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Aufforsten Im Schilderwald


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Einerseits will man den Schilderwald ausmisten, andererseits kommen dann windige Anwälte auf die Ideee, dass ein Schild nicht gesetzeskonform platziert ist, um ihren Klienten den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Nunja eigentlich ist eine Reform des entsprechenden Paragraphen von Nöten.

 

Die Menschen vor Ort sollten entscheiden können, wo das Ortseingangsschild plaziert werden muss.

 

Doch lest selbst diese Posse.

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Nach wie vor dürfe in diesem Bereich nur 50 gefahren werden. „Die Gemeinde ist nunmehr auch abgesichert, dass für eine Geschwindigkeitskontrolle die Beschilderung rechtlich einwandfrei ist“, sagt der Kreispressesprecher. Mühltal plant unter anderem an dieser Stelle Blitzersäulen.

Daher also weht der Wind. Gemeindefunktionäre in Mühltal wollen weit außerhalb des bebauten Gebietes den Verkehr mit :50: behindern und jammern voller Scheinheiligkeit, weil sie dafür mehrere TL-Schilder statt eines falsch aufgestellten Ortsschildes brauchen.

@zorro69: Für dich sind Anwälte also "windig", wenn sie sich für die Interessen der Verkehrsteilnehmer einsetzen. Schöne Rechtsauffassung! Immerhin sind Strafen für TL-Überschreitung agO. geringer als igO.

Dabei könnte die Staatsverschuldung mit einer Abgabe auf übermäßige Geschwindigkeitsbegrenzungen bezahlt werden. :licht:

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@gerre, hier mal die Örtlichkeit:

 

hier ist die Örtlichkeit, das Bild ist Blickrichtung Nord, also zum Wald hin an der B449 aufgenommen, die Strasse rechts ist die Waldstrasse, also Wohngebiet.

 

Es ist eben noch faktisch innerorts, am Standort des Fotographen ist glaub ich auch noch ne Bushaltestelle.

 

..und die Staatsverschuldung mittels Bussgeldern einzutreiben,,, da musst Du aber im Jahr pro Nase über 20 000 Euro rechnen, Das wird doch wohl etwas schwierig werden!

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"Faktisch innerorts" ist beideitig geschlossene Bebauung, und diese endet linksseitig bereits an der Alten Darmstadter Strasse, wie man bei Google Earth schön sehen kann.

Wenn ich mir den weitern Verlauf der B449 nach dem Ortsausgang anschaue und das :

Kurz dahinter drosselt ein 50-Stundenkilometer-Schild die Geschwindigkeit, dann kommt die Einmündung Waldstraße, danach, kurz vor der Kurve, steht wieder ein 50er-Schild am Wegesrand. Nach der Kurve ist ein weiteres 50er-Schild, bis der Autofahrer dann schließlich auf 70 erhöhen darf.

..lese kommt mir das :spit: (:70:)

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VwV-StVO zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel

1

I.

Sie sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt endet.

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Dass Ortstafeln teilweise schon 200m außerorts auf dem Feld stehen (->Anordnung) ändert nichts an der Realität. Wenn nur auf einer Seite ein paar Häuser stehen und auf der anderen Seite Wald, dann bin ich nicht "im" Ort, auch wenn mir das die Tafel vorschreibt. Wenn du beim Handball das Feld nur links von dir hast, bist du auch nicht "im" Spielfeld.

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@gerre, hier mal die Örtlichkeit:

 

hier ist die Örtlichkeit, das Bild ist Blickrichtung Nord, also zum Wald hin an der B449 aufgenommen, die Strasse rechts ist die Waldstrasse, also Wohngebiet.

 

Es ist eben noch faktisch innerorts, am Standort des Fotographen ist glaub ich auch noch ne Bushaltestelle.

Der Schutz des Querverkehrs aus der Waldstraße benötigt nicht die ausgedehnte Limitierung der B449, die zu Konflikten geführt hat. Wenn das Ortsende-Schild nur 50 m weiter hinten, an der Stelle des zweiten TL-Schildes auf dem Pressefoto stünde wäre die Behinderung gering und hätte wohl nicht zu der Rechtsbeschwerde gegen seinen Standort geführt.

Auch ein Wohngebiet ist nicht vom Himmel gefallen, die Gemeinde hat es ausgewiesen, und dafür ist sie verantwortlich. Wenn die Waldstraße schon eine Baugenehmigung bekommt kann die auch bis an die B449 ausgedehnt werden, in der Folge wird der Bereich um die Kreuzung geschlossen bebaut, und damit ist die Aufstellung des Ortsende-Schildes hinter der Einmündung - aber nicht noch weiter hinten - gerechtfertigt.

 

..und die Staatsverschuldung mittels Bussgeldern einzutreiben,,, da musst Du aber im Jahr pro Nase über 20 000 Euro rechnen, Das wird doch wohl etwas schwierig werden!
Nun ja, vielleicht reicht es nicht ganz... :nunja:

Es würde damit aber doch dem Gerechtigkeitsgefühl genüge getan, wenn die, die andere mit ihren Beschränkungen und Verboten schädigen, die Planungskosten für alle Bauprojekte erhöhen und die Wirtschaft behindern dafür zur Kasse gebeten werden.

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Ist ja bald so wie bei uns.

 

Im Nachbarstädtchen blitzte einstmals die Kreisverwaltung bei erlaubten 30 (rund 14 Jahre lang). Dann wurde die Stadt nach Naumburg eingemeindet und die Kreisverwaltung durfte nicht mehr messen.

Aufgrund der Gefährlichkeit (bergab, Grundschule, Kindergarten, Unübersichtlich) wurden zwei Stationäre aufgebaut. In meinen Augen eine sehr sinnvolle Stelle.

 

Nach kurzer Zeit kam der Kreis plötzlich darauf, dass die 30er Bereich viel zu groß sei und deshalb auf rund 50 Meter begrenzt werden müsste.

 

Also ordnete man 50 an und da als Blitzer PSS genutzt wurden, waren diese so gut wie ohne Arbeit und die Kinder werden seit dem gefährdet.

Und der Kreis freut sich intern, es der Stadt gezeigt zu haben. Nach mir zu Ohren gekommenen wurden ein paar Leute aus dem Kreis zu häufig geblitzt.

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VwV-StVO zu den Zeichen 310 und 311 Ortstafel

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I.

Sie sind ohne Rücksicht auf Gemeindegrenze und Straßenbaulast in der Regel dort anzubringen, wo ungeachtet einzelner unbebauter Grundstücke die geschlossene Bebauung auf einer der beiden Seiten der Straße beginnt endet.

 

Damit ist aber auch klar, daß das hier

 

 

Die Menschen vor Ort sollten entscheiden können, wo das Ortseingangsschild plaziert werden muss.

 

 

nicht stimmt. Und zwar aus gutem Grund. Ansonsten würden sich die Menschen vor Ort recht schnell dazu entscheiden, daß niemand mehr die Straßen befahren darf außer ihnen selbst.

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Zitat aus dem Echo-Artikel:

 

"Zumeist waren zu hohes Tempo und Alkohol die Ursache."

 

Verkehrsregeln - weder die allgemeinen noch die durch örtliche Anordnungen verfügten - werden aber nicht für Besoffene gemacht. In solchen Fällen ist das ggf. Aufgabe der Polizei oder der örtlichen Ordnungsbehörden, diese aus dem Verkehr zu ziehen. Bei Häufung von geschwindigkeitsbedingten Unfällen (vgl. VwV zu Z 274 StVO) ohne den Faktor Alkohol ist ggf. die Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen in Höhe der v85 geboten - nicht aber die Versetzung von Ortstafeln. Wer die Ortstafeln auf Tempo 50 reduziert, der möge mal die Suchfunktion mit dem Begriff "geschlossener Ortschaften" über die StVO laufen lassen, um einen Eindruck zum Regelungsumfang der Ortstafel zu erhalten. Die Kommentare der Herrschaften (witzigerweise ist der hier in der Kritik stehende Landrat ("untere Verkehrsbehörde") die (ehemalige) Aufsichtsbehörde des Herrn ehemaligen Ordnungsamtsleiters) erscheinen mir vor diesem Hintergrund reichlich fragwürdig.

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und da als Blitzer PSS genutzt wurden, waren diese so gut wie ohne Arbeit

das verstehe ich ohne weitere Erläuterung nicht wirklich :nunja:

Die Messung findet dann in diesem Fall beim PSS näher am Tempo-30-Bereich statt. Beim rausbeschleunigen aus dem Tempo-30-Bereich werden dann entsprechend weniger erwischt, als wenn die Messung weiter entfernt vom Tempo-30-Bereich wäre.

Umgekehrt.

 

Der 30er Bereich war früher rund 200 Meter lang.

http://www.stadt-naumburg.de/Radarfotos/Sachsen-Anhalt/Naumburg/OT_Bad_Koesen/4341.html

 

Dann kamen die Säulen und bereits da wurde der 30er Bereich auf das Notwendige begrenzt.

http://www.stadt-naumburg.de/Radarfotos/Sachsen-Anhalt/Naumburg/Starenkaesten/20053.html

 

Nun stehen die 30er Schilder noch weiter unten.

Da die PSS in etwa 50 bis 70 Meter Entfernung mit der Messung beginnt, würde nicht feststehen ob 50 oder 30 gilt, so dass ab 59 geblitzt werden müsste.

Die Geschwindigkeit kann man somit mit dem fast doppelt zulässigen durchfahren.

 

PS: Derzeit sind die Dinger leer, da unnütz.

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Das Problem ist, dass der Berg ziemlich lang ist und dort Geschwindigkeiten zum Teil von über 50 gefahren werden. Teilweise noch wesentlich mehr.

 

Dort ist relativ viel Verkehr (Bundesstraße, Kreuzung) und eben viele Kinder welche die Straße queren.

 

Ich bin ja kein Freund von Begrenzungen und Messungen einfach so. Aber die Stelle rechtfertigt sowohl die Begrenzung als auch die Messung, also jetzt nicht die Messung durch den Kreis, das war Abzocke, jedoch im erstmals verkürzten Bereich mit den Säulen.

 

Das dort zu schnell bis 50 km/h gefahren wurde ist gut daran ersichtlich, das wöchentlich bis zu 1.500 Verstöße festgestellt wurden.

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