KlausK 182 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Bezahlt wird nur, wenn das Fahrzeug nicht nutzbar war. Bei einem älteren Fahrzeug kann schon eine beschädigt Heckklappe zum Totalschaden führen, trotzdem ist das Fahrzeug nutzbar. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Das sehen viele Leute anders. Klick Es ist unerheblich ob das Fahrzeug nutzbar ist oder nicht. Relevant ist der Nutzzungswille und der liegt genau dann vor wenn das Fahrzeug weiter gefahren wird. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Nein, ist es nicht, wichtig ist dieser Satz: Wäre das Ereignis nicht eingetreten, hätte der Geschädigte das Fahrzeug weiterbenutzt. (so auch Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. I StVG §12, Rdnr. 45).Wenn das Fzg weiterbenutzt wird bzw. werden kann, gibt es keinen Nutzungsausfall. Unter BGH VI ZR 246/07 im Volltext sollte alles erklärt sein. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 17, 2013 Author Report Share Posted February 17, 2013 eine "Nichtnutzung" wird nur mit der Abmeldung bestätigt damit steht fest, das Fahrzeug kann von mir nicht genutzt werden dann gibt es den Nutzungsausfall Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Ich kann jetzt auf die Schnelle keine eindeutige Quelle finden. Dein verlinktes Urteil beinhaltet nicht den gesamten Text. Weiterhin verstehe ich Contra nicht warum er den Wagen nicht hat reparieren lassen. Nach der 130% Regelung hätte er jetzt einen instand gesetzten Wagen und ganz sicher auch den Nutzungsausfall bzw. einen Leihwagen für die Reparaturdauer. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 eine "Nichtnutzung" wird nur mit der Abmeldung bestätigt damit steht fest, das Fahrzeug kann von mir nicht genutzt werden dann gibt es den NutzungsausfallDas ist meiner Meinung nach bei einem Totalschaden nicht relevant, wird zwar von den Versicherungen so gehandhabt, ist aber nicht unbedingt Stand der Rechtsprechung. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 17, 2013 Author Report Share Posted February 17, 2013 Ich kann jetzt auf die Schnelle keine eindeutige Quelle finden. Dein verlinktes Urteil beinhaltet nicht den gesamten Text. Weiterhin verstehe ich Contra nicht warum er den Wagen nicht hat reparieren lassen. Nach der 130% Regelung hätte er jetzt einen instand gesetzten Wagen und ganz sicher auch den Nutzungsausfall bzw. einen Leihwagen für die Reparaturdauer. ich hatte das Auto schon fertig bevor die Versicherung das Geld angewiesen hat... Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 ich hatte das Auto schon fertig bevor die Versicherung das Geld angewiesen hat...Wo ist das Problem? Dann rechne fiktiv die Reparatur mitsamt dem Nutzungsausfall ab. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 eine "Nichtnutzung" wird nur mit der Abmeldung bestätigt damit steht fest, das Fahrzeug kann von mir nicht genutzt werden dann gibt es den NutzungsausfallDas ist meiner Meinung nach bei einem Totalschaden nicht relevant, wird zwar von den Versicherungen so gehandhabt, ist aber nicht unbedingt Stand der Rechtsprechung.Ist es, siehe das Urteil des BGH. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 ich hatte das Auto schon fertig bevor die Versicherung das Geld angewiesen hat...Wo ist das Problem? Dann rechne fiktiv die Reparatur mitsamt dem Nutzungsausfall ab.Vorsicht, das gibt eine Aufrechnung und Arbeitsaufwand: die Reparatur ist durch Fotos und Rechnungen zu belegen. Für die Rechnungssumme gibt es dann immerhin die MwSt erstattet, dafür kann der der Stundensatz der Werkstatt gegen den Stundensatz des Privatiers aufgerechnet werden. Die Aktion kann finanziell nach hinten losgehen. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 st es, siehe das Urteil des BGH.Hab ich falsch geklickt? Ich finde kein komplettes Urteil. Die Aktion kann finanziell nach hinten losgehen.Nö. Er rechnet fiktiv nach Gutachten ab. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt: er kann fiktiv nach Gutachten abrechnen, dann gibt es in diesem Fall keinen Nutzungsausfall oder er belegt den Nutzungsausfall (hier die Dauer der Reparatur), dann kann das von mir beschriebene eintreten. Zum falsch klicken kann ich nichts sagen, wenn es Dir nicht vorliegt, musst die entsprechende Datenbank nutzen. Ich bin dem Link mal gefolgt, dort steht doch bereits: In seinem Urteil vom 10. Juni 2008 (BGH VI ZR 246/07) listet der Bundesgerichtshof nachvollziehbar auf, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung gefordert werden kann. Sie kann also nicht pauschal bei Totalschaden gefordert werden, allerdings kann sie auch nicht pauschal verweigert werden (hat ja keiner behauptet). Es gibt sicherlich auch Versicherungen, die einen berechtigten Anspruch verweigern, trifft aber alle Sparten, leider. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Aus der Seite eines Anwalts: Anders als beim Reparaturschaden ist beim Totalschaden auch Nutzungsausfall zu erstatten, ohne das die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges nachgewiesen wird. Der Nutzungswille geht beim Totalschaden nämlich nicht mit dem Fahrzeug unter. Wäre das Ereignis nicht eingetreten, hätte der Geschädigte das Fahrzeug weiterbenutzt. (so auch Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 33. Aufl. I StVG §12, Rdnr. 45). Quelle. Kanzlei Prof. Dr. Streich & Partner Contra hat das Fahrzeug weiter benutzt. Es war nicht verkehrstauglich (Rücklicht defekt). Er hat es instand gesetzt. Die andere Variante ist aber die Abrechnung auf Reparaturkostenbasis. Hier gelten andere Voraussetzungen. Der Anspruch entsteht durch die tatschliche Reparatur unabhängig von dessen Art. Auch bei einer Instandsetzung in Eigenregie kann man den Nutzungsausfall geltend machen. Zum Nachweis kann man den Wagen z. B. beim Gutachter vorführen. Allerdings ist hier die im Gutachten ausgewiesene Reparaturdauer anzusetzen, nicht die Zeit für die Wiederbeschaffung. Die Umsatzsteuer wird nur in dem Umfang erstattet in dem sie tatsächlich angefallen ist. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 17, 2013 Author Report Share Posted February 17, 2013 Wer zahlt die Guterachterkosten nach der Eigenreparatur? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Da es notwendige Kosten sind, der Gegner. Der Gutachter wird sich diese jedoch meist abtreten lassen haben. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 17, 2013 Author Report Share Posted February 17, 2013 Gutachten nach Unfall zahlt der Gegner, das ist ja klar. Aber wenn ich aelber repariere und dann eínen Gutachter das Auto begutachten lasse, zahle ich doch. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Frage den Versicherer, eventuell genügt die Rechnung und ein Foto. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 17, 2013 Author Report Share Posted February 17, 2013 laut Rechtssprechung ist ein Gutachter bei Selbstreparatur nötig bei Reparatur in einer Fachwerkstatt braucht man das nicht, allerdings rechnet die dann selber mit der Versicherung ab Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Richtig, sollt es sich aber eine Teilreparatur mit geringen (Material-)Wert handeln, kann sich der Versicherer mit einem einfacheren Verfahren zufrieden geben, deswegen einfach mal nachfragen. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Aber wenn ich aelber repariere und dann eínen Gutachter das Auto begutachten lasse, zahle ich doch.Die Nachbegutachtung ist bereits im Gutachterpreis enthalten. Es fallen keine zusätzlichen Kosten an. Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted December 11, 2013 Report Share Posted December 11, 2013 möchte das Auto auf jeden Fall behalten Nimm den Wiederbeschaffungswert in bar und lass den Wagen in der Tschechei (für einen Bruchteil der Kosten in D.) reparieren. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 11, 2013 Report Share Posted December 11, 2013 Nach 10 Monaten dürfte eine Entscheidung längst gefallen sein... Quote Link to post Share on other sites
Stahlsturm 5 Posted December 13, 2013 Report Share Posted December 13, 2013 Nach 10 Monaten dürfte eine Entscheidung längst gefallen sein...Ich habe nicht alles bis zum Ende gelesen bevore ich geantwortet habe... Quote Link to post Share on other sites
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