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Anzeige Gegen Wen Auch Immer


Guest PedroK

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Ich stelle fest: Dir sind die Argumente ausgegangen.

 

Das ist eine ziemlich unpassende Feststellung - siehe hierzu 'Bluey's' Beitrag. In Kenntnis der deutschen Sprache ist mir z.B. bewusst, dass zwischen Ermittlungen und Ermittlungsverfahren ein kleiner, aber doch signifikanter Unterschied besteht......

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Im wesentlichen Teil belegt. Und grundsätzlich: nimm es einfach hin, wenn Dir jemand etwas erklärt, von dem Du nix verstehst.  Ich wüßte nicht, was nach dieser Aussagegegen meine Aussage (nix These) s

@Blaulicht: Einerseits wünscht Du Dir einen "respektvollen Umgang" (Deine Worte) untereinander, andererseits sprichst Du im Zusammenhang mit PedroK´s Beitrag von "dummer Wortklauberei" - wie passt das

Ich stelle fest: 'Blaulicht' hat recht, Du betreibst tatsaechlich Wortklauberei. Allerdings verkneife ich mir jegliches klassifizierendes Adjektiv......

@Bluey: Wer sind noch mal die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft?

Du betreibst scheinbar wirklich Wortklauberei und/oder weißt eben nicht über die Arbeitsvorgänge Bescheid:

 

a) Bürger kommt zur Wache und will Anzeige erstatten.

b) Poliziei nimmt Anzeige auf => Anzeige geht in die Sachbearbeitung, wird bearbeitet => es finden Ermittlungen statt, inwieweit die Angaben des Anzeigenerstatters zutreffen, es werden ggf. Beweise gesichert etcpp.

c) nach Abschluß der polizeilichen Ermittlungen geht die Akte zur StA => StA überprüft die Ermittlungen und leitet ggf. Verfahren ein/stellt ein.

 

Es ist nicht so, wie Du zu glauben scheinst, daß die Anzeige sofort zur StA geht, damit diese die Anzeige überprüft und ggf. wieder zurück zur Polizei schickt, wonach diese dann Ermittlungen aufnimmt.

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Es ist nicht so, wie Du zu glauben scheinst, daß die Anzeige sofort zur StA geht, damit diese die Anzeige überprüft und ggf. wieder zurück zur Polizei schickt, wonach diese dann Ermittlungen aufnimmt.

Das glaube ich nicht und das habe ich nicht behauptet. Die Staatsanwaltschaft ist aber "Herr des Verfahrens". Polizisten fungieren z.T. als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft.

 

Und nochmals zur eigentlichen Diskussion um das D.I.E.: Ermittlungen gegen jemanden (hier Polizisten) sollen erst dann eingeleitet werden, wenn ein Anfangsverdacht besteht.

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Und: Bitte - dafuer ist das Forum ja da, dafuer zu sorgen, dass auch 'Simpel' informiert sind...

 

Aus der gleichen Rundverfügung des zitierten Generalstaatsanwalts:

Der Staatsanwalt hat bei der Prüfung eines Anfangsverdachts zunächst festzustellen, ob überhaupt eine Straftat, also eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung vorliegen könnte, und sodann zu klären, ob diese auch verfolgbar wäre, d.h. keine persönlichen Strafausschließungsgründe und Verfahrenshindernisse vorliegen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hat zu unterbleiben, wenn ein Element der „verfolgbaren Straftat” offensichtlich fehlt.

 

Und:

Andererseits hat der Bürger aber einen Anspruch darauf, dass aus der Luft gegriffene Vorwürfe nicht schon zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen, sondern der Staatsanwalt in diesen Fällen bereits einen Anfangsverdacht verneint. Daher reichen bloße Vermutungen oder kriminalistische Hypothesen nicht aus, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Vielmehr muss der Anfangsverdacht auf konkreten Tatsachen beruhen (vgl.OLG Hamburg GA 1984, 289 f.).

 

 

Also: Erst Verdacht prüfen, dann ermitteln.

 

Ja PedroK, da hast du Recht. Aber dort geht es darum, was die Staatsanwalschaft macht. Wir sprechen aber von der Polizei.

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Und mir ist auch der Unterschied zwischen Ermittlung und Vorermittlung bekannt. :whistling:

 

MfG.

 

hartmut

 

Es ist doch Wortklaubereikram.

Wenn der Polizist von einem Bürger gesagt bekommt: mir wurde weh getan.

Dann erstattet der Bürger mdl. Anzeige, er teilt eine Straftat der Polizei mit.

 

Der Poli beginnt in der Regel damit, dass er fragt: wer hat was gemacht. Wann, wo, womit und warum? Das kann man informatorisches Befragen, Vorermittlungen, Ermittlungen, verifizieren eines Verdachtes und wie auch immer nennen.

 

Dann wird einVorgang geschaffen, der in verschiedennen Formen in verschiedenen Bereichen (Polizei, Ermittlungsdienste, Staatsanwalschaft, wieder Polizei) solange ermittelt wird, bis der Staatsanwalt den nächsten Schritt macht. Damit wird aus dem Beschuldigten dann der Angeschuldigte, später dann Angeklagte.

 

Oder der Staatsanwalt beendet das Verfahren. Der Bürger kann auch bei der Staatsanwaltschaft selber eine Anzeige aufgeben. Dort kann die Staatsanwalschaft das dann auch ander betiteln, als es die Polizei kann.

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Und nochmals zur eigentlichen Diskussion um das D.I.E.: Ermittlungen gegen jemanden (hier Polizisten) sollen erst dann eingeleitet werden, wenn ein Anfangsverdacht besteht.

Wenn ein Bürger in die Wache kommt und sagt, ein Polizist hat im Aua gemacht klingelt das Telefon bei DIE bevor der Bürger die Wache verlassen hat.

Alleine die Aussage des Bürger IST der Anfangsverdacht.

 

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Pedro, du verrennst dich. Ermittlungsperson der StA ist nicht gleich StA

 

Ich stelle fest: 'Blaulicht' hat recht, Du betreibst tatsaechlich Wortklauberei. Allerdings verkneife ich mir jegliches klassifizierendes Adjektiv......

Ich stelle fest: Dir sind die Argumente ausgegangen.

 

Es ging um Gooses Behauptung, die Anzahl der Anzeigen sei gleich der Anzahl der "Ermittlungen" (aus der kleinen Anfrage an die Bürgerschaft). Diese Behauptung ist IMO belegbar falsch.

 

Und es ging um diese Behauptung:

Ermittlungen werden eingeleitet, wenn eine Anzeige (Beschwerde oder Strafanzeige) vorliegt, egal, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht...
Auch die ist IMO belegbar falsch. Das hast Du ja gerade gelesen.

Meine Aussagen sind, so wie ich sie gemacht habe, richtig.

 

Selbstverständlich muss man auch Ermittlungen einleiten, um festzustellen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist oder nicht. Wie sonst soll man das deiner Ansicht nach feststellen?

 

Gruß

Goose

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Ermittlungsperson der StA ist nicht gleich StA

Müssen sich Ermittlungspersonen der StA nicht an den Regeln für die StA orientieren?

 

Selbstverständlich muss man auch Ermittlungen einleiten, um festzustellen, ob an den Vorwürfen etwas dran ist oder nicht.
Ermittlungen gegen Personen? Ohne Anfangsverdacht?

 

Gruß, Pedro.

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Ermittlungsperson der StA ist nicht gleich StA

Müssen sich Ermittlungspersonen der StA nicht an den Regeln für die StA orientieren?

 

Gruß, Pedro.

 

Nein, sie müssen sich an die Richtlinien für Polizisten orientieren, und die sind im Prozessrecht durch viele Pflichten und wenig Entscheidungskompetenz geprägt.

 

Polizei erkennt Straftaten. Ermittelt und sendet alles an die Staatsanwalschaft. Nur der Staatsanwalt entscheidet. Die Polizisten müssen jedoch die Ermittlungsaufträge der Staatsanwalschaft befolgen, dürfen aber nichts bewerten. Lediglich zu Beginn und bei den ersten Ermittlungen sind die Polizisten etwas freier in der Wahl, welche Befugnisse zur Sicherung des Strafverfahrens nutzen. Je grösser die Straftat, umso schneller ist der Staatsanwalt, auch lange vor dem Schreibkram, informiert.

 

Löse dich mal von der Wortklauberei.

Der Polizist hat relativ leicht/ schnell einen Anfangsverdacht und ermittelt. Andere Optionen hat er nicht. Seine Ergebnisse HAT er der Staatsanwalschaft zu übersenden.

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Ermittlungen gegen Personen? Ohne Anfangsverdacht?

 

Gruß, Pedro.

 

Jain.

Meinst du Anfangsverdacht gegen diese konkrete Person? Dann ja. Möglich. Status der Person Unverdächtiger, Zeuge, Polizeipflichtiger je nach Sachverhalt.

Ermittlungen ohne Tat wäre dann eher Gefahrenabwehr. Auch Aufgabe der Polizei. In dem Zusammenhang laufen auch Kontrollen, Befragungen, etc gegen Personen. Und es kann sich in eine strafprozessuale Maßnahme wandeln.

 

Was stellst du dir denn unter Ermittlungen vor?

Z.b. die erste Frage: 'was ist hier los?' die ein Polizist an einem Ereignisort stellt kann man als informatorisches Befragen betiteln oder als Ermittlungen. Ist aber Wortklaubereikram. Interessant wird es jedoch, wenn Belehrungspflichten ins Spiel kommen.

 

 

Wie schon oft gesagt: Polizei ist komplizierter als der Mensch denkt.

Ein bißchen googlen bringt nicht wirklich Durchblick. Ein paar zusammenhanglose Zitate auch nicht. Beißt man sich dann an Begriffen fest, so kann man gänzlich den Durchblick verlieren.

 

Von seiten der Polizisten wurde das aber hier deutlich gemacht. Lies es einfach nochmal.

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Pedro, selbst mein kleiner Junge erkennt irgendwann, wenn er im Unrecht ist.

 

Der Anfangsverdacht ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung. Danach wird ermittelt. Wie will man, ohne zu ermitteln, feststellen, ob der Anfangsverdacht begründet ist oder nicht?

 

Gruß

Goose

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Pedro, selbst mein kleiner Junge erkennt irgendwann, wenn er im Unrecht ist.

Fein, es ist doch bestimmt schön für Dich, festzustellen, dass der Filius Dir etwas voraus hat ;).

 

Der Anfangsverdacht ergibt sich aus der Sachverhaltsschilderung. Danach wird ermittelt. Wie will man, ohne zu ermitteln, feststellen, ob der Anfangsverdacht begründet ist oder nicht?

Damit widersprichst Du Deinem Beispiel:

Ein Beispiel: Der Bürger kommt auf die Wache und teilt mit, sein Nachbar habe ihm gesagt, er wolle ihm die Nase brechen. Nun will der Bürger eine Anzeige wegen Bedrohung erstatten. Ich erkläre ihm, dass keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne vorliegt, da diese die Androhung eines Verbrechenstatbestandes fordert, die gebrochene Nase jedoch nur ein Vergehenstatbestand (Körperverletzung) darstellt. Entweder, der Bürger gibt sich mit der Auskunft zufrieden oder er besteht trotzdem auf Anzeigenaufnahme. Dann nehme ich die Anzeige auf.

 

Hier ist nach Deiner Aussage klar, dass es sich nicht um eine verfolgbare Straftat handelt. Damit scheidet der Anfangsverdacht aus. Per 152(2) müsstest/solltest Du IMO gar nicht tätig werden, weil die Anzeige ja offensichtlicher Quark ist. Zumindest wird diese Anzeige wohl kaum zu "Ermittlungen" führen.

 

Gruß, Pedro.

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Sachverhaltsermittlungen in einem Verfahren, in dem diese Person zunächst als Beschuldigter steht, auch wenn er es im Grunde nicht ist, da keine Straftat vorliegt.

 

Bezogen auf die D.I.E. wird aber in jeder Sachverhaltsschilderung neben dem Strafrechtlichen auch das Dienstrechtliche geprüft. Und da kann ein Verhalten, welches strafrechtlich nichts hergibt, durchaus dienstrechtlich relevant sein. Entsprechend wird, wie auch woanders bei der Polizei, bei jeder Beschwerde ermittelt, auch wenn sich die Beschwerden in den meisten Fällen als unbegründet herausstellen.

 

Hier sind ja nun mehrere, die versuchen, es dir zu erklären. Damit kann ich schon mal ausschließen, dass es an mir liegt. Ist es wirklich so schwer zu verstehen?

 

Gruß

Goose

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Sachverhaltsermittlungen in einem Verfahren, in dem diese Person zunächst als Beschuldigter steht, auch wenn er es im Grunde nicht ist, da keine Straftat vorliegt.

Auch wenn der Begriff "Ermittlung" hier schräg gewählt ist, scheinst Du es jetzt endlich geschnappt zu haben. Die "Ermittlungen" richten sich nicht gegen die Person, weil ja trotz Anzeige überhaupt keine vorwerfbare Tat vorliegt.

 

Es läuft ja wohl nicht nach dem Motto: "Sehr geehrter Herr K, wir ermitteln "gegen" Sie, wegen einer nicht verfolgbaren Tat. Schöne Grüße, Ihre Polizei/DIE." Oder?

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Du verstehst es offensichtlich wirklich nicht.

 

Da kommt jemand zur Wache und erstattet eine Anzeige / Beschwerde gegen einen Polizeibeamten. Egal, ob diese nun begründet oder unbegründet ist, es muss zunächst ermittelt werden, gegen welchen Beamten sich diese Beschwerde richtet. Und damit werden Ermittlungen gegen einen Beamten getätigt, welche in die Statistik in Beitrag 771 fallen.

 

Damit ist die Aussagekraft der Statistik in Beitrag 771 für die Tonne.

 

Ist das wirklich so schwer zu begreifen oder bist du der einzige, der das nicht verstehen will?

 

Gruß

Goose

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Da kommt jemand zur Wache und erstattet eine Anzeige / Beschwerde gegen einen Polizeibeamten. Egal, ob diese nun begründet oder unbegründet ist, es muss zunächst ermittelt werden, gegen welchen Beamten sich diese Beschwerde richtet.

Das wäre sprachlich ("Ermittlung gegen...") und logisch Unsinn. Zunächst wird man wie in Deinem Beispiel wohl prüfen oder "ermitteln", ob es sich überhaupt um eine vorwerfbare Tat handelt. Diese Prüfung richtet sich nicht "gegen" jemanden. Verstehst Du das wirklich nicht?

 

Gruß, Pedro.

 

Edit: Falls wir das noch weiter diskutieren wollten, machte es IMO Sinn, die Diskussion abzutrennen.

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Du sprichst als Blinder von der Farbe.

 

Beschwert sich jemand über mich oder erstattet gegen mich eine Strafanzeige, so wird dieser Beschwerde / Strafanzeige natürlich nachgegangen. Und da sich die Beschwerde / Strafanzeige gegen mich richtet, wird natürlich auch gegen mich ermittelt. Das ist im Übrigen auch in Bezug auf die Rechte als Beschuldigter / Betroffener nicht unbedeutend.

 

Offensichtlich willst du es nicht begreifen. Ich habe es dir nun hinreichend erklärt, auch andere haben das versucht. Woran liegt es, dass es nicht bei dir ankommt?

 

Gruß

Goose

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Sieh' Dir Dein Beispiel an, denn da hast Du es im Grunde korrekt beschrieben: Du "ermittelst" zunächst, dass es sich nicht um eine vorwerfbare Tat handelt. Diese "Ermittlung" (ich nenne es Prüfung) richtet sich gegen niemanden.

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Ich kann mich nur wiederholen: Offensichtlich willst du es nicht begreifen. Ich habe es dir nun hinreichend erklärt, auch andere haben das versucht. Woran liegt es, dass es nicht bei dir ankommt?

 

Die Ermittlungen, ob es sich um eine vorwerfbare Tat handelt, sind auch schon Ermittlungen in dem Verfahren gegen eine bestimmte Person bzw. deren vermeidliches Verhalten. Und in diesem Verfahrensstadium hat die Person auch schon die Rechte des Beschuldigten / Betroffenen.

 

Gruß

Goose

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Die Ermittlungen, ob es sich um eine vorwerfbare Tat handelt, sind auch schon Ermittlungen in dem Verfahren gegen eine bestimmte Person bzw. deren vermeidliches Verhalten.

Das ist nun wirklich Quark. "Die Ermittlungen, ob es sich um eine vorwerfbare Tat handelt ..." sind genau das: Eine Prüfung, ob ... . Die Frage nach dem "wer" kommt logischerweise erst danach.

 

Gruß, Pedro.

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Pedro, verstehst du es nicht? Im Zuge der Ermittlungen, ob es sich um eine vorwerfbare Tat handelt, wird natürlich auch gegen den möglichen Beschuldigten / Betroffenen ermittelt.

Wäre es nicht so, stünden dem möglichen Betroffenen / Beschuldigten in diesem Verfahrensstadium lediglich die Zeugenrechte, nicht jedoch die umfangreicheren Beschuldigten- / Betroffenenrechte zu. Oder sagst du, der mögliche Beschuldigte / Betroffene kann sich in diesem Stadium noch nicht auf § 136 StPO berufen?

 

Gruß

Goose

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Pedro, verstehst du es nicht? Im Zuge der Ermittlungen, ob es sich um eine vorwerfbare Tat handelt, wird natürlich auch gegen den möglichen Beschuldigten / Betroffenen ermittelt.

Nochmals: Sieh' Dir Dein Beispiel an. Warum sollte man "gegen jemanden ermitteln", der keiner vorwerfbaren Tat beschuldigt wird? Das wäre doch vollkommener Unsinn.
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Noch mal: Stehen dem, der in der Anzeige als Beschuldigter steht (egal, ob sie begründet ist oder nicht), die Rechte nach § 136 StPO zu oder nicht?

 

Woran liegt es, dass du alle Erklärungen derart an dir abperlen lässt? Bist du derart Teflon-Beschichtet?

 

Gruß

Goose

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Noch mal: Stehen dem, der in der Anzeige als Beschuldigter steht (egal, ob sie begründet ist oder nicht), die Rechte nach § 136 StPO zu oder nicht? Woran liegt es, dass du alle Erklärungen derart an dir abperlen lässt? Bist du derart Teflon-Beschichtet?
Du scheinst Dich jeglicher Logik zu verweigern.

 

Ich versuche es aber trotzdem noch mal. Dein Beispiel ist doch eigentlich perfekt: Herr Meier stürmt in die Wache und zeigt Herrn K. wegen etwas an, was Herrn K. nicht vorzuwerfen ist, weil das, was Herr K. tat, keine vorwerfbare Tat ist.

 

Wird nun z.B. "gegen Herrn K. ermittelt“, wenn er „beschuldigt“ wird, er sei bei Grün über die Straße gelatscht? Das wäre doch vollkommener Blödsinn. Wenn jemandem vorgeworfen wird, etwas getan zu haben, was nicht vorwerfbar ist, wird doch nicht „gegen ihn ermittelt“, oder?

 

Gruß, Pedro.

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Pedro, du bist es, der hier offensichtlich alles abgeschaltet hat und alle Argumente von sich abperlen lässt.

 

Beantworte doch bitte mal meine Frage: Würden Herr K. die Rechte aus § 136 StPO zustehen oder nicht?

 

Gruß

Goose

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Sieh' Dir Dein Beispiel an, denn da hast Du es im Grunde korrekt beschrieben: Du "ermittelst" zunächst, dass es sich nicht um eine vorwerfbare Tat handelt. Diese "Ermittlung" (ich nenne es Prüfung) richtet sich gegen niemanden.

 

Sag ich doch: Wortklaubereikram!

Da sich aber für uns Ermittlungspflichten aus der StPO ergeben und in Gooses Beispiel ein Anfangsverdacht vorliegt, ist der Begriff Ermittlung richtig. Wobei man sich tatsächlich streiten kann, ob eine informatorisches Befragung schon eine Ermittlung ist, die bestimmte Belehrungspflichten auslöst; nämlich dann wenn diese Befragungen/ Ermittlungen sich gegen die befragte Person richtet und somt 52-55 stpo relevant würde.

 

Würde man nicht von Ermittlung sondern von Prüfung sprechen, könnte sogar der Weg für ein Umgehen des Legalitätsprinzipes aus 163 Stpo denkbar sein.

 

Wie gesagt: Wortklaubereikram und eigentlich ein gutes System, welches du nicht begreifen willst, weil du dich an Begriffen festbeißt, dabei aber vergißt sie zu definieren und nicht bedenkst, dass einige Begriffe in bestimmten strafprozessualen Forschriften sogar gereglt sin

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Pedro, verstehst du es nicht? Im Zuge der Ermittlungen, ob es sich um eine vorwerfbare Tat handelt, wird natürlich auch gegen den möglichen Beschuldigten / Betroffenen ermittelt.

Nochmals: Sieh' Dir Dein Beispiel an. Warum sollte man "gegen jemanden ermitteln", der keiner vorwerfbaren Tat beschuldigt wird? Das wäre doch vollkommener Unsinn.

 

Stell dir mal vor, dass man nicht nur gegen Personen (oder für) ermittelt, sondern dass man auch Sachverhalte ermittelt.

 

Und ein Prüfungsrecht steht der Polizei nicht zu. Vergleiche Stpo 163 II und Ristbv

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Schau dir doch Beitrag 844, 846 und 848 und etliche andere Beiträge an. Da wird deine Frage doch beantwortet. [...]
Du eierst rum. Willst Du mir erzählen, dass üblicherweise „gegen jemanden ermittelt“ werde, der wegen einer gar nicht vorwerfbaren Tat angezeigt wird? Ich hielte das für groben Unfug.
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Schau dir doch Beitrag 844, 846 und 848 und etliche andere Beiträge an. Da wird deine Frage doch beantwortet. [...]
Du eierst rum. Willst Du mir erzählen, dass üblicherweise „gegen jemanden ermittelt“ werde, der wegen einer gar nicht vorwerfbaren Tat angezeigt wird? Ich hielte das für groben Unfug.

 

 

Phh... Du willst es nicht???

 

Letzter Versuch:

 

Jemand kommt in die Wache und berichtet etwas. Dann beginnen Ermittlungen.

Je nach dem was berichtet wurde, gegen Personen oder Klärung des Sachverhaltes oder was auch immer.

Steht in 163 STPO

 

Ist ein Polizist wegen irgendwas beschuldigt / verdächtigt, dann klingelt in Hamburg sofort bei DIE das Telefon.

 

Ist das eine absurde Geschichte, die keine Straftat beinhaltet, wird ein bißchen gefragt / ermittelt. Neben der Strafverfolgungspflicht gibt es noch weitere Aufgaben für die Polizei. Solche Besuche können mit einem gewaltsamen rauswurf enden, mit einer Einsicht und Erkenntniss beim Bürger oder mit einem schriftlichen Meldevordruck / Bericht.

 

Löse dich mal von der Wortklauberei!

Und nimm die Erklärung an!

 

Was mit Sicherheit nicht funktioniert ist dass der Tresenbeamte über diese Argumentation Straftaten verschummelt bzw deren Verfolgung vereitelt.

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[...] Ist das eine absurde Geschichte, die keine Straftat beinhaltet, wird ein bißchen gefragt / ermittelt.

Es passiert ja nicht so oft, dass ich Dich loben muss. Aber hier ist es mal angebracht. Ziemlich genau so sieht es wohl aus; da wird aber gewiss nicht „gegen jemanden ermittelt“. Das wäre ja auch Quark.

 

Und, noch ein Lob: Du hattest – abgesehen von manchem Dumm Tüch dazwischen – auch gleich zu Anfang der Diskussion den richtigen Riecher:

Mir ist die Zahl eigentlich zu gering. Bei der hohen Zahl an Eingriffen und Zwangsanwendungen müssten eigentlich viel mehr Prüfungsverfahren gemacht werden.
Natürlich gibt es in einer Stadt wie HH mehr Beschwerden/Anzeigen gegen Cops. Die werden aber logischerweise gefiltert, weil viele davon einfach nur unsinnig sind.

 

Die Diskussion hier zieht sich nur deshalb in die Länge, weil @Goose ein von Anfang an totes Pferd mit allen Mitteln durchs Ziel zu reiten versucht.

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Na, wenn DU das sagst...
Eben. Gilt umso mehr, wenn Du nix qualifiziertes entgegensetzen kannst.

 

Im übrigen: nur weil es von DIR kommt, nehme ich noch lange nichts hin.
Das hätte mich auch sehr überrascht. Aber Du hast Dich ja sicher ein wenig informiert und dabei festgestellt, daß gegenteilige Aussagen wohl eher nicht zu finden sind.

 

Und ob DU etwas davon verstehst....
Scheint so, nicht wahr? Oder solltest Du nicht versucht haben, mir irgendeinen Fehler in meinen Aussagen nachzuweisen und bist dabei gescheitert?

 

Einiges, auch wenn Du es nicht erkennen oder einsehen magst.
Aaah ja. Der Fachmann spricht.

 

Denn lediglich die Aussagen, man hätte die Leserschaft befragt, zusammen mit der Angabe, wie sich die Leserschaft für gewöhnlich zusammensetzt, besagt noch nichts darüber, wer tatsächlich alles teilgenommen hat.
Da hast Du völlig recht - deshalb habe ich auch nicht behauptet, ich wüßte, wer tatsächlich teilgenommen hat.

Damit Du nicht suchen mußt: die Aussage, die Leserschaft sei befragt worden, stammt von der Zeitschrift, also von denjenigen, die die Umfrage veröffenlicht haben. Die Aussage, wie sich die Leserschaft gewöhnlich zusammensetzt, stammt von dem Verlag, in dem die Zeitschrift erscheint, also von denjenigen, die es wissen müßen. Eine Aussage dazu, wer tatsächlich teilgenommen hat, ist nirgends zu finden (wäre auch ausgesprochen ungewöhnlich, aber das nur nebenbei).

Für meine Feststellung, die Umfrage könne kein repräsentatives Meinungsbild der Bevölkerung der BRD liefern, ist die Information über die tatsächlichen Teilnehmer aber völlig irrelevant. Ist sich nämlich logisch: wenn die Grundgesamtheit der möglichen Teilnehmer (= Leserschaft) kein repräsentativer Querschnitt der Grundgesamtheit Bevölkerung ist, kann die eigentliche Stichprobe (= tatsächliche Teilnehmer, wobei man hier eigentlich nicht von Stichprobe reden sollte, da die tatsächlichen Teilnehmer offenbar nicht ausgewählt wurden, sondern sich aus eigenem Antrieb für eine Teilnahme entschieden haben) kein repäsentatives Meinungsbild der Bevölkerung abbilden. Gar nicht so schwer, nicht?

Übrigens behauptet nicht mal die Zeitschrift, die Umfrageergebnisse seien repräsentativ für die Gesamtbevölkerung, jedenfalls habe ich nichts entsprechendes gefunden.

 

Deshalb spricht einiges für Deine These.
Richtig muß es heißen: Deshalb spricht nichts gegen Deine Feststellungen (immer noch nix These).

 

Wirst es brauchen können.
Wenn Deine - nunja, 'Argumentation' weiter auf so schwachen Füßchen daherkommt, reichen die normalen Hausmittelchen.

 

Das reicht schon. Der Rest ist überflüssig.
Ach Bluey, das ist doch nun selbst für Deine Verhältnisse reichlich armselig.
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Natürlich gibt es in einer Stadt wie HH mehr Beschwerden/Anzeigen gegen Cops. Die werden aber logischerweise gefiltert, weil viele davon einfach nur unsinnig sind.

 

Ja, viele sind unsinnig.

Nein, die werden nicht gefiltert.

 

Was "gefiltert' wird, ist dein Beispiel mit Herrn K, der beanzeigt wurde, weil er bei grün über die Ampel gegangen ist.

 

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Eben. Gilt umso mehr, wenn Du nix qualifiziertes entgegensetzen kannst.

Blabla blabla blabla...... macht wenig Sinn, weiter drauf einzugehen. Und auf Deine arrogante süffisante Art reagiere ich eh nicht. Darfst Dich von mir aus wieder mit Deinem Spiegelbild unterhalten. :closedeyes:

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Ach Pedro. Du scheinst es wirklich nicht verstehen zu wollen. Ich habe es dir hinreichend erklärt. Wenn du alle Argumente an dir abperlen lässt, kann ich dir auch nicht helfen. In diesem Sinne, bleibe bei deiner Ansicht, du willst ja offensichtlich nicht erkennen, dass du es bist, der versucht, das tote Pferd zu reiten.

 

Gruß

Goose

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Blabla blabla blabla...... macht wenig Sinn, weiter drauf einzugehen. Und auf Deine arrogante süffisante Art reagiere ich eh nicht. Darfst Dich von mir aus wieder mit Deinem Spiegelbild unterhalten.
Lieber Bluey, diese Art von Gewäsch mit Silbenbeilage bringst Du jedes Mal, wenn Du nicht mehr weiter weißt. Schon mal darüber nachgedacht, einfach aufzuhören, wenn Du merkst, daß Du für ein Thema doch eher übersichtlich talentiert bist und andere sich besser auskennen? Nicht? Mach mal!
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Wird nun z.B. "gegen Herrn K. ermittelt“, wenn er „beschuldigt“ wird, er sei bei Grün über die Straße gelatscht? Das wäre doch vollkommener Blödsinn. Wenn jemandem vorgeworfen wird, etwas getan zu haben, was nicht vorwerfbar ist, wird doch nicht „gegen ihn ermittelt“, oder?

 

Es ist schon eigenartig, welch hanebuechenen Beispiele heran gezogen werden, um doch noch recht zu haben...... Ein gesunder Menschenverstand sollte eigentlich sofort erkennen lassen, dass in diesem Fall der angesprochen Polizist noch nicht einmal zum Kugelschreiber greifen, sondern Herrn Meier freundlich die Tuer zeigen wuerde......

 

Aber in diesem Fall hast Du Recht, 'PedroK', es wuerden keinerlei Ermittlungen - nicht einmal Vorermittlungen - statt finden.

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Du eierst rum. Willst Du mir erzählen, dass üblicherweise „gegen jemanden ermittelt“ werde, der wegen einer gar nicht vorwerfbaren Tat angezeigt wird? Ich hielte das für groben Unfug.

 

Und hier wird es ja nun beinahe dummdreist. Du konstruierst ein voellig bescheuertes Beispiel und machst daraus dann etwas, was ein anderer Dir angeblich erzaehlen moechte...... Dein Diskussionsstil ist nicht nur merkwuerdig.....

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Ein gesunder Menschenverstand sollte eigentlich sofort erkennen lassen, dass in diesem Fall der angesprochen Polizist noch nicht einmal zum Kugelschreiber greifen, sondern Herrn Meier freundlich die Tuer zeigen wuerde......
Könnte in diesem Fall zutreffen, da es sich höchstens um ein OWI handeln könnte und der Polizist möglicherweise gar nicht zuständig ist bzw. einen entsprechenden Ermessensspielraum hat. Aber grundsätzlich hat kein Polizist das Recht hat, über die Frage Anzeige aufnehmen oder Anzeige-erstatten-wollenden-Bürger rausschmeißen zu entscheiden. Und das ist auch gut so.
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Ich lese, wenn du schreibst, dass er 'übersichtlich talentiert ist', dass du sagst er sei dumm und du seist klüger.

Ich weiß, dass nur dumme Menschen so mit ihren Mitmenschen umgehen.

 

Aha. Spannende Interpretation, wirklich.

 

Eribär

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