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Der Bericht war das Letzte, zumal alle Fallbeispiele von Anno Dutt waren, also "Im Westen nicht Neues..."

Nachdem man für die Zeitspanne zwischen Messdatum und Gutachtenerstellung mindestens einen Zeitraum von drei Monaten beanschlagen kann, kann es zu aktuellen Fällen aus 2013 noch gar keine Berichte geben. Die Bearbeitung des aktuellsten Falls von einer Kontrolle im Juli 2012 dürfte mit Sommerurlaub etc. in etwa im Herbst stattgefunden haben. Ich kann mir vorstellen, dass bewusst ältere Murkssachen veröffentlicht wurden, um möglichst viele Käufer aus verschiedenen Regionen Deutschlands zu sensibilisieren: NRW, Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg,...

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Hallo, Blaulicht,   es ist überhaupt nicht kompliziert, sondern ganz einfach:   Die Rechtsprechung ist für uns genauso bindend, wie die Gesetzgebung, denn die Rechtsprechung orientiert sich an Recht

Hallo, Blaulicht,   wenn Du meinen Beitrag schon lobst, solltest Du ihn vielleicht auch mal richtig lesen und verstehen, denn das erspart Dir möglicherweise so manchen Gerichtstermin und so manchen An

@handysammler und @Nachteule: Vielen Dank fuer das Enscannen und dem ausfuehrlichen - und ausgewogenem, wie ich meine - Kommentar zum Artikel. Ohne ihn jetzt selbst gelesen zu haben, draengt sich mir

....

@harryb: Du hättest besser in die Politik gehen müssen, Du verdrehst nun alles.

 

@roger01: Also die Aktualität der aufgeführten Fälle kannst Du wirklich nicht ankreiden: 4/2012, 2/2012, 7/2012, 7/2011, 5/2011, 6/2011, 10/2010. Es bleibt ein Skandal aus 2006 und 2009 sowie das dauerhafte Grundsatzproblem "Laserpistole Vortests". Grundsätzlich war dies für Boulevard-Verhältnisse ein sehr guter Bericht. Du darfst hier keine wissenschaftliche Aufsätze wie in einer Non-Kiosk-Fachzeitschrift erwarten. Ich werde diese Ausgabe nicht zum Einpacken von Fischen nehmen, sondern ehrenvoll in meiner Bibliothek archivieren.

 

@biber: Verunsichere hier nicht die Leute. Kurzfristige Abstandsunterschreitungen sind immer zulässig, da es genug Verkehrssituation dafür gibt. §4 StVO regelt den Abstand. Für die Abstandsabzocke gelten logischerweise andere Kriterien.

 

@taxi42: Auch schon wach?

:nolimit:

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Ich werde diese Ausgabe nicht zum Einpacken von Fischen nehmen, sondern ehrenvoll in meiner Bibliothek archivieren.

Riecht es da auch nach gammeligem Fisch? :blink::lol:

 

Verunsichere hier nicht die Leute. Kurzfristige Abstandsunterschreitungen sind immer zulässig, da es genug Verkehrssituation dafür gibt. §4 StVO regelt den Abstand. Für die Abstandsabzocke gelten logischerweise andere Kriterien.

Ja nee, iss klarrrr.... Lex @m3_ :lol: . Du darfst aber gern mal genauer erläutern, in welchen Fällen und in welchem Maße kurzfristige Abstandsunterschreitungen immer zulässig sind.

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Es steht nicht im der StVo, ist aber ein Urteil
Prima. Du hast leider vergessen, Aktenzeichen und Gericht zu nennen. Holst Du das noch nach?

 

damit von der Rechtsprechung anerkannt.
Äääh - nö. Bloß weil irgendein Gericht über irgendwas urteilt, bedeutet das noch lange nicht, das irgendwas von der Rechtsprechung anerkannt ist.

 

Wie würdet Ihr denn das verstehen, wenn nicht so, dass ein LKW bei absehbarer Überholmöglichkeit kurzfristig in den Sicherheitsabstand "reinbeschleunigen" darf?
Deinen doch recht zusammenhanglosen und gekürzten Text sollte besser niemand in der von Dir vorgeschlagenen Art und Weise verstehen, auch und gerade LKW-Fahrer nicht. Könnte ihnen sonst echte Problem in ihrem Job bringen.

 

Verunsichere hier nicht die Leute.
Um Himmels willen - ich will Dir doch nicht Deinen Lebensinhalt nehmen!
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Riecht es da auch nach gammeligem Fisch? :blink::lol:

@bluey: Nö, nach getrocknete Coptränen :P:lol: .

 

Ja nee, iss klarrrr.... Lex @m3_ :lol: . Du darfst aber gern mal genauer erläutern, in welchen Fällen und in welchem Maße kurzfristige Abstandsunterschreitungen immer zulässig sind.

@bluey&blaulicht: Mir ist es ein Rätsel, wie ihr im Berufsleben und im Praxisverkehr rumwandelt. In der Rechtssprechung bezüglich Abstandsahndung geht es immer um die Dauer der Abstandsunterschreitung, also um "eine nicht nur ganz vorübergehende Unterschreitung des Sicherheitsabstandes". Damit sind kurzfristige Abstandsunterschreitung immer möglich und auch logisch. Wer nicht ganz weltfremd ist, kann hierfür unzählige Verkehrssituationen aufzählen.

 

Wir sollten hier aber nicht in eine Abstandsdiskussion abdriften. Wer meint, dazu neue Erkenntnisse zu haben, kann die in den entsprechenden Threads präsentieren.

:nolimit:

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Das ist mal wieder Geschwurbel und Geschwafel. Da gönne ich Dir gern noch eine Copträne, damit Du wenigstens nicht wieder ganz leer ausgehst. ;):D

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Hallo, m3,

 

Du hast offensichtlich nicht genau verstanden, um was es bei der Frage ging:

 

Es wurde behauptet, dass das Unterschreiten des Mindestabstands im Zusammenhang mit einem Überholvorgang erlaubt ist.

 

Nur, weil es nicht geahndet werden kann, ist es trotzdem nicht erlaubt, den Abstand zu unterschreiten.

 

Kommt es dabei z. B. zu einem Unfall, ist man wegen Abstandsunterschreitung dran.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule

 

Gut erkannt.

 

 

 

@m3

 

 

Im Berufsleben interessiert mich die Rechtsprechung sekundär; wenn ein Verhalten nicht erlaubt ist und eine Straftat oder Ordungswidrigkeit darstellt dann beanzeige ich das. Wie der Sachverhalt schließlich zu sanktionieren ist, welche Verfahrensgrundsätze zu beachten sind und und und liegt in anderen Händen.

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Im Berufsleben interessiert mich die Rechtsprechung sekundär;

Danke, dass Du es selbst schreibst. Dann wäre das ja geklärt.

 

Es klingt so, als möchtest du mehr wissen?

 

(denk dran, du hast vieles bei Polizeiarbeit nicht verstanden. Da ist es günstiger, wenn du fragst und wir es dir erklären, als dass du dir vorschnell eine Meinung bildest, die keinesfalls der Sache gerecht wird)

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Es klingt so, als möchtest du mehr wissen?

Von Dir nicht. Vielen Dank für das freundliche Angebot.

 

Dann nicht.

Nur denk immer nicht, dass du alles über Polizei wüßtest. Du dürftest aber fragen.

In der Vergangenheit hast du jedoch so getan, als wüßtest du was Polizeiarbeit beinhaltet, dem ist aber nicht so.

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Hallo, Blaulicht,

 

@Nachteule

 

Gut erkannt.

 

@m3

 

Im Berufsleben interessiert mich die Rechtsprechung sekundär; wenn ein Verhalten nicht erlaubt ist und eine Straftat oder Ordungswidrigkeit darstellt dann beanzeige ich das. Wie der Sachverhalt schließlich zu sanktionieren ist, welche Verfahrensgrundsätze zu beachten sind und und und liegt in anderen Händen.

wenn Du meinen Beitrag schon lobst, solltest Du ihn vielleicht auch mal richtig lesen und verstehen, denn das erspart Dir möglicherweise so manchen Gerichtstermin und so manchen Anpfiff vom Richter.

 

Die Rechtsprechung sollte Dich bei Deiner Tätigkeit sogar sehr interessieren, denn Gesetze allein sind nicht alles.

 

Die Gesetze sehen oft nur schwarz oder weiß und erst durch die Rechtsprechung lassen sie sich richtig handhaben.

 

Wenn Du einen LKW - Fahrer "beanzeigst", weil er kurzzeitig dichter auffährt, um zu überholen, ist dies zwar rechtlich nicht gedeckt, aber solange nichts passiert und solange Du diese Abstandsunterschreitung nicht wirklich hieb - und stichfest dokumentieren kannst, ist die Anzeige das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben steht.

 

Was meinst Du, wenn dann noch ein Bußgeldstellensachbearbeiter genauso denkt wie Du und solche Fälle landen reihenweise vor Gericht?

 

Der Richter würde Dir ganz schnell mal vor versammeltem Publikum klar machen, wie Polizeiarbeit richtig funktioniert und was er von Dir erwartet.

 

Möglicherweise würde er dann auch noch ein kleines Gespräch mit Deinem Chef führen und Du würdest dann vielleicht mal einen erfahrenen Beamten als Bärenführer bekommen, der Dir solche Flausen abgewöhnt.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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@Nachteule

 

Gerichtstermine sind nicht tragisch.

Schelte gab es noch nie (nur einmal hatten Anwalt und Staatsanwalt eine politische Grundsatzdiskussion. Logisch, der Anwalt wollte über die Politik meine Maßnahme kritisieren und den 113er damit 'kleinreden' denn über die Maßnahme und den Verlauf kam er nicht weiter... Also über Grundsätze der Politik... Naja, der Vorsitzende hat das dann beendet... Also, alles gut)

 

Rechtsprechung kann interessant sein, kann mich aber auch wenig tangieren (denke an das Beispiel wo 2 OLG einen Lebenssachverhalt unterschiedlich bewerten).

Ich bin an Recht und Gesetz gebunden. Nicht an Rechtsprechung. Klingt kompliziert.. Ist es auch. Muss es jedoch nicht sein.

 

Und nun trau mir mal zu, dass ich schon weiß was ich wie beanzeige und denk dir jetzt nicht irgendwelche Sachverhalte aus und leg mir da irgendeine Handlung rein!

 

LOL

Naja... Mal gucken, wen mein Chef mir als Bärenführer gibt

LOL

Diese Vorstellung erheitert mich jetzt.

 

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Hallo, Blaulicht,

 

Ich bin an Recht und Gesetz gebunden. Nicht an Rechtsprechung. Klingt kompliziert.. Ist es auch. Muss es jedoch nicht sein.

es ist überhaupt nicht kompliziert, sondern ganz einfach:

 

Die Rechtsprechung ist für uns genauso bindend, wie die Gesetzgebung, denn die Rechtsprechung orientiert sich an Recht und Gesetz und ohne Rechtsprechung und ohne die, die sich daran orientieren, funktioniert das System nun mal nicht.

 

Es ist zwar mittlerweile bekannt, dass Du tatsächlich Polizeibeamter bist, aber Du bist, wenn man sich Deine Beiträge anschaut, sicher nicht oder nur selten im Verkehrsbereich tätig (eher BePo).

 

Ich habe mir hier auch keinen Sachverhalt ausgedacht, sondern einen geschildert, wie er jeden Tag zu Hunderten vorkommt und der sich auf den Beitrag des Gutachters bezieht, um den es in diesem Thread geht.

 

Um es jetzt mal auf den Punkt zu bringen:

 

Wenn Du Dich gegenüber dem Bürger genauso verhältst, wie Du es hier im Radarforum beschreibst, muss man sich nicht wundern, wenn so mancher, der vorher noch ein positives Bild von der Polizei hatte, nun sein Verhältnis zur Polizei überdenkt.

 

Du magst vielleicht überzeugt davon sein, dass Du ein toller Beamter bist, der alles richtig macht, und vielleicht wirst Du darin von Deinen Kollegen sogar noch bestärkt, weil sie vielleicht genauso gepolt sind.

 

Du solltest allerdings mal kapieren, dass Du einen Beruf ausübst, der eine extreme Außenwirkung hat und dass jedes Verhalten eines Polizeibeamten wesentlich kritischer beurteilt wird als z. B. das eines Klempners.

 

Beamte wie Du zerstören mit wenigen (na gut, bei Dir sind es recht viele) Beiträgen in Foren wie diesen, aber noch mehr im realen Leben durch ihr Verhalten das gute Bild der Polizei in der Öffentlichkeit, das unzählige andere Kollegen vorher mühsam aufgebaut haben, und so etwas kotzt mich einfach an.

 

Es nützt nichts, wenn man in der Theorie viel weiß, dieses Wissen aber nicht praxisgerecht umsetzen und vermitteln kann und damit hapert es bei Dir offensichtlich ganz gewaltig, wenn man mal Deine Beiträge etwas hinterleuchtet.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest PedroK

Beamte wie Du zerstören mit wenigen (na gut, bei Dir sind es recht viele) Beiträgen in Foren wie diesen, aber noch mehr im realen Leben durch ihr Verhalten das gute Bild der Polizei in der Öffentlichkeit, das unzählige andere Kollegen vorher mühsam aufgebaut haben, und so etwas kotzt mich einfach an.

Obwohl ich Dir in Vielem zustimme, hat @Blaulicht es nicht geschafft, mein generell gutes Bild der Polizei zu zerstören.
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Hallo, Blaulicht,

 

Wenn Du Dich gegenüber dem Bürger genauso verhältst, wie Du es hier im Radarforum beschreibst, muss man sich nicht wundern, wenn so mancher, der vorher noch ein positives Bild von der Polizei hatte, nun sein Verhältnis zur Polizei überdenkt.

 

Du magst vielleicht überzeugt davon sein, dass Du ein toller Beamter bist, der alles richtig macht, und vielleicht wirst Du darin von Deinen Kollegen sogar noch bestärkt, weil sie vielleicht genauso gepolt sind.

 

Du solltest allerdings mal kapieren, dass Du einen Beruf ausübst, der eine extreme Außenwirkung hat und dass jedes Verhalten eines Polizeibeamten wesentlich kritischer beurteilt wird als z. B. das eines Klempners.

 

Beamte wie Du zerstören mit wenigen (na gut, bei Dir sind es recht viele) Beiträgen in Foren wie diesen, aber noch mehr im realen Leben durch ihr Verhalten das gute Bild der Polizei in der Öffentlichkeit, das unzählige andere Kollegen vorher mühsam aufgebaut haben, und so etwas kotzt mich einfach an.

 

@nachteule, für diesen Beitrag sollte man Dich knutschen bis Du schielst..!!!!!

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Es ist zwar mittlerweile bekannt, dass Du tatsächlich Polizeibeamter bist, aber Du bist, wenn man sich Deine Beiträge anschaut, sicher nicht oder nur selten im Verkehrsbereich tätig (eher BePo).

Nachteule

 

ohne jetzt das halbe Forum zu durchsuchen, aber wie ist das jetzt festgestellt worden? habe ich was verpasst?

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Gut.

Erst kam die Frage ob ich Polizeibeamter bin. Das ist ja nun geklärt.

 

Gleiches Spiel jetzt mit guter oder schlechter? Und dann? Dann kommt das Ergebnis, dass ich gut bin.

 

Und was kommt dann?

 

Langsam muss mal gut sein.

 

 

@Nachteule

Woher wissen wir denn, dass du im realen Leben ein fähiger Beamter bist? Vielleicht läufst du neben der Spur und deine Beiträge werden nur für dich positiver ausgelegt. Der eine oder andere Ausreißer passiert dir nämlich in deinen Beiträgen.

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@Blaulicht: Als interessierter Laie (in Bezug auf Polizeiarbeit) verfolge ich die Beiträge der Foren- :cop01: mit besonderer Aufmerksamkeit. Und dabei fällt mir auf, dass die Beiträge der Polizisten hier im RF (mit Dir als Ausnahme) ausgewogen, sachlich fundiert und plausibel sind.

 

Es wäre schön, wenn Du, nachdem Du schon mehrmals Rückmeldung zur Qualität Deiner Posts erhalten hast, einmal darüber nachdenken würdest. Auch und gerade, bevor Du Dich an die Tastatur begibst.

 

Und noch etwas: ich halte Dich, unabhängig von der (teilweise fragwürdigen) Qualität Deiner Beiträge, für einen netten Kerl, auch wenn Du mir es wieder schwer machst, daran zu glauben, dass Du kein A***** bist.

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Hallo, Blaulicht,

 

Dann kommt das Ergebnis, dass ich gut bin.

....

 

@Nachteule

Woher wissen wir denn, dass du im realen Leben ein fähiger Beamter bist? Vielleicht läufst du neben der Spur und deine Beiträge werden nur für dich positiver ausgelegt. Der eine oder andere Ausreißer passiert dir nämlich in deinen Beiträgen.

im Gegensatz zu Dir habe ich nie behauptet, dass ich ein fähiger(oder guter) Beamter bin (nun ja, dass ich Beamter und dazu auch noch Polizeibeamter bin, habe ich schon behauptet und gegenüber manchen Mitgliedern hier und in anderen Foren schon nachgewiesen).

 

Es geht hier auch nicht darum, ob jemand als Polizeibeamter gut oder schlecht ist, denn wie man im realen Dienstleben arbeitet, kann man hier nicht nachweisen, sondern darum, wie man hier den Beruf und die Qualifikation des Polizeibeamten darstellt.

 

Du zeigst hier, dass Du von der Theorie zwar scheinbar Ahnung hast, dass es aber mit der richtigen Umsetzung hapert, vor Allem hier im Forum.

 

Solche Kollegen habe ich leider schon einige kennen gelernt und sie können sich wunderbar behaupten, wenn es um die Durchsetzung von Zwangsmaßnahmen handelt, aber wenn sie jemanden vor sich haben, der sich nur ruhig und sachlich, aber mit guten Argumenten und vielleicht sogar Fachwissen "zur Wehr" setzt, geraten sie sehr schnell an ihre Grenzen.

 

Das ist besonders fatal, wenn man nur zu zweit einer ganzen Gruppe gegenübersteht und diese z. B. überzeugen muss, dass die polizeilichen Anordnungen zu befolgen sind.

 

Du hast mal geschrieben, dass Du keine Unfälle aufnimmst und somit hast Du so etwas vermutlich noch nie erlebt, aber ich möchte Dich wirklich mal sehen, wenn Du bei einem Verkehrsunfall mit mehreren Fahrzeugen einer ganzen Gruppe von Migranten gegenüber stehst, die Dir lautstark erklären, dass ihr Fahrer nichts für den Unfall kann, obwohl die Sachlage eindeutig ist und die dem Unfallgegner an den Kragen wollen.

 

Dies noch am besten auf dem linken Fahrstreifen der Autobahn und ohne jegliche Möglichkeit einer Unterstützung durch weitere Streifen.

 

Wenn Du mit diesen Leuten so diskutierst, wie Du es hier im Radarforum machst, hast Du verloren.

 

Du kannst hier auch nicht einfach die Scheibe hochdrehen oder diesen Menschen klar machen, was Du von ihrem "Dummgequatsche" hältst.

 

Was machst Du also in so einem Fall?

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Och Nachteule, der einen oder anderen Personegruppe stand ich schon gegenüber und ich rede auch mit denen.

 

Wenn ich dir hier erzähle, dass ich mich nicht dumm von der Seite anquatschen lasse und du daraus interpetierst, dass ich einem freundlichen Bürgerbehren, eine unfriedlichen Gruppe oder sonstigen

Situationen nicht gewachsen, sei, dann ist das wohl eher dein Lesen und Verstehen was komisch läuft, als meine Beiträge.

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Guest PedroK

... dann ist das wohl eher dein Lesen und Verstehen was komisch läuft, als meine Beiträge.

Nein. HarryB hat es Dir in "Polizei muss künftig ..." bereits schlüssig erklärt.
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Hallo, Blaulicht,

 

Och Nachteule, der einen oder anderen Personegruppe stand ich schon gegenüber und ich rede auch mit denen.

fragt sich nur, wie und mit welchem Erfolg.

 

So, dass man sich nachher freundlich die Hand gibt oder so, dass die Hände der anderen festgehalten werden müssen?

 

Wenn Du so argumentierst, wie hier im Radarforum, würde es mich nicht wundern, wenn Du häufig in unnötige Widerstandshandlungen gerätst.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Gleiches Spiel jetzt mit guter oder schlechter? Und dann? Dann kommt das Ergebnis, dass ich gut bin.

 

Hier muss ich mich doch noch mal einklinken, obwohl total OT. 'Blaulicht', schon allein die Bestimmtheit, mit der DU die eigene Bewertung abgibst, ohne auch nur die Moeglichkeit einer anderen Bewertung ueberhaupt nur zu erwaehnen, wuerde zu Punktabzuegen fuehren, womit du schon gar nicht mehr mit 'gut', sondern hoechstens mit 'befriedigend' bewertet werden kannst.....

 

Wenn man mich fragt, ob ich in meinem Arbeitsgebiet gut bin, antworte ich immer, dass das andere zu bewerten haben, ich aber der Meinung bin, zumindest einer der lustigsten zu sein.....

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@Harry

 

Ich bin nicht lausig. Sehe mich eher im besseren Feld.

 

 

@Nachteule

 

Das Gegenüberstehen ist regelmäßig von Erfolg gekrönt.

Ich habe sehr selten Widerstandshandlungen. Und davon ist keiner provoziert und erst recht nicht 'unnötig' - also durch mein Verhalten ausgelöst bzw vermeidbar.

Normalerweise erreiche ich den polizeilichen Erfolg ohne Gewalt.

 

... Naja... Kommt auch ein bißchen auf den Einsatz an....

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Moin Moin

 

Ich bin an Recht und Gesetz gebunden. Nicht an Rechtsprechung.

 

Die Rechtsprechung sollte Dich bei Deiner Tätigkeit sogar sehr interessieren, denn Gesetze allein sind nicht alles.

 

Die Gesetze sehen oft nur schwarz oder weiß und erst durch die Rechtsprechung lassen sie sich richtig handhaben.

 

Wenn die Polizei so fest an die Rechtsprechung gebunden wäre, hieße das nicht, daß ein Richter uns in gewisser Weise "weisungsbefugt" wäre ?

Wäre die Polizei dann nicht ein Organ der Judikative?

Aber ist die Polizei nicht vielmehr ein Organ der Exekutive?

Sind Richtersprüche einheitlich und damit verläßlich für Jedermann?

 

Das BVerfG sagt in seiner Rechtsprechung folgendes:

"auch Höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung"

Ich zitiere dazu kein Einzelurteil. Es gibt seit 1975 bis 2011 viele Urteile dazu, wer mag kann gern selber googlen.

 

Das AG Sigmaringen hat irgendwann in einem Urteil das "Vier-Augen-Prinzip" bei Lasermessungen verlangt, weil ein Gutachter dies forderte.

Ist die Polizei jetzt daran gebunden? Nein natürlich nicht.

Dieses Urteil interessiert natürlich jeden Polizisten, aber dran gebunden sind wir nicht.

 

Natürlich wird manch ein Urteil auch Auswirkungen auf die Polizeiarbeit haben.

 

Gruß

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Guest PedroK

Das BVerfG sagt in seiner Rechtsprechung folgendes:"auch Höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine damit vergleichbare Rechtsbindung" Ich zitiere dazu kein Einzelurteil. Es gibt seit 1975 bis 2011 viele Urteile dazu, wer mag kann gern selber googlen.

Teilweise IMO schon. Kuxtu §31 BVerfGG:
(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

 

Gruß, Pedro.

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Wenn die Polizei so fest an die Rechtsprechung gebunden wäre, hieße das nicht, daß ein Richter uns in gewisser Weise "weisungsbefugt" wäre ?
Nein, natürlich kann von Weisungsbefugnis nicht die Rede sein. nachteule hat auch wohlweislich nicht von an Rechtsprechung gebunden gesprochen, diese Formulierung wurde von Blaulicht ins Spiel gebracht. nachteule sprach von Rechtsprechung interessieren und hat das in #70 in eigentlich leicht verständlichen Worten und Beispielen erläutert. Blaulicht hat sich damit - wenig erstaunlich - nicht mal ansatzweise auseinandergesetzt.

 

Aber ist die Polizei nicht vielmehr ein Organ der Exekutive?
Na klar ist sie das. Aber Du erinnerst Dich sicher an die Diskussion um die Videoauswertung und die dabei durch die Auswerter vorgenommenen Entscheidungen (die mit der nicht vorhandenen Trefferquote) - in den Fällen scheint man der festen Überzeugung zu sein, solche Entscheidungen stünden der Exekutive zu.

 

Sind Richtersprüche einheitlich und damit verläßlich für Jedermann?
Dazu müßte man erstmal klären, was unter einheitlich zu verstehen ist. In aller Regel werden gleiche Tatbestände auch gleich beurteilt: schuldig oder eben nicht. Es gibt sicherlich immer wieder unterschiedliche Strafzumessungen, aber diese bewegen sich regelmäßig im bekannten, gesetzlich vorgegebenen Rahmen. Ausnahmen bestätigen die Regel.
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Weißt du ob ich mich damit auseinandergesetzt habe? Nein, du weißt es nicht.

Weißt du was neben Gesetzen und Recht noch für Polizeiarbeit zähl? Nein, du weißt es nicht.

 

Sobbel hat es ganz gut erklärt.

Meine Aussage stimmt auch.

Dazu kommen noch ganz viele weiteren Aspekte der Polizeiarbeit.

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Guest PedroK

Meine Aussage stimmt auch.

 

Dann kläre doch bitte mal den folgenden Widerspruch auf:

 

Ich bin an Recht und Gesetz gebunden. Nicht an Rechtsprechung. Klingt kompliziert.. Ist es auch. Muss es jedoch nicht sein.

 

(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.
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Weißt du ob ich mich damit auseinandergesetzt habe? Nein, du weißt es nicht.
Stimmt, ich weiß es nicht. Aber wenn Du Dich tatsächlich mit nachteule's Beitrag auseinandergesetzt haben solltest (worauf nichts hindeutet, im Gegenteil: Deine Aussagen in #71 lassen nur den Schluß zu, daß Du seinen Beitrag nicht mal richtig verstanden hast, was für eine sinnvolle Auseinandersetzung ja doch irgendwie schon hilfreich wäre), dann ist diese Auseinandersetzung offenbar genauso ergebnis- wie folgenlos geblieben, wie Dein Beitrag beweist.

 

Weißt du was neben Gesetzen und Recht noch für Polizeiarbeit zähl? Nein, du weißt es nicht.
Ich habe Dir das schon mal gesagt: ich habe schon mehr vergessen, als Du je wissen wirst. Und, aber auch das weißt Du ja, Du bist nicht mal im entferntesten in der Lage, den Wissensstand eines Teilnehmers hier im Forum kompetent zu beurteilen.

Aber Du darfst gern erklären, was noch für die Polizeiarbeit zählt.

 

Meine Aussage stimmt auch.
Wenn Du diese meinst:
Gerichtstermine sind nicht tragisch. (...) Rechtsprechung kann interessant sein, kann mich aber auch wenig tangieren (...) Ich bin an Recht und Gesetz gebunden.
hast Du natürlich recht.

 

Dazu kommen noch ganz viele weiteren Aspekte der Polizeiarbeit.
Zähl' mal auf.

 

Dann kläre doch bitte mal den folgenden Widerspruch auf

Ich bewundere Deinen Optimismus. Immer wieder.
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Hallo, Sobbel,

 

nehmen wir mal als Beispiel eine Trunkenheitsfahrt mit 0,7 Promille und mit einer gleichzeitig begangenen Geschwindigkeitsüberschreitung.

 

Außer dieser Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es nichts, was auf eine Ausfallerscheinung hindeutet.

 

Geht man nur nach dem Gesetz, steht man vor der Frage, ob man nur eine Owi nach § 24a StVG hat oder ob die Geschwindigkeitsüberschreitung eine Ausfallerscheinung ist, so dass man eine Straftat nach § 316 StGB hat.

 

Hier ist nun die Erfahrung durch die Rechtsprechung gefragt und diese sagt, dass es "nur" bei der Owi bleibt.

 

Ein weiteres Beispiel:

 

Die "Ladung und Besetzung", die in so manchen Tatbeständen genannt wird.

 

Im Gesetz selber ist m. E. nicht eindeutig definiert, was darunter zu verstehen ist und erst durch die Rechtsprechung weiß man um die Bedeutung und darum, wann dieser Tatbestand anzuwenden ist und wann nicht.

 

Viele Grüße,

 

Nachteule

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Guest PedroK

Ich bewundere Deinen Optimismus. Immer wieder.

Der gründet sich darauf, dass ich immer wieder hoffe, hier etwas lernen zu können ;).

 

Um aus der Geschichte kein Frage-Antwort-Spielchen zu machen, hier mal meine Meinung zu dem, was @Sobbel schrieb:

Höchstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht...

 

@Sobbel, ich meine, dass Du aus dem Text falsche Schlüsse ziehst. Das BVerfG sagt damit, dass höchstrichterliche Urteile kein Gesetzesrecht seien, und das stimmt natürlich, denn sie sind Richterrecht und kein „ius scriptum“. Richter können jedoch auch in D selbständiges Recht (als Rechtsquelle) schaffen. Auch richterrechtlich geschöpfte Normen können Rechtsquellencharakter haben.

 

Das Gericht fährt dementsprechend auch fort:

Ihr Geltungsanspruch über den Einzelfall hinaus beruht allein auf der Überzeugungskraft ihrer Gründe wie der Autorität und den Kompetenzen des Gerichts. (Anm.: siehe wiederum §31 BVerfGG)

 

Der von Dir zitierte Text zeigt also den Unterschied zwischen Richterrecht und Gesetzesrecht, stellt aber eine Bindungswirkung des Ersteren nicht grundsätzlich in Frage. Auch die Rechtsquelleneigenschaft von Gewohnheitsrecht (aufgrund gefestigter Rechtsprechung) macht das IMO deutlich.

 

Gruß, Pedro.

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Meine Aussage stimmt auch.

 

Dann kläre doch bitte mal den folgenden Widerspruch auf:

 

Ich bin an Recht und Gesetz gebunden. Nicht an Rechtsprechung. Klingt kompliziert.. Ist es auch. Muss es jedoch nicht sein.

 

(1) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts binden die Verfassungsorgane des Bundes und der Länder sowie alle Gerichte und Behörden.

 

Ich sehe da gar nicht so den Widerspruch.

Das Verfassungsgericht ist kein herkömmliches Gericht und die Rechtsprechung eher eine Auslegung der Grundrechte.

 

Sagt das BVerfG etwas über GiV so kommentiert / leg es aus den für mich bindenden Gesetzestext.

 

Sagt ein OLG jener oder welcher Lebenssachverhalt ist keine Straftat, so ist das nett zu wissen. Treffe ich auf einen gleichen Lebenssachverhalt, so beanzeige ich trotzdem, wenn ich denke, dass das richtig ist.

 

 

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