Pentax 0 Posted March 28, 2013 Report Share Posted March 28, 2013 Hallo, ich habe ein Problem, ich bin (bislang) punktfrei, wurde jedoch vor kurzem mit Pistole geblitzt und nun kam der Bescheid wie angekündigt. Den wollte ich jedoch abwarten wegen der Entfernugnsangabe. Der Fall ist wie folgt, vor dem Ortseingang bei uns geht kommt man in einer S-Kurve aus dem Wald, es geht insgesamt recht steil bergab, erlaubt sind 50. Die Pistole war kurz nach dem Ortseingang aufgebaut, Entfernung zum Waldrand gut 500m. Ich bin also aus dem Wald rausgekommen, schneller als 80 aufm Tacho geht durch die S-Kurve eh nicht, ich schätze ich hatte max.70-75 auf dem Tacho (geht aber nachweislich vor). nach ca.100m habe ich die Radarmessung weit unten bereits gesehen und bremste auf eben gut 50 ab. Wurde dann rausgewinkt und mir wurden 74kmh vorgeworfen, unterm Strich also 21.=93Euro und ein Punkt.Ich habe den Polizisten gefragt an welcher Stelle ich denn bitte 74 drauf gehabt haben soll (zumal der Tacho wie gesagt ca.8-10% vor geht). Er meinte weiter oben am waldausgang. Auf dem Bescheid steht nun aber Entfernung 241m. In 241m hatte ich aber definitiv längst auf 50 abgebremst. Also stimmt entweder die Entfernung oder die Geschwindigkeit auf dem Bescheid nicht. Lässt sich das anfechten? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 809 Posted March 28, 2013 Report Share Posted March 28, 2013 Lässt sich das anfechten?Hast Du eine Rechtsschutz und einen langen Atem? Oh schade, dieses Ich hoffe ihr lasst eure Klugscheißerei und Besserwisserei hier nicht deshalb so raushängen, weil euch im wahren Leben keiner ernst nimmt und ihr euch nur hier so profilieren könnt.....hab ich zu spät gesehen... Quelle Quote Link to post Share on other sites
Pentax 0 Posted March 28, 2013 Author Report Share Posted March 28, 2013 Lässt sich das anfechten?Hast Du eine Rechtsschutz und einen langen Atem? Oh schade, dieses Ich hoffe ihr lasst eure Klugscheißerei und Besserwisserei hier nicht deshalb so raushängen, weil euch im wahren Leben keiner ernst nimmt und ihr euch nur hier so profilieren könnt.....hab ich zu spät gesehen... Quelle Also zu 1.: ja und jazu 2.: ??? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted March 28, 2013 Report Share Posted March 28, 2013 Woher willst Du verläßlich wissen oder sagen können, daß Du in der genannten Meßentfernung bereits abgebremst hattest? Erfahrungsgemäß wird eine Laserstelle in dieser Entfernung noch lange nicht erkannt. Auch wenn Du nun sagst, die Strecke vom Waldrand bis zum Ortseingang wären ca. 500 m und Du hättest nach ca. 100 m abgebremst, so dürfte auch das eher ein Schätzwert sein. Vllt hast Du ja unmittelbar nach der Messung erst abgebremst. Dein Problem wird sein, und das hat @QTreiberin quasi schon angedeutet, daß Du es nicht beweisen können wirst, vorher schon abgebremst zu haben. Quote Link to post Share on other sites
Pentax 0 Posted March 28, 2013 Author Report Share Posted March 28, 2013 Doch, man erkennt eigentlich direkt wenn man aus dem Wald kommt, wenn sich da unten jemand aufhält/steht. Das ist nicht versteckt oder so, kann ja mal ein Foto reinstellen. Man kann es also als sicher ansehen, dass ich in 241m Entfernung defintiv langsam war. Ich war wie gesagt am Waldausgang schneller als 50, aber sicher auch keine 74 schnell.....ich habe mit meinem Mitsubishi Colt jetzt kein ESP oder sowas, als dass ich da mit deutlich mehr durch die Kurven brettern könnte/würde.Mir gehts ja drum wie die Aussichten sind, die Messung anzuzweifeln. Denn so wie es auf dem Bescheid steht stimmt es definitiv nicht, dazu noch die ganz anders lautende Aussage des Pistolen-Bedieners... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted March 28, 2013 Report Share Posted March 28, 2013 Die Aussichten sind IMO relativ gering, da Erfolg zu haben. Warst Du das einzige Fahrzeug oder fuhren hinter Dir, ggf. noch vor Dir weitere Fahrzeuge? 1. Du wirst beweisen müssen, daß die Angaben im Bescheid nicht stimmen.2. auf die Aussage des Meßbeamten wirst Du Dich kaum berufen können. Denn dessen Angabe wird eher eine Schätzung sein. Ich werde auch öfters gefragt, wo das denn gewesen war. Ich kann zwar die Entfernung genau benennen, aber nicht den Punkt, wo das jeweilige Fahrzeug gemessen wurde. Also sagt man idR z.B. "dort kurz hinterm Waldrand" oder "ungefähr in Höhe des Hauses da hinten". Man kann aber jederzeit anhand der Meßentfernung nachstellen, wo der Meßpunkt war. Quote Link to post Share on other sites
Pentax 0 Posted March 28, 2013 Author Report Share Posted March 28, 2013 Ja es war noch ein Auto ein ganzes Stück vor mir unterwegs. Aber das ist durchgefahren, ich wurde rausgezogen. Welches Auto das war weiß ich natürlich nicht. Aber wo du so fragst könnte es vielleicht sogar hinkommen, dass das andere Auto etwa 240m weg war, also ich gerade aus dem Wald kam. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted March 28, 2013 Report Share Posted March 28, 2013 Wenn man Dein und das andere Auto im Hinblick auf Typ und Farbe nicht verwechseln kann, wird es für Dich schwer werden. Quote Link to post Share on other sites
Pentax 0 Posted March 28, 2013 Author Report Share Posted March 28, 2013 Selbst wenn es ein ähnliches Auto war, das ist doch noch unwahrscheinlicher, der Polizei nachzuweisen dass sie das falsche Auto angepeilt haben (dass da überhaupt ein anderes war) als etwas mit Messfehler zu versuchen, oder?? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted March 28, 2013 Report Share Posted March 28, 2013 Und wie würdest Du das nachweisen wollen, daß das falsche Auto gemessen wurde? Allein Deine Aussage/Behauptung wird da nicht ausreichen? Quote Link to post Share on other sites
Pentax 0 Posted March 28, 2013 Author Report Share Posted March 28, 2013 Ja eben, das meine ich ja damit dass ich mir schwer vorstellen kann dass man daraus was machen kann. Aber du hattest ja gefragt ob ich das einzige Auto war. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted March 28, 2013 Report Share Posted March 28, 2013 Ja. Und das andere Auto hätte auch etwas zu Deinen Gunsten bringen können, WENN es denn relativ nah vor oder hinter Dir gewesen wäre. So aber wird das aus meiner Sicht sehr schwierig werden, da irgendwas zu machen. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted March 29, 2013 Report Share Posted March 29, 2013 Hallo, Pentax, nehmen wir mal an, zwei eineiige Zwillinge, die auch noch gleich angezogen sind, laufen in einem Abstand von 200 m hintereinander auf Dich zu. Einer der beiden hat, für Dich deutlich erkennbar, während des Laufens Müll in die Botanik geworfen. Meinst Du, Du wärst in der Lage, eindeutig zu sagen, wer von beiden es war, wenn diese Dich passieren und zwischendurch weder die Geschwindigkeit noch ihre Position geändert haben? Vermutlich ja. Warum traust Du dann den Beamten nicht zu, dass sie in der Lage sind, bei zwei Fahrzeugen das Fahrzeug anzuhalten, das vorher tatsächlich gemessen wurde? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
PhantomRaser 15 Posted March 29, 2013 Report Share Posted March 29, 2013 ich habe mit meinem Mitsubishi Colt jetzt kein ESP oder sowas, als dass ich da mit deutlich mehr durch die Kurven brettern könnte/würde. Typischer Irrglaube. Mit ESP ist man in Kurven deutlich langsamer als ohne da das ESP schon deutlich vorm max eingreift und abbremst. Quote Link to post Share on other sites
yamaha4711 13 Posted March 30, 2013 Report Share Posted March 30, 2013 Tacho! Auf einer (starken) Gefällstrecke kann es schon leicht passieren, dass die Geschwindigkeit mal stärker als erwartet ansteigt. Du sagst ja selbst, dass du bei erlaubten 50 ca. 70-75 drauf hattest. Also wäre der Vorwurf ja gerechtfertigt.Es erheben sich jedoch Zweifel über die Entfernung und wegen des 2. Fahrzeuges. Da bei einer Lasermessung in der Regel kein Foto gemacht wird, ist man auf gedeih und verderbe der Aussage des Messbeamten ausgeliefert. Die Daten wie gemessene Geschhwindigkeit und Entfernung zum Objekt sollten in einem Messprotokoll festgehalten werden. Man kann dies nun versuchen anzufechten und aufgrund des 2. Fahrzeuges auf eine stets eindeutige Zuordnung abzielen.Dass du bei der Entfernung von 241m nur noch 50 gefahren bist kannst du selbst leider nicht beweisen. Zudem würdest du ja dadurch selbst zugeben, dass du dennoch innerhalb der 50er Begrenzung schneller unterwegs warst. Man müsste also die Aussage des Messbeamten von "...wegen weiter oben am Waldausgang..." nochmals unter Zeugen einholen und diese Entfernungsangabe per Gutachter mit der angegebenen Entfernung im Messprotokol vergleichen. Falls sich hier wirklich eine signifikante Diskrepanz ergeben würde, so könnte man in einem weiteren Schritt noch die eindeutige und zweifelsfreie Zuordnung der beiden Fahrzeuge in Frage stellen.Ich bezweifle jedoch, dass du diese Aussage so nochmals erhälst. Zum Thema ESP:Aufgrund des ESP kann man nicht schneller durch die Kurven brettern, als dass es die Fahrphysik erlaubt und man sollte solch wirren Gedanken auch ganz schnell wieder fallen lassen. Das ESP ist eine aktive Sicherheitseinrichtung, welches im Grenzbereich den (uneinsichtigen) Fahrer unterstützt, das Fahrzeug wieder in sichere Betriebsparameter zu bringen. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 682 Posted March 31, 2013 Report Share Posted March 31, 2013 Moin Moin ... Man müsste also die Aussage des Messbeamten von "...wegen weiter oben am Waldausgang..." nochmals unter Zeugen einholen und diese Entfernungsangabe per Gutachter mit der angegebenen Entfernung im Messprotokol vergleichen."weiter oben am Waldausgang" ist doch eine subjektive Äußerung (Bluey hats schon angesprochen). Für den Kollegen sind die ca. 260 Meter nach dem Wald nunmal "oben am Waldausgang", für den TE nicht.Und nu?Soll der Gutachter an der subjektiven Äußerung rütteln? Das wird er nicht.Für den Einen ist das Glas halb voll und für einen Anderen ist es halb leer. Das ist so wie die Äußeruing des TEJa es war noch ein Auto ein ganzes Stück vor mir unterwegs.Das "ganze Stück" reicht für eine eindeutige Zuordnung.Wenns nur ein achtel Stück wäre, wär das was anderes. Aber es war ja ein ganzes Stück Ob denn der TE in einer Verhandlung das ganze Stück erwähnen wird? oder wird er von einem achtel Stück erzählen? Im Übrigen kam das 2. Auto erst in #7 ins Spiel.Für mich eindeutig zu spät um glaubwürdig zu sein. Gruß Quote Link to post Share on other sites
random 5 Posted April 1, 2013 Report Share Posted April 1, 2013 und der einfachste punkt, 241 meter sind keine Strecke auf der Fahrbahn sondern Luftlinie... ich gehe davon aus dass du direkt am Waldausgang gemessen wurdest, würde ja ganz gut zu deiner Schätzung passen. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 455 Posted April 2, 2013 Report Share Posted April 2, 2013 @pentax: Je nach persönlicher Gesamtsituation ist eine Durchleuchtung per RA/Gutachter gerade beim Meßverfahren "Handlasermessung" sinnvoll. Es liegt hier die leidige Grundsatzproblematik vor, daß der Sachbeweis in keinem guten Verhältnis zum Zeugenbeweis steht. Es gibt keine Video-/Fotodokumentation zur Nachvollziehbarkeit der Messung sowie den Vortests. Es bleiben nur die Copaussagen und Copnotizen im Meßprotokoll. Damit bestehen massive Möglichkeiten von Fehlern und als Nebeneffekt immer der fade Beigeschmack beim VT, ob da alles so richtig gelaufen ist. Selbst bei Achtel-Stück und zwei gleichfarbigen Fahrzeugen schreibt der "erfahrene" Cop z. B. einfach "2. von 2" rein und sagt "zielkreisfrei" wie immer... Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted April 3, 2013 Report Share Posted April 3, 2013 @pentax: bedenke bei dem "Durchleuchtungsrat" von @m3_, daß dieser in jedem und allem Murks sieht, in den allermeisten Fällen aber kein Murks zu finden ist und die Sachen bei Gericht, auch wenn @m3_ dies bestreiten (aber nicht belegen können) wird, glatt durchgehen. Was bedeutet, daß Du u.U. Zeit und zusätzliche Kosten investiert hast für nichts. Wenn Du selbst weißt, daß der vor Dir Fahrende recht weit weg war, also nicht nur 2-3 Fahrzeuglängen, dann kannst Du es vergessen. Denn das haben die Cops auch sehen können und werden dementsprechend vor Gericht aussagen. Du kannst DIr dann überlegen, ob Du den Einspruch zurückziehst oder es auf ein Urteil ankommen lassen willst. Quote Link to post Share on other sites
yamaha4711 13 Posted April 3, 2013 Report Share Posted April 3, 2013 yamaha4711 sagte am 30 März 2013 - 15:07:... Man müsste also die Aussage des Messbeamten von "...wegen weiter oben am Waldausgang..." nochmals unter Zeugen einholen und diese Entfernungsangabe per Gutachter mit der angegebenen Entfernung im Messprotokol vergleichen."weiter oben am Waldausgang" ist doch eine subjektive Äußerung (Bluey hats schon angesprochen). Für den Kollegen sind die ca. 260 Meter nach dem Wald nunmal "oben am Waldausgang", für den TE nicht.Und nu? Nein, ich meinte, dass man aufgrund der Aussage "...weiter oben am Waldausgang..." diesen Punkt vom Standpunkt der Lasermessung gegen die 241m vermisst. Am besten als Vor-Ort-Termin mit dem messendem Beamten, damit er genau zeigen kann was er denn mit "...weiter oben am Waldausgang..." meint. Falls nun ein deutlicher Unterschied herauskommt... ja, dann Und natürlich immer Luftline gemessen. Was denn sonst. Licht geht halt nun mal nicht so einfach um die Ecke. Die Gretchenfrage dabei ist eben, dass der Beamte seinen Spruch wiederholt und genau das bezweifele ich. Damit stehst du auf verlorenem Posten. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted April 3, 2013 Report Share Posted April 3, 2013 Falls nun ein deutlicher Unterschied herauskommt... ja, dann....ändert das IMO an der Sache rein gar nichts. Ich glaube ehrlich gesagt auch nicht, daß zur Klärung dieser Frage ein Richter einen Ortstermin anberaumt. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 455 Posted April 3, 2013 Report Share Posted April 3, 2013 ....@bluey: Falsch. Ich weiß und sehe auch nicht alles. Der Gutachter sieht mehr, wie z. B. Leitpfosten, die im Laserstrahl stehen, damit also vollkommen außerhalb des standardisierten Meßverfahrens. Wenn ich dann "S-Kurve" bei @pentax lese, dann schrillen alle Alarmglocken. Der Gutachter sieht auch noch anderes, ob z. B. ein geeigneter "Reflektor" ausgewählt wurde, und, und...sowie ob die 241 Meter überhaupt plausibel sind. Natürlich besteht das Risiko, umsonst Zeit, Kosten und Nerven investiert zu haben. Deswegen schreibe ich ja "abhängig von der persönlichen Situation". Wenn jemand z. B. schnell die Rechtskraft haben möchte und/oder nichts weiteres investieren will, dann zahlen und Frieden. Die Kehrseite der Medaille ist, dass man sich aber alle Chancen beraubt und einen eventuell sicheren Sieg einfach weg wirft. Dazu werden die Lasercops gestärkt und die Murksdunkelziffer wird nicht heller. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 3, 2013 Report Share Posted April 3, 2013 Hallo, m3, ob ein geeigneter Reflektor ausgewählt wurde, sieht sogar der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle, denn zumindest bei den in BW gebräuchlichen Messprotokollen muss zwingend vermerkt werden, auf welches Objekt der Nulltest gemacht wurde. Wenn da stehen würde, dass ein Beamter ein Zweieurostück in die Luft gehalten hat, um nur mal ein Beispiel zu nennen , würde die Anzeige sicher gleich eingestellt (besser gesagt: sie würde gar nicht soweit kommen, weil der DGL seinem Beamten die Anzeige links und rechts um die Ohren hauen und ihm die Dienstanweisung und das Handbuch nochmal zum Auswendiglernen in die Hand drücken würde). Wenn ein Leitpfosten im Laserstrahl steht, besteht keine eindeutige Sicht zum Fahrzeug und somit ist keine Messung möglich, wie Du als Experte wissen solltest. Eine S - Kurve dagegen ist kein Hindernis, je nachdem, wie der Bewuchs in dem Bereich ist und je nachdem, in welchem Teil der Kurve gemessen wird. Kurven haben sogar oft Vorteile, vor Allem bei mehrspurigen Fahrbahnen, denn selbst vorausfahrende Fahrzeuge befinden sich im Kurvenbereich so weit außerhalb des Visierbereichs, dass es noch einfacher ist, nachweislich ein einzelnes Fahrzeug anzumessen. Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 682 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Moin Moin Licht geht halt nun mal nicht so einfach um die Ecke.Sagt dir "Knickstrahl" etwas. Ja, das gibts.m3_ stimmt doch oder ? Wenn ein Leitpfosten im Laserstrahl steht....... war der Kollege zu klein. (duckundwech) Gruß Quote Link to post Share on other sites
yamaha4711 13 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Das mit dem Knickstrahl ist bei einer Lasermessung aufgrund des doch sehr kleinen Öffnungswinkel und der geringen Divergenz eines Lasers sehr unwahrscheinlich. Da ist eher die direkte Reflexion an einem Gegenstand/Hindernis als Fehlerquelle zu nennen. Ich gehe aber mal davon aus, dass der messende Beamte dies durch den geübten Blick durch das Visier ausgeschlossen hat. Das enthebt aber nicht der Fehleinschätzung der Entfernung, was ja zu prüfen wäre. Ich denke schon, dass sich der Sachverhalt, zumindest in Bezug auf die tatsächliche Messsicherheit, zugunsten des Betroffenen ändern könnte. Und warum soll ein Richter nicht doch einen Ortstermin zwischen Gutachter und Beamten ansetzen? Ein Richter soll oder muss sogar alle erdenklichen Maßnahmen zur Wahrheitsfindung zulassen, sofern sie verhältnismäßig sind. Ein Ortstermin ist doch keine große Sache, oder? Das kann man ja auch direkt mit einer aktiven Messung koppeln. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Hallo, yamaha4711, zumindest bei uns machen die Gutachter den Ortstermin in aller Rege allein. Sie prüfen, ob die Messung an der Stelle ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und ob es irgendetwas gibt, was gegen eine ordnungsgemäße Messung spricht. Dieses wird dann in der Verhandlung vorgetragen und dementsprechend fällt das Urteil aus. Was erwartest Du Dir denn von so einem Ortstermin mit dem Richter? Glaubst Du, dass der Messbeamte so blöd ist, sich eine Stelle für die Messung auszusuchen, die nicht geeignet ist oder dass er nicht erkennt, dass die Stelle ungeeignet war, der Richter aber doch? Viele Grüße, Nachteule Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Wäre es vielleicht möglich, die Örtlichkeit via Google Earth etwas zu beleuchten ?Mir fehlt da jetzt etwas die räumliche Orientierung ... Und stand der Anhalteposten ggf. räumlich vom Meßposten entfernt ?Stammt die Feststellung 'am Waldrand' vom Mess-Cop oder Anhalte-Cop ? Beim Laser ist es nun mal Tatsache, dass nur dann eine Entfernung / Geschwindigkeit angezeigt wird, wenn es in der angegebenen Entfernung ein (reflektierendes) Objekt gegeben hat, dass sich für ein paar 100 ms mit einer (mehr oder weniger) konstanten Geschwindigkeit bewegt hat. Natürlich könnte das auch ein anderes Auto gewesen sein, dafür muß es aber ein solches geben haben.Das andere Auto in genau der 'richtigen' Entfernung halte ich ehrlich für ein Räuberpistole.Wer achtet im angesicht einer S-Kurve schon auf die genaue Entfernung zum Vordermann, wo es doch überhaupt nur 500 m sind (Wald -> Ortsrand) die kritisch sind ...Sollte es zu einer - wie auch immer gearteten - Reflektion gekommen sein, mußte die Entfernungsangabe ja unerwartet höher sein, weil das Licht ja einen viel weiteren Weg zurückgelegt hat. Über das Durcheinander von mit Pistole geblitzt undRadarmessung weit unten bereits gesehen will ich gar nicht reden.Nachher hat der TE wirklich ein Radargerät gesehen, wurde parallel aber noch gelasert ... Ansonsten sind die Entfernungsangaben aber unklar.Der TE schreibtDie Pistole war kurz nach dem Ortseingang aufgebaut, Entfernung zum Waldrand gut 500m. nach ca.100m habe ich die Radarmessung weit unten bereits gesehenirgendwie kann ich mir so eine S-Kurve nicht vorstellen die man zudem noch mit 80 km/h durchfahren kann.Aber ich lasse mich gerne belehren ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
yamaha4711 13 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 ...zumindest bei uns machen die Gutachter den Ortstermin in aller Rege allein.So sehe ich das auch. Ich weiß nicht wie @bluey auf das Statement mit dem Richter kommt. Das hatte ich nirgends erwähnt. Das einzig sinnvolle wäre eben, wenn der messende Beamte dabei ist, einfach damit er dem Gutachter zeigen kann was oder wo denn nun "...weiter oben am Waldausgang..." ist. Was erwartest Du Dir denn von so einem Ortstermin mit dem Richter?Gar nix, da dieser ja nicht anwesend zu sein braucht. Er sollte/muss es aber anordnen, oder?Manchmal sollte man schon richtig lesen und das dann auch verstehen.... *tststs*Wie gesagt: Ich hatte nirgends geschrieben, dass da ein Richter beim Ortstermin anwesend sein soll/muss. Das hab ihr dann wohl da hinein interpretiert. Glaubst Du, dass der Messbeamte so blöd ist, sich eine Stelle für die Messung auszusuchen, die nicht geeignet ist oder dass er nicht erkennt, dass die Stelle ungeeignet war, der Richter aber doch?Hast du denn gelesen was ich geschrieben habe? Es geht lediglich um die Feststellung/Verifizierung der Entfernungsangabe des messenden Beamten und dem was auf dem Protokoll vermerkt ist, nämlich das was die Laserpistole ausgespuckt hat. Nicht mehr, nicht weniger. Da sich das ganze irgendwie im Bereich Wald abspielt, wird man mit Satelittenbildern wohl nicht weit kommen, außer man benutzt einen Röntgensatelitten. Ich persönlich kenne keinen normal operierenden Satelitten im optischen Bereich, der durch (dicht) begrünte Flächen sehen kann, außer halt im Winter... und da gibt es immerhin noch Tannen, die im Weg stehen.Mir fällt da nur noch ein Hybridbild ein, welches Straßenverlauf als Vektorgrafik mit einblendet. Hier könnte man sogar vorab mal grob nachmessen, ohne nun groß Trara zu machen mit Gutachter und vorwärts, rückwärts. Nur der Vollständigkeit halber, denn alles andere wäre Erbsenzählerei:Sollte es zu einer - wie auch immer gearteten - Reflektion gekommen sein, mußte die Entfernungsangabe ja unerwartet höher sein, weil das Licht ja einen viel weiteren Weg zurückgelegt hat.Muss nicht.... kann auch kürzer sein, eben je nachdem in welcher Entfernung die Reflektion nun statt gefunden hätte. Ist eigentlich kein Durcheinander. Man sagt eben Radarfall, egal ob es sich um eine Lichtschrank, eine Induktionsschleife oder um eine Lasermessung handelt. Es wird wohl schon eine Lasermessung gewesen sein, denn welche Radaranlage misst auf über 240m im voraus? Was hätte bitte eine Doppelmessung Radar/Laser für einen Vorteil? Ist doch nur zusätzliche Schlepperei.Andererseits.... man hätte eine verifizierte Messung durch zwei unabhängige Messgeräte, die auf unterschiedlichen Methoden den Messwert bilden. Besser geht's ja nicht. Dennoch zu viel Aufwand für die armen Beamten. :-) Es gibt schon S-Kurven die man auch mit 120 oder mehr durchfahren kann. Kommt halt auf die Kurve, den fahrbaren Untersatz und den Piloten an. Leih dir doch mal den Röhrl aus.... der macht das schon. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Muss nicht.... kann auch kürzer sein, eben je nachdem in welcher Entfernung die Reflektion nun statt gefunden hätte.Klar, wenn der Cop den Taschenspiegel direkt vor die Laserpistole hält Wenn man davon ausgeht, dass der Cop zumindest in Richtung des zu messenden Fahrzeuges hält, kann der Laser bestenfalls knapp am Fahrzeug vorbeigehen, und damit ist der Weg immer länger ! Da sich das ganze irgendwie im Bereich Wald abspielt, wird man mit Satelittenbildern wohl nicht weit kommen,Ich zitiere den Eingangspost:... vor dem Ortseingang bei uns geht kommt man in einer S-Kurve aus dem Wald. ... Entfernung zum Waldrand gut 500m.Wo bitte steht, dass im Wald gemessen wurde ?Zudem - sofern es sich nicht gerade um einen Feldweg handelt (dagegen spricht wohl, dass der 70 km/h erlaubt) sehe ich keinen Grund, warum der von oben nicht erkennbar sein sollte. Was hätte bitte eine Doppelmessung Radar/Laser für einen Vorteil?Schon mal darüber nachgedacht, dass da beide Fahrtrichtungen gemessen werden ?Im Ort, knapp vor dem Ortsendeschild mit Radar, andersherum mit Laser in die S-Kurve hoch... Es gibt schon S-Kurven die man auch mit 120 oder mehr durchfahren kann.Klar, mit Überhöhung oder Curbs, speziellem Asphalt und entsprechendem Kurvenradius. Aber nicht gewöhnliche Doppel-S mit einer absoluten Länge unter 500m, steil bergab und der Möglichkeit quer über die S-Kurve auf 240 m messen zu können. Aber warten wir mal ob der TE was zur Örtlichkeit sagen kann. Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 Ein Richter soll oder muss sogar alle erdenklichen Maßnahmen zur Wahrheitsfindung zulassen, sofern sie verhältnismäßig sind. Falsch. Er kann einen Beweisantrag, und der wäre hier entsprechend erforderlich für einen Ortstermin mit Gutachter, auch ablehnen. Solches habe ich zurückliegend recht oft erlebt. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted April 4, 2013 Report Share Posted April 4, 2013 So sehe ich das auch. Ich weiß nicht wie @bluey auf das Statement mit dem Richter kommt. Das hatte ich nirgends erwähnt. Das einzig sinnvolle wäre eben, wenn der messende Beamte dabei ist, einfach damit er dem Gutachter zeigen kann was oder wo denn nun "...weiter oben am Waldausgang..." ist.Weil ich davon ausging, daß ein Ortstermin mit dem Richter gemeint war. Letztlich muß der Richter aber eben auch einem Gutachten zustimmen. Alle Gutachten, die ich bisher miterlebt habe, weil ich der Meßbeamte war, betrafen ausschließlich das Messen selbst mit allem, was dazugehört. Irgendwelche Äußerungen wie der hier infrage gestellten werden nicht von einem Gutachter überprüft. Ob in der tatsächlichen Meßentfernung und der Aussage des Polizisten ein Widerspruch liegt, der möglicherweise Zweifel an der Korrektheit der Messung begündet, darüber entscheidet der Richter, nicht der Gutachter. Er sollte/muss es aber anordnen, oder?Der RA muß einen Beweisantrag stellen und der Richter muß diesem zustimmen. Wie gesagt: Ich hatte nirgends geschrieben, dass da ein Richter beim Ortstermin anwesend sein soll/muss. Das hab ihr dann wohl da hinein interpretiert.Ich meine auch nichts von einem Ortstermin mit einem Gutachter gelesen zu haben. Aber gut. Das ist ja jetzt geklärt. Es geht lediglich um die Feststellung/Verifizierung der Entfernungsangabe des messenden Beamten und dem was auf dem Protokoll vermerkt ist, nämlich das was die Laserpistole ausgespuckt hat. Nicht mehr, nicht weniger.Was aber aus meiner Sicht völlig irrelevant ist. Das einzige, was zählt, ist die Entfernungsangabe auf dem Protokoll. Und wenn der Meßbeamte glaubhaft machen kann, daß er das Fahrzeug des TE gemessen hat und kein anderes, ist die mündliche Äußerung absolut egal. Er hätte auch sagen können, er hätte das Auto 5m über dem Boden gemessen. Quote Link to post Share on other sites
yamaha4711 13 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Klar, wenn der Cop den Taschenspiegel direkt vor die Laserpistole hält Wie ich schon schrieb: Erbsenzählerei. Ansonsten ganz ruhig bleiben und Tee trinken. Keiner von uns weiß wie die örtlichen Gegebenheiten wirklich sind und es war ja nur ein Gedanke von mir, dass man da vielleicht nicht so viel erkennen kann, wohl aber die Möglichkeit der Hybridansicht gegeben ist. Also nur keine Aufregung. Das mit der möglichen Doppelmessung finde ich ja aber dann schon witzig, dennNachher hat der TE wirklich ein Radargerät gesehen, wurde parallel aber noch gelasert ...undSchon mal darüber nachgedacht, dass da beide Fahrtrichtungen gemessen werden ?Im Ort, knapp vor dem Ortsendeschild mit Radar, andersherum mit Laser in die S-Kurve hoch...Ups... welches Auto kann das denn? Gleichzeitig aus dem Wald in Richtung in Richtung Ortseingang fahren und gleichzeitig aus dem Ort Richtung Wald fahren? Du musst dich da schon entscheiden.Zudem können die eingesetzten Radarmaschinen sowohl an- als auch abfließenden Verkehr messen. Also wozu noch weiteres Equipment rumschleifen. Ebenso kann man mit der Laserpistole in die eine als auch die andere Richtung messen. Wird doch auch so öfters praktizier, oder?Aber wie schon gesagt... Erbsenzählerei und dann eben Tee trinken, zurücklehnen, entspannen. Im übrigen macht das der gute Walter mit Slicks im Schnee. Kein besonderer Asphalt sondern Schotterpiste. Es gab da mal so eine ganz besondere Ralley mit Röhrl auf dem berühmten Audi 200 irgendwas. Er lies sich eben Slicks aufziehen, alle hielten ihn für verrückt und er bruzelte in aller Seelenruhe eine Bestzeit in die Straße, die alles war nur keine Straße. Und Kurven gab es da haufenweise. Auch S-Kurven. 102 Erbsen.... 103 Erbsen.... 104 Erbsen..... Falsch. Er kann einen Beweisantrag, und der wäre hier entsprechend erforderlich für einen Ortstermin mit Gutachter, auch ablehnen. Solches habe ich zurückliegend recht oft erlebt.Wie ich schrieb und du es anscheinend überlesen hast: VERHÄLTNISMÄSSIG!!!!!!! Sofern die Maßnahme verhältnismässig ist. Ich als Richter würde unverhältnismässige Anträge, wie die nun auch immer im Amtsdeutsch heißen, auch ablehnen. Zudem kann ich ja auch auf private Rechnung einen Gutachter bestellen. Da braucht's ja keinen Richter. Wieviele deiner gut betuchten Kunden haben das denn schon so durchgezogen? Na vielleicht war das nun auch wieder eine Annahme und mit solchen Annahmen bist du unterwegs und sorgst für Recht und Ordnung?Sei mir bitte nicht böse, aber bevor man die Eisenwurz auspackt einfach erst mal in Ruhe lesen und Annahmen mal beiseite lassen. Für mich als Rechtsanwalt, wenn ich denn einer wäre, würde es mir eher um die Feststellung der zuverlässigen Aussage gehen. Wenn der Messknecht augenscheinlich die Entfernung zwischen 500m und 250m nicht richtig einordnen/abschätzen kann, obgleich sich das bei der guten und souveränen Ausbildung dieser Messbeamten gar nicht ergeben darf und diese auch nie einen Fehler machen und immer vertrauenswürdig sind, dann liegt es doch nahe, dass er evtl. falsch gemessen hat, evtl. falsch zugeordnet hat,evtl. eine Reflektion HINTER dem zu messenden Auto und in keinem Fall vor diesem aufgefangen hat, usw.Stimmt es denn nicht, dass wenn Zweifel an einer Messung aufkommen diese zu annullieren ist? Ich denke ein versierter Anwalt kann da schon einiges drehen und eine Gegendarstellung aus dem Hut zaubern. Gelingt nicht immer, aber manchmal. Aber wie schon gesagt.... Erbsenzählerei105 Erbsen.....106 Erbsen.....107 Erbsen.....bald ist die Packung leer. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 455 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 ...ob ein geeigneter Reflektor ausgewählt wurde, sieht sogar der Sachbearbeiter der Bußgeldstelle, denn zumindest bei den in BW gebräuchlichen Messprotokollen muss zwingend vermerkt werden, auf welches Objekt der Nulltest gemacht wurde....@nachteule: Das ist mir neu, dass bei den Sachbearbeitern so eine Kompetenz vorhanden ist. Auf keinen Fall kann man dies als allgemeingültig für D bezeichnen. Und nur mit der Wahl des richtigen Objekts selbst ist es ja auch nicht getan... Wenn da stehen würde, dass ein Beamter ein Zweieurostück in die Luft gehalten hat, um nur mal ein Beispiel zu nennen , Solche Schützenexzesse kann ein Meßcop ja ausleben, aber nicht bei einer amtlichen Messung. würde die Anzeige sicher gleich eingestellt (besser gesagt: sie würde gar nicht soweit kommen, weil der DGL seinem Beamten die Anzeige links und rechts um die Ohren hauen und ihm die Dienstanweisung und das Handbuch nochmal zum Auswendiglernen in die Hand drücken würde).Ich würde mich ja freuen, wenn wir hier von einer bundesweiten Allgemeingültigkeit sprechen könnten. Wenn ein Leitpfosten im Laserstrahl steht, besteht keine eindeutige Sicht zum Fahrzeug und somit ist keine Messung möglich, wie Du als Experte wissen solltest.Weiß ich. Neverending Diskussion mit @bluey. Du weißt aber als Experte auch, was in der Bedienungsanleitung steht. Ob Du die Fehlermöglichkeiten beim ja dreieckigen Leitpfosten - also mit Meßwert - kennst, weiß ich nicht. Nicht einmal @papemark wußte dies. Von @bluey ganz zu schweigen, er las damals noch keine Fachblätter. Eine S - Kurve dagegen ist kein Hindernis, je nachdem, wie der Bewuchs in dem Bereich ist und je nachdem, in welchem Teil der Kurve gemessen wird.Gerade bei Kurvenmessungen besteht die Gefahr der Leitpfosten. Quote Link to post Share on other sites
m3_ 455 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Wenn ein Leitpfosten im Laserstrahl steht....... war der Kollege zu klein. (duckundwech)@sobbel: Auch ein großer Kollege nützt nichts, wenn er von außen in eine überhöhte Kurve reinmisst . Quote Link to post Share on other sites
m3_ 455 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Letztlich muß der Richter aber eben auch einem Gutachten zustimmen....Der RA muß einen Beweisantrag stellen und der Richter muß diesem zustimmen....@bluey: Falsch. Ich hatte gedacht, Du hättest es inzwischen kapiert, auch wenn Du es in deiner heilen Laser-Welt selbst noch nicht erlebt hast, dass auch vorgerichtlich ein Gutachten erstellt werden kann und das Gericht dann ggf. ganz schnell alle ablädt und einstellt. Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Die Kehrseite der Medaille ist, dass man sich aber alle Chancen beraubt und einen eventuell sicheren Sieg einfach weg wirft. Ich schmeiss mich weg, das koennte glatt ein Zitat von Lothar Matthaeus als Trainer sein........ Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 809 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 105 Erbsen.....106 Erbsen.....107 Erbsen.....bald ist die Packung leer.Meinst Du nicht, dass Du, anstatt Erbsen zu zählen, lieber regelmäßig Deine Tabletten nehmen solltest??Sollten sie alle sein, kannst Du vielleicht Deinen "Bruder im Geiste" mit Namen @Kolbenfeder um ein paar davon bitten.... Edit:Harry, jetzt muss ich @_m3 aber mal beispringen, Loddar hätte einen solchen Satz nicht so formulieren können... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Naja, aber den 'eventuell sicheren Sieg' haette er laessig einbauen koennen - und die Fussballfachwelt wuerde raunen........ Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Ich zähl mal weiter:Ups... welches Auto kann das denn? Gleichzeitig aus dem Wald in Richtung in Richtung Ortseingang fahren und gleichzeitig aus dem Ort Richtung Wald fahren?Wer lesen kann ist klar im Vorteil.Ich habe nicht geschrieben, dass der TE von dem evtl. in Gegenrichtung ausgerichtetem (Radar-)Gerät gemessen wurde. Es steht ausser Frage, dass er gelasert wurde. Aber ob er eine Messung in Gegenrichtung gesehen hat wissen wir nicht. Zudem können die eingesetzten Radarmaschinen sowohl an- als auch abfließenden Verkehr messen.Aber nicht gleichzeitig. Erstens geht das mit Radar sowieso nicht und zum zweiten brauchst Du 2 Foto/Blitzgeräte ... Ebenso kann man mit der Laserpistole in die eine als auch die andere Richtung messen.Du kennst die Gegebenheiten vor Ort offenbar gut genug uma) sagen zu können, dass man vom Standort des Messpersonals auch in die andere Richtung gut lasern kannb) dass die Ausage 'Messung am Waldrand' vom messende Cop (und eben nicht vom Anhaltenden) stammt undc) das die Örtlichkeit auf Google Earth nicht einsehbar sein soll.Irgendwie merkwürdig dieses Wissen. dann liegt es doch nahe, dass er evtl. falsch gemessen hat, evtl. falsch zugeordnet hat,evtl. eine Reflektion HINTER dem zu messenden Auto und in keinem Fall vor diesem aufgefangen hat, usw.Es liegt grundsätzlich genauso nah, dass der TE eventuell sich in seiner Darstellung etwas 'geirrt' hat, oder eigentlich noch viel näher, weildas darf er nämlich - im Gegensatz zum Cop - ohne Folgen für sich ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
yamaha4711 13 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 108 Erbsen.....109 Erbsen.....110 Erbsen.....Oh - Packung leer. Menno. Ich möchte hier keine Vendetta anzetteln, zudem trägt dieser Dialog nun in keinster Weise wirklich sinnvoll dem ganzen Thema bei. Daher belassen wir es. Ich such mal ne weitere Packung Erbsen. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 809 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Ich such mal ne weitere Packung Erbsen TablettenSo stimmts... Und wenn sie endlich wirken führe Dir bitte vor Augen, dass Du derjenige warst der diese "Vendetta" angezettelt hat.. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Wie ich schrieb und du es anscheinend überlesen hast: VERHÄLTNISMÄSSIG!!!!!!! Sofern die Maßnahme verhältnismässig ist. Ich als Richter würde unverhältnismässige Anträge, wie die nun auch immer im Amtsdeutsch heißen, auch ablehnen. Zudem kann ich ja auch auf private Rechnung einen Gutachter bestellen. Da braucht's ja keinen Richter. Wieviele deiner gut betuchten Kunden haben das denn schon so durchgezogen?1. ich habe durchaus gelesen, DU aber leider nichts verstanden. Denn2. geht es nicht um VERHÄLTNISMÄßIG!!!!!!, sondern darum, ob der Richter den Beweisantrag für die weitere Beweiserhebung für erforderlich erachtet. Falls nicht, lehnt er ihn eben ab.3. Sollte jemand hergehen und privat ein Gutachten in Auftrag geben, schön. Soll er. NUR muß der Polizist an diesem in keinster Weise mitwirken. Sprich: da kann der Anwalt, ggf. auch der Gutachter, noch soviel fordern und wollen, daß der Polizist am Ortstermin teilnimmt, er muß es nicht und wird es wahrscheinlich auch nicht tun. Daher macht diese Variante keinen Sinn, denn hierbei wird DEINE Frage hinsichtlich der Entfernungen nicht geklärt werden können.4. ich habe gerade bei Provida-Messungen relativ oft wirklich gut betuchte Kunden (Porsche, große BMW, Mercedes und Audi), die in einigen Fällen auch selbst Gutachten in Auftrag gegeben haben. Nur haben es diese Gutachten manchmal so an sich, daß sie ein wenig parteiisch durchgeführt werden, was auch die Richter wissen. Deshalb läßt sich auch längst nicht jeder Richter von einem privaten Gutachten sonderlich beeindrucken, sondern gibt, sollte er davon nicht überzeugt sein, u.U. selbst noch eins in Auftrag. Dumm - für den TE -, wenn sich die Gutachten widersprechen. Na vielleicht war das nun auch wieder eine Annahme und mit solchen Annahmen bist du unterwegs und sorgst für Recht und Ordnung?Sei mir bitte nicht böse, aber bevor man die Eisenwurz auspackt einfach erst mal in Ruhe lesen und Annahmen mal beiseite lassen.Sei Du mir nicht böse, aber scheinbar weißt Du nicht so genau, wovon Du sprichst. Vllt solltest Du Dich erstmal ein wenig kundig machen. Für mich als Rechtsanwalt, wenn ich denn einer wäre, würde es mir eher um die Feststellung der zuverlässigen Aussage gehen.Eben. Du bist keiner. Und das ist offensichtlich auch gut so. Denn ein RA wüßte, daß die infrage stehende Aussage irrelevant ist. Wenn der Messknecht augenscheinlich die Entfernung zwischen 500m und 250m nicht richtig einordnen/abschätzen kann, obgleich sich das bei der guten und souveränen Ausbildung dieser Messbeamten gar nicht ergeben darf und diese auch nie einen Fehler machen und immer vertrauenswürdig sind, dann liegt es doch nahe, dass er evtl. falsch gemessen hat, evtl. falsch zugeordnet hat,evtl. eine Reflektion HINTER dem zu messenden Auto und in keinem Fall vor diesem aufgefangen hat, usw.Du erwartest hoffentlich nicht, daß ich auf diese Deine infantile billige Provokation näher eingehe, oder?! Stimmt es denn nicht, dass wenn Zweifel an einer Messung aufkommen diese zu annullieren ist?Ich sage ja: mach Dich erstmal kundig. Dann schreibst Du (hoffentlich) auch weniger Unsinn.Für den Polizisten wird es keine Zeifel an der Messung gegeben haben. Und den Richter wird die Aussage "da oben am Waldrand" auch nicht sonderlich beeindrucken. Kann ich Dir aus eigenen Erfahrungen versichern, dann man wird immer wieder gefragt, wo der VT denn gemessen worden sei. Und da man es nur vage abschätzen kann, gibt man eben auch nur eine vage Schätzung an. Entscheidend ist und bleibt die Entfernungsangabe, die im Protokoll vermerkt wird. Und darauf wird, jedenfalls von mir, jeder VT hingewiesen, der solches erfragt. Ich denke ein versierter Anwalt kann da schon einiges drehen und eine Gegendarstellung aus dem Hut zaubern. Gelingt nicht immer, aber manchmal.Ein "versierter" Anwalt wird wissen, daß er da bei einem routinierten und mit Gerichtsverfahren vertrauten Beamten keine Chance haben wird. Aber wenn er einen dümmlichen Mandanten hat, der zudem auch noch auf sein "Recht" pocht und Prinzipien reitet, wird er einem Verfahren zustimmen und sich ob des leicht verdienten Geldes erfreuen. Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 @bluey: Falsch. Ich hatte gedacht, Du hättest es inzwischen kapiert, auch wenn Du es in deiner heilen Laser-Welt selbst noch nicht erlebt hast, dass auch vorgerichtlich ein Gutachten erstellt werden kann und das Gericht dann ggf. ganz schnell alle ablädt und einstellt.Es ist doch immer wieder amüsant, Dein Geschwurbele hier lesen zu dürfen. Leider macht es Dein gebetsmühlenartiges Wiederholen nicht besser.Natürlich kann auch vorgerichtlich ein Gutachten erstellt werden. Auch kann das Gericht, so es zu der Überzeugung gelangen sollte, daß die Messung nicht korrekt war, das Verfahren einstellen und Zeugen wieder abladen. Tja, aber auch wenn es Deine Vorstellungskraft völlig zu sprengen droht, so muß ich Dir dennoch mitteilen, daß auf all meinen Abladungen immer auch der Grund dafür vermerkt ist. Und bislang stand dort immer: Einspruch wurde zurückgenommen! Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Zudem können die eingesetzten Radarmaschinen sowohl an- als auch abfließenden Verkehr messen.Aber nicht gleichzeitig. Erstens geht das mit Radar sowieso nicht und zum zweiten brauchst Du 2 Foto/Blitzgeräte ...Doch, die Radargeräte können natürlich gleichzeitig beide Richtungen überachen. Nur muß man eben für die abfließende Richtung ein Anhaltekommando parat haben, da man ja nur eine Heckaufnahme bekommt. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Doch, die Radargeräte können natürlich gleichzeitig beide Richtungen überachen.'Messen' im Sinne von 'man bekommt eine (negative) Geschwindigkeit angezeigt' geht schon, aber ist das ein 'standardisierter Meßaufbau' ?Wird das tatsächlich so praktiziert (d.h. 1 Richtung mit Foto die andere Richtung mit Anhaltekommando) ?Kann man an ein Radargerät 2 Fotoeinheiten anschließen, wobei beide entweder bei 'größer Vmax in Fahrtrichtung' oder 'kleiner -Vmax in Gegenrichtung' auslösen ?Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 'Messen' im Sinne von 'man bekommt eine (negative) Geschwindigkeit angezeigt' geht schon, aber ist das ein 'standardisierter Meßaufbau' ?Wird das tatsächlich so praktiziert (d.h. 1 Richtung mit Foto die andere Richtung mit Anhaltekommando) ?Das wird so praktiziert. Insbesondere wir hier machen das recht oft. In die eine Richtung frontmessen und später auswerten, in die andere hinterher und die Fahrzeuge anhalten. Ist sowohl standardisiert als auch effektiv. Kann man an ein Radargerät 2 Fotoeinheiten anschließen, wobei beide entweder bei 'größer Vmax in Fahrtrichtung' oder 'kleiner -Vmax in Gegenrichtung' auslösen ?Ich kann nur für das Multanova 6F sprechen. Und bei diesem Gerät geht das soweit mir bekannt nicht. Quote Link to post Share on other sites
nachteule 574 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Hallo, m3, @nachteule: Das ist mir neu, dass bei den Sachbearbeitern so eine Kompetenz vorhanden ist. Auf keinen Fall kann man dies als allgemeingültig für D bezeichnen. Und nur mit der Wahl des richtigen Objekts selbst ist es ja auch nicht getan...wer soll solche Verfahren denn sonst einstellen? Ob Du die Fehlermöglichkeiten beim ja dreieckigen Leitpfosten - also mit Meßwert - kennst, weiß ich nicht. Nicht einmal @papemark wußte dies. Von @bluey ganz zu schweigen, er las damals noch keine Fachblätter.Dann klär mich doch mal auf, was Du genau meinst. Gerade bei Kurvenmessungen besteht die Gefahr der Leitpfosten.Stimmt. Wenn ich aus Versehen einen Leitpfosten messe und dabei als Geschwindigkeit Null km/h herauskommt, könnte es sein, dass ich den Fahrer fälschlicherweise wegen Parken auf der Fahrbahn außerhalb geschlossener Ortschaften verwarne. Viele Grüße, Nachteule 3 Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Das wird so praktiziert. Insbesondere wir hier machen das recht oft. In die eine Richtung frontmessen und später auswerten, in die andere hinterher und die Fahrzeuge anhalten. Ist sowohl standardisiert als auch effektiv.Habe ich zwar noch nicht erlebt/gesehen, aber wieder was gelernt . Danke ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
gery41 146 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Aber nicht gleichzeitig. Erstens geht das mit Radar sowieso nicht und zum zweiten brauchst Du 2 Foto/Blitzgeräte .. Ist bei uns gang und gäbe, die natürlichste Sache der Welt, und nur mit einem Blitz - und Fotogerät. Gruss gery41 Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,751 Posted April 5, 2013 Report Share Posted April 5, 2013 Bei euch braucht man ja auch keine Frontfotos zur Fahreridentifikation. Das erleichtert vieles. Quote Link to post Share on other sites
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