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Kurz Vor Ende Der Bereits Verlängerten Probezeit Rot Geblitzt


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Hi Leute,

ich schiebe hier gerade ein wenig Panik!

Ich habe im Sep/2009 meinen Führerschein erhalten.

Da ich 2010 mit über 20 km/h zu schnell geblitzt wurde, verlängert sich meine Probezeit ja auf 4 Jahre, dh bis Sep/2013.

Heute hat mich ein Rotblitzer erwischt, dh in der bereits verlängerten Probezeit!!!! Es hat zwei mal geblitzt, dh es waren ja über 1 Sek!

Mal abgesehen vom Fahrverbot und so, ist Mein Führerschein jetzt ganz weg, muss ich zur MPU, oder was kommt jetzt auf mich zu?!

Helft mir bitte!!!

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ich schiebe hier gerade ein wenig Panik!
Das muss es nicht, ist aber manchmal erzieherisch ganz wertvoll... :D

 

Ich habe im Sep/2009 meinen Führerschein erhalten.
Glückwunsch nachträglich!

 

Heute hat mich ein Rotblitzer erwischt, dh in der bereits verlängerten Probezeit!!!!
Das ist doof.

 

Es hat zwei mal geblitzt, dh es waren ja über 1 Sek!
Nö, das sagt, dass es rot war aber nicht ob über oder unter einer Sekunde.

 

Mal abgesehen vom Fahrverbot und so, ist Mein Führerschein jetzt ganz weg, muss ich zur MPU, oder was kommt jetzt auf mich zu?!
Nichts von alledem, Du erhältst jetzt (nachdem die Punkte eingetragen wurden) eine "Einladung" zu einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung, mehr nicht (neben natürlich Bußgeld und ggf. 1 Monat Fahrverbot).

Für die vpB bekommst Du 2 Monate Zeit, in der keine weiteren PZ-Maßnahmen ergriffen werden können.

 

Helft mir bitte!!!
Ich hoffe, ich konnte Dir einen erholsamen Schlaf für heute bescheren... ;)
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Die "Einladung" kostet etwas, die vpB etwa 250,- Euro.

Aber wie gesagt, die Teilnahme ist freiwillig.

 

Dachte das wäre sehr verschärft von der Strafe her, da ich ja schonmal verlängert wurde.
ES ist die zweite Stufe der PZ-Maßnahmen, die dritte wäre der Entzug.
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Achso, dann hoffen wir mal, dass es zur Dritten nicht kommt.

und wenn ich dieser Einladung nicht folge, ist aber der Führerschein nach dem nächsten A Verstoß weg, oder? gilt das nur für in der Probezeit (und verlängert die sich nochmal oder bin ich trotzdem im Sep fertig) oder auch danach?

 

Danke dir, bin etwas beruhigt...

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und wenn ich dieser Einladung nicht folge, ist aber der Führerschein nach dem nächsten A Verstoß weg, oder?
:nick:

Das ist er aber auch wenn Du der Einladung folgst.

 

Das gilt nur für die PZ, außerhalb füllst Du dann "nur" Dein Konto in Flensburg..

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Hallo, avillwock,

 

herzlich willkommen im Radarforum.

 

... da ich ja schonmal verlängert wurde.

Das stelle ich mir sehr schmerzhaft vor. :schreck:

 

Hallo, Gast225,

 

irgendwie stehe ich auf dem Schlauch.

 

Warum soll der TE das ganze bis zum Juli verzögern?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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JA, das ist auch überhaupt nicht witzig. Habe ja keine Lust meinen Lappen nochmal zu machen.

Ja genau, es kommt doch nicht darauf an, wie lange sich das verzögert sondern wann der Vorfall war, also so oder so...laufen oder fahrrad fahren muss ich dann wohl...

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JA, das ist auch überhaupt nicht witzig. Habe ja keine Lust meinen Lappen nochmal zu machen.
Wer macht hier Witze?

Und Deinen Lappen müsstest Du "nur" neu beantragen, ohne Fahrschule, Prüfungen etc.

 

Ja genau, es kommt doch nicht darauf an, wie lange sich das verzögert sondern wann der Vorfall war, also so oder so
Nö, für die PZ-Maßnahmen kommt es darauf an, wann der BGB rechtskräftig wird. Dann werden die Punkte in Flensburg eingetragen, Deine FSST bekommt die Mittilung drüber und ordnet die vpB an.

Verzögerst Du also die Rechtskraft in dem Du z.B. einen taktischen Einspruch einlegst ist Deine PZ vorbei wenn die Einladung zur vpB kommt bzw. bis die Frist zum "Besuch" zuende ist.

 

.laufen oder fahrrad fahren muss ich dann wohl...
Nur wenn die Ampel länger als eine Sekunde rot war.

Darunter gibt es "nur" Bußgeld und Punkte.

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Nein und nein. Nichtsdestotrotz solltest Du jetzt die naechste Zeit - so etwa 2 Jahre - ein wenig vorsichtiger im allgemeinen Verkehrsgetuemmel sein, damit du auch noch laenger was von deinem Lappen hast.......

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Hallo Avillwock,

Im September ist die Probezeit rum. Es müsste möglich sein die Rechtskraft des Bußgeldbescheides solange zu verzögern.

Dann wird erst nach Ablauf der Probezeit die zweite Stufe der Probezeitmaßnahmen erreicht.

Damit ist sichergestellt dass man durch einen erneuten Verstoß nicht noch die Dritte Stufe der Probezeitmaßnahmen erreichen kann, die dann Führerscheinentzug bedeutet.

Solange der jetzige Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftigt ist, könnte einem ein weiterer Verstoß in der Probezeit ohne große Folgen zusätzlich passieren.

Ein halbes Jahr müsste man die Rechtskraft verzögern können. Unter diesem Gesichtspunkt müsste sich klagen mit Verzögerungstaktik vor Gericht lohnen.

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Du musst nur bis Juli verzögern, da Du zwei Monate "Schonfrist" für den Besuch der vpB bekommst. Also nur noch vier Monate.

und davon kann man die Reaktionszeit der FSSt ja noch abrechnen. Ein Einspruch muss übrigens nicht begründet werden. Irgendwann käme dann eine Einladung zum Gerichtstermin. Ca. 4 Wochen vor dem Termin den Einspruch zurückziehen, kostet nichts und bringt die benötigte Zeit.

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