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Mobiler Blitzer, Messbeamter Nicht Am Messfahreug


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Normal und sachlich zu diskutieren liegt dir irgendwie fremd, oder?

Was ist daran unnormal und unsachlich? Nur weil ich Dir die, aus Deiner Sich "doofe", Bußgeldpraxis erkläre?

Und sogar noch ein (hoffentlich verständlicheres) Beispiel präsentiere?

 

Nimm es doch einfach hin, dass hier manche User einfach in manchen Dingen (z.B. Verwaltungspraxis) mehr Ahnung haben als Du und nicht alle gewillt sind auf fast politischer Ebene die Sinnhaftigkeit zu diskutieren.

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Moin Moin   Er hat dich (wieder) erwischt, diesmal sogar obwohl dir das Auto hinreichend bekannt ist. Das läßt auf deine Intelligenz rückschließen.   Außerdem hast du dich immer vorbildlich zu verhal

Scheint ja dann doch irgendwie eine gewisse Beratungsresistenz vorhanden zu sein.   Wie Gast225 schon schrieb kommt es auf das Messgeräte bzw. auf dessen Zulassungsbescheid der PTB an. Ist dort ein au

Und was ist es nun für ein Messgerät?

Reiß doch bitte um Himmelswillen nicht alles aus dem Zusamenhang:

Nur weil ich Dir die, aus Deiner Sich "doofe", Bußgeldpraxis erkläre?

Doof im Sinne weil es mir in manchen Belangen zu kompliziert erscheint und es vielen Bürgern ebenso ergeht. Manche Verwaltungsvorgänge verweigern sich meinem gesunden Menschenverstand. Dann bleibt mir nichts anderes übrig, als es hinzunehmen, obglich ich es denn doch gerne verstehen möchte, damit man irgendwelchen Fettnäpfchen aus dem Weg gehen kann. Ist ja der reinste Spießrutenlauf hier.

Zu allem übel geht es hier ja auch noch nur um eine Verwarnung und kein Bußgeld!

 

Gerade wenn es hier Leute gibt, die mehr Ahnung haben, sollten sie sich nicht so sehr verschliessen. Ich finde es echt schade und traurig. Naja, in der Psychologie nennt man dies Cliquenbildung und da werden neue äußerst kritisch betrachtet, vor allem dann, wenn sie zum Teil anderer Meinung sind bzw. andere Sichtweisen mit einbringen.

 

Also ist der Satz "fragen kostet nichts" in diesem Sinne bei einer Verwarnungen generell mal nicht zutreffend.

Dennoch erhebt sich die Frage, ob man denn gleich auf Stur stellt und jegliche Kooperation verweigert.

 

Achso....

Das RF ist ja deiner Meinung und auch anderen Usern nach dazu da, um mit legalen Mitteln einer Strafe zu entgehen. Prima.

Der Threadstarter möchte dies ja und hat nach entsprechenden Tips gefragt. Ich frage mich gerade wer ihm das ausreden möchte. Tips hat es von deiner Seite her dazu noch nicht so viele gegeben. Von meiner bescheidenen Seite her schon.

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Guten Abend Gemeinde

 

hier wurde mehrfach geschrieben, dass wenn ich da jetzt ein Brief hinschicke usw. dass ich gleich nen Bußgeldbescheid bekomme usw.

heute kam der Schrieb vom Amt.

 

ich zittiere: Die von Ihnen abgegebene Äußerung konnte Sie nicht vorwurf der Ordnungswidrigkeit entlasten. Bei dem Messgerät handelt es sich um das Verkehrsradargerät Traffipax Speedophot Digital 0714-005/98. Das Gerät wurde am xx.xx.xxxx durch das Eichamt Düsseldorf geeicht und ist bis zum xx.xx.xxxx gültig (also das Datum steht natürlich richtig drin) . Die Mess und Eichunterlagen können Sie nach tel. Terminabsprache in der Bußgeldstelle einsehen. Leider kann ich Ihnen diese Unterlagen nicht zusenden. Die Messung ist korrekt. Dabei ist es unerheblich, ob auf dem Foto ein PKW am Straßenrand geparkt hat. Dieser wurde bei der Messung vom Radarstrahl nicht erfasst.

 

Ihnen wird mit diesem Schreiben nochmals Gelegenheit gegeben innerhalb einer Woche, gerechnet vom Datum des Poststempels ab, das Verwarnungsgeld zu zahlen. Sollte innerhalb der Frist die Zahlung nicht erfolgt sein, ergeht ein kostenpflichtiger Bußgeldbescheid.

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Sofern ich das aus der Ferne und mit Hilfe von der Homepage des Herstellers beurteilen kann ist bei der Digitalkiste kein aufmerksamer Messbetrieb erforderlich, im Gegensatz zu dem Vorgänger.

 

Falls du Zweifel hast würde ich mal beim Hersteller direkt anrufen. Vielleicht geben die ja Auskunft.

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Mit diesem Messgerät ist ein aufmerksamer Messbetrieb laut Bedienungsanleitung vorgegeben. Die PTB die dieses Messgerät zugelassen hat definiert den aufmerksamer Messbetrieb wie folgt: "Direkte Beobachtung der Messsituation durch eine verantwortliche Person zur Plausibilitätsprüfung der Messwerte und der eindeutigen Zuordnung. "

 

Dieser kann auch außerhalb des Autos erfolgen. Wie dieser aufmerksamer Messbetrieb erfolgte wirst du spätestens vor Gericht erfahren.

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das hat mir das WWW ausgespuckt

 

Daneben und dies ist von existenzieller Wichtigkeit für die Verwertung des Messwertes, muss der Messbeamte jede Messung aufmerksam beobachten. Dies aus dem Grund, dass sich Radarstrahlung an metallischen Gegenständen (Leitplanken, andere Fahrzeuge, Brücken) reflektieren kann und so falsche Messwertzuordnungen zustande kommen. Also ist eine Messung nur dann zu beanzeigen, wenn der Messbeamte sein Messgerät und das gemessene Fahrzeug gleichzeitig unter der Prämisse aufmerksam beobachtet hat, dass der jeweilige Messwert auch dem fotografierten Fahrzeug eindeutig und zweifelsfrei zuzuordnen ist.

 

Wenn also beobachtet wurde, dass der Messbeamte schläft, Zeitung liest oder sich außerhalb des Fahrzeug bei laufendem Messbetrieb befindet, wurde gegen die Bedienungsanleitung mit der Folge verstoßen, dass die nicht beobachteten Messungen nicht beanzeigt werden dürfen. Insofern sollte die Messstelle hiernach untersucht werden, wenn es "geblitzt" hat.

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Also ist eine Messung nur dann zu beanzeigen, wenn der Messbeamte sein Messgerät und das gemessene Fahrzeug gleichzeitig

Wie soll man gleichzeitig, dazu noch aufmerksam, ein Messgerät und ein Fahrzeug beobachten? Das geht doch garnicht.

 

Die Messsituation kann von außen beobachtet werden. Diese Beobachtung dient dem ausschließen möglicher Fehlerquellen. Wenn da keine Reflektoren sind, dann braucht man diese Möglichkeit auch nicht beobachten.

 

Nach der Messung ein Blick auf das Messgerät und die gemessene Geschwindigkeit auf Plausibilität mit den Beobachtungen vergleichen.

 

Steht da als Messergebnis z.B. 50 km/h und durch die Beobachtung ist ebenfalls der Eindruck bestätigt, das das Fahrzeug 50 km/h gefahren ist, ist die Messung korrekt.

 

Steht da auf dem Messgerät 50 km/h und durch die Beobachtung war aber nur eine Schrittgeschwindigkeit vorhanden, gab es eine Reflektionsmessung.

 

Ein paar Stundenkilometer kann dann ein Gutachter rausholen, falls der Winkel nicht stimmt.

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Also ist eine Messung nur dann zu beanzeigen, wenn der Messbeamte sein Messgerät und das gemessene Fahrzeug gleichzeitig

Wie soll man gleichzeitig, dazu noch aufmerksam, ein Messgerät und ein Fahrzeug beobachten? Das geht doch garnicht.

 

Die Messsituation kann von außen beobachtet werden. Diese Beobachtung dient dem ausschließen möglicher Fehlerquellen. Wenn da keine Reflektoren sind, dann braucht man diese Möglichkeit auch nicht beobachten.

 

Nach der Messung ein Blick auf das Messgerät und die gemessene Geschwindigkeit auf Plausibilität mit den Beobachtungen vergleichen.

 

Steht da als Messergebnis z.B. 50 km/h und durch die Beobachtung ist ebenfalls der Eindruck bestätigt, das das Fahrzeug 50 km/h gefahren ist, ist die Messung korrekt.

 

Steht da auf dem Messgerät 50 km/h und durch die Beobachtung war aber nur eine Schrittgeschwindigkeit vorhanden, gab es eine Reflektionsmessung.

 

Ein paar Stundenkilometer kann dann ein Gutachter rausholen, falls der Winkel nicht stimmt.

 

in meinen Fall ist es so, dass der Messbeamte ca. 5-8m vom Messfahrzeug sich mit einem anderen Fahrzeugführer unterhielt der in seinem Auto saß und vor dem Messwagen geparkt hatte, der Messbeamte stand neben dem "Kumpel" an sein Auto angelehnt, als ich umekehrte und mein Auto verließ und mit laufender Kamera ihn und sein Messfahrzeug gefilmt habe erst dann bemerkte er das sein Gerät jemanden geblitzt hat, hätte er die Messung beobachtet, auch von außen, wüsste er dass er mich geblitzt hat, mein Auto ist rot und nicht zu übersehen. Ich habe die Jenoptik angerufen und lasse mir die Bedienungsanleitung zusenden. Wenn da drin steht dass ein Aufmerksamer Messbetrieb erforderlich ist gehe ich mit meinen Videos an die Öffentlichkeit und mir ist dann auch pupegal ob es sich hierbei "nur" um 25 Euro Verwarngeld handelt.

 

das hat mir das WWW ausgespuckt
Dann solltest Du auch die Quelle dafür angeben.

 

hier http://www.sv-neidel.de/radar.html

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AAAAA

 

soeben Rückruf von Jenoptik erhalten

 

ES IST NOTWENDIG DASS EIN AUFMERKSAMER MESSBETRIEB ERFOLGT!!!

 

AAAA!!!

 

Zitat: wenn der Messbeamte bei einer Radaranlage im Cafe gegenüber sitzt dann ist es kein Aufmerksamer Messbetrieb!!!

 

in meinem Fall auf 2 Cameras festgehalten dass zum Blitzzeitpunkts der Beamte nicht am Fahrzeug war!

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Tacho!

 

@TE

Würde mich nun auch brennend interessieren, was die Bedienungsanleitung so von sich gibt und ob es wirklich einen Unterschied zwischen der analogen und der digitalen Kiste betrreffend Messbetrieb gibt.

 

Nach einer langen Suchorgie finde ich zum einen die Stelle mit dem "nicht aufmerksamen Messbetrieb" nicht wieder - Google & Co haben's anscheinend verschluckt. Ich bin mir dennoch ziemlich sicher gelesen zu haben, dass es da Unterschiede gibt. Die Bedienungsanleitung wird's dann wohl richten.

Ansonsten finde ich nur Aussagen darüber, dass anscheinend bei Radargeräten ein aufmerksamer Messbetrieb notwendig ist. Die Begründungen sind aber manchmal wirklich witzig. Ich frage mich ob denn schon mal eroiert wurde, wie häufig solche Reflektionsgeschichten, welche ein falsches Messergebnis verursachen, tatsächlich im Verhältnis zu einer korrekten Messung vorkommen.

 

Jetzt aber mal zur Übertretung an sich...

...es war kein großer Verstoß, max. +20km/h also noch keine Punkte, mir gehts dieses mal ums Prinzip...

Das war das Statement im ersten Post.

Du selbst bist dir ja sicher, dass du zu schnell warst. Gestehst es quasi hier ein.

Jetzt kommt heraus, dass es nur im Verwarnungsbereich ist. 25€ weniger im Hosensack. Nicht schön, aber durchaus zu verkraften.

Das mit dem Prinzip ist prinzipiell ja dein gutes Recht und wenn die Behörde deinen Einwand zu Anfang geschluckt hätte, was sie aber aus irgendwelchen Gründen eben nicht getan hat, so wärst du ja fein raus.

Die Behörde zeigt mit ihrem letzten schreiben deutlich, dass sie nicht gewillt ist auf dein "aus Prinzip" einzugehen.

Ob nun eine Regelverletzung seitens der Behörde, sprich ein Fehler beim Messbeamten, zugrunde liegt entscheidet letztendlich dann das Gericht und das kann durchaus lustig werden.

 

Ich an deiner Stelle würde nochmal in mich gehen und überlegen, ob sich ein solcher Aufwand wegen 25€ wirklich lohnt. Prinzip hin oder her. Ich denke nicht, dass es sich wirklich lohnt. Das ist halt das Seltsame mit dem Verhältnis Bürger vs. Behörde.

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Ich habe soeben in der Kantine mit einem unserer Firmenanwälte gesprochen

 

es ist durchaus möglich dass das Gericht ein Selbstgedrehtes Video als Beweismittel nicht anerkennt, damit wäre alles Aufwand fürn A*sch ;( auch wenn es eine festinstallierte Kamera am Fahrzeug ist. Hat schon mal einer Erfahrungen gemacht oder davon gehört? denn wenn selbstgedrehte Videos als Beweismittel nicht zugelassen sind dann ist man ja nur auf Zeugenaussagen angewiesen, diese Zeugen kann ich liefern da die ja auch mit auf dem Video sind ;)

 

man ey ich weiss ich nicht was ich machen soll...eine Woche Zeit habe ich aber schon mal gewonnen.

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zu Post #64

Lese gerade, dass sich Jenoptik bei dir gemeldet hat. Das ist ja super. Hätte nicht gedacht, dass die in diesem Fall wirklich "kundennähe" zeigen.

Jetzt kommt es halt darauf an ob und wie das Gericht, falls es zur Verhandlung kommt, den aufmerksamen Messbetrieb auslegt und ob es deinen bzw, denen deines Anwaltes folgen wird.

 

Ich für meinen Teil glaube, dass die Kiste richtig gemessen hat.

Aufmerksamer Messbetrieb heißt, dass das Männchen ständig hochkonzentriert sein soll. Aus Erfahrung weiß ich, dass dies bei bestimmten Tätigkeiten nicht sehr lange möglich ist. So wenn das Männchen also 2 oder gar 3 Stunden in seinem Wagen hockt und die Gerätschäften, sowie das Geschehen außerhalb beobachtet, dann lässt die Konzentration und damit die Aufmerksamkeit recht schnell nach. Ist das dann denn im Sinne eines aufmerksamen Messbetriebs? Die Jungs und Mädels in der Flugsicherung werden auch ständig nach mindestens 2 Stunden abgelöst. So ist ein wirklich "aufmerksamer Messbetrieb" eigentlich nicht möglich. Es ist immer ein Kompromis und wenn das Männchen neben seinem Wägen steht, so kann er es dennoch piepen hören und kuckt mal kurz auf. Auch wenn das Männchen Zeitung liest oder mit dem Handy spielt... das ist alles noch im erweiterten Sinne eines aufmerksamen Messbetriebes noch irgendwie in Ordnung. Wenn der gute Mann oder die nette Dame sich aber ins Kaffee nebenan verzieht, dann ist das sicherlich kein aufmerksamer Messbetrieb mehr.

 

Ich denke es ist zu erkennen, worauf ich hinaus möchte. Wenn das Gericht es für gegeben ansieht, dass es sich - auch wenn der nette Mann ein paar Meter fernab seines Fahrzeuges mit jemand anderem geredet hat - dennoch um einen aufmerksamen Messbetrieb gehandelt hat, dann bist du definitiv mehr als 25€ los. Insofern dann, wenn es keine offensichtliche Störquelle gab, der Messaufbau korrekt war und das obligatorische Nullfoto geschossen wurde.

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Muss er ja auch nicht. Es reicht ja, wenn er kurz mal den Kopf dreht, um sich davon zu überzeugen, dass keine Fehlerqeulle wie z.B. ein weiteres Auto irgendwie im Bereich des Meßstrahles war oder du nur mit Schrittgeschwindigkeit geschlichen bist.

 

Ich versteh' dich ja und letztendlich ist dein Einwand auch korrekt und nachvollziehbar. Was bringen Vorschriften, wenn man sich nicht daran hält. Aber da musst du dir auch selbst an die Nase fassen, oder? Ist halt ne echte Zwickmühle.

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Für NRW aber kann ich sagen, daß die Meßstellen für kommunale Blitzer genau definiert sind und sich an Unfallhäufungspunkten orientieren.

bei mir ist ein solcher "Schwerpunkt". An einer Engstelle innerorts ist 30 vorgeschrieben. Entweder es ist Gegenverkehr, dann sind 10 km/h schon viel oder es ist keiner, dann kann man mit 60 durchfahren. Dennoch wird hier fleissig überwacht. Einen Unfall habe ich da noch nie gesehen. Vielleicht fällt mal im Begegnungsverkehr ein Spiegel ab, aber im Begegnungsverkehr hat der Blitzer noch nie jemanden geblitzt..

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Warum schaffst du dies nicht ohne Anwalt.

 

Ihm Rahmen des Vorverfahrens und des Gerichtsverfahrens kannst du es ja einfach vortragen. Ein paar Bilder aus dem Video dazu.

 

Auf den aufmerksamen Messbetrieb hinweisen, wie dieser zu gewährleisten ist und das dies während deiner Messung nicht der Fall war.

 

Mehr kann auch der Anwalt nicht.

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ich kann zwar Videos oder Fotos mitbringen als Beweismittel, aber keine Gebrauchsanweisung für das Gerät, die mir bei der Verteidigung hilfreich wäre.

 

Aber ok, viel an Kosten kann da ja nicht kommen wenn ich mir keinen Anwalt nehme.

Wenn ich das Verwarngeld von 25eur. innerhalb einer Woche nicht bezahle dann bekomme ich den Bußgeldbescheid, muss ich denen irgendwie mitteilen, dass ich eine Gerichtsverhandlung wünsche? oder bekomm ich nach Nichtzahlung automatisch eine Vorladung?

 

Ich denke ich sollte denen ersteinmal schreiben dass ich ein Beweisvideo habe, weil ich habe es in der ersten Mail nämlich nicht getan ;)

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Du brauchts die Betriebsanleitung nicht

Und eventuell das Video nicht

 

Der Richter wird den Messbeamten fragen und wenn sich eure Ansichten unterscheiden bei der Firma oder Sachverständigen fragen

 

Der Richter wird den Messbeamten fragen, ob er anwesend war. Wenn der sagt ja und der Richter dein Video begutachtet, wird das nicht gut für den Messbeamten.

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...dann bekomme ich den Bußgeldbescheid, muss ich denen irgendwie mitteilen, dass ich eine Gerichtsverhandlung wünsche?

Gegen den Bußgeldbescheid muß man auf jeden Fall schriftlich Einspruch einlegen. Dann wird eingestellt oder es geht irgendwann vors Gericht.

 

§ 67 OWiG

Form und Frist

(1) Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend.

(2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.
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Du brauchts die Betriebsanleitung nicht

Und eventuell das Video nicht

 

Der Richter wird den Messbeamten fragen und wenn sich eure Ansichten unterscheiden bei der Firma oder Sachverständigen fragen

 

Der Richter wird den Messbeamten fragen, ob er anwesend war. Wenn der sagt ja und der Richter dein Video begutachtet, wird das nicht gut für den Messbeamten.

 

Vielen Dank für den Hinweis

 

Ich denke ich ziehe das jetzt durch meine Frau ist auch mittlerweile dafür

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...dann bekomme ich den Bußgeldbescheid, muss ich denen irgendwie mitteilen, dass ich eine Gerichtsverhandlung wünsche?

Gegen den Bußgeldbescheid muß man auf jeden Fall schriftlich Einspruch einlegen. Dann wird eingestellt oder es geht irgendwann vors Gericht.

 

§ 67 OWiG

Form und Frist

(1) Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend.

(2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden.

 

OK soweit in Ordnung , was mache ich jetzt am besten mit dem Verwarnung? Oder erst abwarten? Im letzten schreiben steht nur drin dass ich bezahlen muss ansonsten Bußgeld

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Guest Freisinn

Die digitalen Geräte sind identisch mit den Vorgängern, ausser dem Display und digitalen Fotos statt Nassfilm. Laut Bedienungsanleitung ist aufmerksamer Messbetrieb erforderlich. Die Gutachter akzeptieren auch ein Stehen neben dem Fahrzeug, bei dem man die Messung und das Display noch im Blick hat.

Das Parkende Fahrzeug steht übrigens korrekt außerhalb der Markierungen auf dem Messfoto.

Sollte der Messkontrolleur weiter vom Fahrzeug entfernt gewesen sein, ist die Messung nicht verwertbar, es ist aber eher ungewöhnlich wenn kein 2. Kollege im Fahrzeug war.

Eine Gerichtsverhandlung ohne Rechtsschutz birgt halt das Risiko der Gutachterkosten, der hier mit Sicherheit eingeschaltet wird. Die Kosten liegen im unteren 4-stelligen Bereich.

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Die digitalen Geräte sind identisch mit den Vorgängern, ausser dem Display und digitalen Fotos statt Nassfilm. Laut Bedienungsanleitung ist aufmerksamer Messbetrieb erforderlich. Die Gutachter akzeptieren auch ein Stehen neben dem Fahrzeug, bei dem man die Messung und das Display noch im Blick hat.

Das Parkende Fahrzeug steht übrigens korrekt außerhalb der Markierungen auf dem Messfoto.

Sollte der Messkontrolleur weiter vom Fahrzeug entfernt gewesen sein, ist die Messung nicht verwertbar, es ist aber eher ungewöhnlich wenn kein 2. Kollege im Fahrzeug war.

Eine Gerichtsverhandlung ohne Rechtsschutz birgt halt das Risiko der Gutachterkosten, der hier mit Sicherheit eingeschaltet wird. Die Kosten liegen im unteren 4-stelligen Bereich.

 

Danke für den Hinweis. Auf meinem Video ist es deutlich zu sehen dass der Beamtedas Fahrzeug nicht im blick hat.

 

Ich habe ein Rechtsschutz Versicherung nur die will sich wegen 25 euro nicht rühren da keine Punkte und Führerschein ist nicht in gefahr ich bin in Flensburg sauber:-)

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Guest Freisinn

ist auch zu sehen, dass ansonsten niemand im Messfahrzeug ist?

Ohne Einschaltung der Rechtsschutzversicherung bleibst Du halt auf den Gutachterkosten sitzen, falls Du verurteilt wirst.

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ist auch zu sehen, dass ansonsten niemand im Messfahrzeug ist?

Ohne Einschaltung der Rechtsschutzversicherung bleibst Du halt auf den Gutachterkosten sitzen, falls Du verurteilt wirst.

 

Imho auch bei einer Einstellung!

 

Noch eine ganz andere Sache:

 

Wenn klar erwiesen ist, dass der aufmerksame Messbetrieb erforderlich war und ebenso klar beweisbar ist, dass dieser nicht stattgefunden hat, so hat der Messbeamte eine klare Urkundenfälschung begangen, die zur Anzeige gebracht werden muss.

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Guest Freisinn

Wenn klar erwiesen ist, dass der aufmerksame Messbetrieb erforderlich war und ebenso klar beweisbar ist, dass dieser nicht stattgefunden hat, so hat der Messbeamte eine klare Urkundenfälschung begangen, die zur Anzeige gebracht werden muss.

 

Als ich noch Radar gemessen habe, stand in meinem Messprotokoll nirgendwo etwas davon, was einen aufmerksamen Messbetrieb bestätigt.

Diese Frage tauchte dann meistens vor Gericht auf.

Die Frage nach einem evtl. zweiten Messkontrolleur wurde bisher nicht beantwortet. Mir sind fast keine Radarmessungen bekannt, die alleine stattfinden, zumal ja oft 2 Anlagen im Fahrzeug sind, die bei Automatikbetrieb eh zwingend 2 Messkontrolleure voraussetzen.

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Der Blitzermensch fährt und sitzt in seinem Auto immer allein, nur an dem Tag saß er nicht im Auto sondern unterhielt sich mit jemand anders an einem ca. 5-8 weit entfernt geparkten PKW. Ich würde ja gerne das Video veröffentlichen nur ich weiss nicht ob ich es darf da dort Gesichter und Kennzeichen deutlich zu sehen sind.

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noch etwas, ich werde an den Kreis wieder einen Brief schreiben, die werden den nicht beachten und einen BB erlassen, auf diesen muss ich fristgerecht widersprechen, nur Problem...ich bin ab nächste Woche für 3 Wochen im Urlaub und der BB wird aller wahrscheinlichkeit nach in diesem Zeitraum bei mir im Briefkasten landen. Wenn ich die Bußgeldstelle jetzt schon mal schriftlich darauf hinweise dass ich die nächsten 3 Wochen nicht erreichbar bin, müssen die darauf eingehen?

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ist auch zu sehen, dass ansonsten niemand im Messfahrzeug ist?

Ohne Einschaltung der Rechtsschutzversicherung bleibst Du halt auf den Gutachterkosten sitzen, falls Du verurteilt wirst.

 

Imho auch bei einer Einstellung!

 

Noch eine ganz andere Sache:

 

Wenn klar erwiesen ist, dass der aufmerksame Messbetrieb erforderlich war und ebenso klar beweisbar ist, dass dieser nicht stattgefunden hat, so hat der Messbeamte eine klare Urkundenfälschung begangen, die zur Anzeige gebracht werden muss.

Dann prüf doch bitte mal die Urkundenfälschung und erkläre, wo du sie hier sehen willst.

 

Gruß

Goose

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Ich gehe mal davon aus, dass das Messprotokoll als Urkunde zu sehen ist. In dieser ist ja auch die "korrekte" Messung des TE dokumentiert.

 

Diese Messung ist, wenn die genannten Voraussetzungen zutreffen, eben nicht korrekt zustande gekommen und darf demnach nicht existieren und schon garnicht vorgeworfen werden.

Aber genau das ist passiert mit Hilfe von falschen Angaben. Falsche Angaben in einer Urkunde --- ist was? ............Richtig, eine Urkundenfälschung.

 

und jetzt wird Goose erklären, warum hier nicht von einer Urkunde gesprochen werden kann und daher auch keine Urkundenfälschung vorliegt. Nein, niemals nicht, der Mess-Mensch hat nieeee was falsch gemacht!

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Du gehst von einigen Dingen aus, offensichtlich jedoch, ohne zu wissen, was eine Urkundenfälschung genau ist.

 

Natürlich könnte man dir nun erklären, wo der Unterschied ist, aber so überheblich, wie du mit deinem Kleingedruckten daherkommst, habe ich, offen gestanden, keine Lust dazu.

 

Gruß

Goose

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@musicus

Urkundenfälschung begeht jene Person, welche niedergeschriebenes in der Urkunde ohne Berechtigung dazu verändert.

 

Am Beispiel von Blaulicht heißt das, dass es nonsens ist was da steht... also die einser. Aber es steht halt nunmal so in der Urkunde. Nun geht Bart her und macht aus den einsern dreier und vierer. Das wäre dann Urkundenfälschung.

 

Das Messmänchen kann so gesehen in das als Urkunde gültige Messprotokoll alles was er möchte rein schreiben. Erst wenn nun eine andere Person dies ohne Berechtigung abändert spricht man von Urkundenfälschung.

 

Insofern ist dein Gedankengang zwar logisch, aber dennoch nicht richtig.

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