knna 0 Posted January 28, 2013 Report Share Posted January 28, 2013 Hi, im Juni 2011 wurde ich in meiner Probezeit mit 23 km/h außerorts geblitzt. Habe hierfür einen Punkt bekommen und darauf hin auch ein Aufbauseminar absolviert. Nun läuft die Probezeit ca. im Oktober 2013 aus. Jetzt wurde ich am 29.11.2012 erneut mit 23 km/h geblitzt. Am 24.01.2013 erhielt ich (bzw. mein Vater, da auf ihn das Auto gemeldet ist) die Anhörung im Bußgeldverfahren. Das komische ist, dass er addressiert wurde an FrauAlexander ...................... Auf dem Bild bin eindeutig ich (weiblich) zu erkennen. Auf der Rückseite gibt es wie immer die Felder zum ausfüllen. Punkt 1: Angaben zu Ihrer Person (nur ausfülllen, wenn die Angaben auf der Vorderseite unrichtig oder unvollständig sind)Punkt 2: Weitere Angaben zur PersonPunkt 3: Angaben zu gesetztlichen VertreternPunkt 4: Angaben zur Sache : Ich gebe den Verstoß zu Ich geben den Verstoß nicht zu, weil....... Eine sau blöde Idee, denkt ihr wenn mein Vater ankreuzt: ich geben den Verstoß zu.....dass es sich erledigt hat?Im Text steht auch: Ihnen wird vorgeworfen...Kann das was mit der Falschen Anschrift zu tun haben? Da ich mich noch in der Probezeit befinde, würde ich jetzt (würde ich es zugeben) "nur " einen Punkt und ein Bußgeld erhalten, dürfte mir aber bis Oktober 2013 nichts mehr zu Schulden lassen kommen. Habe auch schon an ein Verkehrspsyhologisches Gutachten gedacht, das meine beiden Punkte erlöschen lässt. Dann sind aber mal gleich wieder 300 € weg. Was würdet ihr mir raten? Freu mich schon auf eure Antworten. Liebe Grüße Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 28, 2013 Report Share Posted January 28, 2013 Eine sau blöde Idee, denkt ihr wenn mein Vater ankreuzt: ich geben den Verstoß zu.....dass es sich erledigt hat?Wenn Papa keine Punkte hat kann er das schon übernehmen. Ankreuzen, unterschreiben, und ab in die Post. Im Text steht auch: Ihnen wird vorgeworfen...Kann das was mit der Falschen Anschrift zu tun haben?Eher mit Schlamperei. Merken das Fahrer weiblich ist, und nicht merken das der Angeschriebene männlich ist.Die Steilvorlage würde ich ausnutzen. Da ich mich noch in der Probezeit befinde, würde ich jetzt (würde ich es zugeben) "nur " einen Punkt und ein Bußgeld erhalten, dürfte mir aber bis Oktober 2013 nichts mehr zu Schulden lassen kommen. Falls das mit Papa nicht klappt, so kritisch ist das dann nicht mehr.Rechtskraft des Bußgeldbescheid raus zögern, bis dann die Aufforderung zum freiwilligen Seminar kommt, +2Monate, dann ist schon Oktober. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Guest Freisinn Posted January 28, 2013 Report Share Posted January 28, 2013 Der Halter ist vermutlich mit dem falschen Geschlecht beim KBA gespeichert, dann bietet die Software statt einer ZA eine Betroffenenanhörung an. Quote Link to post Share on other sites
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