Jump to content

Auffahrunfall Totalschaden? Versicherung?


Recommended Posts

Hallo Gemeinde..... :doofwinkt:

 

Mir ist heute einer beim Abbiegen raufgefahren.

 

Nun stellt sich mir die Frage, was passiert wenn der Schaden höher ist als der Wert des Autos.

 

Ich habe einen 10 Jahre alten golf 4 Variant der eigentlich recht gut in Schuss ist.

 

 

Aber was ist wenn er zu kaputt ist?

 

 

MFG

Link to post
Share on other sites

Aber was ist wenn er zu kaputt ist?

Ist die Schuldfrage sicher geklärt?

 

Du kannst einen Gutachter beauftragen wenn der Schaden größer als 800€ ist.

Der Wiederbeschaffungswert des Autos wird ermittelt, der Restwert vom Kaputten. Dann kannst Du entweder die Differenz nehmen und den alten behalten, oder der Alte kommt in eine Restwertbörse und wird verkauft.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Wenn die Reparatur bis ca. 120% des Wiederbeschaffungswertes kostet, zahlt die Versicherung die Reparatur, ansonsten den Wiederbeschaffungswert. Lässt Du nicht reparieren bzw. kaufst keinen Neuen, wird noch die Mehrwertsteuer abgezogen. Bei einem Golf IV dürfte der Wiederbeschaffungswert nicht sonderlich hoch sein (2.500€?). Was ist denn so kaputt?

Link to post
Share on other sites

Ja habe mal im Netz geguckt, Händlerankaufswert ca. 2500€

 

Beschädigungen die zu sehen sind: Heckklappe, Rückleuchte links, Stoßfänger obwohl das nur die Verkleidung ist, der eigentliche Stoßfänger sitzt wohl da drunter, der drückt sich aber durch das Plaste durch

Link to post
Share on other sites

ja die Schuldfrage ist geklärt, hat der Polizist gleich gesagt, er hat dem anderen auch schon gesagt er bekomme noch Post mit einem Verwarngeld.

 

na hoffentlich rechnen die mein Auto nicht tot...

 

@Contra: ich drücke Dir die Daumen, dass es finanziell gut für Dich ausgeht.

 

LG!

Eribär

Link to post
Share on other sites

ja die Schuldfrage ist geklärt, hat der Polizist gleich gesagt, er hat dem anderen auch schon gesagt er bekomme noch Post mit einem Verwarngeld.

 

na hoffentlich rechnen die mein Auto nicht tot...

 

@Contra: ich drücke Dir die Daumen, dass es finanziell gut für Dich ausgeht.

 

LG!

Eribär

 

danke dir, bin nämlich auf´s Auto angewiesen und mir gefällt mein Auto, vor allem gibt´s für schmales Geld kein neues...

Link to post
Share on other sites
  • 2 weeks later...

Wenn die Reparatur bis ca. 120% des Wiederbeschaffungswertes kostet, zahlt die Versicherung die Reparatur, ansonsten den Wiederbeschaffungswert. Lässt Du nicht reparieren bzw. kaufst keinen Neuen, wird noch die Mehrwertsteuer abgezogen. Bei einem Golf IV dürfte der Wiederbeschaffungswert nicht sonderlich hoch sein (2.500€?). Was ist denn so kaputt?

 

Das habe ich nie so richtig verstanden, warum wird das gemacht?

 

Gruß

 

only Diesel

Link to post
Share on other sites

möchte das Auto auf jeden Fall behalten

Nur mal so als Anhaltspunkt. Wenn die Reparaturkosten nicht über 130% des Wiederbeschaffungswert liegen, kann das Auto repariert werden. So war es jedenfalls früher, ob jetzt noch so ist? Beri dem Alter kann es aber auch dazu kommen das Neu für Alt gerechnet wird. Dann hätte das Auto nachher einen höheren Wert, der nicht erstattet wird, sprich ein Teil der Kosten kleben dir an der Backe.

 

Wenn Du es in einer Werkstatt reparieren lassen willst, frage mal dort nach, die machen normalerweise auch die ganze Abwicklung mit der Versicherung. Du könntest alternativ natürlich auch zu einem Anwalt gehen und beraten lassen.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Wenn die Reparatur bis ca. 120% des Wiederbeschaffungswertes kostet, zahlt die Versicherung die Reparatur, ansonsten den Wiederbeschaffungswert. Lässt Du nicht reparieren bzw. kaufst keinen Neuen, wird noch die Mehrwertsteuer abgezogen. Bei einem Golf IV dürfte der Wiederbeschaffungswert nicht sonderlich hoch sein (2.500€?). Was ist denn so kaputt?

 

Das habe ich nie so richtig verstanden, warum wird das gemacht?

 

Gruß

 

only Diesel

 

Weil die Mehrwertsteuer auch nicht fällig wird.

Wird selbst (teil)repariert, kann für diesen Teil die Mehrwertsteuer nachgefordert werden.

Link to post
Share on other sites

Es gab oder gibt auch noch ne andere Möglichkeit -

Welche "andere" Möglichkeit? Das Gutachten ist doch schon da. Wenn er jetzt nicht auf Gutachten abrechnet trägt er allein schon die Gutachterkosten. Dann würde ihm der Nachweis weiterer Parameter wie Restwert und Nutzungsausfall fehlen. Logischerweise rechnet er jetzt auf Gutachten ab.

Link to post
Share on other sites

Die Versicherung wird dir erst einmal ein besserers Angebot für den Restwert schicken, damit die ihre Zahlung kürzen können. Irgendeinen zwielichtigen Händler werden sie schon finden, der mindestens 1000 oder 1500 Euro bietet.

 

Wenn du den Wagen dann behälst, erhälst du natürlich weniger Geld.

Link to post
Share on other sites

ja das sagt mir auch gleich dr DEKRA Gutachtr, das was er als Restwertangebot einholt ist bindend, er sucht regional.

 

wenn die Versicherung jemanden am Ar... der Welt hat ist das egal, der Wert den der Gutachter genommen hat zählt

 

 

habe mit meinem Versicherungsmenschen telefoniert, der meinte sogar der Restwert bei Totalschaden wird mit Mwst ausgezahlt

Link to post
Share on other sites

Welche "andere" Möglichkeit? Das Gutachten ist doch schon da. Wenn er jetzt nicht auf Gutachten abrechnet trägt er allein schon die Gutachterkosten. Dann würde ihm der Nachweis weiterer Parameter wie Restwert und Nutzungsausfall fehlen. Logischerweise rechnet er jetzt auf Gutachten ab.

Die andere Möglichkeit war die fiktive Abrechnung. Die war hier noch nicht genannt.

Auch wenn das Gutschten schon da ist, heißt das ja nicht das es die Versicherung schon hat.

 

Ich zitier mal aus meinem obigen Link - ist evtl. übersehen worden.

"


  1. Ist das KFZ nicht betriebs,- und verkehrssicher eine Notreparatur durchführen lassen. Dann gibt es die vollen Reparaturkosten, da zu vermuten ist, dass das KFZ weiter benutzt werden soll. Auf RW und WBW kommt es nicht an.

  2. Nach sechs Monaten steht auch bei nicht durchgeführter Reparatur ein Anrecht auf fiktive Abrechnung nach Gutachten, sollte vorher die Reparaturkostensumme höher gewesen sein als die Differenz zwischen WBW und RW.

"

Ich versteh das so, daß Contra für ganz ganz kleines Geld eine Notreparatur macht/machen läßt.

Das Auto dann 6 Monate weiterfährt und dann die 3470 Euro von der Versicherung bekommt, sein (Schrott)auto aber nicht für den Restwert hergeben muß.

Nach den 6 Monaten kann er machen was er will.

Wenn er das mal durchrechnet, könnte das günstiger sein - oder lieg ich falsch?

 

Gruß

Link to post
Share on other sites

Eine Abrechnung nach Gutachten ist eine fiktive Abrechnung. Contra ist nicht verpflichtet den Wagen reparieren zu lassen. Er hat Anspruch auf Ersatz des Wertverlustes den er durch die Beschädigung seines Fahrzeuges erleidet, unabhängig davon ob er den Schaden realisiert (= Geld für Reparatur aufwendet oder ein Ersatzfahrzeug beschafft) oder eine kostengünstigere Reparaturmethode oder auch gar keine wählt. Dann wird noch die Position Fahrzeugverbringung (= Fahrt zur Lackiererei und zurück) abgezogen sofern der Wagen nicht lackiert wird. Die Schadenhöhe ist detailiert im Gutachten ausgewiesen.

 

Er hat jedoch nur Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer in der Höhe in der sie tatsächlich angefallen ist, sofern er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Weiterhin wird der Nutzungsausfall auch nur dann geleistet wenn ein echter Nutzungsausfall vorliegt. Das bedeutet er muss eine Reparatur des Wagens nachweisen.

 

Eine Wartezeit besteht nicht. Der Anspruch kan sofort geltend gemacht werden.

 

Das alles weiss aber der Rechtsanwalt, den Contra hoffentlich bereits aufgesucht hat.

Link to post
Share on other sites

Noch brauche ich ja keinen Anwalt. bis jetzt läuft es ja für mich.

 

Die Versicherung hat zwar das Gutachten noch nicht, aber sie haben ihre Zahlungspflicht bestätigt, zumindest sagte mir das der Sachbearbeiter am Telefon. Nun wollen sie nur noch wissen was sie zahlen müssen.

 

Die 3470€ wird es nicht geben, da das Auto nur noch 3100€ Zeitwert hatte. Entweder gibt es 3100€ - 850€ oder

 

ich lasse das Auto in einer Werkstatt reparieren aber dann müssen die mit der Versicherung abrechnen, für eine Reparatur sehe ich das Geld nicht.

Link to post
Share on other sites

Der Vertreter verkauft Verträge und betreut seine Kunden. Er ist selten der Mann aus der Rechtsabteilung und nicht immer kundig in Sachen Schadenabwickung.

 

Du eierst jetzt schon rum und weisst nicht genau was Dir zusteht und wie Du den Schaden am elegantesten abwickelst. Ein Rechtsanwalt kann Dir alle Sorgen und jeden Schreibkram abnehmen und kostet Dich keinen Cent.

 

Mir fällt gerade kein Gruind ein der gegen eine kompetente Hilfe spricht.

Link to post
Share on other sites
ich denke doch nicht, dass die sich quer stellen
.... und ich denke immer noch, dass die Erde eine Scheibe ist... :whistling:

 

Nichts für ungut, aber ich habe nur sehr selten eine Versicherung erlebt die problemlos und zeitgerecht alles zahlt wenn nicht ein versierter Anwalt dahinter steht!

Link to post
Share on other sites

Abwarten, hängt sicherlich auch vom Bearbeiter ab. Bei der Humbug-Mülleimer (oder so ähnlich) wurde der Ersatzwagen gestellt und die Werkstatt bezahlt, aber dann ging der Eiertanz um Wertminderung (Kfz war ca. 6 Monate jung), Unkostenpauschale, etc. los. Schuldfrage war auch eindeutig, da ich vor der roten Ampel stand un die Dame mir ein anderes Kfz in den Kofferaum schob.

Link to post
Share on other sites

Gutachten, Polizeibericht und die Aussagen sind nun alle bei der Versicherung

 

morgen ist die Sachbearbeiterin wieder am Platz, ich werde sie morgen anrufen und abfragen was sie mir anbieten und auf welche Forderung sie eingehen

 

wenn mir das nicht zusagt, werde ich mich an meine Rechtschutz wenden

 

noch können sie ja keine Zahlung veranlassen, denn sie wissen ja nicht ob ich reparieren lasse oder den Wagen abschreibe, also geht es immer noch um die volle Summe

Link to post
Share on other sites

So kurz zur Info

 

die Versicherung hat bezahlt, Zeitwert minus Restwert plus Aufwandsentschädigung

 

würde jetzt noch die Kosten für´s Ab und Anmelden so wie eine Nutzungsausfallpauschale für 9 Tage bekommen wenn ich das Auto abgebe und ein neues zulasse

Link to post
Share on other sites

Nö. Der Nutzungsausfall steht Dir bei Totalschaden in jedem Fall zu.

 

ja aber nur wenn ich eine Abmeldebescheinigung zu sende denn damit beweise ich, dass ich kein KFZ mehr habe und dadurch Nutzungsausfall, so lange ich das KFZ angemeldet habe, nutze ich es ja

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...