nervt es wieder!

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Nun geht das selbe über meine Funktion/ Einfluss los?
Mach Dir keine Gedanken. Deine Funktion verheimlichst Du, also kann da keiner dran zweifeln. Und auch an Deinem Einfluss habe ich keinerlei Zweifel.
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Nun geht das selbe über meine Funktion/ Einfluss los?
Mach Dir keine Gedanken. Deine Funktion verheimlichst Du, also kann da keiner dran zweifeln. Und auch an Deinem Einfluss habe ich keinerlei Zweifel.

 

Gut, dann wären wir beim Thema: Parken bzw Dinge die man im Dienst nicht erledigen sollte. Und da zählen gewisse Werte und ein Selbstverständis, sowie Aufgaben und schließlich beamtenrechtliche Pflichten.

Es gibt Besorgungen, Geschäftsgänge, Einkäufe, die nicht während der Dienstzeit erfolgen zu haben - egal ob mit oder ohne Parkticket. Bei anderen Sachen muss man einfach mal normal überlegen und dann ist auch gut mit Regeln und Bestimmungen!

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Parken bzw Dinge die man im Dienst nicht erledigen sollte.
Och, ich glaub schon, daß Polizisten auch im Dienst parken dürfen sollten.

 

Und da zählen gewisse Werte und ein Selbstverständis, sowie Aufgaben und schließlich beamtenrechtliche Pflichten.
Du wirst auch diesen Schwurbelsatz nicht erläutern können wollen, genauso wenig wie die zahlreichen anderen äußerst merkwürdigen Kommentare, die Du abgesondert hast.

Manchmal frage ich mich, ob Du nicht doch beim Bund warst. Bei der Luftwaffe. Dort, wo sie Fire-and-Forget-Raketen einsetzen.

 

Es gibt Besorgungen, Geschäftsgänge, Einkäufe, die nicht während der Dienstzeit erfolgen zu haben
Welche haben denn im Dienst zu erfolgen?
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Es gibt Besorgungen, Geschäftsgänge, Einkäufe, die nicht während der Dienstzeit erfolgen zu haben

Ich kenne keinen Kollegen (Du magst die güldene Ausnahme sein), der nicht dann und wann was im Dienst erledigt. Und dabei wird nicht zwischen irgendwelchen Dingen unterschieden. Ich sehe darin auch kein Problem, weil man - wie schon zuvor jemand treffend bemerkte - trotzdem weiterhin im Dienst ist und in dieser Funktion auch wahrgenommen wird.

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Gut, dann wären wir beim Thema: Parken bzw Dinge die man im Dienst nicht erledigen sollte. Und da zählen gewisse Werte und ein Selbstverständis, sowie Aufgaben und schließlich beamtenrechtliche Pflichten.

Es gibt Besorgungen, Geschäftsgänge, Einkäufe, die nicht während der Dienstzeit erfolgen zu haben - egal ob mit oder ohne Parkticket. Bei anderen Sachen muss man einfach mal normal überlegen und dann ist auch gut mit Regeln und Bestimmungen!

 

Wie hat man sich das vorzustellen?

 

Lottoschein abgeben verboten?

Brötchen holen erlaubt?

 

*kopfkratz*

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Also, wenn während dem Dienst mal was Privates erledigt wird, da wollen wir mal, nicht kleinlich sein, dafür wird während der Freizeit auch mal was "Dienstliches" gemacht.

 

Mögliche Konsequenzen für Polizeibeamten

 

Der tödliche Verkehrsunfall könnte für den involvierten Beamten dennoch Konsequenzen haben. Der Grund: Nach Angaben der Staatsanwaltschaft steht gegen den Beamten der "Vorwurf wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs" im Raum. Es werde geprüft, so die Staatsanwaltschaft, ob der Polizist den Streifenwagen aus dienstlichen Gründen benutzt habe oder nicht.

http://www.derwesten.de/staedte/luenen/toedlicher-verkehrsunfall-polizist-ohne-schuld-id7754983.html

 

Nur wie sieht es der Dienstherr?

 

MfG.

 

hartmut

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Hallo, Hartmut,

 

wenn der Polizeibeamte mit dem Streifenwagen während der Dienstzeit auf dem Weg nach Hause war, weil er vergessen hat, vor dem Dienst mit seinem Hund Gassi zu gehen (um einfach mal ein blödes Beispiel zu nennen), könnte es tatsächlich dienstrechtliche Konsequenzen haben und möglicherweise auch haftungsrechtliche, wenn im Rahmen der Quotelung ein Teil des Schadens bei der Polizei hängen bleibt.

 

Dieses Risiko geht man immer ein, wenn man während der Dienstzeit private Dinge erledigt, genauso, wie es vermutlich in der freien Wirtschaft der Fall sein wird, wenn z. B. ein Handwerker einen Umweg macht, um seiner Holden einen Blumenstrauß mitzubringen und wenn er dabei in einen Unfall verwickelt wird.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest PedroK

Es gibt Besorgungen, Geschäftsgänge, Einkäufe, die nicht während der Dienstzeit erfolgen zu haben - egal ob mit oder ohne Parkticket.

Werde doch einfach mal konkret (vielleicht mit ein oder zwei Beispielen). Was ist deiner Ansicht nach ok, was nicht?
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