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Anzeige Gegen Wen Auch Immer


Guest PedroK

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Zu dem hier immer wieder gern bemühten Begriff „Einzelfälle“ zwei Quellen ohne Kommentar:

 

Selbstdarstellung des D.I.E.:

Weiterhin verfügt die Dienststelle über eine eigene operative Einheit. Hintergrund dieser Entscheidung war, dass das D.I.E. in seinem Zuständigkeitsbereich über eine so große Zahl von Fällen mit entsprechenden operativen Bedarfen verfügt, dass keine Zweifel an der Auslastung einer solchen Einheit gegeben waren bzw. sind.

 

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 18/621, Kleine Anfrage vom 19.07.04:

Frage: Wie viele Ermittlungen hat das ,,D.I.E." seit 1998 bis zum 30.06.2004 gegen Beamte/Beamtinnen welcher Behörden eingeleitet? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, Behörde und Anzahl der Ermittlungen.

 

Antwort (Anm.: ein Beispiel-Jahr):

2003:

Auswärtige Behörden 11

Behörde für Bau und Verkehr 1

Behörde für Inneres 825

Behörde für Bildung und Sport 19

Behörde für Wissenschaft und Forschung 1

Bundesbehörden (Zoll, BGS pp.) 25

Finanzbehörde 1

Justizbehörde 77

Keine Behörde/Privatperson 180

Kulturbehörde 2

Senatsamt für Bezirksangelegenheiten 24

Sonstige 93

 

Hervorhebungen von mir.

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Im wesentlichen Teil belegt. Und grundsätzlich: nimm es einfach hin, wenn Dir jemand etwas erklärt, von dem Du nix verstehst.  Ich wüßte nicht, was nach dieser Aussagegegen meine Aussage (nix These) s

@Blaulicht: Einerseits wünscht Du Dir einen "respektvollen Umgang" (Deine Worte) untereinander, andererseits sprichst Du im Zusammenhang mit PedroK´s Beitrag von "dummer Wortklauberei" - wie passt das

Ich stelle fest: 'Blaulicht' hat recht, Du betreibst tatsaechlich Wortklauberei. Allerdings verkneife ich mir jegliches klassifizierendes Adjektiv......

Wäre die Zahl der tatsächlichen Verurteilungen nicht interessanter? Zum einen geht aus deiner Aufstellung keine Aufschlüsselung der einzelnen Behördengrößen hervor (ich meine jedoch, dass die Behörde für Inneres und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg die größte Behörde ist), zum anderen ist es logisch, dass die dortigen Mitarbeiter mit ihren Aufgaben eher für Unmut, der dann in einer Anzeige münden kann, sorgt als beispielsweise die Behörde für Wissenschaft und Forschung. Alleine die Zahl der Anzeigen sagt daher nichts aus.

 

Ich hatte auch schon etliche Beschwerden, sie waren allesamt unbegründet. Äußern musste ich mich trotzdem zu ihnen.

 

Gruß

Goose

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Goose hat es genau auf den Punkt gebracht.

 

 

Ergänzend dazu kann ich sagen, dass 100% der Verfahren gegen mich (Anzeigen, Beschwerden) unbegründet waren und eingestellt wurden.

 

 

Wichtig und richtig ist jedoch, dass jeder Anschuldigung / Verdacht nachgegangen wird.

Ich halte es für wichtig, dass Zwangsmittelanwender und jemand der hoheitliche Befugnisse durchsetzt hin und wieder überprüft wird.

 

 

Wie man die Zahlen hinsichtlich der tatsächlichen Verfehlungen werten kann, hat Goose schon angesprochen.

Nun bleibt die Frage, ob diese Zahl hoch oder niedrig zu sehen ist.

Mir ist die Zahl eigentlich zu gering. Bei der hohen Zahl an Eingriffen und Zwangsanwendungen müssten eigentlich viel mehr Prüfungsverfahren gemacht werden.

Das Problem dabei, dass manche die Zahl der Prüfungen mit der Zahl der Verfehlungen gleichsetzen.

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Alleine die Zahl der Anzeigen sagt daher nichts aus.

Entspricht die "Zahl der Anzeigen" der der eingeleiteten Ermittlungsverfahren? Hat jede Anzeige ein Ermittlungsverfahren des D.I.E. zur Folge?

 

Äußern musste ich mich trotzdem zu ihnen.
Du wirst mir nachsehen, dass sich mein Mitleid in Grenzen hält.

 

Gruß, Pedro.

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Ergänzend dazu kann ich sagen, dass 100% der Verfahren gegen mich (Anzeigen, Beschwerden) unbegründet waren und eingestellt wurden.

 

Irgentwo werden die Verfahren aber doch dokumentiert sein - Personalakte vielleicht ?? - und wenn es dann vielleicht zuviel wird mit den Verfahren, wird man vielleicht zu der Überlegung kommen können, das mit dem Betreffenden vielleicht doch etwas nicht stimmt.

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Alleine die Zahl der Anzeigen sagt daher nichts aus.

Entspricht die "Zahl der Anzeigen" der der eingeleiteten Ermittlungsverfahren? Hat jede Anzeige ein Ermittlungsverfahren des D.I.E. zur Folge?

 

[...]

Ich schrieb "Zahl der Anzeigen", gemeint war die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen. Beides wird sich jedoch decken. Ermittlungen werden eingeleitet, wenn eine Anzeige (Beschwerde oder Strafanzeige) vorliegt, egal, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.

 

Gruß

Goose

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Ich schrieb "Zahl der Anzeigen", gemeint war die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen. Beides wird sich jedoch decken. Ermittlungen werden eingeleitet, wenn eine Anzeige (Beschwerde oder Strafanzeige) vorliegt, egal, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.

 

Die Fragen sind doch klar formuliert:

 

Entspricht die "Zahl der Anzeigen" der der eingeleiteten Ermittlungsverfahren? Hat jede Anzeige ein Ermittlungsverfahren des D.I.E. zur Folge?

 

Darauf müsste doch auch eine klare Antwort möglich sein (Ja oder Nein).

 

Gruß, Pedro.

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Hast du meine Antwort nicht gelesen? Ich schrieb "Zahl der Anzeigen", gemeint war die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen. Beides wird sich jedoch decken. Ermittlungen werden eingeleitet, wenn eine Anzeige (Beschwerde oder Strafanzeige) vorliegt, egal, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.

 

Das beantwortet deine Frage.

 

Gruß

Goose

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Hast du meine Antwort nicht gelesen?

Ich habe Deine „Antwort“ gelesen.

 

Ich schrieb "Zahl der Anzeigen", gemeint war die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen. Beides wird sich jedoch decken. Ermittlungen werden eingeleitet, wenn eine Anzeige (Beschwerde oder Strafanzeige) vorliegt, egal, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.
Ich stelle fest: Du bist nicht willens und/oder in der Lage, zwei simple Ja/Nein-Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten.

 

Das beantwortet deine Frage.
Nein.
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Ich schrieb "Zahl der Anzeigen", gemeint war die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen. Beides wird sich jedoch decken. Ermittlungen werden eingeleitet, wenn eine Anzeige (Beschwerde oder Strafanzeige) vorliegt, egal, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.

 

Die Fragen sind doch klar formuliert:

 

Entspricht die "Zahl der Anzeigen" der der eingeleiteten Ermittlungsverfahren? Hat jede Anzeige ein Ermittlungsverfahren des D.I.E. zur Folge?

 

Darauf müsste doch auch eine klare Antwort möglich sein (Ja oder Nein).

 

Die Antwort war m. E. auch klar formuliert - man muss sie nur verstehen (wollen)......

 

Ich stelle fest: Du bist nicht willens und/oder in der Lage, zwei simple Ja/Nein-Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten.

 

Ich stelle fest, dass du offensichtlich nicht willens bist, zu verstehen.......

 

Nein.

Klare Aussage. Aber ist das auch so gefechtrechtigt ?

Einfach nur Nein sagen ist ja nicht immer reichausend, oder ?

Fanke duer Antwort.

westend

 

'sharknbake', Du bist hier gebannt, gelle?

 

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Hast du meine Antwort nicht gelesen?

Ich habe Deine „Antwort“ gelesen.

 

Ich schrieb "Zahl der Anzeigen", gemeint war die Zahl der eingeleiteten Ermittlungen. Beides wird sich jedoch decken. Ermittlungen werden eingeleitet, wenn eine Anzeige (Beschwerde oder Strafanzeige) vorliegt, egal, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht.
Ich stelle fest: Du bist nicht willens und/oder in der Lage, zwei simple Ja/Nein-Fragen mit Ja oder Nein zu beantworten.

 

Das beantwortet deine Frage.
Nein.

Es tut mir leid, wenn du solch simple Sätze nicht verstehst. Brauchst du für dein Verständnis wirklich Einwortantworten, überfordert dich eine Antwort, die aus mehr als einem Wort besteht? Schau dir doch bitte noch einmal an, was ich geschrieben habe. Ich habe einen Teil ja sogar fett markiert.

 

Gruß

Goose

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Es tut mir leid, wenn du solch simple Sätze nicht verstehst. Brauchst du für dein Verständnis wirklich Einwortantworten, überfordert dich eine Antwort, die aus mehr als einem Wort besteht?
Du weißt doch, dass ich ein bisschen simpel bin.

 

Schau dir doch bitte noch einmal an, was ich geschrieben habe. Ich habe einen Teil ja sogar fett markiert.
Gut, ich nehme das mal als ein "Ja". Trifft das denn auch dann zu, wenn kein belastbarer Anfangsverdacht zusammenkommt?
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Wobei eine klare und deutliche Einwortantwort auch nicht verstanden wird.

 

@Blaulicht: Entspanne Dich bitte. Auch deshalb, weil bei Dir, wenn es um das Verstehen geht, m. E. noch (deutliches) Entwicklungspotential gegeben ist.

 

Eribär

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Du weißt doch, dass ich ein bisschen simpel bin.

 

Gut, ich nehme das mal als ein "Ja". Trifft das denn auch dann zu, wenn kein belastbarer Anfangsverdacht zusammenkommt?

 

Gut, dass Du auch gleich selbst beweist, ein bisschen simpel zu sein...... :whistling:

 

Wie soll man denn wohl darauf kommen, dass kein belastbarer Anfangsverdacht zusammen kommt, wenn man nicht ermittelt? :unsure::wacko:

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Grundsätzlich entscheidet die Polizei (und somit auch die D.I.E.) nicht, ob der Anfangsverdacht für ein Verfahren genügt oder nicht.

Ein Bürger berichtet über einen seiner Ansicht nach strafbaren Sachverhalt oder eine seiner Ansicht nach falsche Maßnahme, dann wird dieser aufgenommen (ob da nun zu Beginn "Strafanzeige", "Beschwerde" oder "Vermerk" drüber steht, ist zunächst unerheblich. Dann wird weiter ermittelt. Ist kein strafbares Verhalten erkennbar, so wird der Behördenleiter (oder sein Vertreter) eine Stellungnahme zur Beschwerde abgeben, nachdem der Beamte und seine Vorgesetzen gehört wurden. Begründet sich der Verdacht einer Straftat, so wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.

In jedem Fall wird man dem geschilderten Sachverhalt nachgehen, sonst kann man ja schwerlich feststellen, ob die Beschwerde / Anzeige begründet ist oder nicht.

 

Die im Ursprungsposting gestellte Frage war

Wie viele Ermittlungen hat das ,,D.I.E." seit 1998 bis zum 30.06.2004 gegen Beamte/Beamtinnen welcher Behörden eingeleitet?
Ermittlungen können nun sowohl strafrechtlicher als auch dienstrechtlicher Art sein.

 

Gruß

Goose

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Ergänzend zu Gooses treffendem Beitrag sollte man verschiedene Verdachststufen nicht vergessen.

 

Anfangsverdacht = die Polizei ermittelt

Hinreichender Tatverdacht = die Staatsanwalschaft erhebt öffentliche Klage

 

Somit sollte die Frage von PedroK bezüglich des hinreichenden Tatverdacht umformuliert werden. Wenn der nicht begründet wird, stellt die Staatsanwalschaft das Verfahren ein.

 

Wenn absoulut kein Anfangsverdacht begründbar ist, wird kein Verfahren eröffnet.

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Wie soll man denn wohl darauf kommen, dass kein belastbarer Anfangsverdacht zusammen kommt, wenn man nicht ermittelt?
Danke. Ich Simpel dachte nämlich, es mache erst dann Sinn zu ermitteln, wenn man einen (Anfangs-)Verdacht hat (So à la 152 (2) StPO: sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen).

 

Grundsätzlich entscheidet die Polizei (und somit auch die D.I.E.) nicht, ob der Anfangsverdacht für ein Verfahren genügt oder nicht.

 

Der bayerische Innenminister zur Einführung der zentralen Ermittlungsstellen „Amtsdelikte“:

 

Wichtig ist mir, dass sich die Bürger an die beiden zentralen Ermittlungsdienst-stellen auch bei Beschwerden gegen Polizeibeamte wenden können. Denn hier kann sofort beurteilt werden, ob der Anfangsverdacht für eine Straftat besteht ...
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Somit sollte die Frage von PedroK bezüglich des hinreichenden Tatverdacht umformuliert werden. Wenn der nicht begründet wird, stellt die Staatsanwalschaft das Verfahren ein.
...was aber nicht zwingend bedeutet, dass nicht noch ein Disziplinarverfahren folgt.
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Besteht der Bürger auf Anzeigenaufnahme, so nehme ich die Anzeige auf, auch wenn der Sachverhalt es nicht hergibt. Das ganze geht dann recht flott zu StA, die es dann einstellen kann. Aber ich muss sie zunächst aufnehmen.

 

Ein Beispiel: Der Bürger kommt auf die Wache und teilt mit, sein Nachbar habe ihm gesagt, er wolle ihm die Nase brechen. Nun will der Bürger eine Anzeige wegen Bedrohung erstatten. Ich erkläre ihm, dass keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne vorliegt, da diese die Androhung eines Verbrechenstatbestandes fordert, die gebrochene Nase jedoch nur ein Vergehenstatbestand (Körperverletzung) darstellt. Entweder, der Bürger gibt sich mit der Auskunft zufrieden oder er besteht trotzdem auf Anzeigenaufnahme. Dann nehme ich die Anzeige auf. Das war mal anders, ich erinnere mich auch an Zeiten, in denen wir keine Anzeige aufnehmen mussten, wenn kein Straftatbestand vorliegt, aber nachdem sich einige Staatsanwälte beklagt haben, dass sie doch bitte entscheiden wollen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht bekommen sie eben auch ungefiltert solche Sachverhalte.

 

Bei deinem Zitat geht es eher darum, dass auch bei reinen Beschwerden auf eine Straftat geprüft wird, selbst wenn der Beschwerdeführer das überhaupt nicht beabsichtigt.

 

Gruß

Goose

Edited by Goose
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Ein Beispiel: Der Bürger kommt auf die Wache und teilt mit, sein Nachbar habe ihm gesagt, er wolle ihm die Nase brechen. Nun will der Bürger eine Anzeige wegen Bedrohung erstatten. Ich erkläre ihm, dass keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne vorliegt, da diese die Androhung eines Verbrechenstatbestandes fordert, die gebrochene Nase jedoch nur ein Vergehenstatbestand (Körperverletzung) darstellt. Entweder, der Bürger gibt sich mit der Auskunft zufrieden oder er besteht trotzdem auf Anzeigenaufnahme. Dann nehme ich die Anzeige auf. Das war mal anders, ich erinnere mich auch an Zeiten, in denen wir keine Anzeige aufnehmen mussten, wenn kein Straftatbestand vorliegt, aber nachdem sich einige Staatsanwälte beklagt haben, dass sie doch bitte entscheiden wollen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht bekommen sie eben auch ungefiltert solche Sachverhalte.

 

Und den geschilderten Vorgang nennst Du Ermittlung?

 

Gruß, Pedro.

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Somit sollte die Frage von PedroK bezüglich des hinreichenden Tatverdacht umformuliert werden. Wenn der nicht begründet wird, stellt die Staatsanwalschaft das Verfahren ein.
...was aber nicht zwingend bedeutet, dass nicht noch ein Disziplinarverfahren folgt.

 

Stimmt.

Umgekehrt bedeutet ein Strafverfahren/ Beschwerdeverfahren auch nicht zwingend eine Disziplinarverfahren.

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Wird eine A

Ein Beispiel: Der Bürger kommt auf die Wache und teilt mit, sein Nachbar habe ihm gesagt, er wolle ihm die Nase brechen. Nun will der Bürger eine Anzeige wegen Bedrohung erstatten. Ich erkläre ihm, dass keine Bedrohung im strafrechtlichen Sinne vorliegt, da diese die Androhung eines Verbrechenstatbestandes fordert, die gebrochene Nase jedoch nur ein Vergehenstatbestand (Körperverletzung) darstellt. Entweder, der Bürger gibt sich mit der Auskunft zufrieden oder er besteht trotzdem auf Anzeigenaufnahme. Dann nehme ich die Anzeige auf. Das war mal anders, ich erinnere mich auch an Zeiten, in denen wir keine Anzeige aufnehmen mussten, wenn kein Straftatbestand vorliegt, aber nachdem sich einige Staatsanwälte beklagt haben, dass sie doch bitte entscheiden wollen, ob eine Straftat vorliegt oder nicht bekommen sie eben auch ungefiltert solche Sachverhalte.

 

Und den geschilderten Vorgang nennst Du Ermittlung?

 

Gruß, Pedro.

Wird eine Anzeige vorgelegt, so werden auch Ermittlungen geführt. Ist erkennbar keine Straftat vorhanden, sind die Ermittlungen relativ gering, jedoch wird auch hier zumindest der betreffende Beamte ermittelt.

 

Gruß

Goose

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Wird eine Anzeige vorgelegt, so werden auch Ermittlungen geführt.

Sehe ich nicht so. Vor der Einleitung der Ermittlungen muss IMO die Prüfung des Anfangsverdachts erfolgen.

 

Tja, was du siehst ist das eine, wie es aber ist, ist das andere.

 

Was meinst du mit 'wird eine Anzeige vorgelegt'?

Meinst du, wenn einer zur Polizei reinkommt und sagt: ich wurde misshandelt?

 

Das kann man als 'Anzeige' betiteln. Dann prüft der Polizist den Anfangsverdacht. Er fragt nämlich was los war. Im Regelfall prüft er gar nichts! Sondern schreibt eine Anzeige. Er bringt also die mündliche Anzeige zu Papier. Dann beginnt das Ermittlungsverfahren, welches immer mit der Übersendung der Akte an die Staatsanwalschaft endet. Und erst dort wird bewertet.

 

Was meinst du mit 'Ermittlungshandlungen'? Die Nachfragen sind schon die ersten Ermittlungen.

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Der zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens erforderliche Anfangsverdacht liegt IMO erst dann vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine (verfolgbare) Straftat existieren.

 

Und wie nennst die Aussage, die dem Polizisten gemacht wird? Also der Mann der auf der Wache erscheint und sagt, er sei verletzt worden? Mir reicht das Anfangsverdacht, zumindest um noch zwei drei Fragen zu stellen. Das kann man informatorisches Befragen nennen, es ist ist aber die erste Ermittlungshandlung. Das Ermittlungsverfahren beginnt lange bevor das erste Blatt eingespannt wird!

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Das Ermittlungsverfahren beginnt lange bevor das erste Blatt eingespannt wird!

Wie schon oben gesagt....

 

Aus den Richtlinien für die Prüfung eines Anfangsverdachts wegen einer Straftat (Rundverfügung des Generalstaatsanwaltes des Landes Brandenburg):

Bieten Strafanzeigen Anlass, bereits die Frage des Anfangsverdachts besonders zu prüfen, ist während dieser Prüfung von einer „Anzeigesache” und erst nach daraufhin erfolgter Annahme eines Anfangsverdachts von einem „Ermittlungsverfahren” zu sprechen.

 

BTW: Wo wird eigentlich noch ein "Blatt eingespannt"? ;)

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Ja, wenn du willst. Dann sprich in einem Fall, wo der Anfangsverdacht tatsächlich genauer geprüft wird von einer Anzeigensache. Kannst es auch Fragen, Nachdenken, im Kreislaufen nennen.

(manchmal muss man in solchen Fällen auch telefonieren oder gar irgendwo hinfahren, Fragen stellen

ich nenne das Ermittlungen.)

 

 

 

Fakt sind bestimmte Regularien.

 

Ich dachte, dass du darauf rumreiten willst, dass der Polizist am Tresen ja einfachen keinen Anfangsverdacht begründen müsste und so das Verfahren vereitelt.

Dass du hier auf eine dumme Wortklauberei hinaus wolltest - geschenkt. Ich spreche bestimmt nicht von einer Anzeigensache... Aber darum ging es wohl auch weniger, sondern da sass beim StA ein Pups quer, vermutlich ging es um irgendeinen Karteiraster/ Aufkleber an einer Rot Akte und Mitteilung eines Ermittlungsdienstes. Naja, wer sonst keine Sorgen hat...

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Hübsche Behauptungen.
Im wesentlichen Teil belegt. Und grundsätzlich: nimm es einfach hin, wenn Dir jemand etwas erklärt, von dem Du nix verstehst.

 

Ich sage lediglich, daß trotz der Aussage, die Leser wären befragt worden, nicht feststehen muß, wer ALLES tatsächlich befragt wurde. Das sind, solange dazu keine gesicherten Aussagen existieren, erstmal Mutmaßungen. Ich räume aber gern ein, daß einiges für Deine Thesen spricht.
Ich wüßte nicht, was nach dieser Aussage
Die meistgelesene Zeitschrift der Welt befragte dazu ihre Leserinnen und Leser von September bis Oktober vergangenen Jahres.
gegen meine Aussage (nix These) spricht.

 

Na, jetzt, wo Du es mir dankenswerterweise so detailiert dargelegt hast... war doch gar nicht so schwierig, woll
Öffentliche Selbstgespräche? snb hätte da ein Mittelchen gehabt...

 

Wenn man es auf Online-Inhalte erweitert, erweitert sich damit auch die Zahl bzw. der Umfang der "Leserschaft".
Wenn Du eine Online-Ausgabe der Zeitschrift findest, kann man darüber diskutieren. Bis dahin spekulierst Du hier auf verlorenem Posten.

 

Schön. Du weißt es also nicht.
Natürlich nicht, schließlich habe ich weder mit der Zeitschrift noch mit der Umfrage irgendwas zu tun. Muß ich auch nicht - das, was die dort abziehen, ist nichts besonderes und in den einschlägigen (Fach-)Kreisen genauso wohl- und wie als wissenschaftlich relativ wertlos bekannt.

 

Mindestens genauso gut wie Dir.
Warum schreibst Du dann so einen Mist?

 

Was heißt nein ? Geht´s vielleicht etwas ausführlicher.

Nicht überfordern, den Mann. Er meint tatsächlich,
wenn es dann vielleicht zuviel wird mit den Verfahren, wird man vielleicht zu der Überlegung kommen können, das mit dem Betreffenden vielleicht doch etwas nicht stimmt.
das stimme nicht.

 

Wenn sich bei Dir jemand über die Fahrweise eines Deiner Mitarbeiter beschweren, wirst Du den wahscheinlich dazu anhören. Nehmen wir mal an, Dein Mitarbeiter hätte eine gute Geschichte zu der Beschwerde - wie oft würdest Du ihm diese Geschichten glauben, wenn sich immer wieder verschiedene Menschen über ihn beschwerten? Siehste...

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[.....]

Dass du hier auf eine dumme Wortklauberei hinaus wolltest - geschenkt. [....]

 

@Blaulicht: Einerseits wünscht Du Dir einen "respektvollen Umgang" (Deine Worte) untereinander, andererseits sprichst Du im Zusammenhang mit PedroK´s Beitrag von "dummer Wortklauberei" - wie passt das zusammen?

 

Kannst Du das bitte erklären, sofern es Dich (intellektuell oder auch sonst) nicht überfordert?

 

Und was war Deine (positive?) Absicht, als Du Dich über quersitzende (wie man sich das auch immer vorstellen mag) Flatulenzen von Staatsanwälten geäußert hast?

 

Auf Deine (möglichst konkreten) Antworten auf meine konkreten Fragen freue ich mich, bin schon sehr gespannt.

 

Eribär

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Im wesentlichen Teil belegt.

Na, wenn DU das sagst.... :notworthy:

 

Und grundsätzlich: nimm es einfach hin, wenn Dir jemand etwas erklärt, von dem Du nix verstehst.

Oh, den Spruch merk ich mir. Hoffentlich erinnerst Du Dich dann noch daran. Im übrigen: nur weil es von DIR kommt, nehme ich noch lange nichts hin. Und ob DU etwas davon verstehst.... :yawn:

 

Ich wüßte nicht, was nach dieser Aussage
Die meistgelesene Zeitschrift der Welt befragte dazu ihre Leserinnen und Leser von September bis Oktober vergangenen Jahres.
gegen meine Aussage (nix These) spricht.

Einiges, auch wenn Du es nicht erkennen oder einsehen magst. Denn lediglich die Aussagen, man hätte die Leserschaft befragt, zusammen mit der Angabe, wie sich die Leserschaft für gewöhnlich zusammensetzt, besagt noch nichts darüber, wer tatsächlich alles teilgenommen hat. Es läßt lediglich mußmaßen, daß es sich um die genannte Personengruppe handelt. Deshalb spricht einiges für Deine These.

 

Öffentliche Selbstgespräche? snb hätte da ein Mittelchen gehabt...

Hätte, hat er aber nicht mehr. :abwarten: Da Du aber sicherlich noch Kontakt zu ihm hast, darfst Du Dich ruhig ordentlich damit eindecken. Wirst es brauchen können.

 

Schön. Du weißt es also nicht.
Natürlich nicht...

Das reicht schon. Der Rest ist überflüssig.

 

Warum schreibst Du dann so einen Mist?

Nanana... öffentliche Selbstgespräche?

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Wie soll man denn wohl darauf kommen, dass kein belastbarer Anfangsverdacht zusammen kommt, wenn man nicht ermittelt?
Danke. Ich Simpel dachte nämlich, es mache erst dann Sinn zu ermitteln, wenn man einen (Anfangs-)Verdacht hat (So à la 152 (2) StPO: sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen).

 

Das wuerde ja andersherum bedeuten, dass die Anzeige einfach abgelehnt und ad acta gelegt wird, wenn einer - der Anzeigenannehmende - der Meinung ist, ein Anfangsverdacht ist nicht gegeben. So kann es nun nicht sein. Wenn die ersten Ermittlungen ergeben, dass kein ausreichender Anfangsverdacht gegeben ist, dann werden sie eingestellt, anderenfalls vertieft.

 

Und: Bitte - dafuer ist das Forum ja da, dafuer zu sorgen, dass auch 'Simpel' informiert sind...... :whistling:^_^

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[.....]

Dass du hier auf eine dumme Wortklauberei hinaus wolltest - geschenkt. [....]

 

@Blaulicht: Einerseits wünscht Du Dir einen "respektvollen Umgang" (Deine Worte) untereinander, andererseits sprichst Du im Zusammenhang mit PedroK´s Beitrag von "dummer Wortklauberei" - wie passt das zusammen?

 

Eribär

 

Es passt, da ich über seinen Beitrag / Inhalt sprach aber nicht über PedroK selber.

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Und: Bitte - dafuer ist das Forum ja da, dafuer zu sorgen, dass auch 'Simpel' informiert sind...

 

Aus der gleichen Rundverfügung des zitierten Generalstaatsanwalts:

Der Staatsanwalt hat bei der Prüfung eines Anfangsverdachts zunächst festzustellen, ob überhaupt eine Straftat, also eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung vorliegen könnte, und sodann zu klären, ob diese auch verfolgbar wäre, d.h. keine persönlichen Strafausschließungsgründe und Verfahrenshindernisse vorliegen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hat zu unterbleiben, wenn ein Element der „verfolgbaren Straftat” offensichtlich fehlt.

 

Und:

Andererseits hat der Bürger aber einen Anspruch darauf, dass aus der Luft gegriffene Vorwürfe nicht schon zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen, sondern der Staatsanwalt in diesen Fällen bereits einen Anfangsverdacht verneint. Daher reichen bloße Vermutungen oder kriminalistische Hypothesen nicht aus, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Vielmehr muss der Anfangsverdacht auf konkreten Tatsachen beruhen (vgl.OLG Hamburg GA 1984, 289 f.).

 

 

Also: Erst Verdacht prüfen, dann ermitteln.

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Ich stelle fest: 'Blaulicht' hat recht, Du betreibst tatsaechlich Wortklauberei. Allerdings verkneife ich mir jegliches klassifizierendes Adjektiv......

Ich stelle fest: Dir sind die Argumente ausgegangen.

 

Es ging um Gooses Behauptung, die Anzahl der Anzeigen sei gleich der Anzahl der "Ermittlungen" (aus der kleinen Anfrage an die Bürgerschaft). Diese Behauptung ist IMO belegbar falsch.

 

Und es ging um diese Behauptung:

Ermittlungen werden eingeleitet, wenn eine Anzeige (Beschwerde oder Strafanzeige) vorliegt, egal, ob diese gerechtfertigt ist oder nicht...
Auch die ist IMO belegbar falsch. Das hast Du ja gerade gelesen.
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Aus der gleichen Rundverfügung des zitierten Generalstaatsanwalts:
Der Staatsanwalt hat bei der Prüfung eines Anfangsverdachts zunächst festzustellen, ob überhaupt eine Straftat, also eine tatbestandsmäßige, rechtswidrige und schuldhafte Handlung vorliegen könnte, und sodann zu klären, ob diese auch verfolgbar wäre, d.h. keine persönlichen Strafausschließungsgründe und Verfahrenshindernisse vorliegen. Die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens hat zu unterbleiben, wenn ein Element der „verfolgbaren Straftat” offensichtlich fehlt.

 

Und:

Andererseits hat der Bürger aber einen Anspruch darauf, dass aus der Luft gegriffene Vorwürfe nicht schon zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führen, sondern der Staatsanwalt in diesen Fällen bereits einen Anfangsverdacht verneint. Daher reichen bloße Vermutungen oder kriminalistische Hypothesen nicht aus, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Vielmehr muss der Anfangsverdacht auf konkreten Tatsachen beruhen (vgl.OLG Hamburg GA 1984, 289 f.).

 

Also: Erst Verdacht prüfen, dann ermitteln.

Das Wesentliche habe ich mal fett markiert.

Was wird denn wohl der Überprüfung seitens des StA vorausgehen? Eben! Ermittlungen seitens der Polizei. Anschließend überprüft der StA die polizeilichen Ermittlungen. Entweder, er folgt dem und leitet ein Verfahren ein, oder aber er stellt die Sache ein. In jedem Fall aber wurde seitens der Polizei ermittelt.

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