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Außerorts Unmittelbar Von 100Km/h Auf 50Km/h Reduziert


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Hallo!

 

Ich wurde gestern auf einer neuen Ortsumgehung(Staatsstraße) in einem 50km/h Bereich(weil Kreuzung) mit knapp 80km/h geblitzt. Die Geschwindigkeit wurde vorher nicht stufenweise herabgesetzt. Aus einer Kurve heraus(100km/h erlaubt) steht lediglich ein 50km/h Schild und ca. 150m danach wurde gemessen. Ist das rechtens?

 

Vielen Dank schon mal :-)

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Moin Moin

 

Die Geschwindigkeit wurde vorher nicht stufenweise herabgesetzt.

Ist das rechtens?

Warum sollte das nicht rechtens sein?

 

Schonmal einen Geschwindigkeitstrichter auf einer Landstraße vor einem Ortseingangsschild (VZ 310) welches ja auch die 50 anordnet gesehen?

(kein einzelnes :70: Schild sondern einen richtigen Trichter :100::80::60: oder ähnlich).

Überhaupt schonmal einen Geschwindigkeitstrichter außerhalb einer BAB oder BAB ähnlichen Straße gesehen?

 

In der VwV-StVO zum VZ 274 hab ich nur zwei Passagen gefunden, die eine stufenweise Anpassung (den Trichter also) ansprechen:

 

"Vor dem Beginn geschlossener Ortschaften dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel (Zeichen 310) nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist.

 

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden."

 

Das betrifft Strecken ohne Baustelle/Arbeitsstelle.

Mit Baustelle wird das anders aussehen und geht aus der RSA95 hervor (glaub ich).

 

Gruß

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Ok. Und wieviel Meter nach dem :50: Schild darf gemessen werden? Ich bin die Strecke heute nochmals abgefahren und fand das fast unmöglich, die Geschwindigkeit dort einzuhalten. Man kommt mit erlaubten 100km/h aus einer langgezogenen Kurve, an deren Ende das Schild steht und ca 150m danach stand der Blitzer...

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Ok. Und wieviel Meter nach dem :50: Schild darf gemessen werden?

Ab 0mm bis 150m ab Schild je nach Bundesland. Aber solche Abstände sind in internen Richtlinien vermerkt die Dicht nichts angehen,für Dicht gilt ab Schild 50 und fertig und 150m sind schon sehr weit im Ort. Mancherorts bist du da schon wieder fast am Ausgangsschild. :rofl:

 

Aber wie auch immer, Abstände wurden eingehalten und auf 150m sollte es möglich sein auf 50 runterzukommen ohne stark bremsen zu müssen da man ja schon vor dem Ortsschild verlangsamen muß und nicht erst danach.

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Ok. Und wieviel Meter nach dem :50: Schild darf gemessen werden? Ich bin die Strecke heute nochmals abgefahren und fand das fast unmöglich, die Geschwindigkeit dort einzuhalten. Man kommt mit erlaubten 100km/h aus einer langgezogenen Kurve, an deren Ende das Schild steht und ca 150m danach stand der Blitzer...

Bin heut nochmal da lang gefahren. Die :50: erkennt man erst ca 50m vorher, weil in der Kurve eine Schallschutzwand steht und der Blitzer stand ca. 80m nach dem :50: Schild. Da muss man nach der üblichen Reaktionszeit eine Gefahrenbremsung machen, um die Geschwindigkeit einzuhalten. Selbst dann ist es fast unmöglich.

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Moin Moin

 

Die Geschwindigkeit wurde vorher nicht stufenweise herabgesetzt.

Ist das rechtens?

Warum sollte das nicht rechtens sein?

 

Schonmal einen Geschwindigkeitstrichter auf einer Landstraße vor einem Ortseingangsschild (VZ 310) welches ja auch die 50 anordnet gesehen?

(kein einzelnes :70: Schild sondern einen richtigen Trichter :100::80::60: oder ähnlich).

Überhaupt schonmal einen Geschwindigkeitstrichter außerhalb einer BAB oder BAB ähnlichen Straße gesehen?

 

In der VwV-StVO zum VZ 274 hab ich nur zwei Passagen gefunden, die eine stufenweise Anpassung (den Trichter also) ansprechen:

 

"Vor dem Beginn geschlossener Ortschaften dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel (Zeichen 310) nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist.

 

Auf Autobahnen und autobahnähnlichen Straßen dürfen nicht mehr als 130 km/h angeordnet werden. Nur dort darf die Geschwindigkeit stufenweise herabgesetzt werden. Eine Geschwindigkeitsstufe soll höchstens 40 km/h betragen. Der Mindestabstand in Metern zwischen den unterschiedlichen Höchstgeschwindigkeiten soll das 10-fache der Geschwindigkeitsdifferenz in km/h betragen. Nach Streckenabschnitten ohne Beschränkung soll in der Regel als erste zulässige Höchstgeschwindigkeit 120 km/h angeordnet werden."

 

Das betrifft Strecken ohne Baustelle/Arbeitsstelle.

Mit Baustelle wird das anders aussehen und geht aus der RSA95 hervor (glaub ich).

 

Gruß

Mit der RSA 95 hast Du Recht, bei der VwV musst Du eine alte erwischt haben, da auf BABen auch 140 ausgeschildert werden. Von freier Fahrt auf :100: und dann auf :80: gibt es hier auch ... aber es "sollte" ja auch nur mit :120: begonnen werden.

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Ich weiss ja nun um welche Stelle es genau geht. Nun stellt sich meinerseits an den Eröffner die Frage, wie er weiter vorgehen will. Bezahlen und gut? Damit zum Anwalt rammeln (ich meine, sofern es sich überhaupt lohnt) und da versuchen rauszukommen? Ich denke, wenn man da keinen totalen Drops erwischt, kann man da sicher was erreichen.

 

Ich fahre diese Strecke auch ein-, zweimal in der Woche. Und es ist tatsächlich so, dass man die :50: erst sehr spät sieht.

 

Auch würde ich mir (mit dem Eröffner zusammen) gern mal die Messstelle ansehen.

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Es gibt in den Verwaltungsvorschriften für die meisten Bundesländer zwar die 150 Meter Angabe. Im Sinne der Gleichbehandlung haben sich auch schon einige erfolgreich darauf berufen. Allerdings werden explizit Ausnahmen bei Geschwindigkeitstrichtern und Gefahrenstellen zugelassen. Ich denke eine Kreuzung könnte durchaus als solche ausgelegt werden.

 

Bei einer reinen Lärmschutzmaßnahme (nur nachts nach 22 Uhr auf 30 begrenzt) kam ich mit meiner 150 Meter Argumentation aber damals durch. Das war aber auch eine minimale Überschreitung und die Messstelle 132 Meter hinter dem Schild.

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Aus einer Kurve heraus(100km/h erlaubt) steht lediglich ein 50km/h Schild und ca. 150m danach wurde gemessen. Ist das rechtens?

und

Man kommt mit erlaubten 100km/h aus einer langgezogenen Kurve, an deren Ende das Schild steht und ca 150m danach stand der Blitzer...

und

und der Blitzer stand ca. 80m nach dem :50: Schild

Wie den jetzt ?

 

Ansonsten - wäre es möglich mal ein paar Fotos von der Stelle zu machen ?

 

Weil irgendwie klingt es merkwürdig. Auf der einen Seite ein Kurve die 100 km/h (und vermutlich mehr) verträgt, auf der anderen Seite aber ein erst spät erkennbares Schild. Ist die Kreuzung eigentlich zu erkennen bevor man das Schild sieht ?

-> Begrenzung kommt doch nicht so unerwartet.

 

Ich denke man wird noch unterscheiden muessen, ob der Geblitzte Ortskundig ist oder nicht.

 

Aber das

Da muss man nach der üblichen Reaktionszeit eine Gefahrenbremsung machen, um die Geschwindigkeit einzuhalten. Selbst dann ist es fast unmöglich.

kann ich nicht stehen lassen.

Du kennst §3 der STVO ?

Er darf nur so schnell fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann.

Wenn Die Kurve tatsächlich nicht über Deinen (angenommenen) Anhalteweg hinaus einsehbar ist, dann fährst Du einfach zu schnell. Begrenzung hin oder her.

Wass, wenn da bspw. ein Mofa brav rechts mit 40 km/h unterwegs ist ?

 

Aber selbst wenn das so ist, warum willst Du aus Tempo 100 nicht auf (50 + 80) = 130 m Tempo 50 kommen können ?

Bei einer Gewaltbremsung aus Tempo 100 auf 0 solltest du wohl regelmäßig nach etwa 40 m zum stehen kommen.

 

Gruß,

AnReRa

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Bei einer Gewaltbremsung aus Tempo 100 auf 0 solltest du wohl regelmäßig nach etwa 40 m zum stehen kommen.
Glaub ich nicht.... alleine der Reaktionsweg beträgt (nach der heute noch gültigen Lehre in den Fahrschulen) 30m. Dazu kommt dann noch der Bremsweg von 50 m, somit sind wir bei 80 m Anhalteweg bei einer Gefahrenbremsung.

 

80 m um auf 0 km/h zu kommen, dann sollten die 80 m vom Schild bis zum Blitzer mehr als ausreichend zu sein um von 100 km/h auf 50 km/h zu verringern....

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Bei einer Gewaltbremsung aus Tempo 100 auf 0 solltest du wohl regelmäßig nach etwa 40 m zum stehen kommen.
Nicht ganz, du hast die Reaktionszeit vergessen. Man rechnet 1,0s, und so unrealistisch ist das garnicht, auch ein guter Fahrer braucht ca. 0,8s von der Sicht der Gefahr bis die Schnauze des Fahrzeugs sich nach unten bewegt. In Summe kommt man dann je nach Auto auf 65 ... 70 m.

 

Allerdings trifft es zu, dass man bei nur 50 m Sichtweite eben keine 100 fahren darf. Auch wenn die Sichtbeschränkung nur die rechte Seite der rechten Fahrbahn betrifft, da kann ein langsames Fahrzeug, eine Unfallstelle oder was auch immer sein, und wenn genau dann noch Gegenverkehr dazu kommt kann man nicht ausweichen.

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Nicht ganz, du hast die Reaktionszeit vergessen.

 

Stimmt natürlich. Ich hatte Anhalteweg geschrieben, aber Bremsweg gemeint ...

Das sollte etwas hintergründig auf die angenommen Reaktionszeit schließen lassen.

Leider habe ich wohl die Pointe versaut ..... :schreck:

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Aus einer Kurve heraus(100km/h erlaubt) steht lediglich ein 50km/h Schild und ca. 150m danach wurde gemessen. Ist das rechtens?

und

Man kommt mit erlaubten 100km/h aus einer langgezogenen Kurve, an deren Ende das Schild steht und ca 150m danach stand der Blitzer...

und

und der Blitzer stand ca. 80m nach dem :50: Schild

Wie den jetzt ?

 

Ansonsten - wäre es möglich mal ein paar Fotos von der Stelle zu machen ?

 

Weil irgendwie klingt es merkwürdig. Auf der einen Seite ein Kurve die 100 km/h (und vermutlich mehr) verträgt, auf der anderen Seite aber ein erst spät erkennbares Schild. Ist die Kreuzung eigentlich zu erkennen bevor man das Schild sieht ?

-> Begrenzung kommt doch nicht so unerwartet.

 

Ich denke man wird noch unterscheiden muessen, ob der Geblitzte Ortskundig ist oder nicht.

 

Fotos werde ich demnächst machen und einstellen.

Als ortskundig würde er auf jeden Fall eingestuft werden.

 

Es ist eine Linkskurve mit Lärmschutzwand. Man sieht zunächst (wirklich spät) die :50: , dann erst ein paar Sekunden danach die Kreuzung.

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Bei einer Gewaltbremsung aus Tempo 100 auf 0 solltest du wohl regelmäßig nach etwa 40 m zum stehen kommen.
Nicht ganz, du hast die Reaktionszeit vergessen. Man rechnet 1,0s, und so unrealistisch ist das garnicht, auch ein guter Fahrer braucht ca. 0,8s von der Sicht der Gefahr bis die Schnauze des Fahrzeugs sich nach unten bewegt. In Summe kommt man dann je nach Auto auf 65 ... 70 m.

 

[...]

Lass das nicht m3 hören. Der ist überzeugt, selber eine mittlere Reaktionszeit von 0,1 Sekunden zu haben und schätzt jeden, der die 1 Sekunde als realistisch ansieht, als scheintot ein...

 

Gruß

Goose

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Das sind Messwerte von Chris11, die ich zwar mangels Video nicht nachgemessen habe aber für realistisch halte:

Auswertungen auf eigenem Filmmaterial haben bei mir ergeben, das ca. 0.8 Sekunden Reaktionszeit vom Auftreten einer Gefahrensituation (z.B. Aufleuchten von Bremslichtern) bis zum Einsetzen der Bremswirkung (Senken der Motorhaube/Fahrzeug) vergehen. Das jemand sowas in 0.5 Sekunden schafft, glaube ich erst, wenn er es beweisen kann.

 

1 Sekunde Abstand reichen noch so gerade, wenn der Vordermann eine Gewaltbremsung hinlegt. Leider ist dann für den Hintermann fast nie mehr genug Platz vorhanden.

Meine Erfahrung von ca. 1 Million Km, es gibt äusserst selten Situationen wo eine Gewaltbremsung (Kupplung, Bremsschlag mit voller Verzögerung) vom Vordermann durchgeführt wird. Nicht mal einmal im Jahr. Eigentlich sieht man die sich entwickelnden Situationen fast genau so schnell wie der Vordermann und kann seinen Abstand beibehalten. Viel nerviger ist es wenn man dann absichtlich Abstand aufgeben muß, weil der Hintermann es nicht geregelt bekommt.

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Nachtrag zu Chris11:

 

Was die unvorhergesehenen Gewaltbremsungen des Vordermannes angeht: Es trifft zu, dass das extrem selten ist.

 

Andererseits kann ein einziger Fall eben auch tödlich sein. Einmal hat nicht viel gefehlt:

 

Vor Jahren hätte ich auf der A8 S->M vor Ulm gerne bei 200+ einen Mopped-Fahrer überholt, 200 war für meinen Audi eher langweilig. Rechte Spur war ganz frei, aber er blieb links, weil er in seiner Haltung in den Spiegeln nur noch den Himmel sehen konnte, er wußte also auch nicht, dass ich hinter ihm war. Ich nahm das entspannt, gönnte ihm den Spaß und hielt genug Abstand, vermutlich deutlich über eine Sekunde.

 

Die elektronischen Geschwindigkeitsbegrenzungen dort waren aus, dem entsprechend waren natürlich auch die Blitzer aus.

 

Trotzdem macht der Typ aus heiterem Himmel vor einem der Blitzer eine Vollbremsung. http://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/scarey.gifhttp://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/scarey.gifhttp://www.verkehrsportal.de/board/style_emoticons/default/scarey.gif

 

An dem Punkt war ich froh, dass ich genug Abstand hatte, es war knapp genug. Wäre ich ihm auf die Pelle gerückt, damit er mich evtl. doch bemerkt, dann hätte er das nicht überlebt.

 

Ich habe noch keinen Unfall mit Toten erlebt, ein einziger im Leben wäre schon einer zu viel.

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@goose: Ich sehe, Du hast auch nach etlichen Jahren diesbezüglich immer noch Gesprächsbedarf. Ein Weisheitsentwicklung kann bei Dir also nicht festgestellt werden.

 

@goose schrieb:

...mittlere Reaktionszeit von 0,1 Sekunden..

Selbstverständlich, wenn man auch negative Reaktionszeiten hat.

:nolimit:

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Sagtest du derzeit nicht, du würdest deine Reaktionszeit in diesem Bereich einschätzen?

 

Behauptest du nicht, die 1 Sekunde sei viel zu hoch angesetzt und völlig unrealistisch?

 

"Negative Reaktionszeiten"? Hast du seherische Fähigkeiten? Kannst du in die Zukunft schauen?

 

Gruß

Goose

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Sagtest du derzeit nicht, du würdest deine Reaktionszeit in diesem Bereich einschätzen?

Richtig, also wenn man "im Startblock sitzt und auf das Signal wartet". Siehe Beispiel von @gm, wenn man damit rechnet (= "in die Zukunft schauen"), dass der Moppedfahrer wegen dem Blitzer bremst.

 

Behauptest du nicht, die 1 Sekunde sei viel zu hoch angesetzt und völlig unrealistisch?

Viel zu hoch. Wie müssen nicht wieder bei Adam&Eva anfangen. Ein allgemeiner Wert ist viel zu schwammig. Wie auch immer, es gibt genug Untersuchungen, daß im Straßenverkehr der MIttelwert bei 0,5 Sekunden liegt, und nicht bei 0,8 Sekunden.

 

"Negative Reaktionszeiten"? Hast du seherische Fähigkeiten? Kannst du in die Zukunft schauen?

Siehe oben. Es ist doch komplexer, außer Du verharrst immer noch bei kindlichen Mäusekinoshows für Mainstream-VT mit der Annahme, die Sicht ende am Nummerschild vom Vordermann. Ich habe doch oft das Beispiel skizziert, der VT vor mir erfasst die Situation nicht und fährt auf, während ich es erkannt habe und vor ihm bremse. Auf seine (Brems-)Rücklichter bezogen habe ich eine negative Reaktionszeit. Da sind die Fähigkeiten "Hellsehen" und der "7. Sinn" noch nicht mal benötigt, es ist eine lapidare Vorausschau.

:nolimit:

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Siehe oben. Es ist doch komplexer, außer Du verharrst immer noch bei kindlichen Mäusekinoshows für Mainstream-VT mit der Annahme, die Sicht ende am Nummerschild vom Vordermann. Ich habe doch oft das Beispiel skizziert, der VT vor mir erfasst die Situation nicht und fährt auf, während ich es erkannt habe und vor ihm bremse. Auf seine (Brems-)Rücklichter bezogen habe ich eine negative Reaktionszeit. Da sind die Fähigkeiten "Hellsehen" und der "7. Sinn" noch nicht mal benötigt, es ist eine lapidare Vorausschau.

Dazu hatte ich ja auch schon mal was geschrieben.

Nehmen wir an, du fährst in einer Kolonne. Wie kannst du da sicherstellen, dass du weiter vorausschaust als dein unmittelbarer Vordermann. Nehmen wir an, du beobachtest vorausschauend (als Zahl angenommen) die sieben vor dir fahrenden Fahrzeuge (irgendwo endet ja auch deine Sicht nach vorne). Nun tritt vorne ein Stau auf, der Wagen vor dir an Position acht bremst, darauf bremst der von dir auf Position sieben beobachtete Wagen und dann bremst du. Klappt bestimmt toll. Aber wie willst du nun sicherstellen, dass der unmittelbar vor dir fahrende nicht ebenso vorausschauend fährt. Bremst dieser nämlich auch bei dem vor ihm auf Position sieben fahrenden Wagen (welcher für dich unbeobachtete auf Position acht fährt), so musst du nicht mehr auf deine Position sieben, sondern auf deine Position eins (den unmittelbar vor dir fahrenden) reagieren. Und schon geht deine Rechnung nicht mehr auf.

 

Gruß

Goose

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Man kann das Thema auch noch erweitern...

 

Selbst wenn man noch so gut vorausschauen kann, wer sagt denn, daß der vor mir nicht irgendetwas (ohne Bremslicht, ohne Verzögerung) mittig überfährt. Einfach weil ers kann.

 

Und du bist dahinter in einen Auto mit weniger Bodenfreiheit.

 

Das Ding kommt unter dem Vordermann bei Mindestabstand hervor - was kannst du noch tun?

 

Eigentlich nix - der Mindestabstand geht davon aus, daß dein Vordermann verzögert und du den Raum den er noch zurücklegt nutzt. Das ist bei etwas das unter ihm auftaucht und sich nicht fortbewegt aber nicht gegeben...

 

 

Oder Fahrzeuge durch die man nicht hindurchsehen kann. LKW, kleine LKW, Kleintransporter, Kleinbus mit absolut schwarzen Scheiben...

 

 

Was hilft ist ein 4 Sekundenabstand.

 

Aber wer macht das schon?

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Ich glaube die Diskussion kommt auch durch unterschiedliche Definitionen von "Reaktionszeit" zustande. In der Faustformel gibt es den Weg während der Reaktionszeit und und den Anhalteweg. Für die Muskelbewegung bzw. Fuß anheben, bisserl nach links schwenken und wieder runterdrücken, den Bremsdruck voll aufbauen, gibt es keinen Teil in der Formel.

 

Die reine Reaktionszeit kann ja jeder mal hier messen: http://www.grammiweb.de/javascript/scripte/java421.htm

 

Die Muskellatenz beträgt ca. 0,03 Sekunden. Ich denke auch, die 1 Sekunde ist ein realistischer Überschlagswert. Bei dem Test wie oben sitzt man da und wartet, dass was passiert und weiß, daß man gleich klicken muß. Im Auto sitze ich gerade entspannt, höre Musik und ohne Vorwarnung passiert etwas.

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Oh,oh, da habe ich was angerichtet ....

 

Leute, Ausgangspunkt war die Aussage des TE, dass es ihm unmöglich sei - selbst bei einer Gewaltbremsung - innerhalb von 130 m aus Tempo 100 auf die erlaubten 50 km/h zu kommen, und @m3_ speziell in dieser Situation (also bspw. der Mofa-Fahrer rechts) gibt es keine Vorwarnung.

 

Die Reaktionszeitdiskussion sollte man wirklich in einen anderen Thread fortsetzen, so sie den nicht den besonderen Umständen in der hier diskutierten Sitaution Rechnung trägt ...

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Nehmen wir an, der TE beginnt wirklich erst in Höhe des Schildes zu bremsen (gesehen hat er es ja gewiss einen Augenblick zuvor. Dann braucht er, um sein Fahrzeug innerhalb von 130 Metern von 100 km/h auf 50 km/h zu verzögern, eine mittlere Bremsverzögerung von 2,18 m/sek².

 

Nehmen wir an, er hat das Limit erst wahrgenommen, als er unmittelbar auf Höhe des Schildes war. Dann bleiben ihm noch immer rund 100 Meter Bremsweg, was, um von 100 auf 50 zu kommen, einer mittleren Bremsverzögerung von rund 2,8 m/sek² entspricht.

 

Na, dass ist ja eine wirklich harte Bremsung...

 

Gruß

Goose

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Tacho!

 

Also ich weiß nicht wie man hier auf die 2,18 m/s² bzw. 2,8 m/s² kommt.

Nach meiner Rechnung (a = v² / 2s) sind da lediglich nur 0,74 m/s² bzw. 0,96 m/s² nötig, um die überschüssigen 50 km/h zu vernichten.

Selbst bei 50m sind nur 1,9 m/s² nötig.

 

Ein handelsüblicher PKW mit guten Reifen auf gutem Untergrund mit verzögert mit rund 8 m/s² und mehr. Sportwagen bringen es auf über 10 m/s². Porsche 911 GT2 z.B. auf unglaubliche 12,6 m/s² (300 km/h -> 0 in 6,6 s).

 

So ist es also doch gar kein Problem 50km/h innerhalb von 50-80m zu vernichten. Da ist man noch weit von einer Gefahrenbremsung entfernt. Ein normaler PKW steht ja heute aus 100 km/h nach unter 40m.

 

Reaktionszeiten und Ansprechzeiten sind jetzt nicht eingerechnet, wäre auch unsinnig, da das Schild ja nicht urplötzlich auftaucht.

 

Grüßle,

michael

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Nach meiner Rechnung (a = v² / 2s) sind da lediglich nur 0,74 m/s² bzw. 0,96 m/s² nötig, um die überschüssigen 50 km/h zu vernichten.

Selbst bei 50m sind nur 1,9 m/s² nötig.

Da mußt du wohl nochmal nachrechnen. ;)
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Da muss ich gar nie nichts nachrechnen, da das eben so bei einer gleichförmig beschleunigten Bewegung so nun mal ist.

 

Aber damit man mir es auch glaubt:

(1) v = at

(2) s = 1/2 at²

 

Es wird nach der Beschleunig/Verzögerung a gesucht

aus (1) t = v/a

Setzen wir in (2) nun für t ein....

s = 1/2 a (v/a)²

s = 1/2 v²/a

nach a aufgelöst erhalten wir

a = v² / 2s

 

So, und nun setz mal die entsprechenden Zahlen ein.

 

Grüßle

michael

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"s=v*t" hattest du auch schon? :whistling:

Ähm, ohne Dir nahe treten zu wollen, wo passt die Formel für eine gleichmäßige Bewegung zu einer gleichmäßig beschleunigten Bewegung ?

 

Ich gehe mal davon aus, dass Du die allgemeinen Formel meinst, die beide Bewegungen umfaßt, also

s(t) = 1/2*a*t2 + V0*t + s0 wobei s0 = 0 angesetzt werden kann.

Sinnigerweise sollte man die Formel nur einsetzen solange V(t) = a*t + V0 >= 0 ist (bei a < 0) , da man mit allem bremsen praktisch ja nicht rückwärts fahren kann.

 

@yamaha4711

Du darfst nicht einfach die Geschwindigkeitsdifferenz einsetzen, da diese quadratisch in den Bremsweg eingeht. Der Bremsweg von 50 km/h auf 0 ist nicht identisch mit demjenigen von 100 auf 50 km/h.

Also

V0: Ausgangsgeschwindigkeit: 100 km/h ( 27.78 m/s)

a : (Brems-)beschleunigung

 

s1 = s(t1) : zurückgelegte Strecke zum Zeitpunkt t1

V1 = V(t1): (Ziel-)geschwindigkeit bei t1 : 50 km/h (13.89 m/s)

 

(1) s(t) = 1/2*a*t2 + V0*t

(2) V(t) = a * t + V0

 

aus (2) :

a * t1 = V1 - V0 (3)

=> a = (V1 - V0) / t (4)

aus (1) :

s1 = 1/2 (a * t1) * t1 + V0 * t1

=> s1 = 1/2 (V1-V0) * t1 + V0 * t1 (5)

 

t1 ist die einzige Unbekannte in (5) also kann man nach t1 auflösen und in (4) einsetzten:

a = (V1 - V0)*(V1 + V0) / (2 * s) (6)

 

also

s1= 130 m => a= -2.23 m/s2

s1= 100 m => a= -2.89 m/s2

 

Ich schätze das Goose irgendwo zwischendrin gerundet hat ( bei km/h -> m/s ?)

 

Gruß,

AnReRa

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Spielverderber. :D

 

"s=v*t" hattest du auch schon? :whistling:

Ähm, ohne Dir nahe treten zu wollen, wo passt die Formel für eine gleichmäßige Bewegung zu einer gleichmäßig beschleunigten Bewegung ?

Na das ist der Teil der Formel den er vergessen hat:
(1) s(t) = 1/2*a*t2 + V0*t
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Ich rechne es übrigens anders:

 

mittere Geschwindigkeit während der Verzögerung ist 75 km/h = 20,83 m/s, damit kommt man leicht auf t=100m / 20,83m/s = 4,8s. Verzögern will ich um 50 km/h, also um 13,89 m/s, und 13,89 m/s / 4,8 s macht 2,89 m/s^2.

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Ich rechne es übrigens anders:

Nö, wieso ?

Du rechnest

 

t = s / ( 1/2 * (V0 + V1) ) = ( 2 *s ) / ( V0 + V1)

 

d.h. genau dass, was in der (nach t1 aufgelösten ) Formel (5) steht und setzt das in Formel (4) ein.

 

Wenn man Deine Rechnung alleinstehend betrachten würde, müßtest Du immer noch erklären, wieso man mit einer 'mittleren Geschwindigkeit' rechnen darf, wo doch bekanntermaßen der Bremsweg quadratisch mit der Geschwindigkeit ansteigt ...

 

Mein Physiklehrer hätte diese Antwort mit 'gut geraten' und maximal 50% der Punkte bewertet :rtfm:

 

Gruß,AnReRa

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Natürlich liegen die selben Formeln zu Grunde, aber ich rechne beruflich ständig solche Sachen, auch im Kopf, daher kenne ich den kürzesten und einfachsten Rechenweg auswendig, da ist nichts geraten. ;)

 

Dass ich mit mittlerer Geschwindigkeit rechnen darf ist leicht erklärt: Die Geschwindigkeit nimmt über der Zeit linear ab (konstante Verzögerung), somit muss der MIttelwert gleich der Hälfte der Summe von Anfangs- und Endwert sein. Sowas weiß man einfach.

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