contra 74 Posted January 28, 2013 Report Share Posted January 28, 2013 Hallo Gemeinde..... Mir ist heute einer beim Abbiegen raufgefahren. Nun stellt sich mir die Frage, was passiert wenn der Schaden höher ist als der Wert des Autos. Ich habe einen 10 Jahre alten golf 4 Variant der eigentlich recht gut in Schuss ist. Aber was ist wenn er zu kaputt ist? MFG Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted January 28, 2013 Report Share Posted January 28, 2013 Aber was ist wenn er zu kaputt ist?Ist die Schuldfrage sicher geklärt? Du kannst einen Gutachter beauftragen wenn der Schaden größer als 800€ ist.Der Wiederbeschaffungswert des Autos wird ermittelt, der Restwert vom Kaputten. Dann kannst Du entweder die Differenz nehmen und den alten behalten, oder der Alte kommt in eine Restwertbörse und wird verkauft. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 28, 2013 Author Report Share Posted January 28, 2013 ja die Schuldfrage ist geklärt, hat der Polizist gleich gesagt, er hat dem anderen auch schon gesagt er bekomme noch Post mit einem Verwarngeld. na hoffentlich rechnen die mein Auto nicht tot... Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted January 28, 2013 Report Share Posted January 28, 2013 Wenn die Reparatur bis ca. 120% des Wiederbeschaffungswertes kostet, zahlt die Versicherung die Reparatur, ansonsten den Wiederbeschaffungswert. Lässt Du nicht reparieren bzw. kaufst keinen Neuen, wird noch die Mehrwertsteuer abgezogen. Bei einem Golf IV dürfte der Wiederbeschaffungswert nicht sonderlich hoch sein (2.500€?). Was ist denn so kaputt? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 28, 2013 Author Report Share Posted January 28, 2013 Ja habe mal im Netz geguckt, Händlerankaufswert ca. 2500€ Beschädigungen die zu sehen sind: Heckklappe, Rückleuchte links, Stoßfänger obwohl das nur die Verkleidung ist, der eigentliche Stoßfänger sitzt wohl da drunter, der drückt sich aber durch das Plaste durch Quote Link to post Share on other sites
Eribaer 382 Posted January 28, 2013 Report Share Posted January 28, 2013 ja die Schuldfrage ist geklärt, hat der Polizist gleich gesagt, er hat dem anderen auch schon gesagt er bekomme noch Post mit einem Verwarngeld. na hoffentlich rechnen die mein Auto nicht tot... @Contra: ich drücke Dir die Daumen, dass es finanziell gut für Dich ausgeht. LG!Eribär Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted January 28, 2013 Author Report Share Posted January 28, 2013 ja die Schuldfrage ist geklärt, hat der Polizist gleich gesagt, er hat dem anderen auch schon gesagt er bekomme noch Post mit einem Verwarngeld. na hoffentlich rechnen die mein Auto nicht tot... @Contra: ich drücke Dir die Daumen, dass es finanziell gut für Dich ausgeht. LG!Eribär danke dir, bin nämlich auf´s Auto angewiesen und mir gefällt mein Auto, vor allem gibt´s für schmales Geld kein neues... Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 6, 2013 Author Report Share Posted February 6, 2013 so nu habe ich den Salat, das Gutachten ist da... Rep. Kosten: 3470€ Wiederbeschaffungswert: 3100€ Restwert: 850€ was macht die gegn. Versicherung mit den Zahlen? Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 7, 2013 Report Share Posted February 7, 2013 Sie wird Dir den Wiederbeschaffungswert anbieten. Wenn Du das Fahrzeug trotzdem noch behalten moechtest, dann wird der Restwert von dieser Summe abgezogen...... Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 7, 2013 Author Report Share Posted February 7, 2013 möchte das Auto auf jeden Fall behalten Quote Link to post Share on other sites
only Diesel 38 Posted February 7, 2013 Report Share Posted February 7, 2013 Wenn die Reparatur bis ca. 120% des Wiederbeschaffungswertes kostet, zahlt die Versicherung die Reparatur, ansonsten den Wiederbeschaffungswert. Lässt Du nicht reparieren bzw. kaufst keinen Neuen, wird noch die Mehrwertsteuer abgezogen. Bei einem Golf IV dürfte der Wiederbeschaffungswert nicht sonderlich hoch sein (2.500€?). Was ist denn so kaputt? Das habe ich nie so richtig verstanden, warum wird das gemacht? Gruß only Diesel Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted February 7, 2013 Report Share Posted February 7, 2013 möchte das Auto auf jeden Fall behaltenNur mal so als Anhaltspunkt. Wenn die Reparaturkosten nicht über 130% des Wiederbeschaffungswert liegen, kann das Auto repariert werden. So war es jedenfalls früher, ob jetzt noch so ist? Beri dem Alter kann es aber auch dazu kommen das Neu für Alt gerechnet wird. Dann hätte das Auto nachher einen höheren Wert, der nicht erstattet wird, sprich ein Teil der Kosten kleben dir an der Backe. Wenn Du es in einer Werkstatt reparieren lassen willst, frage mal dort nach, die machen normalerweise auch die ganze Abwicklung mit der Versicherung. Du könntest alternativ natürlich auch zu einem Anwalt gehen und beraten lassen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 7, 2013 Author Report Share Posted February 7, 2013 die 130% Regelung greift nur wenn das Auto dann in einer Werkstatt instand gesetzt wird warte jetzt mal ab was die geg. Versicherung sich einfallen lässt... Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 7, 2013 Report Share Posted February 7, 2013 Wenn die Reparatur bis ca. 120% des Wiederbeschaffungswertes kostet, zahlt die Versicherung die Reparatur, ansonsten den Wiederbeschaffungswert. Lässt Du nicht reparieren bzw. kaufst keinen Neuen, wird noch die Mehrwertsteuer abgezogen. Bei einem Golf IV dürfte der Wiederbeschaffungswert nicht sonderlich hoch sein (2.500€?). Was ist denn so kaputt? Das habe ich nie so richtig verstanden, warum wird das gemacht? Gruß only Diesel Weil die Mehrwertsteuer auch nicht fällig wird.Wird selbst (teil)repariert, kann für diesen Teil die Mehrwertsteuer nachgefordert werden. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 8, 2013 Report Share Posted February 8, 2013 so nu habe ich den Salat, das Gutachten ist da...Dann gehst Du damit zu einem Rechtsanwalt und lässt ihn den Salat aufessen. Er regelt das Schriftliche mit der gegnerischen Versicherung und Du kannst schauen dass Dein Wagen repariert wird. Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted February 9, 2013 Report Share Posted February 9, 2013 Moin Moin Es gab oder gibt auch noch ne andere Möglichkeit - die "fiktive Abrechnung auf Gutachterbasis bzw. Kostenvoranschlag".War früher mal leichter, geht aber heute mit Einschränkungen auch noch.Vielleicht fährst du damit ja besser? http://www.verbraucher-urteile.de/pageID_2535204.html Gruß Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 9, 2013 Report Share Posted February 9, 2013 Es gab oder gibt auch noch ne andere Möglichkeit - Welche "andere" Möglichkeit? Das Gutachten ist doch schon da. Wenn er jetzt nicht auf Gutachten abrechnet trägt er allein schon die Gutachterkosten. Dann würde ihm der Nachweis weiterer Parameter wie Restwert und Nutzungsausfall fehlen. Logischerweise rechnet er jetzt auf Gutachten ab. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 9, 2013 Report Share Posted February 9, 2013 Die Versicherung wird dir erst einmal ein besserers Angebot für den Restwert schicken, damit die ihre Zahlung kürzen können. Irgendeinen zwielichtigen Händler werden sie schon finden, der mindestens 1000 oder 1500 Euro bietet. Wenn du den Wagen dann behälst, erhälst du natürlich weniger Geld. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 9, 2013 Report Share Posted February 9, 2013 Nö. Er kann nach Gutachten abrechnen. Das Angebot der Versicherung muss er nicht annehmen. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 9, 2013 Author Report Share Posted February 9, 2013 ja das sagt mir auch gleich dr DEKRA Gutachtr, das was er als Restwertangebot einholt ist bindend, er sucht regional. wenn die Versicherung jemanden am Ar... der Welt hat ist das egal, der Wert den der Gutachter genommen hat zählt habe mit meinem Versicherungsmenschen telefoniert, der meinte sogar der Restwert bei Totalschaden wird mit Mwst ausgezahlt Quote Link to post Share on other sites
Sobbel 669 Posted February 10, 2013 Report Share Posted February 10, 2013 Welche "andere" Möglichkeit? Das Gutachten ist doch schon da. Wenn er jetzt nicht auf Gutachten abrechnet trägt er allein schon die Gutachterkosten. Dann würde ihm der Nachweis weiterer Parameter wie Restwert und Nutzungsausfall fehlen. Logischerweise rechnet er jetzt auf Gutachten ab.Die andere Möglichkeit war die fiktive Abrechnung. Die war hier noch nicht genannt.Auch wenn das Gutschten schon da ist, heißt das ja nicht das es die Versicherung schon hat. Ich zitier mal aus meinem obigen Link - ist evtl. übersehen worden." Ist das KFZ nicht betriebs,- und verkehrssicher eine Notreparatur durchführen lassen. Dann gibt es die vollen Reparaturkosten, da zu vermuten ist, dass das KFZ weiter benutzt werden soll. Auf RW und WBW kommt es nicht an. Nach sechs Monaten steht auch bei nicht durchgeführter Reparatur ein Anrecht auf fiktive Abrechnung nach Gutachten, sollte vorher die Reparaturkostensumme höher gewesen sein als die Differenz zwischen WBW und RW."Ich versteh das so, daß Contra für ganz ganz kleines Geld eine Notreparatur macht/machen läßt.Das Auto dann 6 Monate weiterfährt und dann die 3470 Euro von der Versicherung bekommt, sein (Schrott)auto aber nicht für den Restwert hergeben muß.Nach den 6 Monaten kann er machen was er will.Wenn er das mal durchrechnet, könnte das günstiger sein - oder lieg ich falsch? Gruß Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 10, 2013 Report Share Posted February 10, 2013 Eine Abrechnung nach Gutachten ist eine fiktive Abrechnung. Contra ist nicht verpflichtet den Wagen reparieren zu lassen. Er hat Anspruch auf Ersatz des Wertverlustes den er durch die Beschädigung seines Fahrzeuges erleidet, unabhängig davon ob er den Schaden realisiert (= Geld für Reparatur aufwendet oder ein Ersatzfahrzeug beschafft) oder eine kostengünstigere Reparaturmethode oder auch gar keine wählt. Dann wird noch die Position Fahrzeugverbringung (= Fahrt zur Lackiererei und zurück) abgezogen sofern der Wagen nicht lackiert wird. Die Schadenhöhe ist detailiert im Gutachten ausgewiesen. Er hat jedoch nur Anspruch auf Ersatz der Umsatzsteuer in der Höhe in der sie tatsächlich angefallen ist, sofern er nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist. Weiterhin wird der Nutzungsausfall auch nur dann geleistet wenn ein echter Nutzungsausfall vorliegt. Das bedeutet er muss eine Reparatur des Wagens nachweisen. Eine Wartezeit besteht nicht. Der Anspruch kan sofort geltend gemacht werden. Das alles weiss aber der Rechtsanwalt, den Contra hoffentlich bereits aufgesucht hat. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 10, 2013 Author Report Share Posted February 10, 2013 Noch brauche ich ja keinen Anwalt. bis jetzt läuft es ja für mich. Die Versicherung hat zwar das Gutachten noch nicht, aber sie haben ihre Zahlungspflicht bestätigt, zumindest sagte mir das der Sachbearbeiter am Telefon. Nun wollen sie nur noch wissen was sie zahlen müssen. Die 3470€ wird es nicht geben, da das Auto nur noch 3100€ Zeitwert hatte. Entweder gibt es 3100€ - 850€ oder ich lasse das Auto in einer Werkstatt reparieren aber dann müssen die mit der Versicherung abrechnen, für eine Reparatur sehe ich das Geld nicht. Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 10, 2013 Report Share Posted February 10, 2013 Noch brauche ich ja keinen Anwalt. bis jetzt läuft es ja für mich.Ich empfehle Dir dringend die Abwicklung des Schadens einem Fachmann zu überlassen. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 10, 2013 Author Report Share Posted February 10, 2013 bis jetzt hat mein Versicherungsvertreter ein Auge drauf Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 10, 2013 Report Share Posted February 10, 2013 Der Vertreter verkauft Verträge und betreut seine Kunden. Er ist selten der Mann aus der Rechtsabteilung und nicht immer kundig in Sachen Schadenabwickung. Du eierst jetzt schon rum und weisst nicht genau was Dir zusteht und wie Du den Schaden am elegantesten abwickelst. Ein Rechtsanwalt kann Dir alle Sorgen und jeden Schreibkram abnehmen und kostet Dich keinen Cent. Mir fällt gerade kein Gruind ein der gegen eine kompetente Hilfe spricht. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 10, 2013 Author Report Share Posted February 10, 2013 ich denke doch nicht, dass die sich quer stellen Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 10, 2013 Report Share Posted February 10, 2013 Falls Du Dich gegen eine Beauftragung eines Anwaltes entscheidest - kein Thema. Wir helfen hier gerne. Mach Dich aber darauf gefasst dass wir Dich bei Problemen darauf hinweisen werden dass es eine bessere Strategie gegeben hätte. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 10, 2013 Report Share Posted February 10, 2013 Und den Nutzungsausfall bzw. hier die Zeit für die Wiederbeschaffung eines fahrzeuges sowie Geld für Porto und Auslagen nicht vergessen. Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 10, 2013 Author Report Share Posted February 10, 2013 das sagte mein V-Mann auch schon. Zeit für Wiederbeschaffung (9Tage laut Gutachten), Betrag für die Notreparatur, Pauschalbetrag für Porto, Telefon uns sonstige Auslagen Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 10, 2013 Report Share Posted February 10, 2013 ich denke doch nicht, dass die sich quer stellen.... und ich denke immer noch, dass die Erde eine Scheibe ist... Nichts für ungut, aber ich habe nur sehr selten eine Versicherung erlebt die problemlos und zeitgerecht alles zahlt wenn nicht ein versierter Anwalt dahinter steht! Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 10, 2013 Author Report Share Posted February 10, 2013 Schuldfrage ist doch geklärt warum sollten die sich quer stellen? Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 10, 2013 Report Share Posted February 10, 2013 Warum willst Du das im Alleingang, contra gegen Mächtigeversicherung erledigen? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 10, 2013 Author Report Share Posted February 10, 2013 bis jetzt sehe ich keinn Grund wenn die zahlen was im Gutachten steht, dann ist alles gut wenn die anfangen sich quer zustellen geb ich meiner Rechtschutz bescheid Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 11, 2013 Report Share Posted February 11, 2013 Wenn es nicht die A... oder H... ist sehe ich erst einmal keine Probleme. Einen Anwalt kann man immer noch nehmen. Quote Link to post Share on other sites
KlausK 182 Posted February 11, 2013 Report Share Posted February 11, 2013 Abwarten, hängt sicherlich auch vom Bearbeiter ab. Bei der Humbug-Mülleimer (oder so ähnlich) wurde der Ersatzwagen gestellt und die Werkstatt bezahlt, aber dann ging der Eiertanz um Wertminderung (Kfz war ca. 6 Monate jung), Unkostenpauschale, etc. los. Schuldfrage war auch eindeutig, da ich vor der roten Ampel stand un die Dame mir ein anderes Kfz in den Kofferaum schob. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 12, 2013 Report Share Posted February 12, 2013 [mod]Off Topic zum Thema Gegenstandswert bei nachträglicher Beauftragung Rechtsanwalt nach teilweiser Zahlung der Versicherung ausgelagert http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/47451-gegenstandswert-beauftragung-anwalt-n-teilw-zahlung-d-versicherung/ Gast225[/mod] Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 12, 2013 Author Report Share Posted February 12, 2013 Gutachten, Polizeibericht und die Aussagen sind nun alle bei der Versicherung morgen ist die Sachbearbeiterin wieder am Platz, ich werde sie morgen anrufen und abfragen was sie mir anbieten und auf welche Forderung sie eingehen wenn mir das nicht zusagt, werde ich mich an meine Rechtschutz wenden noch können sie ja keine Zahlung veranlassen, denn sie wissen ja nicht ob ich reparieren lasse oder den Wagen abschreibe, also geht es immer noch um die volle Summe Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 12, 2013 Report Share Posted February 12, 2013 noch können sie ja keine ??? Fehlt hier noch was? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 12, 2013 Author Report Share Posted February 12, 2013 noch können sie ja keine ??? Fehlt hier noch was? abgeschickt bevor ich fertig war, mist einer bekommt´s immer mit, war nicht so schnell mit bearbeiten Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 12, 2013 Report Share Posted February 12, 2013 mist einer bekommt´s immer mit, Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 12, 2013 Author Report Share Posted February 12, 2013 wie heißt es doch so schön "Für eine bessere Lesbarkeit des Textes haben wir auf die Nennung der weiblichen Form verzichtet. Selbstverständlich sind Frauen gleichermaßen angesprochen. Wir bitten um Verständnis" Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 12, 2013 Report Share Posted February 12, 2013 Wir bitten um Verständnis" Nix da.... Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 12, 2013 Author Report Share Posted February 12, 2013 oh nein, na gut " darf ich bitte die Salzstreuerin haben?" Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted February 12, 2013 Report Share Posted February 12, 2013 oh nein,Oh doch... Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted February 13, 2013 Report Share Posted February 13, 2013 Koennten wir bitte wieder zum Thema zurueck kommen? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 16, 2013 Author Report Share Posted February 16, 2013 So kurz zur Info die Versicherung hat bezahlt, Zeitwert minus Restwert plus Aufwandsentschädigung würde jetzt noch die Kosten für´s Ab und Anmelden so wie eine Nutzungsausfallpauschale für 9 Tage bekommen wenn ich das Auto abgebe und ein neues zulasse Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 16, 2013 Report Share Posted February 16, 2013 Nö. Der Nutzungsausfall steht Dir bei Totalschaden in jedem Fall zu. Warum nur 9 Tage? Hat der Gutachter so wenig aufgeschrieben? Was hast Du Dir denn für einen rausgesucht? Quote Link to post Share on other sites
contra 74 Posted February 16, 2013 Author Report Share Posted February 16, 2013 Nö. Der Nutzungsausfall steht Dir bei Totalschaden in jedem Fall zu. ja aber nur wenn ich eine Abmeldebescheinigung zu sende denn damit beweise ich, dass ich kein KFZ mehr habe und dadurch Nutzungsausfall, so lange ich das KFZ angemeldet habe, nutze ich es ja Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted February 17, 2013 Report Share Posted February 17, 2013 Das ist falsch. Bei Totalschaden hast Du in jedem Fall einen Anspruch auf Nutzungsausfall. Quote Link to post Share on other sites
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