zabouchen 0 Posted February 14, 2013 Report Share Posted February 14, 2013 Hallo, bin gestern von der Polizei rausgezogen worden weil ich angeblich nicht angeschnallt war. Ein Polizeiwagen stand ca. 500m vor der Kontrollstelle in einer Einfahrt; Fahrgeschwindigkeit ca. 60km/h, kürzeste Entfernung zum Streifenwagen beim Vorbeifahren ca. 5-10m, Fenster am Streifenwagen waren geschlossen, die Scheiben meines KFZ Streusalz- und witterungsbedingt nicht gerade sauber.Ich war definitiv angeschnallt. Der Polizist welcher die Kontrolle durchgeführt hat meinte ohne Nachfrage von mir, dass ich zu dem Zeitpunkt als sie mich rausgewunken hätten angeschnallt gewesen wäre, aber das würden ja alle machen wenn 500m weiter vorne ein Streifenwagen stehen würde.Meinem Einwand, dass ich den Gurt stets sehr tief eingestellt habe und deshalb nur schwer zu erkennen ist hat er völlig ignoriert obwohl er sich selbst duch Inaugenscheinnahme leicht davon hätte überzeugen können. Ich habe echt keine Lust wegen eines Sehfehlers Geld für einen mir vorgeworfenen Verstoß zu zahlen den ich nicht begangen habe, werde gegen den zu erwartenden Bußgeldbescheid folglich Widerspruch einlegen und entsprechend meine Argumente vortragen und Fotos vorlegen auf welchen deutlich zu erkennen ist, dass der Gurt schon beim stehenden Fahrzeug und einer geringeren Distanz nur schwer zu sehen ist. Kann mir irgendeiner sagen wie hoch die Kosten sind falls meinem Widerspruch nicht stattgegeben wird? Muss mir der Polizeibeamte ein Verwarngeld anbieten? Dies hat er nämlich ebensowenig getan wie sich namentlich vorgestellt was er offensichtlich auch nicht tun muss oder? Gruß und danke Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 14, 2013 Report Share Posted February 14, 2013 Kann mir irgendeiner sagen wie hoch die Kosten sind falls meinem Widerspruch nicht stattgegeben wird?23,50 Euro plus ggf. Zeugen- und eigene Auslagen. Muss mir der Polizeibeamte ein Verwarngeld anbieten? Nein. ebensowenig getan wie sich namentlich vorgestellt was er offensichtlich auch nicht tun muss oder?Nö.Er sollte es zwar tun, aber Höflichkeit kann man nicht einfordern. Quote Link to post Share on other sites
zabouchen 0 Posted April 17, 2013 Author Report Share Posted April 17, 2013 Moin, noch eine Nachfrage: Wann verjährt der angebliche Verstoss vom 13.02.13? (Post vom RP war vom 27.02., zugestellt am 28.02; Einspruch wurde am 06.03. eingelegt)Habe bis zum heutigen Tag nämlich nichts mehr von der Angelegenheit gehört. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted April 17, 2013 Report Share Posted April 17, 2013 6 Monate nach Zustellung des BGB (§ 26 Absatz 3 StVG), sofern keine weitere die Verjährung unterbrechende Maßnahme (§ 33 OWiG) erfolgt. Dazu zählt auch die Abgabe an die StA oder die Anberaumung eines Hauptverhandlungstermins. Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted April 22, 2013 Report Share Posted April 22, 2013 Du hast direkt einen Bußgeldbescheid über 53,50€ bekomnmen? Quote Link to post Share on other sites
zabouchen 0 Posted April 30, 2013 Author Report Share Posted April 30, 2013 nein, der erste bussgeldbescheid war auch ueber 30€. uebrigens hatte ich heute erneut post vom rp im briefkasten. meine einwendungen seien polizeilich ueberprueft worden, diese wuerden den vorwurf nicht entkraeften. und wieder bekam ich eine verwarnung mit verwarnungsgeld in hoehe von 30€. kosten sind mir erstaunlicherweise nicht in rechnung gestellt worden warum nicht? Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 667 Posted May 1, 2013 Report Share Posted May 1, 2013 Moin Moin ... kosten sind mir erstaunlicherweise nicht in rechnung gestellt worden warum nicht? Hast du schon selber beantwortet:verwarnung mit verwarnungsgeld Bei Verwarnungsgeldern fallen die Gebühren nicht an (§ 56 III OwiG) Gruß Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted May 2, 2013 Report Share Posted May 2, 2013 und wieder bekam ich eine verwarnung mit verwarnungsgeld in hoehe von 30€. kosten sind mir erstaunlicherweise nicht in rechnung gestellt worden warum nicht?Weil der SB sehr nett ist, Dir die Kosten und Gebühren ersparen und Dir nochmal die Gelegenheit geben wollte die Verwarnung zu akzeptieren.. Es liegt jetzt an Dir die Sache vor Gericht durchfechten zu wollen (dann zahlst Du die Verwarnung nicht, wartest auf den kostenpflichtigen BGB und legst gegen den fristgerecht Einspruch ein) oder zu sagen "vor Gericht und auf hoher See...." und zähneknirschend die Verwarnung zu bezahlen. Quote Link to post Share on other sites
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