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Mobiler Blitzer, Messbeamter Nicht Am Messfahreug


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Moin Moin   Er hat dich (wieder) erwischt, diesmal sogar obwohl dir das Auto hinreichend bekannt ist. Das läßt auf deine Intelligenz rückschließen.   Außerdem hast du dich immer vorbildlich zu verhal

Scheint ja dann doch irgendwie eine gewisse Beratungsresistenz vorhanden zu sein.   Wie Gast225 schon schrieb kommt es auf das Messgeräte bzw. auf dessen Zulassungsbescheid der PTB an. Ist dort ein au

Und was ist es nun für ein Messgerät?

Eine Tachoscheibe kann auch eine Urkunde sein (oder ist sogar eine).....und Trucker ,die da Fehler machen beim Ausfüllen,haben die Herren der Rennleitung komischerweise schnell am Popo...

Aber nicht wegen einer Urkundenfälschung, sondern ggf. wegen Fälschung technischer Aufzeichnungen oder aber, weil der Fahrer vorgeschriebene Eintragungen nicht getätigt hat.

 

Und bestimmt nicht wegen Fehler beim Ausfüllen!

 

Also nur heiße Luft!

Aber Hallo!!! Von wegen nur heiße Luft. Füllt der Trucker die Tachoscheibe nicht korrekt aus, wird der Kragen eng.

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Wenn Du 3 Wochen nicht da bist, musst Du jemanden mit der Sorge um Deine Post beauftragen.

 

ja klar es wird schon nach der Post geschaut, aber wer soll den bitteschön antworten? ohje...ich sehe es kommen, schon wieder wird dem Bürger vom Staate die Hose ausgezogen...;(habe wieder mit Rechtsschutz diskutiert, die wollen sich nicht an dem Fall beteiligen obwohl die Chance da ist das Verfahren einzustellen haben die Angst wegen evtl. anfallender Gutachterkosten die wie hier schon beschrieben auch bei Einstellung des Verfahrens zu meinen Lasten fallen...

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Das mit der Post vs Urlaub bzw. "nicht am Ort sein" finde ich schon ein wenig unfair dem Bürger gegenüber, wenn es denn wirklich so hart zu geht. Aber es soll ja auch nette Leute geben, die verständnisvoller sind und nicht gleich mit Paragraphen und Verordnungen um sich werfen oder einfach nur schroff reagieren.

 

Man kann immerhin einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorhergehenden Zustand stellen.

Die Behörden sollten gerade bei nachweisslicher Abwesenheit z.B. Familienurlaub nicht auf Stur schalten. Dies ist absolut kontraproduktiv.

 

Zudem, wie soll denn die mit der Postannahme beauftragte Person reagieren, wenn so ein Brief eintrifft.

Aufmachen und zur Kenntniss nehmen und stapeln, damit ist es ja dann auch nicht getan.

An den Urlaubsort nachsenden? Also irgendwann möchte man ja auch mal 2 Wochen seine Ruhe haben, oder? Dem SB wird ja auch keine Korrospondenz nachgeschickt, auch wenn sie noch so eilig ist. Gut, dann bearbeitet sie jemand anders... nur eine Privatperson ist nun mal keine Bürostube mit mindestens einer verfügbaren Person vor Ort.

Einen kurzen Vierzeiler mit dem Hinweis, dass die Betreffende Person gerade nicht verfügbr ist schreiben? Das würde ja der nachträglichen Bekanntgabe der Abwesenheit inkl. Nachweiss dazu gleich kommen.

Die Strafe anstatt antreten?

Also irgendwie ist das doch Humbug.

 

Dann auch die Fristen, die die Behörde sich selbst auferlegt und die der Bürger auferlegt bekommt. Da gibt es doch ordentliche Zeitdiskrepanzen. So hat die Behörde bis zu (oder irgendwie auch doch noch mehr) 3 Monate Zeit einen BGB zu zustellen. Der Bürger soll aber spätestens innerhalb von 14 Tagen reagieren. Manchmal auch weniger. Geht mir irgendwie nicht ganz so ein.

 

Nicht alle denken daran einen Bevollmächtigen zur Postsondierung zu bestellen geschweige denn Wissen, dass man dies tun sollte.Ich weiß: Unwissenheit schützt for Strafe nicht. Auch sollte das Briefgeheimnis berücksichtigt werden und ich wüsste nun wirklich nicht was jemand meine, persönlich an mich adressierte Post angeht, vro allem wenn dann noch drauf steht "Persönlich zu öffnen".

 

Ich meine, dass hier doch ein wenig Handlungsbedarf in Sachen bürgernähe besteht.

 

So, jetzt bekomme ich bestimmt wieder gleich eine auf die Rübe. :-)

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Man kann immerhin einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorhergehenden Zustand stellen.

Die Behörden sollten gerade bei nachweisslicher Abwesenheit z.B. Familienurlaub nicht auf Stur schalten.

 

Wikipedia sagt dazu:

 

Die Rechtsprechung hat Wiedereinsetzung z. B. in folgenden Fällen gewährt:

Fristversäumnis wegen

- längeren Urlaubs (wenn jedoch bereits eine rechtliche Auseinandersetzung geführt wird oder zu befürchten ist, muss der Urlauber Vorsorge treffen, dass er von wichtigen Zustellungen erfährt und das Erforderliche veranlassen kann),

 

Ob Du das nun für stur, unfair, Humbug, kontraproduktiv o.ä. hältst ist genauso wichtig wie wenn in China ein Sack Reis umfällt. Es sind die zur Zeit gültigen Gesetze und Rechtssprechungen, bist Du damit nicht einverstanden, gehe in die Politik oder werde Richter und ändere es.

 

Und das was Du hier "schroff" nennst sind lediglich klare Antworten auf klare Fragen und kein zeilenlanges Geschwafel über Dinge, die den @TE nicht weiterbringen und den Thread nur unnütz aufblähen.

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Jein.
Nein. Eindeutig Ja. Du schwafelst ahnungslos rum und versuchst dann mal wieder, irgendwie aus Deiner Ahnungslosigkeit rauszukommen.
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Jein.
Nein. Eindeutig Ja. Du schwafelst ahnungslos rum und versuchst dann mal wieder, irgendwie aus Deiner Ahnungslosigkeit rauszukommen.

 

Hast du keine Freunde? Dann steck 50 Cent in eine Parkuhr und texte diese zu!

 

Mein Text oben ist richtig und verständlich!

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Mein Text oben ist richtig und verständlich!
Nein, das ist er (wieder einmal!) nicht.

 

Und der Rest Deines Postings ist (wieder einmal) eine Frechheit. Du hast hier niemandem vorzuschreiben ob und was er postet, das obliegt einzig und allein den @Moderatoren dieses Forums und dem Admin bzw. Forenbetreiber! :angry2:

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